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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Sicherheitsbeleuchtung

Facility Management: Brandschutz » Grundlagen » Anlagentechnischer Brandschutz » Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung im Büro zur Gewährleistung von Orientierung und Sicherheit bei Stromausfall oder Notfällen im Facility Management

Notbeleuchtung zur sicheren Evakuierung

Die Sicherheitsbeleuchtung gewährleistet im Notfall die sichere Orientierung und Evakuierung von Personen aus dem Gebäude.

Wichtige Aspekte:

  • Antipanikbeleuchtung: Verhindert Panik in größeren Räumen.

  • Rettungszeichenleuchten: Markieren Fluchtwege und Notausgänge.

  • Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung.

  • Anforderungen: Beleuchtungsstärke, Betriebsdauer und Anordnung sind genau vorgeschrieben.

  • Stromversorgung: Muss unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung sein, z. B. über Batterien oder Notstromaggregate.

  • Wartung: Regelmäßige Funktionsprüfungen und Wartungen gemäß DIN EN 50172 sind erforderlich.

Relevante Normen:

  • ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

  • ASR A3.4: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

  • DIN EN 50172: Sicherheitsbeleuchtungssysteme

  • DIN VDE V 0108-100-1: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Die neue DIN EN 50172:2024 bringt wichtige Änderungen und Anforderungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit sich

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der DIN EN 50172:2024 hilft, die Normenanforderungen nahtlos in die Praxis zu überführen und weiterhin rechtssicher zu arbeiten.

Erweiterte Prüfzyklen:

  • Die Norm führt detailliertere Vorgaben für die Prüfzyklen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ein.

  • Neue Intervalle und spezifische Prüfanforderungen sollen die Betriebsbereitschaft verbessern.

  • Dokumentationspflichten für Prüfprotokolle wurden erweitert.

Neue Begriffe:

  • Einführung neuer Definitionen, um die Klassifizierung und Beschreibung von Komponenten und Systemen zu präzisieren.

  • Dies betrifft unter anderem Begriffe für autarke Systeme und zentral überwachte Anlagen.

Angepasste technische Anforderungen:

  • Die Norm legt aktualisierte Anforderungen an die elektrische und mechanische Sicherheit fest.

  • Neue Mindestanforderungen für Lichtstärken, Energieeffizienz und Betriebszeiten der Anlagen.

  • Berücksichtigung moderner Technologien wie IoT und Fernüberwachung.

Auswirkungen auf Fachplaner, Errichter und Betreiber:

  • Fachplaner: Müssen ihre Planungsprozesse an die neuen Standards anpassen, insbesondere bei der Auswahl und Dimensionierung von Anlagen.

  • Errichter: Sind verpflichtet, die neuen Prüfzyklen und technischen Vorgaben bereits während der Installation zu berücksichtigen.

  • Betreiber: Tragen die Verantwortung für die Einhaltung der erweiterten Prüf- und Wartungspflichten.

Empfehlungen:

  • Schulungen und Fortbildungen für alle Beteiligten, um die Neuerungen effektiv umzusetzen.

  • Prüfung und Aktualisierung bestehender Anlagen gemäß der neuen Norm.

  • Anpassung der Betriebsdokumentation, um den erweiterten Anforderungen gerecht zu werden.