Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Ausführungsplanung für baulichen Brandschutz

Facility Management: Brandschutz » Strategie » Ausführungsplanung » Leistungsphase 5 der HOAI

Prüfanweisung Brandschutz LPH 5

Prüfanweisung Brandschutz LPH 5

In der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung in ausführungsreife Planunterlagen überführt. Für den Bereich Brandschutz bedeutet dies, dass alle Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept und der Baugenehmigung funktional in die Werk- und Montageplanung integriert werden müssen. Die vorliegende Prüfanweisung dient dazu, die Ausführungspläne einer neuen Fabrik – bestehend aus Verwaltungstrakt (Büros, Empfang, Sicherheitszentrale, Betriebsgastronomie) sowie Produktionshallen, Hochregallager, Ausbildungswerkstatt und Logistikflächen – systematisch auf die Einhaltung brandschutztechnischer Anforderungen zu überprüfen. Ziel ist es sicherzustellen, dass alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes normgerecht umgesetzt wurden und das genehmigte Brandschutzkonzept lückenlos in der Planung abgebildet ist.

Rechtliche Grundlagen und technische Normen

Die Prüfung erfolgt vor dem Hintergrund des deutschen Baurechts und einschlägiger technischer Normen. Zunächst sind die Schutzziele gemäß Musterbauordnung (MBO) § 14 zu beachten: “Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.”. Dieses grundlegende Schutzziel ist in der Ausführungsplanung umzusetzen. Für Sonderbauten wie Industriebauten gelten außerdem spezielle Richtlinien. Die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) regelt die Mindestanforderungen an den Brandschutz in Industriegebäuden, insbesondere bezüglich Feuerwiderstand der Bauteile, Brandverhalten der Baustoffe, maximaler Größe der Brandabschnitte, Anordnung der Rettungswege und wirksamer Löschmöglichkeiten. Werden die Anforderungen der MIndBauRL eingehalten, so wird das Schutzniveau des §14 MBO erfüllt. Weiterhin sind die Technischen Baubestimmungen der Länder sowie ggf. Sonderbauverordnungen zu beachten. Im vorliegenden Projekt – einer neuen Fabrik – ist davon auszugehen, dass es sich um einen Sonderbau handelt, der ein brandschutztechnisches Konzept sowie die Einhaltung der MIndBauRL erfordert. Ebenfalls relevant sind die Muster-Richtlinien der Bauministerkonferenz für haustechnische Anlagen: die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LAR) für den Brandschutz bei Rohrleitungen, Kabeltrassen und sonstigen Leitungsführungen, und die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) für brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen. Während die MLüAR Anforderungen an die Lüftungs- und Entrauchungsanlagen stellt (z. B. sichere Rauchableitung, Vermeidung von Brandübertragung über Lüftungssysteme), behandelt die MLAR den vorbeugenden Brandschutz bei der Verlegung von Leitungen, etwa Abschottungen und Brandschutzklappen, um Feuer- und Rauchausbreitung über Installationen zu verhindern. In der Ausführungsplanung ist sicherzustellen, dass beide Richtlinien eingehalten werden, z. B. durch korrekte Auswahl von Kabelabschottungen, Installationsschächten und Lüftungsklappen gemäß den Vorgaben.

Von zentraler Bedeutung sind zudem folgende Normen und Regeln (Auswahl):

  • DIN 4102 und DIN EN 13501: Klassifizierung der Baustoffe und Bauteile nach Brandverhalten und Feuerwiderstand. DIN 4102 (national) teilt Baustoffe in nichtbrennbar (A1, A2) und brennbar (B1 schwerentflammbar, B2 normalentflammbar, B3 leichtentflammbar) ein und definiert Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (F30, F60, F90 etc.). Seit der europäischen Harmonisierung gilt DIN EN 13501-1/-2 mit Euroklassen (A1 bis F, sowie s1–s3 für Rauchentwicklung, d0–d2 für brennende Tropfen) für Baustoffe und z. B. REI30, REI60 etc. für Bauteile. In der Planung ist sicherzustellen, dass alle verwendeten Materialien und Bauteile die erforderlichen Brandklassen bzw. Feuerwiderstände gemäß Nachweis (Übereinstimmungserklärung, CE-Kennzeichnung oder allg. bauaufsichtliche Zulassung) besitzen.

  • DIN 14675 (in Verbindung mit DIN VDE 0833): Norm für Aufbau, Betrieb und Projektierung von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen. Sie enthält die speziellen Anforderungen der Feuerwehr an automatische Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung (wie Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehranzeigetableau, Alarmweiterleitung) und beschreibt auch Planung und Betrieb von Sprachalarmanlagen. Nach DIN 14675 dürfen Brandmeldeanlagen mit direkter Feuerwehranbindung nur von zertifizierten Fachfirmen geplant, installiert und instand gehalten werden. In LPH 5 ist zu prüfen, dass die Brandmeldeanlage (BMA) und ggf. Sprachalarmanlage gemäß dieser Norm geplant wurde (inkl. Ansteuerungen und Feuerwehrperipherie).

  • DIN 14095: Norm für Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen. Sie legt Inhalt und Gestaltung von Feuerwehrplänen fest. Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung im Objekt und werden bei Sonderbauten häufig von der Behörde oder Feuerwehr gefordert. In der Ausführungsplanung ist vorzusehen, dass ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 erstellt wird (inkl. Objektinformationen, Geschossplänen mit Lösch- und Rettungseinrichtungen, etc.), auch wenn dieser meist erst in LPH 8/9 final ausgearbeitet und von der Feuerwehr abgenommen wird.

Weitere relevante Regelwerke können je nach Bundesland und Nutzung einschlägig sein, z. B. Arbeitsstättenregeln (ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, für betriebliche Brandschutzorganisation), Vorschriften der Berufsgenossenschaften (etwa DGUV-I 205-001) sowie versicherungstechnische Richtlinien (z. B. VdS-Richtlinien für Sprinkleranlagen VdS CEA 4001). Diese gilt es bei der Prüfung mit zu berücksichtigen, soweit sie Planungsanforderungen beeinflussen (z. B. Ausstattung mit Feuerlöschern, zusätzliche Alarmierungseinrichtungen, Blitzschutz bei Ex-Schutzzonen etc.).

Anforderungen an die Brandschutzkonzeption

Im Brandschutzkonzept für das Gebäude sind alle notwendigen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes festgelegt. In der Ausführungsplanung (LPH 5) ist zu prüfen, ob diese Vorgaben vollständig und fachgerecht umgesetzt wurden. Die folgenden Aspekte – typischerweise in einem Brandschutznachweis beschrieben – müssen dabei besonders berücksichtigt werden:

Brandabschnitte und Feuerwiderstand

Brandabschnitte (Brandbekämpfungsabschnitte) begrenzen die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf definierte maximale Bereiche. Für die neue Fabrik sind Brandabschnitte entsprechend Nutzung und Größe einzuplanen. Die MIndBauRL gibt beispielsweise bestimmte Höchstabmessungen oder Flächen vor, abhängig von der Gebäudekategorie und Löschtechnik. Ohne automatischen Löschanlagen (Sprinkler) sind die Brandabschnittsflächen begrenzt (etwa auf einige tausend Quadratmeter); bei größeren Hallen müssen Brandwände eingeplant oder Sprinkleranlagen vorgesehen werden, um die Fläche zu vergrößern. In Industriebauten muss jeder Brand- bzw. Brandbekämpfungsabschnitt in der Regel mit mindestens einer Außenwand in Verbindung stehen, die für die Feuerwehr zugänglich ist – so wird sichergestellt, dass die Feuerwehr jeden Abschnitt von außen erreichen und wirksam bekämpfen kann.

Geprüft werden muss:

  • Lage und Abmessungen der Brandabschnitte: Stimmen die im Plan eingezeichneten Brandwände bzw. brandabschnittsbildenden Bauteile mit dem Brandschutzkonzept überein? Sind die zulässigen Flächengrößen je Abschnitt eingehalten? (Beispielsweise erfordert ein Brandabschnitt > 2.500 m² nach MIndBauRL erhöhte Löschwasservorhaltung bzw. ab gewissen Größen andere Kompensationsmaßnahmen.) Bei sehr großen zusammenhängenden Dachflächen (> 2.500 m²) ist zu prüfen, ob konstruktive Maßnahmen gegen Brandweiterleitung getroffen wurden (z. B. nichtbrennbare Dachhaut, Brandwulste oder Abstände).

  • Feuerwiderstand der Brandabschnitts-Trennbauteile: Brandwände bzw. brandabschnittstrennende Wände und Decken müssen die geforderte Feuerwiderstandsdauer aufweisen (typisch feuerbeständig F90-A oder F120, aus nichtbrennbaren Baustoffen). Entsprechende Bauteile sind in den Plänen gekennzeichnet (z. B. durch Schraffuren oder Bezeichnungen). Es ist zu kontrollieren, ob die Detailplanung die erforderlichen Schichtaufbauten, Materialqualitäten und Anschlüsse für diese Bauteile vorsieht. Alle Durchbrüche in diesen Wänden/Decken (für Kabel, Rohre, Lüftung) müssen mit geeigneten Abschottungen oder Brandschutzklappen geplant sein, die dieselbe Feuerwiderstandsklasse gewährleisten (gemäß MLAR/MLüAR). Die Auswahl der Abschottungssysteme sollte durch Verwendbarkeitsnachweise (allg. bauaufsichtliche Zulassung, ETA oder abP) belegt und in der Planung dokumentiert sein; im Zweifel ist ihre Eignung für die Einbausituation zu prüfen.

