Brandschutzmonteur
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Brandschutzmonteur stellt für den Betreiber beauftragte bauliche Brandschutzmaßnahmen her und stellt sie nach zulässigen Eingriffen oder Schäden wieder her. Dazu gehören insbesondere Abschottungen, Brandschutzbekleidungen und systemgebundene Brandschutzkonstruktionen im nachgewiesenen Qualifikationsumfang. Dieses Profil gilt für eine entsprechend ausgerüstete eigene Handwerks- oder Instandhaltungsorganisation. Werden solche Arbeiten vollständig vergeben, übernimmt das Fachunternehmen die Ausführung; der Betreiber organisiert Beauftragung, Schutzmaßnahmen und Ergebnisannahme. Der Monteur ist einer fachlich geeigneten Werkstatt-, Bau- oder Instandhaltungsleitung zugeordnet. Er erhält konkrete Aufträge mit örtlicher Zuordnung, freigegebener Lösung und den benötigten technischen Unterlagen. Die Berufsbezeichnung ist eine betriebliche Fachfunktion und keine pauschale Berechtigung für sämtliche Brandschutzsysteme. Planung, Bewertung wesentlicher Abweichungen und behördliche Anerkennungen werden nicht durch Montageerfahrung ersetzt. Eine Verbindung mit anderen handwerklichen Tätigkeiten ist möglich, sofern Qualifikation, Arbeitsmittel und Zeitbedarf für den Brandschutz gesichert bleiben. Preis- oder Terminvorgaben rechtfertigen keine eigenmächtigen Systemänderungen.
