Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind wesentliche Bestandteile des technischen und organisatorischen Arbeitsschutzes im Gebäudebetrieb. Sie dienen der schnellen Orientierung im Gefahrenfall, der sicheren Evakuierung von Personen sowie der Unterstützung von Einsatz- und Rettungskräften.
Im Facility Management stellen die zugehörigen Dokumente sicher, dass Rettungswege, Brandabschnitte, Alarmierungen und Gefahrstoffbereiche rechtssicher geplant, dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3 und A2.3), der DGUV-Information 205-001, der DIN ISO 23601, der DIN 14095, der DIN 14675-1 sowie – für industrielle Anlagen – aus der Muster-Industriebaurichtlinie 2019 (MIndBauRL 2019) und der 12. BImSchV (Störfallverordnung).
Unterlagen Wärmeverteilung & Heizflächenbetrieb
Alarm- und Gefahrenabwehrplan – Umgang mit großen Mengen gefährlicher Stoffe
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Alarm- und Gefahrenabwehrplan – Umgang mit großen Mengen gefährlicher Stoffe |
| Zweck und Umfang | Dient der strukturierten Gefahrenabwehr und Alarmierung bei Störfällen mit gefährlichen Stoffen nach §8 der 12. BImSchV (Störfallverordnung). Beinhaltet organisatorische, technische und kommunikative Maßnahmen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | 12. BImSchV (Störfallverordnung) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der gefährlichen Stoffe und Mengen |
| Verantwortlicher | Operator (Anlagenbetreiber) |
| Praktische Hinweise | Das Dokument wird regelmäßig überprüft und aktualisiert; im FM wird es in das Notfall- und Gefahrstoffmanagement integriert und muss für Behörden- und Einsatzkräfte jederzeit zugänglich sein. |
Erläuterung
Dieser Plan ist für Betreiber von Anlagen mit großen Mengen an gefährlichen Stoffen gesetzlich vorgeschrieben und dient der effektiven Störfallvorsorge. Er kombiniert technische Maßnahmen (z. B. Leckageerkennung, automatische Alarmsysteme) mit organisatorischen Abläufen (z. B. Notfallmeldungen, Evakuierungsprozesse), um im Ernstfall schnell und koordiniert reagieren zu können.
Facility Manager stellen sicher, dass der Alarm- und Gefahrenabwehrplan gemäß 12. BImSchV fortlaufend aktualisiert und mit den zuständigen Behörden sowie der Feuerwehr abgestimmt ist. Alle im Plan definierten Personen und Stellen – einschließlich Mitarbeiter und externer Einsatzkräfte – müssen über ihre Aufgaben informiert sein. Zudem wird auf Basis dieses Dokuments regelmäßig geschult und geübt, damit im Gefahrenfall alle Abläufe reibungslos funktionieren.
Erläuterung
Ein Alarmplan bildet das zentrale Instrument, um im Unternehmen auf alle Arten von Notfällen vorbereitet zu sein. Im Alarmplan ist klar definiert, wer im Falle eines Brandes, Unfalls oder einer Evakuierung welche Schritte einleitet und wen informiert. Solche Pläne werden an gut sichtbaren Stellen (z. B. in der Nähe von Telefonen oder in Fluren) ausgehängt und müssen allen Beschäftigten bekannt sein.
Im Rahmen des Facility Managements wird dafür gesorgt, dass der Alarmplan stets auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmt ist – etwa wenn sich Räumlichkeiten, Ansprechpartner oder Telefonnummern ändern. Zudem finden regelmäßige Alarmübungen statt, um die im Plan beschriebenen Abläufe zu testen und das Bewusstsein der Mitarbeiter für ihr Verhalten im Gefahrenfall zu schärfen. Wichtig ist auch die Abstimmung des Alarmplans mit vorhandenen Flucht- und Rettungsplänen, damit die Alarmorganisation und Evakuierungswege optimal ineinandergreifen.
