Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Fremdfirmen im betrieblichen Brandschutz

Facility Management: Brandschutz » Betrieb » Betreiberpflichten » Fremdfirmen

Fremdfirmen im betrieblichen Brandschutz mit geregelten Sicherheits- und Koordinationsprozessen

Externe Arbeiten in die eigene Brandschutzorganisation integrieren

Wartungsfirmen, Bauunternehmen, Monteure und andere externe Dienstleister arbeiten regelmäßig in Gebäuden, deren Brandschutzorganisation sie nicht kennen. Sie öffnen Decken, bearbeiten Leitungen, stellen Material ab, schalten Anlagen ab oder führen feuergefährliche Arbeiten durch. Damit können sie bestehende Schutzmaßnahmen vorübergehend verändern oder zusätzliche Brandrisiken erzeugen.

Die aktuelle Betreiberpflichtenseite nennt die koordinierte Fremdfirmensteuerung ausdrücklich als Bestandteil des Brandschutzes. Das betriebliche Brandschutzhandbuch enthält bereits eine Fremdfirmen-Einweisung und fordert für riskante Arbeiten abgestimmte Schutzmaßnahmen. Eine eigenständige Prozessseite fehlt jedoch.

Fremdfirmen im betrieblichen Brandschutz wirksam steuern

Brandschutz bereits bei der Beauftragung berücksichtigen

Die Verantwortung beginnt nicht erst am Werktor.

Bereits in Bestellung oder Vertrag sollte deutlich sein, dass externe Unternehmen:

  • betriebliche Brandschutzregeln beachten,

  • qualifiziertes Personal einsetzen,

  • Freigabeverfahren einhalten,

  • Störungen oder Schäden melden,

  • Brandschutzanlagen nicht eigenmächtig verändern.

Bei besonders kritischen Arbeiten können zusätzliche Anforderungen vereinbart werden.

Vor Arbeitsbeginn unterweisen

Eine Fremdfirma benötigt mindestens diejenigen Informationen, die für ihr sicheres Verhalten vor Ort erforderlich sind.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Alarmierung,

  • Verhalten bei Feueralarm,

  • Fluchtwege,

  • Sammelstelle,

  • Rauch- und Feuerverbote,

  • Freigabepflichten,

  • wichtige Ansprechpartner.

FM-Connect beschreibt eine solche Kurzunterweisung bereits im betrieblichen Brandschutzhandbuch.

Arbeitsrisiken konkret bewerten

Eine allgemeine Unterweisung ersetzt keine Bewertung der konkreten Tätigkeit.

Besonders relevant sind Arbeiten an oder nahe:

  • Brandwänden,

  • Abschottungen,

  • Sprinklerleitungen,

  • Brandmeldern,

  • RWA,

  • Brandschutztüren,

  • Sicherheitsstromversorgung.

Der Auftraggeber beziehungsweise die zuständige Brandschutzfunktion muss erkennen, welche Schutzfunktionen während der Arbeit beeinträchtigt werden können.

Freigabeverfahren miteinander verknüpfen

Fremdfirmensteuerung sollte nicht mehrere unabhängige Erlaubnisscheine produzieren.

Heißarbeit, Abschaltung einer Brandschutzanlage oder Öffnung einer Abschottung können miteinander zusammenhängen.

Ein koordinierter Permit-to-Work-Prozess verbindet diese Anforderungen.

Baustellen bringen häufig zusätzliche Materialien in Gebäude:

  • Verpackungen,

  • Dämmstoffe,

  • Kabel,

  • Baustoffe,

  • Gasflaschen,

  • Abfälle.

Geeignete Lager- und Entsorgungsregeln sollten deshalb Teil der Baustellenorganisation sein.

Schutzfunktionen nicht unbemerkt deaktivieren

Besonders kritisch sind vorübergehende Abschaltungen.

Wird beispielsweise eine Meldergruppe abgeschaltet, muss bekannt sein:

  • welcher Bereich betroffen ist,

  • warum die Abschaltung erforderlich ist,

  • welche Kompensation besteht,

  • wann wieder eingeschaltet wird.

Diese Informationen gehören nicht allein in das Wissen des Monteurs.

Nach Beendigung einer Arbeit sollte geprüft werden:

  • Abschottungen wieder geschlossen?

  • Brandmelder wieder aktiv?

  • Türen funktionsfähig?

  • Material entfernt?

  • Fluchtwege frei?

  • temporäre Schutzmaßnahmen zurückgebaut?

Erst danach ist die Tätigkeit brandschutztechnisch abgeschlossen.

Fremdfirmenleistung dokumentieren

Bei kritischen Arbeiten sollten Unterweisung, Freigabe und Abschluss nachvollziehbar bleiben.

Dies unterstützt Betreiberverantwortung und spätere Ursachenklärung.

Externe Arbeit darf keine externe Sicherheitslogik erzeugen

Ein professioneller Betreiber überlässt den Brandschutz bei Fremdfirmen nicht vollständig dem Auftragnehmer.

Die entscheidende Regel lautet:

Wer in einem Gebäude arbeitet, muss in die dort geltende Brandschutzorganisation integriert sein.

Damit bleiben Schutzfunktionen, Zuständigkeiten und Freigaben auch dann beherrschbar, wenn zahlreiche externe Unternehmen gleichzeitig am Standort tätig sind.