Löschanlagen, die andere Gase als CO2, Argon, Inergen oder Stickstoff verwenden
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Löschanlagen, die andere Gase als CO2, Argon, Inergen oder Stickstoff verwenden
Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen rechtlichen, technischen und sicherheitsbezogenen Nachweise für gasbasierte Feuerlöschanlagen mit fluorierten oder sonstigen nicht-inerten Löschgasen. Ziel ist es, die Umweltkonformität, Betriebssicherheit und Produktnachweisführung im Einklang mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), der EU-Verordnung (EU) 2024/573, den VdS-Richtlinien sowie der EU-Bauprodukteverordnungen (305/2011 und 2024/3110) sicherzustellen. Die Unterlagen gewährleisten die transparente Kontrolle des Anlagenbetriebs, insbesondere in Bezug auf Treibhausgas-Emissionen, Wartung, Dichtheitsprüfung und Produktzertifizierung.
Alternativgase in brandhemmenden Löschsystemen
- Anlagenbetrieb und Umweltmanagement
- Produktsicherheits- und Konformitätsnachweise
- Betriebs- und Arbeitsschutzunterlagen
- Gas- und Pulverlöschanlagen
- Europäische Produktbewertung und Bauaufsicht
- Europäisches Bewertungsdokument
- Technische und produktbezogene Dokumentation
- Spezifische technische Dokumentation
- Prüf- und Kontrollunterlagen
- Prüfprogramm – Gaslöschanlagen
- EU-Konformitäts- und Leistungsnachweise
- Bauprodukte / Maschinen
- Qualitätssicherung und Betreiberpflichten
- Bauprodukt- und Zulassungsnachweise
- Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung
- Fachliche Qualifikations- und Betriebssicherheitsnachweise
- Unterweisungsprotokoll
- Produkt- und Funktionsnachweise
- Wartungs- und Instandhaltungsunterlagen
- Handhabung fluorierter Treibhausgase
- Zertifikat für Unternehmen
- Bauaufsichtliche Zulassungen und Produktnachweise
- Planungs- und Ausführungsunterlagen
- Betrieb und Instandhaltung
Aufzeichnungen zu Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Aufzeichnungen über fluorierte Treibhausgase gemäß ChemKlimaschutzV |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über Verwendung, Wartung, Dichtheitsprüfung und Rückgewinnung von fluorierten Kältemitteln oder Löschgasen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 2024/573; VO (EG) 1516/2007; VO (EG) 1497/2007; ChemKlimaschutzV; DIN EN 378-4 |
| Schlüsselelemente | • Anlagenidentifikation (Typ, Seriennummer) |
| Verantwortlich | Betreiber / Wartungsunternehmen mit F-Gas-Zertifizierung |
| Praxis-Hinweise | Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt und den Behörden auf Anfrage vorgelegt werden. Integration in CAFM-Systeme wird empfohlen. |
Erläuterung
Diese Aufzeichnungen dienen der Überwachung und Nachvollziehbarkeit des Umgangs mit fluorierten Gasen über den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Sie dokumentieren die Bestandsdaten der Anlage (z. B. Typ, Seriennummer), die verwendeten Gasarten und -mengen sowie alle sicherheitsrelevanten Tätigkeiten. Dies schließt regelmäßige Dichtheitsprüfungen nach den Vorgaben der Chemikalien-Klimaschutzverordnung ein, deren Ergebnisse detailliert festgehalten werden müssen. Ebenfalls erfasst werden alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie die fachgerechte Rückgewinnung und Entsorgung der Gase durch zertifizierte Betriebe. Eine lückenlose Dokumentation dieser Vorgänge gewährleistet die Nachvollziehbarkeit potenzieller Emissionsquellen und unterstützt das Erreichen von Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen im Facility Management.
Zertifikat über die Leistungskonstanz
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungskonstanz-Zertifikat für Bauprodukte und Löschsystemkomponenten |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der dauerhaften Produktqualität und Konformität mit den technischen Bauvorschriften der EU-Bauprodukteverordnung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Verordnung 305/2011; EU-Verordnung 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Herstellername, Produkt-ID und Anwendungsbereich |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Produktakte und Grundlage für CE-Kennzeichnung der Komponenten. |
Erläuterung
Dieses Zertifikat bescheinigt die gleichbleibende Qualität und Normenkonformität der eingesetzten Löschkomponenten. Es wird in der Regel von einer notifizierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und enthält Angaben wie Herstellername, Produkt-Identifikation, Leistungsparameter und Gültigkeitsdauer. Wesentliche Merkmale können etwa die Reinheit des Löschmittels oder die Druckfestigkeit von Behältern und Armaturen sein. Mit dem Zertifikat erbringt der Hersteller den Nachweis, dass die Komponenten dauerhaft den deklarierten Leistungsparametern entsprechen. Im Facility Management dient es zusätzlich der Produktsicherheit und Materialnachverfolgung und ist ein wichtiger Nachweis gegenüber Bauaufsichtsbehörden oder Versicherern.
