Innentüren für den Brandschutz
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Innentüren für den Brandschutz
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt alle wesentlichen sicherheits-, produkt- und bauordnungsrechtlichen Unterlagen für die Planung, Herstellung, Montage, Inbetriebnahme, Nutzung und Instandhaltung innenliegender Feuerschutztüren. Solche Türen sind zentrale Bauteile des vorbeugenden Brandschutzes und dienen der Kompartimentierung, dem Personen- und Sachschutz sowie der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorgaben. Die hier aufgeführten Dokumente erfüllen Anforderungen aus der HBauO (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers), der EU-Bauproduktenverordnung, einschlägigen VOB/C-Normen, der VDI 3819-3 sowie aus Betreiberpflichten im Sinne der Verkehrssicherung und Nachweisführung im Facility Management. Durch die lückenlose Zusammenstellung dieser Unterlagen entsteht eine rechtskonforme und auditfähige Betreiberdokumentation, die sowohl behördlichen Prüfungen standhält als auch im täglichen Gebäudebetrieb wertvolle Dienste leistet.
Innentüren für den Brandschutz – Dokumentationsanforderungen für Planung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung
- Sicherheitsrelevanter Mängel
- Objektbegehungsprotokolle
- Betriebsanleitung gemäß DIN 18357
- Zertifikat der Leistungsbeständigkeit
- Europäische Technische Bewertung (ETA)
- Europäisches Bewertungsdokument
- Brandfallmatrix
- Technische Produktdokumentation
- EG-Konformitätserklärung für Bauprodukte
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
- Bauphysikalische Nachweise
- Produktkennzeichnung gemäß DIN EN 16034
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- Berechnungen & Ausführungszeichnungen
- Nachweise zur Verwendbarkeit
- Wartungsanleitung gemäß MVV TB
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
- Dokumentation der Mängelbeseitigung sicherheitsrelevanter Schäden
- Dokumentation von Bau- und Sicherheitsinspektionen
- Prüfprotokolle für elektrische Ausrüstung
- Betriebsanleitung für Türbeschläge
- Benutzerinformationen
- Zertifikat der Leistungsbeständigkeit
- Betriebsanleitung – Maschinen
- CE-Konformitätserklärung
- Europäische Technische Bewertung
- Europäisches Bewertungsdokument
- Brandschutzmatrix
- Produktspezifische Dokumentation
- Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
- EU-Konformitätserklärung
- Konformitätserklärung – Bauprodukte
- Leistungserklärung – Bauprodukte
- Montageanleitung
- Verwendbarkeit im Einzelfall
- Bauphysikalische Nachweise
- DIN EN 16034 Produktkennzeichnung
- Prüfbuch für elektrische Komponenten
- Bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- Statische Berechnungen
- Besondere technische Unterlagen
- VOB/C Verwendbarkeitsnachweis
- Wartungsanweisungen gemäß MVV TB
Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Protokoll zur Mängelbeseitigung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation, dass erkannte sicherheitsrelevante Defekte (z. B. defekte Schließmittel, verzogene Zargen) beseitigt wurden |
| Relevante Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Mangels |
| Verantwortlich | Betreiber / Instandhaltung |
| Praktische Hinweise | Unverzichtbarer Nachweis im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, vor allem bei Brandschutz- und Haftungsfällen |
Erläuterung
Gemäß der bauordnungsrechtlichen Verkehrssicherungspflicht ist der Betreiber verpflichtet, die Feuerschutztüren jederzeit in einem sicheren, funktionsfähigen Zustand zu halten. Dazu gehört insbesondere, festgestellte sicherheitsrelevante Mängel (etwa defekte Türschließer oder verzogene Zargen) unverzüglich zu beheben und diesen Vorgang schriftlich festzuhalten. Das Protokoll zur Mängelbeseitigung dokumentiert im Detail, welcher Defekt aufgetreten ist, wie das damit verbundene Risiko eingeschätzt wurde und welche Instandsetzungsmaßnahmen erfolgt sind. Nach erfolgter Reparatur wird die Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit der Tür durch eine Funktionsprüfung bestätigt und mit einem Freigabevermerk gegengezeichnet. Diese lückenlose Dokumentation ist ein zentrales Element der Betreiberverantwortung nach HBauO und dient der rechtlichen Absicherung: Im Haftungs- oder Schadensfall kann der Betreiber damit nachweisen, dass er seine Pflichten zur Gefahrenabwehr ordnungsgemäß erfüllt hat.
Objektbegehungsprotokolle
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Protokoll der regelmäßigen Objektbegehung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis fortlaufender Sichtprüfungen durch eine unterwiesene Person zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit |
| Relevante Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Sichtkontrolle (Beschädigungen, Dichtungen, Schließverhalten) |
| Verantwortlich | Unterwiesene Person für Verkehrssicherheit |
| Praktische Hinweise | Empfohlen monatlich; dient der frühzeitigen Fehlererkennung und ergänzt die Fachprüfungen |
Erläuterung
Regelmäßige Objektbegehungen dienen dazu, den einwandfreien Zustand aller innenliegenden Feuerschutztüren im Gebäude fortlaufend zu überprüfen. Eine eigens unterwiesene Person inspiziert dabei in festgelegten Intervallen (empfohlen monatlich) jede Tür auf äußerlich erkennbare Schäden oder Funktionsstörungen. Typische Prüfpunkte sind beispielsweise Beschädigungen am Türblatt oder an den Dichtungen, das Schließverhalten (schließt die Tür selbsttätig und vollständig?), die Leichtgängigkeit der Tür sowie die Vollständigkeit der Kennzeichnungen (etwa das Schild „Feuerschutzabschluss“). Festgestellte Abweichungen oder Mängel werden im Begehungsprotokoll dokumentiert und führen zu Maßnahmenempfehlungen bzw. kurzfristigen Instandhaltungsmaßnahmen. Durch diese fortlaufenden Sichtkontrollen können potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, noch bevor sie zu sicherheitskritischen Mängeln eskalieren. Die Objektbegehungsprotokolle sind damit ein wichtiger Nachweis für die Erfüllung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Betreibers und eine ergänzende Maßnahme neben den turnusmäßigen Fachwartungen und behördlichen Prüfungen.
Betriebsanleitung gemäß DIN 18357 (Beschlagarbeiten)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für Feuerschutztürbeschläge |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung notwendiger Nutzer- und Wartungshinweise für Beschlagskomponenten |
| Relevante Normen | DIN 18357 |
| Schlüsselelemente | • Bedienhinweise |
| Verantwortlich | Ausführende Firma (Montageunternehmen) |
| Praktische Hinweise | Muss bei Abnahme übergeben werden; Grundlage für regelmäßige Wartung und Funktionskontrolle |
Erläuterung
Die VOB/C-Norm DIN 18357 verpflichtet den Auftragnehmer (Montagefirma) dazu, dem Bauherrn bzw. Betreiber vollständige Betriebs- und Wartungsanleitungen für die eingebauten Beschlagteile der Feuerschutztür zu übergeben. Eine solche Betriebsanleitung enthält alle erforderlichen Informationen, um die Tür und ihre Beschläge sachgerecht zu bedienen und instand zu halten. Typische Inhalte sind ausführliche Bedienhinweise für den Nutzungsalltag (z. B. korrekte Handhabung von Türschließern, Panikverschlüssen etc.), Pflege- und Wartungsvorgaben (inklusive Reinigungsintervalle und Schmierstoffe), Justierhinweise für bewegliche Teile (etwa das Einstellen der Schließgeschwindigkeit oder Türbandspannung) sowie die Auflistung kritischer Verschleißteile, die regelmäßig geprüft und bei Bedarf ersetzt werden müssen.
Die Übergabe dieser Betriebsanleitung spätestens zur Abnahme der Leistung stellt sicher, dass der Betreiber von Anfang an über alle notwendigen Informationen verfügt, um die Funktionsfähigkeit der Feuerschutztür dauerhaft zu erhalten. Sie bildet die Grundlage für die planmäßige Wartung und spätere Sicherheitsüberprüfungen. Zudem können Garantie- und Gewährleistungsansprüche nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn der Betreiber die in der Betriebsanleitung beschriebenen Vorgaben einhält. Insofern ist dieses Dokument im Facility Management unverzichtbar, um sowohl die betriebssichere Nutzung als auch die Herstellergarantie zu gewährleisten.
Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (CoCP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (CoCP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung, dass die Tür dauerhaft die deklarierten Leistungen (insbesondere Feuerwiderstand) erfüllt |
| Relevante Normen | EU 2024/3110, EU 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Notifizierte Produktzertifizierungsstelle |
| Praktische Hinweise | Muss dauerhaft in der Bauproduktakte vorhanden sein; essenziell bei behördlichen Prüfungen und Brandschutzabnahmen |
Erläuterung
Feuerschutztüren unterliegen als Bauprodukte den Vorgaben der EU-Bauproduktenverordnung, insbesondere hinsichtlich ihres Feuerwiderstands über die gesamte Nutzungsdauer. Bei solchen sicherheitsrelevanten Produkten wird das Konformitätsnachweisverfahren (AVCP) der Stufe 1 bzw. 1+ angewendet. Das Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (CoCP) wird von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle ausgestellt, nachdem die Tür einer Typprüfung (Brandprüfung) unterzogen wurde und der Hersteller eine kontinuierliche werkseigene Produktionskontrolle mit regelmäßiger externer Überwachung nachweist. Dieses Zertifikat bestätigt offiziell, dass die Tür die deklarierten Leistungen – insbesondere die Feuerwiderstandsdauer (z. B. EI30, EI90 etc.) – dauerhaft und reproduzierbar erfüllt. Es enthält Angaben zur Produktidentität, zum angewandten Zertifizierungsverfahren (AVCP), zur benannten Prüfstelle sowie zum Geltungsbereich und zur Gültigkeit der Zertifizierung.
In der Praxis muss das CoCP fest zu den Bauproduktunterlagen der Feuerschutztür genommen werden. Es ist für den Betreiber und die Behörden ein entscheidender Nachweis, dass ein zugelassenes und normkonformes Produkt verbaut wurde. Bei behördlichen Brandschutzabnahmen oder späteren Prüfungen (z. B. durch den vorbeugenden Brandschutzdienst oder Sachverständige) wird dieses Zertifikat häufig verlangt. Eine lückenlose CoCP-Dokumentation in der Gebäudeakte ist somit unerlässlich, um die gesetzeskonforme Leistungsfähigkeit aller Feuerschutzabschlüsse belegen zu können.
Europäische Technische Bewertung (ETA) – optional, falls keine harmonisierte Norm vorliegt
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Leistungsnachweis für nicht harmonisierte Feuerschutzabschlüsse |
| Relevante Normen | EU 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • technische Bewertung |
| Verantwortlich | Technische Bewertungsstelle (TAB) |
| Praktische Hinweise | Besonders relevant bei innovativen Konstruktionen oder Sonderkonstruktionen |
Erläuterung
Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) kommt in Betracht, wenn für einen bestimmten Feuerschutzabschluss keine harmonisierte europäische Produktnorm existiert. Insbesondere bei innovativen Türen oder Sonderkonstruktionen (beispielsweise Türen aus neuartigen Materialien oder mit unkonventionellem Aufbau) kann der Hersteller eine ETA beantragen, um das Produkt europaweit in Verkehr bringen zu dürfen. Die ETA wird von einer Technischen Bewertungsstelle (TAB) ausgestellt und beinhaltet ein detailliertes Leistungsprofil des Produkts: Sie beschreibt die Konstruktion, listet sämtliche geprüften Eigenschaften (z. B. Feuerwiderstandsdauer, Rauchdichtigkeit, mechanische Belastbarkeit) und enthält Verweise auf die zugrunde liegenden Prüfberichte. Auch die Einsatzgrenzen werden definiert, also unter welchen Bedingungen (z. B. maximale Abmessungen, Wandanschlussdetails) die Tür verwendet werden darf. Grundlage jeder ETA ist ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD), auf das in der ETA Bezug genommen wird.
