Brandschutzklappen (BSK), Rauchklappen und Ventile
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Brandschutzklappen (BSK), Rauchklappen und Ventile
Dieses Dokumentenverzeichnis gibt einen Überblick über sämtliche technischen, rechtlichen und betrieblichen Nachweise, die im Facility Management für Brandschutzklappen (BSK), Rauchschutzklappen und zugehörige Lüftungsventile erforderlich sind. Die genannten Unterlagen sind Grundlage für eine sichere, normgerechte und nachvollziehbare Dokumentation entsprechend der EU-Bauprodukteverordnung (EU 305/2011 und die neue EU-Verordnung 2024/3110), der Produktnorm DIN EN 15650 sowie der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Ziel ist es, die Betriebssicherheit und den Funktionserhalt der Anlagen im Brandfall zu gewährleisten, die CE-Konformität der eingesetzten Bauteile nachzuweisen und die Betreiberverantwortung im Sinne der bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu erfüllen. Eine lückenlose Dokumentation sichert damit die Einhaltung aller Brandschutzanforderungen und gesetzlichen Auflagen im Gebäudebetrieb.
Brandschutzklappen, Rauchklappen und Ventile
- Normen und Regelwerken
- Europäische Technische Bewertung
- Europäisches Bewertungsdokument
- Technische Produktdokumentation
- Montage-, Einbau- und Betriebsanleitung
- Einbauanleitung
- Wartungsanleitung für Brandschutzklappen
- Konformitätserklärung
- Dokumentenübersicht
- Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
- Brandschutzklappen
- Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung
- Konformitätsbestätigung
- Brand- und Rauchschutzabschlüsse
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit (Construction Products) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung gemäß EU-Bauprodukteverordnung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2024/3110; Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Herstellerangaben und Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle / Notified Body |
| Praxis-Hinweise | Dient dem Betreiber als CE-Konformitätsnachweis und ist bei behördlichen Prüfungen (Brandschutz, Bauaufsicht) vorzulegen. |
Erläuterung
Dieses Zertifikat bestätigt, dass das Bauprodukt (z.B. eine Brandschutzklappe) den harmonisierten technischen Spezifikationen entspricht und unter ständiger Fertigungskontrolle hergestellt wird. Es wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle ausgestellt, nachdem die Werkseigenen Produktionskontrolle und eine Prüfung durch Dritte nachgewiesen wurden. Das Dokument enthält eine Übersicht aller wesentlichen Leistungsmerkmale – etwa Feuerwiderstandsklassen oder Leckageklassen – und dokumentiert damit, dass Herstellerangaben durch die Stelle geprüft wurden. Für den Gebäude- und Anlagenbetreiber ist dieses Zertifikat obligatorischer Bestandteil der technischen Gebäudeakte. Es belegt die CE-Konformität des Produkts und muss bei Abnahmen und Brandschutzprüfungen vorgelegt werden, um die Einhaltung der Bauproduktvorgaben und somit die Betriebssicherheit nachzuweisen.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertet die Leistung eines Bauprodukts, das nicht vollständig durch eine harmonisierte Norm abgedeckt ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und Werkstoffdaten |
| Verantwortlich | Hersteller / Technische Bewertungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Wird zur CE-Kennzeichnung genutzt, wenn keine harmonisierte Norm vorliegt. Für FM ist die ETA ein Primärnachweis für Material- und Funktionsqualität. |
Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein alternatives Bewertungsverfahren für Bauprodukte ohne vollständige harmonisierte Norm. Nach den Vorgaben der EU-Bauproduktenverordnung darf ein Hersteller nur dann eine Leistungserklärung ausstellen, wenn eine entsprechende harmonisierte Norm vorhanden oder eine ETA beantragt wurde. Die ETA wird von einer benannten Technischen Bewertungsstelle auf Basis eines zugehörigen europäischen Bewertungsdokuments (EAD) erstellt. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Produktaufbau, Materialeigenschaften sowie die Ergebnisse aller relevanten Prüfungen (z. B. Feuer- und Rauchtests) und eine Einstufung in Leistungskennwerte. Zudem werden Angaben zur Dauerhaftigkeit, Wartung und zu Anwendungsbereich gemacht. Für den Betreiber bedeutet eine vorhandene ETA, dass die Bauprodukteigenschaften unabhängig bewertet und dokumentiert sind – sie dient damit als maßgeblicher Nachweis für die Qualität und Leistungsfähigkeit des Produkts, wenn keine Standardnorm existiert.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Grundlage für die Europäische Technische Bewertung; definiert Prüf- und Bewertungsverfahren für Bauprodukte ohne harmonisierte Norm. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2024/3110; Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Prüfmethoden für Feuer-, Rauch- und Dichtheitsverhalten |
| Verantwortlich | Europäische Organisation für Technische Bewertungen (EOTA) |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Dokumentation, wird meist vom Hersteller beigefügt; im FM-Bereich dient es als Nachweis für Qualitätssicherung und Audits. |
Erläuterung
Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) ist die Grundlage für die Erstellung einer ETA. Es definiert für einen bestimmten Produkttyp die zugrunde liegenden Prüfverfahren, Bewertungsparameter und Klassifizierungskriterien. Beim Beispiel der Brandschutzklappen legt das EAD etwa fest, wie der Feuer- und Rauchwiderstand zu prüfen ist und wie Leistungsklassen festgelegt werden. EADs werden durch EOTA veröffentlicht und vom Hersteller herangezogen. In der Praxis erhält der Facility Manager die EAD häufig zusammen mit den CE-Unterlagen: Es dient dann als Referenz, um nachvollziehen zu können, nach welchen Kriterien das Produkt geprüft und bewertet wurde. In Audits und Zertifizierungen unterstützt das EAD als Nachweisdokument die Qualitätssicherung der Produkteigenschaften.
Technische Produktdokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Produktdokumentation (z. B. Datenblätter, Prüfberichte, Zulassungsunterlagen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Umfassende Beschreibung der bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Produkts. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Technische Produktkennwerte |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Zwingender Bestandteil der Gebäudeakte; wird für Nachrüstungen und Wartungsfreigaben herangezogen. |
Erläuterung
In der technischen Produktdokumentation sind alle relevanten Informationen zu dem Bauprodukt zusammengestellt. Dazu gehören Auszüge aus Datenblättern, detaillierte Konstruktions- und Materialbeschreibungen, Angaben zu Leistungskennwerten sowie alle einschlägigen Prüfberichte (z. B. Feuerwiderstandstests nach DIN EN 1366-2 oder Leckageprüfungen). Auch die Produktklassifizierung (z. B. Feuerwiderstandsklasse EIxx) und etwaige Zulassungsnummern (z. B. AbZ-Nummern des DIBt) sind enthalten. Nach der BauPVO muss der Hersteller diese Unterlagen bereitstellen. Für das Facility Management sind sie essenziell: Sie liefern die Grundlage für alle späteren Rückschlüsse auf Einbau- und Betriebsbedingungen, für Planungen etwaiger Nachrüstungen und für die Freigabe von Wartungsarbeiten. Zudem werden sie meist vollständig in die Gebäudeakte übernommen, um bei behördlichen Kontrollen oder technischen Gutachten als Referenz zu dienen.
