Rauchschürzen sind zentrale Elemente von Rauch- und Wärmefreihaltungssystemen (RWA) in Gebäuden.
Sie dienen der kontrollierten Ableitung und Begrenzung von Rauchschichten im Brandfall, um Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten und die Brandbekämpfung zu erleichtern.
Nach DIN EN 12101-1 gelten Rauchschürzen als harmonisierte Bauprodukte und unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht gemäß EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011.
Im Facility Management ist eine vollständige Dokumentation der Rauchschürzen erforderlich, um die Konformität, Betriebssicherheit und rechtssichere Nachweisführung zu gewährleisten.
Diese Dokumentation ermöglicht die Rückverfolgbarkeit der Produktdaten, die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Brandschutzvorgaben (z. B. gemäß HBauO, MBO) sowie die sichere Betriebsführung nach BetrSichV und Arbeitsstättenrichtlinien.1
Bereitstellung aller technischen, sicherheitsrelevanten und betrieblichen Angaben zur Rauchschürze. Grundlage für Planung, Montage, Betrieb, Prüfung und Wartung.
Relevante Vorschriften / Normen
DIN EN 12101-1 (Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1: Rauchschürzen); EU-Bauprodukteverordnung (305/2011); ggf. HBauO, MBO
Wesentliche Inhalte
• Produktname, Typenschilddaten, CE-Kennzeichnung • Aufbau, Werkstoffe, Befestigungssysteme • Anwendungsgrenzen (Temperatur, Druck, Brandwiderstand) • Betriebs-, Wartungs- und Instandsetzungsanleitungen • Hinweise zu Montage, Funktion und Sicherheit • Nachweis der Konformität mit DIN EN 12101-1
Verantwortliche Stelle
Hersteller des Produkts
Praktische Hinweise
Die Herstellerinformation ist Bestandteil der Anlagendokumentation. Sie wird vom Facility Manager genutzt für Wartungsplanung, Ersatzteilbeschaffung und Nachweise bei Brandschutz-Audits.
Erläuterung
Die Herstellerinformationen bilden die Grundlage für den sicheren Betrieb und die Wartung von Rauchschürzen.
Nach DIN EN 12101-1 müssen sie bei Lieferung vollständig vorliegen.
Im Facility Management sind sie relevant für:
die Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes,
die Einweisung des Wartungspersonals,
und die Ersatzteilidentifikation bei Instandhaltungen.
Fehlende Herstellerinformationen gelten als erheblicher Mangel im Rahmen von Brandschutz- und Betreiberprüfungen.
Produktkennzeichnung
Aspekt
Beschreibung
Dokumenttitel/-typ
Produktkennzeichnung gemäß DIN EN 12101-1
Zweck & Geltungsbereich
Eindeutige Identifikation und Rückverfolgbarkeit des Produkts; Nachweis der Konformität mit harmonisierten Normen.
Relevante Vorschriften / Normen
DIN EN 12101-1; EU-Bauprodukteverordnung (305/2011) – CE-Kennzeichnungspflicht
Wesentliche Inhalte
• CE-Kennzeichen und Identifikationsnummer • Name und Anschrift des Herstellers • Produktbezeichnung / Typcode • Serien- oder Chargennummer • Wesentliche Leistungsmerkmale (z. B. Brandwiderstand, Temperaturklasse) • Verweis auf harmonisierte Norm (DIN EN 12101-1)
Verantwortliche Stelle
Hersteller (Kennzeichnungspflicht gemäß BauPVO)
Praktische Hinweise
Die Kennzeichnung muss dauerhaft am Produkt angebracht sein (z. B. am Gehäuse oder Antrieb). Facility Manager dokumentieren diese Angaben bei Bauabnahme, Wartung und Inspektion und gleichen sie mit der Anlagendokumentation ab.
Erläuterung
Die Produktkennzeichnung ist der amtliche Nachweis der CE-Konformität.
Sie belegt, dass das Produkt unter Anwendung harmonisierter Normen geprüft und zugelassen wurde.
Für das Facility Management dient sie als:
Nachweis der Produktidentität bei Wartungen oder Schadensfällen,
Referenz für Austausch- und Ersatzbeschaffungen,
und Beweismittel bei Brandschutzprüfungen durch Sachverständige oder Behörden.
Eine fehlende oder beschädigte Kennzeichnung wird in Brandschutzbegehungen als kritischer Mangel bewertet und muss umgehend behoben werden.