  • Feuerwiderstand tragender Bauteile: Je nach Gebäudeklasse und Nutzung müssen tragende Wände, Stützen, Decken eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer aufweisen (z. B. F30 oder F60 bei mittlerer Gebäudehöhe, F90 bei Hochhäusern oder bestimmten Sonderbauten). In Industriebauten kann die Anforderung an die Tragfähigkeit im Brandfall ggf. reduziert sein, wenn z. B. eine Sprinkleranlage das Brandrisiko mindert oder der Einsturz eines Hallenteils keine Gefährdung von Rettungswegen oder Nachbargebäuden bewirkt. Dennoch ist sicherzustellen, dass alle tragenden Elemente entsprechend dem Brandschutznachweis ausgeführt werden (Brandschutzanstriche auf Stahlträgern, Betondeckung bei Stahlbeton, Kapselungen etc. gemäß statischem Brandschutznachweis). Die Pläne und Detailzeichnungen müssen diese Schutzeinrichtungen erkennen lassen.

  • Feuer- und Rauchschutzabschlüsse: Türen und Abschlüsse in feuer- bzw. rauchhemmenden Wänden sind entsprechend zu dimensionieren (Feuerschutztüren T30, T90 etc. mit Selbstschließung; Rauchschutztüren RS). Die Prüfer sollten kontrollieren, ob alle erforderlichen Türen als Brandschutztüren vorgesehen sind und mit den richtigen Eigenschaften (inklusive Feststellanlagen mit Rauchmeldern, falls Türen offengehalten werden sollen) eingeplant wurden. Fenster in Brandwänden sind unzulässig bzw. nur mit besonderen Maßnahmen (Fassadenüberstand, F90-Verglasung) möglich – solche Details müssen dem Konzept entsprechen.

Rettungswege und Evakuierung

Eine Kernaufgabe des Brandschutzes ist die Sicherstellung sicherer Rettungswege für alle Gebäudenutzer. In der Ausführungsplanung muss jeder Raum und jede Nutzungseinheit mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie oder in einen sicheren Bereich haben (außer kleine Räume nach Bauordnung mit einem Ausgang).

Folgende Punkte sind zu prüfen:

  • Anzahl und Anordnung der Rettungswege: Entsprechen die vorgesehenen Rettungswege (horizontale Flure, Ausgänge, vertikale Treppen etc.) den Vorgaben des Brandschutzkonzepts? Beispielsweise müssen aus weitläufigen Hallen zwei getrennte Ausgangswege in entgegengesetzte Richtungen führen. Aus Verwaltungsbereichen in oberen Geschossen müssen in der Regel zwei Treppenräume vorhanden sein oder ein zweiter Rettungsweg über eine Feuerleiter/Balkon usw. (abhängig von Bauordnung und Gebäudeklasse). Die Pläne sollten alle Notausgänge klar darstellen.

  • Länge der Rettungswege: Die maximal zulässigen Fluchtweglängen (bis zum nächsten Ausgang ins Freie oder in einen Treppenraum) müssen eingehalten sein. In Industriebauten nennt die MIndBauRL z. B. 35 m als Richtwert für die Entfernung zu einem Ausgang, bei großen Hallen mit wenig Brandlast kann auch mehr zulässig sein. Gegebenenfalls verringern Sprinkleranlagen die Anforderungen (längere Fluchtwege zulässig). Der Prüfer misst exemplarisch die Fluchtweglängen in den Plänen nach und vergleicht sie mit den geforderten Werten.

  • Breite und Dimensionierung: Türen auf Rettungswegen, Flure und Treppen sind entsprechend der Personenzahl bemessen (Mindestbreiten nach Versammlungsstättenverordnung oder Bauordnung, z. B. 1,20 m oder größer). In Produktionsbereichen mit regelmäßigem Personenverkehr sind ausreichende Gangbreiten vorzusehen. Die Treppen in den Treppenräumen müssen ausreichende Laufbreiten und Treppenmaße (Steigung/Auftritt nach DIN 18065) haben, Geländer und Handläufe geplant inklusive Brandschutzanforderung an Treppenraum (F90-Wände, rauchdichte Türen etc.). Alle Notausgänge müssen nach außen aufschlagen und dürfen nicht blockiert sein.

  • Kennzeichnung und Notbeleuchtung: Bereits in der Planung ist die Ausstattung der Rettungswege mit Rettungswegschildern (nach ASR A1.3 / ISO 7010) und Sicherheitsbeleuchtung festzulegen. Die Positionen von beleuchteten Fluchtwegschildern und Notleuchten sollten in den elektrotechnischen Unterlagen vorhanden sein. Es ist zu kontrollieren, ob ein Sicherheitsbeleuchtungskonzept für mindestens 1 Lux Beleuchtungsstärke entlang der Fluchtwege und 5 Lux an sicherheitsrelevanten Stellen (nach DIN EN 1838) eingeplant ist. Zentralbatterie- oder Einzelbatterieanlagen sind in den Plänen vermerkt und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für die vorgeschriebene Dauer (meist 30 min oder 60 min) vorgesehen.

  • Rettungsmittel der Feuerwehr: Wurden Anleiterstellen (Stellen, an denen die Feuerwehr mit tragbaren Leitern oder Hubrettungsfahrzeugen an Fenster/Balkone anleitern kann) berücksichtigt? Bei mehrgeschossigen Gebäuden müssen vor Fenstern von Aufenthaltsräumen ggf. gekennzeichnete Anleiterbereiche auf dem Grundstück freigehalten werden (für Drehleiter, entsprechend örtlicher Feuerwehr-Vorgaben, z. B. 5 m breite Aufstellflächen in Fassadennähe). Diese Anforderungen sind meistens im Brandschutzkonzept beschrieben und müssen in Lageplan/Feuerwehreinsatzplan eingezeichnet sein.

Rauch- und Wärmeabzug (Entrauchung)

In einem Brandfall ist die gezielte Rauchableitung entscheidend, um die Sicht und Atemluft auf Rettungswegen zu sichern und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.

Die Ausführungsplanung muss alle notwendigen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) für das Gebäude vorsehen:

  • Natürliche Rauchabzüge in Hallen: Gemäß MIndBauRL müssen Produktions- und Lagerräume über 200 m² Grundfläche entraucht werden können. Üblich ist die Planung von Rauchableitungsöffnungen im Dach oder oberen Wandbereich. Beispielsweise gilt als Anhaltswert, dass pro maximal 400 m² Hallenfläche mindestens ein Rauchabzugsgerät im Dach vorgesehen werden soll. Die Gesamtöffnung aller Rauchabzüge sollte einen freien Querschnitt von etwa 1–2% der Raumgrundfläche erreichen, kombiniert mit ausreichenden Zuluftöffnungen (z. B. automatisch öffnende Tore oder Nachströmöffnungen im unteren Bereich, mindestens 12 m² Gesamtfläche). In den Plänen sind RWA-Klappen oder Lichtkuppeln mit Rauchabzugsfunktion meist symbolisch dargestellt – der Prüfer kontrolliert Anzahl und Anordnung gegen die Berechnungen des Brandschutzkonzepts. Wichtig ist auch die Auslösemechanik: Sind die Rauchabzüge automatisch (über Rauchmelder/Thermoauslöser) und manuell (Handauslösepunkte für Feuerwehr) ansteuerbar? Dies sollte in Schemen (Elektro- oder MSR-Plänen) ersichtlich sein.

  • Maschinelle Rauchabzugsanlagen: Falls mechanische Rauchabzüge (Ventilatoren) geplant sind – etwa in Bereichen ohne genügend natürliche Abzugsflächen, in Tiefgaragen, oder um gerichtete Rauchfreihaltung zu erzielen – muss deren Auslegung geprüft werden. Wurden ausreichende Volumenströme nachgewiesen (z. B. 10 facher Luftwechsel) und Notstromversorgung bzw. Raucherkennung vorgesehen? In der Planung muss erkennbar sein, dass Brandfallsteuerungen z. B. die Lüftungsanlage abschalten und stattdessen Rauchabzugsventilatoren einschalten, Brandgasventile öffnen etc. (siehe Brandfallsteuermatrix). Zudem sind für maschinelle Entrauchung ggf. Brandfallsteuerzentralen nach DIN 18232 Teil 5 geplant, deren Position und Anschlüsse kontrolliert werden sollten.

  • Rauchabschnitte/Rauchschürzen: In sehr großen Hallen kann es nötig sein, Rauchabschnitte zu bilden, z. B. durch Rauchschürzen, um den Rauch nicht ungehindert abwandern zu lassen. Die Planung sollte solche Maßnahmen enthalten, falls vom Konzept gefordert (z. B. Abhängungen von mindestens 0,5 m Tiefe unter der Decke, um Rauchschichten zu halten). Bei Zwischendecken oder Unterdecken ist zu klären, wie der Rauchabzug erfolgt (Rauchdurchlässe in Unterdecken, Brandschutzklappen in Lüftungsdecken usw.). Der Prüfer vergewissert sich, dass die Entrauchung in jedem Bereich dem Schutzziel genügt: raucharme Schicht bis Oberkante Türen für die Evakuierung und verbesserte Sicht für die Feuerwehr.

  • Überdruckbelüftung: Für besonders wichtige Treppenräume oder Sicherheitsschleusen, etwa im Bürotrakt, kann eine Rauchschutz-Druck-Anlage (RDA) vorgesehen sein, die im Brandfall Überdruck erzeugt, um Rauch fernzuhalten. Falls geplant, sind die Komponenten (Ventilatoren, Drucksensoren, Entrauchungsöffnungen) und die Auslösung (automatisch bei Alarm, mit Feuerwehrbedienmöglichkeit) zu überprüfen.

