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Facility Management:

Rechtsdienstleistungsgesetz

Rechtsdienstleistungsgesetz

Wichtige Regelungen für Rechtsberater und Verbraucher

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Dritte und schützt Verbraucher vor unqualifizierten oder unseriösen Beratern. Das Gesetz definiert, wer eine Rechtsdienstleistung erbringen darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Außerdem legt es fest, welche Pflichten Rechtsdienstleister gegenüber ihren Kunden haben und welche Haftungsregelungen gelten. Verbraucher sollten sich über das RDG informieren, um sicherzustellen, dass sie qualifizierte und zuverlässige Beratung erhalten. Rechtsdienstleister sollten das RDG im Rahmen ihrer Tätigkeit beachten, um keine unerwünschten rechtlichen Konsequenzen zu riskieren. Das RDG ist somit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems, der sowohl Verbraucher als auch Rechtsdienstleister schützt.

FM-Connect.com Network GmbH - Rechtlicher Hinweis

Wir beraten entsprechend Rechtsdienstleistungsgesetz

Eine rechtliche Beratung ist mit unseren Aufträgen nur dann verbunden, wenn wir Ihnen Rechtsberatung ausdrücklich angeboten und separat ausgewiesen haben.

Soweit rechtliche Aspekte im Rahmen der Auftragserfüllung angesprochen werden sollten, erfolgt dies lediglich in dem Umfange, in dem sie als Nebenleistung im Zusammenhang mit dem der erbrachten Leistung zugrunde liegenden Berufs- und Tätigkeitsbild als Berater im Facility Management gehört.