CO₂‑Löschanlagen
CO₂‑Löschanlagen sind ortsfeste Feuerlöschanlagen, die Räume oder Anlagen mithilfe des in Druckbehältern gespeicherten Gases Kohlendioxid fluten. Sie löschen Brände, indem sie die Sauerstoffkonzentration verdrängen und gleichzeitig kühlend wirken; das Löschgas wird über ein Rohrleitungs‑ und Düsen‑netz innerhalb von 10–120 Sekunden in den Schutzbereich eingeleitet und muss dort mindestens zehn Minuten in wirksamer Konzentration gehalten werden. Zur Erhaltung der Konzentration benötigen die zu schützenden Räume eine druckdichte Umschließung; die Anlagen werden deshalb oft mit Druckentlastungseinrichtungen kombiniert, um Gebäudestrukturen zu schützen. Kohlendioxid ist in der erforderlichen Löschkonzentration lebensgefährlich, weshalb strikte Arbeitsschutzmaßnahmen und Freigabeverfahren für den Zutritt notwendig sind.
Als Bauprodukte, Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsschutzmaßnahmen unterliegen CO₂‑Löschanlagen umfangreichen gesetzlichen Anforderungen. Die EU‑Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) 305/2011 und die neue Verordnung (EU) 2024/3110) legt die Anforderungen an die Leistungskonstanz fest. Die neue Verordnung führt einen digitalen Produktpass ein und erweitert die Pflichten aller Wirtschaftsakteure ab 2026. Zusätzlich gelten das Hamburgische bzw. die Landes‑Bauordnungen (HBauO) als nationales Recht sowie die DIN‑EN‑15004‑Reihe und die neue DIN EN 17966 für Planung, Einbau, Prüfung, Abnahme und Betrieb von CO₂‑Löschanlagen. Die DGUV‑Regeln definieren Anforderungen an Betrieb, Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung, während VdS‑Richtlinien (u.a. VdS 2093, VdS 2240) die technische Ausführung, Instandhaltung und Dokumentation konkretisieren.
CO₂-Löschanlagen für den technischen Brandschutz
Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit
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| Dokumenttitel/-typ | Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit (Certificate of Constancy of Performance) |
| Zweck & Umfang | Bestätigung, dass CO₂ Löschprodukte ihre Leistungseigenschaften dauerhaft einhalten |
| Regelungen/Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Verantwortlicher | Zertifizierungsstelle für Bauprodukte |
| Praktische Hinweise | Voraussetzung für CE Kennzeichnung; bildet Grundlage für Marktverkehr und Einbau |
Erläuterung
Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit wird durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle ausgestellt. Sie belegt, dass das CO₂‑Löschsystem in der Produktion kontinuierlich dieselben Leistungen (Dichtheit, Löschmittelabgabe) erbringt. Diese Konformität mit den harmonisierten Anforderungen der EU‑Bauprodukteverordnung ist eine Grundvoraussetzung für die CE‑Kennzeichnung und damit für die legale Vermarktung und den Einsatz in deutschen Gebäuden.
Leistungserklärung (Declaration of Performance)
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| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (Declaration of Performance) |
| Zweck & Umfang | Deklaration der wesentlichen Merkmale (Sicherheit, Funktionalität) des Bauprodukts |
| Regelungen/Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379/18380/18381/18384 |
| Verantwortlicher | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Grundlage für CE Kennzeichnung; muss dem Bauherrn übergeben und im technischen Archiv aufbewahrt werden |
Erläuterung
Der Hersteller erstellt eine Leistungserklärung, in der er die wesentlichen Merkmale seines CO₂‑Löschprodukts angibt, u.a. Brandverhalten, Dichtheit und Sicherheitsmerkmale. Diese Erklärung wird auf der Grundlage der harmonisierten Normen und der durchgeführten Prüfungen abgegeben und ist Teil des technischen Dossiers, das bei Bauanträgen und Inspektionen vorgelegt wird.
EG‑Konformitätserklärung
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| Dokumenttitel/-typ | EG Konformitätserklärung |
| Zweck & Umfang | Bestätigung der Konformität des Löschsystems mit harmonisierten EU Normen |
| Regelungen/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Verantwortlicher | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Erforderlich zur Anlagenabnahme und behördlichen Prüfung |
Erläuterung
Mit der EG‑Konformitätserklärung erklärt der Hersteller, dass die CO₂‑Löschanlage alle einschlägigen EU‑Richtlinien und harmonisierten Normen (z.B. Sicherheits‑, Emissions‑ und Umweltanforderungen) erfüllt. Sie dient als Nachweis bei der baurechtlichen Abnahme sowie bei Audits durch Versicherer und Behörden.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) bzw. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
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| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zulassung (abP/abZ) |
| Zweck & Umfang | Nationale Verwendbarkeitsbescheinigung, wenn keine harmonisierte Norm existiert |
| Regelungen/Normen | Landesbauordnung (HBauO); DIN 18384 |
| Verantwortlicher | Hersteller / Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) |
| Praktische Hinweise | Wird bei Baugenehmigung vorgelegt; bestätigt die rechtssichere Nutzung in Gebäuden |
Erläuterung
Für Bauprodukte, die nicht von harmonisierten Normen erfasst werden, muss der Hersteller beim DIBt ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung beantragen. Diese Nachweise belegen durch Prüfungen und Berechnungen die Eignung des Systems für die vorgesehene Verwendung. Sie sind zwingend für die Genehmigungsplanung und die Anerkennung durch Versicherer.
Betriebsanweisung
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| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung – Feuerlöschanlagen mit Gasen |
| Zweck & Umfang | Vorgabe für sicheres Verhalten, Gefahren und Schutzmaßnahmen für Beschäftigte |
| Regelungen/Normen | DGUV Information 205 026 |
| Verantwortlicher | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Hinweise | Bestandteil der Unterweisung am Arbeitsplatz; muss in der Nähe der Anlage zugänglich sein |
Erläuterung
Der Arbeitgeber hat gemäß DGUV‑Information 205‑026 eine schriftliche Betriebsanweisung zu erstellen, die die sichere Bedienung der CO₂‑Löschanlage beschreibt, Gefährdungen (Erstickungsgefahr) sowie notwendige Schutzmaßnahmen benennt und das Verhalten im Notfall erläutert. Diese Anweisung dient als Grundlage für die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und muss am Standort der Anlage verfügbar sein.
Betriebsbuch / Betriebsanleitung
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| Dokumenttitel/-typ | Betriebsbuch / Betriebsanleitung – Gas und Pulverlöschanlagen |
| Zweck & Umfang | Technisches Handbuch für Betrieb, Fehlersuche und Instandhaltung |
| Regelungen/Normen | VdS 2240 |
| Verantwortlicher | Errichter / Betreiber / Instandhaltungspersonal |
| Praktische Hinweise | Verpflichtend zu übergeben; Grundlage für täglichen Betrieb und Wartungsplanung |
Erläuterung
Die VdS‑Richtlinie 2240 fordert ein detailliertes Betriebsbuch für Gas‑ und Pulverlöschanlagen. Es dokumentiert die Planung, Inbetriebnahme, Prüfungsergebnisse, Änderungen sowie Wartungsmaßnahmen und dient der laufenden Betriebsführung. Brandschutzfachleute empfehlen, über die gesamte Betriebszeit ein Logbuch zu führen, das den Zustand und alle Vorkommnisse festhält.
Dokumentation der Gaslöschanlage
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| Dokumenttitel/-typ | Technische Dokumentation |
| Zweck & Umfang | Vollständige Bau , Hydraulik und Elektrodaten der CO₂ Anlage |
| Regelungen/Normen | DIN EN 15004 1 |
| Verantwortlicher | Errichter |
| Praktische Hinweise | Grundlage für Prüfungen, Umbauten und Brandschutzbehördliche Audits |
Erläuterung
Die europäische Norm DIN EN 15004‑1 verlangt, dass der Errichter eine vollständige technische Dokumentation erstellt. Diese umfasst Berechnungen zur Löschmittelmenge, Anlagenschemata, Leitungspläne, Raumdichtheitsnachweise und elektrische Schaltpläne. Die Unterlagen sind bei jeder Inspektion und bei Änderungen der Nutzung heranzuziehen und müssen für die gesamte Lebensdauer archiviert werden.
Prüfprotokoll
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| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll – Gaslöschanlagen |
| Zweck & Umfang | Nachweis über Zustand und Funktion der Anlagenteile |
| Regelungen/Normen | DIN EN 15004 1; DIN EN 17966 |
| Verantwortlicher | Sachkundiger für Gaslöschanlagen |
| Praktische Hinweise | Nach Inbetriebnahme, periodisch und nach Änderungen erforderlich |
Erläuterung
Gemäß DIN EN 15004‑1 und der neuen DIN EN 17966 sind Gaslöschanlagen regelmäßig von einer sachkundigen Person zu prüfen. Das Prüfprotokoll dokumentiert die Ergebnisse der Inspektion, etwa Dichtheitsprüfung, Funktion der Auslöseeinrichtungen und Zustand der Behälter. KAS‑15 betont, dass die Zuverlässigkeit von CO₂‑Löschanlagen nur durch geprüfte Technik, qualifizierte Errichter und regelmäßige unabhängige Prüfungen gewährleistet werden kann.