Für das Facility Management ist eine vorliegende ETA vor allem ein Dokumenten-Nachweis, der in die Bauakte aufgenommen werden muss. Sie fungiert gleichsam als Zulassung auf europäischer Ebene für das spezifische Produkt. Gerade bei Sonderlösungen ist es entscheidend, die ETA verfügbar zu haben, um gegenüber Behörden oder Sachverständigen darlegen zu können, dass auch ein nicht nach Norm geregelter Feuerschutzabschluss sämtliche erforderlichen Prüfungen durchlaufen hat und rechtskonform eingesetzt werden darf. In der Betreiberpraxis sollte also geprüft werden, ob für eine Feuerschutztür eine ETA existiert und diese dann sorgfältig archiviert werden.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | technische Bewertungsmethodik für ETA-fähige Produkte |
| Relevante Normen | EU 2024/3110, EU 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Bewertungsgrundlagen |
| Verantwortlich | Europäische Bewertungsorganisationen |
| Praktische Hinweise | Wird als ergänzendes Dokument oft in der Bauproduktakte abgelegt |
Erläuterung
Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) legt die Prüf- und Bewertungsverfahren fest, nach denen eine Europäische Technische Bewertung für ein Bauprodukt erstellt werden kann. In einem EAD sind detailliert die technischen Grundlagen beschrieben, zum Beispiel welche Brandprüfungen, mechanischen Tests oder Dauerfunktionstests ein neuer Feuerschutzabschluss durchlaufen muss, um bewertet werden zu können. Ebenso definiert das EAD die Leistungskriterien und die einheitliche Struktur des Bewertungsberichts. EADs werden von europäischen Organisationen in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten erarbeitet und veröffentlicht (koordiniert durch die EOTA).
Für Betreiber und Planer ist das EAD selbst vor allem im Hintergrund von Bedeutung. Es wird in der Regel nicht im täglichen Betrieb benötigt, jedoch sollte sein Vorhandensein in der Produktakte vermerkt sein, wenn eine ETA auf diesem Dokument basiert. Die Kenntnis des zugehörigen EAD schafft Transparenz darüber, nach welchen Maßstäben und Prüfmethoden die Leistungen der Feuerschutztür bewertet wurden. Insofern ergänzt ein EAD die Dokumentation insbesondere bei Sonderprodukten: Es zeigt die objektiven Prüfkriterien auf, die dem Produkt zugrunde liegen, und kann im Bedarfsfall (z. B. bei Rückfragen von Prüfern) als Referenz herangezogen werden.
Brandfallmatrix
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Brandfallmatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung aller Steuerungs- und Reaktionslogiken von Feuerschutztüren im Brandfall |
| Relevante Normen | VDI 3819-3, HOAI |
| Schlüsselelemente | • Türverhalten in Brandfallmodi |
| Verantwortlich | Fachplaner Gebäudetechnik / Brandschutzplaner |
| Praktische Hinweise | Unverzichtbar in Sonderbauten, Behördenabnahmen, Prüfungen der Brandfallsteuerung |
Erläuterung
Die Brandfallmatrix beschreibt in Tabellenform, wie alle relevanten Brandschutzeinrichtungen – insbesondere die Feuerschutztüren – im Brandfall zusammenwirken. Für jede mögliche Brandfallsituation oder Alarmmeldung (z. B. Auslösung eines Rauchmelders in Bereich X, Ausfall der Stromversorgung, manuelle Alarmierung) ist festgelegt, welche Reaktionen die Feuerschutztüren und die mit ihnen verbundenen Systeme zeigen. So wird beispielsweise definiert, wann und wo Feuerschutztüren automatisch schließen, ob sie im Brandfall entriegelt bleiben müssen (für Rettungswege), welche Signalquellen (etwa Brandmeldeanlage BMA, Rauch- und Wärmeabzugsanlage RWA) die Türen ansteuern und wie die Prioritäten sind, wenn mehrere Steuerbefehle gleichzeitig eintreffen. Ebenso sind Notbetriebszustände aufgeführt, z. B. wie sich die Tür verhält, falls die automatische Ansteuerung ausfällt (Fail-Safe-Stellung).
Gemäß VDI-Richtlinie 3819 Blatt 3 sollte eine Brandfallmatrix bereits im Rahmen der Fachplanung Gebäudetechnik/Brandschutz erstellt werden (die Erstellung gehört typischerweise zu den Leistungen nach HOAI für Gebäudeautomation oder Brandschutzplanung). In der Betreiberdokumentation ist die Brandfallmatrix ein Schlüssel-Dokument, um die logische Struktur der Brandschutzsteuerung nachvollziehen und überprüfen zu können. Gerade in größeren Gebäuden oder Sonderbauten verlangen Prüfsachverständige bei Abnahmen die Vorlage einer Brandfallmatrix, um die sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit aller Anlagen im Zusammenspiel beurteilen zu können. Für den Facility Manager bildet sie die Grundlage, um regelmäßige Funktionsprüfungen (Wirk-Prinzip-Prüfungen) der automatischen Türansteuerungen durchzuführen und sicherzustellen, dass im Ernstfall jede Feuerschutztür wie geplant reagiert. Ohne eine aktuelle Brandfallmatrix ist eine qualifizierte Prüfung und Instandhaltung der komplexen Brandfallsteuerung kaum möglich.
Technische Produktdokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktspezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Auflistung aller technischen Daten, Materialangaben und Prüfberichte zum Bauprodukt |
| Relevante Normen | EU 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Materialaufbau |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Grundlage für Bauabnahmen, FM-Dokumentation, Gefährdungsbeurteilungen und spätere Ersatzteilbeschaffung |
Erläuterung
Die technische Produktdokumentation einer Feuerschutztür umfasst sämtliche technischen Unterlagen, die für Verständnis, korrekten Einbau und sicheren Betrieb des Produkts erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Konstruktionszeichnungen, Stücklisten und Materialangaben (Aufbau der Tür, verwendete Werkstoffe und Beschichtungen), ausführliche Prüfzeugnisse und Klassifizierungsberichte – insbesondere der Nachweis der erreichten Feuerwiderstandsklasse (z. B. Prüfbericht nach DIN EN 1634-1) oder einer möglichen Rauchschutzklasse. Ebenfalls Teil der Dokumentation sind die Leistungsmerkmale der Tür (wie Schallschutzwerte, Wärmedämmwerte, Klimaklasse etc., sofern relevant) sowie detaillierte Montageanleitungen und Wartungshinweise des Herstellers. Diese Unterlagen werden gemäß EU-Verordnung 305/2011 vom Hersteller bereitgestellt, um die CE-Kennzeichnung zu unterstützen und den Anwender über alle wichtigen Produkteigenschaften zu informieren.
Für das Facility Management bildet die technische Dokumentation den Kern der Produktunterlagen in der Gebäudeakte. Sie wird in der Praxis bei Bauabnahmen benötigt, um gegenüber Bauaufsicht oder Sachverständigen die Eignung des verbauten Produkts nachzuweisen. Darüber hinaus dient sie intern als Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen (etwa müssen die Materialdaten bekannt sein, um Brandschutz- oder Arbeitsschutzrisiken beurteilen zu können) und als Referenz bei der Instandhaltung. Beispielsweise kann der Betreiber in den Unterlagen die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle oder Austauschfristen für bestimmte Bauteile ablesen. Auch für die Ersatzteilbeschaffung oder spätere Änderungen (z. B. Nachrüstung eines neuen Beschlags) ist die technische Dokumentation unverzichtbar, da sie sicherstellt, dass solche Maßnahmen im Einklang mit den ursprünglichen Spezifikationen und Zulassungen der Feuerschutztür erfolgen.
EG-Konformitätserklärung für Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Übereinstimmung des Produkts mit europäischen Vorgaben |
| Relevante Normen | DIN 18384 |
| Schlüsselelemente | • Normative Grundlagen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Bestandteil der Abnahmeunterlagen; essenziell für jede Bauproduktakte |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung (häufig auch EU-Konformitätserklärung genannt) ist die formale Erklärung des Herstellers, dass ein Produkt den einschlägigen europäischen Richtlinien entspricht und somit die Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung erfüllt. Bei innenliegenden Feuerschutztüren ist dies insbesondere dann relevant, wenn im Türsystem elektrische oder mechanische Komponenten verbaut sind, die unter zusätzliche EU-Richtlinien fallen. Beispiele hierfür sind etwa elektrisch gesteuerte Feststellanlagen (Magnet-Haltevorrichtungen mit Rauchmeldern), automatische Türantriebe oder andere aktive Bauteile. Solche Komponenten müssen u. a. die Niederspannungsrichtlinie sowie die EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit) erfüllen – der Hersteller bestätigt dies in der Konformitätserklärung. Das Dokument enthält in der Regel den Verweis auf die zugrundeliegenden Richtlinien und Normen, Angaben zum Hersteller und Produkt (Typenbezeichnung, Seriennummer o. ä.) sowie das Ausstellungsdatum und die Unterschrift eines Verantwortlichen.
Gemäß VOB/C (z. B. ATV DIN 18384 für Bau- und Beschlagarbeiten) gehört die Konformitätserklärung zu den übergabepflichtigen Unterlagen bei Abschluss des Bauprojekts. Für den Facility Manager ist sie ein Pflichtdokument in der Betreiberakte: Sie zeigt auf einen Blick, dass alle eingebauten Komponenten der Feuerschutztür nicht nur bauordnungsrechtlich, sondern auch nach produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben konform sind. Im Fall einer behördlichen Prüfung oder eines Versicherungsfalls belegt eine vollständige Sammlung der Konformitätserklärungen, dass der Betreiber sämtliche relevanten Herstellererklärungen vorliegen hat. Damit trägt dieses Dokument wesentlich dazu bei, Haftungsrisiken zu minimieren und die Betriebssicherheit der installierten Türsysteme gegenüber Dritten nachzuweisen.
Leistungserklärung (EU-Bauprodukteverordnung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der geprüften Leistungsmerkmale des Bauprodukts gemäß BauPVO; Voraussetzung für CE-Kennzeichnung |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011; EU 2024/3110; VOB/C-Gewerke |
| Schlüsselelemente | • Feuerwiderstandsklasse (z. B. EI30, EI60) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss dauerhaft in der Bauproduktakte vorhanden sein; Grundlage für Abnahme, Brandschutzprüfung und FM-Dokumentation |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (DoP) ist das zentrale EU-Dokument, in dem der Hersteller die wesentlichen Leistungsmerkmale der Feuerschutztür deklariert. Sie ist gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und damit für das rechtmäßige Inverkehrbringen sowie die Verwendung des Produkts im Bauwerk. Ohne gültige DoP ist die Tür bauordnungsrechtlich nicht verwendbar, da der notwendige Verwendbarkeitsnachweis fehlt. In der DoP werden alle geprüften Eigenschaften – insbesondere Feuer- und Rauchschutzklasse, mechanische Dauerfunktion, Tragfähigkeit sowie ggf. Wärme- und Schallschutz – transparent aufgeführt. Sie bildet somit die technische Basis für alle weiteren Nachweise und Dokumente. Die Leistungserklärung muss vom Hersteller bereitgestellt und vom Betreiber dauerhaft in der Baudokumentation aufbewahrt werden, da sie bei Abnahmen, Brandschauen oder Audits als Nachweis der Produkteigenschaften dient. (Seit Januar 2025 gilt eine aktualisierte EU-Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110), die u. a. digitale Produktpässe und Umweltdeklarationen vorsieht. Die DoP bleibt jedoch weiterhin der maßgebliche Leistungsnachweis des Feuerschutzabschlusses.)
