Mechanische Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA, RWA)
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Mechanische Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA, RWA)
Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA/RWA) gehören zu den sicherheitskritischen brandschutztechnischen Systemen in Gebäuden. Die Planung, Vergabe, Genehmigung, Ausführung und der Betrieb dieser Anlagen unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen und normativen Vorgaben. Die nachfolgende Dokumentationsübersicht beschreibt die erforderlichen vergabe-, planungs-, genehmigungs-, prüf- und betriebsbezogenen Unterlagen. Sie dient dazu, die rechtssichere Vergabe, die technisch fundierte Planung, die behördliche Genehmigung, die sichere Inbetriebnahme, die nachhaltige Betriebsführung sowie die Audit- und Haftungssicherheit über den gesamten Lebenszyklus von MRA/RWA-Anlagen sicherzustellen. Die hier dargestellten Dokumente sind in allen Gebäudetypen erforderlich und werden im Facility Management systematisch geführt.
RWA/MRA-Systeme für Rauch- und Wärmeableitung
- Angebot für Bauleistungen – MRA/RWA
- Anlagenbeschreibung – Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Berechnung und Auslegung – Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)
- Ausschreibungspläne
- Ausführungs- und Werkpläne
- Antrag auf behördliche Genehmigung – MRA/RWA
- Anlagen-/Assetbuch für MRA/RWA
- Messungen an der technischen Ausrüstung
- Prüf- und Messprotokolle für elektrische Betriebsmittel
- Verzeichnis der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Berechnung und Auslegung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Berechnung und Auslegung – LPH 7 (Vergabe-/Ausschreibungsergebnis)
- Lebenszykluskostenberechnung (LCC) – Ergebnisse
- Betriebskostenberechnung
- Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Neuberechnung
- Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (AVCP)
- Europäische technische Bewertung (ETA) / Bewertungsdokument
- Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen (elektrische Ausrüstung)
- Interdisziplinäre Betriebsanleitung (anlagenübergreifend)
- Betriebsbuch / Betriebsprotokoll
- Europäisches Bewertungsdokument für Bauprodukte
- Produktspezifische technische Dokumentation
- Brandschutz- / Brandfallsteuermatrix
- Lösungsdarstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Lösungsbeschreibung – LPH 7 (Vergabeergebnis)
- Datenerhebung, Analyse und Optimierung (Ergebnisse)
- Wartungsdokumente für MRA/RWA-Systeme
- Bautagebuch / Dokumentation des Bauablaufs
- Dokumentation des Vergabeverfahrens
- Europäisches Bewertungsdokument für Bauprodukte
- Produktspezifische technische Dokumentation
- Brandschutz- / Brandfallsteuermatrix
- Lösungsdarstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Lösungsbeschreibung – LPH 7 (Vergabeergebnis)
- Datenerhebung, Analyse und Optimierung (Ergebnisse)
- Wartungsdokumente für MRA/RWA-Systeme
- Bautagebuch / Dokumentation des Bauablaufs
- Dokumentation des Vergabeverfahrens
- Eignungsnachweis des Anbieters
- Mengenermittlung (Ergebnisse)
- Funktions- und Strangschema – LPH 2 (Vorplanung)
- Funktions- und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Funktions- und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Funktions- und Strangschema – LPH 7 (Vergabeergebnis)
- Gewerke- bzw. Schnittstellenmatrix
- Wartungsplan
- Wartungskalender
- Wartungsbericht
- Objektbegehungs- und Bestandsprotokoll
- Planungskonzept für Rauchschutz-Druckanlagen
- Anschlusspläne für gelieferte Geräte und Maschinen
- Preisliste / Kostenansätze für RDA-Technik
- Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte im Einzelfall (Zustimmung im Einzelfall – ZiE)
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
- Bauphysikalische und statische Nachweise (Dämm- und Brandschutzarbeiten)
- Leistungs- und Funktionsmessungen der RDA
- Protokoll zur Mängelbeseitigung nach Abnahme
- Prüfbuch für elektrische Betriebsmittel
- Objektbegehungs- / Bestandsprotokoll
- Anschlusspläne für gelieferte Geräte und Maschinen
- Planungskonzept MRA/RWA
- Preislisten / Kostenansätze für technische Ausrüstung
- Produktkennzeichnung – mechanische RWA-Geräte
- Produktspezifikation – mechanische RWA-Geräte
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
- Protokoll zur Mängelbeseitigung nach Abnahme
- Prüfbuch für elektrische Betriebsmittel (auf Anforderung der BG)
- Raumbuch (Room Book)
- Raumbuch (Technischer Teil) – LPH 2 Vorplanung
- Raumbuch (Technischer Teil) – LPH 3 Entwurfsplanung
- Auditdokumente für MRA/RWA
- Berechnung von Schadstoff- und Emissionsfreisetzungen
- Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 5 Ausführungsplanung
- Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 7 Vergabeergebnis
- Schnittstellenkatalog
- Stromlauf- und Schaltpläne – LPH 5 Ausführungsplanung
- Ausschreibungsunterlagen mit leistungsbereichsbezogenen Leistungsverzeichnissen
- Vergabevorschlag
Angebot für Bauleistungen – MRA/RWA
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Angebot (Bauleistungen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Wirtschaftliche und technische Beschreibung der auszuführenden MRA/RWA-Leistungen |
| Relevante Regelwerke | Vergabeverordnung (VgV); Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsbeschreibung |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer |
| Praxisbezug | Grundlage für Vergabeentscheidung, Vertragsabschluss und Nachtragsbewertung |
Erläuterung
Die Ausschreibung von MRA/RWA-Leistungen muss den vergaberechtlichen Grundsätzen von Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit genügen. Die VgV verlangt, dass Leistungsbeschreibungen so formuliert werden, dass alle Unternehmen Zugang haben und sich auf den gleichen technischen Standard beziehen. Technische Spezifikationen sind in der Reihenfolge nationaler Normen, europäischer Normen und internationaler Normen zu nennen; Produkte oder Herkunft dürfen nur ausnahmsweise konkret benannt werden. Die VOB/A regelt die Verfahren für Bauleistungen; sie schreibt vor, dass Ausschreibungen offen, transparent und diskriminierungsfrei durchzuführen sind und Leistungskataloge klare und vollständige Angaben zu Mengen, Qualitäten, Fristen und Nebenleistungen enthalten. Ein aussagekräftiges Angebot ermöglicht dem Facility Manager, Leistungsumfang und Kostenstruktur transparent nachzuvollziehen, den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln und spätere Nachträge nachzuweisen.
Anlagenbeschreibung – Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anlagenbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Gesamtbeschreibung von Aufbau, Funktion und Betriebsweise der MRA/RWA |
| Relevante Regelwerke | Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagenkonzept |
| Verantwortlich | Fachplaner technische Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praxisbezug | Übergabe an das Facility Management, Betriebseinweisung, Grundlage für Störungsanalyse |
Erläuterung
Die Anlagenbeschreibung ist das zentrale Verständigungsdokument zwischen Planung und Betrieb. Sie beschreibt das Gesamtsystem mit seinen Komponenten (Rauchabzugsventilatoren, Schacht- und Kanalnetze, Öffnungen im Dach oder an der Fassade, Stromversorgung, Steuer- und Auslösegeräte) sowie die vorgesehene Betriebsweise im Brandfall und bei regelmäßigen Tests. Im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen werden diese Unterlagen durch den Fachplaner erstellt, um dem Betreiber eine sichere und effiziente Bedienung zu ermöglichen. Für das Facility Management dient die Anlagenbeschreibung als Grundlage für die Betriebsanweisung, für Einweisungen des Bedienpersonals und für die Analyse von Störungen.
Berechnung und Auslegung – Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Berechnungs- und Auslegungsnachweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der brandschutztechnischen Wirksamkeit und der technischen Dimensionierung |
| Relevante Regelwerke | HOAI; normative Anforderungen der Landesbauordnungen und DIN 18232-5 (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) |
| Wesentliche Inhalte | • Berechnung des Rauchabzugsvolumens |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Grundlage für behördliche Genehmigungen, Betriebssicherheit und spätere Funktionsprüfungen |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung müssen Fachplaner nachweisen, dass die MRA/RWA im Brandfall ausreichend Rauchabzugsleistung erbringen. Dazu werden die erforderlichen Abzugsvolumen nach Brandschutzkonzept berechnet, Druckverluste in Schächten und Kanälen ermittelt und Ventilatoren dimensioniert. Sicherheitsreserven berücksichtigen Alterung und mögliche Verunreinigungen. Diese Nachweise sind für die Genehmigungsplanung und die spätere Abnahme unerlässlich; sie bilden die Basis für die Leistungs- und Funktionsprüfungen bei Inbetriebnahme und Betrieb.
Ausschreibungspläne
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausschreibungszeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Grundlage für die Angebotsabgabe |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Systemübersichten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Leistungsabgrenzung, Vergleichbarkeit der Angebote |
Erläuterung
Ausschreibungspläne stellen die MRA/RWA schematisch dar. Sie zeigen Leitungswege, Lage der Ventilatoren, Rauchabzugsklappen, Lufteintrittsöffnungen, Brandmelder und Schaltschränke sowie ihren Anschluss an das Gebäude. Diese Pläne ermöglichen es den Bietern, ihren Leistungsumfang und die Mengenermittlung eindeutig zu bestimmen. Für das Facility Management erleichtern sie die Abgrenzung zu anderen Gewerken und dienen später als Grundlage für Revisionsunterlagen.
Ausführungs- und Werkpläne
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungs-/Werkpläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung der realisierten Anlage und ihrer Einbaubedingungen |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Leitungsführung in Grundrissen und Schnitten |
| Verantwortlich | Zeichner / Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Revisionsunterlagen, Instandhaltung, Umbauten |
Erläuterung
Werkpläne bilden den tatsächlichen Zustand der MRA/RWA ab. Sie enthalten genaue Maße, Höhenlagen, Materialien, Befestigungstechnik und Verbindungen zu anderen Gewerken. Für Wartung und Instandhaltung sind sie unersetzlich, weil sie den Zugang zu einzelnen Bauteilen, Brandschutzabschottungen und die Verlegung der Kabel- und Lüftungswege dokumentieren. Bei späteren Umbauten oder Modernisierungen ermöglichen sie ein zielgerichtetes und beschädigungsfreies Arbeiten.
Antrag auf behördliche Genehmigung – MRA/RWA
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Genehmigungsantrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Erlangung der bauordnungsrechtlichen Zustimmung zur Errichtung und zum Betrieb der MRA/RWA |
| Relevante Regelwerke | HOAI; Landesbauordnungen; DIN 18232-5 |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagenbeschreibung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Bauherr |
| Praxisbezug | Voraussetzung für die Ausführung und den späteren Betrieb |
Erläuterung
Der Genehmigungsantrag bündelt alle Dokumente, die zur behördlichen Prüfung erforderlich sind. Neben der Anlagenbeschreibung und den Berechnungen sind Nachweise über die Einhaltung der Bauordnungen, Brandschutzkonzepte, Zertifikate über verwendete Komponenten und gegebenenfalls die Zustimmung der Prüfsachverständigen beizufügen. Für das Facility Management ist die Genehmigungsakte wichtig, weil hierin oft Nebenbestimmungen und Auflagen festgelegt werden, die im Betrieb dauerhaft einzuhalten sind (zum Beispiel Prüffristen, Wartungsintervalle, qualifizierte Bediener).
Anlagen-/Assetbuch für MRA/RWA
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Assetbuch / Anlagenbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Erfassung aller Anlagenteile einschließlich ihrer Identifikation, Standort- und Lebenszyklusdaten |
| Relevante Regelwerke | DIN 32835-1 (Technische Produktdokumentation); VDI-MT 3810-1; VDI 6070-1 (Raumbuch); BHE-Leitfaden für MRA |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagenkennzeichnung und Nummerierung |
| Praxisbezug | Instandhaltungsmanagement, Budgetierung, Auditfähigkeit, Haftungsnachweis |
Erläuterung
Das Anlagen- oder Assetbuch ist ein zentrales Instrument des technischen Facility Managements. Es verzeichnet sämtliche Bestandteile der MRA/RWA einschließlich ihrer Seriennummern, Installationsorte, Herstellerdaten, Inbetriebnahme- und Austauschtermine, Wartungsintervalle sowie Prüfnachweise. Die DIN 32835 definiert hierfür eine strukturierte Gliederung von Dokumenten für das Facility Management; die VDI-MT 3810-1 beschreibt Grundlagen für das Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen, während die VDI 6070-1 betont, dass Raum- und Anlagendaten über den gesamten Lebenszyklus maschinenlesbar dokumentiert und fortgeführt werden sollen. Der BHE-Leitfaden für maschinelle Rauchabzugsanlagen fordert darüber hinaus ein Betriebsbuch, das in der Zentrale der MRA vorgehalten wird und in das jede Störung, jeder Alarm sowie jede Service- und Wartungsmaßnahme einzutragen ist. Dieses Logbuch dient als fortlaufender Nachweis des Anlagenzustands und darf nur von befugten Personen geführt werden. Das Assetbuch ermöglicht dem Facility Management eine vorausschauende Instandhaltungsplanung, die Kostensteuerung und bildet die Grundlage für Audit- und Haftungsnachweise.
