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Betrieblicher Brandschutz: Qualifikationen, Berechtigungen und Mehrwert

Facility Management: Brandschutz » Strategie » Qualifizierung

Betrieblicher Brandschutz: Qualifikationen, Berechtigungen und Mehrwert

Betrieblicher Brandschutz: Qualifikationen, Berechtigungen und Mehrwert

Der betriebliche Brandschutz ist ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsschutzes und trägt maßgeblich zur Sicherheit von Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden sowie zum Schutz der Sachwerte in einem Unternehmen bei. Um den gesetzlichen Vorschriften und den individuellen Anforderungen eines Betriebes gerecht zu werden, existieren verschiedene Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Dabei reicht die Bandbreite von kurzen Schulungen für Brandschutzhelfer über umfangreiche Ausbildungen zum Brandschutzbeauftragten bis hin zu Management-Qualifikationen für Führungskräfte.

Die in Deutschland gängigen Qualifizierungen – vom Brandschutzhelfer über den Brandschutzbeauftragten bis hin zum Brandschutzmanager – spiegeln unterschiedliche Verantwortungsgrade, Lerninhalte und Aufgabenbereiche wider. Unternehmen profitieren von rechtskonformen, strukturieren Abläufen, minimieren Haftungsrisiken und steigern ihre Reputation. Mitarbeitende gewinnen an Sicherheit, Kompetenz und übernehmen verantwortungsvolle Rollen, die auch ihre persönliche und berufliche Entwicklung fördern.

Damit diese Maßnahmen nachhaltig wirken, sollten regelmäßige Auffrischungen, praktische Übungen sowie eine umfassende Dokumentation selbstverständlich sein. Eine durchdachte Einbindung in das gesamte Sicherheits- und Risikomanagement erhöht zudem die Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und zeigt Mitarbeitenden, Kunden und Partnern, dass Sicherheit in jeder Hinsicht oberste Priorität hat.

In Deutschland wird der betriebliche Brandschutz vor allem durch folgende Vorschriften und Regelwerke geregelt:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und zugehörige Technische Regeln für Arbeitsstätten (z. B. ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“).

  • DGUV Vorschriften und Informationen (z. B. DGUV Information 205-023 zu Brandschutzhelfern).

  • Landesbauordnungen und spezifische Brandschutzvorschriften der Bundesländer.

  • Weitere Vorgaben im Kontext des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung.

Diese Regelwerke beschreiben sowohl die Pflicht, für ausreichenden Brandschutz zu sorgen, als auch Mindestanforderungen an die Qualifikation der Personen, die in einem Betrieb Brandschutzaufgaben übernehmen.

Qualifikationen im betrieblichen Brandschutz

Im betrieblichen Brandschutz lassen sich verschiedene Qualifikationsstufen bzw. Rollen unterscheiden.

Die gängigsten sind:

  • Brandschutzhelfer

  • Evakuierungshelfer (oft in Kombination mit Brandschutzhelfern)

  • Brandschutzbeauftragter

  • Brandschutzmanager (erweiterte Management-Qualifikation)

Darüber hinaus existieren weitere spezialisierte Schulungen für Personen, die z. B. Löschanlagen oder andere Brandschutzeinrichtungen prüfen und warten, doch die folgenden vier Qualifikationen sind im Allgemeinen die wichtigsten für Unternehmen.

Aufgaben:

  • Unterstützung der Evakuierung im Brandfall

  • Erste Löschmaßnahmen bei Entstehungsbränden

  • Unterweisung der Kolleginnen und Kollegen in einfachen Brandschutzmaßnahmen

Ausbildung:

  • Nach DGUV Information 205-023 umfasst die Ausbildung u. a. theoretische Grundlagen (Brandklassen, Löschmittel, Verhalten im Brandfall) und einen praktischen Übungsteil (Handhabung von Feuerlöschern).

  • Dauer: In der Regel ein halber bis ganzer Tag (4–8 Unterrichtseinheiten).

Berechtigungen:

  • Als Brandschutzhelfer ist man befähigt, einen Entstehungsbrand mit geeigneten Mitteln zu bekämpfen, bis die Feuerwehr eintrifft.

  • Man darf keine alleinverantwortlichen Brandschutzkonzepte erstellen, steht aber im Ernstfall dem Unternehmen als erste Ansprechperson zur Verfügung.

Aufgaben:

  • Organisieren und Koordinieren von Evakuierungsmaßnahmen im Notfall (z. B. Brand, Bombenalarm, Gasaustritt).

  • Ansprechpartner für Mitarbeitende während der Räumung.

Ausbildung:

  • Inhaltlich eng mit der Brandschutzhelfer-Ausbildung verzahnt.

  • Fokus liegt stärker auf Flucht- und Rettungswegen, Evakuierungsplänen, Kommunikation im Notfall.

