Unterflurhydranten
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Unterflurhydranten
Unterflurhydranten stellen eine wichtige Wasserentnahmestelle für die Feuerwehr und zur Brandschutzversorgung dar. Sie sind direkte Anschlusspunkte an das öffentliche Trinkwassernetz oder interne Löschwasserleitungen und gewährleisten die Löschwasserversorgung im Brandfall. Aufgrund dieses sicherheitskritischen Auftrags sind Unterflurhydranten Teil der technischen Infrastruktur eines Gebäudes oder einer Anlage und unterliegen umfangreichen behördlichen und normativen Anforderungen. Insbesondere müssen die eingesetzten Hydranten alle bauaufsichtlich relevanten Vorgaben erfüllen und oft auch Anforderungen des Trinkwasserschutzes (z. B. DVGW-Prüfzeugnisse KTW, W270 für Material und Beschichtungen) nachweisen.
Die nachfolgenden Dokumente sind notwendig, um die rechtlichen und technischen Anforderungen in allen Phasen – von der Planung über die Installation bis zu Betrieb und Wartung – abzudecken. Sie belegen die Konformität des Hydranten mit der EU-Bauproduktenverordnung (305/2011 bzw. Recast 2024/3110), den landesrechtlichen Bauordnungen (z. B. HBauO §§ 3, 14) sowie relevanten DIN-Vorschriften (VOB/C) und Fachregeln (z. B. DGUV-Informationen). Für jeden dieser Nachweise ist ein klarer Verwendungszweck definiert, wie unten gemäß VDI 6026-1 strukturiert dargestellt.
Im Facility Management dienen diese Unterlagen als Basis für Abnahmen, Inspektionen und Wartungsmaßnahmen. Sie sind im Anlagenbuch bzw. CAFM-System abzulegen, um bei Audits und behördlichen Kontrollen jederzeit nachgewiesen zu können, dass der Unterflurhydrant fachgerecht eingebaut und betrieben wird. Die strukturierte Dokumentation nach VDI 6026-1 (Titel, Zweck, Normbezug, Verantwortlichkeiten, Hinweise) unterstützt zudem die konsistente Archivierung und Pflege dieser Unterlagen.
Unterflurhydranten – Anforderungen und Betrieb
- Dokumentationsübersicht
- Leistungsbeständigkeitszertifikat für Bauprodukte
- Bewertungsdokument nach BauPVO
- Technische Unterlagen gemäß BauPVO Art. 36
- Konformitätserklärung des Herstellers
- Leistungserklärung (DoP)
- Verwendbarkeitsnachweis / Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Dokumentationsübersicht
Nachfolgend sind die wichtigsten Dokumente gemäß VDI 6026-1 gelistet. Zu jedem Dokument finden sich Titel und Zweck, rechtliche Grundlagen, Verantwortliche sowie praktische Hinweise für das Facility Management. Diese Übersicht orientiert sich an gängigen FM-Dokumentationsanforderungen und schließt alle relevanten Nachweise für Unterflurhydranten ein.
Leistungsbeständigkeitszertifikat für Bauprodukte
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungsbeständigkeitszertifikat für Bauprodukte |
| Zweck und Umfang | Nachweis, dass das Bauprodukt (Unterflurhydrant) dauerhaft die deklarierten Leistungseigenschaften gemäß harmonisierter technischer Spezifikation beibehält. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 2024/3110 (Art. 35–38) |
| Schlüsselelemente | • Prüfbericht der Produktüberwachung |
| Verantwortlicher | Produktzertifizierungsstelle / notifizierte Stelle |
| Praktische Hinweise | Wird im FM-System als Nachweis für Bauprodukt-Konformität gespeichert; prüfrelevant bei Brandschutz- und Wartungsinspektionen. |
Erläuterung
Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit (Certificate of Constancy of Performance) ist ein gemäß EU-Bauproduktenverordnung (CPR) ausgestelltes Produktzertifikat. Eine notifizierte Zertifizierungsstelle (z. B. ift Rosenheim, MPA) bestätigt darin, dass der Unterflurhydrant nach System 1 oder 1+ (je nach Sicherheitsklasse) geprüft wurde und alle Anforderungen der einschlägigen harmonisierten Norm erfüllt. Praktisch bedeutet dies, dass im Anhang ZA der entsprechenden DIN/EN-Norm alle erforderlichen Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchgeführt worden sind und der Hydrant die deklarierten Leistungsmerkmale erbringt.