Betriebsanweisung für Feuerlöschanlagen mit Löschgasen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung für den sicheren Betrieb von Löschanlagen mit fluorierten oder synthetischen Gasen |
| Zweck & Geltungsbereich | Information der Beschäftigten über sicherheitsgerechten Betrieb, Wartung und Verhalten im Störungs- oder Gefahrenfall. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Information 205-026 (Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Anlagenaufbaus |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Arbeitsschutzdokumentation; Aushangpflichtig in Technikräumen und Löschzentralen. |
Erläuterung
Die Betriebsanweisung stellt sicher, dass alle am Betrieb der Anlage beteiligten Personen über die spezifischen Risiken und die notwendigen Schutzmaßnahmen informiert sind. Sie fasst technische Informationen zum Anlagenaufbau zusammen und gibt klare Anweisungen für den Normalbetrieb, die Wartung sowie den Störungs- und Gefahrenfall. So sind beispielsweise Verhaltensregeln beim Austritt von Löschgas definiert, einschließlich der notwendigen Alarmierung und Evakuierung. Die Anweisung wird regelmäßig überprüft und bei technischen Änderungen aktualisiert, um die Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien sicherzustellen.
Bedienungsanleitung für Gas- und Pulverlöschanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bedienungs- und Wartungshandbuch für Löschanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Herstellerdokumentation zur Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Fehlerdiagnose der Löschanlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VdS 2240 – Planung, Einbau und Betrieb von Gaslöschanlagen |
| Schlüsselelemente | • Aufbau- und Funktionsbeschreibung |
| Verantwortlich | Errichter / Fachinstallationsunternehmen |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabedokumentation; Grundlage für regelmäßige Wartung und Funktionsprüfungen. |
Erläuterung
Das Herstellerhandbuch liefert detaillierte technische Informationen zur Funktion und Wartung der Löschanlage. Es beschreibt den Anlagenaufbau, die wesentlichen Betriebsabläufe sowie die sicherheitsrelevanten Komponenten. Zu den Inhalten gehören unter anderem das Inbetriebnahmeprotokoll, in dem die korrekte Installation und Funktionsprüfung dokumentiert wird, sowie ausführliche Anleitungen für Inspektionen und Wartungsarbeiten. Ersatzteillisten und Angaben zum Nachfüllen des Löschmittels sichern den reibungslosen Betrieb. Das Handbuch bildet die Grundlage für Betriebsfreigaben, regelmäßige Inspektionen und Wartungsnachweise gemäß VdS- und DGUV-Vorschriften.
Europäische Technische Bewertung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung von nicht harmonisierten Bauprodukten, die in Gaslöschanlagen verwendet werden (z. B. Spezialarmaturen, Druckbehälter). |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Verordnung 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung, Prüfverfahren und Leistungsdaten |
| Verantwortlich | Hersteller / Bewertungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Kennzeichnung; wichtig für Sonderlösungen in industriellen FM-Projekten. |
Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Produktleistungsnachweis, der den rechtssicheren Einsatz von Systemkomponenten ermöglicht, für die keine harmonisierte EU-Norm existiert. Sie wird auf Antrag des Herstellers von einer benannten Technischen Bewertungsstelle ausgestellt und enthält neben einer detaillierten Produktbeschreibung die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen. Die ETA legt die wesentlichen Leistungsmerkmale des Bauteils fest (z. B. Materialeigenschaften, Belastbarkeit) und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Im Facility Management dient sie der technischen Nachverfolgbarkeit von Sonderlösungen und der Risikobewertung bei Umbauten oder Modernisierungen.
Europäisches Bewertungsdokument
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Grundlage für die Erstellung einer ETA; legt Prüf- und Bewertungsverfahren fest. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Prüfmethodik und Leistungsparameter |
| Verantwortlich | Europäische Bewertungsorganisation (EOTA) / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Referenzdokument für Zertifizierungsstellen und Hersteller; wichtig für internationale FM-Projekte. |
Erläuterung
Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) definiert die technische Basis für Produktzulassungen nach der EU-Bauprodukteverordnung. Es legt für eine bestimmte Produktgruppe einheitliche Prüfmethoden und Bewertungskriterien fest, anhand derer die Leistungsmerkmale eines Produkts beurteilt werden (z. B. Feuerwiderstand, Druckfestigkeit). Die EAD wird meist in Zusammenarbeit mit der European Organisation for Technical Assessment (EOTA) erstellt und dient als Grundlage für die Erstellung einer ETA. Im Facility Management wird sie verwendet, um Lieferantenqualifikationen und Materialfreigaben nach EU-Standards zu überprüfen.
