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Brandabschnitte / Brandwände

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Brandabschnitte und Brandwände – zentrale Elemente des baulichen Brandschutzes

Brandabschnitte und Brandwände – zentrale Elemente des baulichen Brandschutzes

Die bauliche Trennung eines Gebäudes in Brandabschnitte und die Errichtung von Brandwänden zählen zu den effektivsten Maßnahmen, um die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern oder zumindest zu verzögern. So können Personen rechtzeitig fliehen, die Feuerwehr gezielt eingreifen und Sachwerte besser geschützt werden. Die konkrete Ausführung ist in Deutschland über eine Vielzahl von Normen (z. B. DIN 4102, DIN EN 13501), den Landesbauordnungen (LBO) und ggf. weiteren Sonderbauverordnungen geregelt. Brandabschnitte und Brandwände sind das Rückgrat eines umfassenden baulichen Brandschutzes: Sie gewährleisten, dass Feuer und Rauch lokal begrenzt bleiben und nicht unkontrolliert auf andere Bereiche oder Nachbargrundstücke übergreifen. Dabei entscheiden jedoch die Detailausführung und die konsequente Wartung über die tatsächliche Wirksamkeit. Brandabschnitte setzen eine ausreichende Feuerwiderstandsdauer und normkonforme Trennung voraus. Ihre Größe wird durch Nutzungsart und Brandlast bestimmt, kann aber mittels Löschtechnik in Absprache mit den Behörden teils vergrößert werden. Brandwände stellen die höchste Form der baulichen Trennung dar und sorgen insbesondere an kritischen Stellen (z. B. Grundstücksgrenzen, sehr weitläufige Hallen) für einen absolut robusten Raumabschluss. Langfristig funktionieren diese Maßnahmen nur durch ein koordiniertes Zusammenspiel von Bauplanung, technischer Ausführung, organisatorischen Vorkehrungen und regelmäßigen Kontrollen. Wer diese Prinzipien beachtet und konsequent umsetzt, schafft eine solide Basis dafür, dass Menschen und Sachwerte im Brandfall bestmöglich geschützt sind – und erfüllt zugleich die geltenden bau- und brandschutzrechtlichen Vorgaben.

Abgrenzung der Begriffe

  • Brandabschnitte (Feuerabschnitte) sind Gebäudebereiche, die mithilfe feuerbeständiger Bauteile (Wände, Decken) voneinander getrennt sind. Im Brandfall soll sich das Feuer nur innerhalb eines Abschnittes ausbreiten und nicht auf benachbarte Bereiche übergreifen.

  • Brandwände sind besonders widerstandsfähige Wände, die zusätzlich zum Feuerwiderstand eine hohe Stabilität aufweisen müssen, selbst wenn Gebäudeteile auf einer Seite einstürzen. Oft werden sie an Grundstücksgrenzen oder zur Unterteilung sehr großer Gebäude gefordert.

Ziele

  • Begrenzung des Brandes: Durch die Aufteilung in mehrere kleine Bereiche wird die Brandausbreitung verlangsamt.

  • Sicherung der Flucht und Rettung: Personen in angrenzenden Brandabschnitten haben mehr Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.

  • Erleichterung der Brandbekämpfung: Die Feuerwehr kann gezielt in betroffene Gebäudeteile vordringen, ohne dass sich das Feuer unkontrolliert weiter ausbreitet.

  • Sachwertschutz: Schadensbereiche können auf einzelne Brandabschnitte beschränkt werden, was Folgekosten verringert und Betriebsstillstände minimiert.

Abgrenzung durch feuerbeständige Bauteile

  • Die wesentlichen Trennelemente (Wände, Decken, Türen) müssen der geforderten Feuerwiderstandsdauer entsprechen, z. B. F30, F60 oder F90 (je nach Gebäudeklasse oder Nutzung).

  • In vielen Fällen wird F90 (90 Minuten Widerstand gegen Feuer) für raumabschließende Bauteile vorgeschrieben, damit genug Zeit für Evakuierung und Löschmaßnahmen bleibt.