Flächen für die Feuerwehr - Bereits in der Planung muss berücksichtigt sein, wie die Feuerwehr im Einsatzfall Zugang zum Gebäude erhält und welche Einrichtungen ihre Brandbekämpfung unterstützen:

  • Feuerwehr-Eingänge und -Zugänge: An zentraler Stelle (häufig am Haupteingang/Sicherheitszentrale) sollte ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) eingeplant sein, damit die Feuerwehr im Notfall das Gebäude betreten kann. Der Plan sollte den FSD-Standort zeigen (i. d. R. in der Fassade, in Abstimmung mit der Feuerwehr). Weiterhin sind alle für die Feuerwehr vorgesehenen Zugangstüren in Brandwänden als solche zu kennzeichnen. Notleiterzugänge zu Dach oder höheren Ebenen (Steigleitern, Wartungstreppen) sind ebenfalls abzustimmen und in den Plänen darzustellen, falls erforderlich.

  • Hydranten und Löschwasserversorgung: Die Versorgung mit Löschwasser ist essenziell. Geprüft wird, ob ausreichende Löschwasserquellen zur Verfügung stehen – sowohl extern (Überprüfung der Lage von Überflur- und Unterflurhydranten auf dem Gelände oder an der angrenzenden Straße, Hydrantendichte und Leistungsfähigkeit gemäß Vorgaben, meist 800 l/min für 2 Stunden oder nach Risikoanalyse) als auch intern. In größeren Gebäuden sind oft Wandhydranten geplant (Steigleitung Typ F nach DIN 14462 für die Feuerwehr, oder Typ S für Selbsthilfe). Der Prüfer kontrolliert die Standorte der Steigleitungen und Wandhydrantenschränke auf jedem Geschoss und in der Halle. Sind ausreichend Wandhydranten vorhanden, sodass jeder Punkt des Gebäudes durch eine 30-m-Schlauchleitung erreicht werden kann? Ist ein Einspeisepunkt (Flansch) von außen für die Feuerwehr geplant, um die Steigleitungen zu speisen? Die Pläne sollten Einspeisearmaturen, Steigleitungsführungen und Schlauchanschlüsse ausweisen. Auch Löschwasserentnahmestellen (über Außenzapfstellen, Löschteich etc.) sind zu verifizieren.

  • Löschwasserrückhaltung: Falls im Betrieb mit erheblichen Mengen wassergefährdender Stoffe umgegangen wird (z. B. im Lager Chemikalien, in der Werkstatt Öle/Treibstoffe), ist die Löschwasserrückhaltung ein wichtiges Thema. Gemäß § 20 der Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind Anlagen so zu planen und zu betreiben, dass austretende wassergefährdende Stoffe sowie Lösch- und Kühlwasser im Brandfall zurückgehalten werden können. Der Prüfer stellt fest, ob bauliche Vorkehrungen dafür getroffen wurden, etwa Bodenschwellen, Abflussbarrieren oder Rückhaltebecken. Die Notwendigkeit hängt von Mengenschwellen ab: z. B. in vielen Bundesländern ist eine Rückhaltung verpflichtend, wenn mehr als 1 t sehr wassergefährdender Stoffe (WGK 3) gelagert wird. Wurden in solchen Fällen Rückhaltevolumen berechnet und entsprechende technische Einrichtungen (z. B. Schieber zum Abdichten der Kanalisation, Löschwasserbarrieren in Toröffnungen) in die Planung integriert? Diese Punkte sollten im Brandschutzkonzept benannt und in Ausführungsplänen nachvollziehbar sein.

  • Feuerlöschgeräte: Neben Wandhydranten sollten ausreichend tragbare Feuerlöscher vorgesehen sein. In LPH 5 ist zu prüfen, ob die Planung eine Ausstattung nach Arbeitsstättenrichtlinien vorsieht (üblicher Richtwert: 6 LE Löscheinheiten pro 400 m², entsprechend z. B. 2 Stück 6-kg-Pulverlöscher je 400 m² in normalen Bereichen). Zwar werden genaue Standorte oft erst in späteren Phasen festgelegt, aber in sensiblen Bereichen (Serverräume, Labore) könnten spezielle Löschmittel (CO₂-Löscher, Metallbrandlöscher etc.) vorgesehen sein. In den Plänen oder der Möblierung sollten Löscherstandorte zumindest beispielhaft eingezeichnet sein. Gemäß Leistungsbild Brandschutz gehört die Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern zu den Aufgaben in LPH 5.

Anlagentechnische Einrichtungen / Technical Fire Protection Systems

Neben den baulichen Vorkehrungen sind im Ausführungsplan auch sämtliche brandschutztechnischen Anlagen zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen. Dies umfasst insbesondere:

Brandmeldeanlage (BMA)

Eine vollumfängliche Brandmeldeanlage ist in weiten Teilen des beschriebenen Objekts wahrscheinlich erforderlich – insbesondere in den Bürobereichen (sofern Personenbelegung hoch ist), im Hochregallager und Produktionsstätten (frühe Branderkennung), sowie als Aufschaltung zur Feuerwehr.

Der Prüfer muss kontrollieren, ob die BMA-Planung vollständig ist:

  • Schutzziel und Konzept: Ist ein automatischer Brandschutz mit Frühwarnung vorgesehen? Die MIndBauRL schreibt für bestimmte große Industriebauten automatische Brandmeldeanlagen vor, um Entstehungsbrände rasch zu detektieren. Ebenso kann die Baugenehmigung Auflagen hierzu enthalten. Es ist sicherzustellen, dass eine BMA zumindest in allen relevanten Bereichen geplant ist, sofern vom Konzept gefordert (z. B. flächendeckend in Lager und Produktion, mit Ausnahme evtl. feuerbeständiger getrennter Bereiche oder geringer Risikozonen).

  • Art der Melder und Aufteilung in Meldebereiche: Die Ausführungsunterlagen (Brandmeldepläne) sollten die Position aller Brandmelder zeigen: Rauchmelder (Punktmelder) in Räumen, Wärmemelder in Bereichen mit Rauch/Staub-Entwicklung (z. B. Werkstatt), Linien- oder Rauchansaugsysteme in großen Hallen und unter Dächern, Handfeuermelder (Druckknopfmelder) an Ausgängen, Fluren und Treppen. Der Prüfer stellt sicher, dass die Melderabstände und Platzierungen normgerecht sind (z. B. Rauchmelder max. 12 m Abstand, 6 m zur Wand, gemäß DIN VDE 0833-2) und dass jeder Raum/Abschnitt korrekt einem Meldebereich zugeordnet ist. Besonders im Lager könnten Ansaugrauchmelder in Regalgassen geplant sein – solche Speziallösungen sind mit Konzept und Norm in Einklang zu bringen.

  • Alarmierung und Brandfallsteuerung: Die BMA muss so projektiert sein, dass im Alarmfall alle geforderten Alarmierungs- und Steuerungsfunktionen ausgelöst werden. Zu prüfen ist, ob akustische und optische Alarmgeber (Sirenen, Blitzleuchten) überall vorgesehen sind, wo Personen gewarnt werden müssen (Büros, Kantine, Werkstatt; in sehr lauten Hallen ggf. Kombination mit Warnleuchten). Falls eine Sprachalarmierung (SAA) integriert ist, siehe nächster Abschnitt. Die Brandfallsteuerung umfasst z. B.: Ansteuerung der RWA (Rauchabzüge öffnen), Schließen von Brandschutztüren mit Feststellanlage (über Rauchmelderimpuls), Aufzüge ins Erdgeschoss fahren und außer Betrieb, Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten oder auf Rauchabzug schalten, Druckerhöhungsanlagen für Sprinkler starten, Feuerlöschpumpen einschalten, usw. Eine Brandfallsteuermatrix sollte erstellt werden, welche alle diese Zusammenhänge tabellarisch darstellt. Der Prüfer kontrolliert, ob eine solche Matrix vorliegt und ob die in den Fachplanungen vorgesehenen Steuerkabel, Aktoren und Meldekontakte der Geräte (z. B. Brandfallsteuerung der Lüftungsanlage) dieser Matrix entsprechen.

  • Schnittstelle zur Feuerwehr: Bei Aufschaltung der BMA zur Feuerwehr sind gemäß DIN 14675 folgende Einrichtungen zwingend: Feuerwehranzeigetableau (FAT) am Gebäudezugang, Feuerwehrbedienfeld (FBF) zur Anlagesteuerung durch die Feuerwehr, Feuerwehrschlüsseldepot (siehe oben), und eine ständig besetzte Stelle (hier Sicherheitszentrale), wo der Hauptbrandmelderzentralenschrank steht. Geprüft wird: Ist der Standort der Brandmeldezentrale (BMZ) festgelegt und leicht zugänglich? Wurden FAT/FBF in unmittelbarer Nähe des Eingangs oder FSD eingezeichnet? Ist die Aufschaltung organisiert (Übertragungseinrichtung, Zweidraht-Leitung ins öffentliche Feuerwehr-Netz oder GSM/IP-Backbone je nach Region)? Zudem sollten Feuerwehr-Laufkarten geplant bzw. deren Erstellung vorgesehen sein (DIN 14675 fordert für jede Meldegruppe eine Laufkarte, was in LPH 5 vom Facherrichter konzipiert wird).

  • Störungs- und Alarmweiterleitung intern: Zusätzlich zur Feuerwehraufschaltung sollte geprüft werden, ob interne Alarmierungskonzepte in der Planung berücksichtigt sind. Beispielsweise: Alarmweiterleitung an die Sicherheitszentrale, Integration ins Gebäudemanagementsystem (zum Logging von Störungen), Alarmierung von Evakuierungshelfern via Pager oder Beschallungsanlage. Auch hier gilt: alle vorgesehenen Schnittstellen (potentialfreie Kontakte, Signalgeber etc.) sollten in den Elektroplänen enthalten sein.

Sprachalarmanlage (SAA)

Eine Sprachalarmanlage dient zur gezielten Information und Anleitung der Gebäudenutzer im Gefahrenfall per Sprachdurchsage. Bei Gebäuden mit Publikumsverkehr oder vielen Beschäftigten (Kantine, Großraumbüros, Halle mit > 200 Personen) ist eine SAA häufig vorgeschrieben oder zumindest empfehlenswert.

