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Lage und Erschließung im Kontext des betrieblichen Brandschutzes

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Lage und Erschließung im Kontext des betrieblichen Brandschutzes

Lage und Erschließung im Kontext des betrieblichen Brandschutzes

Eine angemessene Lage sowie eine durchdachte Erschließung eines Betriebs oder Gebäudes sind grundlegende Bausteine für einen wirksamen Brandschutz. Beide Aspekte bestimmen maßgeblich, wie schnell und effektiv die Feuerwehr auf einen Brand oder andere Notfälle reagieren kann – und damit letztlich, wie sicher Personen und Sachwerte geschützt sind. Während die Lage in Bezug auf Umgebungsrisiken, Baurecht und Infrastruktur eine grundlegende Rolle spielt, müssen bei der Erschließung alle Aspekte – von Zufahrten über Bewegungsflächen bis zur Löschwasserversorgung und inneren Fluchtwegen – im Detail geplant, realisiert und kontinuierlich kontrolliert werden.

Besondere Bedeutung kommt hierbei z.B. dem § 5 (4) der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) zu, der bei einem Abstand von mehr als 50 m zwischen Gebäude und öffentlichem Weg die Anbindung für die Feuerwehr vorschreibt. Im Zusammenspiel mit Normen wie DIN 14090, den Landesbauordnungen und weiteren technischen Regelwerken wird sichergestellt, dass Rettungskräfte und Löschfahrzeuge schnell und effektiv eingreifen können. Nur so wird ein ganzheitliches Brandschutzkonzept gewährleistet, das alle Beteiligten – von Mitarbeitenden bis hin zu Einsatzkräften – schützt und im Krisenfall handlungsfähig hält.

Umgebungsrisiken und Infrastruktur

  • Die Nähe zu potenziellen Gefahrenquellen (z. B. Tanklager, Chemieanlagen) erfordert besondere Schutzmaßnahmen.

  • Kurze Wege zur nächsten Feuerwache, Rettungsdienststelle oder zum Krankenhaus verkürzen die Eintreffzeiten und erhöhen die Chance, Entstehungsbrände schnell zu löschen.

  • In ländlichen Gebieten oder Randlagen kann eine eingeschränkte Löschwasserversorgung vorherrschen. Hier sind alternative Lösungen wie Zisternen, Löschwasserteiche oder fest installierte Löschwasserbehälter sinnvoll.

Topografische und klimatische Einflüsse

  • Hanglagen, Hochwassergefährdungen, Waldbrandrisiken oder starker Wind können die Brandbekämpfung erschweren und müssen in die Gefährdungsbeurteilung einfließen.

  • Ein Standort in hochwassergefährdeten Gebieten erfordert ggf. wasserfeste Baukonstruktionen oder Verlegung wichtiger Technik in hochwassersichere Bereiche.

Baurechtliche Rahmenbedingungen

  • Bereits bei der Auswahl des Standorts sind die regionalen Bauordnungen und Bebauungspläne zu prüfen, um Abstandsflächen, Brandwände und andere brandschutzrelevante Vorschriften einzuhalten.

  • Änderungen im Umfeld (z. B. neue Nachbarbebauung) können die Brandschutzsituation im Laufe der Zeit beeinflussen.

Die Erschließung umfasst die gesamte Verkehrsanbindung des Gebäudes (bzw. Betriebsgeländes) – von öffentlichen Wegen über interne Zufahrten und Bewegungsflächen bis hin zur Löschwasserversorgung und Energieinfrastruktur.

Feuerwehrzufahrten und Bewegungsflächen

  • Rechtsgrundlage nach § 5 (4) HBauO: Liegen Gebäudeteile mehr als 50 m von einem öffentlichen Weg entfernt, müssen Zufahrten, Durchfahrten und Bewegungsflächen geschaffen werden, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.

  • Die Messung der 50-m-Grenze erfolgt i. d. R. anhand der kürzesten befahrbaren Strecke für Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeuge. Im Zweifelsfall sollte die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder Feuerwehr frühzeitig eingebunden werden.

  • Dimensionen und Beschaffenheit: Feuerwehrzufahrten sollten mindestens 3,00 m (häufig 3,50 m) breit sein und eine lichte Höhe von 3,50 m (besser 4,00 m) aufweisen, damit auch größere Löschfahrzeuge passieren können.