Messungen an der technischen Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Messprotokolle |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Soll-/Ist-Leistung der MRA/RWA |
| Relevante Regelwerke | HOAI; VOB; DIN 18232-5 |
| Wesentliche Inhalte | • Volumenströme und Luftgeschwindigkeiten |
| Verantwortlich | Fachplaner / TGA-Ingenieur |
| Praxisbezug | Abnahme, Optimierung, Betriebskontrolle |
Erläuterung
Vor der Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen müssen die Leistungsdaten der MRA/RWA gemessen und protokolliert werden. Gemessene Volumenströme, Drücke und Zeiten für das Räumen des Rauchgases werden mit den berechneten Sollwerten verglichen. Abweichungen sind zu analysieren und gegebenenfalls nachzuregeln. Die Messprotokolle bilden die Grundlage für die Abnahme nach VOB und dienen dem Betreiber zur kontinuierlichen Leistungskontrolle und Optimierung der Anlage.
Prüf- und Messprotokolle für elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Elektrische Prüfprotokolle |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit und Funktionsfähigkeit der elektrischen Komponenten der MRA/RWA |
| Relevante Regelwerke | DIN VDE 0701-0702 (Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte); DGUV Vorschrift 3; DGUV Information 203-070 |
| Wesentliche Inhalte | • Messwerte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Funktionsprüfung) |
| Verantwortlich | Befähigte prüfende Person (Elektrofachkraft) |
| Praxisbezug | Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen, Auditnachweis |
Erläuterung
Elektrische Betriebsmittel der MRA/RWA müssen vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen auf Sicherheit geprüft werden. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Arbeitgeber, elektrische Anlagen nur von Elektrofachkräften errichten, ändern und warten zu lassen und vor der Verwendung prüfen zu lassen. Die DIN VDE 0701-0702 beschreibt die Verfahren für die Wiederholungsprüfung: Es darf nur geprüft werden, wenn keine Gefahr für Prüfpersonal besteht, und es ist festzustellen, ob Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß wirken. Nach jeder Prüfung ist das nächste Prüfintervall so festzulegen, dass ein sicherer Betrieb gewährleistet bleibt; bei ortsveränderlichen Geräten beträgt es im Regelfall sechs Monate (drei Monate auf Baustellen), kann bei niedriger Fehlerquote verlängert werden, darf aber ein Jahr (in Bürobereichen zwei Jahre) nicht überschreiten. Prüfprotokolle müssen sämtliche Messwerte, den Prüfablauf, das Ergebnis und den Namen der befähigten Person enthalten. Diese Nachweise sind unerlässlich für die Abnahme, für wiederkehrende Prüfungen und bei Audits.
Verzeichnis der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gewährleistungsübersicht |
| Zweck & Geltungsbereich | Überblick über Fristen und Verantwortlichkeiten für Mängelansprüche |
| Relevante Regelwerke | HOAI; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagenteile |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Mängelmanagement, Haftungssicherung |
Erläuterung
Gewährleistungsansprüche für MRA/RWA unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen des Werkvertragsrechts (§ 634a BGB). Für Bauwerke beträgt die Frist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme, für bewegliche Teile zwei Jahre. Ein Verzeichnis der relevanten Fristen, differenziert nach Anlagenteilen, erleichtert dem Facility Management die rechtzeitige Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln. Der Fachplaner erstellt diese Übersicht als Bestandteil der Übergabe; sie dient als Arbeitsinstrument im Mängelmanagement, um vertragliche Rechte fristgerecht geltend zu machen und die Haftungssicherheit zu gewährleisten.
Berechnung und Auslegung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Berechnungs- und Auslegungsnachweis (LPH 5) |
| Zweck & Geltungsbereich | Detailierte technische Auslegung der MRA/RWA in der Ausführungsplanung. Der Nachweis stützt sich auf die in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeiteten Brandschutzkonzepte und bildet die Grundlage für die Werkplanung und spätere Abnahmen. |
| Relevante Regelwerke | HOAI, DIN 18232-5, DIN EN 12101-3, DIN EN 12101-9/-10 sowie Landesbauordnungen und BHE-Richtlinie für MRA |
| Wesentliche Inhalte | • Bemessung des Volumenstroms und der Ventilatorleistung entsprechend den Tabellen der DIN 18232-5 |
| Verantwortlich | Fachplaner*in TGA (technische Gebäudeausrüstung) |
| Praxisbezug | Grundlage für die Werk- und Montageplanung; Nachweis für bauaufsichtliche Prüfungen; Voraussetzung für funktionale Prüfungen und Inbetriebnahme |
Erläuterung
Die Leistungsphase 5 der HOAI dient der Umwandlung der genehmigten Entwurfsplanung in ausführungsreife Pläne. Der Fachplaner dimensioniert die MRA anhand normativer Berechnungen. Der entscheidende Parameter ist der abzuführende Rauchvolumenstrom, der gemäß DIN 18232-5 aus einer Bemessungsgruppe abgeleitet wird. Die Bemessungsgruppe ergibt sich aus der Brandentwicklungsdauer und dem Brandausbreitungsszenario. Daraus werden die erforderlichen Ventilatorleistungen bestimmt, die Temperaturkategorie der Komponenten festgelegt und die Druckverteilung festgelegt, um einen gleichmäßigen Brandgasstrom sicherzustellen. Die Lage der Ansaug- und Nachströmöffnungen wird so gewählt, dass keine Rückströmungen auftreten, und die Luftgeschwindigkeiten dürfen definierte Grenzwerte nicht überschreiten. Diese Auslegung ist für spätere Abnahmen und Funktionsprüfungen verbindlich.
Berechnung und Auslegung – LPH 7 (Vergabe-/Ausschreibungsergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Berechnungs- und Auslegungsanpassung (LPH 7) |
| Zweck & Geltungsbereich | Anpassung der Auslegung auf Grundlage der tatsächlich beauftragten Komponenten. Vergleicht die ursprüngliche Planung mit den Angeboten und Nachweisen der Hersteller, um sicherzustellen, dass die ausgeschriebenen Leistungen den geplanten Parametern entsprechen. |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 18379 (VOB/C ATV); Landesbauordnungen; BHE-Richtlinie |
| Wesentliche Inhalte | • Überprüfung der von den Bietern vorgeschlagenen Ventilatoren und Rauchklappen auf Gleichwertigkeit |
| Verantwortlich | Fachplaner*in TGA |
| Praxisbezug | Gewährleistet die Übereinstimmung zwischen Planung und Ausführung; reduziert Nachträge und haftungsrechtliche Risiken; bildet die Grundlage für die Auftragsvergabe |
Erläuterung
Die Leistungsphase 7 umfasst die Mitwirkung bei der Vergabe. Gemäß den HOAI-Grundleistungen vergleicht der Planer eingehende Angebote, prüft Neben- und Alternativangebote und erstellt Vergabevorschläge. Im Kontext einer MRA/RWA müssen die angebotenen Komponenten (Ventilatoren, Steuerzentralen, Klappen) mit der in LPH 5 dokumentierten Auslegung übereinstimmen. Die Anpassung stellt sicher, dass keine abweichenden Produkte mit brandschutzrelevanten Auswirkungen eingesetzt werden. Abweichungen sind zu dokumentieren und zu begründen. Die Ergebnisdokumentation dient als Bestandteil des Vergabevermerks und wird bei der baurechtlichen Prüfung benötigt.
Lebenszykluskostenberechnung (LCC) – Ergebnisse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Lebenszykluskostenberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung aller Kosten über den Lebenszyklus der MRA/RWA – von der Planung und Errichtung über den Betrieb bis zum Rückbau – zur Unterstützung wirtschaftlicher Entscheidungen. |
| Relevante Regelwerke | HOAI; GEFMA-Richtlinie 220-1 (Lebenszykluskosten-Ermittlung im Facility Management); DIN 276 (Kosten im Bauwesen) |
| Wesentliche Inhalte | • Ermittlung der Investitionskosten inklusive Planung, Ausführung und Inbetriebnahme |
| Verantwortlich | Fachplaner*in TGA in Zusammenarbeit mit dem Facility Management |
| Praxisbezug | Grundlage für Budgetplanung, Investitionsentscheidungen und Nachhaltigkeitsbewertungen; ermöglicht Vergleich von Varianten (z. B. redundante Ventilatoren vs. einfache Ausführung) |
Erläuterung
Die Lebenszykluskosten umfassen sämtliche Kosten, die über die komplette Lebensdauer eines Produkts oder Gebäudes entstehen. Diese umfassen Bau- und Planungskosten, Energie- und Versorgungskosten, Reinigung, Instandhaltung sowie Rückbau- und Entsorgungskosten. Nur die Berücksichtigung aller Phasen – von der Projektentwicklung über Bau und Betrieb bis zum Rückbau – erlaubt eine vollständige Bewertung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Die Planungsphase beeinflusst dabei maßgeblich die späteren Kosten: laut Deutschem Architektenblatt fließen rund 90 % der Lebenszykluskosten in der Planungsphase fest ein. Die Lebenszykluskostenberechnung gemäß GEFMA 220-1 unterstützt Betreiber*innen bei der Auswahl technischer Komponenten, indem sie langfristige Kostenfolgen transparent macht.
Betriebskostenberechnung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebskostenkalkulation |
| Zweck & Geltungsbereich | Prognose der laufenden Kosten für den Betrieb der MRA/RWA; dient der jährlichen FM-Budgetierung und dem Kostencontrolling. |
| Relevante Regelwerke | HOAI; GEFMA-Richtlinie 200 (Kosten im Facility Management); DIN 31051 (Instandhaltung) |
| Wesentliche Inhalte | • Energieverbrauch der Ventilatoren und Steuerzentralen |
| Verantwortlich | Facility Manager*in in Abstimmung mit dem Betreiber |
| Praxisbezug | Die Betriebskostenberechnung ermöglicht das aktive Kostenmanagement im laufenden Betrieb und stellt sicher, dass ausreichende Mittel für Wartung und Prüfungen vorhanden sind. |
Erläuterung
Die Berechnung der Betriebskosten ist ein Teil der Lebenszyklusbetrachtung, fokussiert jedoch auf die laufenden Kosten. Dazu gehören der Energiebedarf des Ventilatorsystems, die Kosten der regelmäßigen Wartung gemäß den technischen Regeln und die Ausgaben für wiederkehrende Prüfungen durch anerkannte Sachverständige. Gerade bei sicherheitsrelevanten Anlagen sind regelmäßige Inspektionen und Wartungen unverzichtbar, um Funktionssicherheit und Rechtskonformität zu gewährleisten.
Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Neuberechnung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bestands- und Revisionsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation des aktuellen Ist-Zustandes der MRA/RWA sowie Fortschreibung der technischen Berechnungen nach Änderungen oder Umbauten. |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 18232-5; VDI-MT 3810; BHE-Richtlinie |
| Wesentliche Inhalte | • Revisionspläne mit aktualisierten Grundrissen, Strangschemata und Leitungsverläufen |
| Verantwortlich | Fachplaner*in TGA in Kooperation mit dem Facility Management |
| Praxisbezug | Grundlage für Betrieb, Anpassungen und wiederkehrende Prüfungen; bei Umbauten ist die aktualisierte Dokumentation Voraussetzung für Abnahmen und Sachverständigenprüfungen |
Erläuterung
Die revisionssichere Dokumentation ist für den sicheren Betrieb und für spätere Umbauten unverzichtbar. Änderungen an der MRA – zum Beispiel Erweiterungen, der Austausch von Ventilatoren oder die Anpassung der Leitungsführung – erfordern eine aktualisierte Bestandsdokumentation. Diese umfasst Revisionspläne, nachgerechnete Auslegungsnachweise und eine Beschreibung der Systemänderungen. Nur so können Betreiber*innen und Prüfer den aktuellen Zustand nachvollziehen und etwaige Auswirkungen auf die Brandschutzwirkung beurteilen.
Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (AVCP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Zertifikat der Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass ein Bauprodukt die deklarierten Leistungen dauerhaft erbringt und den Anforderungen des europäischen Bauproduktenrechts entspricht. Das Zertifikat gehört zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) nach BauPVO. |
| Relevante Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO); Verordnung (EU) 2024/3110; Anhang V BauPVO; Landesbauordnungen |
| Wesentliche Inhalte | • Produktzertifikat (Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit) für das Produkt |
| Verantwortlich | Notifizierte Produktzertifizierungsstelle; Hersteller |
| Praxisbezug | Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit ist bei Produkten wie Brandgasventilatoren, Entrauchungsklappen oder Rauchschutzdruckanlagen zwingend erforderlich. Sie bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung und haftungsrechtliche Sicherheit. |
Erläuterung
Die Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 schreibt für harmonisierte Bauprodukte ein System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) vor. Für die MRA kommen in der Regel die Systeme 1 oder 1+ zur Anwendung. Dabei wird für das Produkt eine Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit (Produktzertifizierung) und gegebenenfalls eine Bescheinigung der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle ausgestellt. Diese Zertifikate werden von notifizierten Produktzertifizierungsstellen ausgestellt und sind Voraussetzung für die Erstellung der Leistungserklärung des Herstellers und die CE-Kennzeichnung. Die Systeme sind im Anhang V der BauPVO geregelt und variieren je nach Sicherheitsrelevanz. Hersteller können das anzuwendende System nicht frei wählen; die EU-Kommission legt dieses produktbezogen fest.