Systemdokumentation – Gaslöschanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Systemdokumentation – Gaslöschanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen Spezifikationen, Auslegung, Installationsbedingungen und Funktionsweise der Anlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15004-1 |
| Schlüsselelemente | • Löschgasart, Füllmenge, Verteilnetz |
| Verantwortlich | Errichter / Fachplaner / Inbetriebnehmer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Anlagendokumentation; im FM für Instandhaltung, Nachrüstung und sicherheitstechnische Prüfung zwingend erforderlich. |
Erläuterung
Die Systemdokumentation bildet das Herzstück der Anlagenakte. Sie enthält detaillierte Pläne und Spezifikationen zur gesamten Auslegung der Gaslöschanlage: verwendete Löschgasart, Füllmengen der Zylinder, Verrohrungs- und Düsenlayout sowie die komplette Steuerungs- und Auslöse-Logik (automatische Brandmelder, manuelle Auslösung, Alarm- und Auslöseverzögerungen). Zudem werden Sicherheitszonen definiert (z. B. Bereiche, die im Gefahrenfall evakuiert werden müssen) und die Dichtheitsanforderungen gemäß F-Gas-Verordnung berücksichtigt. Sämtliche Berechnungsgrundlagen sind dokumentiert – etwa Nachweise über die erforderliche Konzentrationszeit des Löschgases bei gegebenem Raumvolumen und Druckverhältnisse. Diese Unterlagen ermöglichen im FM die Durchführung von Funktionsprüfungen und Dichtheitskontrollen nach DIN EN 15004-1. Sie dienen gleichzeitig als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Bei Wartungs- und Prüfarbeiten (z. B. jährliche Dichtheitsprüfung) ist diese Dokumentation unverzichtbar, da sie alle technischen Rahmenbedingungen der Anlage festlegt und Änderungen (z. B. Komponentenaustausch) nachvollziehbar macht.
Spezifische technische Dokumentation – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Dokumentation – Bauprodukte |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Bauproduktkonformität und Materialverträglichkeit aller Komponenten der Gaslöschanlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktdatenblätter, Materialzertifikate |
| Verantwortlich | Hersteller / Lieferant |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte; im FM zur Dokumentation der Produktqualität und für Ersatzteilbeschaffung wichtig. |
Erläuterung
Die Bauproduktdokumentation stellt die Rückverfolgbarkeit und Qualität aller eingesetzten Komponenten sicher. Sie umfasst Hersteller-Produktdatenblätter und Materialzertifikate (z. B. Abnahmeprüfzeugnisse für Druckbehälter und Rohrleitungen), in denen Druckfestigkeit, Temperatur- und Dichtheitseigenschaften nachgewiesen sind. Wesentliche Leistungsmerkmale werden beschrieben, und jedes Bauteil ist mit CE- oder Ü-Kennzeichnung sowie einer EG-Konformitätserklärung versehen. Gemäß EU-Bauprodukteverordnung muss der Hersteller für jedes Bauprodukt eine Leistungserklärung mit konkreten Leistungsangaben erstellen. Diese Dokumente sind Teil der Bauproduktakte der Anlage und dienen im FM als Qualitätssicherungsnachweis. Sie sind besonders wichtig für die Ersatzteilbeschaffung und Wartung, weil sie garantieren, dass nur identische oder gleichwertige Komponenten nach Spezifikation verwendet werden.
Prüfbericht – Gaslöschanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbericht – Gaslöschanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfung und Dichtheitskontrolle. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15004-1; DIN EN 17966 |
| Schlüsselelemente | • Prüfumfang und Prüfmethode |
| Verantwortlich | Sachkundiger Prüfer / Fachfirma |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des Anlagenprüfbuchs; Grundlage für Betreiberpflichten gemäß BetrSichV § 16 und ArbSchG § 10. |
Erläuterung
Der Prüfbericht dokumentiert die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung der Anlage. Er listet den Umfang und die durchgeführten Prüfverfahren auf (z. B. Sichtkontrolle, Druck- und Funktionsprüfung von Ventilen, Sensoren und Steuerungen), führt die gemessenen Werte und deren Bewertung auf und beschreibt alle festgestellten Mängel sowie die empfohlenen Instandsetzungsmaßnahmen. Die Durchführung solcher Prüfungen durch eine sachkundige Fachfirma ist zwingend vorgeschrieben (z. B. durch die F-Gas-Verordnung). Der Bericht ist wesentlicher Bestandteil des Prüfprotokollbuchs und erfüllt die Dokumentationspflicht des Betreibers nach BetrSichV § 16 sowie die Nachweispflicht der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 10. Er bestätigt die Funktions- und Betriebssicherheit der Anlage und wird im FM bei jährlichen Prüfungen und Auditierungen (z. B. durch Versicherungen oder Behörden) als Nachweis vorgelegt.