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Einzelnachweis der Verwendbarkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass ein Bauprodukt im konkreten Bauvorhaben bauordnungsrechtlich angewendet werden darf |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Material-/Systembeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Besonders relevant bei Sondertüren, Systemumbauten oder Produkten ohne harmonisierte Norm |
Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall wird erforderlich, wenn eine Feuerschutztür nicht durch allgemeine Nachweise (z. B. harmonisierte Normen oder allgemeine Zulassungen) abgedeckt ist. In solchen Sonderfällen muss die Bauaufsichtsbehörde der Verwendung des konkreten Produkts im spezifischen Bauvorhaben zustimmen. Der Hersteller oder Bauherr beantragt hierzu eine behördliche Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gemäß Landesbauordnung, in der dokumentiert wird, dass die Tür die notwendigen Anforderungen erfüllt und am vorgesehenen Einbauort verwendet werden darf. Dieser Einzelnachweis enthält eine detaillierte Beschreibung des Produkts, vorhandene Prüfberichte oder technische Bewertungen sowie ggf. Auflagen oder Einschränkungen für Einbau und Betrieb. Ohne diesen individuellen Verwendbarkeitsnachweis dürfte das Türsystem im Projekt bauordnungsrechtlich nicht eingebaut oder abgenommen werden. Im Facility Management ist die Dokumentation eines solchen ZiE entscheidend, um auch Jahre nach der Abnahme die Rechtmäßigkeit und Konformität der eingebauten Sonderlösung belegen zu können.
Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauphysikalischer Nachweis für Feuerschutztüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauphysikalischen Eigenschaften wie Schall-, Wärme- und Feuchteschutz |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 |
| Schlüsselelemente | • Schalldämmwert |
| Verantwortlich | ausführendes Unternehmen |
| Praxis-Hinweise | Relevanz in Gebäuden mit erhöhten Komfortanforderungen (Hotels, Büros, Kliniken) |
Erläuterung
Bauphysikalische Nachweise belegen, dass die Feuerschutztür neben dem Brandschutz auch die geplanten Anforderungen an Schall-, Wärme- und ggf. Feuchteschutz erfüllt. Gerade in Gebäuden mit erhöhtem Komfort- oder Schallschutzbedarf (z. B. Hotels, Kliniken, Bürogebäude) müssen Türen bestimmte Schalldämm-Maße (nach DIN 4109) oder Wärmedämmwerte (U-Werte nach GEG bzw. DIN 4108) einhalten. Das ausführende Unternehmen (Tischlerei/Fensterbauer) erstellt hierzu entsprechende Nachweise oder Prüfprotokolle, etwa Schallschutzzertifikate, Wärmedurchgangsberechnungen oder Bestätigungen zur Klimaklasse/Feuchteresistenz der Tür. Diese Unterlagen sind Bestandteil der Abnahmedokumentation gemäß VOB/C DIN 18355. Sie gewährleisten im Betreiberarchiv, dass die Tür nicht nur brandschutztechnisch, sondern auch bauphysikalisch den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für das Facility Management sind diese Nachweise relevant, um bei späteren Raumumnutzungen, energetischen Bewertungen oder etwaigen Mängelrügen (z. B. bei Lärmbelästigung) die geprüften Eigenschaften der Tür lückenlos belegen zu können.
Produktkennzeichnung gemäß DIN EN 16034 (CE-Labeling)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktkennzeichnung / CE-Label |
| Zweck & Geltungsbereich | Sichtbarer Nachweis der Klassifizierung und Konformität des Brandschutzabschlusses |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16034 |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bei jeder technischen Türprüfung kontrollieren; FM-relevant für Austausch- und Ersatzteilprozesse |
Erläuterung
Die Produktkennzeichnung nach DIN EN 16034 ist das sichtbare CE-Kennzeichen direkt am Türprodukt. Dieses Typenschild (meist als dauerhaft angebrachtes Metallschild oder Folienetikett an Türblatt oder Zarge) enthält die wichtigsten Informationen zur Klassifizierung und Konformität des Feuerschutzabschlusses. Auf dem Label angegeben sind u. a. das CE-Zeichen mit der Kennnummer der notifizierten Zertifizierungsstelle, die zugrundeliegenden Produktnormen (z. B. EN 16034 in Verbindung mit EN 14351-1), die Feuerwiderstandsklasse der Tür (z. B. EI₂ 30), die Rauchschutzklasse (Sa oder S200), das Herstelljahr, eine eindeutige Produkt-/Seriennummer sowie ein Verweis auf die zugehörige Leistungserklärung (DoP-Nummer). Der Hersteller bestätigt damit offiziell, dass das Bauprodukt die deklarierten Leistungsmerkmale unter Aufsicht einer benannten Stelle erfüllt. In der Praxis sollte dieses CE-Label bei jeder Wartung oder Sicherheitsüberprüfung der Tür kontrolliert werden, da ein fehlendes oder unleserliches Kennzeichen ein Hinweis auf unzulässige Veränderungen oder ein nicht konformes Bauteil sein kann. Für das Facility Management ist die Kennzeichnung auch bei der Beschaffung von Ersatzteilen relevant: Anhand der Typen- und Zulassungsangaben auf dem Label kann sichergestellt werden, dass nur kompatible und zugelassene Komponenten (z. B. Schlösser, Dichtungen, Türschließer) verwendet werden.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | abP – Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Bauaufsichtlicher Nachweis, dass die Tür den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Prüfergebnisse |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Besonders wichtig, wenn Türen nach Landesrecht über spezifische Anforderungen verfügen (z. B. Rauchdichte) |
Erläuterung
Ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) ist ein von einer anerkannten Prüfstelle ausgestellter Nachweis dafür, dass ein Bauprodukt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Im Fall von Feuerschutztüren ergänzt ein abP die europäische Leistungserklärung um national erforderliche Bestätigungen – insbesondere dort, wo Landesbauordnungen zusätzliche Eigenschaften fordern (z. B. Rauchdichtheit nach DIN 18095) oder wenn für das Produkt (noch) keine harmonisierte Norm gilt. Das abP dokumentiert ausführlich die erzielten Prüfergebnisse (Brandprüfung, Rauchdichtigkeit, Dauerfunktion etc.), die daraus abgeleiteten Klassifizierungen (z. B. Feuerwiderstandsklasse T30 und Rauchschutz RS nach DIN 4102/DIN 18095), etwaige Anwendungsgrenzen (z. B. maximale Türabmessungen, zulässige Wandtypen) sowie die zugelassenen Systemkomponenten wie Beschläge, Dichtungen oder Verglasungen. Ein abP besitzt eine befristete Geltungsdauer und wird vom Hersteller in Kooperation mit der Prüfstelle (z. B. Materialprüfungsamt) beantragt. In der Betreiberdokumentation dient das abP als rechtssicherer Verwendbarkeitsnachweis gegenüber Behörden – insbesondere in Übergangszeiten der Normung oder bei Sonderkonstruktionen – und sollte daher jederzeit auffindbar und abrufbar sein.
Statische Berechnungen & Ausführungszeichnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statik & Konstruktionszeichnungen für Feuerschutztüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der Tragfähigkeit, Befestigungssicherheit und konstruktiven Integrität |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 |
| Schlüsselelemente | • Befestigungspunkte |
| Verantwortlich | ausführendes Unternehmen |
| Praxis-Hinweise | Entscheidend für Einbaukontrolle, spätere Umbauten und FM-Dokumentation |
Erläuterung
Statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen gewährleisten, dass die Feuerschutztür konstruktiv sicher und normgerecht im Gebäude verbaut ist. Eine Feuerschutztür stellt oft ein schweres Bauteil dar, das im Brandfall zusätzlich besonderen Beanspruchungen ausgesetzt ist (z. B. thermische Verformungen, Druckbelastungen durch Hitze). Die Statik-Unterlagen weisen nach, dass Zarge und Befestigungsmittel alle auftretenden Lasten zuverlässig in die umgebende Wand ableiten können, ohne die Brandschutzfunktion zu beeinträchtigen. In den Konstruktionszeichnungen sind alle relevanten Details festgehalten – von der Position und Anzahl der Befestigungspunkte (Dübel/Anker) über den genauen Schichtaufbau von Türblatt und Zarge bis hin zu erforderlichen Verstärkungen (etwa eingelassene Statikprofile oder Aussteifungen). Diese Dokumente sind nicht nur für die Montageabnahme unerlässlich (Abgleich, ob die Einbauvorgaben eingehalten wurden), sondern auch langfristig für das Facility Management von großem Nutzen. Bei späteren Umbauten, Nachrüstungen oder dem Austausch einer Tür liefern die statischen Nachweise und Zeichnungen wertvolle Informationen über die vorhandene Konstruktion. So kann eine geplante Veränderung fachgerecht beurteilt und ausgeführt werden, ohne die ursprüngliche Tragfähigkeit oder den Feuerwiderstand zu kompromittieren.
Nachweise zur Verwendbarkeit (VOB/C-basierte Dokumente)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweise nach VOB/C |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung, dass Türsysteme im jeweiligen Gewerk normgerecht und bauordnungsrechtlich verwendet werden dürfen |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18379–18386; DIN 18421; HBauO |
| Schlüsselelemente | • Materialdefinition |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Besonders relevant bei Türen mit integraler TGA-Anbindung (z. B. Entrauchung, überdruckbelüftete Bereiche) |
Erläuterung
Nachweise zur Verwendbarkeit nach VOB/C beziehen sich darauf, dass Feuerschutztüren innerhalb der verschiedenen Gewerke korrekt und normgerecht eingesetzt werden. Insbesondere bei Türen, die integraler Bestandteil einer technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sind, müssen zusätzliche Anforderungen und Schnittstellen beachtet werden. Zum Beispiel kann eine Feuerschutztür Teil einer Rauchabzugs- oder Druckbelüftungsanlage sein, als Revisionsverschluss in Lüftungskanälen dienen oder mit einer elektrischen Feststellanlage bzw. Gebäudeautomation verknüpft sein. In solchen Fällen fordern die einschlägigen ATV-Normen (VOB/C) der TGA-Gewerke – z. B. DIN 18379 für Raumlufttechnik oder DIN 18386 für Gebäudeautomation – spezifische Unterlagen vom Hersteller. Hierzu zählen etwa System- und Materialbeschreibungen, die die Eignung der Tür bei besonderer Beanspruchung (z. B. Unter-/Überdruck, Luftstrom) belegen, Angaben zu Einbauvoraussetzungen (z. B. spezielle Montagesätze für den Anschluss an Lüftungskanäle), Gütenachweise für besondere Bauteile (etwa Prüfzeugnisse für elektrische Antriebe, Sensoren oder Verglasungen in der Tür) sowie ergänzende Prüfzeugnisse, die kombinierte Funktionstests dokumentieren. Diese Dokumente stellen sicher, dass die Tür im Gesamtzusammenhang des jeweiligen Gewerkes ordnungsgemäß verwendet werden darf und alle Schnittstellen den Normen und Richtlinien entsprechen. Für den Betreiber bieten sie erhöhte Transparenz und Sicherheit: Es ist nachvollziehbar festgehalten, dass auch in komplexen Anlagenverbünden (wie Entrauchungssteuerungen oder Zutrittskontrollsystemen) die Feuerschutztür ihre Schutzfunktion erfüllt und sämtliche Auflagen eingehalten sind.
