Alle anwesenden Menschen sicher berücksichtigen
Eine wirksame Evakuierungsorganisation muss auch Menschen berücksichtigen, die Alarmierungen, Fluchtwege oder Notausgänge nicht ohne Unterstützung wahrnehmen oder nutzen können. Dazu gehören Beschäftigte und Besucher mit Mobilitäts-, Seh-, Hör- oder Orientierungsbeeinträchtigungen ebenso wie Personen mit vorübergehenden Einschränkungen. Barrierefreiheit endet nicht am Arbeitsplatz oder Gebäudeeingang, sondern umfasst auch das Verhalten im Gefahrenfall. Das Brandschutzkonzept muss deshalb klären, wie Personen alarmiert, informiert, unterstützt und in einen sicheren Bereich gebracht werden. Allgemeine Annahmen reichen nicht aus; erforderlich ist eine standort- und personenbezogene Betrachtung.
Evakuierung für alle Personen barrierefrei gestalten
Einschränkungen und räumliche Barrieren systematisch erfassen
Die Planung beginnt mit einer vertraulichen Ermittlung möglicher Unterstützungsbedarfe und einer Begehung der genutzten Bereiche. Zu betrachten sind Treppen, Türen, Aufzüge, horizontale Fluchtmöglichkeiten, lange Wege, akustische Alarmierung und unübersichtliche Gebäudestrukturen. Neben dauerhaft beschäftigten Personen müssen Besucher, Fremdfirmen und bislang unbekannte Nutzer einbezogen werden. Eine personenbezogene Planung kann notwendig sein, darf jedoch nicht zu unnötiger Offenlegung gesundheitlicher Informationen führen. Ergänzend sind allgemeine Maßnahmen vorzusehen, die unabhängig von einer vorherigen Anmeldung funktionieren. Die ASR V3a.2 konkretisiert die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten.
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| Hörbeeinträchtigung | Akustisches Signal nicht wahrnehmbar | Optische oder persönliche Alarmierung | Alarmierungsübung |
| Sehbeeinträchtigung | Orientierung im Rauch- oder Alarmfall | Klare Führung und persönliche Assistenz | Begehung und Unterweisung |
| Mobilitätseinschränkung | Treppen oder schwere Türen | Horizontale Evakuierung oder Hilfsmittel | Praktische Erprobung |
| Kognitive Einschränkung | Komplexe Anweisungen | Einfache Hinweise und feste Begleitperson | Übungsbeobachtung |
| Vorübergehende Einschränkung | Verletzung oder Schwangerschaft | Befristeter Assistenzplan | Dokumentierte Abstimmung |
Informationen über mehrere Wahrnehmungswege vermitteln
Alarmierungen sollten so gestaltet sein, dass sie nicht ausschließlich auf einem akustischen Signal beruhen. Optische Anzeigen, persönliche Benachrichtigungen, Vibrationsmelder oder digitale Hinweise können abhängig vom Nutzungskonzept ergänzend eingesetzt werden. Durchsagen müssen kurz, eindeutig und verständlich sein. Für fremdsprachige oder ortsunkundige Personen helfen standardisierte Piktogramme und klare Anweisungen. Die Alarmierung ist mit der tatsächlichen Gebäudenutzung, möglichen Umgebungsgeräuschen und der Anwesenheit in Nebenräumen abzugleichen. Änderungen an Raumaufteilung, Arbeitsplätzen oder Alarmtechnik erfordern eine erneute Prüfung der Wahrnehmbarkeit.
Unterstützende Personen und Hilfsmittel verbindlich zuordnen
Evakuierungshelfer und persönliche Assistenzpersonen benötigen eine konkrete Aufgabenbeschreibung, Vertretungsregelung und praktische Unterweisung. Evakuierungsstühle oder andere Hilfsmittel sind nur sinnvoll, wenn sie am richtigen Ort verfügbar, regelmäßig geprüft und von geschulten Personen sicher eingesetzt werden können. Gesicherte Zwischenbereiche oder eine horizontale Evakuierung können Bestandteil eines abgestimmten Konzeptes sein, dürfen jedoch nicht als unbegrenzte Warteposition verstanden werden. Aufzüge dürfen nur genutzt werden, wenn sie ausdrücklich für den entsprechenden Brandfall vorgesehen sind. Feuerwehr, Brandschutzbeauftragte, Facility Management und betroffene Personen sollten die Abläufe gemeinsam festlegen.
Evakuierung unter realistischen Bedingungen erproben
Übungen müssen zeigen, ob Alarmierung, Assistenz, Wegeführung und Kommunikation tatsächlich funktionieren. Dabei sollten übliche Abwesenheiten, wechselnde Arbeitsplätze, Besucher, gesperrte Wege und unterschiedliche Tageszeiten berücksichtigt werden. Die Teilnahme betroffener Personen erfolgt respektvoll und unter Beachtung des Datenschutzes. Erkenntnisse aus Übungen werden nicht nur in Protokollen festgehalten, sondern mit Verantwortlichkeiten und Terminen in konkrete Verbesserungen überführt. Personalwechsel, Umbauten oder veränderte Einschränkungen lösen eine Aktualisierung aus. Die barrierefreie Evakuierung wird damit zu einem festen Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und nicht zu einer improvisierten Einzelfalllösung.