Inergen-Löschanlagen
Facility Management: Brandschutz » Betrieb » Dokumente » Inergen-Löschanlagen
Inergen-Löschanlagen
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt alle notwendigen technischen, betrieblichen und bauproduktrechtlichen Unterlagen, die für Planung, Errichtung, Abnahme, Betrieb, Wartung und Prüfung von Inergen-Gaslöschanlagen erforderlich sind. Inergen-Anlagen sind sicherheitskritische Systeme zum Schutz von Personen und Sachwerten in brandgefährdeten Bereichen und unterliegen strengen Anforderungen aus DIN EN 15004-1, VdS 2240, DGUV-I 205-026 sowie den EU-Bauproduktenverordnungen 305/2011 und 2024/3110. Die Dokumente ermöglichen eine rechtskonforme Betreiberverantwortung, gewährleisten einen sicheren Anlagenbetrieb und bilden die Grundlage für eine auditfähige FM-Dokumentation.
Inergen-Löschanlagen: Technische Übersicht
- Dokumentations- und Nachweispflichten
- Betriebsanweisung – Gaslöschanlagen mit Inergen
- Bedienungs- und Wartungsanleitung
- Europäische Technische Bewertung (ETA)
- Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
- Fachtechnische Anlagendokumentation
- Spezifische technische Bauproduktdokumentation
- Prüfbericht – Inergen-Löschanlagen
- Prüf- und Inspektionsprogramm
- EG/EU-Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
- Unterweisungsprotokoll
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
- Verwendbarkeitsnachweis
- Wartungsprogramm – Gaslöschanlagen
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Leistungskonstanznachweis – Bauproduktnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungskonstanznachweis (CoCP) für Bauprodukte der Löschanlage |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Bauprodukt (z. B. Druckbehälter, Ventile, Löschmittelausrüstung) die EU-Leistungsanforderungen dauerhaft erfüllt |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011, EU 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis zur CE-Kennzeichnung; Bestandteil der Bauproduktakte; bei Behördenprüfungen und Bauabnahmen relevant |
Erläuterung
Für sicherheitskritische Löschanlagen müssen zentrale Bauprodukte einem europäischen System zur Leistungsbeständigkeit unterliegen. CoCP-Bescheinigungen dokumentieren, dass dieses Überwachungssystem eingehalten wird, und gewährleisten damit die EU-weite Verwendbarkeit der Komponenten.
Ein CoCP enthält alle wesentlichen Angaben zum jeweiligen Bauteil. Es führt die genaue Produktidentifikation auf, nennt das angewandte Konformitätsbewertungssystem (bei Löschanlagen-Komponenten in der Regel System 1 mit externer Überwachung) und bescheinigt die kontinuierliche Qualitätsüberwachung der Produktion. Zudem sind die erzielten Prüf- und Leistungskennwerte (z. B. Druckfestigkeit, Auslösetemperaturen, Durchflussraten) dokumentiert, ebenso wie die notifizierte Stelle, die die Zertifizierung vorgenommen hat. Dieses Zertifikat ist eine obligatorische Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung des Produkts. In der Praxis wird es vom Hersteller in der Bauproduktdokumentation hinterlegt und vom Betreiber zu den objektspezifischen Unterlagen genommen. Bei behördlichen Abnahmen oder Audits dient das CoCP als Nachweis, dass alle verbauten sicherheitsrelevanten Komponenten den europäischen Leistungsanforderungen entsprechen.
