Halterungen für Rauchschutztüren
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Halterungen für Rauchschutztüren
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt alle planungs‑, abnahme‑, produkt‑ und betriebsrelevanten Unterlagen für Feststellvorrichtungen (Haltevorrichtungen) von Rauchschutztüren in Gebäuden. Rauch‑ und Brandschutzabschlüsse müssen im Brandfall selbsttätig schließen; Haltevorrichtungen, die das Öffnen im Normalbetrieb ermöglichen, dürfen diese Selbstschließfunktion nicht beeinträchtigen. Deshalb unterliegen Feststellvorrichtungen strengen gesetzlichen Anforderungen. Grundlage sind die europäische Norm DIN EN 14637 („Schlösser und Baubeschläge – elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer‑/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung“), die Vorschriften der EU‑Bauproduktenverordnungen 2024/3110 und 305/2011 sowie die baurechtlichen Pflichten der Landesbauordnungen und die Verkehrssicherungspflichten der Betreiber. Die revidierte Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 wurde am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 7. Januar 2025 in Kraft, mit allgemeiner Anwendung ab dem 8. Januar 2026. Ziel dieser Dokumentation ist es, eine auditfähige Betreiberdokumentation zu erstellen, die Sicherheit, Funktionsbereitschaft und Rechtssicherheit gewährleistet.
Rauchschutztüren: Funktionierende Halterungssysteme
- Prüfprotokoll der wiederkehrenden Prüfung
- Nachweis über die Durchführung von Objektbegehungen
- Zertifikat zur Leistungsbeständigkeit
- Bewertung technischer Bauprodukte
- Bewertungsdokument
- Produktspezifische technische Dokumentation
- Wartungsdokumentation
- Kompetenznachweis
- EG‑Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
- Allgemeine Produktinformation – Feststellanlagen
- Produktinformationen für die Erstprüfung
- Produktinformationen für Montage & Instandhaltung
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- Verwendbarkeitsnachweis
- Wartungsanleitung für Haltesysteme
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Prüfprotokoll der wiederkehrenden Prüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Prüfprotokoll der wiederkehrenden Prüfung für Feststellvorrichtungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der regelmäßigen Funktionsprüfung und Wartung zur Sicherstellung der Schließfunktion von Rauchschutztüren |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 14637 (Abschnitt 28.2), DIN 14677 (Instandhaltung) |
| Schlüsselelemente | Sichtprüfung der Bauteile; Prüfung der Rauchmelder und Auslösevorrichtung; Funktionsprüfung des Selbstschließens; Hinweise auf Verschmutzung oder Defekte; Dokumentation von Intervall und Ergebnis |
| Verantwortlich | Sachkundige Prüferinnen/Prüfer bzw. „Fachkraft für Feststellanlagen“ nach DIN 14677 |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument für Brandschutzbeauftragte, technische Leitung und Behörden; dient der Nachweisführung gegenüber der Bauaufsicht und im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht |
Erläuterung
Gemäß der Normenreihe DIN 14677 müssen Feststellanlagen regelmäßig instandgehalten und geprüft werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und die DIN 14677 schreiben vor, dass Feststellanlagen ständig betriebsfähig zu halten sind und monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Darüber hinaus ist mindestens einmal pro Jahr eine umfassende Prüfung des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens aller Geräte sowie eine Wartung durch eine qualifizierte Fachkraft erforderlich; Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung müssen aufgezeichnet und aufbewahrt werden. Die europäische Norm EN 14637 enthält darüber hinaus allgemeine Empfehlungen für die Wartung und verweist auf die Einhaltung nationaler und lokaler Bestimmungen. Für das Facility Management ist das Prüfprotokoll zentral, denn es steuert die Wartungszyklen und hat im Schadensfall Rechtswirkung.