Der Prüfer achtet auf folgende Punkte:

  • Notwendigkeit und Abdeckung: Wurde im Brandschutzkonzept festgelegt, dass eine SAA nach DIN 14675 erforderlich ist (z. B. weil eine Versammlungsstätte > 200 Personen vorliegt oder ein Betrieb mit erhöhter Gefahr, wo Panik vermieden werden soll)? Wenn ja, deckt die Planung alle relevanten Bereiche mit Lautsprechern ab? Typischerweise müssen alle Aufenthaltsräume und Fluchtwege (Flure, Treppenhäuser, Hallenflächen) über Lautsprecherdurchsagen erreichbar sein.

  • Beschallungsplanung: Die Akustikplanung sollte die Verständlichkeit sicherstellen (Sprachverständlichkeitsindex STI). Im Ausführungsplan erkennt man das etwa durch eingezeichnete Lautsprecherpositionen und deren Leistungsangaben, Verkabelung zur Beschallungszentrale und Unterzentralen. Der Prüfer kontrolliert stichprobenartig die Abstände der Lautsprecher und ob in lauten Bereichen (Produktion) ggf. Sirenen/Blitzleuchten als ergänzende Warnmittel vorgesehen sind, falls Sprachdurchsagen nicht überall verständlich wären.

  • Ansteuerung und Szenarien: Die SAA ist in aller Regel an die Brandmeldeanlage gekoppelt – im Alarmfall soll automatisch eine zuvor besprochene Sprachdurchsage abgespielt werden (z. B. „Achtung, Achtung, es besteht ein Brandalarm, bitte verlassen Sie das Gebäude…“ in Deutsch/Englisch). Wurde diese Kopplung in den Plänen berücksichtigt? (Etwa in der Brandfallmatrix: BMA-Alarm löst SAA-Durchsage in betroffenen Bereichen aus.) Außerdem ist vorzusehen, dass die Feuerwehr über ein Mikrofon manuelle Durchsagen machen kann; das Feuerwehrbedienfeld der SAA sollte an der Einsatzstelle zugänglich sein. Geprüft wird, ob z. B. ein Feuerwehrsprechstelleneinrichtung eingeplant ist (ggf. im FBF integriert oder separater Mikrofonkasten).

  • Stromversorgung und Redundanz: Sprachalarmanlagen gehören zur Alarmierungskategorie E, die Ausfallsicherheit erfordert. Ist eine Sicherheitsstromversorgung (Batteriepuffer für 30 Min) für die SAA-Komponenten vorgesehen? Stimmen Kabeltypen und Verlegewege mit den Anforderungen für Funktionserhalt (z. B. E30/E90 Kabel für Evakuierungssysteme) überein? Der Prüfer sollte sich vergewissern, dass kritische Kabelstränge entsprechend MLAR in eigenen Installationswegen oder mit Funktionserhalt-Verkabelung geplant sind, damit im Brandfall die Alarmierung nicht vorzeitig ausfällt.

Automatische Löschanlagen

Bei dem Industriebau ist sehr wahrscheinlich eine Sprinkleranlage oder andere automatische Löschanlage vorgesehen, insbesondere zum Schutz des Hochregallagers und ggf. der Produktionsbereiche.

Die Prüfanweisung umfasst hier:

  • Konzept und Risikoklasse: Wurde die automatische Löschanlage entsprechend der Brandgefahr geplant (z. B. Sprinkler-Risikogruppe OH1–OH3 oder High Hazard nach VdS CEA 4001)? Der Prüfer sollte nachvollziehen, ob die im Konzept vorgesehenen Bereiche tatsächlich Sprinkler bekommen (Regallager fast immer erforderlich wegen Brandlast), und ob Bereiche mit besonderen Risiken ggf. Sonderlöschanlagen erhalten (z. B. Küchenabluft mit Löschanlage, Serverraum mit Gaslöschanlage). Die Sprinklerplanung – meist durch einen Fachingenieur – sollte als Schema oder Plan vorliegen mit Angabe der Sprinklerköpfe, Rohrnetze, Ventilstationen etc.

  • Deckung des Sprinklerschutzes: Sind alle relevanten Räume abgedeckt? Insbesondere Unterdecken: Falls abgehängte Decke vorhanden, Sprinkler sowohl darunter als auch darüber (sofern Hohlraum > 0,8 m oder mit Installationen)? Regale: Sprinkler in Regalgassen und ggf. in Regalen (Regalsprinkler alle 2 Regalebenen bei sehr hohen Lagern)? Gefahrgutlager: eventuell Schaum-Sprinkler oder erhöhte Dichte? Es ist zu prüfen, ob die Pläne die Anordnung der Sprinklerköpfe in allen Bereichen zeigen und ob Abstände eingehalten sind (max. Schutzbereich je Kopf, üblich ca. 12 m² bei OH2, etc.).

  • Wasser- und Energieversorgung: Die Sprinklerzentrale sollte im Plan verzeichnet sein (Sprinklerraum mit Pumpen, Alarmventilstation, Druckluftversorgung falls Trockenanlage). Der Prüfer kontrolliert, ob ein ausreichend dimensionierter Löschwasservorrat eingeplant wurde (z. B. Sprinklerbehälter – oft 48 m³ für 30 Minuten bei 1600 l/min, je nach Risiko) oder eine Ringleitung an das städtische Netz mit genug Durchfluss. Redundante Pumpen (Haupt- und Reservepumpe) mit Notstrom? All das sollte im Anlagenkonzept beschrieben und im Plan ersichtlich sein. Ebenso muss eine Feuerwehr-Einspeisung zur Sprinkleranlage außen vorgesehen sein (VdS-Kupplung), damit die Feuerwehr bei Erschöpfung des Vorrats einspeisen kann – Standort und Kennzeichnung prüfen.

  • Alarmierung und Meldungen: Sprinkleranlagen haben Alarmventile mit Druckschaltern – es muss sichergestellt sein, dass diese Alarme auf die BMA aufgeschaltet sind (Sprinkleralarm = Brandalarm). Die Planung der Brandmeldeanlage sollte dies beinhalten. Auch Pumpenstörungen oder Vorratspegel sollten idealerweise in die Gebäudeleittechnik gemeldet werden – entsprechende Schnittstellen sind vom Prüfer zu beachten.

  • Spezielle Löschanlagen: Falls weitere automatische Löschsysteme geplant sind (z. B. Küchenlöschanlage für Fritteusen, CO₂-Löschanlage in einem E-Labor, Funkenlöschanlage in Absauganlagen), müssen auch diese in die Planung integriert und geprüft werden. Der Prüfer achtet auf: Sind sie korrekt an die Brandmelde- oder Steuerungssysteme angebunden? Wird Auslösung angezeigt und entsprechende Verriegelungen (z. B. Gaslöschung verriegelt Klima, schließt Türen) umgesetzt?

Wandhydranten und Löschmittelversorgung - Neben Sprinklern als automatischem Schutz ist auch der manuelle Löschangriff im Gebäude zu berücksichtigen (oft erste und erweiterte Löschhilfe genannt):

  • Innere Wandhydranten (Steigleitung): Wie bereits oben erwähnt, sind Steigleitungen mit Wandhydranten an strategischen Punkten einzuplanen (Treppenräume, Hallenausgänge etc.). Die Ausführungsplanung muss den Verlauf dieser Steigleitungen (Schächte, Steigstränge) zeigen. Der Prüfer stellt sicher, dass auf jedem Geschoss zumindest ein Wandhydrant erreichbar ist und dass in weitläufigen Geschossen mehrere Hydranten vorgesehen sind (meist maximal 30–40 m Radius Abdeckung pro Hydrant). Auch muss die Art der Steigleitung klar sein: In Hochhäusern Pflicht zur nassen Steigleitung, sonst oft Trockensteigleitung ausreichend – im Industriebau hängt es von den Vorgaben ab. Geprüft wird, ob z. B. in der Ausschreibung beschrieben ist, ob es eine Nass-/Trockensteigleitung ist, welches Rohrmaterial, Ventilgröße (DN50) und Anschlüsse (C-Druckkupplungen) verwendet werden.

  • Außenhydranten und Löschwasseranschlüsse: Falls im Betriebsgelände eigene Löschwassernetze oder Überflurhydranten existieren, sollten Lage und Anzahl im Plan stimmen. Bei Tanklagern oder Sonderbereichen könnten Monitorlöschgeräte stationär vorgesehen sein – hier auch prüfen, ob die Planung dem Konzept entspricht.

  • Tragbare Löschgeräte: Siehe oben, Feuerlöscher gehören ebenso zur Löschmittelversorgung; die Prüfanweisung kann hier wiederholen, dass auf ausreichende Anzahl und richtige Löschmittel geachtet wird (z. B. keine Wasserlöscher bei Elektroanlagen, CO₂-Löscher in Serverraum etc.). Gegebenenfalls sind fahrbare Löscher (50 kg Pulver) in großen Hallen vorgesehen – solche sollten in den Plänen markiert sein.

Sonstige sicherheitstechnische Anlagen - Abschließend seien noch weitere technische Einrichtungen erwähnt, deren Umsetzung geprüft wird, da sie schnittstellenrelevant sind:

  • Notstromversorgung/USV: Für sicherheitsrelevante Systeme (Notbeleuchtung, RDA, BMA/SAA, Rauchabzug) sind Ersatzstromquellen vorzusehen. Der Prüfer checkt, ob Netzersatzanlagen oder Batterie-USVen entsprechend dimensioniert eingeplant wurden.

  • Blitzschutz und Überspannungsschutz: Große Industriebauten benötigen oft einen äusseren Blitzschutz. Dessen Planung (Fangleitungen, Erdung) sollte mit einbezogen sein, um Brände durch Blitzschlag vorzubeugen. Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen verhindert Brände durch Kurzschlüsse nach Blitzeinwirkung – auch dies gehört indirekt zum Brandschutz.