  • Die Tragfähigkeit der Fahrbahn muss auf das Gewicht gängiger Feuerwehrfahrzeuge (häufig 16–30 t) ausgelegt sein.

  • Bewegungs- und Aufstellflächen für Drehleitern oder Hubrettungsfahrzeuge sind in der Regel nach DIN 14090 auszulegen. Typische Mindestabmessungen liegen bei 10 m x 10 m, jedoch sind in der Praxis oft größere Flächen und Wendebereiche (z. B. 12 m bis 17 m Wendekreis) erforderlich.

  • Freihalten und Kennzeichnen: Zufahrts- und Bewegungsflächen müssen gemäß den einschlägigen Normen und/oder behördlichen Vorgaben dauerhaft gekennzeichnet (z. B. „Feuerwehrzufahrt“) und freigehalten werden.

  • Regelmäßige Kontrollen oder organisatorische Maßnahmen (z. B. Verträge mit Lieferanten, Parkverbotsregelungen) verhindern das Zuparken oder Blockieren.

Flucht- und Rettungswege im Inneren

  • Auch die interne Erschließung ist für den Brandschutz von Bedeutung: Fluchtwege müssen eindeutig gekennzeichnet, jederzeit passierbar und ausreichend breit sein.

  • Eine durchdachte Anordnung von Rettungswegen erleichtert der Feuerwehr zusätzlich die Brandbekämpfung von innen.

Löschwasserversorgung

  • Öffentliches Netz oder Eigenversorgung: In Gebieten mit gut ausgebautem Wassernetz stehen oft ausreichend Hydranten zur Verfügung. Trotzdem sollte die Löschwasserleistung (z. B. Druck, Fördermenge) in Abstimmung mit den lokalen Wasserwerken überprüft werden.

  • In abgelegenen Arealen oder bei fehlender Hydranteninfrastruktur sind Löschwasserteiche, Zisternen oder Behälter eine Alternative, um die geforderte Löschwassermenge bereitzustellen.

  • Regelmäßige Wartung: Hydranten, Schieberschächte und Pumpstationen bedürfen regelmäßiger Überprüfung auf Funktionsfähigkeit und Frostsicherheit.

  • Das Einbinden der Feuerwehr in die Wartungsplanung kann sinnvoll sein, da sie bei Unter- oder Überdruck sowie defekten Hydranten frühzeitig reagieren muss.

Technische Infrastruktur

  • Strom- und Gasleitungen sollten so verlegt sein, dass sie bei Bränden nicht schnell ausfallen oder sich Brände durch beschädigte Leitungen ausweiten.

  • Absperr- und Schiebervorrichtungen für Energiezufuhr müssen gekennzeichnet und schnell zugänglich sein, um im Notfall eine sichere Abschaltung zu ermöglichen.

  • Bei besonders sensiblen Anlagen (z. B. Rechenzentren, Produktionsstraßen) sind Notstromaggregate oder Übergabestellen wichtig, um automatische Lösch- oder Brandmeldeanlagen unabhängig vom öffentlichen Netz betreiben zu können.

Betreiber- und Wartungspflichten

  • Regelmäßige Kontrollen: Feuerwehrzufahrten, Bewegungsflächen und Hydranten sollten in festgelegten Intervallen auf Beschädigungen, Zugänglichkeit und Kennzeichnung überprüft werden.

  • Mängel (z. B. Bewuchs, Schlaglöcher, zugeparkte Flächen) sind zeitnah zu beseitigen.

  • Dokumentation und Nachweispflicht: Feuerwehrpläne (Übersichtspläne, Hydrantenpläne), Brandschutzkonzepte und Wartungsprotokolle müssen laufend aktualisiert und bei Bedarf der Feuerwehr oder der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

  • Änderungen am Grundstück (z. B. neue Zufahrten, Umbauten, Anbauten) sollten frühzeitig mit Sachverständigen oder Behörden abgestimmt werden, um die Erschließung und Sicherheit zu gewährleisten.

  • Mitarbeiterschulungen und Übungen: Regelmäßige Schulungen zu Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen sind im betrieblichen Kontext unerlässlich.

  • Übungseinsätze zusammen mit der Feuerwehr können helfen, die Zufahrten, Aufstellflächen und internen Rettungswege auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen.