CO₂‑Löschanlagen sind ortsfeste Feuerlöschanlagen, die Räume oder Anlagen mithilfe des in Druckbehältern gespeicherten Gases Kohlendioxid fluten. Sie löschen Brände, indem sie die Sauerstoffkonzentration verdrängen und gleichzeitig kühlend wirken; das Löschgas wird über ein Rohrleitungs‑ und Düsen‑netz innerhalb von 10–120 Sekunden in den Schutzbereich eingeleitet und muss dort mindestens zehn Minuten in wirksamer Konzentration gehalten werden. Zur Erhaltung der Konzentration benötigen die zu schützenden Räume eine druckdichte Umschließung; die Anlagen werden deshalb oft mit Druckentlastungseinrichtungen kombiniert, um Gebäudestrukturen zu schützen. Kohlendioxid ist in der erforderlichen Löschkonzentration lebensgefährlich, weshalb strikte Arbeitsschutzmaßnahmen und Freigabeverfahren für den Zutritt notwendig sind.
Als Bauprodukte, Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsschutzmaßnahmen unterliegen CO₂‑Löschanlagen umfangreichen gesetzlichen Anforderungen. Die EU‑Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) 305/2011 und die neue Verordnung (EU) 2024/3110) legt die Anforderungen an die Leistungskonstanz fest. Die neue Verordnung führt einen digitalen Produktpass ein und erweitert die Pflichten aller Wirtschaftsakteure ab 2026. Zusätzlich gelten das Hamburgische bzw. die Landes‑Bauordnungen (HBauO) als nationales Recht sowie die DIN‑EN‑15004‑Reihe und die neue DIN EN 17966 für Planung, Einbau, Prüfung, Abnahme und Betrieb von CO₂‑Löschanlagen. Die DGUV‑Regeln definieren Anforderungen an Betrieb, Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung, während VdS‑Richtlinien (u.a. VdS 2093, VdS 2240) die technische Ausführung, Instandhaltung und Dokumentation konkretisieren.
Voraussetzung für CE Kennzeichnung; bildet Grundlage für Marktverkehr und Einbau
Erläuterung
Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit wird durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle ausgestellt. Sie belegt, dass das CO₂‑Löschsystem in der Produktion kontinuierlich dieselben Leistungen (Dichtheit, Löschmittelabgabe) erbringt. Diese Konformität mit den harmonisierten Anforderungen der EU‑Bauprodukteverordnung ist eine Grundvoraussetzung für die CE‑Kennzeichnung und damit für die legale Vermarktung und den Einsatz in deutschen Gebäuden.
Leistungserklärung (Declaration of Performance)
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Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Leistungserklärung (Declaration of Performance)
Zweck & Umfang
Deklaration der wesentlichen Merkmale (Sicherheit, Funktionalität) des Bauprodukts
Regelungen/Normen
Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379/18380/18381/18384
Verantwortlicher
Hersteller
Praktische Hinweise
Grundlage für CE Kennzeichnung; muss dem Bauherrn übergeben und im technischen Archiv aufbewahrt werden
Erläuterung
Der Hersteller erstellt eine Leistungserklärung, in der er die wesentlichen Merkmale seines CO₂‑Löschprodukts angibt, u.a. Brandverhalten, Dichtheit und Sicherheitsmerkmale. Diese Erklärung wird auf der Grundlage der harmonisierten Normen und der durchgeführten Prüfungen abgegeben und ist Teil des technischen Dossiers, das bei Bauanträgen und Inspektionen vorgelegt wird.
EG‑Konformitätserklärung
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Inhalt
Dokumenttitel/-typ
EG Konformitätserklärung
Zweck & Umfang
Bestätigung der Konformität des Löschsystems mit harmonisierten EU Normen
Regelungen/Normen
DIN 18384 (VOB/C ATV)
Verantwortlicher
Hersteller
Praktische Hinweise
Erforderlich zur Anlagenabnahme und behördlichen Prüfung
Erläuterung
Mit der EG‑Konformitätserklärung erklärt der Hersteller, dass die CO₂‑Löschanlage alle einschlägigen EU‑Richtlinien und harmonisierten Normen (z.B. Sicherheits‑, Emissions‑ und Umweltanforderungen) erfüllt. Sie dient als Nachweis bei der baurechtlichen Abnahme sowie bei Audits durch Versicherer und Behörden.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) bzw. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
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Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zulassung (abP/abZ)
Zweck & Umfang
Nationale Verwendbarkeitsbescheinigung, wenn keine harmonisierte Norm existiert
Regelungen/Normen
Landesbauordnung (HBauO); DIN 18384
Verantwortlicher
Hersteller / Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Praktische Hinweise
Wird bei Baugenehmigung vorgelegt; bestätigt die rechtssichere Nutzung in Gebäuden
Erläuterung
Für Bauprodukte, die nicht von harmonisierten Normen erfasst werden, muss der Hersteller beim DIBt ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung beantragen. Diese Nachweise belegen durch Prüfungen und Berechnungen die Eignung des Systems für die vorgesehene Verwendung. Sie sind zwingend für die Genehmigungsplanung und die Anerkennung durch Versicherer.
Betriebsanweisung
Feld
Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Betriebsanweisung – Feuerlöschanlagen mit Gasen
Zweck & Umfang
Vorgabe für sicheres Verhalten, Gefahren und Schutzmaßnahmen für Beschäftigte
Regelungen/Normen
DGUV Information 205 026
Verantwortlicher
Arbeitgeber / Unternehmer
Praktische Hinweise
Bestandteil der Unterweisung am Arbeitsplatz; muss in der Nähe der Anlage zugänglich sein
Erläuterung
Der Arbeitgeber hat gemäß DGUV‑Information 205‑026 eine schriftliche Betriebsanweisung zu erstellen, die die sichere Bedienung der CO₂‑Löschanlage beschreibt, Gefährdungen (Erstickungsgefahr) sowie notwendige Schutzmaßnahmen benennt und das Verhalten im Notfall erläutert. Diese Anweisung dient als Grundlage für die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und muss am Standort der Anlage verfügbar sein.
Betriebsbuch / Betriebsanleitung
Feld
Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Betriebsbuch / Betriebsanleitung – Gas und Pulverlöschanlagen
Zweck & Umfang
Technisches Handbuch für Betrieb, Fehlersuche und Instandhaltung
Regelungen/Normen
VdS 2240
Verantwortlicher
Errichter / Betreiber / Instandhaltungspersonal
Praktische Hinweise
Verpflichtend zu übergeben; Grundlage für täglichen Betrieb und Wartungsplanung
Erläuterung
Die VdS‑Richtlinie 2240 fordert ein detailliertes Betriebsbuch für Gas‑ und Pulverlöschanlagen. Es dokumentiert die Planung, Inbetriebnahme, Prüfungsergebnisse, Änderungen sowie Wartungsmaßnahmen und dient der laufenden Betriebsführung. Brandschutzfachleute empfehlen, über die gesamte Betriebszeit ein Logbuch zu führen, das den Zustand und alle Vorkommnisse festhält.
Dokumentation der Gaslöschanlage
Feld
Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Technische Dokumentation
Zweck & Umfang
Vollständige Bau , Hydraulik und Elektrodaten der CO₂ Anlage
Regelungen/Normen
DIN EN 15004 1
Verantwortlicher
Errichter
Praktische Hinweise
Grundlage für Prüfungen, Umbauten und Brandschutzbehördliche Audits
Erläuterung
Die europäische Norm DIN EN 15004‑1 verlangt, dass der Errichter eine vollständige technische Dokumentation erstellt. Diese umfasst Berechnungen zur Löschmittelmenge, Anlagenschemata, Leitungspläne, Raumdichtheitsnachweise und elektrische Schaltpläne. Die Unterlagen sind bei jeder Inspektion und bei Änderungen der Nutzung heranzuziehen und müssen für die gesamte Lebensdauer archiviert werden.
Prüfprotokoll
Feld
Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Prüfprotokoll – Gaslöschanlagen
Zweck & Umfang
Nachweis über Zustand und Funktion der Anlagenteile
Regelungen/Normen
DIN EN 15004 1; DIN EN 17966
Verantwortlicher
Sachkundiger für Gaslöschanlagen
Praktische Hinweise
Nach Inbetriebnahme, periodisch und nach Änderungen erforderlich
Erläuterung
Gemäß DIN EN 15004‑1 und der neuen DIN EN 17966 sind Gaslöschanlagen regelmäßig von einer sachkundigen Person zu prüfen. Das Prüfprotokoll dokumentiert die Ergebnisse der Inspektion, etwa Dichtheitsprüfung, Funktion der Auslöseeinrichtungen und Zustand der Behälter. KAS‑15 betont, dass die Zuverlässigkeit von CO₂‑Löschanlagen nur durch geprüfte Technik, qualifizierte Errichter und regelmäßige unabhängige Prüfungen gewährleistet werden kann.
Prüfprogramm
Feld
Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Prüfprogramm
Zweck & Umfang
Festlegung von Intervallen, Umfang und Methoden der Anlagenprüfungen
Regelungen/Normen
DIN EN 15004 1; DIN EN 17966
Verantwortlicher
Errichter
Praktische Hinweise
In FM Wartungsplanung integrieren; dient zur rechtssicheren Einhaltung der Prüffristen
Erläuterung
Das Prüfprogramm definiert, wann und wie die Anlage inspiziert wird. Es berücksichtigt Herstellerangaben, normative Vorgaben und betriebliche Anforderungen. Für CO₂‑Anlagen können jährliche Sicht‑ und Funktionsprüfungen sowie umfassendere Inspektionen im mehrjährigen Turnus vorgesehen sein. Die Ergebnisse fließen in das Prüfprotokoll und die Wartungsdokumentation ein.
Instandhaltungsprogramm
Feld
Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Instandhaltungsprogramm – Gaslöschanlagen
Zweck & Umfang
Festlegung vorbeugender und korrektiver Wartungsarbeiten
Regelungen/Normen
DIN EN 15004 1; DIN EN 17966
Verantwortlicher
Errichter
Praktische Hinweise
Unterstützt Lebenszyklusmanagement; gewährleistet verlässliche Systemauslösung im Brandfall
Erläuterung
Vorbeugende Instandhaltung umfasst regelmäßige Dichtheitskontrollen, Überprüfung der Löschmittelmenge und Funktionsprüfungen der Ventile. Korrektive Maßnahmen betreffen den Austausch von Bauteilen oder die Beseitigung festgestellter Mängel. Eine fachgerechte Wartung erhält die Einsatzbereitschaft der Anlage über Jahrzehnte.
Unterweisungsprotokoll
Feld
Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Unterweisungsprotokoll – CO₂ Anlagen
Zweck & Umfang
Dokumentiert die Schulung des Personals im sicheren Umgang mit Löschgasen
Regelungen/Normen
DGUV Information 205 026
Verantwortlicher
Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter
Praktische Hinweise
Regelmäßig zu wiederholen; schützt das Personal vor Erstickungsgefahr bei Gasabgabe
Erläuterung
Das Personal muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich über Gefahren von CO₂‑Löschanlagen, Notfallmaßnahmen und die Benutzung von Schutzausrüstung unterrichtet werden. Diese Unterweisungen werden schriftlich im Unterweisungsprotokoll festgehalten und bei Prüfungen vorgelegt.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
Feld
Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
Zweck & Umfang
Nachweis der Eignung des Produkts außerhalb harmonisierter Normen
Regelungen/Normen
Landesbauordnung (HBauO)
Verantwortlicher
Hersteller
Praktische Hinweise
Bei Sonderkonstruktionen dem Bauantrag beizufügen
Erläuterung
Für spezielle Bauprodukte oder Sonderlösungen, die von den anerkannten Normen abweichen, ist ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall notwendig. Dieser Nachweis basiert auf Projektnachweisen und Prüfzeugnissen und wird der Bauaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Feld
Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Zweck & Umfang
Bestätigung der Übereinstimmung des Löschprodukts mit bauordnungsrechtlichen Anforderungen
Regelungen/Normen
Landesbauordnung (HBauO); DIN 18384
Verantwortlicher
DIBt
Praktische Hinweise
Notwendig für behördliche Bauabnahme; relevant für Versicherungsanerkennung
Erläuterung
Das DIBt erteilt eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für CO₂‑Löschanlagen oder ihre Komponenten, sofern deren Verwendbarkeit in Deutschland nicht durch harmonisierte Normen geregelt ist. Die abZ belegt, dass die Anlage die bauordnungsrechtlichen Anforderungen (z.B. Feuerwiderstand, Gesundheits‑ und Umweltschutz) erfüllt und wird bei der Bauabnahme und bei Versicherungsfragen benötigt.