Rauchabsaugsysteme (RAS)
Facility Management: Brandschutz » Betrieb » Dokumente » Rauchabsaugsysteme (RAS)
Rauchabsaugsysteme (RAS)
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die erforderlichen planungs-, ausführungs-, prüf- und betriebsbezogenen Unterlagen für Rauchansaugsysteme (RAS – Smoke Aspiration Systems) im professionellen Facility Management in Deutschland. Der Fokus liegt auf der elektrotechnischen Planung und Ausführung, der ordnungsgemäßen Dokumentation nach HOAI-Leistungsphasen (LPH 7+ und LPH 8) sowie der prüf- und revisionssicheren Übergabe in den Betrieb. Die Dokumente gewährleisten Funktionssicherheit, Brandschutzkonformität, Prüfbarkeit und Auditfähigkeit in Gebäuden aller Art. Damit wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen und normativen Vorgaben erfüllt werden und das RAS im gesamten Lebenszyklus transparent und sicher betrieben werden kann.
Rauchabsaugsysteme im technischen Brandschutz
- Anschluss- / Klemmenplan
- Anschluss- / Klemmenplan (LPH 8 – Ausführungs-/Revisionsstand)
- Montagezeichnung (LPH 7+ – Montageplanung)
- Konstruktionszeichnung (LPH 8 – Ausführung)
- Ausführungs- / Anordnungsplan (LPH 7+ – Montageplanung)
- Prüf- und Messprotokolle für elektrische Betriebsmittel
- Ausführungspläne / Anordnungspläne (LPH 8 – Ausführungsstand)
- Betriebs- und Benutzerhandbuch (RAS)
- Betriebs- und Sicherheitshinweise für elektrische Betriebsmittel
- Datenpunkt- und Funktionsliste (LPH 7+ – Montageplanung)
- Datenpunkt- und Funktionsliste (LPH 8 – Ausführungsstand)
- Errichtererklärung für elektrische Systeme
- Leistungsbeständigkeitsbescheinigung (AVCP)
- Europäische Bewertung / Bewertungsdokument (ETA / EAD)
- Produktspezifische technische Dokumentation (Bauprodukt)
- Ersatzteilliste / Stückliste (elektrische Systeme)
- Funktionsbeschreibung (Ausführungsstand LPH 8)
- Wartungsplan (elektrische Systeme)
- EG-/EU-Konformitätserklärung (Bauprodukte)
- Leistungserklärung (DoP) für Bauprodukte/Maschinen
- Einzelnachweise zur Verwendbarkeit von Bauprodukten
- Mess- und Prüfprotokoll (elektrische Systeme)
- Prüf-/Kontrollbuch (nur auf Anforderung der BG)
- Inbetriebnahme- und Einstellbericht
- Protokoll zur Einweisung des Betriebspersonals
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
- Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte
- Sicherheitskonzept für Rauchansaugsysteme
- Stromlaufpläne – Montageplanung (LPH 7+)
- Stromlaufpläne – Ausführungsstand (LPH 8)
- Übersichtsschaltpläne nach DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1)
- Werk- und Prüfzeugnisse
- Wartungs- und Instandhaltungsanweisungen
Planungsstand
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anschluss-/Klemmenplan (Planungsstand LPH 7+) |
| Zweck & Geltungsbereich | Vorbereitung der fachgerechten Montage und Verdrahtung des RAS |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Klemmenbezeichnungen |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Elektro- und Sicherheitstechnik |
| Praxisbezug | Grundlage für Montage, interne Abstimmung und Vorabprüfungen |
Erläuterung:
Der Klemmenplan im Planungsstand LPH 7+ stellt die technische Grundlage für eine fehlerfreie Montage dar. Er ermöglicht eine frühzeitige Abstimmung mit angrenzenden Gewerken und dient der Qualitätssicherung vor Ausführung. Jede Klemmstelle und Leitungsverbindung wird darin eindeutig definiert, was Installationsfehler und Verwechslungen vorbeugt. In diesem Stadium der Montageplanung wird der Plan häufig vom Errichter (auf Basis der Entwurfsplanung) erstellt und vom Fachplaner geprüft, sodass Schnittstellen zur Brandmeldezentrale (BMZ) und Stromversorgung rechtzeitig geklärt sind. In der Praxis stellt der Klemmenplan sicher, dass vor Ort alle Anschlüsse nach Plan umgesetzt werden können, ohne zeitaufwändige Klärungen während der Bauausführung.
Ausführungs-/Revisionsstand
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anschluss-/Klemmenplan (As-built) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation des tatsächlich ausgeführten Anschlusszustands |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • endgültige Verdrahtung |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Elektro- und Sicherheitstechnik |
| Praxisbezug | Referenz für Betrieb, Wartung, Fehlersuche |
Erläuterung:
Der As-built-Klemmenplan ist verbindliche Betriebsdokumentation. Er bildet die Grundlage für alle späteren Prüf-, Wartungs- und Änderungsmaßnahmen. Er muss daher sämtliche tatsächlich realisierten Anschlüsse, Klemmenkennzeichnungen und Adressierungen enthalten. Wartungs- und Instandhaltungspersonal greift auf diesen Plan zurück, um bei Störungen gezielt Messungen durchzuführen und Fehlerquellen schnell zu finden. Auch für Erweiterungen oder Umbauten ist der aktuelle Klemmenplan unerlässlich, da er zeigt, wo freie Kapazitäten für zusätzliche Komponenten bestehen oder wie Änderungen fachgerecht anzuschließen sind. Als Teil der Revisionsunterlagen wird der Klemmenplan dem Betreiber bei der Abnahme übergeben und bei jeder Änderung aktualisiert, um die Dokumentation stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Montagezeichnung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Montagezeichnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der geplanten Montage von RAS-Komponenten |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Positionierung der Ansaugrohre |
| Verantwortlich | Auftragnehmer |
| Praxisbezug | Montagevorbereitung, Qualitätssicherung |
Erläuterung:
Die Montagezeichnung ermöglicht eine standardisierte und normkonforme Umsetzung der RAS-Installation und reduziert Montagefehler. Alle Komponenten des Rauchansaugsystems (z. B. Ansaugrohrnetz, Detektoreinheit, Halterungen) sind darin mit ihren vorgesehenen Positionen im Gebäudeplan dargestellt. Die Darstellung erfolgt gemäß DIN 18382, wodurch sichergestellt ist, dass alle elektrotechnischen Installationsdetails die einschlägigen Normanforderungen erfüllen. In der Regel erstellt der ausführende Auftragnehmer diese Zeichnung, die als Arbeitsgrundlage für das Montageteam vor Ort dient. Durch die klare Vorgabe von Verlegewegen, Montagehöhen und Befestigungspunkten werden Unklarheiten vermieden und eine einheitliche Qualität der Montage erreicht. Zudem erleichtert diese Zeichnung die Abstimmung mit anderen Gewerken, da Lage und Platzbedarf der RAS-Komponenten frühzeitig ersichtlich sind. Sie dient auch als Grundlage für die technische Abnahme der Installation und sollte in der Betreiberdokumentation (z. B. CAFM-System) hinterlegt werden.