Prüfprogramm – Gaslöschanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprogramm – Gaslöschanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierter Plan der regelmäßigen Inspektionen, Wartungen und Funktionsprüfungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15004-1; DIN EN 17966 |
| Schlüsselelemente | • Prüffristen (monatlich, jährlich) |
| Verantwortlich | Errichter / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des Wartungsplans; dient im FM als zentrale Kontrollliste für Prüf- und Wartungszyklen. |
Erläuterung
Das Prüfprogramm enthält einen detaillierten Zeitplan für alle turnusmäßigen Kontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen. Es definiert Prüffristen (z. B. monatlich, halbjährlich, jährlich), benennt die jeweils Verantwortlichen (z. B. Betreiber, externe Fachfirma) und legt die Prüfinhalte fest: etwa Druck- und Füllstandsüberwachung der Gasbehälter, Funktionstests von Ventilen und Steuerungen, Dichtheitsprüfungen und Ventilprüfungen. Außerdem regelt es die Dokumentationspflichten, d. h. in welchem Umfang Protokolle und Nachweise geführt werden müssen. Das Prüfprogramm ist integraler Bestandteil des Wartungsplans und dient im FM als zentrale Checkliste, um alle erforderlichen Prüf- und Wartungszyklen systematisch nachzuverfolgen und die fristgerechte Mängelbeseitigung zu gewährleisten.
EG-Konformitätserklärung – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung – Bauprodukte |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass alle verwendeten Produkte der Gaslöschanlage den harmonisierten EU-Normen entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/C DIN 18384 (ATV) |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung und Herstellerdaten |
| Verantwortlich | Hersteller / Lieferant |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für CE-Nachweisprüfung; im FM Bestandteil der Anlagenakte und Gewährleistungsunterlagen. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung bescheinigt, dass die eingesetzten Bauprodukte der Gaslöschanlage gemäß den harmonisierten EU-Normen gefertigt wurden. Sie enthält Angaben zur CE-Kennzeichnung sowie Herstellerangaben, verweist auf die zugrundeliegenden Normen (z. B. EN 15004-1) und nennt die benannten Prüf- und Zertifizierungsstellen samt Zertifikatnummern. Sie wird vom Hersteller unterzeichnet. Im FM ist die EG-Konformitätserklärung Teil der Anlagenunterlagen und der Gewährleistungsdokumentation. Sie wird bei Bauabnahmen, Revisionen oder Haftungsprüfungen vorgelegt, um die rechtssichere Inverkehrbringung der Komponenten zu belegen.
Leistungserklärung – Bauprodukte / Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der wesentlichen Leistungsmerkmale der Bauprodukte und Anlagenteile (Druckfestigkeit, Material, Dichtheit, Betriebsdruck). |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18421; DGUV-I 205-026 |
| Schlüsselelemente | • Deklarierte Leistungseigenschaften (z. B. Druckverhalten, Auslösezeit) |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Anlagendokumentation; dient im FM der Qualitätssicherung und Nachverfolgung von Material- und Fertigungsänderungen. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) dokumentiert die wesentlichen Leistungsmerkmale der verbauten Bauprodukte. Sie wird vom Hersteller auf Basis der EU-BauPVO erstellt. Sie enthält beispielsweise Angaben zur Druckfestigkeit, zum verwendeten Material, zur Dichtheit und zum zulässigen Betriebsdruck. In der DoP sind die deklarierten Leistungseigenschaften (z. B. Druckverhalten, Auslösezeit) aufgeführt sowie die CE-Nummer und die Zertifizierungsstelle. Zudem werden Informationen zur werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) und zu umwelt- oder sicherheitsrelevanten Aspekten bereitgestellt. Die Erstellung einer DoP ist nach EU-Recht zwingend, bevor Bauprodukte in Verkehr gebracht werden. Im Facility Management ist die Leistungserklärung Teil der Anlagendokumentation; sie sichert die Qualität der Komponenten und ermöglicht die Nachverfolgung von Änderungen in Material oder Produktion im Lebenszyklus der Anlage.