Inhaltlich enthält dieses Zertifikat neben Hersteller- und Typinformationen insbesondere: die Zertifikatsnummer und das Ausstellungsdatum mit Gültigkeitsdauer, Angaben zum Hersteller und zu den Produktionsstätten, die genaue Produktbezeichnung und bewerteten Leistungsmerkmale (etwa Nenndruck, Durchflussleistung, Dichtigkeitsklasse). Daran angeschlossen sind Auszüge aus der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) mit Nachweisen über Prüfintervalle und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Es weist beispielsweise aus, dass regelmäßige Druck-, Dichtheits- oder Funktionstests vorgenommen wurden und dass die Chargenprüfung durch eine akkreditierte Stelle überwacht wird.
Für das Facility Management ist dieses Zertifikat ein zentraler Nachweis für die Konformität des Hydranten. Es wird im Anlagenbuch oder CAFM-System abgelegt und dient als Beleg bei technischen Abnahmen oder behördlichen Prüfungen. Bei Brandschutzabnahmen, Versicherungsinspektionen oder auch internen Audits muss nachgewiesen werden, dass ein gültiges Leistungsbeständigkeitszertifikat vorliegt. Fehlt dieser Nachweis oder entsprechen die tatsächlichen Prüfwerte nicht den deklarierten Werten, kann dies die Inbetriebnahme verhindern oder den Betrieb des Hydranten untersagen.
Bewertungsdokument nach BauPVO
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bewertungsdokument nach BauPVO |
| Zweck und Umfang | Bewertet Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig durch harmonisierte Normen abgedeckt sind. Für Unterflurhydranten dient es der europaweiten Verwendbarkeit. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung |
| Verantwortlicher | Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt als TAB) |
| Praktische Hinweise | Dient als Grundlage für CE-Kennzeichnung, wenn keine harmonisierte Norm existiert; wird im Technischen Dossier des Gebäudes archiviert. |
Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Bewertungsdokument gemäß EU-BauPVO für Bauprodukte ohne oder außerhalb harmonisierter Normen. Wird ein Unterflurhydrant in einer Ausführung angeboten, die nicht vollständig durch eine bestehende DIN/EN-Norm geregelt ist, kann der Hersteller beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder einer anderen nationalen Technischen Bewertungsstelle eine ETA beantragen. Die ETA wird auf Basis eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) erstellt und enthält eine umfassende Beschreibung des Produkts sowie die dokumentierten Prüfergebnisse.
Typische Inhalte einer ETA sind: Eine detaillierte Produktbeschreibung und Verwendungszweck, die angewendeten Prüfverfahren (z. B. Druckprüfung, Durchflussmessung) und die daraus bewerteten Leistungseigenschaften (etwa maximaler Nenndruck, Materialeigenschaften, Dichtheitsklassen). Weiterhin werden die Gültigkeitsdauer der Bewertung und spezifische Bedingungen für den Einsatz festgelegt. Mit der ETA kann der Hersteller anschließend eine CE-Leistungserklärung erstellen, obwohl keine harmonisierte Norm zugrunde liegt.