Wartungsanleitung gemäß MVV TB – Brandschutzabschlüsse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanleitung für Feuer-/Rauchschutzabschlüsse |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der dauerhaften Funktionsfähigkeit des Feuerschutzabschlusses |
| Relevante Regelwerke/Normen | MVV TB |
| Schlüsselelemente | • Wartungsumfang |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss dem Betreiber übergeben werden; Grundlage für jährliche Sachkundigenprüfung; FM-kritisch bei Störmeldungen |
Erläuterung
Eine detaillierte Wartungsanleitung für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse ist für den Betreiber verpflichtend und in der MVV TB festgeschrieben. Darin legt der Hersteller fest, welche Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten in welchen Intervallen durchzuführen sind, um die volle Funktionsfähigkeit der Tür dauerhaft sicherzustellen. Typische Inhalte sind z. B. Anweisungen zur Überprüfung der Selbstschließung (Funktion von Türschließern und Schließfolgeregelungen), zur Kontrolle von Dichtungen und Verriegelungen, zur Schmierung beweglicher Teile sowie Funktionsproben etwaiger elektrischer Komponenten (bei Türen mit Feststellanlage oder Zutrittskontrolle). Weiterhin werden die Wartungsintervalle definiert – in der Regel mindestens jährlich durch eine sachkundige Person – und es werden Anforderungen an die Qualifikation der Wartungsausführenden gestellt. Die Anleitung enthält zudem Hinweise für den Fall von Störungen oder Schäden, beispielsweise welche Original-Ersatzteile zu verwenden sind und wie Instandsetzungen durchzuführen sind, damit die Zulassung der Tür nicht beeinträchtigt wird. Aus Sicht des Facility Managements bildet diese Wartungsdokumentation die Grundlage für die Prüf- und Wartungsplanung. Sie dient bei behördlichen Brandschutzbegehungen oder im Schadensfall als maßgeblicher Nachweis dafür, dass der Betreiber seine Pflichten zur Instandhaltung der Brandschutztüren erfüllt hat.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | abZ – Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (DIBt) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bauaufsichtliche Zulassung von Türen/Systembaugruppen, die nationalen Sonderregelungen unterliegen |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO; DIN 18384 |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer |
| Verantwortlich | DIBt |
| Praxis-Hinweise | Besonders wichtig bei Feuerschutztüren mit Sonderkonstruktion, übergroßen Abmessungen oder Systemvarianten |
Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des DIBt war lange Zeit der klassische Verwendbarkeitsnachweis für Feuerschutztüren, bevor die europäische Harmonisierung diese ablösen sollte. Sie ist ein förmlicher Bescheid der obersten Bauaufsicht (über das Deutsche Institut für Bautechnik), der einem bestimmten Türsystem bescheinigt, dass es alle relevanten bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. In der abZ sind detailliert der technische Anwendungsbereich der Tür (z. B. zulässige Wandarten, maximale Abmessungen, ein- oder zweiflügelige Ausführung), die konstruktive Ausführung und Materialien, sämtliche Auflagen und Nebenbestimmungen (etwa Einbau nur durch zertifizierte Fachbetriebe, keine Änderungen ohne erneuten Nachweis) sowie die zugehörigen Prüfzeugnisse und Klassifizierungen aufgeführt. Jede Zulassung trägt eine eindeutige Nummer (Format Z-§§…$), unter der sie beim DIBt registriert ist. Besonders bei Sonderkonstruktionen, Übergrößen oder innovativen Systemvarianten, die nicht von harmonisierten Normen erfasst sind, schafft eine abZ die notwendige Rechtssicherheit. Für den Betreiber dient sie als umfassende Informationsquelle und rechtliche Absicherung, dass die eingebaute Tür zum Errichtungszeitpunkt behördlich zugelassen war. Nach Einführung der CE-Kennzeichnungspflicht im Jahr 2019 werden für standardisierte Feuerschutztüren zwar keine neuen abZ mehr erteilt, jedoch behalten bestehende Zulassungen bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Für bestimmte Bauarten können zudem weiterhin nationale Bauartgenehmigungen erforderlich sein, die in Inhalt und Funktion einer abZ entsprechen. In der Betreiberdokumentation sollte daher entweder die abZ oder ein entsprechender aktueller Verwendbarkeitsnachweis (z. B. allgemeine Bauartgenehmigung oder europäische Technische Bewertung) vorliegen, um die Konformität des Feuerschutzabschlusses lückenlos nachzuweisen.
Dokumentation der Mängelbeseitigung sicherheitsrelevanter Schäden (REG-IS)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung, dass festgestellte Schäden oder Funktionsstörungen an Brandschutztüren nachweislich behoben wurden |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO – Verkehrssicherungspflicht |
| Schlüsselelemente | • Mangelbeschreibung |
| Verantwortlich | Betreiber, Instandhaltung / Wartungsfirma |
| Praxis-Hinweise | Kritisches Dokument im Haftungsrecht – wird bei Schadensfällen und Brandschutzbegehungen aktiv angefordert |
Erläuterung
Brandschutztüren müssen jederzeit voll funktionsfähig sein, da bereits kleine Defekte Menschenleben und Sachwerte gefährden können. Gemäß § 14 HBauO (Instandhaltungspflicht) ist der Betreiber verpflichtet, festgestellte sicherheitsrelevante Mängel unverzüglich zu beheben und dies schriftlich zu dokumentieren. Das Nachweisprotokoll zur Mängelbeseitigung hält detailliert fest, welcher Mangel aufgetreten ist (z. B. defekte Dichtung, verzogene Tür, ausfallender Schließmechanismus) und wie, wann sowie durch wen dieser fachgerecht behoben wurde. Eine Bestätigung der erfolgreichen Reparatur (z. B. durch Unterschrift des Fachtechnikers oder Prüfvermerk eines Sachverständigen) zeigt, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist und die Brandschutztür wieder sicher funktioniert.
In der Praxis ist dieses Dokument fester Bestandteil der Betreiberakte und der Sicherheitsdokumentation im Facility Management. Es wird oft in digitalen Instandhaltungssystemen (CAFM) geführt und um Fotos oder Prüfberichte ergänzt. Bei behördlichen Brandschutzbegehungen, Audits oder im Schadensfall fordern Behörden, Sachverständige und Versicherer diese Nachweise aktiv an. Eine lückenlose, mindestens zehnjährige Archivierung aller Mängelbeseitigungsprotokolle ist daher unerlässlich. So kann der Betreiber im Ernstfall belegen, dass festgestellte Gefahrenquellen umgehend beseitigt wurden. Eine sorgfältige Dokumentation minimiert das Haftungsrisiko deutlich und dient zugleich der Qualitäts- und Sicherheitskontrolle im laufenden Betrieb.
Dokumentation der durchgeführten Objekt- und Sicherheitsbegehungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüf- und Begehungsprotokolle |
| Zweck & Geltungsbereich | Laufende Kontrolle der Türfunktion im Rahmen der Betreiberverantwortung |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Datum der Begehung |
| Verantwortlich | Betreiber / beauftragte Person |
| Praxis-Hinweise | Empfohlen gemäß REG-IS; mindestens einmal jährlich – häufig häufiger in Sonderbauten |
Erläuterung
Regelmäßige Begehungen und Funktionsprüfungen der Brandschutztüren sind unverzichtbar, um Verschleiß, Funktionsverluste oder Fehlbedienungen frühzeitig zu erkennen. Nach den allgemeinen Pflichten der Bauordnung (z. B. § 3 und § 14 HBauO) sollte eine sachkundige Person die Türen in festgelegten Intervallen – üblicherweise mindestens einmal jährlich – inspizieren. In Sonderbauten oder bei hoher Beanspruchung der Türen sind sogar häufigere Prüfungen (z. B. vierteljährlich) ratsam. Im Prüf- oder Begehungsprotokoll werden das Datum und der Umfang der Überprüfung dokumentiert. Der Prüfer kontrolliert alle relevanten Komponenten der Tür: Schließfunktion (selbstständiges Schließen und Einrasten der Tür), Türrahmen und Zarge (auf Verformungen oder Beschädigungen), Beschläge (Schlösser, Bänder, Griffe) sowie die Freihaltung des Türbereichs.
Alle Feststellungen – ob einwandfreier Zustand oder aufgetretene Mängel – werden schriftlich festgehalten. Werden Mängel entdeckt, bewertet der Prüfer die Gefährdung (z. B. geringfügig, kritisch, akut) und gibt Handlungsempfehlungen inklusive Fristen für die Mängelbeseitigung. Dieses Protokoll dient somit als Nachweis, dass der Betreiber seiner Kontroll- und Instandhaltungspflicht nachkommt. Die Ergebnisse der Begehungen fließen in die Wartungs- und Instandhaltungsplanung ein. Zudem schützen lückenlose Begehungsnachweise den Betreiber rechtlich: Im Schadens- oder Haftungsfall kann belegt werden, dass die Brandschutztüren regelmäßig überwacht wurden und somit ein ordnungsgemäßer Betrieb nach bestem Wissen gewährleistet war.
Prüfprotokolle für elektrische Ausrüstung (falls elektrische Komponenten vorhanden sind)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll elektrische Komponenten |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit von Türantrieben, Öffnern, Schließautomaten oder elektrischen Verriegelungen |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0702, VDE 0701, DGUV-V 3/4 |
| Schlüsselelemente | • Schutzleiterwiderstand |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / Prüfer |
| Praxis-Hinweise | Besonders wichtig bei Brandschutztüren mit Elektrohaftmagneten, Türschließautomaten oder Zutrittssteuerungssystemen |
Erläuterung
Verfügt eine Brandschutztür über elektrische Bauteile – etwa Feststellmagnete, elektrische Türantriebe, automatische Türschließer oder Zutrittskontrollsysteme – so unterliegen diese einer regelmäßigen Prüfung der elektrischen Sicherheit. Grundlage sind die Vorschriften der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) sowie die VDE-Normen 0701/0702 für Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Betriebsmittel. Im Prüfprotokoll werden die Messergebnisse wesentlicher Sicherheitsprüfungen festgehalten, z. B. der Schutzleiterwiderstand, der Isolationswiderstand und gegebenenfalls Ableitströme. Darüber hinaus bestätigt es die Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter Features (etwa die Auslösung eines Türmagnets bei Stromausfall oder die Funktion eines Notöffners).
Die Prüfintervalle richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und dem Gefährdungspotential – meist erfolgt die Wiederholungsprüfung alle 4 Jahre bei fest installierten Anlagen (bzw. jährlich bei mobil betriebenen Geräten oder gemäß Herstellerempfehlung). Eine zugelassene Elektrofachkraft muss die Prüfung durchführen und das Protokoll unterzeichnen. Wichtig: Ohne gültiges Prüfprotokoll darf ein elektrisch betriebener Türmechanismus im Grunde nicht in Betrieb bleiben, da sonst die Betriebssicherheit und die Versicherungdeckung gefährdet sind. Die Dokumentation dieser Prüfungen gehört zwingend in die Technische Dokumentation der Tür. Bei Audits, Arbeitsschutzkontrollen oder im Schadensfall dient sie als Nachweis, dass alle elektrischen Komponenten der Brandschutztür den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und sicher betrieben werden.