  • Gas-Alarmanlagen: Falls Kälteanlagen mit Ammoniak oder andere Gaslager vorhanden, ist zu prüfen ob Gasmeldeanlagen mit Alarmierung eingeplant sind, um Brand- und Explosionsgefahren früh zu erkennen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, aber zeigt die Bandbreite an anlagentechnischen Aspekten, die bei der funktionalen Prüfung einzubeziehen sind. Wichtig ist immer die Überprüfung der Schnittstellen: alle Anlagen müssen im Brandfall wie Zahnräder ineinandergreifen (Stichwort: integraler Test). LPH 5 bereitet dies planerisch vor; Abweichungen sind frühzeitig zu erkennen.

Nutzungsspezifische Anforderungen

Die neue Fabrik vereint verschiedene Nutzungsbereiche (Büro, Produktion, Lager, Ausbildung, Gastronomie), die jeweils spezifische brandschutztechnische Anforderungen haben. Bei der Prüfung ist darauf zu achten, dass jede Nutzungseinheit gemäß ihren Besonderheiten behandelt wurde:

Büro- und Verwaltungsbereiche

Verwaltungs- und Bürobereiche unterliegen im Wesentlichen den Brandschutzanforderungen für normale Arbeitsstätten. Meist handelt es sich um ein Bürogebäude mit maximal mittlerer Höhe (< 22 m).

Hier müssen insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Trennung vom Industriebereich: Oft sind Bürotrakte an Hallen angebaut. Wurde eine brandbeständige Trennung (F90) zwischen Verwaltung und Produktion vorgesehen? Häufig fordert das Brandschutzkonzept, dass Bürobereiche eigene Brandabschnitte bilden, um eine Brandausbreitung von der Produktion ins Büro (und umgekehrt) zu verhindern. Türen zwischen Hallen und Büros sollten feuerhemmend sein, eventuell Schleusen (z. B. F90-Wand mit zwei T30-Türen hintereinander) bei höherer Gefahr.

  • Rettungswege im Büro: In Bürogeschossen müssen Flure oft als notwendige Flure ausgebildet sein (Wände in F30 und rauchdicht, sofern länger als 30 m oder mehr als 1 Geschoss angebunden). Sind die Büroflure entsprechend eingezeichnet und ggf. brandabschnittsweise durch Rauchschutztüren unterteilt? Die Anzahl der Treppenräume ist zu prüfen (mindestens einer, bei mehr als 200 m² Grundfläche pro Geschoss meist zwei notwendig, je nach Bauordnung). Auch die direkte Ausgangsführung ins Freie oder in einen sicheren Bereich ist wichtig – liegen die Ausgänge so, dass man ins Freie gelangt, ohne durch andere brandgefährdete Bereiche zu müssen?

  • Brandschutzeinrichtungen im Büro: Hierunter fällt z. B. die manuelle Meldeanlage (Handfeuermelder in Fluren), Alarmierung (akustische Signalgeber, Durchsagen). Im Verwaltungsteil werden i. d. R. Rauchmelder an die BMA angeschlossen sein – der Prüfer kontrolliert die Vollständigkeit. Auch Feuerlöscher (Büro: vorwiegend Wasser- oder Schaumlöscher) sollten im Konzept vorgesehen sein.

  • Serverräume/Elektroräume: Bürogebäude haben oft Technikräume für IT oder Elektro. Wurden diese als eigene Brandabschnitte mit Feuerwiderstand (F90) eingeplant? Sind besondere Löschanlagen (Argon, CO₂) oder Brandfrüherkennung (Ansaugmelder) dort vorgesehen? Prüfen, ob Zugänge gesichert (T30) und Rauchmelder vorhanden.

  • Kantine/Versammlungsstätte: Der Betriebsgastronomiebereich im Verwaltungsgebäude kann eine Versammlungsstätte darstellen (abhängig von Größe, z. B. > 200 Personen). Wenn ja, greift die Versammlungsstättenverordnung: zwei baulich getrennte Rettungswege aus dem Versammlungsraum, automatische BMA mit Alarm an Feuerwehr, Notbeleuchtung, Sicherheitsstrom. Wurden diese Punkte beachtet? In der Küche ist zudem auf den Brandschutz zu schauen: Küchenausdünstungen – ist eine Löschanlage in der Küchenhaube oder eine Fettbrand-Löscheinrichtung (Löschdecke, K-Class-Löscher) vorgesehen? Sind die Lüftungskanäle der Küche mit Brandschutzklappen am Schacht ausgerüstet (um Feuerüberschlag zu verhindern, vgl. MLüAR)? Abfall-Lager, Kühlhaus etc. – eigene Kleinabschnitte? Der Prüfer geht die Pläne der Gastronomie durch und vergleicht mit den Sondervorschriften für Küchen und Versammlung.

Produktionshallen

Die Produktionshallen bilden das Kernstück des Industriebereichs. Hier sind typischerweise entzündliche Materialien (Rohstoffe, Verpackungen), Maschinen und eventuell Schweiß-/Heißarbeiten vorhanden.

Prüf-Schwerpunkte:

  • Brandabschnittsgestaltung: Wie oben beschrieben, Hallen ggf. in mehrere Abschnitte unterteilt durch Brandwände oder wenigstens Rauchschürzen. Gibt es Brandmeldeanlagen in der Halle (Rauchmelder in ausreichender Höhe oder alternative Branddetektion wie Linienmelder)? In Bereichen mit viel Staub oder Dampf (Schweißerei, Lackiererei) muss ggf. ein spezielles Detektionsprinzip geplant sein (Flammenmelder, Ansaugrauchmelder außerhalb des Raums). Der Prüfer verifiziert, dass hierfür Lösungen eingeplant sind.

  • Löschanlagen: Falls keine flächendeckende Sprinklerung in der gesamten Produktion erfolgt, könnten in bestimmten Arbeitsbereichen eigenständige Löschsysteme nötig sein – z. B. Funkenlöschanlage in Absauganlagen, CO₂-Löschanlage in einem Lacklager etc. Die Übereinstimmung mit dem Brandschutzkonzept ist zu prüfen: wenn dort Kompensationen (wie “Bereich X ohne Sprinkler, dafür Brandabschnitt < 1000 m² und Wärmeabzug”) vorgesehen sind, muss das im Plan so umgesetzt sein.

  • Evakuierungsalarm: In lauten Produktionsumgebungen – etwa Fertigungsstraßen – ist zu berücksichtigen, wie die Mitarbeiter im Alarmfall gewarnt werden (zusätzliche Blitzleuchten, ggf. Pager-System). Der Prüfer kontrolliert entsprechende Angaben der Elektroplanung.

  • Gefahrstoffe/Prozesse: Spezifische Gefahren, z. B. Verwendung von Gasflaschen, Lackierkabinen, Galvanikanlagen, müssen brandschutztechnisch eingeplant sein: Abtrennung, Lüftungsüberwachung, Ex-Schutz-Geräte, automatische Abschaltungen. Wurden solche Anlagen entsprechend getrennt (Brandabschnitt oder F30-Kabine) und überwacht? Ein Abgleich mit dem Konzept und Betriebsbeschreibung ist notwendig.

Hochregallager

Das Hochregallager stellt besondere Herausforderungen: hohe Regale mit großer Brandlast, oft vollautomatisch betrieben bei minimaler Personenzahl.

Prüfbesonderheiten:

  • Sprinklerung: Hochregallager sind in Deutschland nahezu immer zu sprinklerdecken (Auflage Versicherer und Bauaufsicht). Der Prüfer sieht nach, ob Regalsprinkler eingezeichnet sind – in jedem Regalniveau oder alle 2 Level, je nach Höhe. Falls das Lager über ~12 m hoch ist, ist oft eine Sprinklerung pro Ebene vorgeschrieben. Wurden ggf. auch In-Rack-Sprinkler eingeplant? Das hydraulische Sprinklerkonzept muss für das Lager passen (Gefahrenklasse hohe Regallager; ausreichend Pumpenleistung, ggf. Druckerhöhung wegen Förderhöhe).

  • Brandabschnitte: Gibt es innerhalb des Lagers Brandwände? Einige sehr große Lager werden aus Brandschutzgründen in getrennte Abschnitte aufgeteilt, mit Brandwand alle 40 m. Wenn das Konzept es fordert, ist die Umsetzung zu prüfen: Brandwand mit dichtschließenden Regaldurchführungen, Brandschutztoren auf Fördertechnik, etc. Förderanlagenöffnungen müssen gemäß IndBauRL eigene Löscheinrichtungen (Sprühwasser) oder Klappen haben.

  • Rauchableitung: Hochregallager haben i. d. R. Rauchabzugsöffnungen im Dach (ggf. gesteuert durch Sprinkler-Durchflussmelder). Ist das geplant? Steht im Konzept z. B. „RWA-Flächen 1%“ – dann sollten im Dach entsprechende Klappen verteilt sein.

  • Zugang für Feuerwehr: In HRL sind besondere Angriffswege vorzusehen, da sie labyrinthartig sind. Oft gibt es einen begehbaren Leergang entlang der Regale oder Steigetraversen. Wurden solche Laufstege oder Steigleitern an den Regalen vorgesehen? Hat die Feuerwehr eine Möglichkeit, in jedes Gang-Regalmodul einzudringen (evtl. Sektionaltore an jeder Regalzeile von außen)? Zu prüfen ist, ob im Plan z. B. an der Fassade des Lagers in regelmäßigen Abständen Löschklappen oder Zugangstüren vorgesehen sind.