Prüfprogramm
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| Dokumenttitel/-typ | Prüfprogramm |
| Zweck & Umfang | Festlegung von Intervallen, Umfang und Methoden der Anlagenprüfungen |
| Regelungen/Normen | DIN EN 15004 1; DIN EN 17966 |
| Verantwortlicher | Errichter |
| Praktische Hinweise | In FM Wartungsplanung integrieren; dient zur rechtssicheren Einhaltung der Prüffristen |
Erläuterung
Das Prüfprogramm definiert, wann und wie die Anlage inspiziert wird. Es berücksichtigt Herstellerangaben, normative Vorgaben und betriebliche Anforderungen. Für CO₂‑Anlagen können jährliche Sicht‑ und Funktionsprüfungen sowie umfassendere Inspektionen im mehrjährigen Turnus vorgesehen sein. Die Ergebnisse fließen in das Prüfprotokoll und die Wartungsdokumentation ein.
Instandhaltungsprogramm
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| Dokumenttitel/-typ | Instandhaltungsprogramm – Gaslöschanlagen |
| Zweck & Umfang | Festlegung vorbeugender und korrektiver Wartungsarbeiten |
| Regelungen/Normen | DIN EN 15004 1; DIN EN 17966 |
| Verantwortlicher | Errichter |
| Praktische Hinweise | Unterstützt Lebenszyklusmanagement; gewährleistet verlässliche Systemauslösung im Brandfall |
Erläuterung
Vorbeugende Instandhaltung umfasst regelmäßige Dichtheitskontrollen, Überprüfung der Löschmittelmenge und Funktionsprüfungen der Ventile. Korrektive Maßnahmen betreffen den Austausch von Bauteilen oder die Beseitigung festgestellter Mängel. Eine fachgerechte Wartung erhält die Einsatzbereitschaft der Anlage über Jahrzehnte.
Unterweisungsprotokoll
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| Dokumenttitel/-typ | Unterweisungsprotokoll – CO₂ Anlagen |
| Zweck & Umfang | Dokumentiert die Schulung des Personals im sicheren Umgang mit Löschgasen |
| Regelungen/Normen | DGUV Information 205 026 |
| Verantwortlicher | Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter |
| Praktische Hinweise | Regelmäßig zu wiederholen; schützt das Personal vor Erstickungsgefahr bei Gasabgabe |
Erläuterung
Das Personal muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich über Gefahren von CO₂‑Löschanlagen, Notfallmaßnahmen und die Benutzung von Schutzausrüstung unterrichtet werden. Diese Unterweisungen werden schriftlich im Unterweisungsprotokoll festgehalten und bei Prüfungen vorgelegt.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
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| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Umfang | Nachweis der Eignung des Produkts außerhalb harmonisierter Normen |
| Regelungen/Normen | Landesbauordnung (HBauO) |
| Verantwortlicher | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Bei Sonderkonstruktionen dem Bauantrag beizufügen |
Erläuterung
Für spezielle Bauprodukte oder Sonderlösungen, die von den anerkannten Normen abweichen, ist ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall notwendig. Dieser Nachweis basiert auf Projektnachweisen und Prüfzeugnissen und wird der Bauaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
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| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck & Umfang | Bestätigung der Übereinstimmung des Löschprodukts mit bauordnungsrechtlichen Anforderungen |
| Regelungen/Normen | Landesbauordnung (HBauO); DIN 18384 |
| Verantwortlicher | DIBt |
| Praktische Hinweise | Notwendig für behördliche Bauabnahme; relevant für Versicherungsanerkennung |
Erläuterung
Das DIBt erteilt eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für CO₂‑Löschanlagen oder ihre Komponenten, sofern deren Verwendbarkeit in Deutschland nicht durch harmonisierte Normen geregelt ist. Die abZ belegt, dass die Anlage die bauordnungsrechtlichen Anforderungen (z.B. Feuerwiderstand, Gesundheits‑ und Umweltschutz) erfüllt und wird bei der Bauabnahme und bei Versicherungsfragen benötigt.