Nachweis über die Durchführung von Objektbegehungen (Verkehrssicherheit)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Dokumentation abgeschlossener Objektbegehungen zu sicherheitsrelevanten Feststellvorrichtungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis regelmäßiger Sichtbegehungen im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht |
| Relevante Regelwerke | Landesbauordnung (z. B. Hamburgische Bauordnung – HBauO), §§ Verkehrssicherheit; BGB § 823 (Verkehrssicherungspflicht) |
| Schlüsselelemente | Identifizierte Mängel; Zustand der Rauchschutztür und ihrer Feststellvorrichtung; Termin und Umfang der Begehung; verantwortliche Personen; Fristen zur Mängelbeseitigung |
| Verantwortlich | Unterwiesene Personen (eingewiesenes Prüfpersonal) |
| Praxis-Hinweise | Wichtig für Betreiberhaftung; dient als Nachweis gegenüber Versicherungen, Bauaufsicht und internen FM Audits |
Erläuterung
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Betreiber von Gefahrenquellen, ihre Anlagen regelmäßig zu kontrollieren. Dazu zählen kraftbetätigte Türen und Tore sowie Feststellanlagen und Feuerschutztüren. Die Verantwortung für die regelmäßige Wartung und die Haftung bei Personen‑ oder Sachschäden liegen beim Betreiber; Toranlagen sollten mindestens einmal jährlich kontrolliert und gewartet werden. Im Zuge der Objektbegehungen werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten begutachtet, etwa Verschmutzungen, Beschädigungen oder Fehlfunktionen der Feststellvorrichtungen. Identifizierte Mängel sind zu dokumentieren, Fristen für die Beseitigung festzulegen und nachzuverfolgen. Eine lückenlose Begehungsdokumentation schützt Betreiber vor Haftungsrisiken und ist bei Bauaufsichtsprüfungen oder Versicherungsfällen entscheidend.
Zertifikat zur Leistungsbeständigkeit – Bauprodukte (CE‑Konformität)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Zertifikat zur Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Feststellvorrichtung den harmonisierten Bauproduktvorgaben entspricht und dauerhaft funktionstüchtig ist; Voraussetzung für CE Kennzeichnung |
| Relevante Regelwerke | Regulation (EU) 2024/3110 und Regulation (EU) 305/2011 (Bauproduktenverordnung); harmonisierte Normen (z. B. EN 14637, EN 1155, EN 16034) |
| Schlüsselelemente | Leistungseigenschaften und Einstufungen; Angaben zur CE Kennzeichnung; Beschreibung der Prüfverfahren; Nennung der notifizierten Stelle; Regelungen zur Überwachung und werkseigenen Produktionskontrolle |
| Verantwortlich | Notifizierte Produktzertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil jeder Herstellerdokumentation; wird vom Facility Management für Bauteilfreigaben, Gewährleistungsansprüche und Ausschreibungen benötigt |
Erläuterung
Die Bauproduktenverordnungen verpflichten Hersteller, die Leistungsbeständigkeit ihrer Bauprodukte nachzuweisen. Das Zertifikat bescheinigt, dass alle Vorschriften zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit– AVCP) angewendet werden und dass die werkseigene Produktionskontrolle die Erfüllung der Leistungsanforderungen sicherstellt. Es gilt nur, solange sich Norm, Produkt, AVCP‑System und Produktionsbedingungen nicht wesentlich ändern. Für Feststellvorrichtungen dokumentiert das Zertifikat wesentliche Leistungsmerkmale wie Haltekraft, Auslösemechanismus, Temperatur‑ und Korrosionsbeständigkeit und bestätigt die permanente Funktionsfähigkeit. Ohne dieses Zertifikat darf ein Bauprodukt, das unter eine harmonisierte Norm fällt, nicht in Verkehr gebracht werden.