LPH 8 – Ausführung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Konstruktionszeichnung (As-built) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der ausgeführten baulichen und elektrotechnischen Integration |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • tatsächliche Leitungsführung |
| Verantwortlich | Auftragnehmer |
| Praxisbezug | Betrieb, Umbauten, Nachweise gegenüber Prüfern |
Erläuterung:
Die Konstruktionszeichnung im Ausführungsstand stellt den revisionssicheren Ist-Zustand der Anlage dar und ist bei späteren baulichen Änderungen unverzichtbar. Sie dokumentiert detailliert, welche Leitungsführungen, Befestigungspunkte und Durchführungen (z. B. Wand- und Deckendurchbrüche) tatsächlich umgesetzt wurden. Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Planung werden hierin nachgetragen, sodass ein vollständiges Abbild der realen Installation entsteht. Bei Umbauten oder Erweiterungen bietet die Konstruktionszeichnung verlässliche Informationen, um Eingriffe in die bestehende Anlage sicher zu planen – etwa um Beschädigungen vorhandener Leitungen zu vermeiden oder geeignete Anschlusspunkte für neue Komponenten zu finden. Für Behörden und Sachverständige ist diese Revisionszeichnung ein wichtiges Nachweisdokument, da sie belegt, dass die Installation fachgerecht und entsprechend dem Brandschutzkonzept ausgeführt wurde. In der Praxis wird der Ausführungsplan vom Errichter nach Fertigstellung erstellt und vom Auftraggeber als Teil der Bestandsunterlagen eingefordert. Revisionssicher bedeutet, dass jede Änderung an der Anlage in der Dokumentation versioniert nachverfolgt wird, sodass stets nachvollziehbar ist, welcher Anlagenzustand wann gültig war.
LPH 7+ – Montageplanung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungs-/Anordnungsplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Räumliche Zuordnung der RAS-Komponenten im Gebäude |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Geräte- und Rohrnetzlage |
| Verantwortlich | Auftragnehmer |
| Praxisbezug | Montagekoordination, Abstimmung mit Brandschutzkonzept |
Erläuterung:
Der Anordnungsplan stellt sicher, dass das Rauchansaugsystem brandschutztechnisch korrekt positioniert und mit der Gebäudegeometrie abgestimmt ist. In diesem Plan werden sämtliche RAS-Komponenten (Ansaugrohre, Detektoren, Auswerteeinheiten) maßstäblich im Bauplan verortet, um ihre räumliche Abdeckung und Zuordnung zu den Brandabschnitten klar darzustellen. So ist erkennbar, welche Bereiche durch das Ansaugsystem überwacht werden und wie die Ansaugleitungen durch das Gebäude verlaufen. Die enge Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept wird dadurch unterstützt, denn der Plan zeigt, dass jeder Brandabschnitt ordnungsgemäß mit Rauchmelde-Technik versorgt ist. Gleichzeitig erleichtert der Anordnungsplan die Koordination mit anderen Gewerken – zum Beispiel, um Kollisionen der Rohrleitungen mit Lüftungskanälen oder Kabeltrassen zu vermeiden. In der Praxis dient dieser Plan der Bauleitung und dem Montagepersonal als Übersicht, um die Installation des RAS an den vorgesehenen Orten sicherzustellen und Abweichungen frühzeitig zu erkennen.
Messprotokolle für elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüf- und Messprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit und Funktionsfähigkeit |
| Rechts-/Normbezug | VDE 0701/0702; DGUV Vorschrift 3; DGUV-I 203-070/071 |
| Wesentliche Inhalte | • Messwerte |
| Verantwortlich | Befähigte prüfende Person |
| Praxisbezug | Abnahme, Wiederholungsprüfungen, Auditnachweis |
Erläuterung:
Die Prüfprotokolle belegen die ordnungsgemäße elektrische Prüfung der RAS-Komponenten und sind Voraussetzung für Abnahme und Betrieb. In einem solchen Prüf- und Messprotokoll werden sämtliche Ergebnisse der Sicherheitsprüfung festgehalten – etwa Isolationswiderstände, Schutzleiterdurchgängigkeit und Auslöseschwellen von Sicherungen oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Ebenso werden Funktionsprüfungen dokumentiert, z. B. ob das Rauchansaugsystem im Alarmfall korrekt an die BMZ meldet und ob Störmeldungen einwandfrei angezeigt werden. Die Normen VDE 0701/0702 sowie die DGUV Vorschrift 3 verlangen, dass elektrische Betriebsmittel vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person geprüft werden. Die DGUV-Informationen 203-070 und 203-071 geben hierzu praxisnahe Hinweise für die Prüfung ortsveränderlicher bzw. ortsfester Anlagen und Geräte. Ein vollständiges Prüfprotokoll enthält alle relevanten Messwerte, den Prüfumfang, eine Bewertung (bestanden/nicht bestanden) sowie Datum und Unterschrift des Prüfers. Diese Dokumentation dient im Falle von Audits, Versicherungsprüfungen oder Unfällen als Nachweis dafür, dass der Betreiber seinen Prüfpflichten nachgekommen ist. Gemäß DIN 18382 ist eine dokumentierte Erstprüfung vor Inbetriebnahme vorgeschrieben – ohne entsprechenden Nachweis ist eine rechtssichere Übergabe an den Betreiber nicht möglich. Auch für wiederkehrende Prüfungen (Wartungs- und Sicherheitsinspektionen) werden die Protokolle aufbewahrt, um die fortlaufende elektrische Sicherheit des Systems über den gesamten Lebenszyklus hinweg lückenlos nachweisen zu können.
Ausführungsstand
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungs- / Anordnungsplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der realisierten Anordnung aller RAS-Komponenten |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Leitungsführung |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug | Betrieb, Wartung, Umbauten, Fehlersuche |
Rauchabsaugsysteme (RAS)
Die Ausführungspläne dokumentieren den tatsächlich realisierten Anlagenzustand (As-built) und sind zentrale Grundlage für Betrieb, Instandhaltung und spätere Anpassungen der RAS. Sie zeigen übersichtlich die genaue Position aller Ansaugöffnungen, den Verlauf der Rohrleitungen und Kabel sowie die Platzierung der Detektoren und Geräte. Eventuelle Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planungsunterlagen werden hierin nachgeführt, sodass die Pläne stets den aktuellen Stand der Anlage widerspiegeln. Dadurch verfügen Betreiber und Servicetechniker über verlässliche Informationen, um Wartungsarbeiten zielgerichtet durchzuführen, Fehlerquellen rasch zu lokalisieren oder bei Umbauten die bestehenden Komponenten und Leitungswege zu berücksichtigen. Gemäß DIN 18382 (VOB/C) sind solche aktualisierten Ausführungspläne bei der Bauübergabe verpflichtend vorzulegen, um einen rechtskonformen und sicheren Betrieb der Brandmeldeanlage mit RAS-Komponenten zu gewährleisten.
Benutzerhandbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebs-/Benutzerhandbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung für Betrieb, Parametrierung und Störungsbehebung |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV); VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Funktionsbeschreibung |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug | Täglicher Betrieb, Schulung, Auditnachweis |
Erläuterung:
Das Handbuch übersetzt die technische Ausführung in betriebsrelevantes Wissen für FM-Teams und ist Bestandteil der Betreiberunterlagen. Es enthält alle notwendigen Informationen, um das RAS im Alltag sicher zu bedienen, korrekt zu parametrieren und auftretende Störungen fachgerecht zu beheben. Typische Inhalte sind eine verständliche Beschreibung der Funktionsweise des Rauchansaugsystems, konkrete Anweisungen für das Verhalten im Alarmfall, Erläuterungen zu Anzeigen und Meldungen (z.B. Alarm- und Störmeldungen am Gerät oder der Brandmeldezentrale) sowie Hinweise zu regelmäßigen Wartungs- und Prüfmaßnahmen. Durch diese Aufbereitung können das Facility-Management-Personal und andere zuständige Mitarbeiter geschult werden, um im Ernstfall richtig zu reagieren und den ordnungsgemäßen Betrieb jederzeit nachweisen zu können. Somit ist das Benutzerhandbuch ein unverzichtbarer Teil der Betreiberverantwortung und unterstützt die Einhaltung von Normen (z.B. gemäß VDI 6026) und vertraglichen Pflichten.
Sicherheitshinweise für elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebs- und Sicherheitshinweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Sichere Nutzung der elektrischen RAS-Komponenten |
| Rechts-/Normbezug | 1. ProdSV; Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannung) |
| Wesentliche Inhalte | • elektrische Kenndaten |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Arbeitssicherheit, Unterweisung, Prüfungen |
Erläuterung:
Diese Unterlagen sind zwingend für den sicheren elektrischen Betrieb und ein zentraler Bestandteil der Produktsicherheitsdokumentation. Sie stellen sicher, dass alle Personen, die mit den RAS-Komponenten arbeiten, über die elektrischen Kenndaten, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und potenzielle Gefahren ausreichend informiert sind. Typischerweise enthalten solche Sicherheitshinweise Warnungen vor elektrischem Schlag, Hinweise zum Spannungsbereich und zur Stromaufnahme, Vorgaben zum Trennen vom Netz vor Wartungsarbeiten, Angaben zu Erdungs- und Absicherungsmaßnahmen sowie Symbole und Erläuterungen zu Gefahrstellen. Gemäß der 1. ProdSV (Erste Verordnung zum ProdSG), welche die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU in deutsches Recht umsetzt, müssen Hersteller für elektrische Betriebsmittel im relevanten Spannungsbereich detaillierte Sicherheits- und Nutzungshinweise in deutscher Sprache mitliefern. In der Praxis dienen diese Dokumente dem Arbeitsschutz und bilden die Grundlage für Unterweisungen des Wartungspersonals. Bei wiederkehrenden Prüfungen und Begehungen wird überprüft, ob diese Hinweise vorliegen und befolgt werden, um einen sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten.
Funktionsliste
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Datenpunkt-/Funktionsliste |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition aller Signale und Funktionen zur Montage |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Melderzustände |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug | Montage, Programmierung, Integration in BMA |
Erläuterung:
Die Datenpunkt- und Funktionsliste in der Montageplanung legt bereits vor der Installation alle ein- und ausgehenden Signale sowie Funktionen des Rauchansaugsystems fest, die in die Brandmeldeanlage integriert werden. In dieser Liste werden jedem Melder und jedem Sensor, jedem Alarm- oder Störungssignal sowie jeder Schnittstelle (zur BMA oder zu anderen Systemen) eindeutige Adressen, Kennungen oder Anschlussklemmen zugeordnet. Der Errichter nutzt diese Vorgaben, um bei der Montage und Verdrahtung genau zu wissen, welches Kabel bzw. welcher Datenpunkt wohin geführt werden muss und wie die Brandmeldezentrale zu programmieren ist. Ebenso werden in der Funktionsliste logische Verknüpfungen oder Abhängigkeiten beschrieben (z.B. welche Folgesteuerungen im Alarmfall ausgelöst werden). Dadurch wird sichergestellt, dass die Integration des RAS in die Gesamtanlage vollständig und fehlerfrei erfolgt und keine geplante Funktion untergeht. Für das Projektteam bietet die Datenpunkt-/Funktionsliste zudem frühzeitig Transparenz über den vorgesehenen Funktionsumfang und erleichtert die Abstimmung zwischen Planung, Installation und Programmierung.
LPH 8 – Ausführungsstand
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Datenpunkt-/Funktionsliste (As-built) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation des finalen Funktionsumfangs |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • finale Signaladressen |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug | Betrieb, Störungsanalyse, Audits |
Erläuterung:
Die As-built-Datenpunktliste ist die verbindliche Referenz für den Betrieb und die Prüfung des RAS nach der Inbetriebnahme. Nach Abschluss der Montage und Programmierung wird diese finale Liste erstellt, welche alle tatsächlich realisierten Signaladressen, Parametrierungen und Schaltlogiken des Systems dokumentiert. Sie entspricht dem endgültigen Zustand der Anlage und wird dem Betreiber als Teil der Bestandsunterlagen übergeben. Im laufenden Betrieb ermöglicht die As-built-Liste dem Facility Management, jederzeit jedem Alarm- oder Störungssignal die korrekte Bedeutung und Herkunft (z.B. konkreter Ansaugpunkt oder überwachter Bereich) zuzuordnen. Auch für die Fehlersuche ist sie unverzichtbar. Techniker können anhand der Liste schnell überprüfen, ob ein Signal ordnungsgemäß ankommt oder ob möglicherweise ein Adressierungskonflikt oder Verdrahtungsfehler vorliegt. Bei behördlichen Abnahmen oder regelmäßigen Prüfungen (z.B. durch Sachverständige oder die Feuerwehr) dient diese Dokumentation als Nachweis, dass das System wie geplant implementiert ist. Es ist wichtig, die Datenpunkt- und Funktionsliste bei jeder Änderung oder Erweiterung der Anlage zu aktualisieren, um ihre Gültigkeit als aktuelles Abbild der RAS-Funktionalität zu erhalten.
Errichtererklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Errichtererklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der norm- und vertragsgerechten Ausführung |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Normkonformität |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug | Abnahme, Haftung, Gewährleistung |
Erläuterung:
Die Errichtererklärung ist Bestandteil der formalen Abnahme und Voraussetzung für den Übergang in den Regelbetrieb. In dieser schriftlichen Erklärung bestätigt der Errichter (Auftragnehmer) gegenüber dem Betreiber (Auftraggeber), dass die RAS-Anlage gemäß allen geltenden Normen, technischen Regeln und den Vertragsbedingungen fachgerecht errichtet wurde. Dazu zählt der Nachweis, dass alle relevanten Vorschriften – etwa aus DIN 18382, DIN VDE 0833 oder ggf. DIN 14675 für Brandmeldeanlagen – eingehalten sind und sämtliche Komponenten vorschriftsmäßig installiert sowie geprüft wurden. Üblicherweise werden in der Errichtererklärung der Umfang der durchgeführten Prüfungen (z.B. Funktionsprüfung, Messtechnik, Probealarm) aufgeführt und es wird bestätigt, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Überprüfung mängelfrei betriebsbereit war. Sollten geringfügige Restmängel oder Abweichungen vorhanden sein, werden diese dokumentiert.