Betriebliche Sicherheits- und Wartungsdokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Sicherheits- und Wartungsnachweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der regelmäßigen Funktions- und Sicherheitskontrollen sowie der Qualifikation der beauftragten Fachfirmen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ArbSchG; BetrSichV; DGUV-Information 205-026 |
| Schlüsselelemente | • Prüfprotokolle, Schulungsnachweise |
| Verantwortlich | Betreiber / Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis-Hinweise | Im FM als Nachweis für Compliance-Audits, Versicherung und Arbeitsschutzkontrollen erforderlich. |
Erläuterung
In der betrieblichen Sicherheits- und Wartungsdokumentation werden alle Nachweise über die regelmäßigen Funktions- und Sicherheitskontrollen sowie die Qualifikation des eingesetzten Fachpersonals gebündelt. Dazu zählen Prüf- und Wartungsprotokolle, Schulungs- und Zertifikatsnachweise der Bediener und Instandhalter, Arbeits- und Wartungsanweisungen sowie Checklisten für Routinearbeiten. Ebenfalls enthalten sind betriebliche Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG (z. B. für Druckgas, Lärm oder chemische Risiken) und entsprechende Schutzmaßnahmen. Diese Unterlagen belegen, dass erforderliche Maßnahmen zum Arbeitsschutz umgesetzt wurden. Im FM sind sie zwingend erforderlich, um die Betreiberpflichten nach ArbSchG und BetrSichV nachzuweisen – sie werden bei Compliance-Audits, Versicherungs- und Arbeitsschutzüberprüfungen vorgelegt. So dokumentieren sie die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und die fachgerechte Instandhaltung der Anlagen.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die eingesetzten Bauprodukte (z. B. Druckbehälter, Leitungen, Dichtungen, Ventile) gemäß HBauO für die jeweilige Anwendung zugelassen und verwendbar sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §20–21 |
| Schlüsselelemente | • Prüfberichte und technische Zulassung |
| Verantwortlich | Hersteller / DIBt / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte. Dient im FM als Nachweis bei Sanierungen, Inspektionen und Wiederinbetriebnahmen. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall dokumentiert die baurechtliche Zulassung von nicht standardisierten oder in technischen Regeln nicht vollständig erfassten Komponenten einer Anlage. Dies betrifft insbesondere druckbeaufschlagte Bauteile wie Gasflaschen, Druckleitungen und Ventile, aber auch Dichtungen oder Armaturen, die in Gaslöschanlagen eingesetzt werden. Mit dem Verwendbarkeitsnachweis bestätigt der Hersteller oder die zuständige Prüfstelle (z. B. DIBt) anhand von Prüfergebnissen und technischen Zulassungen, dass das betreffende Bauprodukt unter den angegebenen Bedingungen bauaufsichtlich zulässig ist. Der Nachweis enthält konkrete Angaben zu Material, Bauart, zulässigem Einsatzzweck sowie zu Montageanleitung und Kennzeichnung. Des Weiteren wird der Verwendbarkeitsnachweis im FM-System archiviert, um ihn bei künftigen Prüfungen, Inspektionen oder Erweiterungen der Anlage jederzeit vorlegen zu können.
Im Facility Management ist dieser Nachweis ein wichtiges Dokument zur Sicherung von Rechtsansprüchen und Gewährleistungsrechten. Er gehört zur Bauakte und dient beispielsweise bei Sanierungsmaßnahmen oder der Wiederinbetriebnahme einer Anlage als Beleg dafür, dass die eingesetzten Komponenten den baurechtlichen Vorgaben entsprechen. So kann das FM sicherstellen, dass bei Ersatz oder Änderung von Systemteilen weiterhin die Zulassung gewährleistet ist.
Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung (AbP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bautechnischen Eignung von Anlagenkomponenten für die Verwendung in Löschgasanlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §24; DIBt-Verfahren |
| Schlüsselelemente | • Prüfbericht durch akkreditierte Prüfstelle |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüfstelle (z. B. TÜV, DIBt) |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Produktakte. Wird bei behördlichen Prüfungen und Wiederinbetriebnahmen benötigt. |
Erläuterung
Ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) bescheinigt die technische Eignung eines Bauprodukts bzw. einer Komponente für den Einsatzzweck in einer Löschgasanlage. Es wird von einer zugelassenen Prüfstelle (z. B. TÜV, DIBt) ausgestellt, wenn die Anlage oder das Bauteil in standardisierten Prüfverfahren erfolgreich getestet wurde. Im Prüfzeugnis sind das Ergebnis von Belastungs-, Dichtheits- und Druckprüfungen sowie der zulässige Anwendungsbereich festgehalten. Die Gültigkeitsdauer und die eindeutige Kennzeichnung (Prüfstempel, Kennnummer) gewährleisten, dass das Prüfzeugnis auch langfristig als Nachweis der Produktverwendung gilt.
Im Facility Management ergänzt das AbP den Verwendbarkeitsnachweis, indem es die konkrete Prüfbefähigung des Bauteils dokumentiert. Es wird in der Produktakte abgelegt und ist zum Beispiel bei behördlichen Kontrollterminen, Inbetriebnahmen oder Wiederinbetriebnahmen vorzulegen. Da das Prüfzeugnis eindeutige Angaben zum Prüfumfang und zur Belastbarkeit enthält, unterstützt es die technische Bewertung und die Lebenszyklusplanung der Komponenten im Wartungsprozess.
Sachkundenachweis – Systeme mit fluorierten Treibgasen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Sachkundenachweis gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Qualifikation von Personal, das an Anlagen mit fluorierten Treibgasen arbeitet (Installation, Wartung, Lecksuche). |
| Relevante Regelwerke/Normen | Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV); EU-Verordnung 517/2014 |
| Schlüsselelemente | • Zertifikatsinhaber und Gültigkeitsdauer |
| Verantwortlich | Schulungsträger / Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betreiberakte. Wird bei Inspektionen durch Umwelt- oder Arbeitsschutzbehörden vorgelegt. |
Erläuterung
Der Sachkundenachweis nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung belegt die fachliche Eignung von Technikern oder Monteuren, die an Löschanlagen mit fluorierten Treibgasen tätig sind. Grundlage ist die EU-VO 517/2014 (F-Gas-Verordnung), die deutschlandweit durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung umgesetzt wird. Sie schreibt vor, dass alle Personen, die fluorierte Gase in Gaslöschanlagen installieren, warten oder Leckagen suchen und beseitigen, eine entsprechende Schulung mit staatlicher Zertifizierung absolvieren müssen.