Betriebsanweisung – Gaslöschanlagen mit Inergen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung für Inergen-Löschanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Information der Beschäftigten über Gefährdungen, Verhalten im Alarmfall und sicherheitstechnische Vorgaben |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-I 205-026 |
| Schlüsselelemente | • Gefährdungen durch Löschgase |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Muss gut sichtbar im Schutzbereich ausgehängt sein; Grundlage für Unterweisungen gemäß ArbSchG |
Erläuterung
Betriebsanweisungen für Gaslöschanlagen sind gesetzlich vorgeschrieben, da sie lebenswichtige Informationen für alle Personen enthalten, die mit der Anlage in Berührung kommen. Die DGUV-Information 205-026 definiert, welche Inhalte eine solche Anweisung abdecken muss. Insbesondere ist Inergen ein Inertgas, das im Löschfall den Sauerstoff im Raum verdrängt – daher muss unmissverständlich vor der Erstickungsgefahr gewarnt werden. Eine korrekte Betriebsanweisung erläutert die möglichen Gefährdungen (z. B. Sauerstoffmangel, hoher Schallpegel bei Auslösung, Druckwellen) und gibt klare Verhaltensregeln vor: Im Alarmfall ist der Schutzbereich sofort zu verlassen, und ein Wiedereintritt darf erst nach ausreichender Belüftung und Freigabe durch befugtes Fachpersonal erfolgen. Zudem enthält sie Hinweise auf den sicheren Umgang mit den Druckgasflaschen (Vermeidung von Beschädigungen, keine unbefugte Betätigung) sowie Vorgaben zu regelmäßigen Prüf- und Wartungsarbeiten.
Der Arbeitgeber bzw. Betreiber muss dafür sorgen, dass diese Betriebsanweisung gut sichtbar in allen relevanten Bereichen ausgehängt ist. Ebenso sind alle Beschäftigten, die Zugang zu Löschbereichen haben, mindestens einmal jährlich anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen (§ 12 ArbSchG). Die durchgeführte Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Die Betriebsanweisung ist somit ein zentrales Dokument des Arbeitsschutzes im Betrieb und dient zugleich als Schulungsnachweis. Bei Begehungen durch Aufsichtsbehörden oder im Schadensfall kann sie eingefordert werden, um die Erfüllung der Unterweisungspflichten des Betreibers zu überprüfen.
Bedienungs- und Wartungsanleitung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebshandbuch für Inergen-Löschanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige technische Dokumentation für Betrieb, Wartung, Fehlerdiagnose und Störungshandhabung |
| Relevante Regelwerke/Normen | VdS 2240 |
| Schlüsselelemente | • Funktionsbeschreibung |
| Verantwortlich | Errichter, Betreiber, Wartungsdienst |
| Praxis-Hinweise | Muss Bestandteil der technischen Gebäudeakte sein; unerlässlich für Servicepersonal und Betreiberprüfungen |
Erläuterung
Betriebs- und Wartungsanleitungen (oft in Form eines Betriebsbuchs) sind unerlässlich, um eine Gaslöschanlage sicher zu betreiben. VdS-Richtlinie 2240 verlangt ein solches umfassendes Betriebshandbuch für Gas- und Pulverlöschanlagen. Darin werden Aufbau und Funktion der gesamten Anlage detailliert beschrieben – von den Branddetektoren und Auslöseeinrichtungen über die Rohrleitungen und Ventile bis zu den Löschmittelbehältern. Die Anleitung erläutert die Steuerungslogik der Anlage (beispielsweise Abfolge und Bedingungen der Auslösung) und listet sämtliche technischen Parameter auf.
Wesentlicher Bestandteil sind ferner die Vorgaben zur Inspektion und Wartung. Das Handbuch nennt die Intervalle für wiederkehrende Prüfungen (z. B. jährliche Sachkundigenprüfung, monatliche Sichtkontrollen durch den Betreiber) sowie die Vorgehensweisen für Instandhaltungsarbeiten. Auch Anleitungen zur Fehlersuche sind enthalten, die typische Fehlermeldungen der Steuerzentrale, mögliche Ursachen und Abhilfemaßnahmen beschreiben. Das Betriebshandbuch wird typischerweise vom Errichter erstellt und dem Betreiber bei der Inbetriebnahme übergeben. Es ist Teil der technischen Gebäudeakte und dient Wartungsfirmen und dem Betreiber als verbindliche Referenz. Bei Wartungen werden hier auch Prüfnachweise oder Protokolle abgelegt, sodass jederzeit belegt ist, dass die Anlage ordnungsgemäß betrieben und instandgehalten wird.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung der Leistungsmerkmale eines Bauprodukts ohne harmonisierte Norm |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktcharakteristik |
| Verantwortlich | Technische Bewertungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Relevant für Sonderkonstruktionen, Spezialarmaturen oder nicht genormte Bauteile der Löschanlage |
Erläuterung
Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) wird ausgestellt, wenn für ein Bauprodukt keine harmonisierte Norm existiert. Sie bietet Herstellern die Möglichkeit, auch innovative oder spezielle Komponenten – wie etwa besondere Ventilkonstruktionen oder Sonderlöschmittelbehälter – mit einem CE-Zeichen zu versehen. Die ETA bewertet und dokumentiert die Leistungsmerkmale des Produkts unter definierten Bedingungen. Sie enthält beispielsweise Angaben zu den Werkstoffen, Druck- oder Temperaturgrenzen, Löschwirkungsgraden und den relevanten Prüfverfahren, die zur Bewertung herangezogen wurden.