Betriebsanleitung für Türbeschläge und Funktionsbeschläge
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bedienungsanleitung – Armaturen |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der Montage, Einstellungen und Wartung von Scharnieren, Schlössern, Schließern, Drückern |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18357 |
| Schlüsselelemente | • Montagevorgaben |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen |
| Praxis-Hinweise | Unerlässlich, wenn Türen spezielle Beschläge benötigen (Rauchschutz, Brandschutz, Panikfunktion) |
Erläuterung
Die Betriebs- und Wartungsanleitung für Türbeschläge stellt sicher, dass alle an einer Brandschutztür verbauten Beschlagteile – wie Schlösser, Scharniere (Bänder), Türgriffe und Türschließer – sachgerecht benutzt, justiert und instandgehalten werden. Gemäß VOB/C (DIN 18357 Beschlagarbeiten) muss der Auftragnehmer dem Betreiber alle erforderlichen Herstellerunterlagen der Beschläge bei der Abnahme übergeben. In diesen Dokumenten sind die Funktion und der Aufbau der Beschläge erläutert sowie alle relevanten Montagevorgaben und Einstellparameter angegeben (z. B. die korrekte Schließkraft und Schließgeschwindigkeit eines Türschließers, damit die Brandschutztür zuverlässig ins Schloss fällt).
Zudem enthalten die Anleitungen Pflege- und Wartungshinweise, etwa Intervalle für das Schmieren beweglicher Teile oder für die Nachjustierung von Schließpunkten. Auch Angaben zu Verschleißgrenzen und auszutauschenden Bauteilen (z. B. wann eine Dichtung oder ein Federmechanismus zu erneuern ist) gehören dazu. Wichtige Sicherheitshinweise des Herstellers – etwa wie ein Türflügel gefahrlos aus- und eingehängt werden kann oder welche Vorsichtsmaßnahmen bei Wartungsarbeiten zu treffen sind – runden die Dokumentation ab. In der Praxis sind diese Unterlagen ein Pflichtbestandteil der Objekt- bzw. Revisionsunterlagen im Facility Management. Sie dienen als Grundlage für Wartungsverträge und Schulungen des Instandhaltungspersonals. Nur durch Befolgung der Herstellerangaben kann die volle Funktionssicherheit der Brandschutztür dauerhaft gewährleistet und vorzeitiger Verschleiß oder Fehlbedienungen vermieden werden.
Benutzerinformationen für maschinentechnische Türkomponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Benutzerinformationen – Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Risikobasierte Bedienungs- und Nutzerhinweise für maschinelle Komponenten (z. B. automatische Türschließer) |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN ISO 12100 |
| Schlüsselelemente | • Risikoanalyse |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Wichtig für FM zur Bewertung der Nutzerinteraktion und Integration in Unterweisungen |
Erläuterung
Enthält eine Brandschutztür maschinentechnische Komponenten (z. B. einen kraftbetriebenen Türantrieb, elektrische Feststellanlage oder automat. Schließsysteme), muss der Hersteller Benutzerinformationen bereitstellen, die auf einer Risikoanalyse basieren. Nach DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen) sind alle vorhersehbaren Gefährdungen zu analysieren und die Benutzer über Restrisiken sowie den sicheren Umgang mit der Technik zu informieren. Dieses Dokument richtet sich an die Betreiber und Nutzer der Tür und erläutert die korrekte Bedienung sowie Verhaltenshinweise im Normalbetrieb und bei Störungen. Typische Inhalte sind Warnhinweise (z. B. „Nicht in den Schwenkbereich der Tür greifen“ oder „Bei Feueralarm schließt die Tür automatisch“), Hinweise auf die bestimmungsgemäße Verwendung (z. B. zulässige Maximalgeschwindigkeit bei automatischen Schließvorgängen, keine Manipulation von Sensoren) und empfohlene Maßnahmen bei Funktionsstörungen oder Ausfall (z. B. manuelle Notentriegelung betätigen, Techniker informieren).
Für das Facility Management sind solche Benutzerinformationen von großem Wert: Sie ermöglichen es, die Interaktion der Gebäudenutzer mit den Brandschutztüren sicher zu gestalten. Beispielsweise können daraus Unterweisungsthemen für Mitarbeiter oder Aushänge und Beschilderungen an der Tür abgeleitet werden. Darüber hinaus ergänzen diese Unterlagen die technische Betriebsanleitung, indem sie speziell den alltäglichen Gebrauch und die Sicherheit für Anwender abdecken. Insgesamt tragen sie dazu bei, Unfälle oder Fehlbedienungen zu vermeiden und die Betriebsbereitschaft der Tür unter allen Umständen zu gewährleisten.
Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (Bauprodukt-CE)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (System 1 / 1+) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Brandschutztür kontinuierlich die deklarierten Bauprodukteigenschaften erfüllt (z. B. EI30, EI90) |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011, EU 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Identifikation der Tür |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Besonders wichtig bei Brandschutztüren, da sie in hohe Sicherheitskategorien fallen |
Erläuterung
Brandschutztüren unterliegen als Bauprodukte den Vorgaben der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 305/2011 bzw. ab 2025 Verordnung (EU) 2024/3110). Da Feuerschutzabschlüsse entscheidend für die Gebäudesicherheit sind, werden sie in der Regel nach System 1+ für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit eingestuft. Das bedeutet, dass eine unabhängige notifizierte Produktzertifizierungsstelle die Tür prüfen und die werkseigene Produktionskontrolle ständig überwachen muss. Das Certificate of Constancy of Performance (deutsch: Zertifikat der Leistungsbeständigkeit) ist das offizielle Dokument, das dieser Stelle die Konformität des Produkts bestätigt. Darin sind die genaue Produktbezeichnung bzw. Typenkennung der Brandschutztür, die Kennnummer und Name der notifizierten Stelle, die klassifizierten Leistungen (z. B. Feuerwiderstandsklasse EI₂ 30, Rauchdichtigkeit Sa/S200, mechanische Stabilität etc.) sowie das angewendete Konformitätssystem (System 1 oder 1+) aufgeführt.
Für den Betreiber und die Bauaufsichtsbehörde belegt dieses Zertifikat, dass die Tür die deklarierten Leistungen dauerhaft einhält und nach einem anerkannten Verfahren überprüft wurde. Es ist ein essenzieller Bestandteil der Bauakte: Ohne ein gültiges Leistungsbeständigkeits-Zertifikat dürfte die Tür nicht als Brandschutzelement in Verkehr gebracht und im Gebäude verbaut werden. Bei der Bauabnahme von Brandschutztüren verlangen Prüfsachverständige und Behörden regelmäßig die Vorlage dieses Zertifikats. Zusammen mit der Leistungserklärung des Herstellers bildet es die Grundlage für die CE-Kennzeichnung der Tür. Der Betreiber sollte das Zertifikat sorgfältig archivieren, um im Falle von Kontrollen oder Schadensereignissen jederzeit nachweisen zu können, dass die verbaute Tür ein zertifiziertes und normgerechtes Bauprodukt ist.
Betriebsanleitung – Maschinen (Falls die Brandschutztür maschinelle Komponenten enthält)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bedienungsanleitung – Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung des sicheren Betriebs automatisierter oder maschinentechnischer Türfunktionen |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 2023/1230, 9. ProdSV, DIN EN 12693, ISO 12100 |
| Schlüsselelemente | • Maschinenparameter |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Für automatische Brandschutztüren ist dies ein zwingendes Dokument; Prüfsachverständige fordern es an |
Erläuterung
Sobald eine Brandschutztür mit maschinellen oder automatisierten Komponenten ausgestattet ist (wie z. B. einem elektrischen Türantrieb, Sensorik, Motorsteuerung oder einer Feststellanlage mit Auslöseeinrichtung), gilt sie im Sinne des Produktsicherheitsrechts auch als Maschine. Der Hersteller muss daher eine umfassende Betriebsanleitung für die maschinentechnischen Anteile bereitstellen. Diese entspricht den Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (bzw. der bis dahin gültigen 9. ProdSV, die die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG umsetzt).
Die Betriebsanleitung für die Maschine beschreibt detailliert den sicheren Betrieb, die technischen Kenndaten und alle sicherheitsrelevanten Aspekte des Türsystems. Dazu gehören insbesondere eine Gefahren- und Risikoanalyse der Tür (Welche Quetsch- oder Scherstellen existieren? Welche Absturz- oder Stromschlaggefahren müssen beachtet werden?), Hinweise zur sicheren Bedienung und zum Not-Aus oder sicheren Abschalten im Gefahrenfall (z. B. Lage eines Not-Halt-Tasters oder automatische Abschaltung bei Feueralarm), ausführliche Wartungs- und Inspektionsvorgaben (inklusive Wartungsintervalle, Prüfpunkte und Qualifikation des Wartungspersonals) sowie Angaben zu Prüfpunkten und Ersatzteilen. Auch eine Auflistung aller relevanten Normen und die Konformitätserklärung für die Maschine sind in der Regel Bestandteil dieser Dokumentation.
Für Betreiber und Facility Manager ist diese Betriebsanleitung essentiell, um den sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb der automatischen Brandschutztür gewährleisten zu können. Sie ermöglicht es, alle technischen Einstellungen und regelmäßigen Prüfungen gemäß Hersteller- und Normvorgaben durchzuführen. Bei fehlender oder unzureichender Betriebsanleitung besteht nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern es kann auch die Betriebserlaubnis der Anlage infrage gestellt sein. Prüfsachverständige für Brandschutz oder Arbeitsschutzinspektoren verlangen bei Abnahmen und wiederkehrenden Prüfungen ausdrücklich die Einsicht in diese Unterlagen. Eine automatische Brandschutztür darf nur betrieben werden, wenn ihre Maschinelemente eine gültige CE-Kennzeichnung (nach Maschinenverordnung) besitzen und die zugehörigen Unterlagen vollständig vorliegen.
CE-Konformitätserklärung Bauprodukt
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | CE-Konformitätserklärung Bauprodukt |
| Zweck & Geltungsbereich | EU-rechtlicher Nachweis, dass die Tür als Bauprodukt in Verkehr gebracht werden darf |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Wird bei jeder Bauabnahme geprüft; Pflichtbestandteil einer VDI-6026-Betreiberakte |
Erläuterung
Neben der Einhaltung der Maschinenrichtlinie (für Antriebe) benötigen Brandschutztüren als Bauprodukte eine CE-Konformitätserklärung des Herstellers gemäß Bauprodukterecht. Dieses Dokument – oft auch als Leistungserklärung bezeichnet – bestätigt, dass das Bauprodukt „Brandschutztür“ den einschlägigen europäischen Normen entspricht und rechtmäßig mit CE-Kennzeichnung versehen in Verkehr gebracht wurde. Es enthält typischerweise Angaben zum Hersteller (Name und Adresse), zur eindeutigen Produktidentifikation (Typenbezeichnung, Chargennummer), zu den angewandten europäischen technischen Normen oder Bewertungsdokumenten (z. B. EN 16034 in Kombination mit EN 14351 für Feuerschutzabschlüsse), die erklärten Leistungsmerkmale (Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, mechanische Festigkeit etc.) sowie die Nummer der notifizierten Stelle, die an der Konformitätsbewertung beteiligt war.
In der Praxis ist die CE-Konformitätserklärung fester Bestandteil der technischen Dokumentation einer Brandschutztür. Gemäß VOB/C und der Richtlinie VDI 6026 müssen der Bauherr bzw. Betreiber alle CE-Nachweisdokumente erhalten und in der Objektakte aufbewahren. Bei Bauabnahmen und Prüfungen wird kontrolliert, ob für jede eingebaute Brandschutztür eine korrekte CE-Erklärung vorliegt. Fehlt dieses Dokument, gilt die Tür als nicht ordnungsgemäß zugelassen. Die CE-Konformitätserklärung für das Bauprodukt ergänzt die Betriebs- und Wartungsunterlagen dahingehend, dass sie die rechtliche Verkehrsfähigkeit der Tür bescheinigt. Zusammen mit dem Zertifikat der Leistungsbeständigkeit und ggf. weiteren Zulassungsnachweisen (z. B. einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bei Sonderkonstruktionen) ergibt sich so ein vollständiger Nachweis der Übereinstimmung des Produkts mit den geltenden Bauanforderungen. Der Betreiber sollte diese Erklärung dauerhaft archivieren, um bei Behördennachfragen oder im Haftungsfall belegen zu können, dass nur zugelassene und normgerechte Brandschutzeinrichtungen eingesetzt wurden.