Das Zertifikat wird nach erfolgreicher Prüfung durch eine akkreditierte Schulungsstelle ausgestellt und enthält Angaben zum Inhaber, zum Schulungsinhalt (z. B. Umgang mit F-Gasen, Rückgewinnung und Dichtheitsprüfungen) sowie zur Gültigkeitsdauer und Zulassungsnummer. Für das Facility Management ist der Sachkundenachweis ein entscheidendes Dokument, um behördliche Vorgaben zu erfüllen und Bußgelder zu vermeiden. Er wird in der Betreiberakte aufbewahrt und muss etwa bei Kontrollen durch Umwelt- oder Arbeitsschutzbehörden vorgelegt werden.
Unterweisungsprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Unterweisungsprotokoll für Löschgasanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Bedien- und Wartungspersonal zu Funktionsweise, Risiken und Sicherheitsmaßnahmen geschult wurde. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Information 205-026 |
| Schlüsselelemente | • Teilnehmerliste und Datum |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Sicherheitsfachkraft |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Arbeitsschutzdokumentation. Dient bei internen Audits und DGUV-Prüfungen als Nachweis der Unterweisungspflicht. |
Erläuterung
Das Unterweisungsprotokoll dokumentiert, dass alle mit Bedienung oder Wartung der Löschgasanlage betrauten Mitarbeiter ausreichend geschult wurden. Gemäß DGUV Information 205-026 müssen Beschäftigte über Gefahrenstoffe (z. B. Asphyxierwirkung von Treibgasen), das richtige Verhalten im Alarmfall, Evakuierungsprozedere und weitere Sicherheitsmaßnahmen informiert werden. Der Protokollinhalt umfasst daher Datum, Teilnehmer, behandelte Themen (z. B. Löschprinzip, Gefährdungen, Alarmierung) sowie die Unterschrift des Unterweisenden.
Dieses Protokoll ist Teil der arbeitsmedizinischen und -sicherheitlichen Dokumentation und dient als Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1 und BetrSichV nachgekommen ist. Im Facility Management wird es bei Audits oder DGUV-Prüfungen vorgelegt, um zu belegen, dass regelmäßig Unterweisungen durchgeführt und dokumentiert werden. Wiederholungstermine und spezielle Schulungen (z. B. für neue Anlagenkomponenten) werden ebenfalls festgehalten.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis nach VOB/C DIN 18421 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die eingebauten Komponenten (Druckleitungen, Ventile, Dichtungen) den technischen Regeln und Normen entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18421, DIN 18379–18381, HBauO |
| Schlüsselelemente | • Bauteillisten mit Prüfkennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller / Fachplaner / Installateur |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Baudokumentation. Wird zur Nachverfolgung der Materialkonformität im FM-System gespeichert. |
Erläuterung
Dieser Verwendbarkeitsnachweis im Sinne der VOB/C bezieht sich auf die Dokumentation der eingebauten Anlagenbestandteile nach den vereinbarten technischen Spezifikationen. Er bestätigt, dass alle verbauten Komponenten (z. B. Gasleitungen, Ventile, Dichtungen) den einschlägigen Regeln der Technik und Normen entsprechen. Typischerweise umfasst der Nachweis detaillierte Bauteillisten mit Angaben zur Prüfkennzeichnung (z. B. CE-Kennzeichnung, Werkstoffnummern), Leistungsdaten und den zulässigen Einsatzbedingungen. Herstellererklärungen, Prüfberichte und Bescheinigungen über die Übereinstimmung mit europäischen Produktnormen (z. B. Druckgeräterichtlinie, DIN-EN-Normen) werden beigefügt.
Im Facility Management dient dieses Dokument in der Baudokumentation als Nachweis der Material- und Ausführungskonformität. Es wird im FM-System abgelegt, um bei Instandhaltungs- oder Erweiterungsarbeiten die Nachverfolgbarkeit der verbauten Produkte sicherzustellen. Auf diese Weise kann bei Reparaturen oder Umbauten jederzeit nachvollzogen werden, welche Bauteile den ursprünglichen technischen Anforderungen genügen.