Europäische technische Bewertung (ETA) / Bewertungsdokument
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Europäische technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Konformitätsnachweis für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig durch harmonisierte Normen erfasst sind. Die ETA ermöglicht die CE-Kennzeichnung solcher Produkte. |
| Relevante Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO); Art. 21 f. BauPVO |
| Wesentliche Inhalte | • Dokumentierte Bewertung der Leistungen eines Bauprodukts hinsichtlich seiner wesentlichen Merkmale und die technischen Angaben zur Anwendung des AVCP-Systems |
| Verantwortlich | Nationale Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt) |
| Praxisbezug | Für MRA-Komponenten ohne harmonisierte Norm – beispielsweise Sonderventilatoren oder Systemlösungen – muss der Hersteller eine ETA beantragen. Die ETA bildet die Grundlage für die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung. |
Erläuterung
Wenn für ein Bauprodukt keine harmonisierte Norm existiert, kann ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) erstellt werden. Das EAD wird von der europäischen Organisation der Technischen Bewertungsstellen erarbeitet. Die Europäische technische Bewertung wird von einer nationalen Technischen Bewertungsstelle ausgestellt, bei der der Hersteller den Antrag stellt. Die ETA dokumentiert die Leistung des Produkts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale und enthält die für die Anwendung des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit erforderlichen technischen Angaben. Sie ist die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung von nicht harmonisierten Produkten und dient als Nachweis gegenüber Bauaufsichtsbehörden und Sachverständigen.
Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen (elektrische Ausrüstung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebs- und Sicherheitsanleitungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Gewährleistung des sicheren Betriebs der elektrischen Komponenten (Ventilatoren, Steuerzentralen, Notstromversorgung). Betriebsanleitungen müssen den Nutzern Anweisungen zur Bedienung, Wartung und zu Notfallmaßnahmen geben. |
| Relevante Regelwerke | 1. ProdSV (Verordnung über elektrische Betriebsmittel – Umsetzung der Richtlinie 2014/35/EU); CE-Kennzeichnung; Produktsicherheitsgesetz |
| Wesentliche Inhalte | • Bedienungs- und Wartungshinweise |
| Verantwortlich | Hersteller und Importeur der elektrischen Ausrüstung |
| Praxisbezug | Betriebsanleitungen sind erforderlich für die Unterweisung des Wartungspersonals und für die Arbeitssicherheit. Sie dienen als Nachweis bei Behörden und Versicherern. |
Erläuterung
Die 1. ProdSV verpflichtet Hersteller, elektrische Betriebsmittel nur in den Verkehr zu bringen, wenn ihnen eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beigefügt sind. Diese Informationen müssen klar, verständlich und deutlich sein. Einführer dürfen ein Produkt erst in den Verkehr bringen, wenn sie sich vergewissert haben, dass die Betriebsanleitung in deutscher Sprache beiliegt und eine CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Die Dokumentation muss zehn Jahre aufbewahrt und der Marktüberwachungsbehörde auf Verlangen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden. Für MRA-Komponenten müssen die Betriebsanleitungen unter anderem Angaben zur Bedienung, Warnhinweise, Wartungsintervalle, Fehlermeldungen und Notfallmaßnahmen enthalten.
Interdisziplinäre Betriebsanleitung (anlagenübergreifend)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Interdisziplinäre Betriebsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Koordinierte Beschreibung aller an der MRA beteiligten Gewerke und deren Schnittstellen zu anderen sicherheitstechnischen Anlagen wie Brandmeldeanlagen (BMA), Gebäudeleittechnik (GLT) und Stromversorgung. |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 18232-5; DIN EN 12101-9/-10; VDI-MT 3810; BHE-Richtlinie |
| Wesentliche Inhalte | • Darstellung der Schnittstellen zwischen MRA, BMA, GA und Stromversorgung |
| Verantwortlich | Fachplaner*in TGA und Betreiber in Zusammenarbeit mit den beteiligten Gewerken |
| Praxisbezug | Nur eine abgestimmte Betriebsanleitung gewährleistet, dass die MRA im Zusammenspiel mit anderen sicherheitsrelevanten Systemen fehlerfrei funktioniert. |
Erläuterung
Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen interagieren mit Brandmeldeanlagen, der Gebäudeautomation und der Stromversorgung. Die BHE-Richtlinie fordert, dass die Abnahmeprüfung die Auslösung durch Brandmelder und Brandmeldeanlagen sowie die Funktion potenzialfreier Kontakte für externe Ansteuerungen (z. B. Gebäudeleittechnik, Zulufttüren) umfasst. Außerdem müssen Nachströmöffnungen durch automatische Fenster, Jalousien oder Türen so dimensioniert werden, dass ihre Funktionsfähigkeit auch im Notstrombetrieb gewährleistet ist. Eine interdisziplinäre Betriebsanleitung beschreibt diese Schnittstellen, legt Zuständigkeiten fest und definiert Betriebsabläufe. Sie ist Grundlage für Unterweisungen und verhindert Fehlalarme sowie Funktionsstörungen.
Betriebsbuch / Betriebsprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebsbuch bzw. Betriebsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Kontinuierliche Dokumentation des Anlagenbetriebs, der Störungen, Wartungen und Prüfungen zur Erfüllung der Betreiberpflichten und zur Auditfähigkeit. |
| Relevante Regelwerke | VDI-MT 3810 Blatt 1; DIN 31051; BHE-Richtlinie; Landesbauordnungen |
| Wesentliche Inhalte | • Laufende Eintragungen von Betriebszeiten, Alarmen, Störungen und Serviceeinsätzen |
| Verantwortlich | Betreiber bzw. Facility Manager |
| Praxisbezug | Das Betriebsbuch ist ein zentrales Instrument zur Erfüllung der Betreiberverantwortung und wird bei behördlichen Prüfungen und durch Versicherer eingefordert. |
Erläuterung
Die BHE-Richtlinie schreibt vor, dass das Betriebsbuch zusammen mit dem Abnahme- bzw. Installationsprotokoll Bestandteil der MRA ist und in der Zentrale hinterlegt oder ständig verfügbar gehalten werden muss. Jede Störung, jeder Alarm sowie jede Wartungsmaßnahme ist fortlaufend einzutragen, wobei Eintragungsberechtigte der Betreiber oder beauftragte Fachfirmen sind. Das Betriebsbuch dokumentiert den aktuellen Zustand der Anlage und ist maßgeblich für die Einhaltung der Betreiberpflichten gemäß VDI-MT 3810, die im März 2023 als neue Regel eingeführt wurden. Zusätzlich sollte ein Blockdiagramm die Systemübersicht zeigen und Angaben zu Ventilatoren, Klappen, Auslösevorrichtungen und externen Schnittstellen (z. B. BMA-Ansteuerung, potenzialfreie Kontakte) enthalten. Die Dokumentation ist bei Änderungen oder Erweiterungen fortzuschreiben und dient als Nachweis gegenüber Behörden, Sachverständigen und Versicherern.
Europäisches Bewertungsdokument für Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Europäisches Bewertungsdokument (EAD/ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Verwendbarkeit und Leistungsbewertung von MRA/RWA-Bauprodukten |
| Relevante Regelwerke | Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | • Bewertungsgrundlagen |
| Verantwortlich | Bewertungsstelle / Hersteller |
| Praxisbezug | Bauaufsichtliche Nachweise, Genehmigungs- und Abnahmeverfahren |
Erläuterung
Ein Europäisches Bewertungsdokument ist eine harmonisierte technische Spezifikation. Es wird von der Europäischen Organisation für Technische Bewertungen (EOTA) in englischer Sprache angenommen und bildet die Grundlage für die Europäische Technische Bewertung (ETA). Ein EAD wird erarbeitet, wenn Bauprodukte nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst werden. Es enthält mindestens eine allgemeine Beschreibung des Bauprodukts und seiner vorgesehenen Verwendung, die Liste der wesentlichen Merkmale, Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Produktleistung sowie Grundsätze für die werkseigene Produktionskontrolle. Auf Basis des EAD können Hersteller eine Leistungserklärung erstellen und die CE-Kennzeichnung anbringen, um Produkte europaweit zu vermarkten. In der Praxis wird das Bewertungsdokument insbesondere dort benötigt, wo keine vollständig harmonisierte Norm existiert oder wo komplexe Systemlösungen eingesetzt werden.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Produktdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige Beschreibung technischer Eigenschaften und Leistungsdaten |
| Relevante Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | • technische Daten |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Betrieb, Ersatzteilmanagement, Prüfungen |
Erläuterung
Nach der Bauproduktenverordnung müssen Hersteller für Bauprodukte eine Leistungserklärung erstellen und eine technische Dokumentation als Grundlage für diese Leistungserklärung bereitstellen. Die Dokumentation beschreibt alle wichtigen Elemente des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit und enthält die nach Anhang V der BauPVO geforderten Bescheinigungen, Bewertungen, Nachweise sowie technische Unterlagen, anhand derer der Hersteller den Produkttyp bestimmt. Sie muss zusammen mit der Leistungserklärung zehn Jahre aufbewahrt werden und ist den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen vorzulegen. Für Betreiber ist die Produktdokumentation wichtig, um Ersatzteile korrekt zu identifizieren, Wartung und Prüfungen zu planen und gegenüber Prüfstellen den Nachweis der Konformität zu führen.
Brandschutz- / Brandfallsteuermatrix
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Brandschutz- bzw. Brandfallsteuermatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung aller Steuer- und Wirkzusammenhänge im Brandfall |
| Relevante Regelwerke | HOAI; VDI 3819-3; DIN 14675; DIN VDE 0833-2 |
| Wesentliche Inhalte | • Auslösebedingungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Brandschutz |
| Praxisbezug | Betrieb, Funktionsprüfungen, Feuerwehr- und Sachverständigenabnahmen |
Erläuterung
Eine Brandfallsteuermatrix ist eine tabellarische Übersicht, die alle erforderlichen Brandfallsteuerungen und die Wechselwirkungen der technischen Anlagen abbildet. Das Merkblatt der Stadt Monheim am Rhein betont, dass die Brandmeldeanlage neben der Alarmierung der Feuerwehr zahlreiche sicherheitstechnische Einrichtungen und Prozesse ansteuert. In der Matrix sind sämtliche Einrichtungen und Anlagen, die durch die Brandmeldeanlage angesprochen werden, zu betrachten und anschließend in einer Brandfallsteuertabelle darzustellen. Dazu gehören u. a. Feuerwehrschlüsseldepot, Feststellanlagen für Rauch- und Brandschutztüren, RWA-Anlagen, Lüftungsanlagen, Aufzüge, Alarmierungsanlagen und weitere sicherheitsrelevante Anlagen. Die Matrix muss einfach nachvollziehbar sein, damit Einsatzkräfte die entscheidenden Informationen schnell erfassen können.
Das FeuerTrutz-Magazin weist darauf hin, dass bei komplexen Sonderbauten der Begriff „Brandfallsteuermatrix“ synonym für die Ansteuerung von Anlagen im Brandfall über die Brandmeldezentrale verwendet wird. Die Erstellung erfordert ein strukturiertes Vorgehen und die Einbindung von Bauherr, Architekt, TGA-Fachplanern, ausführenden Firmen, Genehmigungsbehörden und Brandschutzkonzeptersteller. Wichtige normative Grundlagen zur Ansteuerung brandschutztechnischer Sicherheitseinrichtungen liefern die DIN 14675 und DIN VDE 0833-2. Über die Brandmeldezentrale können verschiedene Steuerungsbefehle an sicherheitstechnische Anlagen gesendet werden – z. B. die Aktivierung der Personenalarmierung, die Schaltung von Lüftungsanlagen, das Öffnen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, das automatische Schließen von Brandschutztüren und die Ansteuerung von Aufzügen. Die Brandfallsteuermatrix bildet somit die deterministische Funktionskette im Brandfall ab und ist unverzichtbar für Sonderbauten, da sie Prüfbarkeit und Transparenz bei Genehmigungs- und Abnahmeverfahren ermöglicht.
Lösungsdarstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Grafische Lösungsdarstellung |
| Zweck & Geltungsbereich | Visualisierung der geplanten technischen Lösung |
| Relevante Regelwerke | HOAI (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Technische Ausrüstung); DIN 14675; VDI 6026 |
| Wesentliche Inhalte | • Systemübersichten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Abstimmung mit der Ausführung, Grundlage für Montage |
Erläuterung
Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfasst die Leistungsphase 5 für die Technische Ausrüstung das Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, um eine ausführungsreife Lösung zu erarbeiten. Dazu gehören die zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen, das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen, die Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse sowie das Prüfen von Schalplänen des Tragwerksplaners und von Montage- und Werkstattzeichnungen. Die Lösungsdarstellung stellt Systemübersichten, Luft- und Rauchführung sowie Geräteanordnung grafisch dar. Sie minimiert Interpretationsspielräume und unterstützt die Umsetzungssicherheit auf der Baustelle. Sie ist ein wichtiges Abstimmungsinstrument mit der ausführenden Firma und bildet die Basis für die Montage.
