Fachbauleiter Brandschutz
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Fachbauleiter Brandschutz überwacht für den Betreiber die brandschutztechnische Umsetzung eines beauftragten Bau- oder Änderungsumfangs. Er prüft, ob die Ausführung mit dem maßgeblichen Brandschutzkonzept, freigegebenen Planungen und erforderlichen Nachweisen übereinstimmt. Das Profil beschreibt eine fachlich geeignete eigene Funktion innerhalb der Bauorganisation des Betreibers. Bei externer Beauftragung bleibt der Leistungsumfang des Fachbauleiters vertraglich festgelegt und wird nicht durch eine parallele interne Überwachung undeutlich verdoppelt. Seine Einbindung in eine bauordnungsrechtliche Bauleitung ist anhand des Landesrechts und der konkreten Bestellung zu klären. Die Bezeichnung allein macht ihn weder zum verantwortlichen Gesamtbauleiter noch zum Prüfingenieur. Weisungsrechte, Berichtswege, Präsenzbedarf und dokumentationspflichtige Kontrollpunkte werden vor Arbeitsbeginn vereinbart. Der Betreiber kann zugleich Bauherr sein; bei getrennter Bauherrschaft wird die Stellung gegenüber deren Bauleitung ausdrücklich geregelt. Die fachliche Überwachung ergänzt die Eigenverantwortung ausführender Unternehmen und hebt diese nicht auf.