Für das FM bedeutet das: Eine gültige ETA bestätigt, dass der Hydrant vom DIBt geprüft wurde und für den europäischen Markt freigegeben ist. Sie dokumentiert die zugelassenen Merkmale und Einsatzgebiete des Produkts. In der Gebäudeakte oder im technischen Dossier sollte eine Kopie der ETA abgelegt werden. Bei Neubeschaffungen oder Ersatzmaßnahmen gibt sie Aufschluss darüber, welche Varianten des Hydranten genehmigt sind und welche Leistungsdaten gelten. Liegt keine ETA vor und existiert auch kein Bauteil mit abZ, muss vor Ort gegebenenfalls eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden. Insgesamt ermöglicht die ETA damit auch innovativen oder „nicht genormten“ Unterflurhydranten einen rechtssicheren Einsatz.
Technische Unterlagen gemäß BauPVO Art. 36
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Unterlagen gemäß BauPVO Art. 36 |
| Zweck und Umfang | Nachweis der angewandten Prüfverfahren, Produktkonstruktion, Materialdaten und Qualitätskontrolle. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Werkstoffnachweise |
| Verantwortlicher | Hersteller des Bauprodukts |
| Praktische Hinweise | Bestandteil des Hersteller-Dossiers; wird in der Bauakte und im CAFM-System hinterlegt, dient Wartung und Instandhaltung. |
Erläuterung
Die technischen Unterlagen nach BauPVO Art. 36 umfassen alle detaillierten Nachweise und Aufzeichnungen des Herstellers zum Unterflurhydranten. Sie dokumentieren Konstruktionspläne, Materialangaben, Fertigungs- und Prüfverfahren und sind Teil des CE-Konformitätsdossiers.
Typischerweise beinhalten sie (Auszug):
Werkstoffnachweise (Materialzertifikate der eingesetzten Werkstoffe wie Gusseisen, Ventillegierungen, Dichtungsmaterialien),
Prüfanweisungen und -berichte (z. B. Verfahren für Druck- und Dichtheitsprüfungen, Protokolle von Belastungstests),
Qualitätsmanagement-Nachweise (z. B. ISO-9001-Zertifizierung, interne Audits, Prüfprotokolle aus dem Fertigungsprozess),
Dokumentation der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) (Protokolle über die laufende Produktionsüberwachung nach AVCP, z. B. Häufigkeit von Stichprobenprüfungen).
Diese Unterlagen sichern die technische Rückverfolgbarkeit des Produkts und werden vom Hersteller geführt. Der Facility Manager erhält in der Regel Auszüge oder Zusammenfassungen, die für Wartung und Betrieb relevant sind. So können aus den technischen Unterlagen etwa Maßzeichnungen, Toleranzangaben oder Verschraubungsdetails entnommen werden, die für die Ersatzteilbestellung oder Instandsetzung gebraucht werden. Auch werden dort oft die Anforderungen an CE-Kennzeichnung und Werks-FPC festgehalten.
Für das Gebäudemanagement ist wichtig, dass wesentliche Informationen aus diesen Unterlagen vorliegen, auch wenn der vollständige Hersteller-Datenordner nicht vollständig übernommen wird. Im Rahmen von Wartungsarbeiten dienen die technischen Unterlagen als Referenz, um Prüfintervalle nachzuvollziehen, verantwortliche Prüflabore zu identifizieren und korrekte Ersatzkomponenten zu beschaffen. Sie werden als Teil der Baudokumentation (z. B. in der Bauakte) archiviert, damit künftige Betreiber oder Servicefirmen jederzeit auf die Produktdetails zugreifen können.
Konformitätserklärung des Herstellers
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Konformitätserklärung des Herstellers |
| Zweck und Umfang | Bestätigung, dass der Unterflurhydrant mit allen relevanten EU-Richtlinien übereinstimmt. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Produktbezeichnung |
| Verantwortlicher | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Muss vor Inbetriebnahme vorliegen; wird regelmäßig bei behördlichen Prüfungen (Brandschutz, Sicherheit) vorgezeigt. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung ist eine vom Hersteller verfasste, rechtsverbindliche Erklärung nach EU-Recht. Darin versichert der Hersteller, dass der Unterflurhydrant sämtliche anwendbaren EU-Richtlinien und -Verordnungen erfüllt (z. B. Bauproduktenverordnung, Maschinenrichtlinie, ggf. EMV-Richtlinie) und die entsprechenden harmonisierten Normen eingehalten wurden. Die Erklärung enthält u. a. die genaue Produktbezeichnung, Serien- oder Chargennummer sowie die Liste der angewandten technischen Normen und Richtlinien. Sie schließt mit Name, Unterschrift und Datum des Herstellers oder dessen bevollmächtigtem Vertreters.