Europäische Technische Bewertung (ETA) / Bewertung technischer Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung von Feststellvorrichtungen und anderen Bauprodukten, für die keine harmonisierte Norm besteht; Grundlage für die CE Kennzeichnung |
| Relevante Regelwerke | Regulation (EU) 305/2011 bzw. 2024/3110; Europäische Bewertungsdokumente (EAD) |
| Schlüsselelemente | Technische Leistungsbeschreibung; Prüf und Bewertungsverfahren; Produktfamilie und Geltungsbereich; Bedingungen der Nutzung; Bewertung der Nutzungsdauer |
| Verantwortlich | Technische Bewertungsstelle (z. B. Deutsches Institut für Bautechnik – DIBt) |
| Praxis-Hinweise | Wichtig bei neuartigen Produkten, Systemvarianten oder Spezialanfertigungen; Facility Manager nutzen die ETA als Nachweis der bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeit |
Erläuterung
Wenn für eine Feststellvorrichtung keine harmonisierte Norm existiert oder das Produkt erheblich von der Norm abweicht, kann der Hersteller bei einer technischen Bewertungsstelle eine Europäische Technische Bewertung (ETA) beantragen. Die ETA beschreibt das Bauprodukt, seine Bestandteile und seine Leistungseigenschaften im Detail. Sie basiert auf einem Europäischen Bewertungsdokument (EAD) und enthält Prüf‑ und Bewertungsmethoden sowie Bedingungen für den vorgesehenen Verwendungszweck. Das DIBt gibt beispielsweise ETAs für einflügelige und zweiflügelige Innentüren mit Feuer‑ und Rauchschutzeigenschaften aus; diese Beschreibungen enthalten Produktfamilie, Leistungsmerkmale und Nutzungskriterien. Die ETA ersetzt die fehlende harmonisierte Norm, ermöglicht die CE‑Kennzeichnung und stellt sicher, dass das Produkt nachweislich die sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt.
Bewertungsdokument – Europäische Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Bewertungsdokument – Europäische Bauprodukte |
| Zweck & Geltungsbereich | Ergänzende Bewertung technischer Eigenschaften von Bauprodukten als Grundlage für die ETA und CE Konformität |
| Relevante Regelwerke | Regulation (EU) 2024/3110 und Regulation (EU) 305/2011; spezifische EAD der EOTA |
| Schlüsselelemente | Beschreibung des Produkttyps und seiner wesentlichen Merkmale; Prüfmethoden und Bewertungsverfahren; Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle; Angaben zu Leistungserklärungen, Prüfberichten, Qualitätsüberwachung und Risikobewertung |
| Verantwortlich | Hersteller (Erstellung der technischen Unterlagen) oder externe Bewertungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Wird bei Ausschreibungen oder Bauüberwachungen vom Facility Management angefordert; liefert Details zur Produktqualität und dient als Ergänzung zu Zertifikaten |
Erläuterung
Das Bewertungsdokument ist ein von der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA) entwickeltes Regelwerk, das die Prüf‑ und Bewertungsmethoden für Bauprodukte festlegt, die nicht von harmonisierten Normen erfasst sind. Es beschreibt den Produkttyp, seine wesentlichen Merkmale, die anzuwendenden Prüfverfahren und die Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle. Die im Zertifikat der Leistungsbeständigkeit genannten Überwachungsmechanismen (u. a. werkseigene Produktionskontrolle und laufende Überwachung der Produktion) sind im Bewertungsdokument detailliert beschrieben. Hersteller müssen anhand des EAD Leistungserklärungen erstellen, Prüfberichte vorlegen und eine Qualitätsüberwachung mit Risikobewertung durchführen; diese Unterlagen bilden die Grundlage für die ETA und die CE‑Kennzeichnung. Das Facility Management nutzt diese Dokumente zur technischen und rechtlichen Absicherung bei Planung, Ausschreibung und Betrieb.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Produktspezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige technische Beschreibung der Feststellvorrichtung für Planung, Montage und Betrieb |
| Relevante Regelwerke | Regulation (EU) 305/2011 bzw. 2024/3110; DIBt Zulassungen; DIN EN 14637; DIN 14677 |
| Schlüsselelemente | Technische Datenblätter (Leistung, Haltekraft, Auslösemechanismus); Montageanleitungen und Schaltpläne; Prüfberichte und Leistungserklärungen; Wartungs und Reinigungsanweisungen; Angaben zur Integration von Rauchmeldern und Handauslösetastern |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Pflichtbestandteil der Betreiberakte; wichtig für Montage, Inspektionen, Brandschutzkonzepte und FM Datenpflege |