Die Errichtererklärung hat rechtliche Bedeutung: Mit der Unterzeichnung übernimmt der Errichter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung. Für den Betreiber und die abnehmenden Stellen (z.B. Bauaufsicht, Feuerwehr, Sachverständige) dient sie als Nachweis der ordnungsgemäßen Errichtung der sicherheitstechnischen Anlage. Ohne diese Erklärung wird keine Abnahme erfolgen, da erst durch sie die Gewährleistungsfristen beginnen und der Betreiber die Anlage gefahrlos in Dienst stellen darf.
Leistungsbeständigkeitsbescheinigung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Bauprodukteignung für den Brandschutz |
| Rechts-/Normbezug | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | • Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle |
| Praxisbezug | Behördennachweis, Brandschutzkonzept |
Erläuterung:
Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit belegt, dass das RAS-Produkt die deklarierten Leistungsmerkmale für den Brandschutz dauerhaft einhält. Sie wird im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 305/2011, Neufassung 2024/3110) im sogenannten AVCP-Verfahren (Assessment and Verification of Constancy of Performance) ausgestellt. Für Rauchansaugsysteme, die unter harmonisierte europäische Normen (z.B. EN 54-20 für Ansaugrauchmelder) fallen, bedeutet dies in der Regel eine Zertifizierung nach AVCP-System 1. Eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle führt eine Baumusterprüfung durch, überwacht die Fertigung und stellt ein Zertifikat über die Konformität der Leistung aus. In diesem Zertifikat sind die eindeutige Produktidentifikation (Typenbezeichnung, Chargennummer etc.), die erreichten Leistungsklassen (etwa Empfindlichkeitsstufen des Rauchansaugsystems) sowie die Kennung der Zertifizierungsstelle aufgeführt.
Für den Praktiker im Facility Management dient dieses Dokument als offizieller Qualitätsnachweis gegenüber Behörden und im Brandschutzkonzept: Es zeigt, dass das eingesetzte RAS-Gerät als Bauprodukt zugelassen ist und zuverlässig die erforderliche Detektionsleistung erbringt. Bei Abnahmen durch die Feuerwehr oder Bauaufsicht wird häufig verlangt, die entsprechenden Zertifikate für alle sicherheitsrelevanten Komponenten vorzulegen. Ohne eine gültige Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit dürfte ein RAS nicht in einer Brandmeldeanlage betrieben werden, da sonst die CE-Konformität und damit die rechtliche Verwendbarkeit nicht gegeben wäre.
Bewertungsdokument (ETA / EAD)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Europäische technische Bewertung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung nicht vollständig normierter Bauprodukte |
| Rechts-/Normbezug | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | • Bewertungsgrundlagen |
| Verantwortlich | Technische Bewertungsstelle |
| Praxisbezug | Marktzulassung, Planungssicherheit |
Erläuterung:
Eine Europäische Technische Bewertung (European Technical Assessment, ETA) wird ausgestellt, wenn für ein Bauprodukt – beispielsweise ein neuartiges RAS-Komponentenmodell – keine vollständig anwendbare harmonisierte Norm existiert. Das dazugehörige Europäische Bewertungsdokument (EAD) legt die Prüf- und Bewertungskriterien fest, anhand derer die Leistung des Produkts beurteilt wird. Die technische Bewertungsstelle (in Deutschland z.B. das DIBt) prüft das Produkt nach diesen Kriterien und erstellt daraufhin die ETA. Darin werden die wesentlichen Leistungsmerkmale (z.B. Empfindlichkeit, Ansprechzeiten, Umgebungseinflüsse) und der Anwendungsbereich des Produkts detailliert beschrieben.
Für Hersteller und Planer bedeutet die ETA, dass das Produkt trotz fehlender Norm EU-weit als Bauprodukt zugelassen ist und mit CE-Kennzeichnung in Gebäuden verbaut werden darf. In der Praxis verschafft eine ETA Planungssicherheit, da Architekten und Fachplaner sie als Nachweis in Bauanträgen oder Brandschutzkonzepten verwenden können, um zu belegen, dass das eingesetzte RAS-System die erforderlichen Schutzziele erfüllt. Gleichzeitig erhalten Behörden durch die ETA transparent dokumentierte Informationen, um das Produkt im Genehmigungsprozess bewerten zu können.
Produktspezifische
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Produktdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis technischer Eigenschaften und Einsatzgrenzen |
| Rechts-/Normbezug | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | • Materialdaten |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Planung, Betrieb, Auditfähigkeit |
Erläuterung:
Die produktspezifische technische Dokumentation umfasst alle technischen Unterlagen, die der Hersteller eines RAS-Bauprodukts bereitstellt, um dessen Eigenschaften und Verwendung eindeutig darzulegen. Dazu zählen ausführliche Datenblätter, Prüfnachweise, Konstruktionszeichnungen, Berechnungen und ggf. Handbücher, welche die Materialzusammensetzung, die Leistungsparameter und die zulässigen Einsatzbedingungen des Rauchansaugsystems beschreiben. Gemäß der EU-Bauproduktenverordnung muss der Hersteller solche Unterlagen vorhalten, um beispielsweise im Rahmen einer Leistungserklärung die wesentlichen Merkmale des Produkts zu dokumentieren.
Für die Fachplanung sind diese Dokumente essentiell, um das geeignete Produkt auszuwählen und nachzuweisen, dass es für den vorgesehenen Einsatzzweck (z.B. bestimmte Raumgrößen, Umgebungstemperaturen, Ansprechempfindlichkeit) geeignet ist. Im Betrieb dienen sie dazu, Wartungs- und Inspektionsvorgaben einzuhalten (z.B. Austauschintervalle für Filter, maximale Rohrlängen, Empfindlichkeitseinstellungen) und um bei Audits oder Begehungen die Konformität der Anlage mit den Herstellerempfehlungen belegen zu können. Eine lückenlose technische Produktdokumentation stellt somit sicher, dass das RAS über den gesamten Lebenszyklus normgerecht betrieben und betreut werden kann.
Stückliste
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ersatzteilliste / Parts List |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der schnellen Instandsetzung und langfristigen Verfügbarkeit |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Bezeichnung |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug | Störungsbeseitigung, Wartung, Ersatzbeschaffung |
Erläuterung:
Die Ersatzteilliste ist Grundlage für reaktionsschnelle Instandhaltung und reduziert Ausfallzeiten sicherheitsrelevanter RAS-Komponenten. Sie enthält alle notwendigen Angaben (z.B. genaue Bezeichnung, Hersteller, Typennummer und empfohlene Lagerbestände) zu sämtlichen Ersatz- und Verschleißteilen. Dadurch kann der Betreiber im Störungs- oder Wartungsfall benötigte Bauteile schnell identifizieren und beschaffen. Langfristig sichert die Ersatzteilliste zudem die Verfügbarkeit kritischer Komponenten, selbst wenn diese vom Hersteller abgekündigt werden, indem rechtzeitig Ersatz bevorratet oder passende Nachfolgeprodukte benannt werden. Durch die Bereitstellung dieser Liste gemäß VOB/C (DIN 18382) erfüllt der Errichter seine Pflicht, dem Betreiber alle Informationen für einen sicheren und effizienten Betrieb zu übergeben.