Die ETA wird von einer unabhängigen Technischen Bewertungsstelle (in Deutschland z. B. dem DIBt) erteilt und gilt in der gesamten EU. Für den Betreiber bedeutet eine vorhandene ETA, dass die Produkteigenschaften durch eine neutrale Instanz geprüft und bestätigt wurden. Die ETA dient somit als Qualitäts- und Leistungsnachweis für nicht genormte Komponenten der Inergen-Löschanlage – ohne eine solche Bewertung wäre eine CE-Konformität dieser Bauteile nicht möglich.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EAD – Technisches Bewertungsdokument |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition der Prüf- und Bewertungsmethodik für Produkte ohne harmonisierte Norm |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011, EU 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Bewertungsverfahren |
| Verantwortlich | Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA) |
| Praxis-Hinweise | Voraussetzung für eine ETA; dient als technischer Rahmen zur Konstruktion nicht genormter Systembauteile |
Erläuterung
Das European Assessment Document (EAD) ist ein europäisches Bewertungsdokument, das den Rahmen für die Prüfung und Bewertung neuartiger Bauprodukte schafft. Ein EAD definiert die anzuwendenden Prüfmethoden, Leistungskennwerte und Beurteilungskriterien, wenn keine bestehende Norm vorhanden ist. Es wird von der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA) in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten erarbeitet.
Das EAD ist die Voraussetzung, um für ein konkretes Produkt eine ETA auszustellen. Hersteller beantragen häufig zunächst die Erstellung eines EAD für ihr Produkt, falls es noch keine passende Bewertungsgrundlage gibt. Sobald das EAD veröffentlicht ist, kann darauf basierend die Europäische Technische Bewertung erfolgen. Das EAD stellt sicher, dass innovative Komponenten einer Gaslöschanlage nach einheitlichen, EU-weit anerkannten Maßstäben geprüft werden können.
Fachtechnische Anlagendokumentation – Gaslöschanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Dokumentation gemäß DIN EN 15004-1 |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige technische Unterlagen zur Planung, Auslegung und Funktionsprüfung der Gaslöschanlage |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15004-1 |
| Schlüsselelemente | • Löschmittelberechnung |
| Verantwortlich | Errichter / Installateur |
| Praxis-Hinweise | Unverzichtbar für die Wiederholungsprüfung, Störungsanalyse und behördliche Abnahme |
Erläuterung
Die fachtechnische Anlagendokumentation gemäß DIN EN 15004-1 umfasst alle Unterlagen, die die Planung, Auslegung und Prüfung der Gaslöschanlage beschreiben. In diesen technischen Dokumenten ist nachvollziehbar festgehalten, wie die Anlage dimensioniert wurde und welche Annahmen sowie Berechnungen zugrunde liegen. Dazu zählen insbesondere die Löschmittel-Berechnungen: Für jeden Schutzraum ist dokumentiert, welche Inergen-Menge erforderlich ist, um die vorgeschriebene Löschkonzentration zu erreichen. Auch die Dichtheitsprüfung des Raumes (z. B. mittels Door-Fan-Test) und deren Ergebnisse sind Teil der Dokumentation, da sie sicherstellt, dass das Löschgas für die nötige Haltezeit im Raum verbleibt.