Erläuterung
Die technische Dokumentation enthält alle Informationen, die für die sichere Planung, Installation und den Betrieb der Feststellvorrichtung erforderlich sind. Dazu gehören technische Datenblätter, Montageanleitungen, Schaltpläne und Wartungshinweise. In der Planungsphase ist die jeweils gültige DIBt‑Zulassung des Herstellers zu beachten; diese kann Zusatzinformationen enthalten, beispielsweise den Montageort der Ankerplatte. Feststellanlagen bestehen aus einer Energieversorgung, einer Feststelleinrichtung (z. B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit integrierter Feststellung), mindestens einem Brandmelder sowie einem Handauslösetaster. Der Handauslösetaster soll sich in unmittelbarer Nähe der Tür befinden und sollte nicht verdeckt werden; die empfohlene Befestigungshöhe beträgt 1,4 m ± 0,2 m über dem Fußboden. Die Montage darf die Schutzfunktion des Abschlusses nicht beeinträchtigen; Befestigungsmittel wie Ankerplatten dürfen das Türblatt nicht durchbohren. Eine fachgerechte Installation darf nur durch qualifizierte Personen erfolgen; der Netzanschluss muss durch eine Elektrofachkraft hergestellt werden. Die DIN 14677 legt fest, dass die jährliche Wartung durch eine „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erfolgen hat und dass Funktionsprüfungen mindestens vierteljährlich von einer eingewiesenen Person durchzuführen sind. Instandhalter müssen über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen; Voraussetzungen sind eine elektrotechnische oder mechanische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Diese Unterlagen dienen dem Facility Management als Grundlage für Wartung, Instandhaltungsplanung, Ersatzteilmanagement und Nachrüstungen.
Wartungsdokumentation – Haltevorrichtungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Wartungsdokumentation für Feststellanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der normgerechten Wartung aller Komponenten von Haltevorrichtungen an Rauchschutztüren. |
| Relevante Regelwerke | DIN 14677 1 |
| Schlüsselelemente | • Prüf und Wartungsintervalle gemäß Typenklassifizierung (max. dreimonatige Funktionsprüfung und jährliche Wartung) |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur / zertifizierte Fachfirma |
| Praxis-Hinweise | Die Dokumentation wird regelmäßig durch Brandschutzdienststellen und Sachverständige geprüft; sie ist Grundlage für Haftungs- und Versicherungsnachweise. |
Erläuterung
DIN 14677‑1 legt Anforderungen an die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fest. Nach Punkt 4.1 sind Funktionsprüfungen höchstens alle drei Monate durch eingewiesene Personen und Wartungen mindestens jährlich durch eine qualifizierte Fachkraft durchzuführen. Betreiber müssen die Feststellanlage ständig betriebsbereit halten und monatlich überprüfen; bei störungsfreiem Betrieb kann das Intervall auf drei Monate verlängert werden. Alle Prüfungen und Wartungen sind zu dokumentieren, um im Schadensfall den ordnungsgemäßen Zustand nachzuweisen.
Kompetenznachweis – Sachkundige für Feststellanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Fachkundenachweis für Sachkundige von Feststellanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Prüf und Wartungspersonal über normgerechte Qualifikation gemäß DIN 14677 2 verfügt. |
| Relevante Regelwerke | DIN 14677 2 |
| Schlüsselelemente | • Schulungsinhalte (Aufbau und Funktion von Feststellanlagen, normative Grundlagen) |
| Verantwortlich | Schulungsträger / Bildungsanbieter |
| Praxis-Hinweise | Ohne Fachkundenachweis dürfen keine Wartungen an Feststellanlagen durchgeführt werden; der Betreiber muss sicherstellen, dass beauftragte Personen entsprechend zertifiziert sind. |
Erläuterung
DIN 14677‑2 legt Anforderungen an den Kompetenznachweis für Personen fest, die die Instandhaltung von Feststellanlagen durchführen. Nur geprüfte Fachkräfte dürfen Wartungen durchführen; der Betreiber muss die Sachkunde durch entsprechende Nachweise dokumentieren. Dieser Nachweis umfasst theoretische Schulung, praktische Prüfung und eine zeitlich begrenzte Zertifizierung. Ohne diesen Kompetenznachweis ist eine Wartung rechtlich unzulässig.