Funktionsbeschreibung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Funktionsbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Verständliche Darstellung der Systemlogik und Alarmabläufe |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Ansaugprinzip |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug | Betrieb, Schulung, Störungsanalyse |
Erläuterung:
Die Funktionsbeschreibung erläutert die Systemlogik und sämtliche Alarmabläufe des Rauchansaugsystems in verständlicher Form. Detailliert werden das Ansaugprinzip (z.B. kontinuierliches Ansaugen von Luftproben über Rohrleitungen und deren Analyse in der Detektionseinheit), die angewandten Auswertealgorithmen zur Rauchdetektion (etwa unterschiedliche Empfindlichkeitsstufen, Alarmverzögerungen, Mehrfachsensor-Logik) sowie die definierten Alarmstufen (Voralarm, Hauptalarm etc.) beschrieben. Ebenfalls werden die Schnittstellen zur übergeordneten Brandmeldeanlage (BMA) dargestellt, sodass nachvollziehbar ist, wie RAS-Alarm- oder Störungsmeldungen an die Brandmeldezentrale übertragen und dort verarbeitet werden. Die Funktionsbeschreibung ist so abgefasst, dass Betriebspersonal und externe Prüfer die Funktionsweise auch ohne tiefgehendes technisches Detailwissen verstehen können. Sie bildet damit eine wichtige Grundlage für den sicheren Betrieb, für Schulungszwecke des Personals sowie für eine effiziente Störungsanalyse im Fehlerfall. Somit übersetzt dieses Dokument die technische Umsetzung in betriebsrelevantes Wissen für die FM-Teams und externe Prüfer.
Ein Wartungsplan legt Umfang und Frequenz aller erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für das RAS fest, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft sicherzustellen. Er definiert klare Intervalle (z.B. vierteljährliche Sichtkontrollen und jährliche W
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungsplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte, fristgerechte Instandhaltung |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Intervalle |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Betreiber |
| Praxisbezug | Verfügbarkeit, Nachweis gegenüber Behörden |
Erläuterung:
Ein Wartungsplan legt Umfang und Frequenz aller erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für das RAS fest, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft sicherzustellen. Er definiert klare Intervalle (z.B. vierteljährliche Sichtkontrollen und jährliche Wartung), beschreibt detailliert die Prüfpunkte und Arbeiten (etwa Funktionsprüfungen der Ansaugsensorik, Reinigung der Ansaugöffnungen und Filter, Kalibrierung der Auswerteelektronik) und gibt vor, wie jede Wartung fachgerecht zu dokumentieren ist. Durch diese strukturierte Planung wird sichergestellt, dass keine Wartungsaufgabe vergessen wird und alle Arbeiten fristgerecht erfolgen. Dies erhält die Verfügbarkeit und Funktionssicherheit der Anlage und ermöglicht dem Betreiber, seiner gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungspflicht (z.B. nach DIN VDE 0833-1 und DIN 14675 für Brandmeldeanlagen) revisionssicher nachzukommen. Im Wartungsplan sind zudem Verantwortlichkeiten geregelt (welche Tätigkeiten von einer Fachfirma oder vom geschulten Eigenpersonal durchzuführen sind). Er dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern, dass das RAS ordnungsgemäß instandgehalten wird. Damit ist der Wartungsplan zentral für die Funktionssicherheit der Anlage und die revisionssichere Erfüllung der Betreiberpflichten.
EU-Konformitätserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Übereinstimmung mit technischen Regeln |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Abnahme, Haftung, Behördennachweis |
Erläuterung:
Die EG/EU-Konformitätserklärung ist ein herstellerseitiger Nachweis, dass ein Bauprodukt – etwa die RAS-Detektionseinheit oder andere Komponenten – allen einschlägigen europäischen Richtlinien und Normen entspricht. Sie bestätigt formal, dass das Produkt gemäß den geltenden Vorgaben konstruiert und geprüft wurde (z.B. nach EMV-Richtlinie, Niederspannungsrichtlinie) und die technischen Anforderungen einhält. In der Erklärung sind typischerweise die eindeutige Produktidentifikation, die angewandten harmonisierten Normen (etwa EN 54-20 für Rauchansaugsysteme) sowie eine vom Hersteller unterzeichnete Konformitätsbestätigung aufgeführt. Der Betreiber benötigt diese Dokumentation insbesondere für die Abnahme der Anlage, da Behörden oder Sachverständige den Nachweis verlangen, dass ausschließlich vorschriftskonforme (CE-gekennzeichnete) Produkte verbaut wurden. Die Konformitätserklärung schafft somit Rechtssicherheit und ist im Haftungsfall bedeutsam, weil sie die ordnungsgemäße Beschaffenheit und rechtskonforme Bereitstellung der RAS-Komponenten belegt.
DoP für Bauprodukte/Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Declaration of Performance (DoP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparenter Leistungsnachweis |
| Rechts-/Normbezug | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; einschlägige DIN-ATV |
| Wesentliche Inhalte | • wesentliche Merkmale |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Ausschreibung, Abnahme, Brandschutzkonzept |
Erläuterung:
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist ein gemäß EU-Bauproduktenverordnung ((EU) Nr. 305/2011 bzw. ab 2025 (EU) 2024/3110) vorgeschriebenes Dokument für Bauprodukte wie ein RAS. Darin legt der Hersteller transparent die Leistungseigenschaften des Produkts in Bezug auf die wesentlichen Merkmale und den vorgesehenen Verwendungszweck offen. So werden z.B. die Empfindlichkeitsklasse, das Ansprechverhalten, zulässige Umgebungsbedingungen und andere Kennwerte des Rauchansaugsystems angegeben. Die DoP ermöglicht Planern und Betreibern, die Leistungsfähigkeit und Eignung des Produkts klar nachzuvollziehen und zu prüfen, ob es für den vorgesehenen Einsatzzweck (etwa im Rahmen des Brandschutzkonzeptes des Gebäudes) geeignet ist. Sie ist zwingend erforderlich, um ein Bauprodukt in Verkehr zu bringen, und bildet eine zentrale Grundlage für Ausschreibungen (Leistungsbeschreibung), die behördliche Abnahme sowie die Projektdokumentation. Kurz gesagt stellt die Leistungserklärung sicher, dass das RAS definierte und überprüfbare Leistungsmerkmale aufweist, wie es das Bauordnungsrecht verlangt. Damit ist die DoP unverzichtbar für Planung, Abnahme und Dokumentation.
Verwendbarkeit von Bauprodukten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Verwendbarkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis im Einzelfall bei Abweichungen |
| Rechts-/Normbezug | HBauO |
| Wesentliche Inhalte | • Abweichungsbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Behördenabstimmung, Sonderlösungen |
Erläuterung:
Einzelnachweise zur Verwendbarkeit von Bauprodukten sind individuelle Zulassungs- oder Zustimmungsdokumente, die dann erforderlich werden, wenn standardisierte Verwendbarkeiten nicht greifen. Gemäß Bauordnungsrecht (z.B. entsprechend der Landesbauordnung wie der HBauO) müssen alle verwendeten Bauprodukte einen Verwendbarkeitsnachweis haben – üblicherweise in Form harmonisierter Normen, allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen oder Prüfzeugnisse. Wenn ein RAS-Produkt oder eine spezifische Ausführung jedoch von den Normvorgaben abweicht und keine solche allgemeine Zulassung oder Normabdeckung besitzt, ist eine Zustimmung im Einzelfall (bauaufsichtliche Genehmigung für den Einzelfall) erforderlich. In einem solchen Nachweis wird genau beschrieben, welche Abweichung vorliegt, und es wird technisch begründet, wie dennoch die Sicherheit und Eignung des Produkts gewährleistet wird; außerdem enthält er die behördliche Genehmigung für diese konkrete Verwendung. Diese Dokumente werden in enger Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde erstellt und vom Hersteller (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Errichter) verantwortet. In der Praxis ermöglichen Einzelnachweise, auch Sonderlösungen oder neuartige Produkte rechtskonform einzusetzen. Sie müssen bei behördlichen Prüfungen als Beleg dafür vorgelegt werden, dass trotz Abweichung die Schutzziele erfüllt sind.
Prüfprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mess-/Prüfprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Installation |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Messwerte |
| Verantwortlich | Auftragnehmer |
| Praxisbezug | Abnahme, Wiederholungsprüfungen |
Erläuterung:
Das Mess- und Prüfprotokoll dokumentiert die Ergebnisse aller relevanten Messungen und Prüfungen, die im Zuge der Installation und Inbetriebnahme des RAS durchgeführt wurden. Dazu zählen insbesondere elektrische Messungen gemäß DIN VDE 0100-600 (z.B. Isolationswiderstand, Schleifenwiderstand, Spannungsprüfung) sowie Funktionsprüfungen der Anlage. In dem Protokoll werden die gemessenen Ist-Werte festgehalten und den geforderten Grenz- bzw. Sollwerten gegenübergestellt, ergänzt um eine Bewertung, ob die Kriterien erfüllt sind. Dieses Dokument wird vom ausführenden Auftragnehmer erstellt und dem Betreiber ausgehändigt, um den ordnungsgemäßen Zustand und die sichere Installation des Systems zur Abnahme nachzuweisen. Es dient zugleich als Referenz für spätere Wiederholungsprüfungen, da anhand der Erstprüfwerte Veränderungen im Zeitablauf erkannt werden können. Insgesamt belegen die Mess- und Prüfprotokolle somit die elektrische und funktionale Sicherheit des RAS und sind für die offizielle Inbetriebnahmeabnahme unerlässlich.
Kontrollbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüf-/Kontrollbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der elektrischen Prüfungen |
| Rechts-/Normbezug | DGUV Vorschrift 3 |
| Wesentliche Inhalte | • Prüftermine |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praxisbezug | Vorlage bei BG-Prüfungen |
Erläuterung:
Ein Prüf- bzw. Kontrollbuch ist ein fortlaufendes Dokument, in dem der Betreiber alle regelmäßigen elektrischen Prüfungen und Kontrollen der Anlage verzeichnet. Es wird insbesondere im Kontext der Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3, vormals BGV A3) relevant, welche regelmäßige Sicherheitsprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel verlangen. In diesem Buch werden die Prüftermine, die jeweiligen Prüfumfänge und -arten, die festgestellten Ergebnisse sowie die verantwortlichen Prüfer mit Unterschrift chronologisch festgehalten. Ein solches Kontrollbuch ist in der Regel ereignis- bzw. anforderungsbezogen vorzuhalten – das heißt, es wird vom Betreiber geführt, jedoch meist nur auf Verlangen der Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörden vorgelegt. Gleichwohl bietet es dem Betreiber eine systematische Nachweisführung, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen fristgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Im Falle von Audits oder Unfällen kann damit schnell belegt werden, dass die Prüfpflichten eingehalten wurden. Das Prüf-/Kontrollbuch erhöht somit die Rechtssicherheit für den Betreiber und ergänzt die einzelnen Prüfprotokolle um eine übersichtliche, chronologische Dokumentation aller Prüfvorgänge.
Einstellbericht
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Inbetriebnahmebericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Parametrierung und Funktionsprüfung |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Einstellparameter |
| Verantwortlich | Auftragnehmer |
| Praxisbezug | Übergabe in den Regelbetrieb |
Erläuterung:
Der Inbetriebnahme- und Einstellbericht hält alle wesentlichen Schritte und Ergebnisse der Inbetriebsetzung des RAS fest. In diesem Bericht dokumentiert der Errichter die vorgenommenen Einstellungen und Parametrierungen (z.B. Empfindlichkeitsstufen, Alarmverzögerungen, Lüfter-Drehzahlen, Schnittstellenkonfigurationen zur BMA) sowie die durchgeführten Funktionsprüfungen für jeden Anlagenteil. Es wird aufgeführt, welche Prüfungen (etwa das Auslösen von Probealarmen an jeder Ansaugleitung, die Simulation von Störungen, die Überprüfung der Alarmweiterleitung an die Brandmeldezentrale) durchgeführt wurden und mit welchem Ergebnis. Eventuelle Mängel oder Abweichungen, die während der Inbetriebnahme erkannt und behoben wurden, sind ebenfalls vermerkt. Am Ende bestätigt der Bericht die Betriebsbereitschaft der Anlage und erteilt die Empfehlung bzw. Freigabe zur Abnahme durch den Auftraggeber. Dieses Dokument ist für den Übergang in den Regelbetrieb entscheidend, da es dem Betreiber und ggf. Sachverständigen nachweist, dass das RAS korrekt eingestellt und voll funktionsfähig übergeben wurde. Damit markiert der Inbetriebnahmebericht den Übergang in den sicheren Regelbetrieb.
Einweisung des Betriebspersonals
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Einweisungsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der fachlichen Übergabe |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Inhalte |
| Verantwortlich | Auftragnehmer |
| Praxisbezug | Rechtssicherheit, Bedienkompetenz |
Erläuterung:
Das Protokoll zur Einweisung des Betriebspersonals bestätigt, dass der Errichter die Anlage fachgerecht übergeben hat und das zuständige Personal in die Handhabung des RAS eingewiesen wurde. In diesem Dokument werden das Datum, die teilnehmenden Personen (z.B. Haustechniker, Brandschutzbeauftragter) sowie die behandelten Inhalte der Schulung bzw. Einweisung festgehalten. Typische Schulungsinhalte umfassen die Bedienung des Rauchansaugsystems (das Verständnis der Anzeigen für Alarm und Störung, das Quittieren von Meldungen und gegebenenfalls Zurücksetzen der Anlage), das richtige Verhalten im Alarmfall, grundlegende Wartungs- und Prüfvorgaben sowie relevante Sicherheitsmaßnahmen. Durch die Unterschrift aller Beteiligten wird die erfolgreiche Wissensvermittlung offiziell bestätigt. Dieses Einweisungsprotokoll ist wichtig für die Rechtssicherheit des Betreibers: Es belegt, dass das Personal zum Zeitpunkt der Übergabe sachkundig gemacht wurde und die Anlage vorschriftsmäßig bedienen kann. Darüber hinaus dient es bei späteren Wechseln im Personal oder bei Prüfungen als Nachweis, dass der Betreiber seiner Einweisungspflicht nachgekommen ist. Somit wird sichergestellt, dass das Betriebspersonal sachkundig und sicher mit dem RAS umgehen kann.
