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Brandschutz für Lithium-Batterien im Betrieb

Facility Management: Brandschutz » Betrieb » Lithium-Batterien

Lithium-Batterien als eigenes Betriebsrisiko behandeln

Lithium-Ionen-Batterien werden in Werkzeugen, mobilen Arbeitsmitteln, Fahrzeugen, Notstromsystemen, Reinigungsmaschinen und zahlreichen weiteren Betriebsmitteln eingesetzt. Brandereignisse können insbesondere durch mechanische Beschädigungen, Qualitätsmängel, thermische Belastungen, ungeeignete Ladebedingungen oder Fehler im Batteriemanagement entstehen. Für das Facility Management genügt es deshalb nicht, Batterien nur als Bestandteil einzelner Geräte zu betrachten. Erforderlich ist ein standortbezogenes Schutzkonzept, das Einsatzorte, Batteriemengen, Ladeprozesse, Lagerung, Rücknahme, Entsorgung und Notfallorganisation zusammenführt. Schutzmaßnahmen müssen sich nach Batterieart, Leistung, Zustand, Umgebung und möglichem Schadenausmaß richten.

Lithium-Batterien im Betrieb brandsicher handhaben

Anwendungen, Mengen und Batteriezustände transparent erfassen

Am Anfang steht ein Verzeichnis der betrieblich verwendeten Batteriesysteme. Erfasst werden Einsatzort, Betreiber, Batterietyp, Kapazität, Ladeeinrichtung, Herstellerangaben und vorgesehener Nutzungszweck. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen neuen, gebrauchten, tiefentladenen, beschädigten, auffälligen und zur Entsorgung vorgesehenen Batterien. Auch Fremdfirmen, Mietgeräte und privat mitgebrachte Ladegeräte können das Risikobild beeinflussen. Für jeden Zustand werden zulässige Lagerorte, verantwortliche Personen und erforderliche Maßnahmen festgelegt. Das Verzeichnis sollte mit Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzordnung, Notfallplanung und gegebenenfalls dem CAFM-System verknüpft werden.

Betriebszustand

Wesentliches Risiko

Erforderliche Steuerung

Nachweis

Reguläre Nutzung

Überlastung oder Beschädigung

Herstellerkonforme Verwendung

Geräte- und Prüfdokumentation

Ladevorgang

Elektrischer oder thermischer Fehler

Geeigneter Ladeplatz und Sichtkontrolle

Lade- und Betriebsregel

Auffällige Batterie

Erwärmung, Geruch oder Verformung

Nutzung stoppen und Bereich sichern

Ereignisprotokoll

Rücknahme oder Quarantäne

Unbekannter Batteriezustand

Getrennte und kontrollierte Aufbewahrung

Übergabe- und Bestandsnachweis

Entsorgung

Kurzschluss oder Fehlbehandlung

Geregelter Entsorgungs- und Transportprozess

Entsorgungsnachweis

Lade- und Lagerbereiche risikogerecht gestalten

Lade- und Lagerplätze sollten so gewählt werden, dass mögliche Ereignisse früh erkannt und Auswirkungen auf Personen, Fluchtwege, wichtige Anlagen und benachbarte Brandlasten begrenzt werden. Nicht brennbare Unterlagen, ausreichende Abstände, Schutz vor mechanischer Beschädigung und eine geordnete Kabelführung unterstützen den sicheren Betrieb. Ladeplätze in notwendigen Fluchtwegen, unübersichtlichen Abstellräumen oder unmittelbar neben leicht entzündlichen Materialien sind zu vermeiden. Bei größeren Mengen oder leistungsstarken Batteriesystemen können zusätzliche Brandabschnitte, Detektionssysteme, Temperaturüberwachung oder automatische Löschanlagen erforderlich werden. Die konkrete Ausführung ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und des Brandschutzkonzeptes festzulegen.

Auffällige Batterien unverzüglich aussondern

Erwärmung, ungewöhnlicher Geruch, Verfärbung, Verformung, austretende Stoffe, Rauchentwicklung oder mechanische Beschädigungen müssen als Warnsignale behandelt werden. Beschäftigte benötigen eindeutige Anweisungen, wie sie Nutzung und Ladevorgang beenden, den Bereich sichern und interne Hilfe alarmieren. Beschädigte Batterien dürfen nicht ungeprüft in normale Lager- oder Abfallbereiche zurückgebracht werden. Ein vorab festgelegter Quarantäneprozess regelt Übergabe, sichere Zwischenlagerung, fachliche Bewertung und Entsorgung. Eigenmächtige Lösch-, Kühl- oder Transportversuche ohne geeignete Ausbildung und Ausrüstung sind auszuschließen. Feuerwehr und Sicherheitsdienst benötigen aktuelle Informationen zu Lagerorten, Batteriemengen und Zugänglichkeit.

Prüfungen, Unterweisungen und Änderungen dokumentieren

Das Schutzkonzept bleibt nur wirksam, wenn Zuständigkeiten, Kontrollen und Veränderungen verbindlich gesteuert werden. Ladeeinrichtungen, Kabel, Steckverbindungen, Schutzeinrichtungen und bauliche Abtrennungen sind regelmäßig zu kontrollieren. Beschäftigte werden zu zulässigen Ladegeräten, beschädigten Batterien, Brandanzeichen und Meldewegen unterwiesen. Neue Batteriesysteme, größere Speicherkapazitäten oder veränderte Ladeorte benötigen vor ihrer Nutzung eine erneute brandschutztechnische Bewertung. Störungen und Beinaheereignisse werden ausgewertet und in Verbesserungsmaßnahmen überführt. Geeignete Kennzahlen sind festgestellte Batterieschäden, ungeeignete Ladegeräte, offene Mängel, Ausfallzeiten und der Stand der Unterweisungen.