Im Rahmen des technischen Gebäudebetriebs unterliegt das Gewerk Brandschutz strengen Prüfanforderungen, die sich aus gesetzlichen Vorgaben, technischen Normen und versicherungstechnischen Standards ergeben. Die Einhaltung dieser Prüfpflichten ist Voraussetzung für einen sicheren und rechtssicheren Betrieb der Industrieanlage.
Vor der Inbetriebnahme der Industrieanlage müssen alle brandschutztechnischen Einrichtungen gemäß folgenden Grundsätzen geprüft und abgenommen werden:
Abnahmeprüfung durch Sachverständige gemäß Landesbauordnung (LBO)
Übergabeprüfungen durch Fachfirmen nach VDE, DIN oder VdS
Erstellung von Prüfprotokollen mit Fotodokumentation und Mängelliste
Prüfungen müssen dokumentiert, freigegeben und archiviert werden
Wiederkehrende Prüfungen im Betrieb
Nach Inbetriebnahme gelten festgelegte Prüfintervalle für jede brandschutztechnische Komponente. Diese Prüfungen sind wiederkehrend durchzuführen und zu dokumentieren.
Brandschutzeinrichtung
Prüfintervall
Zuständigkeit
Norm/Regelwerk
Brandmeldeanlage (BMA)
jährlich + vierteljährlich
Zertifizierte Fachfirma
DIN 14675, VDE 0833
Sprinkleranlage
jährlich + vierteljährlich
VdS-anerkannte Firma
DIN EN 12845, VdS CEA 4001
RWA-Anlage
jährlich
Fachfirma
DIN 18232
Wandhydranten
jährlich
Fachfirma
DIN 14462, EN 671
Feuerlöscher
jährlich
Sachkundige Person
DIN 14406
Sicherheitsbeleuchtung
vierteljährlich
Elektrofachkraft
DIN VDE 0108
Brandschutztüren / -tore
jährlich + monatlich
Betreiber + Fachfirma
DIN 14677
Flucht- und Rettungswege
monatlich visuell
Betreiber
ASR A2.3
Dokumentationspflichten
Schriftliche Prüfprotokolle (digital empfohlen)
Fotobelege bei Mängeln oder Abweichungen
Aufbewahrungsdauer: mind. 5 Jahre (Versicherer fordern bis zu 10 Jahre)
Zugriff für Behörden, Auditoren und Versicherer muss gewährleistet sein
Prüfbescheinigung bei Mängelfreiheit
Ausstellung einer Prüfbescheinigung
Bei Mängeln: Maßnahmenplan und Frist zur Nachbesserung