Alarmplan – Allgemeine Alarmorganisation in Arbeitsstätten
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Alarmplan – Allgemeine Alarmorganisation in Arbeitsstätten |
| Zweck und Umfang | Festlegung von Handlungsanweisungen bei Bränden, Unfällen oder sonstigen Notfällen zur Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DGUV-Information 205-001; VdS 2000; ASR A1.3 |
| Schlüsselelemente | • Alarmierungsarten (Brand, Unfall, Evakuierung) |
| Verantwortlicher | Operator / Employer (Betreiber oder Arbeitgeber) |
| Praktische Hinweise | Der Alarmplan wird im FM-Bereich an zentralen Punkten ausgehängt und regelmäßig mit Übungen überprüft. Änderungen müssen nach jeder baulichen oder organisatorischen Anpassung erfolgen. |
Feuerwehr-Laufkarte
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Feuerwehr-Laufkarte |
| Zweck und Umfang | Dient der Orientierung der Feuerwehr im Einsatzfall. Zeigt den Weg von der Brandmeldezentrale bis zum ausgelösten Melder sowie alle relevanten Brandabschnitte und Löschhilfen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 14675-1 (Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb) |
| Schlüsselelemente | • Standort des ausgelösten Melders |
| Verantwortlicher | Contractor / executing company (Installationsunternehmen der Brandmeldeanlage) |
| Praktische Hinweise | Laufkarten sind bei Brandmeldezentralen hinterlegt und regelmäßig durch den Betreiber zu aktualisieren. Facility Management überprüft ihre Lesbarkeit und Aktualität bei Wartungsterminen der Brandmeldeanlage. |
Erläuterung
Feuerwehr-Laufkarten sind für die schnellen Interventionszeiten der Einsatzkräfte entscheidend. Bei einem Alarm ermöglicht die Laufkarte den Feuerwehrleuten, vom Feuerwehr-Anlaufpunkt (z. B. der Brandmeldezentrale) zügig den konkreten Auslöseort eines Melders zu finden. Sie verzeichnet dazu den Laufweg und markiert wichtige brandschutztechnische Einrichtungen entlang des Weges.
Damit diese Orientierungshilfe zuverlässig bleibt, müssen Feuerwehr-Laufkarten stets den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Im Facility Management wird daher darauf geachtet, dass bei jeder Veränderung – sei es ein Umbau, eine neue Raumaufteilung oder eine Änderung an der Brandmeldeanlage – die betroffenen Laufkarten umgehend aktualisiert werden. Zusätzlich wird die Lesbarkeit der Karten regelmäßig überprüft (z. B. darauf, dass keine Farben verblassen und alle Symbole klar erkennbar sind), damit die Feuerwehr im Ernstfall alle Informationen schnell erfassen kann.
Feuerwehrplan – Allgemein
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Feuerwehrplan – Allgemein |
| Zweck und Umfang | Übersicht über das gesamte Gebäude und Gelände zur Unterstützung der Feuerwehr bei Einsätzen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 14095; DGUV-Information 205-001; VdS 2000 |
| Schlüsselelemente | • Gebäudegrundriss mit Brandabschnitten |
| Verantwortlicher | Expert / Authorized person for fire brigade plans (Sachkundige Person / Brandschutzplaner) |
| Praktische Hinweise | Feuerwehrpläne werden mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt und müssen bei baulichen Veränderungen aktualisiert werden. Sie sind Bestandteil des Notfallmanagements und werden in der Leitstelle hinterlegt. |
Erläuterung
Ein Feuerwehrplan bietet der Feuerwehr einen umfassenden Überblick über ein Objekt und dessen besondere Risiken. Er setzt sich aus Lageplänen und Geschossplänen zusammen, auf denen alle für den Einsatz relevanten Informationen verzeichnet sind – beispielsweise Brandabschnitte, Löschwasserentnahmestellen (Hydranten), Absperreinrichtungen für Strom oder Gas und Lagerorte gefährlicher Stoffe. Anhand des Feuerwehrplans können Einsatzleiter schon vor und während des Einsatzes einschätzen, welche Gefahren im Gebäude oder auf dem Gelände vorhanden sind und wie die Zugänglichkeit gestaltet ist. Ein solcher Plan ist für größere oder komplexe Gebäude oft behördlich gefordert und wird stets in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr erstellt.