Wartungsprogramm – Gaslöschanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsprogramm für Gaslöschanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Legt Prüf-, Inspektions- und Wartungsintervalle sowie Vorgehensweisen für Löschgasanlagen fest. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15004-1; DIN EN 17966 |
| Schlüsselelemente | • Prüfumfang (Ventile, Druckbehälter, Steuerung) |
| Verantwortlich | Errichter / Fachfirma für Gaslöschtechnik |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des Wartungsvertrags. Dient der rechtssicheren Erfüllung der Prüfpflichten gemäß BetrSichV und VdS 2093. |
Erläuterung
Das Wartungsprogramm beschreibt detailliert den regelmäßigen Prüf-, Inspektions- und Wartungsumfang der Gaslöschanlage. Dazu gehören typischerweise Sicht- und Funktionsprüfungen aller sicherheitsrelevanten Komponenten – etwa Ventile, Druckbehälter, Steuerungseinheit oder Auslösemechanismen – gemäß den Vorgaben der DIN EN 15004-1. In das Programm werden die festgelegten Prüfintervalle aufgenommen (z. B. monatliche Systemkontrollen, jährliche Dichtheitsprüfungen, Füllstands- und Druckkontrollen der Gasbehälter) sowie notwendige Maßnahmen zum Arbeitsschutz und Umweltschutz (z. B. sicherer Umgang mit Leckgasen).
Im Rahmen des Wartungsvertrags wird das Wartungsprogramm vom Errichter oder einer Fachfirma erstellt und regelmäßig angepasst. Es dient als verbindlicher Leitfaden für die durchzuführenden Arbeiten und gewährleistet, dass sämtliche Prüfpflichten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und einschlägigen VdS-Richtlinien (z. B. VdS 2093) erfüllt werden. Für das Facility Management ist das Wartungsprogramm zentral, da es die langfristige Einsatzbereitschaft der Anlage sichert. Die protokollierten Wartungsergebnisse werden archiviert und sind wichtig für Audit-, Versicherungs- und Sicherheitsnachweise.
Zertifikat für natürliche Personen – Handhabung fluorierter Treibhausgase
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat für natürliche Personen nach EU-Verordnung (EU) 2024/573 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der fachlichen Qualifikation zur Installation, Wartung, Instandhaltung und Stilllegung von Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2024/573 |
| Schlüsselelemente | • Name und Qualifikationsnachweis der zertifizierten Person |
| Verantwortlich | Zertifizierungsstelle / Fachpersonal / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Muss für alle Personen vorliegen, die an Anlagen mit F-Gasen arbeiten. Bestandteil der Betreiberakte. Regelmäßige Schulungen und Rezertifizierungen erforderlich. |
Erläuterung
Das Zertifikat für natürliche Personen bestätigt die fachliche Eignung und gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation von Technikern oder Wartungspersonal im Umgang mit F-Gasen. Nur zertifizierte Fachkräfte dürfen demnach Arbeiten an Anlagen mit fluorierten Löschgasen durchführen. Die EU-Verordnung 2024/573 schreibt dafür ein entsprechendes Personenzertifikat vor, das von anerkannten Stellen ausgestellt wird. Das Zertifikat enthält neben den Namen und Qualifikationen auch Angaben zu den abgedeckten Tätigkeitsbereichen (z. B. Installation, Lecksuche oder Gasrückgewinnung) und einer Gültigkeitsdauer. Seit Inkrafttreten der neuen Verordnung müssen Personen ihre Zertifizierung regelmäßig auffrischen – spätestens alle sieben Jahre sind Auffrischungskurse oder Prüfungen vorgeschrieben. Im Facility Management gewährleistet dieser Nachweis die Rechtssicherheit beim Betrieb der Löschanlagen: Ohne gültiges Zertifikat darf kein Mitarbeiter tätig werden, und bei Audit oder Behördenprüfung muss der Betreiber entsprechende Unterlagen vorlegen.
