Betreiberanforderungen, Prüfpflichten und Nachweissicherheit von Anfang an mitdenken
Brandschutz ist integraler Bestandteil jeder baulichen Anlage – und unterliegt strengen gesetzlichen, normativen und betrieblichen Anforderungen. Um spätere Risiken, Nachrüstpflichten oder Haftungslücken zu vermeiden, müssen die Betreiberanforderungen und Prüfpflichten im Brandschutz bereits in der Planungs- und Bauphase berücksichtigt werden. Das planungs- und baubegleitende Facility Management (bFM) stellt sicher, dass brandschutzrelevante Maßnahmen nicht nur genehmigungsfähig, sondern auch betreibbar, prüfbar und wartbar ausgeführt werden – und dass sie vollständig in die Betriebsorganisation, das CAFM-System und die Betreiberverantwortung überführt werden.
Brandschutz endet nicht mit der Baugenehmigung – er muss betreibbar, prüfbar und steuerbar sein. Das planungs- und baubegleitende Facility Management ist dabei der Schlüssel zur Vermeidung späterer Betriebsrisiken und zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung. Nur wenn das FM bereits in Planung und Bau konsequent eingebunden ist, entsteht ein Brandschutzsystem, das nicht nur genehmigt, sondern auch dauerhaft funktionsfähig, wirtschaftlich und auditfest ist.
Zielsetzung des bFM im Brandschutzkontext
Sicherstellung der betrieblichen Umsetzbarkeit und Wartbarkeit von Brandschutzmaßnahmen
Vermeidung von Schnittstellenlücken zwischen Planung, Ausführung und Betrieb
Integration aller prüf- und wartungspflichtigen Einrichtungen in die Betriebsstruktur
Vorbereitung der digitalen Erfassung im CAFM- und Dokumentationssystem
Unterstützung bei der rechtskonformen Organisation der Betreiberverantwortung
Brandschutzthemen mit hoher FM-Relevanz
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Wartungszugang zu Türen, Klappen, Durchführungen? |
Prüfzyklen, Aufschaltungen, Wartungsverträge geregelt? |
Flächen nutzbar wie geplant? Unterweisungspflicht realisierbar? |
Vollständige Übergabe an FM? Digitale Nutzbarkeit? |
Wer prüft, dokumentiert, verfolgt Mängel und Maßnahmen? |
Vorplanung / LPH 1–2
Einbringung der betriebsrelevanten Anforderungen an Brandschutzkomponenten
Mitwirkung bei der Definition des Nutzungskonzepts, Rettungswegführung und Zutrittssystemen
Abstimmung mit Brandschutzplanenden zur Prüfbarkeit und FM-Zugänglichkeit
Entwurfs- und Ausführungsplanung / LPH 3–5
Kontrolle auf erreichbare Technikräume, Öffnungen, Wartungspunkte
Prüfung der Integration von Brandschutzkomponenten in FM- und Prüfprozesse
Sicherstellung, dass alle brandschutzrelevanten Bauteile eindeutig im Plan verortet und beschriftet sind
Bauausführung / LPH 6–8
Begleitung der Montage, Funktionsprüfungen und Erstprüfung nach Bauordnungsrecht
Erstellung von Abnahmeprotokollen, Fotodokumentationen und Prüfplänen
Abstimmung mit externen Sachverständigen / Bauüberwachung
Vorbereitung der Einpflege in CAFM, Prüfmittelmanagement und Dokumentation
Integration in CAFM- und Betreiberprozesse
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Wartungszyklus, Prüfnachweis, Ort, Hersteller |
Aufschaltung, Batterieaustausch, Probealarm |
Standort, Prüfung nach DIN 14406 / DIN 18232 |
Freihaltung, Begehung, Dokumentation |
Upload ins DMS / CAFM mit Verknüpfung zu Raum / Bauteil |
Erfolgsfaktoren für bFM im Brandschutz
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Betriebliche Anforderungen werden in die Planung integriert |
Betriebskosten und Störfälle werden reduziert |
Einfache Integration in CAFM, Prüf- und Dokumentationssysteme |
Keine Haftungslücken im Betrieb |
Qualität, Nachvollziehbarkeit und Prüfungsfestigkeit steigen |
Typische Fehler bei fehlender bFM-Beteiligung
Revisionsöffnungen oder Wartungsklappen nicht erreichbar
Brandschutztüren ohne Prüfungskonzept oder Nachweisführung
Rauchmelder falsch platziert oder technisch nicht aufschaltbar
Unklare Zuständigkeit für Sichtkontrollen und Fristen
Übernahme von Plänen ohne Verlinkung zu Bauteilen im CAFM
Prüfzyklen nicht im Betriebssystem hinterlegt → Betreiberpflicht verletzt