Ebenfalls enthalten sind das Anlagenschema (Rohrnetz- und Komponentenanordnung) sowie technische Zeichnungen und die Herstellerdaten der verbauten Teile. Druckabfallkurven und Strömungsberechnungen zeigen, dass an jeder Düse der erforderliche Druck und Volumenstrom ankommt. Ferner werden die Alarmierungs- und Verzögerungszeiten dokumentiert, die notwendig sind, um Personenwarnung und Evakuierung vor Auslösung zu gewährleisten. Diese Gesamtunterlagen ermöglichen es Sachkundigen, die Funktionsfähigkeit der Anlage jederzeit gegen die Auslegungswerte zu prüfen. Bei Wartungen oder behördlichen Abnahmen dienen sie als Referenz, um festzustellen, ob die Anlage noch dem genehmigten Zustand entspricht.
Spezifische technische Bauproduktdokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauprodukt-Technikdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenführung aller bauproduktrelevanten technischen Unterlagen |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktdaten |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Kennzeichnung, liegt häufig digital im CAFM oder im Brandschutzordner vor |
Erläuterung
Die spezifische technische Bauproduktdokumentation bündelt alle produktbezogenen Unterlagen zu den einzelnen Komponenten der Löschanlage. Für jedes sicherheitsrelevante Bauteil – etwa Ventile, Druckflaschen oder Auslösevorrichtungen – stellt der Hersteller detaillierte Dokumente bereit. Dazu gehören unter anderem technische Datenblätter mit den wichtigsten Kennwerten (z. B. Füllmenge, Betriebsdruck, Material), Prüfzeugnisse und Zertifikate (etwa Druckprüfprotokolle oder Bescheinigungen nach Druckgeräterichtlinie), Montage- und Bedienungsanleitungen sowie die vom Hersteller erstellte EU-Leistungserklärung gemäß Bauproduktenverordnung.
Diese Unterlagen sind notwendiger Bestandteil der CE-Kennzeichnung und werden dem Betreiber in der Regel digital (z. B. als PDF) übergeben. In modernen Gebäuden werden sie oft im CAFM-System oder im Brandschutzordner hinterlegt, sodass sie jederzeit abrufbar sind. Die Bauproduktdokumentation stellt sicher, dass für jedes eingebaute Teil alle relevanten Leistungs- und Prüfnachweise verfügbar sind. Im Falle von technischen Änderungen, Rückrufen oder Störungen kann der Facility Manager auf diese Daten zugreifen, um gezielt die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Außerdem verlangen sowohl Versicherer als auch Behörden bei Audits häufig die Vorlage dieser Herstellerdokumente, um die Konformität und Qualität der Bauteile beurteilen zu können.
Prüfbericht – Inergen-Löschanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbericht der wiederkehrenden Inspektion |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der normkonformen Prüfung aller Komponenten der Löschanlage |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15004-1, DIN EN 17966 |
| Schlüsselelemente | • Kontrolle aller Löschmittelbehälter |
| Verantwortlich | zertifizierter Fachkundiger für Gaslöschanlagen |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument für den Fortbetrieb; wird von Versicherern und Aufsichtsbehörden regelmäßig angefordert |
Erläuterung
Für Inergen-Löschanlagen ist eine regelmäßige Inspektion vorgeschrieben, um die Funktionsbereitschaft sicherzustellen. DIN EN 15004-1 und die ergänzende Norm DIN EN 17966 legen detailliert fest, welche Prüfungen hierfür durchzuführen sind. Ein zertifizierter Sachkundiger überprüft bei der Inspektion alle Komponenten der Anlage. Dazu gehört die Kontrolle aller Löschmittelbehälter auf korrekten Fülldruck bzw. Füllgewicht und intakte Ventile, die Funktionsprüfung der Auslöseeinrichtungen (z. B. Alarmauslösung, elektrische und mechanische Ansteuerungen) sowie – falls erforderlich – die Überprüfung der Raumdichtheit, um die Löschmittel-Haltezeit zu gewährleisten. Ebenso werden die Alarmierungseinrichtungen (Sirenen, Blitzleuchten) und die programmierten Verzögerungszeiten getestet.