Montage-, Einbau- und Betriebsanleitung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Montage-, Einbau- und Betriebsanleitung für Brandschutz- und Rauchschutzklappen |
| Zweck & Geltungsbereich | Regelt die sachgerechte Installation, den Betrieb und die Prüfung der Anlagen nach bauaufsichtlichen Zulassungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | MVV TB (2017/1) Teil D 3.3.3.1; DIN EN 15650 |
| Schlüsselelemente | • Einbauvorschriften |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Wartungsverträge und Betreiberunterweisungen; dient als Prüfreferenz bei Brandschutzinspektionen. |
Erläuterung
Die Montage-, Einbau- und Betriebsanleitung wird vom Hersteller für jede Brandschutz- und Rauchschutzklappe herausgegeben. Sie ermöglicht den korrekten Einbau sowie den sicheren und effizienten Umgang mit dem Produkt. In dieser Anleitung sind alle wesentlichen Vorgaben festgelegt: zum fachgerechten Einbau (z. B. Montagebedingungen für Wand- oder Deckeneinbau, erforderliche Dichtungssysteme, Befestigungsart), zur Inbetriebnahme (Funktionsprüfung bei Übergabe) sowie zu den vorgeschriebenen Prüf- und Wartungsintervallen. Weiterhin enthält sie Hinweise zur Reinigung und Schmierung sowie ausführliche Bedien- und Sicherheitshinweise für das Anlagenpersonal. Für den Betreiber bildet diese Anleitung die Basis für Wartungsverträge und Schulungsunterlagen: Sie dient Technikern als verbindliche Arbeitsgrundlage und Prüfreferenz, wenn beispielsweise im Rahmen einer Brandschutzinspektion oder einer behördlichen Abnahme die korrekte Installation und der ordnungsgemäße Betrieb nachzuweisen sind.
Einbauanleitung (Montageanleitung für Brandschutzklappen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Einbauanleitung für Brandschutzklappen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der fachgerechten Montage gemäß den Anforderungen der Produktprüfung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15650 |
| Schlüsselelemente | • Montagebedingungen (Wand-, Deckenmontage) |
| Verantwortlich | Hersteller / Montagebetrieb |
| Praxis-Hinweise | Wird als Grundlage für die Abnahme und für spätere Prüfungen nach VDI 3819 verwendet. |
Erläuterung
Die Einbauanleitung fokussiert ganz auf den physischen Einbau der Brandschutzklappe. Sie stellt sicher, dass die Klappe genau so montiert wird, wie sie im Feuerwiderstandstest geprüft wurde. Typischer Inhalt sind genaue Angaben zum Einbauort (Wand-, Decken- oder Bodeneinbau) und zum Wandaufbau (z. B. Massivwand oder Leichtbauwand) sowie zu den benötigten Abdichtungen und Befestigungsarten. Oft sind Maßangaben zu Spaltmaßen, Einbaumaßen und Feuerwiderstandsfugen enthalten. Zudem wird üblicherweise ein Montageprotokoll beigelegt, in das der Errichter alle kritischen Montageparameter einträgt. Diese Einbauanleitung bildet die Basis für die formale Abnahme der Anlage: Nur wenn die Klappe nach den im Prüfzeugnis spezifizierten Bedingungen eingebaut ist, entsprechen ihre im Betrieb erzielten Leistungswerte den Anforderungen. Sie wird daher auch bei späteren Folgeprüfungen nach VDI 3819 oder technischen Audits zur Verifizierung herangezogen.
