Argon‑Löschanlagen
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Argon‑Löschanlagen
Argon-Löschanlagen sind hochentwickelte stationäre Brandschutzsysteme, die durch die Flutung von Schutzräumen mit Inertgas die Verbrennung wirksam unterbrechen. Ihr Einsatz ist insbesondere in sensiblen Bereichen wie IT-Rechenzentren, Archiven, Bibliotheken und Laboratorien unverzichtbar, da herkömmliche Löschmethoden mit Wasser oder Schaum dort erhebliche Schäden verursachen würden. Für das Facility Management in Deutschland erfordert der sichere Betrieb dieser Anlagen die konsequente Beachtung europäischer Bauproduktenvorgaben, nationaler Bauordnungen und arbeitsschutzrechtlicher Standards. Eine vollständige Dokumentation – von Bescheinigungen und Zulassungen über technische Unterlagen bis hin zu Prüf- und Wartungsnachweisen – gewährleistet Rechtssicherheit, Betriebssicherheit und den Schutz von Sachwerten und Personen über den gesamten Gebäudelebenszyklus hinweg.
Leistungsbeständigkeitszertifikat (Certificate of Constancy of Performance)
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Bestätigung, dass Bauprodukte wie Argon Flaschen, Ventile und Rohrleitungskomponenten die harmonisierten Produktanforderungen erfüllen. |
| Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 2024/3110, Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktart und Anwendungsbereich • Angaben zur Zertifizierungsstelle • deklarierte Leistungsklassen • Gültigkeit und Version |
| Verantwortliche Stelle | Notifizierte Stelle / Produktzertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE Kennzeichnung; für behördliche Genehmigungen und die FM Dokumentation erforderlich. |
Erläuterung:
Das Leistungsbeständigkeitszertifikat dokumentiert, dass die Produktion der Löschanlage die deklarierten Leistungseigenschaften konstant einhält. Die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 verpflichtet notifizierte Stellen, die Leistung und die Beständigkeit der Produkte zu bewerten und zu überwachen[2]. Stellt die Stelle im Rahmen der Erstinspektion oder der laufenden Überwachung fest, dass der Hersteller die Leistungsbeständigkeit nicht sicherstellt, muss sie Korrekturmaßnahmen verlangen und darf das Zertifikat nicht ausstellen oder muss es entziehen[2]. Für Facility Manager dient das Zertifikat als Nachweis der Einhaltung EU‑weiter Produktanforderungen und ist Voraussetzung für die CE‑Kennzeichnung und die Genehmigung durch die Bauaufsicht.
Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP)
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Herstellererklärung zu den Leistungseigenschaften des Produkts gegenüber den harmonisierten technischen Spezifikationen. |
| Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 305/2011, Verordnung (EU) 2024/3110, DIN 18379 bis DIN 18386 (VOB/C) |
| Schlüsselelemente | • Wesentliche Merkmale (z. B. Druck, Festigkeit, Durchfluss) • erklärte Werte • eindeutige DoP Nummer • CE Kennzeichnung |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss archiviert und auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden; Nummer ist mit der Produktkennzeichnung verknüpft. |
Erläuterung:
Die DoP ist das Herzstück der technischen Produktinformation. Gemäß der Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 muss sie Angaben zum Produkttyp, zum anzuwendenden Konformitätsbewertungssystem, zu der verwendeten harmonisierten Norm oder Europäischen Technischen Bewertung, zum Verwendungszweck und zu den wesentlichen Merkmalen mit den entsprechenden Leistungswerten enthalten[3]. Der Hersteller übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für die Übereinstimmung der erklärten Leistung und die Erfüllung der Anforderungen[3]. Facility Manager benötigen die DoP für technische Prüfungen, Vergabeverfahren und als Bestandteil der CE‑Dokumentation.
EU‑Konformitätserklärung
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Bescheinigung des Herstellers, dass das Produkt sämtliche einschlägigen EU Richtlinien und Normen einhält. |
| Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Herstellerangaben • angewandte Normen und Richtlinien • unterschriebene Erklärung |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Wird in Ausschreibungs und Abnahmeunterlagen verlangt. |
Erläuterung:
Die EU‑Konformitätserklärung (CE‑Konformität) bestätigt die Einhaltung aller relevanten EU‑Richtlinien und nationalen Normen, die über die Leistungserklärung hinausgehen. Sie wird in Deutschland in der Regel nach VOB/C verlangt und bildet eine rechtliche Absicherung für Bauherr und Betreiber.
