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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Barrierefreie Evakuierung wirksam organisieren

Facility Management: Brandschutz » Grundlagen » Barrierefreie Evakuierung

Alle anwesenden Menschen sicher berücksichtigen

Eine wirksame Evakuierungsorganisation muss auch Menschen berücksichtigen, die Alarmierungen, Fluchtwege oder Notausgänge nicht ohne Unterstützung wahrnehmen oder nutzen können. Dazu gehören Beschäftigte und Besucher mit Mobilitäts-, Seh-, Hör- oder Orientierungsbeeinträchtigungen ebenso wie Personen mit vorübergehenden Einschränkungen. Barrierefreiheit endet nicht am Arbeitsplatz oder Gebäudeeingang, sondern umfasst auch das Verhalten im Gefahrenfall. Das Brandschutzkonzept muss deshalb klären, wie Personen alarmiert, informiert, unterstützt und in einen sicheren Bereich gebracht werden. Allgemeine Annahmen reichen nicht aus; erforderlich ist eine standort- und personenbezogene Betrachtung.

Evakuierung für alle Personen barrierefrei gestalten

Einschränkungen und räumliche Barrieren systematisch erfassen

Die Planung beginnt mit einer vertraulichen Ermittlung möglicher Unterstützungsbedarfe und einer Begehung der genutzten Bereiche. Zu betrachten sind Treppen, Türen, Aufzüge, horizontale Fluchtmöglichkeiten, lange Wege, akustische Alarmierung und unübersichtliche Gebäudestrukturen. Neben dauerhaft beschäftigten Personen müssen Besucher, Fremdfirmen und bislang unbekannte Nutzer einbezogen werden. Eine personenbezogene Planung kann notwendig sein, darf jedoch nicht zu unnötiger Offenlegung gesundheitlicher Informationen führen. Ergänzend sind allgemeine Maßnahmen vorzusehen, die unabhängig von einer vorherigen Anmeldung funktionieren. Die ASR V3a.2 konkretisiert die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten.

Unterstützungsbedarf

Mögliche Barriere

Geeignete Maßnahme

Funktionsnachweis

Hörbeeinträchtigung

Akustisches Signal nicht wahrnehmbar

Optische oder persönliche Alarmierung

Alarmierungsübung

Sehbeeinträchtigung

Orientierung im Rauch- oder Alarmfall

Klare Führung und persönliche Assistenz

Begehung und Unterweisung

Mobilitätseinschränkung

Treppen oder schwere Türen

Horizontale Evakuierung oder Hilfsmittel

Praktische Erprobung

Kognitive Einschränkung

Komplexe Anweisungen

Einfache Hinweise und feste Begleitperson

Übungsbeobachtung

Vorübergehende Einschränkung

Verletzung oder Schwangerschaft

Befristeter Assistenzplan

Dokumentierte Abstimmung

Informationen über mehrere Wahrnehmungswege vermitteln

Alarmierungen sollten so gestaltet sein, dass sie nicht ausschließlich auf einem akustischen Signal beruhen. Optische Anzeigen, persönliche Benachrichtigungen, Vibrationsmelder oder digitale Hinweise können abhängig vom Nutzungskonzept ergänzend eingesetzt werden. Durchsagen müssen kurz, eindeutig und verständlich sein. Für fremdsprachige oder ortsunkundige Personen helfen standardisierte Piktogramme und klare Anweisungen. Die Alarmierung ist mit der tatsächlichen Gebäudenutzung, möglichen Umgebungsgeräuschen und der Anwesenheit in Nebenräumen abzugleichen. Änderungen an Raumaufteilung, Arbeitsplätzen oder Alarmtechnik erfordern eine erneute Prüfung der Wahrnehmbarkeit.

Unterstützende Personen und Hilfsmittel verbindlich zuordnen

Evakuierungshelfer und persönliche Assistenzpersonen benötigen eine konkrete Aufgabenbeschreibung, Vertretungsregelung und praktische Unterweisung. Evakuierungsstühle oder andere Hilfsmittel sind nur sinnvoll, wenn sie am richtigen Ort verfügbar, regelmäßig geprüft und von geschulten Personen sicher eingesetzt werden können. Gesicherte Zwischenbereiche oder eine horizontale Evakuierung können Bestandteil eines abgestimmten Konzeptes sein, dürfen jedoch nicht als unbegrenzte Warteposition verstanden werden. Aufzüge dürfen nur genutzt werden, wenn sie ausdrücklich für den entsprechenden Brandfall vorgesehen sind. Feuerwehr, Brandschutzbeauftragte, Facility Management und betroffene Personen sollten die Abläufe gemeinsam festlegen.

Evakuierung unter realistischen Bedingungen erproben

Übungen müssen zeigen, ob Alarmierung, Assistenz, Wegeführung und Kommunikation tatsächlich funktionieren. Dabei sollten übliche Abwesenheiten, wechselnde Arbeitsplätze, Besucher, gesperrte Wege und unterschiedliche Tageszeiten berücksichtigt werden. Die Teilnahme betroffener Personen erfolgt respektvoll und unter Beachtung des Datenschutzes. Erkenntnisse aus Übungen werden nicht nur in Protokollen festgehalten, sondern mit Verantwortlichkeiten und Terminen in konkrete Verbesserungen überführt. Personalwechsel, Umbauten oder veränderte Einschränkungen lösen eine Aktualisierung aus. Die barrierefreie Evakuierung wird damit zu einem festen Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und nicht zu einer improvisierten Einzelfalllösung.