  • Besonderheiten: Wenn vollautomatisch (Roboter), dann ggf. Abschaltung im Brandfall – ist das in der Brandfallmatrix? Möglicherweise sind Brandfallsteuerungen vorgesehen, die die Regalbediengeräte in Ruhestellung fahren, um Sprinklerwirkung nicht zu beeinträchtigen etc. Der Prüfer sollte im Funktionsbeschrieb darauf achten.

Werkstatt und Ausbildungsbereiche

Die integrierte Ausbildungswerkstatt und etwaige Instandhaltungswerkstätten weisen oft ähnliche Risiken wie Produktionsbereiche auf, aber bei häufig wechselnden Nutzern (Azubis).

Hier gilt:

  • Abschnittsbildung: Ist die Werkstatt als eigener Brandabschnitt ausgewiesen (falls sie z. B. an eine Halle angrenzt, aber ggf. separate Nutzung)? Wenn Schweiß- oder Brennarbeiten stattfinden, müssen klare Abtrennungen vorhanden sein und Lüftungsanlagen mit Brandschutz versehen (Absaugungen mit Funkenfängern).

  • Lagerung Gefahrstoffe: In Werkstätten werden Lacke, Lösungsmittel, Gasflaschen gelagert. Sind dafür Sicherheitsschränke (90 Min Feuerwiderstand, EN 14470-1) vorgesehen oder separate Lagerräume (F90 mit Abluft)? Der Prüfer sieht nach, ob solche Details (z. B. Position eines Gasflaschenlagers mit T90-Schränken, Entlüftung ins Freie) in den Plänen erkennbar sind.

  • Brandschutz in Lehrsälen: Falls Schulungsräume vorhanden, vergleichbar zu Büro prüfen – Fluchtwege, BMA etc., evtl. Verdunkelungsanlagen die im Alarmfall hochfahren sollten (Steuerung prüfen, falls relevant).

  • Arbeitsmittel: Schweißerbereiche – sind Löschdecken oder stationäre CO₂-Löscher geplant? Der Prüfer kann in den Ausstattungsvorgaben nachsehen.

Betriebsgastronomie (Kantine/Küche)

Die Betriebsgastronomie umfasst Speisesaal und Produktionsküche.

Hier treffen Versammlungsstätten-Anforderungen und Küchenbrandschutz zusammen:

  • Kochstellen und Abluft: Großküchen haben ein erhöhtes Fettbrandrisiko. Wurde eine Küchenlöschanlage (z. B. Dampflöschanlage oder Wet-Chem) in der Ablufthaube vorgesehen? Sind in den Lüftungszeichnungen Brandmelder oder Löschdüsen eingezeichnet? Wenn nicht vorgeschrieben, ist zumindest eine manuelle Löschvorrichtung (Brandschutzdecken, Fettbrandlöscher KF Class) vorzusehen – im Konzept nachschauen und Abstellräume hierfür prüfen.

  • Lüftungsleitungen: Küchenabluft muss in EI 30 bis EI 90 Schächten je nach Gebäude ausgeführt sein und Brandschutzklappen haben. Der Prüfer begutachtet, ob die Küchenlüftung im Plan entsprechend eingehaust ist und keine offenen Durchführungen ins Dach oder andere Bereiche existieren ohne Brandschutz.

  • Gasversorgung: Falls die Küche mit Gas betrieben wird, ist ein Gasabsperrventil mit thermischer Auslösung (Brandfall schließt Gas) zu prüfen. Entsprechende Symbole in den Plänen oder MSR-Schemen sollten vorhanden sein.

  • Versammlungsstättenvorgaben: Wie bereits erwähnt, Anzahl der Notausgänge im Speisesaal (abhängig von Personen, > 200 Personen mindestens 2 Ausgänge, Türen in Rettungsrichtung aufschlagend, kein Verstellen), Notbeleuchtung, Beschallungsanlage. Der Prüfer nutzt ggf. die spezifischen Regelungen der Versammlungsstättenverordnung zum Abgleich (z. B. getrennte Räume > 1000 m² mit Rauchableitung, Alarmierungseinrichtungen etc.).

Zusammenfassend ist für jede Nutzungseinheit zu beurteilen: Werden die speziellen Risiken berücksichtigt und stimmen die Schutzmaßnahmen damit überein? Das Brandschutzkonzept sollte diese Unterschiede herausarbeiten – die Ausführungsplanung muss sie sichtbar umgesetzt haben.

Dokumentation und organisatorische Maßnahmen / Documentation and Organizational Measures

Ein vollständiger Brandschutz umfasst nicht nur Konstruktion und Technik, sondern auch Dokumentation und Organisation. In LPH 5 ist zu prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet und die Schnittstellen für den späteren Betrieb definiert wurden:

Brandschutzpläne und Nachweise

Die Brandschutzpläne (Übersichtspläne mit allen brandschutzrelevanten Einrichtungen) sollten auf dem aktuellen Planungsstand vorliegen.

Der Prüfer vergewissert sich, dass folgende Pläne vorhanden und konsistent sind:

  • Brandschutzübersichtsplan: meist Grundrisse pro Geschoss mit Kennzeichnung aller Brandwände, Fluchtwege, Löschmittel, Melder usw. Sind diese Pläne erstellt und entsprechen sie der textlichen Beschreibung? Änderungen in der Ausführung (z. B. geänderte Leitungsführungen, Verschiebung von Wänden) müssen nachgezogen sein.

  • Schemata und Stromlaufpläne: Für BMA, RWA, Sprinkler etc. sollten Schemapläne (Strangschemata) vorliegen. Sie dienen der Überprüfung der Funktionslogik. Der Prüfer schaut, ob z. B. das RWA-Schema zeigt, welche Melder welche Klappen auslösen, oder das Sprinklerschema Druckhaltung und Überwachung darstellt.

  • Nachweisführung: Wurden alle relevanten Nachweise geführt? Dazu zählen: der bauaufsichtliche Brandschutznachweis (vom Prüfsachverständigen ggf. geprüft), die Statik im Brandfall, die Entrauchungsberechnungen, hydrotechnische Nachweise für Sprinkler und Hydranten, und Verwendbarkeitsnachweise (Zulassungen) für spezielle Brandschutzprodukte. Der Prüfer muss nicht alle berechnen, aber schauen, ob sie vorhanden und schlüssig sind (z. B. RWA-Nachweis Flächen vs. geplante Klappenfläche). Eventuell sind auch Prüfberichte externer Sachverständiger einzusehen.

  • Genehmigungsauflagen: Liegen aus der Baugenehmigung brandschutzbezogene Auflagen vor (etwa Nachweise noch vorzulegen, bestimmte Fristen, Abnahmen)? Es ist zu kontrollieren, dass diese Aspekte in der Planung beachtet wurden. Beispielsweise könnte die Genehmigung fordern, dass Wandöffnungen nachträglich vermörtelt werden – dann sollte das jetzt bereits umgesetzt/geplant sein. Oder Auflage: „Brandschutzgutachter zu beteiligen“ – dann sicherstellen, dass ein solcher zur Prüfung herangezogen wird.

Schnittstellen zur Sicherheitszentrale und Gebäudemanagement

Die neue Fabrik verfügt über eine Sicherheitszentrale, in der viele Fäden zusammenlaufen. Dort werden im Betrieb die Meldungen der Anlagen auflaufen.

Bei der Planung muss folgendes berücksichtigt und vom Prüfer abgeglichen werden:

  • Gebäudeleittechnik (GLT): Ist vorgesehen, alle sicherheitsrelevanten Anlagen in die GLT/BMS zu integrieren? Die Ausführungsplanung Elektro/MSR sollte z. B. für BMA, Sprinkler, USV, RWA Status- und Störungsmeldungen ins Management-System einspeisen. Der Prüfer checkt, ob entsprechende Datenpunkte in der Planungsliste auftauchen.

  • Alarm- und Interventionsabläufe: Falls das Werk einen eigenen Werkschutz hat (Sicherheitszentrale besetzt), sind die Verantwortlichkeiten im Alarmfall zu regeln: Wird ein Alarm zuerst intern verifiziert oder geht er direkt zur Feuerwehr? Ist dies in der Planung berücksichtigt (evtl. Alarmverzögerung, externe Alarmweiterleitung)? Hier überschneidet sich Planung mit Organisation – aber in der Brandmeldezentrale lassen sich z. B. „Pre-Alarm“-Funktionen programmieren. Der Prüfer sollte feststellen, ob solche Wünsche umgesetzt wurden.

  • Zusammenspiel verschiedener Anlagen: Z. B. Aufzug in Sicherheitszentrale: Im Brandfall wird dieser gesteuert (Feuerwehrfahrt). Oder Zutrittskontrolle: Türen sollen bei Alarm entriegeln. Wurden solche Verknüpfungen hergestellt? In der Brandfallmatrix und den Ausführungsplänen muss das sichtbar sein.

  • Übergabeprotokolle und Inbetriebnahme: Bereits in der Planung ist die spätere Prüfung und Inbetriebnahme der Brandschutzanlagen vorzubereiten. Sind Abnahmen durch Sachverständige vorgesehen (z. B. für BMA, Sprinkler, RWA)? Steht im Plan, dass z. B. VdS-Abnahme für Sprinkler erfolgt oder TÜV-Prüfung für RWA? Der Prüfer achtet darauf, dass in der Leistungsbeschreibung solche Positionen vorhanden sind.

Schulungen, Organisation und Verantwortung - Schließlich müssen auch die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen in der Planung berücksichtigt sein, soweit möglich:

  • Brandschutzordnung und Evakuierungskonzept: Ist vorgesehen, eine Brandschutzordnung (nach DIN 14096) zu erstellen? Und ein Räumungskonzept für das Werk (Evakuierungsübungen etc.)? Zwar ist dies hauptsächlich Aufgabe des Betreibers in LPH 8/9, aber der Planer muss sicherstellen, dass baulich und technisch alles dafür vorhanden ist (z. B. Lautsprecher für Durchsagen, Räume als Sammelstellen ausgeschildert etc.). Hinweise im Konzept auf solche Pflichten sollten aufgeführt sein.