Berechtigungen:

  • Koordination im Ereignisfall, weisungsbefugt bezüglich der Evakuierung innerhalb des ihnen zugeteilten Bereiches.

Oft werden die Rollen von Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer zusammengefasst oder in einer kombinierten Schulung angeboten, um sicherzustellen, dass im Notfall sowohl Löschmaßnahmen als auch die Evakuierung aus einer Hand geleitet werden können.

Aufgaben:

  • Unterstützt den Arbeitgeber bei der Organisation des Brandschutzes.

  • Erarbeitet und aktualisiert Brandschutzkonzepte, führt regelmäßige Begehungen durch und überprüft die Einhaltung von Brandschutzvorschriften.

  • Koordination von Brandschutzhelfern, Unterstützung bei internen Audits, Schnittstellenfunktion zu Behörden und Versicherungsträgern.

Ausbildung:

  • Umfangreicher als die eines Brandschutzhelfers.

  • Die Inhalte richten sich nach der DGUV-Information 205-003 („Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“), nach VdS-Richtlinien oder dem vfdb-Leitfaden.

  • Dauer: Zwischen 5 und 8 Tagen, teils in Modulen aufgeteilt.

  • Themen: Baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz, Rechtsgrundlagen, Gefährdungsbeurteilung, Erstellung von Brandschutzordnungen, Ausbildung und Koordination von Brandschutzhelfern.

Berechtigungen:

  • Dient als interne Fachkraft für den betrieblichen Brandschutz und kann verbindliche Empfehlungen an die Geschäftsleitung aussprechen.

  • Ist in der Lage, interne Brandschutzkonzepte zu erarbeiten und aufrechtzuerhalten.

  • Führt regelmäßige Unterweisungen durch und erstellt Prüfpläne.

Aufgaben:

  • Ganzheitliches Brandschutz- und Sicherheitsmanagement für große Unternehmen oder Konzerne.

  • Strategische Entwicklung von Brandschutzmaßnahmen, Budgetplanung, Risikomanagement, Schnittstellen zu anderen Unternehmensbereichen (Facility Management, HSE, Qualitätsmanagement etc.).

Ausbildung:

  • Aufbauend auf der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.

  • Geht stärker auf Managementmethoden, Projektplanung, Kosten-Nutzen-Betrachtungen und Führungsaspekte ein.

  • Dauer: Je nach Anbieter einige Tage bis hin zu mehreren Wochen.

Berechtigungen:

  • Verantwortung für das gesamte Brandschutzkonzept im Unternehmen.

  • Entscheidungsvollmachten über Investitionen (nach Absprache mit der Geschäftsführung).

  • Steuerung und Kontrolle aller brandschutzrelevanten Prozesse.

Befähigungen und Berechtigungen im Überblick

Qualifikation

Befähigungen

Berechtigungen

Brandschutzhelfer

- Entstehungsbrände bekämpfen - Mitarbeitende im Ernstfall anleiten

- Keine Erarbeitung von Brandschutzkonzepten - Handlungsfähigkeit im Akutfall

Evakuierungshelfer

- Evakuierung koordinieren - Kommunikation im Notfall

- Weisungsbefugnis bei Räumung - Überprüfung von Flucht- und Rettungswegen in ihrem Bereich

Brandschutzbeauftragter

- Erstellung/Weiterentwicklung von Brandschutzkonzepten - Schulung von Mitarbeitenden

- Interne Fachberatung für das Management - Überwachung, Planung und Dokumentation des gesamten betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzmanager

- Strategische, unternehmensweite Brandschutzplanung - Schnittstellenmanagement

- Leitung und Organisation des Brandschutzes auf Managementebene - Budgetplanung und Investitionsentscheidungen (in Abstimmung mit der Unternehmensleitung)

Zeitaufwand

  • Brandschutzhelfer: Halber bis ganzer Tag.

  • Evakuierungshelfer: Meist Kombi-Schulung mit Brandschutzhelfer (Gesamtdauer 1–2 Tage).

  • Brandschutzbeauftragter: 5–8 Tage, häufig in Blöcke unterteilt (z. B. zwei Blöcke à 3 Tage).

  • Brandschutzmanager: Abhängig vom Anbieter; oft mehrere Wochen verteilt auf Module, teilweise mit Selbstlernphasen.

Kosten

  • Brandschutzhelfer: Zwischen ca. 100 und 300 Euro pro Teilnehmenden, je nach Anbieter und Umfang.

  • Evakuierungshelfer: Ähnlich wie Brandschutzhelfer oder geringfügig höher (z. B. 200–400 Euro), wenn als separate Schulung gebucht.

  • Brandschutzbeauftragter: Zwischen ca. 1.500 und 3.000 Euro pro Person, abhängig von Schulungsträger, Dauer und Abschlussprüfung.