Wartungsanleitung für Brandschutzklappen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanleitung für Brandschutzklappen |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der Prüffristen, Wartungsmaßnahmen und Funktionsprüfungen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15650; VDI 3819; MVV TB |
| Schlüsselelemente | • Funktionsprüfung und Inspektionszyklen |
| Verantwortlich | Hersteller / Wartungsunternehmen |
| Praxis-Hinweise | Wird in die Wartungsplanung des CAFM-Systems integriert; relevant für Betreiberverantwortung und Brandschutzberichte. |
Erläuterung
Die Wartungsanleitung definiert alle erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für die Brandschutzklappen. Sie legt die Prüffristen fest (in der Regel mindestens einmal jährlich) sowie die konkreten Arbeiten, die bei den Kontrollen auszuführen sind. Dazu gehören Funktionsprüfungen (Öffnen/Schließen der Klappe, Auslöseschaltungen), die Schmierung beweglicher Teile, die Reinigung von Führungen und Dichtflächen sowie gegebenenfalls Dichtheitskontrollen. Zudem müssen alle festgestellten Mängel und durchgeführten Korrekturen sorgfältig dokumentiert werden. Nach DIN EN 15650, VDI 3819 und den Vorschriften der MVV TB sind diese regelmäßigen Prüfungen durch eine befähigte Person ausdrücklich vorgeschrieben. Im Facility Management wird die Wartungsanleitung in das elektronische Wartungsmanagement (CAFM) übernommen und dient als Grundlage für Instandhaltungspläne. Sie unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung seiner Verantwortung und liefert Nachweise für den Zustand und die Prüfdokumentation der Anlage (z. B. in Brandschutzberichten oder Audits).
Konformitätserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung – Bauprodukt |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung des Herstellers, dass das Produkt alle zutreffenden EU-Anforderungen erfüllt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Herstellername und Produktbezeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Zwingend erforderlich für CE-Kennzeichnung und Abnahme; wird bei Behördennachweis oder Audit regelmäßig geprüft. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung ist eine vom Hersteller ausgestellte schriftliche Bestätigung, dass das Bauprodukt sämtliche relevanten EU-Vorschriften und harmonisierten Normen erfüllt. In dieser Erklärung werden der Name des Herstellers, die Produktkennung sowie die angewandten technischen Regeln und Normen aufgeführt. Sie bezieht sich auf die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle und ggf. die Prüfungen durch eine notifizierte Stelle. Wesentliches Element ist das CE-Zeichen: Nur mit einer gültigen Konformitätserklärung darf der Hersteller das CE-Kennzeichen anbringen. Für den Betreiber ist die Konformitätserklärung ein Pflichtdokument bei der Abnahme von Baumaßnahmen und bei behördlichen Prüfungen. Sie belegt rechtssicher, dass das Produkt nach EU-Vorgaben zugelassen wurde. Ein Fehlen oder Fehler in der Erklärung kann zu rechtlichen Problemen führen und die Haftung des Betreibers beeinträchtigen, daher wird dieser Nachweis in Audits und Bauabnahmen stets eingesehen.
Leistungserklärung– Bauprodukte / Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Konformität von Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen oder Brandschutzventilen mit der EU-Bauprodukteverordnung (CPR). |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Verordnung (EU) 2024/3110, EU 305/2011 (CPR), DIN 18421, DGUV-I 208-026, DIN 18379, DIN 18381, DIN 18385, DIN 18386. |
| Schlüsselelemente | - Produktbezeichnung und Klassifizierung (z. B. EI 120 S) |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte und Nachweis gegenüber Bauaufsichtsbehörden; wird mit CE-Kennzeichnung ausgeliefert. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung ist ein zwingendes EU-Dokument für harmonisierte Bauprodukte gemäß BauPVO (Anhang III). Sie dokumentiert die Leistung des Bauprodukts hinsichtlich seiner wesentlichen Merkmale (z. B. Feuerwiderstandsklasse, Luftdurchlässigkeit oder Ansprechverhalten) und stellt die Konformität mit den geltenden Normen sicher. Zu den Inhalten gehören ein eindeutiger Produktkenncode und Verwendungszweck, Angaben zum Hersteller (Name, Adresse), Beschreibung des Systems zur Leistungsbewertung sowie die Referenz der harmonisierten Norm oder des Europäischen Bewertungsdokuments und die ermittelten Leistungsklassen. Die Leistungserklärung wird vom Hersteller erstellt und unterzeichnet, der damit für die Richtigkeit der Angaben haftet. Mit ihr wird die CE-Kennzeichnung des Produkts begründet.