  • Brandschutzbeauftragter: Für größere Industriebetriebe ist ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben oder dringend anzuraten. In der Prüfanweisung kann vermerkt werden, ob der Auftraggeber bereits einen solchen benannt hat oder ob dies als Auflage in der Genehmigung steht (z. B. „Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor Inbetriebnahme“). Der Planer muss zwar den Beauftragten nicht selbst stellen, aber die Dokumentation (z. B. Brandschutzordnungen) und Einrichtungen (wie Feuerwehrplan) diesem später übergeben.

  • Mitarbeiterschulung und Unterweisung: Wurde im Konzept beschrieben, dass Mitarbeiter im Notfall zu unterweisen sind, und gibt es dafür Einrichtungen? (z. B. Übungstermine, Alarmierungseinrichtungen für Probealarme). Das ist eher organisatorisch, doch sollten in der Planung keine Hindernisse dafür bestehen (z. B. manuelle Alarmierungseinrichtung für Räumungsübungen).

  • Wartungsplanung: Schon in LPH 5 sollte an die spätere Wartung gedacht werden: Sind Wartungsstege zu RWA-Kuppeln vorhanden? Sind Revisionsklappen für Brandschutzklappen eingeplant, damit diese geprüft werden können? Der Prüfer schaut, ob solche Details berücksichtigt wurden, da sie für den Erhalt des Brandschutzes im Betrieb wichtig sind.

Die beschriebenen Dokumentations- und Organisationsaspekte zeigen, dass Brandschutz interdisziplinär und fortlaufend ist. LPH 5 verbindet die planerischen Elemente mit den betrieblichen Erfordernissen. Alle relevanten Punkte aus dem Brandschutzkonzept müssen in dieser Phase eingebunden werden, damit später in der Bauausführung und Nutzung keine sicherheitsrelevanten Lücken klaffen.

Prüftabelle LPH 5 Brandschutz

Die folgende Checkliste fasst alle wesentlichen Prüfpunkte für die funktionale Kontrolle der Ausführungsplanung Brandschutz zusammen. Sie ist thematisch gegliedert, so dass eine arbeitsteilige Prüfung (z. B. Aufteilung nach baulichem und technischem Brandschutz) möglich ist. Jeder Prüfpunkt kann mit erfüllt/nicht erfüllt abgehakt werden, Hinweise auf Kriterien oder Normgrundlagen sind angegeben.

Prüfkategorie / Category

Prüfpunkt / Check Item

Kriterium / Basis (Norm, Konzept)

Erfüllt?

Baulicher Brandschutz / Structural Measures

     

– Brandabschnitte / Fire compartments

Sind die geplanten Brandabschnitte gemäß Brandschutzkonzept vorhanden und eingehalten (Lage, Fläche, Außenwandzugang)?

Flächenbegrenzungen gemäß MIndBauRL, Brandwände in F90, mind. eine Außenwand je Abschnitt.

□ Ja/Nein

– Feuerwiderstände / Fire resistance

Besitzen alle brandabschnittsbildenden Wände/Decken den geforderten Feuerwiderstand (F90 o. ä.)? Sind Details zu Aufbau/Material vorhanden?

MBO §14, MIndBauRL Anforderungen an Bauteile; DIN 4102/EN 13501 Klassen eingehalten; Detailzeichnungen geprüft.

□ Ja/Nein

– Durchführungen / Penetrations

Sind Durchbrüche in Brandwänden/-decken durch zugelassene Brandschutzabschottungen bzw. -klappen gesichert?

MLAR/MLüAR Anforderungen; Verwendbarkeitsnachweise für Abschottungen geprüft.

□ Ja/Nein

– Feuerabschlüsse / Fire doors

Sind notwendige Feuerschutztüren/-tore richtig ausgewiesen (T30/T90, Selbstschließer, Feststellanlage mit Melder falls nötig)?

Bauordnung, DIN 4102-5; Abgleich Brandschutzkonzept (Schutz vor Durchbrand in Öffnungen).

□ Ja/Nein

– Baustoffklassen / Material class

Sind Baustoffe in notwendigen Bereichen nichtbrennbar (A) bzw. schwerentflammbar (B1) wie gefordert? z. B. Dämmungen, Innenausbau.

MBO §14 i.V.m. MVV TB; DIN 4102 / EN 13501 Klassifizierung, Konzeptvorgaben umgesetzt.

□ Ja/Nein

Prüfkategorie / Category

Prüfpunkt / Check Item

Kriterium / Basis (Norm, Konzept)

Erfüllt?

Rettungswege / Escape Routes

     

– Anzahl / Number

Gibt es für alle relevanten Bereiche zwei unabhängige Rettungswege? (Alternativ zweiter Rettungsweg über Fenster/Anleiterbare Stelle)

BauO Anforderungen (§33 MBO); > 1 Notausgang ab 2 Rettungswege notwendig; Konzeptvorgabe eingehalten.

□ Ja/Nein

– Länge / Travel distance

Werden die maximal zulässigen Fluchtweglängen eingehalten (z. B. ≤ 35 m in Ebene, Ausnahmen bei Sprinkler)?

MIndBauRL Richtwerte (35 m); SonderbauVO/Arbeitsstättenregeln; Planmaß < Grenzwert.

□ Ja/Nein

– Breite / Width

Entsprechen Tür- und Flurbreiten den Vorgaben (mind. 1,20 m bei > 5 Personen, Treppen ≥ 1,0 m etc.)?

Landesbauordnung, Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3; Pläne Maße prüfen.

□ Ja/Nein

– Treppenräume / Stair enclosures

Sind notwendige Treppenräume als eigene Brandabschnitte ausgebildet (F90, Rauchschutztüren, direkte Ausgänge)?

BauO Vorgaben (notw. Treppenraum ab 13 m Höhe oder > 2 Geschosse); Konzeptabgleich.

□ Ja/Nein

– Notbeleuchtung / Emergency lighting

Ist eine Sicherheitsbeleuchtung und Beschilderung der Fluchtwege vorgesehen (inkl. Stromversorgung E30 für 30 min)?

Muster-VersammlVO bzw. ASR A2.3; DIN EN 1838; Positionen von Fluchtzeichen und Leuchten im Plan.

□ Ja/Nein

Prüfkategorie / Category

Prüfpunkt / Check Item

Kriterium / Basis (Norm, Konzept)

Erfüllt?

Rauch- und Wärmeabzug / Smoke Exhaust

     

– Natürliche RWA / Natural vents

Sind Rauchabzugsöffnungen in Dach/hoch liegenden Wänden gemäß Konzept vorhanden (Anzahl/Größe, z. B. 1% der Fläche)?

MIndBauRL: je 400 m² ein Rauchabzug; ≥ 200 m² Hallen entrauchbar; Plancheck.

□ Ja/Nein

– Maschinelle RWA / Mechanical smoke

Falls maschinelle Entrauchung nötig: Sind Ventilatoren, Rauchabzugsanlagen und Steuerungen eingeplant und ausreichend dimensioniert?

Entrauchungskonzept, Nachweis nach DIN 18232; Sicherheitsstromversorgung, Auslöser (Rauchmelder) bedacht.

□ Ja/Nein

– Rauchabschnitte / Smoke zones

Gibt es bei großen Hallen Rauchschürzen oder Unterteilungen, um Rauchableitung zu verbessern? (laut Konzept)

MIndBauRL ggf. < 5.000 m² je Rauchabschnitt; Pläne auf Rauchvorhänge etc. prüfen.

□ Ja/Nein

– RDA Treppenraum / Pressurization

Ist eine Rauchdruckanlage für Treppenräume vorgesehen (bei Hochhaus/Sonderbau)? Wenn ja, vollständig geplant?

Sonderbau-Richtlinie, DIN 12101-6; Ventilator, Sensor, Schalttafel, Druckentlastung vorgesehen.

□ Ja/Nein

Prüfkategorie / Category

Prüfpunkt / Check Item

Kriterium / Basis (Norm, Konzept)

Erfüllt?

Feuerwehr und Löschmittel / Fire Dept & Extinguishment

     

– Feuerwehrzufahrt / Access routes

Sind die Feuerwehrzufahrt und Aufstellflächen gemäß Vorgaben geplant (Breiten, Radien, Belastbarkeit, Entfernung)?

LöRü-Bereich (Richtlinie Feuerwehrzufahrten Land); Brandschutzkonzept-Lageplan; Maße im Plan ersichtlich.

□ Ja/Nein

– Erschließung / Building access

Sind Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) und Feuerwehrzugänge (Türen, Steigleitern) an den vorgesehenen Stellen eingeplant?

Auflage Baugenehmigung / DIN 14675 (FSD bei Aufschaltung); Pläne zeigen FSD am Eingang, besondere Zugänge markiert.

□ Ja/Nein

– Wandhydranten / Interior hydrants

Ist eine ausreichende Anzahl Wandhydranten (Steigleitung Typ F/S) in allen Geschossen/Hallen vorhanden und eingezeichnet?

Industriebaurichtlinie; ≤ 30 m Schlauchlänge Abdeckung; DIN 14462; Symbole in Plänen vorhanden.

□ Ja/Nein

– Löschwasserversorgung / Water supply

Sind ausreichend Löschwasserquellen vorhanden (Über-/Unterflurhydranten außen, Löschwasserzisterne, Einspeisung in Steigleitung)?

Anforderung min. 800 l/min über 2 h; örtliche Feuerwehrdienstvorschrift; Planlage Hydranten passt.

□ Ja/Nein

– Sprinkleranlage / Sprinkler system

Falls Sprinkler gefordert: deckt die Planung alle Bereiche ab (Regale, Unterdecken), inkl. ausreichendem Wasservorrat und Pumpen?