Europäische Technische Bewertung – ETA / EAD-Bewertung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) / EAD-Bewertung |
| Zweck & Geltungsbereich | Erlaubt CE-Kennzeichnung, wenn keine harmonisierte Norm existiert, und definiert Leistungsmerkmale des Türsystems |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Leistungsmerkmale des Feuerabschlusses |
| Verantwortlich | Europäische Bewertungsorganisation (z. B. EOTA-Mitgliedsstelle) |
| Praxis-Hinweise | Besonders wichtig bei Sondertüren, Rauchschutz/Brandschutz Kombinationstüren, Großformaten oder nicht normierten Bauteilen |
Erläuterung
Die ETA stellt sicher, dass Feuerschutztüren ohne harmonisierte Norm rechtskonform vermarktet werden können. Sie wird von einer zugelassenen Technischen Bewertungsstelle (z. B. dem DIBt in Deutschland) ausgestellt und erlaubt dem Hersteller, das Produkt mit dem CE-Zeichen zu versehen. In der ETA sind sämtliche Leistungsdaten des Türsystems präzise aufgeführt – darunter Feuer- und Rauchschutzkennwerte, mechanische Belastbarkeitsklassen, Dauerfunktionseigenschaften sowie gegebenenfalls einschränkende Einbaubedingungen. Ebenso verweist die ETA auf das zugehörige EAD (Europäisches Bewertungsdokument), das die zugrunde liegenden Prüf- und Bewertungsverfahren beschreibt. Im Facility Management dient die ETA als wichtiges Referenzdokument: Sie gibt dem Betreiber Klarheit über die zulässige Verwendung der Tür (z. B. maximale Öffnungsmaße, erforderliche Wandtypen für den Einbau) und erleichtert die Überprüfung, ob die eingebaute Tür dem ursprünglich geprüften und zugelassenen System entspricht. Eine ETA bietet dadurch Rechtssicherheit bei Abnahmen und behördlichen Audits und stellt sicher, dass auch Sonderkonstruktionen von Feuerschutztüren die vorgeschriebenen Schutzziele zuverlässig erfüllen.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Rahmenwerk zur Beurteilung von nicht harmonisierten Bauprodukten wie Feuerschutztüren |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011, EU 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Bewertungsmethoden |
| Verantwortlich | Benannte technische Organisationen |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Erstellung einer ETA; wichtig, wenn Hersteller spezifische Leistungsmerkmale deklarieren möchten |
Erläuterung
Das EAD ist ein technisches Regelwerk, das die Bewertungsmethodik für Feuerschutztüren und andere nicht harmonisierte Bauprodukte definiert. EADs werden von den Technischen Bewertungsstellen in Abstimmung mit EOTA entwickelt, wenn für ein Produkt keine passende europäische Norm existiert. Ein EAD legt verbindlich fest, welche Produkteigenschaften beurteilt werden, nach welchen Prüfverfahren und Bewertungskriterien dies zu erfolgen hat und welche Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle gelten. Damit schafft ein EAD einen EU-weit einheitlichen Bewertungsmaßstab für innovative oder nicht normgerechte Feuerschutzabschlüsse. So kann ein EAD beispielsweise regeln, wie der Feuerwiderstand einer speziellen Tür unter definierten Bedingungen zu prüfen ist oder wie die Kombination von Feuer- und Rauchschutz in einem Bauteil bewertet wird. Sobald ein EAD im europäischen Amtsblatt bekanntgemacht ist, kann auf dessen Grundlage eine ETA für ein konkretes Produkt erteilt werden. Insgesamt gewährleistet das EAD, dass die Leistungsfähigkeit einer Feuerschutztür auch ohne harmonisierte Norm transparent und vergleichbar nachgewiesen wird.
Brandschutzmatrix / Steuerungsmatrix für Feuer
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Brandschutzmatrix / Steuerungsmatrix für Feuer- und Rettungsfunktionen |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung aller brandschutztechnischen Abhängigkeiten, Steuerbefehle und Schnittstellen, die Feuerschutztüren betreffen |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 3819-3, HOAI |
| Schlüsselelemente | • Ansteuerung der Tür im Brandfall |
| Verantwortlich | Technischer Gebäudeausrüster / Brandschutzplaner |
| Praxis-Hinweise | Essenzielles Dokument für Brandschutzprüfungen, TÜV-Prüfungen, Bauabnahmen und Betreiberpflichten nach Sonderbauvorschriften |
Erläuterung
Die Brandschutzmatrix (auch Brandfallsteuerungsmatrix genannt) ist eines der wichtigsten FM-Dokumente für Sonderbauten. Sie zeigt die Funktion jeder Feuerschutztür im Brandfall auf und erlaubt dem Betreiber eine normgerechte Überwachung dieser Funktionen. In einer solchen Matrix sind tabellarisch alle Auslöseereignisse (z. B. Branddetektion in einem Abschnitt) den daraus resultierenden Steuerungsbefehlen zugeordnet. So wird etwa festgelegt, dass beim Auslösen eines bestimmten Rauchmelders eine definierte Feuerschutztür automatisch schließt, andere Türen entriegeln und Lüftungsanlagen im betroffenen Bereich abschalten. Die Matrix verknüpft alle relevanten Gewerke: BMA (Brandmeldeanlage), RWA (Rauch- und Wärmeabzugsanlage), Tür-Feststellanlagen, Aufzugssteuerungen, Entrauchungsklappen usw. Auch Notstromversorgung und Fehlerszenarien (Fail-Safe-Strategien) sind berücksichtigt – beispielsweise wird definiert, ob Türen bei Stromausfall offen bleiben oder selbsttätig zufallen sollen. Dieses Dokument wird typischerweise vom Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung bzw. vom Brandschutzplaner im Rahmen der Ausführungsplanung (HOAI Leistungsphase 5) erstellt. Für Betreiber und Prüfer dient die Brandschutzmatrix als Prüfgrundlage: Anhand der festgelegten Szenarien wird bei Inbetriebnahme, behördlicher Abnahme (etwa durch Feuerwehr oder TÜV) und wiederkehrenden Inspektionen kontrolliert, ob alle Brandschutzfunktionen wie vorgesehen umgesetzt sind. Gerade in komplexen Sondergebäuden ist die Brandschutzmatrix unerlässlich, um Zuständigkeiten zu klären und die sichere Funktion jeder Feuerschutztür im Gefahrenfall zu gewährleisten.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktspezifische technische Dokumentation (TPD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Grundlage zur Erstellung von Leistungserklärung und Zertifikaten |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Konstruktionszeichnungen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Für FM wichtig bei Ersatzteilbeschaffung, Sanierung, Prüfung und technischem Fehlermanagement |
Erläuterung
Die produktspezifische technische Dokumentation umfasst alle Unterlagen, die ein Hersteller für sein Feuerschutztür-System bereithält. Sie enthält ausführliche Konstruktions- und Fertigungszeichnungen, Stücklisten der verbauten Materialien und Komponenten (z. B. Dichtungen, Beschläge, Brandschutz-Einlagen) sowie die Prüfberichte über Brandtests, Rauchdichtigkeitsprüfungen und mechanische Belastungstests. Ebenso dokumentiert sind zulässige Fertigungs- und Montage-Toleranzen, mögliche Einbauvarianten und die Montagevorschriften, um sicherzustellen, dass jede produzierte Tür den geprüften Spezifikationen entspricht. Im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung bildet diese technische Dokumentation die Grundlage für die Erstellung der Leistungserklärung (DoP) und für die CE-Kennzeichnung. Der Hersteller muss die Unterlagen aktuell halten und sie bei Bedarf der Marktüberwachungsbehörde vorlegen können. Für das Facility Management ist die technische Produktdokumentation vor allem dann wertvoll, wenn später Änderungen oder Instandsetzungen an der Tür anstehen: Sie liefert alle nötigen Details, um etwa Original-Ersatzteile passgenau zu beschaffen oder bei einer Modernisierung sicherzustellen, dass neue Komponenten mit der ursprünglichen Zulassung und Bauart der Tür kompatibel sind. Auch bei der Ursachenanalyse von Funktionsstörungen kann der Blick in die technische Dokumentation helfen, da Aufbau und Konstruktionsdetails des Türsystems darin genau beschrieben sind.
Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Einbauerklärung für unvollständige Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass vormontierte Türantriebe oder Komponenten nach Maschinenrichtlinie korrekt ergänzt werden müssen |
| Relevante Regelwerke/Normen | Maschinenrichtlinie 2006/42/EC |
| Schlüsselelemente | • Montage- und Schnittstellenhinweise |
| Verantwortlich | Maschinenhersteller |
| Praxis-Hinweise | Relevant für elektrische oder automatische Feuerschutztüren, die mit Antrieben oder Zusatzmodulen ausgerüstet werden |
Erläuterung
Die Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie wird vom Hersteller einer unvollständigen Maschine ausgestellt – etwa für einen elektrischen Türantrieb, der für sich genommen noch keine vollständige funktionsfähige Türanlage darstellt. In dieser Erklärung bestätigt der Komponentenhersteller, dass seine Baugruppe die einschlägigen grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt, allerdings erst nach Integration in eine Gesamtkonstruktion (hier: die Feuerschutztür) eine vollwertige Maschine entsteht. Die Einbauerklärung enthält konkrete Angaben dazu, welche weiteren Schritte der Endhersteller/Integrator durchführen muss – zum Beispiel welche zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen noch ergänzt werden müssen (etwa Schließkantensicherung, Endlagenüberwachung) und welche Restrisiken trotz Einbau bestehen bleiben. Bestandteil der Unterlagen ist auch eine Montageanleitung mit Angaben zu Schnittstellen, elektrischen Anschlüssen und mechanischer Befestigung, um den Antrieb korrekt in das Türsystem zu integrieren. In der Praxis ist dieses Dokument vor allem relevant, wenn bestehende Feuerschutztüren nachträglich mit automatischen Antrieben ausgestattet oder ältere Antriebskomponenten ersetzt werden. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass alle Einbauerklärungen der verbauten unvollständigen Maschinen vorliegen und dass anschließend die Gesamtkonformität der kompletten Anlage (Tür inklusive Antrieb) hergestellt und dokumentiert wird – üblicherweise durch eine abschließende Konformitätserklärung des vollständigen Türsystems.
