Funkkommunikation der Einsatzkräfte auch innerhalb komplexer Gebäude sicherstellen
Feuerwehr und andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind bei Einsätzen auf zuverlässige Kommunikation angewiesen. Massive Baukonstruktionen, Untergeschosse, große Hallen oder komplexe Gebäudestrukturen können jedoch dazu führen, dass der Funkempfang im Gebäude eingeschränkt ist.
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben beschreibt die Objektversorgung ausdrücklich als technische Lösung, mit der der Digitalfunk BOS auch innerhalb von Gebäuden gewährleistet wird.
Auf der Brandschutz-Microsite fehlt hierzu bislang eine eigenständige Unterseite.
BOS-Objektfunkanlagen für sichere Einsatzabläufe integrieren
Nicht jedes Gebäude benötigt automatisch eine Objektfunkanlage.
Ob und in welchem Umfang eine technische Objektversorgung erforderlich wird, hängt von baulichen, einsatztaktischen und genehmigungsbezogenen Anforderungen ab.
Relevant können insbesondere sein:
große Untergeschosse,
massive Bauweise,
Hochhäuser,
weitläufige Industrieanlagen,
komplexe Sonderbauten.
Die konkrete Anforderung muss mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden.
Funkversorgung als Sicherheitsfunktion verstehen
Eine Objektfunkanlage ist kein Komfortsystem für den allgemeinen Mobilfunk.
Sie unterstützt die Kommunikation von Einsatzkräften in Bereichen, in denen das reguläre BOS-Funknetz innerhalb des Gebäudes nicht ausreichend verfügbar wäre.
Damit gehört ihre Funktion unmittelbar zur Einsatzfähigkeit der Feuerwehr.
Je nach System können zur Objektversorgung gehören:
Antennen,
Leitungsnetze,
Verstärker,
Koppel- und Übertragungskomponenten,
Energieversorgung,
Überwachungseinrichtungen.
Diese Bestandteile sollten im technischen Anlagenregister und in der Brandschutzdokumentation eindeutig erfasst sein.
Funkbereiche kennen
Eine rein zentrale Meldung „Objektfunk funktioniert“ reicht für große Gebäude nur begrenzt.
Der Betreiber sollte wissen:
welche Gebäudebereiche versorgt werden,
wo besondere Funkanforderungen bestehen,
welche Änderungen die Versorgung beeinflussen können.
Gerade Umbauten können Funkbedingungen verändern.
Änderungen am Gebäude berücksichtigen
Neue Wände, Metallkonstruktionen, Fassadenänderungen oder technische Einbauten können die Funkversorgung beeinflussen.
Das Änderungsmanagement sollte deshalb prüfen, ob bei größeren baulichen Maßnahmen erneut Messungen oder Bewertungen notwendig werden.
Energieversorgung und Störungen überwachen
Eine sicherheitsrelevante Kommunikationsanlage benötigt eine geeignete Verfügbarkeitsstrategie.
Störungen sollten nicht nur lokal an einer technischen Komponente angezeigt werden, sondern den zuständigen Betreiber erreichen.
Reaktions- und Eskalationswege müssen festgelegt sein.
Prüfungen dokumentieren
Funktions- und Abnahmemessungen sollten nachvollziehbar archiviert werden.
Der Betreiber benötigt einen Referenzzustand, gegen den spätere Änderungen oder Störungen bewertet werden können.
Feuerwehr und Betreiber gemeinsam betrachten
Die Anlage wird im Alltag durch den Gebäudebetreiber verantwortet, ihre eigentliche Wirkung entfaltet sie jedoch bei externen Einsatzkräften.
Deshalb sind Abstimmung und Dokumentation mit der zuständigen BOS-/Feuerwehrseite besonders wichtig. Der offizielle BDBOS-Leitfaden beschreibt Planung und Realisierung solcher Objektversorgungen als abgestimmten Prozess.
Kommunikation als Bestandteil der Einsatzfähigkeit
Objektfunkmanagement stellt nicht die technische Anlage selbst in den Mittelpunkt, sondern ihre Funktion:
Können Einsatzkräfte auch in den kritischen Bereichen des Gebäudes zuverlässig miteinander kommunizieren?
Diese Frage gehört bei komplexen Gebäuden unmittelbar zum Schutzziel, wirksame Rettungs- und Löscharbeiten zu ermöglichen.