Evakuierungshelfer
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Evakuierungshelfer unterstützt den Betreiber dabei, dass anwesende Personen einen gefährdeten Bereich geordnet verlassen und vorgesehene sichere Bereiche erreichen. Die betriebliche Funktion wird auch als Räumungshelfer bezeichnet. Sie wird nach den örtlichen Erfordernissen bestimmten Beschäftigten zusätzlich übertragen und ist keine eigenständige Berufsqualifikation. Der Betreiber legt Bereich, Meldeweg, Unterstützungsaufgaben, Vertretung und erkennbare Kennzeichnung fest. Eine feste allgemeine Helferquote oder eine überall vorgeschriebene zusätzliche Ausbildung wird nicht unterstellt. Entscheidend sind Gebäudestruktur, Nutzung, Anwesenheit und tatsächlicher Hilfebedarf. Alle Beschäftigten bleiben in die Unterweisung über das Verhalten im Notfall eingebunden. Der Helfer übernimmt weder die Gesamtverantwortung für die Evakuierung noch die Suche nach Personen in verrauchten oder anderweitig gefährlichen Bereichen. Eine Übertragung auf Führungskräfte oder eine Verbindung mit anderen Helferaufgaben ist möglich, wenn die Tätigkeiten im Ereignisfall zeitlich und räumlich vereinbar sind. Die Feuerwehrführung bleibt davon unberührt.