Alle Prüfschritte und Feststellungen werden im Prüfbericht dokumentiert. Dieser enthält auch eine Mängelliste mit festgestellten Defekten oder Abweichungen sowie den festgelegten Maßnahmen zur Mängelbehebung. Ein solcher Prüfbericht ist Voraussetzung dafür, dass die Löschanlage im Betrieb bleiben darf. Er muss vom Betreiber aufbewahrt und auf Verlangen Aufsichtsbehörden oder dem Versicherer vorgelegt werden. In der Praxis werden die umfassenden Inspektionen in der Regel jährlich durchgeführt. Der Prüfbericht ist ein zentraler Nachweis gegenüber Dritten, dass die Gaslöschanlage ordnungsgemäß instand gehalten wird und im Ernstfall zuverlässig funktionieren wird.
Prüf- und Inspektionsprogramm – Gaslöschanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Inspektionsprogramm für Inergen-Gaslöschanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der normgerechten Prüf-, Kontroll- und Inspektionsintervalle sowie Prüfmethoden |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15004-1, DIN EN 17966 |
| Schlüsselelemente | • Prüfpunkte (Druckbehälter, Auslöseeinrichtungen, Dichtheit, Detektion) |
| Verantwortlich | Errichter / Installateur |
| Praxis-Hinweise | Unverzichtbar für Betreiberpflichten; Grundlage der jährlichen und erweiterten Wartungen; regelmäßig durch Sachverständige geprüft |
Erläuterung
Ein normgerechtes Inspektionsprogramm definiert sämtliche erforderlichen Prüfungen und Kontrollen, um die ständige Einsatzbereitschaft der Inergen-Löschanlage sicherzustellen. DIN EN 15004-1 verlangt die Durchführung regelmäßiger Routine-Inspektionen (vgl. Abschnitt 9.2.1) und Wartungsarbeiten (Abschnitt 9.3) sowie die Erstellung eines umfassenden Inspektions-/Wartungsplans (Abs. 9.3.2). Darin werden alle sicherheitskritischen Komponenten – von den Druckflaschen und Ventilen über die Auslöseeinrichtungen und Brandmelder bis zur Raumabdichtung – in festgelegten Intervallen geprüft.
Typischerweise umfasst dies Sichtkontrollen auf Schäden oder Leckagen, Funktionsproben der Alarm- und Auslöseeinrichtungen sowie die Überprüfung des Löschmittelvorrats. Alle Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und über die gesamte Lebensdauer der Anlage aufzubewahren, um bei Audits oder behördlichen Kontrollen den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage nachweisen zu können. Das Inspektionsprogramm bildet somit den Kern der Wartungsplanung im FM und der Betreiberpflichten: Nur durch die konsequente Umsetzung der definierten Prüfroutinen kann die zuverlässige Funktion der Inergen-Anlage im Ernstfall gewährleistet werden.
EG/EU-Konformitätserklärung – Bauprodukt
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-/EU-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass alle relevanten Bauproduktkomponenten (z. B. Ventile, Druckbehälter, Steuerkomponenten) CE-konform sind |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C) |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss vor Montage geprüft werden; Bestandteil jedes Bauproduktprüfpfades; relevant für Bau- und Brandschutzabnahmen |
Erläuterung
Die EG/EU-Konformitätserklärung bescheinigt, dass jedes eingesetzte Bauprodukt den einschlägigen EU-Richtlinien bzw. -Verordnungen entspricht und mit dem CE-Kennzeichen versehen ist. Bei Inergen-Löschanlagen betrifft dies beispielsweise Druckbehälter (unterliegen der Druckgeräterichtlinie), elektrische Steuer- und Meldekomponenten (EMV- und Niederspannungsrichtlinie) oder mechanische Bauteile (Maschinenrichtlinie, falls anwendbar). Der Hersteller bestätigt darin die Einhaltung aller grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sowie die Anwendung harmonisierter Normen. Vor der Montage muss der Errichter sicherstellen, dass für alle Komponenten eine gültige Konformitätserklärung vorliegt, da nur CE-konforme Produkte in sicherheitsrelevanten Anlagen verbaut werden dürfen. Diese Unterlagen werden in der Baudokumentation bzw. Betreiberakte abgelegt und sind Voraussetzung für die bau- und brandschutztechnische Abnahme. Eine lückenlose CE-Dokumentation stellt sicher, dass alle verbauten Teile rechtskonform in Verkehr gebracht wurden und reduziert Haftungsrisiken im Schadensfall.
Leistungserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) für Inergen-Löschsystemkomponenten |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der deklarierten Leistungseigenschaften der Bauprodukte gemäß europäischem Bauproduktrecht |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011, EU 2024/3110, DIN 18421, DIN 18379–18386 |
| Schlüsselelemente | • wesentliche Merkmale (z. B. Löschmittelausstoß, Ventilkategorie) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument für Abnahme, Wartung und Ersatzteilmanagement; muss bei Umbauten aktualisiert werden |
Erläuterung
Die DoP ist ein Kernnachweis aller Bauprodukte und bestätigt die Leistungseigenschaften nach EU-Vorgaben. Auf Grundlage harmonisierter Normen oder einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) werden darin alle wesentlichen Merkmale und deren geprüfte Leistungswerte aufgeführt. Bei Komponenten einer Inergen-Löschanlage zählen hierzu z. B. die Löschmitteleigenschaften (Inertgas-Zusammensetzung, Ausströmrate), die Ansprechzeiten von Auslöseeinrichtungen oder die Druckbeständigkeit von Behältern und Rohrleitungen. Die DoP bestätigt, dass das Bauprodukt die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 erfüllt; ab Ende 2024 gelten dabei die neuen harmonisierten Regeln aus der Nachfolgeverordnung (EU) 2024/3110, welche den bisherigen Rechtsrahmen aktualisiert.
Für Betreiber und Prüfbehörden ist die Leistungserklärung ein Pflichtdokument bei Abnahmen und regelmäßigen Prüfungen. Sie erleichtert zudem Wartung und Ersatzteilmanagement, da jederzeit ersichtlich ist, welche Leistungsmerkmale garantiert sein müssen – etwa wenn Bauprodukte im Zuge einer Anlagenänderung ausgetauscht werden.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall – Bauproduktrecht
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Einzelnachweis der Verwendbarkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis bauordnungsrechtlicher Verwendbarkeit, wenn kein harmonisiertes Produkt verfügbar ist |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Gleichwertigkeitsnachweis |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Wichtig bei Sonderkonstruktionen oder abweichenden Löschmittelkomponenten; durch Bauaufsicht geprüft |
Erläuterung
Wenn für ein eingesetztes Bauprodukt keine harmonisierte Norm und keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegen, muss die Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall nachgewiesen werden. Hierzu sieht die Landesbauordnung die sogenannte Zustimmung im Einzelfall vor: Der Hersteller oder Errichter legt Prüfberichte, Gutachten oder gleichwertige Unterlagen vor, um die Gleichwertigkeit des Produkts mit den geltenden Anforderungen zu belegen. In diesem Nachweis werden Einsatzgrenzen, Auflagen und eventuell notwendige Kompensationsmaßnahmen detailliert festgehalten. Die Bauaufsichtsbehörde prüft und genehmigt diese Unterlagen, sodass das Produkt legal verbaut und betrieben werden darf, obwohl es keiner harmonisierten Norm entspricht. Solche Einzelnachweise sind insbesondere bei Sonderkonstruktionen, Prototypen oder neuartigen Löschkomponenten relevant und müssen ebenfalls Bestandteil der Anlagendokumentation sein.