Prüfzeugnis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeit von RAS als Bauprodukt |
| Rechts-/Normbezug | HBauO |
| Wesentliche Inhalte | • Produktbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Voraussetzung für Genehmigung, Abnahme und Betrieb |
Erläuterung:
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) wird in der Regel von einer anerkannten Prüfstelle ausgestellt. Es bescheinigt, dass das RAS nach den maßgeblichen Prüfkriterien getestet wurde und im Sinne der Landesbauordnung verwendet werden darf. Damit wird die grundsätzliche Eignung und Zulässigkeit des Systems im vorgesehenen Anwendungsbereich bestätigt.
Oft enthält das Prüfzeugnis spezielle Auflagen oder Bedingungen für Einbau und Überwachung, die unbedingt einzuhalten sind. Im Facility Management ist das abP ein zwingender Bestandteil der Brandschutz- und Genehmigungsdokumentation: Es muss vorliegen, um gegenüber Bauaufsicht und Prüfsachverständigen die baurechtliche Verwendbarkeit des Rauchansaugsystems nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis sind behördliche Genehmigung, Abnahme und ein sicherer Betrieb des RAS nicht möglich.
bauaufsichtliche Zulassung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
| Zweck & Geltungsbereich | Verwendbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauprodukte |
| Rechts-/Normbezug | HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Anwendungsgrenzen |
| Verantwortlich | DIBt |
| Praxisbezug | Bauaufsichtliche Genehmigung, Brandschutzkonzept |
Erläuterung:
Bauprodukte, die nicht durch Technische Baubestimmungen oder harmonisierte Normen abgedeckt sind, benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag des Herstellers erteilt und bestätigt, dass das RAS im Bauwerk sicher und vorschriftsgemäß eingesetzt werden kann. Einer Zulassung gehen in der Regel umfangreiche Prüfungen und gutachterliche Stellungnahmen voraus, welche die Tauglichkeit des Produkts im vorgesehenen Anwendungsbereich zweifelsfrei nachweisen.
Die abZ definiert konkrete Anwendungsgrenzen und Montagebedingungen – zum Beispiel zulässige Einbauumgebungen oder maximale Überwachungsflächen – sowie etwaige Prüfanforderungen für den Betrieb. Sie besitzt bundesweite Gültigkeit (oft befristet auf z.B. fünf Jahre) und gewährleistet die rechtssichere Verwendung im Bauwerk. In der Praxis ist die abZ ein zentraler Bestandteil des Brandschutzkonzepts und Voraussetzung für die bauaufsichtliche Genehmigung und spätere Abnahme des RAS.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Verwendbarkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der norm- und bauordnungsrechtlichen Einsetzbarkeit |
| Rechts-/Normbezug | HBauO; DIN 18421; DIN 18379; DIN 18380; DIN 18381 |
| Wesentliche Inhalte | • Produktklassifizierung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Bestandteil der Bau- und Brandschutzdokumentation |
Erläuterung:
Ein Verwendbarkeitsnachweis erbringt formal den Beleg, dass ein Bauprodukt – hier das Rauchansaugsystem – den geltenden baurechtlichen und normativen Anforderungen entsprechend eingesetzt werden darf. Dieser Nachweis kann durch verschiedene Dokumente geführt werden (z.B. Prüfzeugnisse, Zulassungen oder EU-Konformitätsdokumente) und bündelt alle bau- und gewerkespezifischen Anforderungen für den ordnungsgemäßen Einsatz des Systems.
Für ein RAS bedeutet das, dass Unterlagen zur Produktklassifizierung (etwa nach einschlägigen DIN-EN-Normen), zur Systemzuordnung (Integration in die Brandmeldeanlage) und zu Schnittstellen mit anderen Gewerken vorliegen müssen. Der Hersteller stellt die erforderlichen Dokumente bereit (z.B. technische Datenblätter, Leistungserklärungen, Zertifikate), welche vom Facility Manager in der Bau- und Brandschutzdokumentation verwaltet werden. Bei behördlichen Abnahmen oder Prüfungen durch Sachverständige müssen diese Verwendbarkeitsnachweise vorgelegt werden, um die norm- und bauordnungskonforme Verwendung des RAS zu belegen.
Rauchansaugsysteme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Sicherheitskonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Beschreibung der sicherheitstechnischen Funktion und Einbindung |
| Rechts-/Normbezug | VDE 0833-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Schutzziele |
| Verantwortlich | Planer / Betreiber |
| Praxisbezug | Grundlage für Planung, Abnahme und Betrieb |
Erläuterung:
Ein Sicherheitskonzept für das Rauchansaugsystem legt dar, welche Rolle und Schutzaufgabe das RAS im Gesamtsystem der Gefahrenmelde- und Brandmeldeanlage übernimmt. Es beschreibt systematisch die Funktionsweise und Einbindung: Welche Schutzziele (z.B. frühestmögliche Branderkennung in sensiblen Bereichen) angestrebt werden, wie die Alarmierungsstrategie gestaltet ist (z.B. Staffelung in Voralarm und Hauptalarm, Alarmweiterleitung), und welche Redundanzen oder Ausfallsicherheiten vorgesehen sind.
Zudem dokumentiert das Sicherheitskonzept alle Schnittstellen zur übergeordneten Brandmeldeanlage (BMA) und zu anderen Sicherheitseinrichtungen – etwa wie das RAS die Alarmsignale an die Brandmeldezentrale und die Feuerwehr weitergibt oder wie es in die Gebäudeleittechnik eingebunden ist. Das Konzept wird üblicherweise vom Fachplaner in Abstimmung mit dem Betreiber erstellt und dient als Grundlage für die Planung sowie als Bestandteil des Brandschutzkonzepts bei der behördlichen Genehmigung. Für Abnahmen und den späteren Betrieb ist es eine Referenz für Behörden, Sachverständige und den Betreiber selbst, um die funktionale Rolle des RAS innerhalb der Gefahrenmeldeanlage nachvollziehen und überprüfen zu können.
Montageplanung (LPH 7+)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Stromlaufpläne (Planungsstand) |
| Zweck & Geltungsbereich | Vorbereitung der Montage und Abstimmung der elektrischen Integration |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Versorgung |
| Verantwortlich | Fachunternehmen Elektro-/Sicherheitstechnik |
| Praxisbezug | Montagekoordination, Schnittstellenklärung |
Erläuterung:
In der Montageplanungsphase (Leistungsphase 7) werden Stromlaufpläne erstellt, welche die detaillierte elektrische Verdrahtung des Rauchansaugsystems vorgeben. Diese Pläne zeigen die Versorgung des RAS (Netzanschluss und ggf. Notstromversorgung), die Signalwege und Leitungsführung (z.B. Anschlüsse der Ansaugrohre und Melder an die Brandmeldezentrale) sowie die Anschlüsse aller Sensoren und Alarmgeber.
Diese Stromlaufpläne im Planungsstand dienen der fehlerfreien und normkonformen Montage. Sie ermöglichen dem ausführenden Fachunternehmen und anderen beteiligten Gewerken, die Installation vorzubereiten und Schnittstellen frühzeitig abzustimmen (beispielsweise Durchführungen durch Wände oder die Bereitstellung von Kabeltrassen). Dabei wird die Einhaltung relevanter Normen (z.B. DIN 18382) sichergestellt. Die Montageplanungs-Unterlagen bilden außerdem die Basis für die spätere Revisionsdokumentation: Änderungen oder Details, die sich während der Ausführung ergeben, werden in diesen Plänen festgehalten und fließen anschließend in die As-built-Dokumentation ein.