EU-Konformitätserklärung / EU-Leistungserklärung (Maschine)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EU-Konformitätserklärung / EU-Leistungserklärung (Maschine) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der maschinentechnischen Sicherheit, insbesondere bei selbstschließenden oder motorisierten Feuerschutztüren |
| Relevante Regelwerke/Normen | 2023/1230, 2006/42/EC, 9. ProdSV |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Pflicht vor Inbetriebnahme; von Prüfern, Brandschutz und FM-Audits regelmäßig gefordert |
Erläuterung
Motorisierte Feuerschutztüren gelten rechtlich als Maschinen. Ohne vollständige EU-Konformität (inklusive entsprechender Erklärung) darf eine solche Türanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die EU-Konformitätserklärung ist das offizielle Dokument, in dem der Hersteller der automatisierten Türanlage bestätigt, dass sein Produkt alle einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt. Sie wird gemäß Anhang II der Maschinenrichtlinie (bzw. künftig der neuen EU-Maschinenverordnung) erstellt und von einer bevollmächtigten Person des Herstellers unterzeichnet. In der Erklärung sind die eindeutige Identifikation der Maschine (Typ, Modell, Seriennummer), die angewandten EU-Richtlinien bzw. Verordnungen (z. B. 2006/42/EG und – ab Geltung – Verordnung (EU) 2023/1230) sowie die erfüllten harmonisierten Normen aufgeführt. Typische Normen sind etwa EN 16005 für automatische Türen im Personenverkehr oder EN 60204-1 für die elektrische Ausrüstung von Maschinen. Weiterhin nennt das Dokument Name und Anschrift des Herstellers (ggf. seines Bevollmächtigten) und erklärt, dass eine vollständige technische Dokumentation und eine Risikobeurteilung vorliegen. Für den Betreiber ist diese Konformitätserklärung von zentraler Bedeutung: Sie muss spätestens zur Inbetriebnahme der Tür vorliegen, da sie die Grundlage für die CE-Kennzeichnung am Produkt bildet. Fehlt dieses Dokument, darf die Tür eigentlich nicht betrieben werden. Dementsprechend wird im Rahmen von Abnahmen, Arbeitsschutzbegehungen oder Brandschutz-Audits regelmäßig gefordert, die Konformitätserklärung der Türanlage vorzulegen. Sie belegt den Prüfern, dass die Tür aus Sicht des Maschinenrechts sicher verwendet werden kann.
Konformitätserklärung – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Konformitätserklärung gemäß DIN 18384 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der vertrags- und normkonformen Ausführung als Bauprodukt |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 |
| Schlüsselelemente | • Material- und Fertigungsangaben |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Besonders relevant für Abnahme, Gewährleistung und Objektübergabe im FM |
Erläuterung
Die VOB/C schreibt vor, dass für den Feuerabschluss als Bauprodukt eine formale Konformitätserklärung vorzulegen ist. Der Auftragnehmer bzw. Hersteller bestätigt darin, dass die gelieferte und eingebaute Feuerschutztür vertragsgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurde. Diese Erklärung – oft als Werksbescheinigung bezeichnet – enthält in der Regel Angaben zum verbauten Produkt (Typenbezeichnung, Feuerwiderstandsklasse, Abmessungen), zu den verwendeten Materialien und Beschlägen sowie den Hinweis, dass der Einbau entsprechend der Zulassung bzw. den Herstellervorgaben erfolgt ist. Durch die Konformitätserklärung versichert der Ersteller außerdem, dass alle Qualitätsanforderungen (z. B. Spaltmaße, Befestigungsart, Dichtungsqualität) eingehalten wurden. Für die förmliche Abnahme der Bauleistung ist dieses Dokument unverzichtbar, da es dem Bauherrn bzw. Betreiber als Nachweis einer regelgerechten Montage dient. Es bildet auch die Grundlage für die Gewährleistung: Im Schadens- oder Mangelfall lässt sich anhand der Erklärung prüfen, ob die Ausführung von den zugesicherten Eigenschaften abgewichen ist. Im Facility Management gehört die Konformitätserklärung daher zur Objektdokumentation und wird insbesondere bei der Gebäudeübergabe oder größeren Umbauten dem Betreiber übergeben.
Leistungserklärung – Bauprodukte & Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Herstellererklärung über die deklarierten technischen Leistungen des Feuerabschlusses |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 2024/3110, EU 305/2011, DIN 18386/18381/18380/18379/18385/18421 |
| Schlüsselelemente | • Feuerwiderstandsklasse |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Pflicht für CE-gekennzeichnete Feuerschutztüren; unverzichtbares Dokument für Brandschutzbegehungen und FM-Prüfintervalle |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist das zentrale europäische Leistungsdokument für Feuerschutztüren und ein Grundelement jeder Gebäude- und Betreiberakte. Gemäß EU-Bauproduktenrecht muss für jedes CE-gekennzeichnete Bauprodukt eine DoP vorliegen. Darin erklärt der Hersteller die Leistung seines Feuerschutzabschlusses in Bezug auf die wesentlichen Merkmale, die für die Sicherheit und Nutzung des Bauwerks relevant sind. Im Falle einer Feuerschutztür werden in der DoP insbesondere die erzielte Feuerwiderstandsklasse (z. B. EI 30, EI 90), die Rauchdichtigkeit (klassifiziert z. B. als Sa oder S200), mechanische Kennwerte (etwa Tragfähigkeit im Brandfall, Stoßfestigkeit) sowie das Ergebnis der Dauerfunktionsprüfung (z. B. Klassifizierung nach 200.000 Zyklen) angegeben. Auch weitere Eigenschaften wie Schallschutz oder Wärmedämmung können enthalten sein, falls sie vom Hersteller erklärt werden. Die DoP verweist auf die zugrunde liegende technische Spezifikation – entweder eine harmonisierte Norm (sofern anwendbar, z. B. EN 16034 in Verbindung mit EN 14351) oder eine ETA mit EAD – und enthält den eindeutigen Identifikationscode, unter dem das Produkt bei der notifizierten Stelle geführt wird. Für den Betreiber ist die Leistungserklärung ein unerlässliches Dokument: Sie sollte in der Objektakte aufbewahrt werden und wird bei Brandschutzkontrollen häufig eingefordert, um nachzuweisen, dass die eingebaute Tür die erforderlichen Leistungsmerkmale (Feuer- und Rauchschutz) aufweist. Darüber hinaus bietet die DoP eine Grundlage für die Instandhaltungsplanung – beispielsweise geben die deklarierte Feuerwiderstandsdauer und die geprüfte Zyklenzahl Hinweise darauf, welche Belastungen die Tür im Betrieb aushalten muss und in welchen Abständen Inspektionen sinnvoll sind. Insgesamt sorgt die Leistungserklärung für Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungsdaten von Feuerschutztüren im europäischen Binnenmarkt.
Montageanleitung – Entspricht den modernen EU-Maschinenrichtlinien
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Montageanleitung nach EU-VO 2023/1230 |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtlich vorgeschriebene Anleitung zur sicheren Integration motorischer Komponenten |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-VO 2023/1230, DIN EN 809 |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitsvorkehrungen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument für sicherheitskritische Feuerschutztüranlagen mit Antrieb oder automatischer Schließfunktion |
Erläuterung
Die neue EU-Maschinenverordnung (2023/1230) ersetzt schrittweise die bisherige Maschinenrichtlinie. Eine detaillierte Montage- bzw. Einbauanleitung ist erforderlich, um die sichere funktionale Einheit der Türanlage zu gewährleisten. Für jede kraftbetätigte Feuerschutztür muss der Hersteller eine solche Anleitung mitliefern. Sie ist fester Bestandteil der technischen Unterlagen und stellt sicher, dass Montage und Inbetriebnahme der Tür fachgerecht und sicher erfolgen. In der Montageanleitung sind alle notwendigen Schritte und Maßnahmen beschrieben, um die einzelnen Komponenten – Türblatt, Zarge, Antrieb, Steuerung, Sensorik und Sicherheitseinrichtungen – korrekt zusammenzufügen und einzustellen. Wichtige Inhalte sind zum Beispiel Sicherheitshinweise für das Montagepersonal (etwa dass der Einbau nur durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen darf), Vorgaben zur mechanischen Befestigung (z. B. Anzahl und Position der Verankerungen der Zarge), elektrische Anschlussschemata sowie Hinweise zur Parametrierung der Steuerung (etwa Einstellung der Schließgeschwindigkeit oder Empfindlichkeit der Sensoren). Zudem enthält die Anleitung Prüfvorgaben, die nach dem Einbau durchzuführen sind – z. B. Funktionsprüfungen der automatischen Schließung, Test der Not-Aus-Funktion oder Auslösetests über die Brandmeldeanlage. Auch verbleibende Restrisiken oder Warnhinweise (z. B. regelmäßige Kontrolle der Schließkraft) werden genannt. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung 2023/1230 werden die Anforderungen an solche Anleitungen weiter präzisiert und modernisiert (z. B. Möglichkeit der digitalen Bereitstellung). Für den Betreiber bleibt die Montageanleitung auch nach der Installation relevant: Sie dient als Referenz, um nachvollziehen zu können, wie die Türanlage aufgebaut ist und welche Einstellungen vorgenommen wurden. Bei Wartung oder Änderungen kann anhand der Montageanleitung überprüft werden, ob alle sicherheitsrelevanten Parameter noch den Vorgaben entsprechen. Nach Abschluss der Montage ist dem Betreiber zudem die Betriebs- und Wartungsanleitung der Anlage zu übergeben, damit eine vorschriftsmäßige Nutzung und Instandhaltung über den gesamten Lebenszyklus sichergestellt ist.
Einzelnachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass eine Feuerschutztür im konkreten Bauvorhaben bauordnungsrechtlich eingesetzt werden darf |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Erforderlich, wenn Produkt nicht durch eine harmonisierte Norm abgedeckt ist oder projektspezifische Besonderheiten bestehen. |
Erläuterung
Dieser individuelle Verwendbarkeitsnachweis (häufig in Form einer Zustimmung im Einzelfall) wird benötigt, wenn eine Innen-Feuerschutztür außerhalb geregelter oder harmonisierter Normbereiche eingesetzt werden soll. Insbesondere wenn keine allgemeine Zulassung oder harmonisierte Produktnorm vorliegt oder das Projekt besondere konstruktive Abweichungen aufweist, dient dieser Nachweis als bauordnungsrechtliche Legitimation im Einzelfall. Er bestätigt, dass das konkrete Türsystem im jeweiligen Bauvorhaben zulässig und sicher verwendet werden darf. In der Praxis stellt der Hersteller die erforderlichen Unterlagen bereit und holt die behördliche Zustimmung ein, um die Tür im Einzelfall genehmigungsfähig zu machen.
Bauphysikalische Nachweise
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauphysikalische Nachweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation von Schallschutz-, Wärmeschutz- und Feuchteschutzanforderungen |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 |
| Schlüsselelemente | • Schallschutzwerte |
| Verantwortlich | Ausführende Firma |
| Praxis-Hinweise | Relevanz besonders in Wohn-, Büro-, Bildungs- und Klinikgebäuden; FM-geeignet für spätere Leistungsbewertungen. |
Erläuterung
Innen-Feuerschutztüren müssen häufig zusätzlich zu den Brandschutzfunktionen weitere bauphysikalische Anforderungen erfüllen. Dazu zählen insbesondere Schallschutz (z.B. Einhaltung bestimmter Schalldämmwerte zwischen Räumen), Wärmeschutz (Vermeidung übermäßiger Wärmeverluste zwischen unterschiedlichen Klimazonen) und Feuchteschutz (z.B. im Bereich unterschiedlicher Feuchtigkeitsklassen von Räumen). DIN 18355 fordert, dass diese Anforderungen projektbezogen nachgewiesen werden, um eine normgerechte Ausführung sicherzustellen. Die ausführende Fachfirma dokumentiert hierfür die erreichten Kennwerte (etwa geprüfte Schalldämmwerte des Türelements oder U-Werte bei klimatisch getrennten Bereichen) und bestätigt die fachgerechte Montage gemäß den Vorgaben. In der Facility-Management-Praxis ermöglichen diese Nachweise eine transparente Bewertung der Türleistung über den Lebenszyklus, etwa bei Nutzungsänderungen oder Qualitätssicherungen im Gebäudebetrieb.