Maximale Brandabschnittsgrößen

  • Die Landesbauordnungen und ggf. Sonderbauverordnungen (z. B. für Hochhäuser, Krankenhäuser oder Verkaufsstätten) definieren Höchstgrenzen für die Ausdehnung eines Brandabschnitts.

  • In gewerblichen oder industriellen Bauten wird die Größe häufig auch von der Brandlast (z. B. Art und Menge brennbarer Materialien) beeinflusst.

  • Sprinkleranlagen und andere Löschtechniken können in Absprache mit der Bauaufsicht zulassen, dass größere Brandabschnitte genehmigt werden, weil die Brandlast effektiv verringert oder im Erststadium bekämpft werden kann.

Öffnungen und Abschlüsse

  • Tür- oder Fensteröffnungen in Trennwänden gelten als neuralgische Punkte. Sie müssen mit Brandschutztüren (z. B. T30, T90) oder Brandfenstern ausgestattet sein, die dieselbe Feuerwiderstandsdauer wie die Wand aufweisen.

  • Brandschutztüren sind in der Regel mit selbstschließenden Mechanismen (Türschließer, Feststellanlagen) auszustatten. Werden Türen dauerhaft unzulässig offen gehalten, verliert der Brandabschnitt faktisch seine Schutzwirkung.

Kabel- und Rohrdurchführungen

  • Jede Leitungsdurchdringung (Elektrokabel, Rohre, Lüftungsleitungen) muss mittels zugelassener Abschottungssysteme (Manschetten, Brandschotts) abgedichtet werden. Schon kleinste Undichtigkeiten können im Brandfall den gesamten Abschnitt nutzlos machen.

  • Nachträgliche Installationen oder Umbauten erfordern besondere Sorgfalt, damit die brandschutztechnische Trennung bestehen bleibt.

Organisatorischer Brandschutz

  • Die baulich geschaffenen Trennungen müssen durch organisatorische Maßnahmen (Kennzeichnung, Schulungen, Kontrollen) ergänzt werden.

  • Regelmäßige Funktionsprüfungen, Wartungen und ein transparentes Dokumentationssystem (z. B. Wartungsprotokolle, Brandschutzpläne) sichern langfristig die Wirksamkeit.

Besondere Anforderungen

  • Brandwände sind in der Regel feuerbeständig (F90) oder höher und haben eine gesteigerte mechanische Stabilität. Sie müssen auch bei einseitigem Einsturz benachbarter Gebäudeteile stehenbleiben.

  • Häufig durchdringen sie das Gebäude vom Fundament bis zum Dach und ragen teilweise sogar über das Dach hinaus, damit Flammen oder Rauch nicht über die Dachhaut in den angrenzenden Abschnitt überspringen.

Einsatzbereiche

  • Grundstücksgrenzen: Um einen Brandüberschlag auf Nachbargebäude zu verhindern, werden Brandwände entlang der Grundstücksgrenze gefordert, sofern das Gebäude dort errichtet wird.

  • Industrie- und Lagerbauten: Bei sehr großen Hallen sind Brandwände gesetzlich oft vorgeschrieben, um die Gesamtfläche in mehrere kleinere Abschnitte zu unterteilen.

  • Besondere Nutzungen: In Gebäuden mit hoher Personenzahl oder besonderer Schutzzielsetzung (z. B. Rechenzentren, Kulturdenkmäler) können Brandwände das Risiko eines Totalausfalls drastisch reduzieren.

Öffnungen in Brandwänden

  • In der Regel sind Öffnungen in Brandwänden auf das absolut notwendige Minimum beschränkt. Müssen z. B. Fahrzeuge oder Personen hindurch, kommen Brandschutztore (T90) oder -türen zum Einsatz, die sich im Brandfall selbstständig schließen.

  • Technische Installationen in Brandwänden (Kabel, Rohre) sind besonders kritisch. Hier gelten teils noch strengere Auflagen als bei einfachen Brandabschnittswänden.

Bauliche Ausführung

  • Brandwände bestehen meistens aus massivem Mauerwerk oder Stahlbeton. Die notwendige Dicke und Bauart ergeben sich aus statischen Erfordernissen, Feuerschutzklassen und ggf. speziellen Herstellerangaben.