EG‑Konformitätserklärung – Bauprodukt (Feststellanlage)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | EG Konformitätserklärung des Herstellers |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass das Produkt allen europäischen und nationalen Anforderungen entspricht und die Voraussetzungen für die CE Kennzeichnung erfüllt. |
| Relevante Regelwerke | DIN 18384, VOB/C |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation (Typ, Seriennummer, Bauteile) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Die Konformitätserklärung ist Teil der Bauabnahmeunterlagen und muss dem Betreiber zur Verfügung gestellt werden. |
Erläuterung
Die EG‑Konformitätserklärung bestätigt, dass die Feststellanlage die Anforderungen der EU‑Bauproduktenverordnung und der VOB/C erfüllt. Nach der Bauproduktenverordnung darf ein Bauprodukt nur mit CE‑Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller eine Leistungserklärung erstellt hat und damit die Verantwortung für die deklarierte Leistung übernimmt. Diese Erklärung ist Voraussetzung für die Bauabnahme und muss in deutscher Sprache bereitgestellt werden. Sie gehört zu den Betreiberakten und ist während der gesamten Lebensdauer des Produktes aufzubewahren.
Leistungserklärung – Bauprodukt / Maschinenkomponente
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Leistungserklärung (DoP) gemäß EU Bauproduktenrecht |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die wesentlichen Leistungsmerkmale der Feststellanlage als Bauprodukt und verknüpft sie mit der CE Kennzeichnung. |
| Relevante Regelwerke | EU 305/2011; EU 2024/3110; VOB/C Normen (DIN 18379 ff.); DGUV Information 208 026 |
| Schlüsselelemente | • Wesentliche Produktmerkmale und Leistungseigenschaften (z. B. Energieversorgung, Haltekraft, EMV Verhalten) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Die DoP ist zwingend für Bauabnahmen, Betreiberunterlagen und Prüfbescheide; sie muss in deutscher Sprache vorliegen und kann elektronisch bereitgestellt werden. |
Erläuterung
Die EU‑Bauproduktenverordnung schreibt vor, dass Hersteller für harmonisierte Bauprodukte eine Leistungserklärung erstellen und das CE‑Zeichen anbringen. Die ab 8. Januar 2026 geltende Regulation (EU) 2024/3110 erweitert den Anwendungsbereich auf gebrauchte Bauprodukte und verlangt neben der Leistungserklärung auch eine Konformitätserklärung. Nur wenn diese Dokumente vorliegen, darf die Feststellanlage in Verkehr gebracht und eingebaut werden. Die DoP enthält die deklarierten Leistungsmerkmale, die angewendeten Prüfnormen und die bestimmungsgemäße Verwendung. Sie bildet die Grundlage für die CE‑Kennzeichnung und wird während der gesamten Nutzungsdauer aufbewahrt.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Verwendbarkeitsnachweis nach Landesbauordnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeit des Produktes für die konkrete Gebäudesituation. |
| Relevante Regelwerke | HBauO (insbesondere §§ 20 ff.) |
| Schlüsselelemente | • Objektbezogene Bewertung und Einsatzbedingungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Bauherr |
| Praxis-Hinweise | Ein Verwendbarkeitsnachweis ist erforderlich, wenn für das Bauprodukt keine Technische Baubestimmung oder anerkannte Regel der Technik existiert bzw. wenn das Produkt erheblich davon abweicht. |
Erläuterung
Die Hamburgische Bauordnung verlangt für Bauprodukte einen Verwendbarkeitsnachweis, wenn keine Technische Baubestimmung vorhanden ist oder wenn das Produkt wesentlich abweicht. Dieser Nachweis erfolgt durch eine allgemeine Bauartgenehmigung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall. Der Nachweis stellt sicher, dass die Feststellanlage in der konkreten Einbausituation zulässig ist. Insbesondere bei Abweichungen von Standardzulassungen muss der Bauherr den Nachweis beantragen und dokumentieren.