Unterweisungsprotokoll – Gaslöschanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Unterweisungsprotokoll für Arbeiten mit Gaslöschanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der arbeits- und sicherheitstechnischen Unterweisung zu Inergen-Anlagen |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-I 205-026 |
| Schlüsselelemente | • Schulungsinhalte (Risiken, Zustimmungen, Fluchtverhalten) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Pflicht jährlich und bei Änderungen; wichtig für Notfallmanagement, Fremdfirmenkoordination und Arbeitssicherheit |
Erläuterung
Der Betrieb von Gaslöschanlagen wie Inergen-Systemen bringt arbeits- und sicherheitstechnische Risiken mit sich (insbesondere die Gefahr der Sauerstoffverdrängung im Löschfall). Daher schreibt die DGUV Information 205-026 vor, dass alle Mitarbeiter und Dienstleister, die im Schutzbereich der Anlage tätig sind, regelmäßig unterwiesen werden. In der Unterweisung werden die spezifischen Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln vermittelt – etwa wie Alarme zu erkennen sind, welche Fluchtwege zu nutzen sind, wie ein manueller Abbruch einer Auslösung (Not-Aus) betätigt wird und welche Freigaben vor Arbeiten im Löschbereich erforderlich sind.
Jede Unterweisung ist im Unterweisungsprotokoll schriftlich festzuhalten und von den Teilnehmenden per Unterschrift zu bestätigen. Sie muss mindestens jährlich sowie bei technischen Änderungen oder personellen Wechseln durchgeführt werden. Dieses Protokoll dient dem Arbeitgeber als Nachweis der Arbeitsschutz-Compliance und ist wichtig für das Notfallmanagement sowie die Koordination von Fremdfirmen, da so sichergestellt wird, dass alle Personen über die richtigen Verhaltensweisen im Umgang mit der Gaslöschanlage informiert sind.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der bauordnungsrechtlichen Eignung bestimmter Löschanlagenbauteile |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Prüfgrundlagen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss bei Bauabnahme vorliegen; besonders relevant bei Sonderbauteilen wie Türdichtungen und Druckentlastungssystemen |
Erläuterung
Bauprodukte, die für den baulichen Brandschutz relevant sind, aber keiner harmonisierten Norm unterliegen, benötigen häufig ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) als Eignungsnachweis. Darin wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut bescheinigt, dass das Produkt die erforderlichen bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllt. Für Inergen-Löschanlagen betrifft dies typischerweise spezielle Bauteile wie druckentlastende Öffnungen, Dichtungen an Schutztüren oder Kabelabschottungen, die im Brandfall bzw. bei Auslösung der Löschanlage besondere Funktionen erfüllen müssen.
Das abP dokumentiert die Prüfkriterien, die Klassifizierung des Bauteils (z. B. Feuerwiderstand, Leckagerate) sowie den zulässigen Verwendungsbereich und eventuelle Auflagen für den Einbau. Der Hersteller ist verantwortlich, ein gültiges abP bereitzustellen, und der Betreiber muss dieses Dokument zur Bauabnahme vorlegen können. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch nicht genormte oder projektspezifische Komponenten der Gaslöschanlage zuverlässig geprüft und für den Einsatz freigegeben sind.
Verwendbarkeitsnachweis – Bauprodukt gemäß VOB/C & Bauordnung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte der Inergen-Anlage |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische und rechtliche Bestätigung der Einsatzfähigkeit von Bauprodukten |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18421, HBauO, DIN 18380, DIN 18379, DIN 18381 |
| Schlüsselelemente | • Produktdaten |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss im FM-System abgelegt werden; entscheidend bei Anlagenumbauten und Lebenszyklusplanung |
Erläuterung
Dieser Verwendbarkeitsnachweis stellt eine integrale Zusammenfassung aller technischen und rechtlichen Produktinformationen dar, um die Einsatzfähigkeit der verbauten Komponenten sowohl bauordnungsrechtlich als auch gemäß den vertraglichen Regeln (VOB/C) zu belegen. In der Praxis umfasst er sämtliche relevanten Produktdatenblätter, Zertifikate und Zulassungen für jedes Bauprodukt der Inergen-Anlage. Darin werden die technischen Leistungsmerkmale (z. B. Druckstufe, Auslösecharakteristik, Materialklassifizierung) den Anforderungen der einschlägigen Normen und ATV (z. B. DIN 18379, DIN 18380) gegenübergestellt.