Lösungsbeschreibung – LPH 7 (Vergabeergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Lösungsbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Textliche Beschreibung der beauftragten Systemlösung |
| Relevante Regelwerke | HOAI (§ 55 Abs. 1 Nr. 7 Technische Ausrüstung); DIN 18379 (Heiz-, Lüftungs- und Klimaanlagen); DIN 18381 (Gas, Wasser, Abwasser) |
| Wesentliche Inhalte | • Systemaufbau |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Übergabe an den Betrieb, Vertrags- und Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
Die Leistungsphase 7 der HOAI umfasst das Mitwirken bei der Vergabe. Hierzu zählen das Prüfen und Werten der Angebote, das Aufstellen eines Preisspiegels, die Mitwirkung bei Verhandlungen mit Bietern, das Erstellen eines Vergabevorschlags sowie das Mitwirken bei der Auftragserteilung. In der Lösungsbeschreibung werden der tatsächliche Systemaufbau, eventuell beauftragte Alternativen oder Abweichungen gegenüber der Ausführungsplanung und die Nachweise der Gleichwertigkeit dokumentiert. Diese Beschreibung dient als verbindliche Grundlage für Verträge und Gewährleistungsansprüche und wird an den Betreiber übergeben, um die Betriebsführung sicher und nachvollziehbar zu gestalten.
Datenerhebung, Analyse und Optimierung (Ergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Analyse- und Optimierungsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung und Optimierung der Systemleistung |
| Relevante Regelwerke | HOAI (§ 55 Abs. 1 Nr. 1–3 Technische Ausrüstung) |
| Wesentliche Inhalte | • Mess- und Simulationsdaten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Betriebsoptimierung, Anpassungen im Bestand |
Erläuterung
Bereits in den frühen Leistungsphasen der HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) sind Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse durchzuführen, z. B. für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen. Die Vorplanung umfasst die Erarbeitung eines Planungskonzepts mit Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit sowie die Erstellung eines Funktionsschemas und die Kostenschätzung. Ergebnisse aus Messungen, Simulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen werden dokumentiert und als Grundlage für Optimierungsmaßnahmen verwendet. Sie dienen der Leistungsabsicherung und ermöglichen Anpassungen bei Nutzungsänderungen oder erhöhten Anforderungen im Bestand.
Wartungsdokumente für MRA/RWA-Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungs- und Instandhaltungsunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der dauerhaften Funktionsfähigkeit von MRA/RWA-Systemen |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 13460 „Instandhaltung – Dokumente für die Instandhaltung“ |
| Wesentliche Inhalte | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Betreiber / Wartungsfirma |
| Praxisbezug | Wiederkehrende Prüfungen, Betriebssicherheit |
Erläuterung
Die Europäische Norm DIN EN 13460 beschreibt die Anforderungen an die Dokumentation in der Instandhaltung, um einen zweckentsprechenden Informationsfluss zwischen den verschiedenen Organisationseinheiten sicherzustellen. Sie gliedert sich in einen normativen Teil, der den ersten Abschnitt des Lebenszyklus der zu instand haltenden Einheit (Vorbereitungsphase) abdeckt und eine Liste der erforderlichen wichtigen Dokumente sowie mögliche Inhalte aller Dokumente enthält. Diese Dokumentation muss vom Lieferer der Betrachtungseinheit zur Verfügung gestellt werden. Die informativen Anhänge betreffen die Betriebsphase und bilden zusammen mit dem normativen Teil die Grundlage für die Dokumentation als Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems. In der Instandhaltungspraxis umfasst die Wartungsdokumentation Wartungspläne, Prüflisten, Nachweise über durchgeführte Wartungen und Prüfungen sowie Angaben zu Austauschzyklen. Diese Unterlagen sind essenziell für die Erfüllung der Betreiberpflichten und werden bei regelmäßigen Prüfungen durch Behörden oder Sachverständige eingefordert.
Bautagebuch / Dokumentation des Bauablaufs
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bautagebuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachvollziehbare Dokumentation des Bau- und Montageprozesses |
| Relevante Regelwerke | HOAI (Leistungsphase 8 – Objektüberwachung); BGH-Rechtsprechung |
| Wesentliche Inhalte | • Baufortschritt |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Bauleiter |
| Praxisbezug | Nachtragsmanagement, Gewährleistung, Beweissicherung |
Erläuterung
Die HOAI verpflichtet den Bauleiter in der Leistungsphase 8 zur Dokumentation des Bauablaufs. Die HOAI enthält jedoch keine detaillierten Vorgaben zur Form des Bautagebuchs. Nach der Rechtsprechung soll das Bautagebuch das gesamte Baugeschehen mit allen wesentlichen Einzelheiten wie personellem und sachlichem Einsatz, Witterung, besonderen Vorkommnissen, Überprüfungen und Beanstandungen zuverlässig und beweiskräftig festhalten. Die Eintragungen müssen nicht täglich erfolgen; ihr Rhythmus richtet sich nach der Überwachungspflicht. Ein ordnungsgemäß geführtes Bautagebuch enthält Aufzeichnungen darüber, wann welche Baumaßnahmen von welchen Firmen ausgeführt wurden, sowie Bau- und Besprechungsprotokolle, Mängel- und Bauzustandsfeststellungen, Fotos und Skizzen. In der Praxis dient das Bautagebuch zur Nachweisführung gegenüber dem Auftraggeber, zur Dokumentation von Behinderungen und Änderungen sowie als Grundlage für Nachtrags- und Gewährleistungsmanagement.
Dokumentation des Vergabeverfahrens
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabedokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis eines rechtskonformen Vergabeverfahrens nach VgV, VOB/A 2019 und UVgO |
| Relevante Regelwerke | Vergabeverordnung (VgV); Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A 2019); Unterschwellenvergabeordnung (UVgO); GWB |
| Wesentliche Inhalte | • Verfahrensart |
| Verantwortlich | Öffentlicher Auftraggeber / Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Rechtssicherheit, Nachprüfungsverfahren |
Erläuterung
Öffentliche Aufträge sind im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu vergeben. Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung einzuhalten. Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend in Textform zu dokumentieren, sodass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen und die Begründung der Entscheidungen festgehalten werden. Diese Dokumentationspflicht ergibt sich aus § 6 UVgO und § 20 VOB/A und gilt als Voraussetzung für die Prüfung der Vergaberechtmäßigkeit. Das Merkblatt betont, dass eine lediglich als Hilfstabelle dienende Übersicht (z. B. „Vergabenachweis“) die Dokumentation nicht ersetzt und dass die vollständige Vergabedokumentation auf Anforderung der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden muss. Bei nationalen Ausschreibungen sind die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen und der Abschnitt 1 der VOB/A für Bauleistungen zu beachten. Eine unzureichende Dokumentation kann zu Rückforderung von Fördermitteln führen. In der Praxis umfasst die Vergabedokumentation Angaben zur Wahl der Verfahrensart, zu Wertungskriterien und Bewertungsmethoden, zur Zuschlagsentscheidung sowie zum Schriftverkehr mit Bietern. Sie gewährleistet die Transparenz des Vergabeverfahrens und dient als Beweismittel in Nachprüfungsverfahren.
Europäisches Bewertungsdokument für Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Europäisches Bewertungsdokument (EAD/ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Verwendbarkeit und Leistungsbewertung von MRA/RWA-Bauprodukten |
| Relevante Regelwerke | Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | • Bewertungsgrundlagen |
| Verantwortlich | Bewertungsstelle / Hersteller |
| Praxisbezug | Bauaufsichtliche Nachweise, Genehmigungs- und Abnahmeverfahren |
Erläuterung
Ein Europäisches Bewertungsdokument ist eine harmonisierte technische Spezifikation. Es wird von der Europäischen Organisation für Technische Bewertungen (EOTA) in englischer Sprache angenommen und bildet die Grundlage für die Europäische Technische Bewertung (ETA). Ein EAD wird erarbeitet, wenn Bauprodukte nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst werden. Es enthält mindestens eine allgemeine Beschreibung des Bauprodukts und seiner vorgesehenen Verwendung, die Liste der wesentlichen Merkmale, Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Produktleistung sowie Grundsätze für die werkseigene Produktionskontrolle. Auf Basis des EAD können Hersteller eine Leistungserklärung erstellen und die CE-Kennzeichnung anbringen, um Produkte europaweit zu vermarkten. In der Praxis wird das Bewertungsdokument insbesondere dort benötigt, wo keine vollständig harmonisierte Norm existiert oder wo komplexe Systemlösungen eingesetzt werden.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Produktdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige Beschreibung technischer Eigenschaften und Leistungsdaten |
| Relevante Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | • technische Daten |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Betrieb, Ersatzteilmanagement, Prüfungen |
Erläuterung
Nach der Bauproduktenverordnung müssen Hersteller für Bauprodukte eine Leistungserklärung erstellen und eine technische Dokumentation als Grundlage für diese Leistungserklärung bereitstellen. Die Dokumentation beschreibt alle wichtigen Elemente des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit und enthält die nach Anhang V der BauPVO geforderten Bescheinigungen, Bewertungen, Nachweise sowie technische Unterlagen, anhand derer der Hersteller den Produkttyp bestimmt. Sie muss zusammen mit der Leistungserklärung zehn Jahre aufbewahrt werden und ist den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen vorzulegen. Für Betreiber ist die Produktdokumentation wichtig, um Ersatzteile korrekt zu identifizieren, Wartung und Prüfungen zu planen und gegenüber Prüfstellen den Nachweis der Konformität zu führen.
Brandschutz- / Brandfallsteuermatrix
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Brandschutz- bzw. Brandfallsteuermatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung aller Steuer- und Wirkzusammenhänge im Brandfall |
| Relevante Regelwerke | HOAI; VDI 3819-3; DIN 14675; DIN VDE 0833-2 |
| Wesentliche Inhalte | • Auslösebedingungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Brandschutz |
| Praxisbezug | Betrieb, Funktionsprüfungen, Feuerwehr- und Sachverständigenabnahmen |
Erläuterung
Eine Brandfallsteuermatrix ist eine tabellarische Übersicht, die alle erforderlichen Brandfallsteuerungen und die Wechselwirkungen der technischen Anlagen abbildet. Das Merkblatt der Stadt Monheim am Rhein betont, dass die Brandmeldeanlage neben der Alarmierung der Feuerwehr zahlreiche sicherheitstechnische Einrichtungen und Prozesse ansteuert. In der Matrix sind sämtliche Einrichtungen und Anlagen, die durch die Brandmeldeanlage angesprochen werden, zu betrachten und anschließend in einer Brandfallsteuertabelle darzustellen. Dazu gehören u. a. Feuerwehrschlüsseldepot, Feststellanlagen für Rauch- und Brandschutztüren, RWA-Anlagen, Lüftungsanlagen, Aufzüge, Alarmierungsanlagen und weitere sicherheitsrelevante Anlagen. Die Matrix muss einfach nachvollziehbar sein, damit Einsatzkräfte die entscheidenden Informationen schnell erfassen können.
Das FeuerTrutz-Magazin weist darauf hin, dass bei komplexen Sonderbauten der Begriff „Brandfallsteuermatrix“ synonym für die Ansteuerung von Anlagen im Brandfall über die Brandmeldezentrale verwendet wird. Die Erstellung erfordert ein strukturiertes Vorgehen und die Einbindung von Bauherr, Architekt, TGA-Fachplanern, ausführenden Firmen, Genehmigungsbehörden und Brandschutzkonzeptersteller. Wichtige normative Grundlagen zur Ansteuerung brandschutztechnischer Sicherheitseinrichtungen liefern die DIN 14675 und DIN VDE 0833-2. Über die Brandmeldezentrale können verschiedene Steuerungsbefehle an sicherheitstechnische Anlagen gesendet werden – z. B. die Aktivierung der Personenalarmierung, die Schaltung von Lüftungsanlagen, das Öffnen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, das automatische Schließen von Brandschutztüren und die Ansteuerung von Aufzügen. Die Brandfallsteuermatrix bildet somit die deterministische Funktionskette im Brandfall ab und ist unverzichtbar für Sonderbauten, da sie Prüfbarkeit und Transparenz bei Genehmigungs- und Abnahmeverfahren ermöglicht.
Lösungsdarstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Grafische Lösungsdarstellung |
| Zweck & Geltungsbereich | Visualisierung der geplanten technischen Lösung |
| Relevante Regelwerke | HOAI (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Technische Ausrüstung); DIN 14675; VDI 6026 |
| Wesentliche Inhalte | • Systemübersichten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Abstimmung mit der Ausführung, Grundlage für Montage |
Erläuterung
Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfasst die Leistungsphase 5 für die Technische Ausrüstung das Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, um eine ausführungsreife Lösung zu erarbeiten. Dazu gehören die zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen, das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen, die Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse sowie das Prüfen von Schalplänen des Tragwerksplaners und von Montage- und Werkstattzeichnungen. Die Lösungsdarstellung stellt Systemübersichten, Luft- und Rauchführung sowie Geräteanordnung grafisch dar. Sie minimiert Interpretationsspielräume und unterstützt die Umsetzungssicherheit auf der Baustelle. Sie ist ein wichtiges Abstimmungsinstrument mit der ausführenden Firma und bildet die Basis für die Montage.