  • Brandschutzmanager: Mehrere Tausend Euro (3.000–6.000 oder mehr), abhängig vom Umfang und ob eine anerkannte Zertifizierung angestrebt wird.

Organisation

  • Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Teilnehmenden während der Ausbildung im Unternehmen ausfallen können.

  • Ggf. ist eine regelmäßige Fortbildung oder Auffrischung (z. B. alle 2–3 Jahre) erforderlich.

  • Für Praxisübungen (z. B. beim Brandschutzhelfer) wird ein geeigneter Platz im Freien für Löschübungen benötigt.

Gesetzeskonformität und Haftungsminimierung

  • Durch qualifiziertes Personal wird die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sichergestellt.

  • Das Unternehmen reduziert sein Haftungsrisiko bei Personenschäden und Sachschäden.

Verbesserte Sicherheit und Vermeidung von Schäden

  • Geschulte Mitarbeitende reagieren kompetent und schnell im Brandfall, was Schäden und Ausfallzeiten minimiert.

  • Ein funktionierendes Brandschutzkonzept beugt Bränden effektiv vor (präventiver Brandschutz).

Imagegewinn

  • Ein hohes Sicherheitsniveau wirkt sich positiv auf das Firmenimage aus, was für Kunden, Partner und Versicherer relevant ist.

Kostenersparnis

  • Investitionen in den Brandschutz können langfristig Kosten reduzieren (geringere Versicherungsprämien, Vermeidung von Produktionsausfällen).

Strukturierte Arbeitsabläufe

  • Mit einem qualifizierten Brandschutzbeauftragten oder -manager werden Prozesse und Verantwortlichkeiten klar definiert, was den betrieblichen Ablauf im Alltag unterstützt.

Nutzen für die Mitarbeitenden

  • Erhöhung der persönlichen Sicherheit: Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer erlangen ein besseres Verständnis für Gefahrenlagen und können sich und andere im Notfall schützen.

  • Fachliche Weiterentwicklung: Die Rolle des Brandschutzbeauftragten bietet die Möglichkeit, Expertenwissen zu erwerben, das auf dem Arbeitsmarkt gefragt ist.

  • Aufstiegsmöglichkeiten und Profilierung: Mit einer weitergehenden Qualifikation zum Brandschutzmanager erhöhen sich Verantwortungsbereich und Karrierechancen, gerade in größeren Unternehmen.

  • Breites Praxiswissen: Kenntnisse im Brandverhalten, Löschtechnik und Arbeitsschutz können auch außerhalb des Arbeitskontextes hilfreich sein (z. B. im privaten Bereich).

Regelmäßige Unterweisungen und Auffrischungen

  • Gesetzlich ist eine regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeitenden im Brandschutz vorgeschrieben.

  • Brandschutzhelfer sollten alle 3 bis 5 Jahre (laut DGUV-Empfehlung) eine Auffrischung erhalten.

Dokumentation und Nachweis

  • Der Nachweis über die durchgeführten Schulungen und die Bestellung der Brandschutzhelfer, -beauftragten etc. sollte sorgfältig dokumentiert werden.

  • Dies ist relevant bei Betriebsprüfungen und im Schadensfall.

Anzahl der Brandschutzhelfer

  • Gesetzlich wird empfohlen, dass in der Regel 5 % der Mitarbeitenden als Brandschutzhelfer qualifiziert sind. Je nach Gefährdungsbeurteilung und Schichtbetrieb kann diese Zahl abweichen.

Integration in das betriebliche Risikomanagement

  • Brandschutz ist nicht isoliert zu betrachten. Er sollte Teil eines ganzheitlichen Sicherheitskonzepts (z. B. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz) sein.

Praktische Übungen

  • Insbesondere bei Brandschutzhelfern ist der praktische Teil (Löschübung) unverzichtbar.

  • Bei fortgeschrittenen Ausbildungen (z. B. Brandschutzbeauftragter) empfiehlt sich eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis, z. B. durch Begehungen, Übungen im Betrieb oder Planspiele.

Externe vs. interne Schulungsanbieter

  • Große Unternehmen können eigene Ausbilder für Brandschutz aufbauen oder externe Zertifizierungs- und Schulungsträger beauftragen.

  • Wichtig ist, dass die Schulungen den aktuellen Vorschriften entsprechen und praxisnah sind.

Mitarbeitermotivation und -akzeptanz

  • Mitarbeitende, die als Brandschutzhelfer oder -beauftragte bestellt werden, sollten freiwillig und motiviert sein. Eine rein „aufgezwungene“ Bestellung kann zu geringer Akzeptanz führen.

  • Eine angemessene Anerkennung (z. B. Freistellung für Schulungen, Übernahme von Fortbildungskosten) trägt zur Motivation bei.