  • Sie werden statisch vom restlichen Gebäude entkoppelt (z. B. durch Dehnfugen oder spezielle Anschlüsse), damit sie im Brandfall nicht durch Zug- oder Druckkräfte der einstürzenden Gebäudeteile beschädigt werden.

Normen und Regelwerke

  • DIN 4102: Legt das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen fest und definiert Feuerwiderstandsklassen (z. B. F30, F60, F90).

  • Enthält neben allgemeinen Anforderungen auch Tabellen zur Bemessung und Ausführung von Trennwänden, Decken und Abschottungen.

  • DIN EN 13501: Europäische Klassifizierung für das Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten. Verfeinert die Einteilung in Feuerwiderstandsklassen, u. a. EI (Raumabschluss und Isolation), REI (Tragfähigkeit, Raumabschluss, Isolation) usw.

  • Landesbauordnungen (LBO), Musterbauordnung (MBO): Enthalten grundlegende Vorgaben zu Brandabschnitten, Brandwänden und Feuerwiderstandsklassen.

  • Können von Bundesland zu Bundesland variieren, wobei die MBO häufig als Grundlage oder Richtlinie dient.

  • Sonderbauverordnungen: Für spezielle Gebäudearten (z. B. Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Hochhäuser) existieren oft ergänzende Vorschriften, die die Größe von Brandabschnitten und die Anzahl notwendiger Brandwände regeln.

Wartung, Kontrolle und Dokumentation

  • Regelmäßige Inspektionen: Brandschutztüren, -tore und -klappen sollten in festen Zeitintervallen (z. B. halbjährlich, jährlich) auf Funktion geprüft werden.

  • Abschottungen und Durchdringungen sind auf Unversehrtheit oder nachträgliche Beschädigungen zu kontrollieren.

  • Dokumentation der Prüfungen: Alle Wartungen und Prüfungen müssen nachweislich protokolliert werden (z. B. in einem Brandschutzbuch oder in digitalen Wartungssystemen).

  • Änderungen oder Reparaturen (z. B. Tausch einer Brandschutztür, neue Kabelabschottungen) sind ebenfalls einzutragen, damit der aktuelle Zustand jederzeit nachvollziehbar bleibt.

  • Geschultes Personal: Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeitenden (z. B. „Warum darf eine Brandschutztür nicht offenstehen?“) erhöhen die Akzeptanz und Praxistauglichkeit der Brandschutzmaßnahmen.

  • Ein bestellter Brandschutzbeauftragter oder externer Sachverständiger kann Umbauten, Renovierungen und Nutzungsänderungen frühzeitig begleiten, um Verstöße gegen Brandabschnitts- oder Brandwandanforderungen zu vermeiden.

Typische Fehler in der Praxis

  • Keilende Brandschutztüren: Dauerhaft geöffnete Brandschutztüren (z. B. mittels Keil) sind einer der häufigsten Fehler. Sie unterbrechen den Brandabschnitt faktisch.

  • Abhilfe: Feststellanlagen mit Rauchmeldern und automatischem Schließmechanismus, kombiniert mit regelmäßiger Unterweisung.

  • Unzureichende Abschottungen: Neue Kabel oder Rohre werden oft ohne professionelle Brandschutzabschottung durch Brandwände und -decken geführt.

  • Abhilfe: Klares Melde- und Freigabeverfahren für Installationen, regelmäßige Begehungen durch den Brandschutzbeauftragten.

  • Fehlende oder mangelhafte Dokumentation: Ohne aktuelle Unterlagen ist weder für die Feuerwehr noch für die Bauaufsicht transparent, ob Brandabschnitte und Brandwände ordnungsgemäß instand gehalten werden.

  • Abhilfe: Etablierung eines Brandschutzmanagementsystems mit Prüfvorschriften, Checklisten und digitaler Dokumentation.

  • Missachtung baulicher Details: Brandwände ragen nicht in ausreichender Höhe über das Dach hinaus, Fundamente sind nicht eigenständig ausgeführt, Anschlüsse sind mangelhaft.

  • Abhilfe: Fachgerechte Planung durch qualifizierte Architekten und Bauingenieure, Abstimmung mit Genehmigungsbehörden, qualitätssichernde Bauüberwachung.