Lösungsbeschreibung – LPH 7 (Vergabeergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Lösungsbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Textliche Beschreibung der beauftragten Systemlösung |
| Relevante Regelwerke | HOAI (§ 55 Abs. 1 Nr. 7 Technische Ausrüstung); DIN 18379 (Heiz-, Lüftungs- und Klimaanlagen); DIN 18381 (Gas, Wasser, Abwasser) |
| Wesentliche Inhalte | • Systemaufbau |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Übergabe an den Betrieb, Vertrags- und Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
Die Leistungsphase 7 der HOAI umfasst das Mitwirken bei der Vergabe. Hierzu zählen das Prüfen und Werten der Angebote, das Aufstellen eines Preisspiegels, die Mitwirkung bei Verhandlungen mit Bietern, das Erstellen eines Vergabevorschlags sowie das Mitwirken bei der Auftragserteilung. In der Lösungsbeschreibung werden der tatsächliche Systemaufbau, eventuell beauftragte Alternativen oder Abweichungen gegenüber der Ausführungsplanung und die Nachweise der Gleichwertigkeit dokumentiert. Diese Beschreibung dient als verbindliche Grundlage für Verträge und Gewährleistungsansprüche und wird an den Betreiber übergeben, um die Betriebsführung sicher und nachvollziehbar zu gestalten.
Datenerhebung, Analyse und Optimierung (Ergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Analyse- und Optimierungsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung und Optimierung der Systemleistung |
| Relevante Regelwerke | HOAI (§ 55 Abs. 1 Nr. 1–3 Technische Ausrüstung) |
| Wesentliche Inhalte | • Mess- und Simulationsdaten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Betriebsoptimierung, Anpassungen im Bestand |
Erläuterung
Bereits in den frühen Leistungsphasen der HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) sind Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse durchzuführen, z. B. für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen. Die Vorplanung umfasst die Erarbeitung eines Planungskonzepts mit Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit sowie die Erstellung eines Funktionsschemas und die Kostenschätzung. Ergebnisse aus Messungen, Simulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen werden dokumentiert und als Grundlage für Optimierungsmaßnahmen verwendet. Sie dienen der Leistungsabsicherung und ermöglichen Anpassungen bei Nutzungsänderungen oder erhöhten Anforderungen im Bestand.
Wartungsdokumente für MRA/RWA-Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungs- und Instandhaltungsunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der dauerhaften Funktionsfähigkeit von MRA/RWA-Systemen |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 13460 „Instandhaltung – Dokumente für die Instandhaltung“ |
| Wesentliche Inhalte | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Betreiber / Wartungsfirma |
| Praxisbezug | Wiederkehrende Prüfungen, Betriebssicherheit |
Erläuterung
Die Europäische Norm DIN EN 13460 beschreibt die Anforderungen an die Dokumentation in der Instandhaltung, um einen zweckentsprechenden Informationsfluss zwischen den verschiedenen Organisationseinheiten sicherzustellen. Sie gliedert sich in einen normativen Teil, der den ersten Abschnitt des Lebenszyklus der zu instand haltenden Einheit (Vorbereitungsphase) abdeckt und eine Liste der erforderlichen wichtigen Dokumente sowie mögliche Inhalte aller Dokumente enthält. Diese Dokumentation muss vom Lieferer der Betrachtungseinheit zur Verfügung gestellt werden. Die informativen Anhänge betreffen die Betriebsphase und bilden zusammen mit dem normativen Teil die Grundlage für die Dokumentation als Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems. In der Instandhaltungspraxis umfasst die Wartungsdokumentation Wartungspläne, Prüflisten, Nachweise über durchgeführte Wartungen und Prüfungen sowie Angaben zu Austauschzyklen. Diese Unterlagen sind essenziell für die Erfüllung der Betreiberpflichten und werden bei regelmäßigen Prüfungen durch Behörden oder Sachverständige eingefordert.
Bautagebuch / Dokumentation des Bauablaufs
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bautagebuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachvollziehbare Dokumentation des Bau- und Montageprozesses |
| Relevante Regelwerke | HOAI (Leistungsphase 8 – Objektüberwachung); BGH-Rechtsprechung |
| Wesentliche Inhalte | • Baufortschritt |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Bauleiter |
| Praxisbezug | Nachtragsmanagement, Gewährleistung, Beweissicherung |
Erläuterung
Die HOAI verpflichtet den Bauleiter in der Leistungsphase 8 zur Dokumentation des Bauablaufs. Die HOAI enthält jedoch keine detaillierten Vorgaben zur Form des Bautagebuchs. Nach der Rechtsprechung soll das Bautagebuch das gesamte Baugeschehen mit allen wesentlichen Einzelheiten wie personellem und sachlichem Einsatz, Witterung, besonderen Vorkommnissen, Überprüfungen und Beanstandungen zuverlässig und beweiskräftig festhalten. Die Eintragungen müssen nicht täglich erfolgen; ihr Rhythmus richtet sich nach der Überwachungspflicht. Ein ordnungsgemäß geführtes Bautagebuch enthält Aufzeichnungen darüber, wann welche Baumaßnahmen von welchen Firmen ausgeführt wurden, sowie Bau- und Besprechungsprotokolle, Mängel- und Bauzustandsfeststellungen, Fotos und Skizzen. In der Praxis dient das Bautagebuch zur Nachweisführung gegenüber dem Auftraggeber, zur Dokumentation von Behinderungen und Änderungen sowie als Grundlage für Nachtrags- und Gewährleistungsmanagement.
Dokumentation des Vergabeverfahrens
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabedokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis eines rechtskonformen Vergabeverfahrens nach VgV, VOB/A 2019 und UVgO |
| Relevante Regelwerke | Vergabeverordnung (VgV); Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A 2019); Unterschwellenvergabeordnung (UVgO); GWB |
| Wesentliche Inhalte | • Verfahrensart |
| Verantwortlich | Öffentlicher Auftraggeber / Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Rechtssicherheit, Nachprüfungsverfahren |
Erläuterung
Öffentliche Aufträge sind im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu vergeben. Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung einzuhalten. Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend in Textform zu dokumentieren, sodass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen und die Begründung der Entscheidungen festgehalten werden. Diese Dokumentationspflicht ergibt sich aus § 6 UVgO und § 20 VOB/A und gilt als Voraussetzung für die Prüfung der Vergaberechtmäßigkeit. Das Merkblatt betont, dass eine lediglich als Hilfstabelle dienende Übersicht (z. B. „Vergabenachweis“) die Dokumentation nicht ersetzt und dass die vollständige Vergabedokumentation auf Anforderung der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden muss. Bei nationalen Ausschreibungen sind die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen und der Abschnitt 1 der VOB/A für Bauleistungen zu beachten. Eine unzureichende Dokumentation kann zu Rückforderung von Fördermitteln führen. In der Praxis umfasst die Vergabedokumentation Angaben zur Wahl der Verfahrensart, zu Wertungskriterien und Bewertungsmethoden, zur Zuschlagsentscheidung sowie zum Schriftverkehr mit Bietern. Sie gewährleistet die Transparenz des Vergabeverfahrens und dient als Beweismittel in Nachprüfungsverfahren.
Eignungsnachweis des Anbieters
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Eignungsnachweis / Fachkundenachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Eignung des Bieters für die Errichtung und Wartung von MRA/RWA |
| Relevante Regelwerke | VOB/A 2019 (insbesondere § 6a), Präqualifikationsverzeichnis; Bauordnungsrecht |
| Wesentliche Inhalte | • Referenzprojekte und ausgeführte Arbeiten vergleichbarer Größenordnung |
| Verantwortlich | Bieter bzw. Anbieter von Bauleistungen |
| Praxisbezug | Grundlage für die Vergabeentscheidung; Minimierung von Haftungs- und Ausfallrisiken |
Erläuterung
Die Vergabe öffentlicher Bauleistungen unterliegt der VOB/A. Nach § 6a VOB/A müssen Auftraggeber vor der Zuschlagserteilung die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieter prüfen. Sie können dazu u. a. Angaben zum Umsatz der letzten Jahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen, die Zahl der Beschäftigten und Angaben zur beruflichen Zuverlässigkeit verlangen. Die Vorlage eines Eignungsnachweises stellt sicher, dass ausschließlich qualifizierte und leistungsfähige Unternehmen mit der Errichtung und Wartung der sicherheitskritischen MRA beauftragt werden. Dies reduziert das Risiko von Mängeln und Haftungsansprüchen im späteren Betrieb.
Mengenermittlung (Ergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mengenermittlungsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Quantitative Erfassung aller technischen Komponenten der MRA (z. B. Entrauchungsventilatoren, Luftkanäle, Klappen, Steuerkomponenten) |
| Relevante Regelwerke | HOAI (Anlage 15); DIN 276 (Kostenrechnung); VDI 6026 (Dokumentationsanforderungen) |
| Wesentliche Inhalte | • Stücklisten der Lüfter, Klappen und Kanäle |
| Verantwortlich | TGA-Fachplaner |
| Praxisbezug | Grundlage für Kostenberechnung, Ausschreibung und Nachtragsbewertung |
Erläuterung
Die Mengenermittlung bildet die Basis für die Kostenkontrolle und die spätere Abrechnung technischer Anlagen im Facility-Management. Gemäß HOAI ist in der Vorplanung die Kostenschätzung nach DIN 276 zu erstellen, und der TGA-Planer hat die Mengen in Leistungsverzeichnissen für die Vergabe aufzubereiten. Eine präzise Mengenerfassung aller MRA-Komponenten ermöglicht eine transparente Kostenkalkulation, verhindert Nachträge und unterstützt die spätere Wartungsplanung.
Funktions- und Strangschema – LPH 2 (Vorplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prinzipschema (Funktionsschema) |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung des grundsätzlichen Funktionsprinzips der MRA, Definition der Hauptkomponenten und Systemgrenzen |
| Relevante Regelwerke | HOAI LPH 2; VDI 6026-1 (Dokumentationsanforderungen); DIN 18232-5 (Anforderungen an MRA) |
| Wesentliche Inhalte | • Rauchführung und Zu-/Abluftwege |
| Verantwortlich | TGA-Fachplaner |
| Praxisbezug | Konzeptionelle Grundlage für die Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept und anderen Fachplanungen |
Erläuterung
Die HOAI fordert in der Vorplanung die Erarbeitung eines Planungskonzepts und das Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbilds für jede Anlage. Dieses Schema beschreibt die grundlegende Wirkweise der MRA, legt Systemgrenzen fest und bildet die Basis für die weitere Planung und Genehmigungsfähigkeit. Über Schnittstellen zu Brandmeldeanlage (BMA), Gebäudeautomation und Elektroplanung muss bereits jetzt Klarheit bestehen, damit spätere Planungsänderungen vermieden werden.
Funktions- und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Entwurfsschema (detailliertes Funktions- und Strangschema) |
| Zweck & Geltungsbereich | Konkretisierung und Dimensionierung der Systemstruktur, Verteilung der Stränge und Luftmengen |
| Relevante Regelwerke | HOAI LPH 3; VDI 6026-1; DIN 18232-5 |
| Wesentliche Inhalte | • Berechnete Luftmengen und Volumenströme |
| Verantwortlich | TGA-Fachplaner |
| Praxisbezug | Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit; Vorbereitung der Kostenberechnung und systematische Abstimmung mit anderen Gewerken |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung sind laut HOAI die Funktions- und Strangschemata fortzuschreiben und zu detaillieren. Die Dimensionierung der MRA erfolgt auf Grundlage der anerkannten Regeln der Technik und der Vorgaben der Brandschutzbehörden. Das Schema enthält konkret berechnete Luftmengen, legt die Positionen der Ventilatoren fest und zeigt, wie Redundanzen sicherzustellen sind. Es dient als Grundlage für die Genehmigungsplanung und spätere Ausführungsplanung.
Funktions- und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Dokumenttyp | Ausführungsschema |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung für die Montage, unter Berücksichtigung der ausgeführten Anlagenteile |
| Relevante Regelwerke | HOAI LPH 5; VDI 6026-1; DIN 18379 (Lüftungstechnik); DIN 18381 (Heizung- und Wasseranlagen) |
| Wesentliche Inhalte | • Dimensionierung der einzelnen Komponenten |
| Verantwortlich | TGA-Fachplaner |
| Praxisbezug | Grundlage für Montage, Inbetriebnahme und spätere Wartung; Vermeidung von Ausführungsfehlern |
Erläuterung
In der Ausführungsplanung verlangt die HOAI eine weitergehende zeichnerische Darstellung der Anlagen sowie das Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata. Hier werden die Dimensionen, Leitungstrassen, Steuerungslogik und Anschlussdetails genau festgelegt. Die VDI 6026 definiert zusätzlich den Umfang der Ausführungsunterlagen und fordert die frühzeitige Bereitstellung detaillierter Schemen zur Sicherstellung der Schnittstellen und zur Vorbereitung der Montage.