Allgemeine Produktinformation – Feststellanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Allgemeine Produktinformation für Feststellanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung aller technischen Grunddaten und Sicherheitsanforderungen der Feststellanlage als Grundlage für Planung, Installation und Instandhaltung. |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 14637 |
| Schlüsselelemente | • Technische Daten (z. B. Nennspannungen, Stromaufnahme, Schutzarten) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Die Produktinformation bildet die Grundlage für Montage, Wartung, Gefährdungsbeurteilung und die Betreiberunterlagen. Sie muss den Betreibern zur Verfügung gestellt und bei Änderungen aktualisiert werden. |
Erläuterung
Die DIN EN 14637 legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fest und enthält Empfehlungen für Planung, Ausführung, Abnahme und Wartung. Die Norm definiert auch die Mindestangaben der Produktinformation, damit Komponenten kompatibel miteinander eingesetzt werden können. Beispielsweise müssen Art und Anzahl der Brandmelder sowie deren Montageorte angegeben werden und die Montage- und Betriebsanleitung muss Hinweise zu Leitungsüberwachung, Abnahmeprüfung und regelmäßiger Wartung enthalten. Produktinformationen wie die vom Hersteller bereitgestellte „Feststellanlagenzentrale FSZ Basis“ enthalten technische Daten, Leistungsmerkmale und Zulassungen. Diese Angaben sind unverzichtbar für die sichere Planung, Installation und Instandhaltung und dienen als Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und Betreiberunterlagen.
Produktinformationen für die Erstprüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Produktinformationen für die Erstprüfung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung aller erforderlichen technischen Produktangaben zur normgerechten Erstprüfung der Haltevorrichtung |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 14637 |
| Schlüsselelemente | • Produktspezifikation |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Abnahme, Erstprüfung und Inbetriebnahme; erforderlich bei jeder Neuinstallation oder baulichen Veränderung |
Erläuterung
Produktinformationen gemäß DIN EN 14637 definieren die technischen Parameter der Haltevorrichtung, darunter Haltekraft, Auslösesysteme, Anschluss an Brandmeldeanlagen und Umweltverträglichkeit. Diese Daten ermöglichen dem Prüfsachverständigen, die Erstprüfung nach Norm durchzuführen und zu dokumentieren. Der Hersteller muss technische Datenblätter, Funktionsbeschreibungen und Angaben zu Grenzwerten bereitstellen, damit alle Sicherheitsfunktionen nachvollziehbar sind.