VdS CEA 4001 Planung; Risikoklasse laut Konzept; Pufferbehälter ≥ 30 Min; Alarmierung an BMA.

□ Ja/Nein

– Löschwasserrückhaltung / Water containment

Sind Vorkehrungen zur Löschwasserrückhaltung getroffen, sofern erforderlich (Gefahrstofflager über Mengenschwelle)?

AwSV §20 (Schutz Gewässer); Mengenschwellen z. B. > 1 t WGK 3; Bodensenken, Abflussabsperrungen geplant.

□ Ja/Nein

– Tragbare Löscher / Portable extinguishers

Wurde die Ausstattung mit Feuerlöschern gem. Arbeitsstättenrichtlinie geplant (Anzahl, Typ, Verteilung)?

ASR A2.2: 6 LE je ≤ 400 m² als Richtwert; besondere Feuerlöscher an Sondergefahren (Küche, Elektrik) vorgesehen.

□ Ja/Nein

Prüfkategorie / Category

Prüfpunkt / Check Item

Kriterium / Basis (Norm, Konzept)

Erfüllt?

Brandmelde- & Alarmierungssysteme / Fire Detection & Alarm

     

– Brandmeldeanlage / Fire alarm system

Ist eine Brandmeldeanlage gemäß Konzept vollständig geplant (Melderanzahl, -art, Schleifen, Melderegister)?

Sonderbau-Auflage (BMZ, FAT, FBF nach DIN 14675); MIndBauRL ab bestimmter Größe; Pläne zeigen Melder in allen relevanten Räumen.

□ Ja/Nein

– Alarmierung / Alarm devices

Sind akustische/optische Alarmgeber ausreichend verteilt? Wird ggf. Sprachalarmierung eingesetzt und geplant?

DIN 14675, VDE 0833; Lautsprecher/Signalgeber-Plan vorhanden, in lauten Bereichen Blitzleuchten.

□ Ja/Nein

– Feuerwehraufschaltung / FD connection

Verfügt die BMA über Aufschaltung zur Feuerwehr bzw. ständig besetzte Stelle? Sind FAT, FBF und FSD eingeplant und positioniert?

DIN 14675 Forderung für Aufschaltung; FSD an Außenwand, Feuerwehrbedienfeld zugänglich am Einsatzeingang.

□ Ja/Nein

– Brandfallsteuerung / Fire controls

Liegt eine Brandfallsteuermatrix vor und sind alle vorgesehenen Steuerungen eingeplant (RWA, Lüftung AUS, Türen zu, Aufzüge ins EG etc.)?

Konzeptvorgaben; Prüfen gegen Matrix; Elektro-/MSR-Plan zeigt Aktoren/Kontakte für alle Brandfall-Funktionen.

□ Ja/Nein

– Laufkarten / Zone plans

Sind Feuerwehr-Laufkarten und Alarmpläne vorbereitet (d.h. Aufteilung Meldebereiche klar, Planstellen für Laufkarten vorgesehen)?

DIN 14675: Laufkarten notwendig; im Planergebnis ggf. nicht gezeichnet aber Meldegruppenstruktur plausibel dokumentiert.

□ Ja/Nein

Prüfkategorie / Category

Prüfpunkt / Check Item

Kriterium / Basis (Norm, Konzept)

Erfüllt?

Weitere Anlagen / Other Systems

     

– Sprachalarm SAA / PA system

Falls SAA gefordert: Planung der Lautsprecher, Zentralentechnik, Kopplung an BMA vorhanden? Verständlichkeit (STI) berücksichtigt?

VStättV bei > 200 Pers. oder Arbeitgeberpflicht; DIN 14675 (Sprachalarm Teil); Elektroakustik-Plan und Ausschreibung kontrollieren.

□ Ja/Nein

– Notstromversorgung / Backup power

Gibt es für BMA, RWA, SAA, Notlicht, evtl. Sprinkler-Pumpen eine Notstrom- oder Ersatzstromversorgung (Batterien, Generator)?

Baurechtlich z.T. gefordert (Krankenhaus etc.), hier Werksentscheidung; bei Ausfallkritischen Anlagen DIN/VDE-Vorschrift.

□ Ja/Nein

– Aufzüge / Elevators

Verhält sich die Aufzugsanlage im Brandfall normgerecht (Rückzug ins EV, Weiterfahrt gesperrt, Feuerwehrschalter vorhanden)?

EN 81-73 (Verhalten im Brandfall); Feuerwehr-Lift falls erforderlich (Hochhaus); Steuerung im Elektroplan vorgesehen.

□ Ja/Nein

– Lüftungssteuerung / HVAC shutdown

Sind Lüftungs- und Klimaanlagen mit Brandschutzklappen, Rauchmeldern in Kanälen und Abschaltung im Brandfall ausgerüstet?

MLüAR: Kappen bei Brand, BS-Klappen schließen; in MSR-Matrix und Stromlauf dargestellt.

□ Ja/Nein

– Blitzschutz / Lightning protection

Ist ein Blitzschutzkonzept vorhanden (äußerer Blitzschutz fürs Gebäude, innerer Überspannungsschutz empfindlicher Anlagen)?

Je nach Gebäudeklasse/Sonderbau gefordert; DIN EN 62305 Teil 3; Plan Unterlagen Erder/Fangleiter sichten.

□ Ja/Nein

Prüfkategorie / Category

Prüfpunkt / Check Item

Kriterium / Basis (Norm, Konzept)

Erfüllt?

Nutzungseinheiten / Occupancy-specific

     

– Büro/Verwaltung / Offices

Brandschutz Bürotrakt ok? (Trennung von Hallen in F90, 2 Rettungswege, Flure als RF-Abschlüsse, Löschgeräte, ggf. BMA-Abdeckung)

BauO NRW Büro; Konzeptvorgaben; Grundriss Büro prüfen: Treppenräume, Flurabschlüsse, Ausstattung (Melde- und Löschmittel).

□ Ja/Nein

– Kantine / Canteen

Brandschutz Betriebsgastronomie ok? (2 Ausgänge ab x Pers., Küche mit Löschanlage/KLappe, Gasabschaltung, Alarmierung Besucher)

VersammlVO falls > 200 Pers.; Küchenrichtlinie DVGW; im Plan: Notausgang Küche, Selbstschluss Küchentüren, Fettabscheider-Brand?

□ Ja/Nein

– Produktion / Production

Brandschutz Produktion ok? (Abschnitte, Melder trotz Industrieumgebung, Löschdecken/Funkenlöscher bei Schweiß etc., Ex-Schutz?)

Konzept vs. Planung: Bereiche mit besonderer Gefahr extra behandelt? Sicherheitsabstände Maschinen, Kennzeichnung Feuergefährlich.

□ Ja/Nein

– Lager/HRL / Warehouse/HRL

Brandschutz Lager/Hochregal ok? (dichte Lagerabschnitte, Sprinkler in jeder Ebene, RWA im Dach, Feuerwehr-Zugang alle Gassen)

VdS-Vorgaben Hochregal; Konzeptvorgabe: Brandwand alle xx m falls umgesetzt; Pläne: Wanddurchführungen mit Toren, Steigleiter Regalanlage?

□ Ja/Nein

– Werkstatt / Workshop

Brandschutz Werkstatt ok? (Gasflaschen in Schrank, Lacke in F90-Schränken, Absaugung funkenfrei, eigene BMA-Melder)

UVV/BGI für Werkstätten; Konzept: gesonderter Abschnitt? In Plänen Sicherheitswerkbänke, Absperrventile Gas, Notaustaster Maschinen etc.

□ Ja/Nein

– Gefahrstoffe / Hazardous materials

Sind Bereiche mit Gefahrstoffen (Lager Chemikalien, Batterieladestation, o. ä.) besonders geschützt (F90-Abtrennung, Detektion, Lüftung)?

TRGS 800, Lagerklasse-Konzept; Planung: z. B. Batterieladeraum mit H₂-Melder und Zwangslüftung, Lager WGK 2 mit Wanne etc. vorhanden.

□ Ja/Nein

Prüfkategorie / Category

Prüfpunkt / Check Item

Kriterium / Basis (Norm, Konzept)

Erfüllt?

Organisation / Organization

     

– Feuerwehrplan / Fire fighting plan

Ist vorgesehen, einen Feuerwehrplan DIN 14095 zu erstellen und wurden dafür alle nötigen Infos in Planung bereitgestellt?

Sonderbau-Auflage; Konzept: Feuerwehrplan erforderlich; Planer liefert Grundrisse mit Legende, Objektblatt-Daten gesammelt.

□ Ja/Nein

– Wartung / Maintenance

Wurden für alle relevanten Anlagen Revisions- und Wartungsmöglichkeiten eingeplant (z. B. Revisionsklappen, Anleiterbarkeit RWA-Kuppeln)?

DIN 31051 Wartungsfreundlichkeit; RWA-Kuppeln erreichbar, Brandschutzklappen Revision zugänglich (MLAR), Sprinklerleitungen zugänglich für Prüfung.

□ Ja/Nein

– Unterweisungen / Fire training

Sind für die Betriebsphase organisatorische Maßnahmen in Planung bedacht (z. B. Alarmübung möglich ohne Fehlalarm FW, interne Melderückstellung)?

BSB bestellt? Alarmorganisation in Brandschutzordnung vorgesehen? Planung: bspw. Schlüsselschalter „Übungsalarm“ an BMA, Redundante Melderlinien für Test.

□ Ja/Nein

– Auflagen Abnahmen / Handover docs

Sind alle behördlichen Abnahmen und Dokumentationen vorbereitet (Prüfsachverständiger eingebunden, Fachbauleiter benannt, Konzepte final)?

Bauaufsichtliche Auflagen; Fachbauleitung Brandschutz ggf. bestellt; letzte Prüfung ob z. B. Lüftungsgesuch nötig und erstellt.

□ Ja/Nein