Funktions- und Strangschema – LPH 7 (Vergabeergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabeabgleich-Schema |
| Zweck & Geltungsbereich | Abgleich zwischen geplanter Anlage und der von den Bietern angebotenen Leistung; Dokumentation der ausgewählten Produkte und eventueller Abweichungen |
| Relevante Regelwerke | HOAI LPH 7; DIN 18379; DIN 18381; VOB/C |
| Wesentliche Inhalte | • Herstellerdaten und technische Daten der angebotenen Komponenten |
| Verantwortlich | TGA-Fachplaner in Abstimmung mit dem Auftraggeber |
| Praxisbezug | Grundlage für Vertrags- und Gewährleistungsmanagement; Sicherstellung, dass die beauftragte Anlage der genehmigten Planung entspricht |
Erläuterung
Während der Mitwirkung bei der Vergabe sind nach HOAI Angebote einzuholen, zu prüfen und zu bewerten; der Planer hat die Vergabevorschläge zu erstellen und bei der Dokumentation des Vergabeverfahrens mitzuwirken. Ein Vergabeabgleich-Schema dokumentiert die Übereinstimmung der angebotenen Komponenten mit der geplanten Anlage und führt eventuelle Abweichungen oder Ersatzprodukte mit Gleichwertigkeitsnachweisen auf. Dies sichert die Transparenz des Vergabeprozesses und erleichtert das Vertrags- und Gewährleistungsmanagement.
Gewerke- bzw. Schnittstellenmatrix
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schnittstellenmatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition von Zuständigkeiten, Übergabepunkten und Schnittstellen zwischen MRA, Brandmeldeanlage (BMA), Gebäudeautomation (GA), Elektrotechnik und anderen Gewerken |
| Relevante Regelwerke | VDI 6039 (Inbetriebnahmemanagement für Gebäude); AMEV-Empfehlung „Gebäudeautomation“; DIN 18232-5 |
| Wesentliche Inhalte | • Zuordnung der Verantwortlichkeiten für jede Schnittstelle |
| Verantwortlich | TGA-Fachplaner in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken |
| Praxisbezug | Vermeidung von Funktionslücken, Reduktion von Haftungsrisiken; Grundlage für Inbetriebnahmemanagement |
Erläuterung
Das Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 versteht sich als Prozess zur Sicherstellung der Gesamtfunktionalität eines Gebäudes durch koordinerende Maßnahmen während Planung, Errichtung und Betrieb. Die AMEV-Empfehlung betont, dass wegen der zunehmenden Zahl und Komplexität technischer Anlagen eine vollständige und aktualisierte Dokumentation der gesamten TGA und des GA-Systems erforderlich ist. Eine Schnittstellenmatrix definiert die Verantwortlichkeiten und Übergabepunkte zwischen den Gewerken, regelt die Integration der MRA in Brandmelde- und Gebäudeautomationssysteme und bildet die Grundlage für ein strukturiertes Inbetriebnahmemanagement. Dadurch werden Schnittstellenprobleme reduziert und Funktionslücken vermieden.
Wartungsplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungsplan (Maintenance Plan) |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Planung der Instandhaltungsmaßnahmen und Sicherstellung der Verfügbarkeit der MRA |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 15331 (Kriterien für Entwicklung, Leitung und Überwachung von Instandhaltungsdienstleistungen von Gebäuden); DIN EN 13306 (Begriffe der Instandhaltung); DIN 31051; BHE-Richtlinie |
| Wesentliche Inhalte | • Liste der zu wartenden Anlagenteile (Ventilatoren, Klappen, Steuerzentralen, Energieversorgung) |
| Verantwortlich | Wartungsfachbetrieb in Abstimmung mit dem Betreiber |
| Praxisbezug | Gewährleistung der Betriebssicherheit; Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und im Haftungsfall |
Erläuterung
Der Wartungsplan legt fest, welche Anlagenteile wann und wie zu warten sind. DIN EN 13306 definiert Wartung als Maßnahme zur Erhaltung der Funktionsbereitschaft; DIN 31051 unterscheidet zwischen Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Der Wartungsplan orientiert sich an diesen Begriffen und berücksichtigt die Herstellervorgaben. Ein jährlicher Wartungsrhythmus ist nach der BHE-Richtlinie das Minimum; bei stark beanspruchten Anlagen können kürzere Intervalle erforderlich sein. Ein nachvollziehbarer Plan unterstützt die Budgetplanung und dient als Nachweis im Audit.
Wartungskalender
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungskalender |
| Zweck & Geltungsbereich | Zeitliche Planung der Wartungen; Festlegung konkreter Termine, Prüfpunkte und Eskalationsfristen |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 13306; DIN EN 15331; Herstellerangaben; Landesbauordnungen |
| Wesentliche Inhalte | • Jahresübersicht der Wartungstermine (monatliche Betreiber-Checks und jährliche Fachwartung) |
| Verantwortlich | Wartungsfachbetrieb in Abstimmung mit dem Betreiber |
| Praxisbezug | Sicherstellung der fristgerechten Durchführung von Betreiberpflichten; Vermeidung von Betriebsunterbrechungen |
Erläuterung
Der Wartungskalender ergänzt den Wartungsplan durch konkrete Terminierung. Nach BHE-Richtlinie muss der Betreiber die Betriebsbereitschaft monatlich prüfen und der Fachbetrieb eine jährliche Wartung durchführen. Ein übersichtlicher Kalender hilft, diese Termine einzuhalten, die Ressourcen zu planen und bei Verzögerungen rechtzeitig Eskalationsmaßnahmen einzuleiten. Für komplexe Anlagen empfiehlt sich eine digitale Planung, die mit dem CAFM-System verknüpft ist.
Wartungsbericht
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der durchgeführten Wartungsmaßnahmen, Feststellungen und ggf. Mängel |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 13306; DIN 31051; Landesbauordnungen; BHE-Richtlinie |
| Wesentliche Inhalte | • Protokoll des Ist-Zustands und der durchgeführten Maßnahmen |
| Verantwortlich | Wartungsfachbetrieb; Betreiber sorgt für Archivierung |
| Praxisbezug | Nachweis gegenüber Behörden, Sachversicherern und Gericht; Grundlage für Planung von Instandsetzungen und Investitionen |
Erläuterung
Der Wartungsbericht ist ein rechtlich bedeutsames Dokument. Die BHE-Richtlinie schreibt vor, dass jede Wartung und jeder Eingriff zu dokumentieren ist und dass der Betreiber ein Betriebsbuch führt, in dem jede Störung, jeder Alarm sowie jede Kundendienst- und Wartungsarbeit fortlaufend einzutragen ist. Der Prüfbericht ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Instandhaltung und dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Versicherungen und Gerichten. Er enthält Empfehlungen zur Beseitigung von Mängeln sowie Hinweise auf erforderliche erneute Prüfungen durch Sachverständige.
Objektbegehungs- und Bestandsprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Objektbegehungs- / Bestandsprotokoll |
| Zweck & Scope | Erfassung der baulichen, funktionalen und nutzungsbezogenen Ist-Situation |
| Relevante Regelwerke | HOAI (Leistungsphasen 1–2 – Grundlagenermittlung und Vorplanung) |
| Key Elements | • Gebäudegeometrie |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praktische Nutzung | Grundlage für Planungskonzept, Bemessung und Genehmigung |
Erläuterung
Das Bestandsprotokoll ist die zwingende Ausgangsbasis jeder RDA-Planung. Es dokumentiert die realen Leckagen, Türsituationen, Treppenraumgeometrien und Nutzungseinflüsse. Ohne diese detaillierte Erfassung können weder die Druckzonierung noch die spätere Funktionsnachweisführung belastbar erfolgen. In der Grundlagenermittlung nach HOAI werden der bestehende Bauzustand, vorhandene Sicherheitseinrichtungen und Nutzungslasten aufgenommen; darauf aufbauend erstellt der Fachplaner ein passgenaues RDA-Konzept.
Planungskonzept für Rauchschutz-Druckanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Planungskonzept |
| Zweck & Scope | Festlegung der brandschutztechnischen und anlagentechnischen Grundstrategie |
| Relevante Regelwerke | HOAI (Leistungsphasen 2–4) |
| Key Elements / Key elements | • Schutzziele (Rauchfreihaltung, sichere Evakuierung) |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Genehmigungsabstimmung, Grundlage für Auslegung und Nachweise |
Erläuterung
Das Planungskonzept beschreibt die systemische Wirklogik der RDA. Es definiert Schutzziele wie die Rauchfreihaltung von Treppenräumen und Vorräumen, legt Druckzonen fest, beschreibt Betriebsarten (Normalbetrieb, Brandfallbetrieb) und die automatische sowie manuelle Auslösung. Abhängigkeiten zu Brandmeldeanlage, Gebäudeautomation und Notstromversorgung werden analysiert. Dieses Konzept dient als verbindliche Grundlage für die weitere dimensionierende Berechnung, die bauaufsichtliche Bewertung und die spätere Betriebsanweisung.
Anschlusspläne für gelieferte Geräte und Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anschluss- und Schnittstellenpläne |
| Zweck & Scope | Darstellung aller Energie-, Steuer- und Kommunikationsanschlüsse |
| Relevante Regelwerke | HOAI (Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung) |
| Key Elements | • elektrische Anschlüsse |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Montage, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Betrieb |
Erläuterung
Diese Pläne sind essenziell für die funktionssichere Integration der RDA in die Gesamtanlage. Sie zeigen, wo die Zuluftgeräte, Druckregelklappen und Steuerungen angeschlossen werden und wie sie mit der Brandmeldeanlage, der Gebäudeautomation und der Sicherheitsstromversorgung kommunizieren. Fehlerhafte oder fehlende Schnittstellen zählen zu den häufigsten Ursachen für RDA-Versagen bei Abnahmen und Sachverständigenprüfungen. Ein detaillierter Anschlussplan erleichtert die Montage, ermöglicht eine strukturierte Inbetriebnahme und bildet die Grundlage für spätere Störungsanalysen.
Preisliste / Kostenansätze für RDA-Technik
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Preisliste |
| Zweck & Scope | Transparente Darstellung der Geräte- und Leistungskosten |
| Relevante Regelwerke | HOAI (Leistungsphasen 6–7 – Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) |
| Key Elements | • Gerätepreise |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Budgetierung, Wirtschaftlichkeits- und Nachtragsbewertung |
Erläuterung
Die Preisliste dient dem Facility Management als Referenz für Investitions- und Betriebskostensteuerung. Sie listet die Kosten für RDA-Komponenten (Zuluftgeräte, Druckregelklappen, Steuerungen), projektbezogene Zusatzleistungen sowie erwartete Wartungs- und Betriebskosten über den Lebenszyklus. Auf dieser Basis können Investitionen geplant, Varianten verglichen, Nachträge bewertet und langfristige Wartungsverträge kalkuliert werden. Im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen 6 und 7 bildet die Kostentransparenz eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliche Entscheidungen.
Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte im Einzelfall (Zustimmung im Einzelfall – ZiE)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (Zustimmung im Einzelfall) |
| Zweck & Scope | Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit nicht harmonisierter Produkte und Bauarten für ein konkretes Bauvorhaben |
| Relevante Regelwerke | Landesbauordnungen und Musterbauordnung (MBO); §§ 20 und 16 a LBO |
| Key Elements | • Produktbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller bzw. Antragsteller |
| Praktische Nutzung | Genehmigung, Abnahme und Haftungssicherheit |
Erläuterung
Wird ein nicht geregeltes Bauprodukt nur für ein einzelnes Bauvorhaben eingesetzt, kann anstelle einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beantragt werden. Die Bauordnung der Länder fordert für solche Produkte einen Verwendbarkeitsnachweis; die DIBt-Informationen erläutern, dass eine ZiE für ein konkretes Bauvorhaben beantragt wird und nur für dieses Vorhaben gilt. In der ZiE werden Produktbeschreibung, zulässige Anwendungsbereiche und Auflagen festgelegt. Der Hersteller muss diese Unterlagen bereitstellen; das Facility Management benötigt sie für die Genehmigungsplanung, für die Abnahme durch die Bauaufsicht und zur rechtssicheren Dokumentation im Betreiberhandbuch.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) |
| Zweck & Scope | Nachweis der bauordnungsrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten anhand anerkannter Prüfverfahren |
| Relevante Regelwerke | Landesbauordnungen und Technische Baubestimmungen |
| Key Elements | • geprüfte Bauart oder Produkt |
| Verantwortlich | Hersteller bzw. zertifizierte Prüfstelle |
| Praktische Nutzung | Bauaufsichtliche Abnahme, Betriebsgenehmigung, Dokumentation im Betreiberhandbuch |
Erläuterung
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ein wichtiger Verwendbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauprodukte. Eine anerkannte Prüfstelle stellt das abP aus, wenn das Produkt oder die Bauart nach einem allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden kann; es definiert die Einsatzbereiche und etwaige Auflagen. Das abP ist vom Hersteller bereitzustellen und muss im Betreiberhandbuch verfügbar gehalten werden. Für Facility-Manager dient es als Grundlage für die bauaufsichtliche Abnahme, als Nachweis gegenüber Sachverständigen und für die Haftungssicherheit während des Betriebs.
