Servicetechniker Brandschutz
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Servicetechniker Brandschutz erhält die Funktionsfähigkeit der ihm konkret zugeordneten Brandschutzeinrichtungen des Betreibers. Sein Umfang kann Feuerlöscher, Wandhydranteneinrichtungen, Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen sowie weitere ausdrücklich zugewiesene Systeme umfassen. Für jede Einrichtungsart und Tätigkeit wird die notwendige Qualifikation gesondert nachgewiesen; das Profil unterstellt keine universelle Fachkunde. Es gilt für eine qualifizierte eigene Instandhaltungsorganisation. Bei Fremdvergabe bleibt die technische Durchführung beim Fachunternehmen, während der Betreiber Zugang, Leistungsanforderungen, Ersatzmaßnahmen und Ergebnisprüfung organisiert. Der Servicetechniker berichtet an die zuständige technische Leitung und arbeitet anhand konkreter Anlagen- und Arbeitsaufträge. Die Funktion ist von der Gerätewartung einer Betriebsfeuerwehr sowie von allgemeiner Sicherheitsmeldetechnik abgegrenzt. Sprinkleranlagen werden durch die dafür qualifizierte Fachorganisation bearbeitet. Eine Brandschutzhelferausbildung oder Bestellung zum Brandschutzbeauftragten ersetzt keine Instandhaltungsqualifikation. Eigenleistung setzt außerdem geeignete Werkzeuge, Prüfmittel, Herstellerunterlagen und eine kontrollierte Ersatzteilversorgung voraus.