Europäische Technische Bewertung / Bewertungsdokument
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Bereitstellung einer Leistungsgrundlage für Produkte, für die es keine harmonisierte Norm gibt. |
| Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 305/2011, Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Geltungsbereich der Bewertung • Gültigkeitsdauer • Leistungskennwerte |
| Verantwortliche Stelle | Notifizierte Stelle |
| Praxis-Hinweise | Ermöglicht die CE Kennzeichnung bei innovativen Komponenten ohne harmonisierte Norm. |
Erläuterung:
Erfolgt die Planung mit neuartigen Löschkomponenten, für die es noch keine harmonisierte Norm gibt, dient eine Europäische Technische Bewertung (ETA) als Grundlage. Sie wird durch eine notifizierte Stelle erstellt und gibt dem Facility Manager Rechtssicherheit bei der Verwendung solcher Komponenten.
Verwendbarkeitsnachweise und bauaufsichtliche Zulassungen
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Nachweis der nationalen Bauaufsichtsbehörden, dass Bauprodukte in sicherheitsrelevanten Anlagen bauordnungsrechtlich verwendet werden dürfen. |
| Regelwerke/Normen | Landesbauordnungen (HBauO/MBO), DIBt Zulassungen, Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) |
| Schlüsselelemente | • Produkt bzw. Systembeschreibung • Prüfnachweise • DIBt Zulassungsnummer |
| Verantwortliche Stelle | Antrag: Hersteller; Erteilung: DIBt |
| Praxis-Hinweise | Unverzichtbar für bauaufsichtliche Genehmigungen; gehört in die Betriebs und Wartungsdokumentation. |
Erläuterung:
In Deutschland reicht die EU‑Konformität allein nicht immer aus. Bei innovativen oder sicherheitsrelevanten Bauprodukten fordert die Landesbauordnung einen nationalen Verwendbarkeitsnachweis. Das DIBt erteilt dazu eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), wenn das Produkt den Anforderungen an Sicherheit, Umwelt‑ und Gesundheitsschutz entspricht[4]. Die Zulassung basiert auf der Musterbauordnung und den Landesbauordnungen und ist in der Regel fünf Jahre gültig[5]. Hersteller müssen umfassende technische Unterlagen vorlegen und die Übereinstimmung des Produkts mit den Zulassungsbedingungen über die gesamte Laufzeit sicherstellen[5]. Für Facility Manager ist die abZ ein zwingender Bestandteil der Genehmigungs‑ und Betriebsunterlagen.
Dokumentation „Gaslöschanlagen“
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Vollständiges technisches Dossier mit Konstruktions und Berechnungsunterlagen sowie Angaben zur Installation. |
| Regelwerke/Normen | DIN EN 15004 1 |
| Schlüsselelemente | • Rohrleitungs und Aufstellungspläne • Strömungs und Druckberechnungen • Düsenpläne • Dichtheitsnachweise der Räume |
| Verantwortliche Stelle | Errichter / Fachfirma |
| Praxis-Hinweise | Zentrales Referenzdokument für FM; Grundlage für Prüf und Wartungsarbeiten. |
Erläuterung:
Die Norm DIN EN 15004‑1 schreibt vor, dass Gaslöschanlagen anhand detaillierter Berechnungen und Zeichnungen dimensioniert werden müssen. Laut Fachliteratur zur Planung von Inergen‑Löschanlagen werden neben der Gefährdungsanalyse die Gasmenge, Rohrdimensionen und Düsenanordnung nach dieser Norm berechnet; die normative Dokumentation umfasst Anlagenpläne und technische Unterlagen[6]. Facility Manager bewahren diese Dokumentation als technische Referenz auf und nutzen sie bei Abnahmen, wiederkehrenden Prüfungen und Anpassungen.
Produktspezifische technische Unterlagen
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Prüfnachweise und Zertifikate für die Einbindung einzelner Bauprodukte in das Bauwerk. |
| Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Prüfberichte • Leistungs- und Belastungsklassen • Einschränkungen oder Auflagen |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller / notifizierte Stelle |
| Praxis-Hinweise | Zusammen mit der technischen Projektakte aufzubewahren; dient bei Inspektionen als Nachweis. |
Betriebsanweisung „Feuerlöschanlagen mit Gasen“
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Arbeits und Sicherheitshinweis für alle Personen, die in Räumen mit Gaslöschanlagen arbeiten oder diese betreten. |
| Regelwerke/Normen | DGUV Information 205 026 |
| Schlüsselelemente | • Funktionsbeschreibung der Anlage • Gefährdung durch Inertgas (Erstickungsgefahr) • Evakuierungsregeln • Persönliche Schutzausrüstung |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praxis-Hinweise | Muss an der Anlage ausgehängt und als Schulungsunterlage genutzt werden. |
Erläuterung:
Die DGUV‑Information 205‑026 verpflichtet den Arbeitgeber, eine schriftliche Betriebsanweisung für Gaslöschanlagen zu erstellen. Sie muss auf Angaben des Errichters basieren und alle Personen vor Aufnahme der Tätigkeit sowie mindestens jährlich über die Gefahren der Löschgase und die Schutzmaßnahmen unterweisen; die Unterweisung ist zu dokumentieren[7]. Die Betriebsanweisung wird am Einsatzort ausgehängt und dient als Grundlage für Übungen und Evakuierungspläne.