Bauphysikalische und statische Nachweise (Dämm- und Brandschutzarbeiten)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bauphysikalischer / statischer Nachweis |
| Zweck & Scope | Sicherstellung von Tragfähigkeit, Feuerwiderstand und bauphysikalischer Qualität der RDA-Anlage und ihrer Einbauten |
| Relevante Regelwerke | DIN 18421 (VOB/C ATV) |
| Key Elements / Key elements | • Materialkennwerte |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen |
| Praktische Nutzung | Abnahme, Sachverständigenprüfung, Betriebssicherheit |
Erläuterung
Die DIN 18421 legt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen fest und gilt u. a. für Dämm- und Brandschutzarbeiten an Produktions- und Verteilungsanlagen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie für Brandschutzarbeiten an elektrischen Anlagen und Entrauchungsanlagen. Für Rauchschutz-Druckanlagen müssen die eingesetzten Baustoffe und Befestigungen so bemessen sein, dass die Tragfähigkeit und der Feuerwiderstand der Anlage im Brandfall gewährleistet bleiben. Der bauphysikalische Nachweis dokumentiert außerdem Dämmstoffdicken, Durchdringungsabschottungen und den Nachweis, dass die zulässigen Temperaturgrenzen nicht überschritten werden. Diese Nachweise sind Bestandteil der brandschutztechnischen Gesamtprüfung und werden von Sachverständigen eingefordert.
Leistungs- und Funktionsmessungen der RDA
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Leistungs- und Funktionsprüfprotokoll |
| Zweck & Scope | Nachweis der tatsächlichen Wirksamkeit der Druckbelüftung und der Einhaltung der Schutzziele |
| Relevante Regelwerke | HOAI (Leistungsphase 8 – Objektüberwachung/Bauüberwachung); MVV TB Anhang 14; DIN EN 12101-6 |
| Key Elements | • Druckdifferenzen an geschlossenen Türen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA bzw. Prüfsachverständiger |
| Praktische Nutzung | Abnahme, wiederkehrende Prüfungen, Auditnachweis |
Erläuterung
Die Leistungs- und Funktionsmessungen sind der zentrale Wirksamkeitsnachweis der RDA. Gemäß MVV TB dürfen die Türöffnungskräfte am Türdrücker 100 N nicht überschreiten; diese Kraft ergibt sich aus dem Drehmoment des Türschließers, der Reibung sowie der Druckdifferenz der RDA. Der Anwenderleitfaden weist darauf hin, dass Druckdifferenzen von 30–40 Pa bei neu errichteten Anlagen üblich sind und dass höhere Differenzen (> 50 Pa) die zulässige Türöffnungskraft überschreiten können. Während der Messungen werden daher die Druckdifferenzen an geschlossenen und geöffneten Türen, die Türöffnungskräfte, die Anlauf- und Umschaltzeiten der Ventilatoren sowie die Strömungsgeschwindigkeiten im Fluchtweg aufgenommen. Diese Messungen werden für die Abnahme, wiederkehrende Prüfungen und bei Schadensanalysen herangezogen, um die Einhaltung der Schutzziele (rauchfreie Rettungswege, zulässige Türkräfte) nachzuweisen.
Protokoll zur Mängelbeseitigung nach Abnahme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mängelbeseitigungsprotokoll |
| Zweck & Scope | Dokumentation der vollständigen Beseitigung von Mängeln und Abweichungen |
| Relevante Regelwerke | HOAI (Leistungsphase 9 – Objektbetreuung); VOB/B |
| Key Elements | • Mangelbeschreibung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA in Abstimmung mit ausführendem Unternehmen |
| Praktische Nutzung | Gewährleistungs- und Haftungsmanagement |
Erläuterung
Nach der Abnahme festgestellte Mängel müssen vollständig und nachweislich behoben werden, bevor die RDA in den dauerhaften Betrieb übergeht. Das Mängelbeseitigungsprotokoll dokumentiert jeden Mangel, die festgelegten Maßnahmen, die gesetzten Fristen und die Bestätigung der ordnungsgemäßen Erledigung. Dieses Protokoll ist für das Gewährleistungs- und Haftungsmanagement erforderlich und bildet die Grundlage für eventuelle Nachforderungen gegenüber ausführenden Unternehmen.
Prüfbuch für elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfbuch |
| Zweck & Scope | Nachweis der elektrischen Sicherheit von Anlagen und Betriebsmitteln |
| Relevante Regelwerke | DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) |
| Key Elements | • Prüfumfang |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praktische Nutzung | Arbeitssicherheit, Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft |
Erläuterung
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Wird ein Mangel festgestellt, muss er unverzüglich behoben werden. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen. In diesem Prüfbuch werden Prüfgegenstand, Prüfumfang, Messwerte, Beurteilung und nächste Prüffrist festgehalten. Das Prüfbuch dient als rechtsverbindlicher Nachweis der elektrischen Betriebssicherheit und ist insbesondere bei Arbeits- und Versicherungsunfällen relevant.
Objektbegehungs- / Bestandsprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Objektbegehungsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung des baulichen und technischen Ist-Zustands als Planungsgrundlage |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Gebäudestruktur |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Grundlage für Planungskonzept, Genehmigung und Kostenermittlung |
Erläuterung
Das Objektbegehungsprotokoll bildet den Ausgangspunkt der Fachplanung. Es dokumentiert alle relevanten Randbedingungen, beschreibt die Nutzungseinheiten und vorhandenen Brandschutzmaßnahmen und reduziert Planungsrisiken durch eine belastbare Ist-Analyse. Nur mit einem vollständigen Bestandsprotokoll können spätere Planungskonzepte und Kostenermittlungen nachvollziehbar begründet werden.
Anschlusspläne für gelieferte Geräte und Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anschluss- und Schnittstellenpläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der technischen Anschlüsse und Medienübergaben |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • elektrische Anschlüsse |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Montagekoordination, Inbetriebnahme, Fehlersuche |
Erläuterung
Anschlusspläne stellen die sichere Integration der MRA/RWA-Geräte in die Gebäude- und Sicherheitstechnik sicher. Sie legen die Anschlusspunkte für Stromversorgung, Steuerleitungen und die Schnittstellen zur Brandmelde- und Gebäudeautomation fest. Die Pläne sind unverzichtbar für Montage, Inbetriebnahme und spätere Fehlersuche und bilden eine Grundlage für die Abstimmung mit beteiligten Gewerken.`
Planungskonzept MRA/RWA
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Planungskonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Grundsätzliche technische und funktionale Festlegung der RWA-Lösung |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Schutzziele |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Genehmigungsfähigkeit, Abstimmung mit Brandschutz |
Erläuterung
Das Planungskonzept beschreibt die brandschutztechnische Strategie der Anlage und definiert die Systemart (z. B. maschinelle Entrauchung mit Ventilatoren), Schutzziele und Auslösemechanismen. Durch ein schlüssiges Konzept werden Genehmigungsfähigkeit und Abstimmung mit dem Brandschutzgutachter sichergestellt. Zudem bildet das Konzept die Grundlage für spätere Entwurfs-, Ausführungs- und Funktionsprüfungen.
Preislisten / Kostenansätze für technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Preisliste / Kostenansatz |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparente Darstellung von Geräte- und Leistungspreisen |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Einheitspreise |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Kostenkontrolle, Nachtragsbewertung |
Erläuterung
Preislisten unterstützen das Facility Management bei Budgetierung, Vergleichsrechnungen und Lebenszykluskostenbetrachtungen. Sie ermöglichen die transparente Darstellung von Einheitspreisen, Optionen und Wartungskosten und bilden eine Grundlage für Nachtragsbewertungen und Vergabeentscheidungen.
Produktkennzeichnung – mechanische RWA-Geräte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Produktkennzeichnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Eindeutige Identifikation und Leistungszuordnung der Geräte |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 12101-3 |
| Wesentliche Inhalte | • Typenschild |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Wartung, Ersatzteilmanagement, Prüfungen |
Erläuterung
Die Produktkennzeichnung mechanischer RWA-Geräte ist ein zwingender Bestandteil der bauproduktrechtlichen und betrieblichen Dokumentation. Sie ermöglicht die eindeutige Identifikation jedes einzelnen Geräts über den gesamten Lebenszyklus hinweg und stellt sicher, dass Leistungsfähigkeit, Einsatzbereich und Konformität jederzeit nachvollziehbar sind. Im Facility Management bildet die Produktkennzeichnung die Grundlage für Wartungs- und Prüfprozesse, die sichere Ersatzteilbeschaffung, die Zuordnung zu Prüf- und Wartungsintervallen sowie für behördliche, versicherungs- und sachverständige Kontrollen. Eine fehlende oder unvollständige Kennzeichnung gilt als wesentlicher Mangel, da ohne sie weder die Übereinstimmung mit der DIN EN 12101-3 noch die Betriebssicherheit der RWA-Anlage belastbar nachgewiesen werden kann.
Produktspezifikation – mechanische RWA-Geräte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Produktspezifikation |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Beschreibung der Leistungs- und Einsatzparameter |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 12101-3 |
| Wesentliche Inhalte | • Förderleistung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Abnahme, Betrieb, Austauschplanung |
Erläuterung
Die Produktkennzeichnung und die Produktspezifikation sind zentrale bauproduktrechtliche und betriebliche Referenzen. Die Kennzeichnung enthält das Typenschild mit Leistungsklasse, Temperaturklasse (z. B. F 200, F 400, F 600) und Seriennummer. Die Produktspezifikation beschreibt Fördervolumen, Temperaturbeständigkeit und Betriebsbedingungen der Entrauchungsventilatoren. Nach DIN EN 12101-3 müssen maschinelle Rauchabzugsgeräte geprüft und zertifiziert werden; in Deutschland ist darüber hinaus eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich, die Aufstellbedingungen, Temperatur- und Zeitklassifizierung sowie Auslösebedingungen vorgibt. Nur mit korrekt beschrifteten Geräten können Wartung, Ersatzteilmanagement und Prüfungen nachvollziehbar erfolgen.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeit |
| Relevante Regelwerke | HBauO (Hamburgische Bauordnung) |
| Wesentliche Inhalte | • geprüfte Bauart |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug | Genehmigung, Abnahme, Haftungssicherheit |
Erläuterung
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) dient als Verwendbarkeitsnachweis für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten. Es wird von einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle erteilt, wenn Prüfverfahren vorliegen und die Verwendung des Produkts keine erheblichen Sicherheitsanforderungen an bauliche Anlagen auslöst. Im abP sind die geprüften Bauarten, zulässigen Anwendungsbereiche und Auflagen dokumentiert. Dieses Dokument ist für die Genehmigung und für eine haftungssichere Abnahme unverzichtbar.
Protokoll zur Mängelbeseitigung nach Abnahme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mängelbeseitigungsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Beseitigung festgestellter Abnahmemängel |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Mangelbeschreibung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Gewährleistungsmanagement, Rechtssicherheit |
Erläuterung
Ein Mängelbeseitigungsprotokoll hält die während der Abnahme festgestellten Mängel und deren Beseitigung verbindlich fest. Nach deutschem Recht hat der Auftraggeber die Pflicht, die Leistung als vertragsgemäß anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen, und die Abnahme in einem Protokoll zu dokumentieren. Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, und etwaige Restmängel müssen im Protokoll vorbehalten werden. Die lückenlose Dokumentation der Mängelbeseitigung gewährleistet Rechtssicherheit, unterstützt das Gewährleistungsmanagement und dient als Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden.
Prüfbuch für elektrische Betriebsmittel (auf Anforderung der BG)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit |
| Relevante Regelwerke | DGUV Vorschrift 3 |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfumfang |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praxisbezug | Arbeitssicherheit, Behörden- und BG-Nachweise |
Erläuterung
Die DGUV-Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in festgelegten Zeitabständen durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit den Prüfumfängen, Messergebnissen und Prüfterminen zu führen. In diesem Prüfbuch werden auch festgestellte Mängel und deren Beseitigung dokumentiert. Das Prüfbuch dient als Nachweis gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern und ist für die Arbeitssicherheit von zentraler Bedeutung.
Raumbuch (Room Book)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Raumbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Raumbezogene Dokumentation der technischen Ausstattung |
| Relevante Regelwerke | VDI 6070-1; VDI 3810-2; VDI 6023 |
| Wesentliche Inhalte | • Raumdaten |
| Verantwortlich | Objekt- und Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Betrieb, Instandhaltung, Umbauten |
Erläuterung
Das Raumbuch nach VDI 6070 ist ein Instrument zur Abbildung alphanumerischer Informationen über Räume und Anlagen über den gesamten Lebenszyklus. Es beschreibt Raumgrößen, Nutzungen, installierte RWA-Komponenten, Förderleistungen, Temperaturklassen sowie Wartungsintervalle. Die VDI-Richtlinie 6070 definiert eine strukturierte Gliederung und stellt Vorlagen für konventionelle und digitale Raumbücher bereit. Durch die systematische Dokumentation der RWA-Komponenten pro Raum lassen sich Instandhaltung, Umbau und Auditprozesse effizient steuern. Eine Aktualisierung des Raumbuchs über Planung, Errichtung und Betrieb hinweg ist erforderlich, um den Bestandspflege- und Prüfpflichten gerecht zu werden.