Aus Sicht des Facility Managements muss der Feuerwehrplan jederzeit aktuell und vollständig sein. Veränderungen am Bauwerk oder in der Nutzung – etwa neue Raumnutzungen, Umbauten oder geänderte Lagerungen von Gefahrstoffen – machen eine sofortige Überarbeitung des Plans erforderlich. Ein veralteter oder lückenhafter Feuerwehrplan stellt ein erhebliches Haftungsrisiko für den Betreiber dar, da im Ernstfall wertvolle Zeit verloren gehen kann oder Einsatzkräfte unnötig gefährdet werden. Daher gehört die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Feuerwehrplans zu den zentralen Pflichten im technischen Gebäudebetrieb.
Feuerwehrplan – Industriegebäude
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Feuerwehrplan – Industriegebäude |
| Zweck und Umfang | Spezialisierte Fassung des Feuerwehrplans nach den Anforderungen der Industriebaurichtlinie (IndBauRL 2019). Beinhaltet zusätzliche Sicherheits- und Gefahrenangaben. |
| Relevante Vorschriften/Normen | (M) IndBauRL 2019; DIN 14095 |
| Schlüsselelemente | • Detaillierte Angaben zu Produktionsanlagen, Gefahrstofflagern, Explosionsschutzbereichen |
| Verantwortlicher | Expert / Authorized person for fire brigade plans |
| Praktische Hinweise | Diese Pläne sind Teil der Brandschutzdokumentation und werden mit Behörden abgestimmt. Sie müssen regelmäßig geprüft und bei jeder betrieblichen Änderung aktualisiert werden. |
Erläuterung
Für Industrieanlagen und große Gewerbebetriebe gelten besonders hohe Anforderungen an den Brandschutz. Ein Feuerwehrplan für Industriegebäude erweitert den allgemeinen Feuerwehrplan um weitere, detaillierte Informationen, die für industrielle Prozesse relevant sind. Dazu gehören z. B. Hinweise auf explosionsgefährdete Bereiche, hohe Brandlasten in Produktionshallen, besondere Löschanlagen (etwa Sprinkler- oder CO₂-Löschsysteme) und komplexe Abschottungseinrichtungen, die eine Brandausbreitung verhindern sollen. Auch Notabschalt-Systeme für Maschinen und Anlagen sowie spezielle Anfahrtswege für Feuerwehrfahrzeuge (z. B. für Werkfeuerwehr oder Gefahrgut-Einsatzfahrzeuge) werden darin vermerkt.
Die Erstellung und Pflege eines solchen Industrie-Feuerwehrplans erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und der Feuerwehr. Im Facility Management bedeutet dies, dass neben dem eigenen Brandschutzbeauftragten häufig externe Brandschutzplaner hinzugezogen werden, um die komplexen technischen Details korrekt zu erfassen. Änderungen im Produktionsablauf, Umbauten oder das Einbringen neuer Gefahrstoffe erfordern eine umgehende Aktualisierung des Plans. Durch diese proaktive Dokumentationspflege wird sichergestellt, dass Einsatzkräfte im Ernstfall auch in einer industriellen Umgebung zielgerichtet und sicher agieren können.
Flucht- und Rettungsplan – Sonderbauten
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Flucht- und Rettungsplan – Sonderbauten |
| Zweck und Umfang | Darstellung der Flucht- und Rettungswege sowie der Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen für Sonderbauten. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN ISO 23601; ASR A2.3 |
| Schlüsselelemente | • Übersicht der Rettungswege |
| Verantwortlicher | Building operator or safety coordinator (Betreiber oder Sicherheitsbeauftragter) |
| Praktische Hinweise | Diese Pläne müssen in ausreichender Anzahl, gut sichtbar und dauerhaft angebracht werden. Regelmäßige Aktualisierung bei Umbauten oder Nutzungsänderungen. |
Erläuterung
Flucht- und Rettungspläne sind in öffentlichen Gebäuden und sogenannten Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Einkaufszentren, Krankenhäuser) unverzichtbar, um im Gefahrenfall eine geordnete Evakuierung sicherzustellen. Diese Pläne zeigen in übersichtlicher Form alle Notausgänge und Rettungswege sowie die Lage von Feuerlöschern, Defibrillatoren und Erste-Hilfe-Kästen. Zusätzlich enthalten sie klare Verhaltensanweisungen (z. B. „Ruhe bewahren“, „Aufzüge im Brandfall nicht benutzen“) und nutzen international verständliche Piktogramme nach ISO 7010, damit sie auch von Ortsfremden oder Personen, die die Sprache nicht sprechen, sofort verstanden werden.