Produktinformationen für Montage & Instandhaltung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Montage und Wartungsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung aller technischen Vorgaben für Installation, Einjustierung und normgerechte Wartung |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 14637 |
| Schlüsselelemente | • Einbauhinweise |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Montageabnahme, Wartungsverträge, Inspektionspläne und Betreiberkontrollen |
Erläuterung
Die Montage‑ und Wartungsinformationen beschreiben detailliert Einbauvorgaben, Justierwerte, zu prüfende Komponenten und regelmäßige Wartungsanforderungen. DIN EN 14637 enthält informative Anhänge mit Empfehlungen für Planung, Installation, Abnahme, Nutzung und Instandhaltung von Haltesystemen. Diese Dokumente sind Bestandteil der Lebenszyklusdokumentation und helfen dem Betreiber, Wartungspläne zu erstellen, Verschleißteile rechtzeitig auszutauschen und Funktionskontrollen gemäß Norm durchzuführen.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Bauprodukt den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bei Prüfbehörden und Bauaufsicht vorzulegen; zwingend erforderlich für Gebäudegenehmigung und betriebliche Dokumentation |
Erläuterung
Ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) wird von anerkannten Prüfstellen ausgestellt, wenn ein Bauprodukt anhand anerkannter Prüfverfahren bewertet werden kann. Es bescheinigt, dass die Haltevorrichtung den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht und in einem bestimmten Anwendungsbereich eingesetzt werden darf. Die HBauO schreibt vor, dass Türen dicht und selbstschließend sein müssen und nur durch zugelassene Haltesysteme offengehalten werden dürfen. Das abP enthält Prüfnachweise, die Gültigkeitsdauer und die Einbaubedingungen; es muss bei der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt und dauerhaft in der Betreiberakte geführt werden.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Verwendbarkeitsnachweis für Haltevorrichtungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass das Produkt bauordnungsrechtlich und fachtechnisch verwendbar ist |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18379, DIN 18380, DIN 18381, DIN 18421, HBauO |
| Schlüsselelemente | • Herstellerangaben |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil von Ausschreibung, Montageabnahme und Gewährleistungsunterlagen; erforderlich für normgerechte Ausführung gemäß VOB/C |
Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis bestätigt, dass die Haltevorrichtung den technischen Regeln und den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Die VOB/C‑ATV‑Normen verlangen, dass Auftragnehmer bei der Bauabnahme technische Daten, Prüfzeugnisse, Verwendbarkeitsnachweise und Betriebs‑/Wartungsunterlagen übergeben. Dieser Nachweis ist wichtig für Ausschreibungen und Gewährleistungsunterlagen, da er die normgerechte Ausführung nach DIN 18379 ff. dokumentiert und die Montageeignung sowie spezifische Einsatzbedingungen der Haltevorrichtung bestätigt.
Wartungsanleitung für Haltesysteme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Wartungsanleitung für Haltevorrichtungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der normgerechten und regelmäßigen Funktionsprüfung |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 14637 |
| Schlüsselelemente | • Prüfpunkte |
| Verantwortlich | Wartungstechniker / Instandhalter |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Jahresinspektionen und Dokumentationspflege; wird bei Audits und Brandschutzbegehungen regelmäßig geprüft |
Erläuterung
Eine Wartungsanleitung nach DIN EN 14637 legt fest, wie die Funktion der Haltevorrichtung regelmäßig zu überprüfen ist. Haltesysteme für Rauchschutztüren dürfen nur betrieben werden, wenn sie nach Zulassung installiert und gewartet werden. Der Betreiber ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit monatlich zu kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Inspektion durch eine sachkundige Person durchzuführen; dies ist in den Wartungsnormen (z. B. DIN 14677) geregelt. Die Wartungsanleitung beschreibt Prüfpunkte, Auslösetests und erforderliche Einstell‑ und Austauschmaßnahmen und dokumentiert die Durchführung von Wartungsarbeiten.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass das Bauprodukt vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bauordnungsrechtlich zugelassen wurde |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO, DIN 18384 |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsbescheid |
| Verantwortlich | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) |
| Praxis-Hinweise | Unverzichtbar bei nicht geregelten Bauprodukten; wichtiger Bestandteil der Bauakte und FM Dokumentation |
Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) wird vom DIBt erteilt und ist ein Beurteilungsnachweis für Bauprodukte ohne harmonisierte Norm. Sie basiert auf Prüfungen und Gutachten und gilt deutschlandweit in einem definierten Anwendungsbereich. Die Zulassung ist in der Regel fünf Jahre gültig und benennt technische Anforderungen und Anwendungseinschränkungen. Gemäß DIBt wird sie benötigt, wenn keine technischen Regeln existieren oder der Verwendungsnachweis nicht über ein abP oder eine CE‑Kennzeichnung erbracht werden kann. Für Haltevorrichtungen von Rauchschutztüren dient sie als rechtliche Grundlage zur Markteinführung und muss in der Bauakte dokumentiert werden.