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das verwendete Bauprodukt in einem spezifischen Bauvorhaben gemäß bauordnungsrechtlichen Vorgaben zulässig ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Hamburgische Bauordnung (HBauO) § 20 ff., DIN 18421 (ATV VOB/C). |
| Schlüsselelemente | - Produktidentifikation und Einbauort |
| Verantwortlich | Hersteller / Planer / Bauherr (im Abstimmungsfall DIBt oder Bauaufsicht) |
| Praxis-Hinweise | Erforderlich bei nicht harmonisierten Bauprodukten oder projektspezifischen Sonderlösungen ohne allgemeine Zulassung. Bestandteil der Bauakte. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis (auch „Zustimmung im Einzelfall“) ist laut § 20 HBauO erforderlich, wenn für ein Bauprodukt keine technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegen oder das Produkt von den Vorschriften wesentlich abweich. In einem solchen Fall prüft die Bauaufsichtsbehörde (oft in Abstimmung mit dem DIBt) die sichere Anwendbarkeit des Produkts. Ein positiver Bescheid bescheinigt, dass das Produkt im konkreten Bauvorhaben verwendet werden darf. Diese Zustimmung gilt in der Regel nur für das jeweilige Bauprojekt und muss vor Baubeginn eingeholt werden.
Produktspezifikation – Brandschutzklappen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktspezifikation – Brandschutzklappen |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition der technischen Eigenschaften, Dimensionen und Leistungsparameter der Brandschutzklappen gemäß DIN EN 15650. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15650, DIN 18379, DIN 18380. |
| Schlüsselelemente | - Abmessungen, Temperaturklasse, Druckbereich |
| Verantwortlich | Hersteller / TGA-Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Dient der Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit bei Inbetriebnahme und Wartung. |
Erläuterung
Die Produktspezifikation fasst alle relevanten technischen Daten der Brandschutzklappe zusammen. Sie basiert auf der europäischen Norm DIN EN 15650, die Anforderungen und Prüfverfahren für Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen festlegt. Darin sind die Einstufungen nach Feuerwiderstandsklassen (z. B. EI 30, EI 60, EI 90), Luftdurchlässigkeitsklassen, zulässige Temperaturbereiche sowie Materialeigenschaften definiert. Die Spezifikation umfasst Maße, Gewicht und Materialangaben sowie die Art der Auslöseeinrichtung (z. B. Federkraft oder thermoelektrischer Auslöser). Sie dient den Fachplanern als Planungsgrundlage und bildet die Basis für Wartung und Ersatzteilmanagement.
Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung (abP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfzeugnis (abP) – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Bauprodukt einer anerkannten Prüfserie unterzogen und bauaufsichtlich anerkannt ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Hamburgische Bauordnung (HBauO) § 21, DIBt-Richtlinien, DIN 18421. |
| Schlüsselelemente | - Prüfnummer und Prüflabor |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüfamt / DIBt |
| Praxis-Hinweise | Wird in der Bauproduktakte geführt und dient als Voraussetzung für CE- oder Ü-Kennzeichnung. |
Erläuterung
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist ein Verwendbarkeitsnachweis für ungeregelte Bauprodukte. Es wird ausgestellt, wenn zwar anerkannte Prüfverfahren existieren, jedoch keine allgemeine Zulassung vorliegt. Das Prüfzeugnis dokumentiert, dass die Brandschutzklappe in anerkannten Feuer- und Dichtheitsprüfungen (z. B. nach EN 1366-2) getestet und für den Einsatz freigegeben wurde. Enthalten sind u. a. Angaben zu Prüfnummer, Prüflabor und Ergebnis sowie Hinweise zu Geltungsdauer und Einsatzbereich. Zusammen mit der CE- bzw. Ü-Kennzeichnung belegt das abP die Übereinstimmung mit den bauaufsichtlichen Anforderungen.