Die Konformitätserklärung ist Voraussetzung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung am Produkt. Sie muss im Betrieb vor der ersten Inbetriebnahme vorliegen und ist bei Prüfungen (z. B. Feuerwachenabnahmen, Arbeitssicherheitsaudits) vorzulegen. Fehlende oder unvollständige Konformitätserklärungen gelten als Verstoß gegen die Produktsicherheitsvorschriften. Für Facility Manager bedeutet das: Bereits bei der Abnahme des Hydranten ist sicherzustellen, dass eine aktuelle Konformitätserklärung des Herstellers vorhanden ist. Sie dient als juristische Grundlage dafür, dass der Hydrant nachweislich den europäischen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
Leistungserklärung (DoP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck und Umfang | Definiert die deklarierten Leistungseigenschaften gemäß CE-Kennzeichnung. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Produkt-Identifikation |
| Verantwortlicher | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wird in der Bauakte aufbewahrt; Nachweis für CE-Kennzeichnung und Grundlage für Beschaffung im Ersatzfall. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist das zentrale Dokument der CE-Kennzeichnung nach EU-BauPVO. Darin nennt der Hersteller alle wesentlichen Leistungsmerkmale des Unterflurhydranten, die in der jeweiligen harmonisierten Norm oder ETA festgelegt sind. Übliche Inhalte sind: Die Produktidentifikation (Herstellername, Typenbezeichnung, eindeutiger Kenncode), der Verwendungszweck (z. B. Feuerlöschwasserentnahme), sowie die relevanten technischen Merkmale (etwa Nenndruck PN, Nennweite, Durchflussklasse, Materialangaben, Frostsicherheit). Für jedes dieser Merkmale werden dann die erklärten Werte oder Klassen angegeben (z. B. Mindest-Durchfluss in m³/h, Dichtheitsklasse). Außerdem enthält die DoP das Datum der Ausstellung und verweist auf die CE-Kennzeichnung bzw. die Zertifizierungsstelle (CE-Nummer).
Die Leistungserklärung muss der Hersteller für jedes CE-gekennzeichnete Bauprodukt erstellen und im Rahmen der CE-Kennzeichnung veröffentlichen. Sie ist in der Bauakte oder im CAFM-System zu archivieren und bei Bedarf einsehbar. Im Facility Management dient die DoP als Nachschlagewerk für die technischen Eigenschaften des Hydranten. So lassen sich darüber die Leistungsanforderungen (z. B. erforderlicher Wasserdruck, Nennleistung) im Bestandsnachweis dokumentieren. Beim Ersatzkauf eines Hydranten ist sie unerlässlich, um ein Modell mit identischen Leistungen zu beschaffen. Fehlen einzelne Leistungswerte oder weichen sie von den Anforderungen ab, kann dies zu Problemen bei der Betriebsaufnahme führen. Die Leistungserklärung ist damit Grundlage für die Transparenz der Produktleistung und für alle Planungs- oder Beschaffungsentscheidungen.