Gleichzeitig wird dokumentiert, dass die Komponenten die bauordnungsrechtlichen Vorgaben erfüllen – sei es durch CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung, durch eine abZ oder durch ein abP. Für das Facility Management ist dieser Nachweis essenziell, um bei Wartung, Umbauten oder Ersatzbeschaffungen jederzeit nachvollziehen zu können, welche Produkte mit welchen Spezifikationen verbaut wurden. Bei Änderungen an der Anlage muss der Verwendbarkeitsnachweis entsprechend aktualisiert werden, um die fortlaufende Regelkonformität aller Komponenten sicherzustellen.
Wartungsprogramm – Gaslöschanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsprogramm für Inergen-Löschanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der normgerechten regelmäßigen Instandhaltung einschließlich Funktionsprüfungen |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15004-1, DIN EN 17966 |
| Schlüsselelemente | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Errichter / Installateur |
| Praxis-Hinweise | Wird jährlich und zusätzlich nach Auslösung gefordert; Grundlage für FM-Auditfähigkeit und Brandschutzverlaufsdokumentation |
Erläuterung
Das Wartungsprogramm einer Inergen-Gaslöschanlage legt fest, welche Instandhaltungsarbeiten in welchen Intervallen durchzuführen sind, um die Funktionsfähigkeit der Anlage dauerhaft zu gewährleisten. Neben regelmäßigen Sichtprüfungen und Funktionskontrollen definiert es auch intensivere Prüfungen in größeren Abständen sowie Maßnahmen nach besonderen Ereignissen (z. B. sofortige Wartung nach einer Auslösung der Anlage). Gemäß DIN EN 15004-1 und DIN EN 17966 sind Wartungsintervalle von mindestens einmal jährlich vorgeschrieben; zusätzlich verlangt die Norm eine außerordentliche Überprüfung nach jeder Aktivierung der Löschanlage.
Im Wartungsprogramm sind konkrete Prüfpunkte aufgeführt – von der Dichtheitskontrolle aller Ventile und Leitungen über die Prüfung der Auslöse- und Alarmfunktionen bis hin zur Messung von Betriebsdrücken und dem planmäßigen Austausch zeitbegrenzter Komponenten (z. B. Dichtungen, Filter) gemäß Herstellerangaben. Jede durchgeführte Wartung ist zu dokumentieren (Wartungsprotokoll) und Teil der Betreiberakte. Das Vorhandensein und strikte Einhalten eines solchen Programms ist für die Audit- und Abnahmefähigkeit der Anlage entscheidend, da es die normkonforme Instandhaltung nachweist und somit die brandschutztechnische Sicherheit im Betrieb untermauert.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis bauordnungsrechtlicher Zulassung sicherheitsrelevanter Bauprodukte der Löschanlage |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384, HBauO |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsumfang |
| Verantwortlich | DIBt |
| Praxis-Hinweise | Zwingend bei Systemkomponenten ohne harmonisierte Norm; wird von Bauaufsichtsbehörden eingefordert |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein förmlicher Bescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), der bestimmten Bauprodukten die Verwendbarkeit im Bauwesen bescheinigt. Sie wird für sicherheitsrelevante Komponenten erforderlich, die keiner harmonisierten Norm unterliegen oder von Normvorgaben wesentlich abweichen. Für Inergen-Gaslöschanlagen sind dies zum Beispiel spezielle Systemelemente wie Druckentlastungseinrichtungen, Rohrleitungsbauteile oder Abschottungen, für die es (noch) keine europäisch harmonisierten Produktnormen gibt.
Die abZ legt den Zulassungsumfang und die technischen Spezifikationen des Produkts fest, definiert Anwendungsbedingungen (z. B. maximale Raumgröße, Kombinationsauflagen) und hat eine befristete Geltungsdauer (in der Regel 5 Jahre). Bei der Montage und Abnahme der Anlage muss eine gültige abZ für alle betreffenden Komponenten vorliegen, da die Bauaufsichtsbehörden diese Nachweise einfordern. Die abZ-Dokumente sind fester Bestandteil der Liefer- und Bestandsdokumentation, weil sie die zulässige Verwendung und etwaige Auflagen über den gesamten Lebenszyklus der Anlage nachvollziehbar machen.