Zertifikat für Unternehmen – Handhabung fluorierter Treibhausgase
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Unternehmenszertifikat für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Unternehmen zur Durchführung von Tätigkeiten an F-Gasanlagen gemäß EU-Verordnung (EU) 2024/573 berechtigt ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2024/573 |
| Schlüsselelemente | • Zertifizierungsnummer des Unternehmens |
| Verantwortlich | Zertifizierungsstelle / Unternehmen |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis für Betreiber und ausführende Dienstleister. Wird bei Audits, Umweltinspektionen oder Versicherungsprüfungen angefordert. |
Erläuterung
Das Unternehmenszertifikat belegt die organisatorische und technische Befähigung eines Betriebs zum Umgang mit fluorierten Gasen. Es bestätigt, dass im Unternehmen eine oder mehrere sachkundige Personen (mit Personenzertifikat) beschäftigt sind und dass geeignete Ausrüstung sowie Verfahren für Arbeiten an F-Gasanlagen vorhanden sind. Im Facility Management dient das Unternehmenszertifikat als Compliance-Dokument: Es wird bei Ausschreibungen, Betriebsprüfungen oder Vertragsabschlüssen verlangt, um nachzuweisen, dass ein Dienstleister oder Hersteller gesetzeskonform arbeitet. Ältere Unternehmenszertifikate nach früheren Vorgaben behalten ihre Gültigkeit bis spätestens 12. März 2029, danach müssen neue Bescheinigungen nach den Anforderungen der Verordnung 2024/573 vorliegen. Ein Betrieb sollte die Gültigkeit seines Zertifikats stets überwachen und bei Bedarf erneuern lassen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) – Bauprodukte für Löschanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das verwendete Bauprodukt (Löschgas-Komponente, Düse, Leitungswerkstoff, Ventil etc.) für den vorgesehenen Einsatz bauaufsichtlich zugelassen ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C – Rohrleitungsbauarbeiten für industrielle Anlagen); HBauO |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer und Gültigkeitsdauer |
| Verantwortlich | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss vor der Installation vorliegen. Wird im Betrieb für Revisionsprüfungen, Umbauten oder Nachrüstungen dokumentiert. |
Erläuterung
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) stellt sicher, dass alle Bauteile einer Gaslöschanlage den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie wird vom DIBt erteilt und dokumentiert, dass etwa Rohre, Düsen, Ventile oder Gasflaschen für den vorgesehenen Anwendungsbereich zugelassen sind. In der Zulassung sind der Hersteller, die Produktbezeichnung sowie bautechnische und sicherheitsrelevante Anforderungen festgelegt. Für das Facility Management ist die AbZ ein Pflichtnachweis bei jeder Inbetriebnahme oder Änderung der Anlage. Sie muss vor Einbau der Komponenten vorliegen und wird bei Brandschutzprüfungen, technischen Audits oder Umbauten vorgelegt, um zu belegen, dass alle verbauten Produkte zugelassen und korrekt installiert wurden. Ohne gültige AbZ können Nachrüstungen oder Änderungen nicht genehmigt werden.
Ausführungsplanung und Anlagendokumentation (nach VOB/C DIN 18384)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Ausführungsunterlagen / Anlagendokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der kompletten Planung, Ausführung und Inbetriebnahme der Löschanlage (Rohrsysteme, Gasbehälter, Ventile, Alarmierungssysteme). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C); DIN EN 15004; BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Anlagenschema (P&I-Diagramm) |
| Verantwortlich | Fachplaner / Errichter / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabedokumentation. Wird bei Inspektionen, Wartungen und Gefährdungsbeurteilungen verwendet. |
Erläuterung
Die Ausführungsplanung und Anlagendokumentation enthält alle Unterlagen von der Konstruktion bis zur Abnahme der Löschanlage. Sie umfasst Pläne, Rohrleitungs- und Füllstatik, Aufstellungs- und Detailzeichnungen sowie technische Daten der Komponenten. Nach DIN EN 15004-1 werden Anforderungen und Empfehlungen für die Auslegung, Installation, Prüfung, Instandhaltung und Sicherheit von gasförmigen Löschanlagen definiert. Im FM dient diese Dokumentation als Grundlage für Wartung und Gefahrenermittlung. So nutzt der Betreiber sie für die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV sowie für die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen. Alle Prüfprotokolle aus der Inbetriebnahme (Funktions- und Dichtheitsprüfungen) gehören ebenfalls zur Dokumentation und bilden einen Referenzstand, um bei späteren Prüfungen Abweichungen oder Materialermüdung erkennen zu können. Ohne eine lückenlose Anlagendokumentation können Abläufe der Instandhaltung und Verantwortlichkeiten nicht rechtssicher nachgewiesen werden.
Wartungs- und Prüfdokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll / Wartungsnachweis für Gaslöschanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der durchgeführten Wartungen, Funktionsprüfungen und Dichtheitskontrollen nach BetrSichV und F-Gas-Verordnung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2024/573; DIN EN 15004; BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Prüfdaten (Datum, Prüfer, Umfang) |
| Verantwortlich | |
| Praxis-Hinweise |
Erläuterung
Die Wartungs- und Prüfdokumentation belegt die Betriebssicherheit und Dichtheit der Löschanlage im Zeitablauf. Gemäß BetrSichV und EU-F-Gas-Verordnung sind regelmäßige Prüfungen (Funktions-, Dichtheits- und Vollständigkeitsprüfungen) vorgeschrieben. Nach DIN EN 15004-1 sind mindestens jährliche Fachprüfungen durchzuführen, bei denen Funktion, Dichtheit und Druckzustände überprüft werden. Dazu gehören auch Sichtkontrollen der Bauteile und Alarmfunktionen. Ein vom Errichter erstelltes Inspektions- und Wartungsprogramm wird vom Betreiber umgesetzt. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation aller Prüfungen, wie von den Normen gefordert. In der Dokumentation werden Datum, Prüfer, Umfang, Prüfergebnisse und Messwerte festgehalten. Auch das Nachfüllen von Löschgasen oder festgestellte Gasaustritte sind zu verzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und bei Audits oder Behördenkontrollen vorzuzeigen. Sie bilden die Grundlage für interne und externe Qualitätskontrollen sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Emissionsbegrenzung von F-Gasen.
