Brandschutz bleibt auch während Wartung und Störung erforderlich
Brandschutzanlagen können für Wartung, Umbau oder Reparatur zeitweise außer Betrieb genommen werden. Eine Sprinklerzone wird entleert, Meldergruppen werden deaktiviert, eine RWA ist wegen Reparatur nicht verfügbar oder ein Feuer- und Rauchschutzabschluss kann vorübergehend seine vorgesehene Funktion nicht erfüllen.
Die bestehenden FM-Connect-Seiten nennen solche temporären Abschaltungen bereits ausdrücklich als Impairment-Management und fordern hierfür Regeln, Brandwachen und Kompensationsmaßnahmen. Eine eigene Betreiberseite fehlt bislang.
Brandschutzrisiken bei Anlagenausfällen kontrollieren
Eine Außerbetriebnahme sollte nie nur mit „Sprinkler abgeschaltet“ dokumentiert werden.
Zu bestimmen sind:
betroffene Anlage,
betroffener Schutzbereich,
verlorene Schutzfunktion,
Ursache,
geplanter Zeitraum,
betroffene Nutzung.
Damit lässt sich das tatsächliche Risiko einschätzen.
Geplante und ungeplante Ausfälle unterscheiden
Geplante Abschaltung: beispielsweise Wartung oder Umbau. Sie kann vorbereitet werden.
Ungeplanter Ausfall: beispielsweise technischer Defekt. Hier muss zunächst schnell stabilisiert und anschließend bewertet werden. Beide Situationen benötigen einen klaren Prozess.
Risiko der verbleibenden Nutzung bewerten
Nicht jede Anlagenabschaltung verlangt dieselben Maßnahmen.
Entscheidend sind unter anderem:
Brandgefährdung,
Personenbelegung,
Betriebszeit,
vorhandene andere Schutzsysteme,
Dauer der Einschränkung,
Möglichkeiten zur Brandfrüherkennung.
Eine gering belegte Fläche kann anders behandelt werden als ein laufender Produktionsbereich mit hoher Brandlast.
Mögliche organisatorische Ersatzmaßnahmen können sein:
zusätzliche Brandwache,
reduzierte Nutzung,
zusätzliche Feuerlöscher,
Verbot feuergefährlicher Arbeiten,
temporäre Melder,
häufigere Kontrollgänge,
vollständige Sperrung eines Bereichs.
Kompensation bedeutet nicht, die ausgefallene technische Funktion vollständig nachzubilden. Sie soll das verbleibende Risiko auf ein vertretbares Niveau reduzieren.
Je nach Bedeutung können informiert werden:
Brandschutzbeauftragter,
FM-Leitung,
Security oder Leitstelle,
Nutzer,
Wartungsunternehmen,
Feuerwehr beziehungsweise andere externe Stellen,
gegebenenfalls Versicherer.
Die notwendige Kommunikation muss objektspezifisch festgelegt werden.
Dauer so kurz wie möglich halten
Eine geplante Abschaltung sollte vorbereitet werden, damit Ersatzteile, Personal und Werkzeuge verfügbar sind, bevor die Schutzfunktion verloren geht.
Bei ungeplanten Ausfällen benötigt die Reparatur eine angemessene Priorität.
Status zentral sichtbar machen
Service Desk, Leitstelle und Rufbereitschaft sollten wissen, welche Schutzsysteme aktuell eingeschränkt sind.
Ein zentrales Impairment-Register verhindert Informationsverluste bei Schichtwechseln.
Wiederinbetriebnahme vollständig prüfen
Nach Reparatur genügt nicht nur das Einschalten der Anlage.
Zu kontrollieren sind:
Funktion,
Alarm- und Störmeldungen,
Schnittstellen,
zurückgesetzte Abschaltungen,
entfernte Kompensationsmaßnahmen.
Erst danach wird der Impairment-Fall geschlossen.
Temporäre Schwächungen kontrolliert beherrschen
Impairment-Management akzeptiert, dass Brandschutzanlagen nicht zu jedem Zeitpunkt hundertprozentig verfügbar sein können.
Es sorgt aber dafür, dass jede relevante Einschränkung bekannt, bewertet, kompensiert, zeitlich begrenzt und kontrolliert beendet wird.
Damit wird aus einer technischen Abschaltung kein unbemerkter Verlust des vorgesehenen Sicherheitsniveaus.