Struktur, Zuständigkeit und Regelbetrieb zur Sicherstellung von Sicherheit und Betreiberverantwortung
Beim Aufbau eines neuen Standorts stehen oft bauliche Fertigstellung, Nutzungsorganisation und IT-Infrastruktur im Fokus – der organisierte, betreibbare Brandschutz wird dabei jedoch häufig zu spät konkretisiert. Ein Betriebskonzept für den Brandschutz ist erforderlich, um alle baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen ab Inbetriebnahme systematisch zu regeln. Es ist zentraler Bestandteil der Betreiberverantwortung nach Arbeitsstättenverordnung, Landesbauordnung, DGUV und DIN 14096 und dient zugleich als Grundlage für Schulungen, Prüfpflichten, Dokumentation und Kommunikation. Ein Brandschutz-Betriebskonzept ist nicht nur Pflicht, sondern Schlüssel zur sicheren, wirtschaftlichen und revisionssicheren Betriebsführung. Es schafft Struktur, Verbindlichkeit und Transparenz – für Verantwortliche ebenso wie für alle Mitarbeitenden. Facility Management, Arbeitsschutz, Sicherheitsorganisation und Bauherrenvertretung müssen dabei gemeinsam agieren, um den Brandschutz nicht nur zu bauen, sondern auch zu betreiben.