Sicherheitstreppenräume
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Sicherheitstreppenräume
Sicherheitstreppenräume sind wesentliche Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes und dienen der sicheren Flucht und Rettung von Personen im Brandfall. Sie müssen gemäß den Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) sowie einschlägiger DIN- und VDI-Normen instand gehalten werden, sodass sie dauerhaft betriebssicher und frei von sicherheitsrelevanten Mängeln sind. Im Facility Management ist eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der Verkehrssicherheit, regelmäßigen Zustandskontrollen und Mängelbeseitigungen erforderlich, um sowohl die Betreiberverantwortung rechtssicher zu erfüllen als auch die Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden zu gewährleisten. Die folgenden Dokumente bilden den formalen Nachweis über die ordnungsgemäße Inspektion, Instandhaltung und Gefahrenabwehr in Sicherheitstreppenräumen aller Gebäudekategorien.
Brandschutzunterlagen Sicherheitstreppenräume Betrieb
Aufzeichnungen über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Aufzeichnungen über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass identifizierte sicherheitsrelevante Mängel (z. B. beschädigte Brandschutztüren, defekte Notbeleuchtung, blockierte Fluchtwege) ordnungsgemäß und fristgerecht beseitigt wurden. Dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Betrieb. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO (insbesondere § 3 – Allgemeine Anforderungen, § 14 – Brandschutz), BetrSichV § 10 (Instandhaltungspflichten), DIN 31051 (Instandhaltung), VDI 3819 Blatt 2 (Brandschutz in Gebäuden – Betrieb und Instandhaltung) |
| Wesentliche Inhalte | - Datum und Beschreibung des Mangels oder Schadens |
| Verantwortliche Stelle | Betreiber / Facility Manager / Wartungspersonal (technisch unterwiesen) |
| Praktische Hinweise | Diese Aufzeichnungen sind regelmäßig zu prüfen und mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie dienen im Rahmen von Brandschutzbegehungen und behördlichen Prüfungen als Nachweis der ordnungsgemäßen Gefahrenabwehr. |
Fachliche Erläuterung:
Gemäß HBauO (§§ 3, 14) sind bauliche Anlagen – und damit auch Treppenräume – vom Betreiber dauerhaft in einem sicheren Zustand zu halten. Dazu gehört, dass festgestellte sicherheitsrelevante Mängel oder Schäden unverzüglich behoben werden (BetrSichV § 10). Das Dokument „Aufzeichnungen über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden“ dient als schriftlicher Nachweis für die Umsetzung dieser Instandsetzungsmaßnahmen und ist ein zentrales Element der Betreiberverantwortung. Nur durch eine solche Dokumentation kann der Betreiber gegenüber Aufsichtsbehörden, Sachversicherern oder im Haftungsfall belegen, dass er seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr ordnungsgemäß nachgekommen ist.
So wird beispielsweise ein bei einer behördlichen Brandschutzbegehung festgestellter Mangel – etwa eine unzulässige Lagerung von Gegenständen im Treppenraum – umgehend erfasst und mit einer Frist zur Beseitigung versehen. Nach Durchführung der Maßnahme, z. B. Entfernung der gelagerten Gegenstände, wird die erfolgreiche Beseitigung dokumentiert und von der verantwortlichen Fachkraft abgezeichnet. Eine Nachkontrolle bestätigt die Wirksamkeit der Maßnahme; alle Schritte werden in diesem Dokument lückenlos festgehalten.
Aufsichtsbehörden und Sachverständige prüfen bei Kontrollen besonders, ob erkannte Mängel vollständig behoben und entsprechend dokumentiert wurden. Die Aufzeichnungen zur Mängelbeseitigung sind daher fester Bestandteil interner Audits und werden in modernen CAFM-Systemen (Computer Aided Facility Management) oder Instandhaltungssoftware digital geführt. Durch die digitale Erfassung ist sichergestellt, dass diese Nachweise jederzeit abrufbar sind und über die vorgeschriebene Dauer (in der Regel mindestens fünf Jahre) aufbewahrt werden.
Aufzeichnungen über durchgeführte Objektbegehungen (Verkehrssicherheit)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Aufzeichnungen über durchgeführte Objektbegehungen (Verkehrssicherheit) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dient als Nachweis für die regelmäßige Überwachung des baulichen und sicherheitstechnischen Zustands der Sicherheitstreppenräume. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Gefahrenquellen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO § 3, § 14; ArbSchG § 4 (Grundpflichten des Arbeitgebers); DGUV Vorschrift 1 § 2 (Allgemeine Pflichten); VDI 3819 Blatt 2; DIN EN 12101-6 (Rauchschutz-Druckanlagen – Betrieb) |
| Wesentliche Inhalte | - Datum und Turnus der Begehung |
| Verantwortliche Stelle | Beauftragte, unterwiesene Person für allgemeine Verkehrssicherheit / Betreibervertreter / Facility Manager |
| Praktische Hinweise | Diese Begehungsprotokolle sollten in regelmäßigen Intervallen (monatlich oder quartalsweise) erstellt werden. Sie sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfungen nach DIN 31051 und bilden die Grundlage für Mängelberichte und Folgeaktionen. |
Fachliche Erläuterung:
Regelmäßige Begehungen der Sicherheitstreppenräume sind unerlässlich, um die Sicherheit im Gebäude jederzeit zu gewährleisten. Nur durch planmäßige Inspektionen lassen sich Gefahrenquellen frühzeitig erkennen und Unfälle oder Brandrisiken proaktiv vermeiden. Diese Vorsorgemaßnahme entspricht den Pflichten aus dem Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsrecht (ArbSchG, DGUV) ebenso wie den Vorgaben der HBauO, die eine ordnungsgemäße Instandhaltung sicherheitstechnischer Anlagen fordert.
Typische Prüfpunkte bei einer solchen Objektbegehung sind zum Beispiel die Funktionsfähigkeit der Treppenhaus- und Notbeleuchtung, die korrekte Kennzeichnung der Fluchtwege, die Freihaltung der Rettungswege von Hindernissen sowie die Überprüfung von Rauchschutzeinrichtungen (z. B. Rauchabzugs- oder Druckbelüftungsanlagen). Festgestellte Mängel oder Abweichungen werden im Begehungsprotokoll notiert und nach Dringlichkeit bewertet, sodass im Anschluss gezielte Instandsetzungsmaßnahmen eingeleitet werden können (siehe Dokumentation gemäß Punkt 1).
Im Facility Management werden solche Begehungen häufig digital per Prüfprotokoll erfasst, etwa über ein CAFM-System oder eine mobile Instandhaltungs-App. Durch die elektronische Dokumentation ist genau nachvollziehbar, wann und durch wen die Prüfung erfolgte und welche Ergebnisse festgestellt wurden. Diese lückenlosen Aufzeichnungen stellen somit gemäß § 823 BGB einen wichtigen Nachweis der Verkehrssicherheit dar und dienen im Schadensfall als Beweismittel, dass der Betreiber seine Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflichten erfüllt hat.
