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Organisatorischen und betrieblichen Brandschutz

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Organisatorischer und betrieblicher Brandschutz

Der organisatorische und betriebliche Brandschutz stellt im Facility Management (FM) in Deutschland eine zentrale Aufgabe dar. Er gewährleistet, dass vorbeugende und abwehrende Brandschutzmaßnahmen systematisch umgesetzt, dokumentiert und kontinuierlich aufrechterhalten werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Leben, Gesundheit und Sachwerten durch die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, baurechtlichen Brandschutzauflagen und versicherungstechnischen Anforderungen. Die erforderliche Dokumentation begründet eine klare Rechenschaftspflicht bei Arbeitgebern, Betreibern und Brandschutzverantwortlichen. Sie bildet die rechtliche und organisatorische Grundlage für behördliche Überprüfungen, Audits sowie eine fortlaufende Verbesserung der Sicherheit in Arbeitsstätten und Industriebetrieben.

Die Dokumentation des organisatorischen und betrieblichen Brandschutzes bildet das Rückgrat für Compliance und Risikomanagement im Facility Management. Jedes Dokument – von der Personalbestellung bis hin zu Verfahrensprotokollen – belegt, dass die Sicherheitsverantwortlichkeiten klar definiert, regelmäßig aktualisiert und nachweislich umgesetzt sind. Durch die Ausrichtung an den deutschen Arbeitsschutzgesetzen (ArbSchG), den DGUV-Regelwerken und technischen Standards wie der VDI-Richtlinie 3819 Blatt 3 sowie der Muster-Industriebaurichtlinie 2019 stellen Facility Manager sicher, dass sowohl die gesetzliche Konformität als auch die betriebliche Widerstandsfähigkeit gegenüber Brandrisiken gewährleistet sind. Die ordnungsgemäße Pflege und Verfügbarkeit dieser Dokumente ermöglicht reibungslose Audits, schützt die Beschäftigten und stärkt die Integrität des Brandschutzsystems im Gebäude.

Organisatorischer & betrieblicher Brandschutz harmonisiert

Bestellung von Brandschutzhelfern (Brandschutzhelfer)

Field

Details

Dokumenttitel/-art

Bestellungsschreiben für Brandschutzhelfer

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigt die formale Benennung von geschulten Beschäftigten zu Brandschutzhelfern, die den Arbeitgeber bei der Brandverhütung und im Notfall unterstützen. Verpflichtend für Betriebe, um entsprechend der Betriebsgröße und Gefährdungslage ausreichend Personal für den Brandschutz bereitzustellen.

Zugehörige Vorschriften/Normen

DGUV Vorschrift 1 §§ 20 und 21; Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 (Notfallmaßnahmen)

Wesentliche Inhalte

Personaldaten der benannten Person
Beschreibung der Aufgaben (Brandschutzprävention, Alarmierung, Evakuierungsunterstützung, Einsatz von Löschmitteln)
Bestätigung der absolvierten Brandschutzhelfer-Schulung
Unterschrift von Arbeitgeber und Beschäftigtem
Dauer der Bestellung bzw. Überprüfungszyklus

Verantwortliche Person/Stelle

Arbeitgeber bzw. Unternehmer in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Praktische Hinweise

Verwendung bei internen Sicherheitsaudits, DGUV-Prüfungen oder Überprüfungen durch den Versicherer. Muss bei Personalwechsel oder geänderten Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Aufbewahrung im FM-Sicherheitsdokumentationssystem oder im Arbeitsschutzordner.

Erläuterung

Im Facility Management bilden Brandschutzhelfer die erste Verteidigungslinie im Brandfall. Gemäß DGUV Vorschrift 1 und § 10 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden und benennen – in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung. Diese geschulten Personen verfügen über grundlegende Kenntnisse des vorbeugenden Brandschutzes, den richtigen Umgang mit Feuerlöschgeräten sowie das korrekte Verhalten im Brandfall. Das Bestellungsschreiben dokumentiert die Erfüllung dieser Arbeitsschutzpflicht und belegt die betriebliche Notfallbereitschaft. Der Facility Manager stellt sicher, dass Ausbildungsnachweise und Bestellungsunterlagen für interne Audits oder behördliche Kontrollen jederzeit verfügbar und aktuell sind. Bei Veränderungen im Personalbestand oder in der Gefährdungsbeurteilung wird die Bestellung der Brandschutzhelfer entsprechend angepasst.

Bestellung von Brandschutzbeauftragten – Arbeitsstätten

Field

Details

Dokumenttitel/-art

Bestellungsschreiben Brandschutzbeauftragter (Arbeitsstätte)

Zweck & Geltungsbereich

Legt die formale Beauftragung einer sachkundigen Person zur Überwachung aller vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten fest. Erforderlich in größeren oder brandgefährdeten Betrieben, um die dauerhafte Einhaltung der Brandschutzauflagen sicherzustellen.