Stromlaufpläne
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Stromlaufpläne (As-built) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation des tatsächlich ausgeführten Zustands |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18015-1; DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • endgültige Verdrahtung |
| Verantwortlich | Fachunternehmen |
| Praxisbezug | Betrieb, Störungsbeseitigung, Umbauten |
Erläuterung:
Nach Abschluss der Installation (Leistungsphase 8) werden die Stromlaufpläne auf den Ausführungsstand (As-built) gebracht. Diese finalen Pläne dokumentieren den tatsächlich realisierten Zustand der elektrischen Anlage des RAS, einschließlich aller Änderungen gegenüber der Planung. Hier sind die endgültige Verdrahtung mit allen Kabelwegen und Klemmpunkten, die tatsächliche Adressierung der Melder im System sowie die implementierten Schnittstellen zu anderen Anlagen exakt verzeichnet.
Die As-built-Pläne sind als maßgebliche Betriebsunterlagen unerlässlich für den laufenden Betrieb. Wartungs- und Instandsetzungspersonal nutzt sie, um bei Störungen rasch zu erkennen, wo welcher Melder angeschlossen ist oder welche Verbindung besteht. Bei Erweiterungen oder Umbauten des Systems bilden sie die Grundlage, um neue Komponenten korrekt einzuplanen. Entsprechend müssen diese Pläne vom ausführenden Fachunternehmen an den Betreiber übergeben, sorgfältig archiviert und bei jeder Änderung des Systems aktualisiert werden. Vorgaben aus DIN 18015-1 und DIN 18382 verlangen eine solche aktuelle Dokumentation, damit der sichere Betrieb und eine effiziente Störungsbeseitigung gewährleistet sind.
DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Übersichtsschaltplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Systemübersicht der elektrischen und funktionalen Zusammenhänge |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Systemtopologie |
| Verantwortlich | Fachunternehmen |
| Praxisbezug | Systemverständnis, Prüfungen, Audits |
Erläuterung:
Übersichtsschaltpläne (einpolige Schemata oder Blockdiagramme) bieten einen vereinfachten Gesamtüberblick über das Rauchansaugsystem und seine Einbindung in die Gebäudetechnik. In solch einem Plan wird die Systemtopologie dargestellt – zum Beispiel, welche Ansaugstrecken und Ansaugmelder vorhanden sind – sowie die Funktionsblöcke (Detektionseinheit, Auswerteeinheit, Alarmierungseinrichtung) und der Signalfluss zwischen diesen Komponenten und der Brandmeldezentrale.
Ein Übersichtsschaltplan erleichtert die schnelle Erfassung der Systemlogik bei Prüfungen und im Störungsfall. Sachverständige oder Wartungsteams können auf einen Blick erkennen, welche Hauptkomponenten wie zusammenwirken und wo im System ein Fehler auftreten könnte. Das ausführende Fachunternehmen erstellt diesen Plan gemäß geltenden Dokumentationsnormen (z.B. DIN EN 61082-1) und übergibt ihn als Teil der Anlagendokumentation. Für interne Audits und Schulungen des Betriebspersonals ist ein übersichtliches Schaltbild ebenfalls wertvoll, da es das Verständnis für das RAS und dessen Rolle im Gesamtsystem fördert.
Prüfzeugnisse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüf- und Abnahmeprotokolle |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Errichtung und Funktion |
| Rechts-/Normbezug | DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Funktionsprüfungen |
| Verantwortlich | Errichter |
| Praxisbezug | Abnahme, Haftung, Versicherungsnachweis |
Erläuterung:
Unter Werk- und Prüfzeugnissen versteht man die Protokolle und Nachweise, die im Zuge der Inbetriebnahme und offiziellen Abnahme des Rauchansaugsystems erstellt werden. Hierzu zählen beispielsweise das Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters, detaillierte Prüfprotokolle einzelner Komponenten sowie das finale Abnahmeprotokoll. Sie belegen, dass das RAS ordnungsgemäß errichtet wurde und alle vorgesehenen Funktionstests erfolgreich durchgeführt worden sind.
Typische Inhalte solcher Dokumente sind Aufzeichnungen der Funktionsprüfungen (etwa das Auslösen von Probealarmen an jedem Ansaugpunkt), dokumentierte Messergebnisse (z.B. Ansprechzeiten, Luftströmungs-Messwerte zur Überwachung der Ansaugleitungen) sowie das Abnahmedatum mit Unterschriften der verantwortlichen Personen. Mit diesen Unterlagen wird zum Zeitpunkt der Übergabe bestätigt, dass die technische Funktionsfähigkeit des RAS einwandfrei gegeben ist. Sie sind unerlässlich für die Abnahme durch den Bauherrn und gegebenenfalls die Feuerwehr oder Bauaufsichtsbehörde. Außerdem dienen sie als Haftungsnachweis für den Errichter und als Beleg gegenüber Versicherern, dass zum Start des Betriebs ein funktionsfähiger Brandschutz vorhanden war. Der Facility Manager muss diese Prüf- und Abnahmeunterlagen gewissenhaft archivieren, um bei Audits oder im Schadenfall die ordnungsgemäße Abnahme des Systems nachweisen zu können.
Instandhaltungsanweisungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungsanweisungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der dauerhaften Funktionsfähigkeit |
| Rechts-/Normbezug | VDI 6026-1; DIN 18382 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Errichter / Wartungsfachfirma |
| Praxisbezug | Instandhaltungsplanung, Betreiberpflichten |
Erläuterung:
Wartungs- und Instandhaltungsanweisungen legen fest, wie das Rauchansaugsystem regelmäßig geprüft und instand gehalten werden muss, um eine dauerhafte Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Darin sind die vorgeschriebenen Wartungsintervalle (z.B. monatliche Sichtkontrollen, vierteljährliche Funktionsprüfungen, jährliche Gesamtwartung) und detaillierte Prüfschritte für jede Wartung definiert. Ebenso enthalten sie Hinweise auf erforderliche Qualifikationen (etwa die Einbindung einer zertifizierten Wartungsfachfirma) und Sicherheitsmaßnahmen bei der Wartung.
Diese Anleitungen basieren auf Herstellerangaben, Normen und Richtlinien (z.B. der VDI 6026 für die Dokumentationsstruktur). Sie werden vom Errichter dem Betreiber übergeben und dienen im Facility Management als Grundlage für die Instandhaltungsplanung. Der Betreiber ist verpflichtet, die Wartungen gemäß diesen Vorgaben durchzuführen und jede durchgeführte Prüfung zu dokumentieren. Durch die Einhaltung der Wartungsanweisungen wird ein regelkonformer und revisionssicherer Betrieb des RAS gewährleistet: Alle Prüfnachweise werden so geführt, dass sie bei Bedarf (z.B. gegenüber Aufsichtsbehörden oder Versicherern) lückenlos belegen, dass das System ordnungsgemäß instand gehalten wird. Nur eine konsequente Wartung nach Plan stellt sicher, dass die Funktion des Rauchansaugsystems langfristig erhalten bleibt und im Brandfall zuverlässig arbeitet.