Aus Sicht des Facility Managements ist es wichtig, dass Flucht- und Rettungspläne an strategisch sinnvollen und gut einsehbaren Stellen hängen – etwa in Fluren, Eingangsbereichen und neben Treppenhäusern. Sie müssen in ausreichender Anzahl vorhanden und dauerhaft (z. B. in Rahmen oder laminiert) angebracht sein, damit sie auch bei Hektik im Notfall wahrgenommen werden. Bei baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen (z. B. Umbauten, neue Raumaufteilungen, geänderte Nutzung von Räumen) sind die Pläne unverzüglich anzupassen, damit die dargestellten Rettungswege stets der Realität entsprechen. Die Aktualität und Sichtbarkeit dieser Pläne wird häufig im Rahmen von Behördenbegehungen oder Feuerbeschauen überprüft, sodass eine kontinuierliche Pflege notwendig ist.
Flucht- und Rettungsplan – Arbeitsstätten
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Flucht- und Rettungsplan – Arbeitsstätten |
| Zweck und Umfang | Sicherstellung der Orientierung und Evakuierung von Beschäftigten in Arbeitsstätten gemäß ArbStättV. |
| Relevante Vorschriften/Normen | ASR A1.3; DGUV-Information 205-001; ArbStättV |
| Schlüsselelemente | • Darstellung der Fluchtwege und Sammelstellen |
| Verantwortlicher | Employer, architect, or fire protection planner (Arbeitgeber, Architekt oder Brandschutzplaner) |
| Praktische Hinweise | Diese Pläne sind Bestandteil der Arbeitsstättenunterweisung. Sie werden vom Facility Management auf Lesbarkeit, Aktualität und Anbringung überprüft. |
Erläuterung
In Arbeitsstätten – also überall dort, wo Beschäftigte ihrer Arbeit nachgehen – müssen Flucht- und Rettungspläne immer dann vorhanden sein, wenn es die Gefährdungsbeurteilung oder die Arbeitsstättenverordnung vorsieht. Insbesondere bei unübersichtlichen Gebäuden oder erhöhter Gefährdung (z. B. in Werkhallen mit Maschinen, Laboren mit Chemikalien oder Büros mit hohem Publikumsverkehr) sind solche Pläne vorgeschrieben. Arbeitgeber sind laut ArbStättV §4 verpflichtet, erforderliche Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, aktuell zu halten und an geeigneten Stellen auszuhängen. Die Pläne enthalten neben den Fluchtwegen und Sammelplätzen auch Angaben zu Erste-Hilfe-Einrichtungen, Notrufnummern und den zuständigen Ersthelfern im Betrieb. Dadurch wissen alle Mitarbeiter, wie sie sich im Notfall verhalten sollen und wo sie Hilfe finden.
Im Facility Management werden diese Flucht- und Rettungspläne als Teil des Arbeitsschutzmanagements kontinuierlich betreut. Das bedeutet, dass sie regelmäßig auf Vollständigkeit und Lesbarkeit kontrolliert werden – zum Beispiel, ob aktuelle Sicherheitskennzeichen (ASR A1.3 / ISO 7010) verwendet werden und alle angegebenen Kontakte noch stimmen. Neue Mitarbeiter werden im Rahmen der Sicherheitsunterweisung auf die Pläne hingewiesen, und die Belegschaft übt in definierten Abständen die Evakuierung entsprechend der Planvorgaben. So wird gewährleistet, dass die Belegschaft im Ernstfall mit den Rettungswegen vertraut ist und schnell in Sicherheit gelangen kann.