Zugehörige Vorschriften/Normen

VDI 3819 Blatt 3; VdS 3111; DGUV Information 205-003; vfdb 12-09/01

Wesentliche Inhalte

Personen- und Qualifikationsdaten des Beauftragten
Verantwortungsbereich (Inspektionen, Dokumentation, Mitarbeiterschulung, Ansprechpartner für Feuerwehr/Behörden)
Weisungsbefugnis und Berichtsweg
Unterschrift von Arbeitgeber und Beauftragtem
Bestätigung der Fortbildungsverpflichtung

Verantwortliche Person/Stelle

Arbeitgeber oder Betreiber; Brandschutzbeauftragter; Fachabteilung Arbeitssicherheit

Praktische Hinweise

In den Sicherheitsmanagement-Unterlagen der Einrichtung zu hinterlegen und bei personellen Änderungen zu aktualisieren. Wird bei Brandschutzbegehungen, Gefährdungsbeurteilungen sowie behördlichen oder versicherungstechnischen Überprüfungen angefordert.

Erläuterung

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten stellt sicher, dass eine qualifizierte Person – in der Regel mit VdS-anerkannter Ausbildung – die präventiven und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen koordiniert und überwacht. In der Praxis empfiehlt sich die Benennung insbesondere in Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung oder großer Ausdehnung. Der Brandschutzbeauftragte übernimmt vielfältige Aufgaben: Er kontrolliert zum Beispiel regelmäßig die betrieblichen Brandschutzeinrichtungen (wie Brandmelde- und Löschanlagen), dokumentiert Prüfungen und Wartungen, schult Beschäftigte im Brandschutz und arbeitet eng mit der örtlichen Feuerwehr sowie den Aufsichtsbehörden zusammen. Das Bestellungsschreiben definiert klar seinen Zuständigkeitsbereich und seine Weisungsbefugnisse und schafft so eine Schnittstelle zwischen dem organisatorischen Brandschutz und den technischen Betriebsteams. Zudem verpflichtet es den Beauftragten zur kontinuierlichen Fortbildung, damit sein Fachwissen stets auf dem aktuellen Stand bleibt. In komplexen Arbeitsumgebungen mit hohen Brandlasten oder mehreren Mietparteien bietet der Brandschutzbeauftragte essenzielle Beratung – beispielsweise zur Risikominimierung, zur Optimierung von Flucht- und Rettungswegen oder zur Planung von Evakuierungsübungen.

Bestellung von Brandschutzbeauftragten – Industriebauten

Field

Details

Dokumenttitel/-art

Bestellungsschreiben Brandschutzbeauftragter (Industriebau)

Zweck & Geltungsbereich

Legt die formale Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten speziell für große Industrie- oder Hochrisiko-Produktionsgebäude fest, in denen aufgrund baurechtlicher Vorgaben (z. B. Industriebaurichtlinie) eine Bestellung verpflichtend ist.

Zugehörige Vorschriften/Normen

Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) 2019

Wesentliche Inhalte

Rechtsgrundlage der Bestellung (baubehördliche Auflage)
Nachweis der Fachkunde (z. B. VdS- oder vfdb-Zertifikat)
Aufgaben zu anlagenspezifischen Gefahren und Überwachung der Brandlasten
Zusammenarbeit mit HSE- und Sicherheitsverantwortlichen der Anlage
Dokumentation der Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr

Verantwortliche Person/Stelle

Betreiber des Gebäudes oder der Anlage; Brandschutzbeauftragter

Praktische Hinweise

Erforderlich für die Einhaltung bauaufsichtlicher Auflagen (Baugenehmigung) und von Bedeutung für den Sachversicherer. Muss bei behördlichen Abnahmen oder periodischen Sicherheitsaudits vorgezeigt werden. Teil der FM-Sicherheitsdokumentation und Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen.

Erläuterung

In Industriebauten ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten keine freiwillige Maßnahme, sondern eine behördliche Auflage. Die Muster-Industriebaurichtlinie 2019 schreibt vor, dass der Betreiber einer Industrieanlage ab einer bestimmten Größe (in der Regel bei mehr als 5.000 m² Gesamtnutzfläche aller Brandabschnitte) einen geeigneten Brandschutzbeauftragten benennen muss. Dieser interne Brandschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und aller daraus resultierenden betrieblichen Brandschutzanforderungen. Er hat beispielsweise die Aufgabe, besondere Gefahrenquellen (etwa brandgefährliche Verfahren oder hohe Brandlasten) im Auge zu behalten und dem Betreiber festgestellte Mängel unverzüglich zu melden. Der Facility Manager sorgt für eine enge Abstimmung zwischen dem Brandschutzbeauftragten und den technischen Instandhaltungsteams für Brandschutzanlagen (z. B. Brandmelde- und Sprinkleranlagen). Dadurch wird gewährleistet, dass baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz im Betriebsablauf nahtlos ineinandergreifen. Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten im Industriebau ist zudem Voraussetzung für die Baugenehmigung und muss bei Abnahmen durch Behörden sowie bei Begehungen durch Versicherer nachgewiesen werden.