Konformitätsbestätigung – Montage von Brandschutz- und Rauchschutzklappen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Konformitätsbestätigung – Montage |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Brandschutz- oder Rauchschutzklappen gemäß den bauaufsichtlich genehmigten Regeln und Montageanweisungen installiert wurden. |
| Relevante Regelwerke/Normen | MVV TB (2017/1), DIN 18379, DIN 18381. |
| Schlüsselelemente | - Typ und Einbauort der Klappe |
| Verantwortlich | Installationsunternehmen / TGA-Fachfirma |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Abnahmeunterlagen und Voraussetzung für die spätere Wartung. |
Erläuterung
Die Konformitätsbestätigung Montage ist ein Nachweis des ausführenden Fachunternehmens, dass die Brandschutz- oder Rauchschutzklappe fachgerecht eingebaut wurde. Darin werden Typ und genaue Lage der Klappe sowie die eingesetzten Abdichtungs- und Befestigungssysteme dokumentiert. Ebenfalls wird bestätigt, dass die Montage gemäß den Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung, den Herstellervorgaben und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erfolgt ist. Die Bestätigung wird vom verantwortlichen Installateur mit Firmenstempel unterschrieben und ergänzt die Abnahmeunterlagen der Anlage.
Wartungsanleitung – Brand- und Rauchschutzabschlüsse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanleitung – Brandschutz- und Rauchschutzabschlüsse |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der regelmäßigen Inspektion und Funktionsprüfung gemäß Herstellervorgaben und bauaufsichtlichen Bestimmungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | MVV TB (2017/1), DGUV-I 208-026, DIN EN 15650, DIN 18379. |
| Schlüsselelemente | - Prüffristen (halbjährlich/jährlich) |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber / Wartungsfirma |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des Wartungsvertrags und Grundlage für den rechtssicheren Betrieb nach BetrSichV. |
Erläuterung
Die Wartungsanleitung legt die Vorgaben für die periodische Instandhaltung der Brandschutz- und Rauchschutzklappen fest. Sie gibt Prüffristen (in der Regel halbjährlich oder jährlich) und Prüfkriterien vor sowie Verfahren für Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen, Reinigungs- und Schmiermaßnahmen. Nach DGUV-Information 208-026 und den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung müssen alle sicherheitsrelevanten Bauteile regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. In der Anleitung sind auch Hinweise zu Verschleißteilen und Einstellarbeiten aufgeführt. Alle durchgeführten Prüfschritte sind in einem Wartungsprotokoll zu dokumentieren und bilden die Grundlage für die Erfüllung der Betreiberpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Genehmigung (abZ / abG)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. Bauartgenehmigung (abG) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauaufsichtlichen Anerkennung eines Bauprodukts oder einer Bauart, sofern kein harmonisierter Standard vorliegt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Hamburgische Bauordnung (HBauO) §§ 20–22, DIN 18384, DIBt-Richtlinie. |
| Schlüsselelemente | - Zulassungsnummer und Produktbezeichnung |
| Verantwortlich | DIBt / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss auf der Baustelle vorliegen; Bestandteil der technischen Nachweise für Bauaufsicht und Brandschutzprüfung. |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. Bauartgenehmigung (abG) ist ein Genehmigungsdokument, das vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt wird, wenn für ein Produkt kein harmonisierter Standard existiert. Für spezielle Brandschutzklappen (z. B. in feuerwiderstandsfähigen Unterdecken oder Industrieabluftleitungen) existiert oft keine Anwendung der Norm DIN EN 15650; hier ist eine abZ erforderlich. Die Zulassung enthält eine amtliche Zulassungsnummer, eine ausführliche Produktbeschreibung, die genehmigten Anwendungsfälle sowie die Geltungsdauer. Sie beruht auf zugrunde liegenden Prüfberichten und Vergleichsnachweisen. Produkte mit abZ müssen mit dem Ü-Zeichen versehen sein. Die Zulassung ist auf der Baustelle bereitzuhalten und Teil der Abnahmeunterlagen.