Raumbuch (Technischer Teil) – LPH 2 Vorplanung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Raumbuch – technischer Teil (LPH 2) |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung raumbezogener technischer Anforderungen an MRA/RWA als Planungsgrundlage; Integration von Schutzzielen und Nutzungsvorgaben |
| Relevante Regelwerke | HOAI Anlage 15 Leistungsphase 2; DIN 1988-200 Trinkwasser (Raumbuch als Planungsgrundlage) |
| Wesentliche Inhalte | • Raumfunktionen und Nutzungsklassen (z. B. Lager, Atrium) |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praxisbezug | Grundannahmen für die weitere Planung; Abstimmung mit Brandschutzkonzept und Tragwerksplanung |
Erläuterung
Die Vorplanung nach HOAI Anlage 15 verlangt, die Grundlagen zu analysieren, ein Planungskonzept zu erarbeiten und das Ergebnis zu dokumentieren. Dazu gehört die Erstellung des technischen Teils eines Raumbuches. Das Raumbuch sammelt raumbezogene Angaben wie Nutzung, Schutzziele und die erforderlichen Anlagenteile, damit MRA/RWA-Anforderungen frühzeitig konsistent berücksichtigt werden. DIN 1988-200/VDI 3810 betont das Raumbuch als Planungsgrundlage für Wasser- und Haustechnikprojekte. In der Vorplanung werden Funktion, Schutzziele und Schnittstellen erfasst und mit dem Brandschutzplaner abgestimmt.
Raumbuch (Technischer Teil) – LPH 3 Entwurfsplanung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Raumbuch – technischer Teil (LPH 3) |
| Zweck & Geltungsbereich | Präzisierung der raumbezogenen technischen Lösung und Festlegung der MRA/RWA-Anlagenteile für den Entwurf |
| Relevante Regelwerke | HOAI Anlage 15 Leistungsphase 3 |
| Wesentliche Inhalte | • Konkrete MRA/RWA-Auslegung je Raum |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Genehmigungsfähigkeit und Grundlage für die Ausführungsplanung; dient als Referenz für Ausschreibungen und spätere Abnahmen |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung wird das Planungskonzept durchgearbeitet und die Systeme und Anlagenteile festgelegt. Die HOAI schreibt vor, die Berechnungen zu erstellen, die Funktions- und Strangschemata zu detaillieren, alle Anlagen mit technischen Daten aufzulisten und die Schadstoff- und Emissionsberechnungen für die ausgewählte Anlage durchzuführen sowie eine gewerkeübergreifende Brandschutzmatrix zu erstellen. Das Raumbuch wird verbindlich und bildet die Basis für Genehmigungen, Ausschreibungen und spätere Abnahmen.
Auditdokumente für MRA/RWA
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Auditunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Konformität der MRA/RWA mit den anerkannten Regeln der Technik; Vorbereitung auf Behörden-, Sachverständigen- und Versicherungsprüfungen |
| Relevante Regelwerke | VDI 6026 Blatt 1 (Dokumentationsrichtlinie); BHE-Richtlinie MRA gemäß DIN 18232-5 und EN 12101 |
| Wesentliche Inhalte | • Systemübersichten und Strangschemata |
| Verantwortlich | Betreiber, Fachplaner, Prüfsachverständiger |
| Praxisbezug | Grundlage für externe Audits (Behörden, Sachverständige, Versicherer) und interne Revision; unterstützt revisionssichere Betriebsführung |
Erläuterung
Die VDI 6026 fasst die notwendigen Unterlagen zusammen, die während Planung, Ausführung und Betrieb technischer Anlagen zu erstellen sind, und betont, dass eine frühzeitige und vollständige Dokumentation einen reibungslosen Übergang zwischen den Leistungsphasen ermöglicht. Die Auditdokumente für MRA/RWA müssen die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik nach DIN 18232-5 und der EN 12101-Normreihe nachweisen. Die BHE-Richtlinie fordert, dass alle Komponenten entsprechend dem Stand der Technik geplant, ausgelegt und gewartet werden und dass sie geeignet für die Umgebungsbedingungen sind. Fans müssen z. B. nach DIN EN 12101-3 geprüft sein und eine EG-Konformitätserklärung besitzen. Auditunterlagen enthalten auch Nachweise über ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme sowie Prüfprotokolle.
Berechnung von Schadstoff- und Emissionsfreisetzungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Emissionsberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung von Rauch- und Schadstoffabfuhr im Brandfall; Nachweis, dass die MRA ausreichende Luftvolumenströme abführt und Schutzziele erfüllt |
| Relevante Regelwerke | HOAI Anlage 15 Leistungsphase 3 (detaillierte Schadstoff- und Emissionsberechnung); Muster-Industriebau-Richtlinie (M-IndBauRL) 2014 – Anforderungen an MRA; DIN 18232-5; VDI 6026 |
| Wesentliche Inhalte | • Brandbelastungen und Emissionsannahmen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Bestandteil des Brandschutzkonzepts und der Genehmigungsunterlagen; Berechnungen unterstützen die Auslegung der Ventilatoren und die Festlegung von Zuluftöffnungen |
Erläuterung
Die HOAI verlangt in der Entwurfsplanung eine detaillierte Schadstoff- und Emissionsberechnung. Bei maschinellen Entrauchungssystemen muss im Brandfall ein ausreichender Luftvolumenstrom sichergestellt werden; die Muster-Industriebau-Richtlinie (M-IndBauRL) sieht für Produktions- und Lagerräume ohne Ebenen vor, dass bei maschineller Entrauchung ein Luftvolumenstrom von mindestens 10 000 m³/h je 400 m² Grundfläche abgeführt wird. Diese Berechnungen stellen sicher, dass im Brandfall eine raucharme Schicht gebildet wird und die Schutzziele erreicht werden. Sie dienen als Nachweis gegenüber Genehmigungsbehörden und fließen in die Auswahl der Ventilatoren (nach EN 12101-3) und die Bestimmung der Ausblas- und Zuluftflächen ein.
Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 5 Ausführungsplanung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schlitz- und Durchbruchspläne (LPH 5) |
| Zweck & Geltungsbereich | Koordination baulicher Öffnungen und Durchführungen für MRA/RWA-Leitungen und Kabeltrassen |
| Relevante Regelwerke | HOAI Anlage 15 Leistungsphase 5 |
| Wesentliche Inhalte | • Abmessungen und Lage der Öffnungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Vermeidung von Kollisionen zwischen Leitungen, Einhaltung der statischen und brandschutztechnischen Anforderungen; Grundlage für Bauausführung |
Erläuterung
In der Ausführungsplanung verlangt die HOAI die Anfertigung von Schlitz- und Durchbruchsplänen. Diese Pläne stellen sicher, dass alle notwendigen Öffnungen für MRA-Leitungen, Zuluft- und Abluftkanäle sowie elektrische Kabeltrassen rechtzeitig mit der Baukonstruktion koordiniert werden. Sie enthalten auch Angaben zur Abschottung von Durchdringungen und zur Zuordnung zu Brandabschnitten.
Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 7 Vergabeergebnis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schlitz- und Durchbruchspläne (LPH 7) |
| Zweck & Geltungsbereich | Anpassung der Schlitz- und Durchbruchspläne an die beauftragte Ausführung und Überprüfung der Angaben der ausführenden Unternehmen |
| Relevante Regelwerke | HOAI Anlage 15 Leistungsphasen 6 und 7; DIN 18379 (Raumlufttechnik), DIN 18381 (Heizung-Kälte-Lüftung) – VOB/C |
| Wesentliche Inhalte | • Hersteller- und ausführungsbezogene Anpassungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Sicherstellung, dass Ausführung und Vergabe deckungsgleich sind; Prävention von Nachtragsforderungen und Bauverzögerungen |
Erläuterung
Nach der Vergabe müssen die Schlitz- und Durchbruchspläne gemäß den beauftragten Fabrikaten und Systemen aktualisiert werden. Die HOAI sieht in den Leistungsphasen 6 und 7 das Zusammenstellen der Vergabeunterlagen und das Prüfen und Werten der Angebote vor sowie die Mitwirkung bei der Vergabe. Die Fortschreibung der Durchbruchsplanung sorgt dafür, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der baulichen Umsetzung übereinstimmen und keine ungeplanten Nachträge entstehen.
Schnittstellenkatalog
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schnittstellenkatalog |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition aller gewerkeübergreifenden Übergabepunkte zwischen MRA/RWA und anderen technischen Gewerken (BMA, GA, ELT, Sanitär, Lüftung) |
| Relevante Regelwerke | VDI 6039 (Inbetriebnahmemanagement); DIN 276 (Kostenstruktur) und VDI 6026; Schnittstellenkatalog des Architektenverbandes |
| Wesentliche Inhalte | • Auflistung der Schnittstellen zu Brandmeldeanlage (BMA), Gebäudeautomation (GA) und Elektrotechnik (ELT) |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA (Koordinator); Mitwirkung aller beteiligten Gewerke |
| Praxisbezug | Vermeidung von Funktionslücken, Doppelarbeiten und Haftungsrisiken; Grundlage für funktionierende sicherheitsrelevante Anlagen |
Erläuterung
Ein Schnittstellenkatalog definiert die Übergabepunkte zwischen den beteiligten Gewerken und legt Zuständigkeiten fest. Der Muster-Schnittstellenkatalog der Bayerischen Architektenkammer betont, dass die Definition von Schnittstellen für einen störungsfreien Projektablauf unerlässlich ist und dass der Katalog auf der Kostenstruktur nach DIN 276 basiert. Das Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 stellt durch koordinierte Maßnahmen während Planung, Bau und Betrieb sicher, dass die technischen Anlagen die gewünschten Funktionseigenschaften erreichen und Risiken minimiert werden. Daher dient der Schnittstellenkatalog als Werkzeug zur Koordination und Überwachung der gewerkeübergreifenden Zusammenarbeit.
Stromlauf- und Schaltpläne – LPH 5 Ausführungsplanung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schalt- und Stromlaufpläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der elektrischen Versorgung, Steuer- und Meldekreise sowie Notstromversorgung der MRA/RWA |
| Relevante Regelwerke | HOAI Anlage 15 Leistungsphase 5 (Anfertigen allpoliger Stromlaufpläne); DIN VDE 0100; DIN EN 12101-10 (Energieversorgung) |
| Wesentliche Inhalte | • Energieversorgung (Hauptversorgung, Ersatz-/Notstrom) |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA (Elektrotechnik) |
| Praxisbezug | Grundlage für Montage, Inbetriebnahme und Fehlersuche; erforderlich für behördliche Abnahmen und Betreiberhandbuch |
Erläuterung
Die HOAI fordert, in der Ausführungsplanung allpolige Stromlaufpläne zu erstellen. Die BHE-Richtlinie verlangt, dass MRA-Systeme eine gesicherte Energieversorgung besitzen und die Komponenten gemäß EN 12101-10 dimensioniert und gekennzeichnet sind. Das BLB-NRW-Dokumentationshandbuch hebt hervor, dass vollständige Unterlagen wie Stromlaufpläne, Netz-/Bus-Schemata und Prüfprotokolle eine Voraussetzung für die Übergabe an den Betreiber sind. Die Pläne dienen der korrekten Installation, ermöglichen die Fehlersuche und sind Grundlage für den Betrieb und die Instandhaltung.
Ausschreibungsunterlagen mit leistungsbereichsbezogenen Leistungsverzeichnissen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnis) |
| Zweck & Geltungsbereich | Vergaberechtskonforme Beschreibung der MRA/RWA-Leistungen zur Einholung vergleichbarer Angebote |
| Relevante Regelwerke | HOAI Anlage 15 Leistungsphase 6; VOB/A 2019 (Transparenz und Gleichbehandlung) |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsbeschreibungen mit Mengengerüsten und Qualitätsanforderungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug | Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebote und der Vergabesicherheit; Vermeidung von Nachträgen |
Erläuterung
Die Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) umfasst nach HOAI das Aufstellen der Vergabeunterlagen mit Leistungsverzeichnissen. Die VOB/A 2019 verlangt, dass Bauleistungen im Wettbewerb und mit transparenten Verfahren vergeben werden, dass kein Unternehmen diskriminiert wird und dass der Auftraggeber erst ausschreiben soll, wenn alle Vergabeunterlagen fertiggestellt sind. Ausschreibungsunterlagen müssen daher detaillierte Leistungsbeschreibungen, Qualitätsanforderungen und Schnittstellen enthalten, damit Bieter vergleichbare Angebote abgeben können. Wartungsleistungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Vergabevorschlag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabevorschlag |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentierte Zuschlagsempfehlung an den Auftraggeber; Grundlage für rechtssichere Vergabeentscheidung |
| Relevante Regelwerke | HOAI Anlage 15 Leistungsphase 7; VOB/A 2019 (Grundsätze der Vergabe) |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfergebnisse der Angebote (Preisspiegel, technische und wirtschaftliche Bewertung) |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA (Mitwirkung bei der Vergabe) |
| Praxisbezug | Schutz des Auftraggebers vor vergaberechtlichen Risiken; Transparente und nachvollziehbare Entscheidung |
Erläuterung
Die HOAI sieht vor, dass der Fachplaner in Leistungsphase 7 Angebote einholt, prüft, wertet, Preisspiegel erstellt und Vergabevorschläge erarbeitet. Die VOB/A 2019 schreibt vor, dass Bauleistungen an fachkundige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben werden und dass das Verfahren transparent und diskriminierungsfrei erfolgen muss. Der Vergabevorschlag dokumentiert die technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote und begründet die Zuschlagsempfehlung. Dies gewährleistet eine nachvollziehbare und rechtssichere Entscheidung.
