Betreiberanforderungen, Prüfpflichten und Nachweissicherheit von Anfang an mitdenken
Brandschutz ist integraler Bestandteil jeder baulichen Anlage – und unterliegt strengen gesetzlichen, normativen und betrieblichen Anforderungen. Um spätere Risiken, Nachrüstpflichten oder Haftungslücken zu vermeiden, müssen die Betreiberanforderungen und Prüfpflichten im Brandschutz bereits in der Planungs- und Bauphase berücksichtigt werden. Das planungs- und baubegleitende Facility Management (bFM) stellt sicher, dass brandschutzrelevante Maßnahmen nicht nur genehmigungsfähig, sondern auch betreibbar, prüfbar und wartbar ausgeführt werden – und dass sie vollständig in die Betriebsorganisation, das CAFM-System und die Betreiberverantwortung überführt werden.
Brandschutz endet nicht mit der Baugenehmigung – er muss betreibbar, prüfbar und steuerbar sein. Das planungs- und baubegleitende Facility Management ist dabei der Schlüssel zur Vermeidung späterer Betriebsrisiken und zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung. Nur wenn das FM bereits in Planung und Bau konsequent eingebunden ist, entsteht ein Brandschutzsystem, das nicht nur genehmigt, sondern auch dauerhaft funktionsfähig, wirtschaftlich und auditfest ist.
Betreiberanforderungen im Brandschutz frühzeitig integrieren