Dokumentation der getroffenen Brandschutzmaßnahmen

Field

Details

Dokumenttitel/-art

Dokumentation der getroffenen Brandschutzmaßnahmen

Zweck & Geltungsbereich

Fasst alle umgesetzten organisatorischen, technischen und baulichen Brandschutzmaßnahmen im Betrieb zusammen und dient als Nachweis der Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitsschutz- und Brandschutzanforderungen.

Zugehörige Vorschriften/Normen

ASR A2.2 – Technische Regel für Arbeitsstätten: Maßnahmen gegen Brände

Wesentliche Inhalte

Überblick über das Brandschutzkonzept
Lage von Feuerlöschern, Brandmeldeeinrichtungen und Fluchtwegen
Notfall- und Evakuierungsverfahren
Dokumentation von durchgeführten Räumungs-/Alarmübungen sowie Prüfprotokollen
Wartungsintervalle für brandschutztechnische Systeme

Verantwortliche Person/Stelle

Arbeitgeber / Facility Manager; Fachkraft für Arbeitssicherheit; Brandschutzbeauftragter

Praktische Hinweise

Wird bei Arbeitssicherheitsaudits und Gefährdungsbeurteilungen eingesehen. Dient als Grundlage für eine kontinuierliche Verbesserung des Brandschutzmanagements im FM. Muss aktuell gehalten und allen Beteiligten zugänglich sein.

Erläuterung

Diese Dokumentation gibt einen ganzheitlichen Überblick über die im Betrieb umgesetzten Brandschutzmaßnahmen. Sie vereint alle relevanten Informationen – von technischen Anlagendaten über Notfallpläne bis hin zu Prüf- und Wartungsnachweisen – in einem einzigen Referenzdokument. Dadurch wird transparent festgehalten, welche Schutzkonzepte und Einrichtungen vorhanden sind und wie deren Funktionsfähigkeit sichergestellt wird. Für den Facility Manager ist diese Sammlung ein zentrales Instrument, um die Einhaltung der Brandschutzauflagen gegenüber Prüfern oder Behörden nachzuweisen, interne Schulungen zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit externen Stellen (z. B. Feuerwehr oder Brandschutzsachverständigen) zu erleichtern. Gleichzeitig bildet sie die Grundlage, um im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses Schwachstellen im Brandschutz zu identifizieren und gezielte Maßnahmen einzuleiten. Wichtig ist, dass die Dokumentation stets auf dem neuesten Stand gehalten wird und für alle verantwortlichen Stellen leicht zugänglich ist, damit im Bedarfsfall sofort auf die hinterlegten Informationen zugegriffen werden kann.

Protokoll über die Brandschutzunterweisung der Beschäftigten

Field

Details

Dokumenttitel/-art

Unterweisungsprotokoll Brandschutz

Zweck & Geltungsbereich

Hält die regelmäßige Brandschutz-Unterweisung der Beschäftigten fest und bestätigt die Erfüllung der Schulungspflichten für das Personal, insbesondere in Industriebetrieben.

Zugehörige Vorschriften/Normen

Muster-Industriebaurichtlinie 2019; DGUV Information 205-003

Wesentliche Inhalte

Datum und Ort der Unterweisung
Behandelte Themen (Alarmierung, Feuerlöscher-Einsatz, Fluchtwege)
Name und Unterschrift des Unterweisenden
Liste der Teilnehmer mit Unterschriften
Durchführungsfrequenz (mindestens jährlich)

Verantwortliche Person/Stelle

Anlagenbetreiber bzw. Unternehmer; Brandschutzbeauftragter; Personalabteilung

Praktische Hinweise

Muss als nachweisbare Dokumentation der Mitarbeiterunterweisung geführt werden. Wird bei Audits, Prüfungen durch Versicherer und Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses verlangt. Sollte digital im FM-Schulungssystem hinterlegt werden.

Erläuterung

Das Unterweisungsprotokoll stellt sicher, dass alle Beschäftigten über Brandgefahren und das Verhalten im Notfall informiert sind. Gemäß gesetzlichen Vorgaben (u. a. ArbSchG und Arbeitsstättenregeln) müssen Mitarbeiter mindestens einmal jährlich im Brandschutz unterwiesen werden; in Industriebetrieben lässt die Industriebaurichtlinie auch Intervalle von bis zu zwei Jahren zu. Der Facility Manager integriert diese Pflichtunterweisungen fest in das Onboarding neuer Mitarbeiter und in die wiederkehrenden Schulungspläne. Im Protokoll werden Datum, Inhalte und Teilnehmer jeder Unterweisung festgehalten und von der unterweisenden Person sowie den Anwesenden unterschrieben. Diese detaillierte Dokumentation erfüllt nicht nur die Nachweispflicht gegenüber Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern, sondern stärkt auch die Sicherheitskultur im Unternehmen. Regelmäßig geschulte Beschäftigte sind sich der Brandrisiken bewusster und wissen im Ernstfall genau, was zu tun ist – das verringert die Gefahr von Panik oder Fehlverhalten im Brandfall. Die Unterweisungsnachweise sollten über einen längeren Zeitraum (mindestens zwei Jahre) aufbewahrt werden, damit im Schadensfall der Schulungsstand der Belegschaft belegbar ist.