Brandschutzhelfer
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Brandschutzhelfer unterstützt den Betreiber bei der sicheren Bekämpfung von Entstehungsbränden und beim geordneten Verhalten im Brandfall. Er ist ein entsprechend ausgebildeter und vom Arbeitgeber benannter Beschäftigter. Die Funktion wird üblicherweise zusätzlich zur regulären Tätigkeit wahrgenommen und begründet keine eigenständige Feuerwehrorganisation. Einsatzbereich, örtliche Einweisung und die mit der Aufgabe verbundene Verfügbarkeit werden festgelegt. Anzahl und Verteilung richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung, der Nutzung und der tatsächlichen Anwesenheit; Schichtbetrieb, Abwesenheiten und ortsunkundige Personen sind zu berücksichtigen. Der Helfer ersetzt weder den Brandschutzbeauftragten noch die Feuerwehr. Seine Aufgabe ist ausdrücklich auf Situationen begrenzt, in denen ein Handeln ohne Eigengefährdung möglich ist. Eine betriebliche Benennung allein schafft keine Befähigung für Atemschutzeinsätze, technische Rettung oder Arbeiten an Brandschutzanlagen. Der Betreiber stellt geeignete Unterweisung, Ausbildung, Übungen und ausreichend verfügbare Löschmittel sicher. Zusätzliche Aufgaben bei der Evakuierung müssen gesondert abgestimmt und eingeübt werden.
