Brände dürfen nicht zum Umwelt- und Gewässerschaden eskalieren
Bei einem Brand werden nicht nur Feuer und Rauch freigesetzt. Löschwasser kann Verbrennungsprodukte, Chemikalien, Betriebsstoffe oder gelöste Gefahrstoffe aufnehmen. Gelangt dieses kontaminierte Wasser unkontrolliert in Kanalisation, Boden oder Gewässer, kann aus einem Brandereignis ein zusätzlicher erheblicher Umweltschaden entstehen.
Die bestehende Microsite erwähnt Löschwasserrückhaltung bislang innerhalb eines Beispiel-Brandschutzkonzepts. Eine eigenständige Betreiber- und Planungsseite fehlt.
Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt § 20 AwSV ausdrücklich, dass bei Brandereignissen austretende wassergefährdende Stoffe sowie Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser und entsprechende Verbrennungsprodukte nach den anerkannten Regeln der Technik zurückgehalten werden müssen, soweit die dort genannten Voraussetzungen greifen.
Löschwasserrückhaltung zum Schutz von Umwelt und Gewässern
Brandrisiko und Stoffinventar gemeinsam betrachten
Die notwendige Strategie hängt wesentlich davon ab, was im Brandfall in das Löschwasser gelangen kann.
Relevant können beispielsweise sein:
Chemikalien,
Öle,
Gefahrstoffe,
Produktionsmaterialien,
Lagergüter,
Verbrennungsrückstände.
Deshalb sollte die Planung Brandschutz, Gefahrstoffmanagement und Gewässerschutz miteinander verbinden.
Mögliche Löschwassermengen abschätzen
Neben der stofflichen Belastung ist die erwartbare Wassermenge wichtig.
Ein kleiner manueller Löschangriff erzeugt andere Mengen als:
Sprinklerbetrieb,
Feuerwehrlöschung,
Kühl- und Berieselungsmaßnahmen.
Das Rückhaltekonzept muss zum tatsächlichen Brandszenario passen.
Mögliche technische Ansätze können je nach Standort sein:
Auffangräume,
Rückhaltebecken,
abflusslose Flächen,
mobile Sperren,
Absperrschieber,
geeignete Kanalnetzbereiche,
technische Barrieren.
§ 18 AwSV stellt allgemeine Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen und deren Dichtheit beziehungsweise Dimensionierung bei Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen.
Eine entscheidende Frage lautet:
Wohin fließt das Löschwasser tatsächlich?
Dafür benötigt der Betreiber Kenntnisse über:
Bodenabläufe,
Regenwasserkanäle,
Schmutzwasserkanäle,
Rückhalteeinrichtungen,
Schieber,
Einleitstellen.
Diese Informationen sollten auch für Einsatzkräfte zugänglich sein.
Bedienhandlungen vorbereiten
Wenn im Brandfall manuell Schieber geschlossen oder mobile Sperren eingebaut werden müssen, reicht eine Planzeichnung nicht aus.
Zu definieren sind:
wer handelt,
wo sich die Einrichtung befindet,
wie sie bedient wird,
ob dies im Brandfall gefahrlos möglich ist.
Kritische Handlungen sollten geübt werden.
Feuerwehrinformationen integrieren
Das Rückhaltekonzept sollte mit dem Einsatzkonzept abgestimmt sein.
Einsatzkräfte müssen wissen, welche Bereiche betroffen sind und welche umweltrelevanten Stoffe vorhanden sein können.
Nach dem Brand nicht vorschnell ableiten
Zurückgehaltenes Wasser muss hinsichtlich seiner weiteren Behandlung bewertet werden.
Eine direkte Einleitung ohne Prüfung kann problematisch sein. Die AwSV unterscheidet deshalb ausdrücklich zwischen Rückhaltung und ordnungsgemäßer weiterer Behandlung beziehungsweise Beseitigung belasteter Flüssigkeiten.
Funktionsfähigkeit regelmäßig kontrollieren
Rückhaltevolumen kann im Alltag unbeabsichtigt reduziert werden – etwa durch Lagerung, offene Abläufe oder nicht funktionsfähige Schieber.
Auch diese Einrichtungen gehören deshalb in Betreiberkontrollen.
Brandschutz und Umweltschutz zusammenführen
Löschwasserrückhaltung erweitert das Brandschutzverständnis über den unmittelbaren Löscherfolg hinaus.
Das Ziel lautet:
Feuer wirksam bekämpfen, ohne durch kontaminiertes Löschwasser einen zweiten Schadensfall für Boden, Kanalisation oder Gewässer zu erzeugen.
Damit wird Löschwasserrückhaltung zu einer wichtigen Schnittstelle zwischen Brandschutz, Facility Management, Umweltmanagement und betrieblicher Notfallorganisation.