Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz entwickelt für den Betreiber schlüssige brandschutztechnische Lösungen für Neubauten, Umbauten und bestehende Gebäude. Er führt die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Anforderungen in einem nachvollziehbaren Konzept zusammen. Dieses Profil beschreibt eine qualifizierte eigene Planungsfunktion des Betreibers. Bei Fremdvergabe verbleibt die Planungsverantwortung beim beauftragten Fachplaner; intern werden Anforderungen, Mitwirkung und Annahme der Ergebnisse organisiert. Der eigene Fachplaner ist der Bau- oder Immobilienorganisation zugeordnet und arbeitet mit den zuständigen Entwurfsverfassern zusammen. Gegenstand seines Auftrags sind bestimmte Gebäude, Planungsstände und Lieferergebnisse. Die Berechtigung zur Erstellung und Einreichung baurechtlicher Nachweise richtet sich nach dem einschlägigen Landesrecht und der konkreten Aufgabe. Eine Lehrgangsbescheinigung allein begründet keine allgemeine Vorlageberechtigung. Die Rolle umfasst nicht automatisch die Fachplanung sämtlicher technischer Anlagen und ersetzt weder Bauleitung noch hoheitliche Prüfung. Wirtschaftliche Vorgaben werden berücksichtigt, ohne erforderliche Schutzziele abzusenken.