Verwendbarkeitsnachweis / Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis / Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck und Umfang | Nachweis, dass das Bauprodukt gemäß Landesbauordnung (z. B. HBauO) bauaufsichtlich verwendbar ist. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO § 3, § 14 |
| Schlüsselelemente | • Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle |
| Verantwortlicher | Hersteller / DIBt (je nach Verfahren) |
| Praktische Hinweise | Muss im Gebäudedokumentationsordner vorhanden sein; prüfrelevant bei Brandschutzabnahmen und Audits. |
Erläuterung
Als Verwendbarkeitsnachweis nach Landesbauordnung wird häufig ein allgemeines Prüfzeugnis oder eine behördliche Bescheinigung bezeichnet. Dieses Dokument bestätigt, dass der Unterflurhydrant bauaufsichtlich genehmigt und in Deutschland zulässig ist. Es wird vorgelegt, wenn das Produkt nicht über eine harmonisierte Norm oder ETA abgedeckt ist. Ein solches Prüfzeugnis wird meist von einer anerkannten Prüfstelle (z. B. Materialprüfanstalt, DIBt) ausgestellt und enthält wesentliche Ergebnisse technischer Prüfungen (z. B. Druck- und Dichtheitsprüfung im Prüflabor) und gegebenenfalls eine baurelevante Bewertung. Zudem werden darin Einbau- und Betriebsbedingungen genannt, unter denen der Hydrant verwendet werden darf (etwa zulässige Belastungen, Anschlussdetails).
Die Bestandteile eines Verwendbarkeitsnachweises sind typischerweise: das Prüfzeugnis selbst mit der Dokumentnummer, die Produktbezeichnung (Typ, Hersteller) sowie die Angaben zur Nutzungsdauer oder zum Prüfintervall. Auch eventuelle Einschränkungen (z. B. nur für bestimmte Medien oder Brandschutzklassen) können aufgeführt sein. Für das Facility Management ist dieser Nachweis besonders wichtig bei der Bauabnahme und im Betrieb: Er wird im Gebäudedokumentationsordner aufbewahrt und muss den Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorgelegt werden. Ein gültiger Verwendbarkeitsnachweis stellt die Schnittstelle zwischen Bauproduktrecht und Praxis her, indem er bescheinigt, dass der Hydrant nach den Bestimmungen der HBauO eingesetzt werden darf. Fehlt ein solcher Nachweis oder ist er abgelaufen, kann der Einsatz des Hydranten untersagt werden.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck und Umfang | Erlaubt die bauaufsichtliche Verwendung nicht geregelter Bauprodukte. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer (DIBt) |
| Verantwortlicher | DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) |
| Praktische Hinweise | Wird vom Facility Manager zur Nachverfolgung von Änderungen und Ersatzprodukten verwendet. |
Erläuterung
Die Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein für den gesamten deutschen Markt geltender Verwendbarkeitsnachweis, den das Deutsche Institut für Bautechnik erteilt. Sie wird für Unterflurhydranten beantragt, die von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen oder keinem europäischen Standard entsprechen. In der abZ werden detailliert die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften und zulässigen Einsatzzwecke des Hydranten festgelegt. Dazu zählen unter anderem die Zulassungsnummer (Dokumentnummer der abZ), der Gültigkeitszeitraum (z. B. fünf Jahre), die genehmigten Ausführungsvarianten und spezifische Montagebedingungen. Ebenfalls enthalten sind ausführliche technische Unterlagen wie Einbauskizzen oder Zeichnungen, Angaben zur Kennzeichnung (z. B. CE-Nummer), zu Werkstoffen und Korrosionsschutz sowie Hinweise zur Handhabung und Prüfung.
Für das Facility Management ist die abZ von großer Bedeutung: Sie bestätigt offiziell, dass der Unterflurhydrant in Deutschland eingesetzt werden darf. Bei Austausch- oder Neubeschaffungen muss stets geprüft werden, ob das neue Modell eine gültige abZ besitzt oder ob die bestehende abZ die alternative Ausführung abdeckt. Die abZ wird im Anlagenbuch abgelegt, und ihre Auflagen (z. B. bestimmte Nutzungseinschränkungen) werden beachtet. Sie dient dem FM somit als Kontrollinstrument, um sicherzustellen, dass nur zugelassene Produkte verbaut werden. Änderungen am Produkt oder neue Bauweisen erfordern eine neue Zulassung; die abZ ist daher bei jeder Produktrecherche und bei behördlichen Prüfungen zu berücksichtigen.