Produktkennzeichnung gemäß DIN EN 16034
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktkennzeichnung – CE/DIN EN 16034 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Klassifizierung hinsichtlich Feuerwiderstand und Rauchschutz |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16034 |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss am Produkt dauerhaft angebracht sein; essenziell für Behörden, Sachverständige und FM-Bestandsakten. |
Erläuterung
DIN EN 16034 regelt Prüf- und Klassifizierungsverfahren für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse. Die Produktkennzeichnung nach DIN EN 16034 umfasst das CE-Kennzeichen und die dazugehörige Leistungserklärung, welche die geprüften Feuer- und Rauchschutzeigenschaften der Tür bestätigt. An der Tür (in der Regel an der Zarge oder Türblattkante) muss ein dauerhaftes Schild angebracht sein, das die Klassifizierung angibt – etwa Feuerwiderstandsklasse (z.B. EI₂ 30 oder E 30) und Rauchschutzklasse sowie ggf. die Eigenschaft des Selbstschließens (Klasse „C“). Diese Kennzeichnung dokumentiert, dass das Produkt nach europäischen Normvorgaben geprüft und zugelassen ist. Für Bauaufsichtsbehörden, Prüfsachverständige und Betreiber ist die CE-Kennzeichnung ein unverzichtbarer Leistungsnachweis: Sie erlaubt eine schnelle Identifikation der Tür im Bestand und zeigt, dass die Tür die vorgeschriebenen Schutzziele erfüllt. Im Facility Management dient die Kennzeichnung außerdem der lückenlosen Nachvollziehbarkeit von Produktdaten während der Nutzung.
Prüfbuch für elektrische Komponenten (nur auf BG-Anforderung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbuch elektrische Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation elektrischer Prüfungen, sofern die Tür elektrische Komponenten enthält |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-V 3 |
| Schlüsselelemente | • Messwerte |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Wird durch die BG eingefordert, wenn elektrische Antriebe, Feststellmagnete oder Rauchmelder vorhanden sind. |
Erläuterung
Enthält eine Feuerschutztür elektrische Bauteile – etwa einen Türantrieb, Elektromagnete für Feststellanlagen oder Rauchmelder zur Ansteuerung –, so muss ein Prüfbuch für elektrische Betriebsmittel geführt werden. Gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) sind solche Komponenten in regelmäßigen Intervallen von einer elektrotechnisch befähigten Person zu prüfen. Im Prüfbuch werden die durchgeführten Prüfungen mit Datum, gemessenen Werten (z.B. Isolationswiderstand, Auslöseströme), Prüfung der Funktionen (z.B. ob der Türschließer bei Alarm auslöst) sowie festgestellten Mängeln und deren Behebung dokumentiert. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, diese Nachweise aktuell zu halten. Die Berufsgenossenschaft (BG) kann im Rahmen von Sicherheitsbegehungen die Vorlage des Prüfbuchs verlangen, um sicherzustellen, dass alle elektrischen Sicherheitskomponenten der Feuerschutztür betriebssicher und normgerecht in Stand gehalten werden.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | abP – Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Standardnachweis für Bauprodukte mit nachgewiesener Feuerwiderstandsklasse |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Prüfergebnisse |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss bei Brandschutzbegehungen jederzeit verfügbar sein; Bestandteil der technischen Gebäudeakte. |
Erläuterung
Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist ein offizieller Verwendbarkeitsnachweis für Feuerschutztüren. Es wird von einer anerkannten Prüfstelle (z.B. Materialprüfanstalt) ausgestellt, nachdem der Türtyp in standardisierten Brandprüfungen getestet wurde. Im abP sind alle relevanten Ergebnisse und Bedingungen aufgeführt: die erreichte Feuerwiderstandsdauer (z.B. 30, 60 oder 90 Minuten), die Klassifizierung (z.B. T30 oder T90 nach nationaler Norm bzw. EI₃₀ nach europäischer Klassifikation), zulässige Einbauarten und Befestigungen, sowie eventuelle Anwendungsbeschränkungen oder Auflagen. Für nahezu alle Innen-Feuerschutztüren ist ein gültiges abP erforderlich, sofern kein gleichwertiger europäischer Nachweis (wie CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung) vorliegt. In der betrieblichen Praxis muss das abP stets in der Gebäude-Dokumentation verfügbar sein, damit bei behördlichen Brandschutzbegehungen oder Prüfungen jederzeit belegt werden kann, dass die Tür den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Statische Berechnungen inkl. Zeichnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statische Berechnung & Konstruktionszeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der Tragfähigkeit des Türblatts, der Zarge und der Befestigungspunkte |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 |
| Schlüsselelemente | • Lastannahmen |
| Verantwortlich | Ausführende Firma |
| Praxis-Hinweise | Notwendig bei Sonderformaten, schweren Türblättern oder besonderen brandschutztechnischen Anforderungen. |
Erläuterung
Feuerschutz-Türanlagen mit ungewöhnlich hohen Gewichten, großen Abmessungen oder speziellen Einbaukonstellationen müssen statische Nachweise erhalten. Dies umfasst Berechnungen und Zeichnungen, welche die ausreichende Tragfähigkeit und Befestigung der Türanlage bestätigen. Beispielsweise ist sicherzustellen, dass die Türzarge und die Wandverankerungen das Gewicht eines sehr schweren Türblatts dauerhaft tragen können und im Brandfall mechanisch stabil bleiben. DIN 18355 schreibt in solchen Fällen vor, dass Lastannahmen (z.B. Eigengewicht der Tür, Zusatzlasten durch Anprall), die Steifigkeit der Zarge und die Eignung der Befestigungsmittel berechnet bzw. nachgewiesen werden. In der Praxis erstellt die ausführende Montagefirma oder ein Statiker entsprechende Unterlagen mit Konstruktionszeichnungen, Detaildarstellungen der Befestigungspunkte und Berechnung der Sicherheitsreserven. Diese Dokumentation ist besonders wichtig, wenn von Standardlösungen abgewichen wird – etwa bei übergroßen Türelementen, Verwendung von Sonderglas oder Kombination mit zusätzlichen Brandschutzverkleidungen. Sie gewährleistet, dass die Feuerschutztür im Ernstfall ihre Funktion behält, ohne strukturell zu versagen.
Besondere technische Unterlagen – Unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Dokumentation für unvollständige Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation maschinenrelevanter Bauteile (z. B. Türschließer, elektrische Antriebe, Feststellanlagen) |
| Relevante Regelwerke/Normen | Richtlinie 2006/42/EG |
| Schlüsselelemente | • Einbauerklärung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Relevant bei automatisierten oder elektromechanisch unterstützten Türen. |
Erläuterung
Sobald eine Feuerschutztür mit automatischen oder kraftbetätigten Systemen ausgerüstet ist (z.B. elektrische Türantriebe, automatische Schließsysteme oder Sensorik für Feststellanlagen), wird sie im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie als unvollständige Maschine betrachtet. Der Hersteller solcher Teilsysteme muss daher spezielle technische Unterlagen bereitstellen, die die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Dazu gehört insbesondere eine Einbauerklärung, welche bestätigt, dass das Teilsystem den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht und nur in eine Gesamtmaschine eingebaut werden darf, wenn diese vollständig den Richtlinienanforderungen genügt. Weiterhin umfasst die Dokumentation eine ausführliche technische Beschreibung der Komponenten, eine Restrisikoanalyse (Identifikation verbliebener Risiken, die beim Zusammenbau mit anderen Teilen zu beachten sind) sowie klare Vorgaben für Montage und Schnittstellen. Diese Unterlagen dienen als Grundlage, um die komplette Türanlage (nach Einbau aller Teile) CE-konform zu erklären. Für den Betreiber und das Facility Management bilden sie außerdem die Basis, um eine Gefährdungsbeurteilung des automatisierten Türsystems durchzuführen und den sicheren Betrieb während des gesamten Lebenszyklus sicherzustellen.
Verwendbarkeitsnachweis nach VOB/C
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Normgerechter Verwendbarkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass alle Türkomponenten im Bauvorhaben normkonform eingesetzt werden |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18379–18381, DIN 18421, HBauO |
| Schlüsselelemente | • Leistungsdaten |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Unerlässlich bei Bauabnahmen, Modernisierungen und FM-Bestandsführung. |
Erläuterung
Dieser Verwendbarkeitsnachweis nach VOB/C bestätigt, dass die Feuerschutztür und sämtliche zugehörigen Komponenten im konkreten Bauvorhaben gemäß den einschlägigen technischen Regeln und Normen verbaut wurden. Dazu werden unter anderem die Anforderungen aus verschiedenen VOB/C-Teilen (DIN 18379 für raumlufttechnische Anlagen, DIN 18380 für Heizungsanlagen, DIN 18381 für Gas/Wasser-Installation, DIN 18421 für Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen) berücksichtigt, sofern sie die Tür oder deren Einbauumgebung betreffen. Praktisch bedeutet das: Alle Leistungsdaten der Tür (z.B. Feuerwiderstand, Schallschutz), die Einhaltung vorgeschriebener Montagebedingungen (z.B. genaue Einbauvorgaben in verschiedene Wandtypen), sowie die korrekte Anbindung an die technische Gebäudeausrüstung (z.B. elektrische Anschlüsse, Einbindung in Rauchabzugs- oder Lüftungssteuerungen) werden dokumentiert. Auch bauordnungsrechtliche Vorgaben aus der Landesbauordnung (HBauO) fließen ein. Dieser umfassende Nachweis ist insbesondere bei der Bauabnahme durch Behörden oder Sachverständige unerlässlich. Außerdem dient er im Facility Management als Referenzdokument: Bei späteren Modernisierungen oder Austausch einzelner Komponenten kann anhand des Nachweises sichergestellt werden, dass neue Teile dieselben Normanforderungen erfüllen wie die ursprünglich eingebauten, um die Sicherheit und Zulässigkeit der Türanlage nicht zu gefährden.
Wartungsanweisungen gemäß MVV TB (Feuer-/Rauchschutzabschlüsse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanweisungen für Brand-/Rauchschutzverschlüsse |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der dauerhaften Funktionsfähigkeit von Feuerschutzabschlüssen |
| Relevante Regelwerke/Normen | MVV TB |
| Schlüsselelemente | • Prüfung von Dichtungen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss durch den Betreiber beachtet und im FM-Wartungsplan umgesetzt werden. |
Erläuterung
Gemäß der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und den darauf basierenden Landesvorschriften müssen Feuer- und Rauchschutzabschlüsse regelmäßig gewartet werden, um ihre volle Funktionssicherheit langfristig zu gewährleisten. Die vom Hersteller mitgelieferten Wartungsanweisungen legen fest, in welchen Zeitabständen und in welchem Umfang Prüfungen und Instandhaltungen durchzuführen sind – in der Regel mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person. Wichtige Punkte dabei sind unter anderem: die Kontrolle der intakten Dichtungen (Brandschutz- und Rauchschutzdichtungen dürfen nicht beschädigt oder dauerhaft zusammengedrückt sein), die Überprüfung der selbsttätigen Schließfunktion (Türschließer, Federn, Gleitschienen etc. müssen zuverlässig arbeiten), das Feststellen etwaiger Verformungen oder Beschädigungen am Türblatt oder Rahmen sowie die Funktionsprüfung von elektrischen Komponenten (z.B. Auslösung der Feststellanlage). Die Wartungsanleitung gibt zudem klare Vorgaben, wie Mängel zu beheben sind und welche Ersatzteile zulässig sind, um die Zulassung der Tür nicht zu beeinträchtigen. Für den Betreiber ergibt sich daraus die Pflicht, diese Wartungsvorgaben im eigenen Wartungsplan des Gebäudebetriebs umzusetzen und alle durchgeführten Wartungen zu dokumentieren. Nur so kann im Ereignisfall oder bei Prüfungen durch Behörden nachgewiesen werden, dass der Feuerschutzabschluss ordnungsgemäß instand gehalten wurde und der Betreiber seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommt.