Betriebsbuch / Bedienungsanleitung „Gas- und Pulverlöschanlagen“
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Detaillierte Anleitung für Bediener, Techniker und Wartungspersonal zum sicheren Betrieb der Anlage. |
| Regelwerke/Normen | VdS 2240 |
| Schlüsselelemente | • Start /Stopp Prozeduren • Prüfintervalle • Störungs und Notfallmaßnahmen • Ersatzteillisten |
| Verantwortliche Stelle | Errichter / Betreiber / Wartungsfirma |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betriebsunterlagen im Facility Management; bei Servicearbeiten griffbereit halten. |
Erläuterung:
VdS‑Richtlinien wie VdS 2240 enthalten praxisnahe Vorgaben zur Gestaltung von Betriebsbüchern. Sie gewährleisten eine einheitliche Struktur mit klaren Anweisungen für den Normal‑ und Störfall, die Inspektionsintervalle und die Dokumentation von Eingriffen. Facility Manager nutzen das Betriebsbuch als zentrale Anleitung für das Bedien‑ und Wartungspersonal.
Unterweisungsprotokoll „Feuerlöschanlagen mit Gasen“
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Dokumentation der Durchführung von Schulungen und Einweisungen für Beschäftigte hinsichtlich der Anlagenbedienung und Gefahren. |
| Regelwerke/Normen | DGUV Information 205 026 |
| Schlüsselelemente | • Schulungsinhalte • Teilnehmerliste • Identität des Unterweisenden • Datum und Unterschriften |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Arbeitsschutzakte; Unterweisung regelmäßig (mindestens jährlich) wiederholen und dokumentieren. |
Erläuterung:
Das Unterweisungsprotokoll schließt die Lücke zwischen schriftlicher Anweisung und tatsächlicher Wissensvermittlung. Es dokumentiert, dass die Mitarbeitenden unterwiesen wurden und die Gefahr sowie das Verhalten im Alarmfall verstehen. Im Falle eines Unfalls dient das Protokoll als Nachweis der Sorgfaltspflicht.
Prüfbericht „Gaslöschanlagen“
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Dokumentation der regelmäßigen Überprüfung der Anlage hinsichtlich Funktionsfähigkeit und Sicherheit. |
| Regelwerke/Normen | DIN EN 17966, DIN EN 15004 1 |
| Schlüsselelemente | • Prüfumfang (Druckbehälter, Leitungssystem, Düsen, Meldeeinrichtungen) • Messwerte • festgestellte Mängel und Abhilfe • Unterschrift der Prüfperson |
| Verantwortliche Stelle | Fachkraft für Gaslöschanlagen |
| Praxis-Hinweise | Prüfberichte archivieren; dienen als Nachweis für Versicherer, Behörden und als Referenz für die nächste Prüfung. |
Erläuterung:
Die Normen DIN EN 15004‑1 und DIN EN 17966 verlangen wiederkehrende Prüfungen durch sachkundige Personen, um die jederzeitige Einsatzbereitschaft der Gaslöschanlage sicherzustellen. Der Prüfbericht dokumentiert den aktuellen Zustand und stellt sicher, dass festgestellte Mängel zeitnah behoben werden.
Prüfprogramm „Gaslöschanlagen“
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Festlegung von strukturierten Prüfintervallen, Prüfinhalten und Zuständigkeiten. |
| Regelwerke/Normen | DIN EN 17966, DIN EN 15004 1 |
| Schlüsselelemente | • Terminplanung • Prüfanweisungen • Verantwortliche Personen |
| Verantwortliche Stelle | Errichter / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Als Bestandteil des Wartungsplans im FM System hinterlegen; erleichtert die Einhaltung von Prüfpflichten. |
Erläuterung:
Ein definiertes Prüfprogramm verhindert, dass Prüfungen versäumt werden, und gewährleistet eine einheitliche Vorgehensweise. Der Facility Manager kann das Programm in das Wartungskalendarium integrieren und so gesetzliche Fristen sicher einhalten.
| Feld | Details |
|---|---|
| Zweck & Anwendungsbereich | Festlegung präventiver Wartungsmaßnahmen zur Sicherstellung der langfristigen Funktionsfähigkeit. |
| Regelwerke/Normen | DIN EN 17966, DIN EN 15004 1 |
| Schlüsselelemente | • Wartungsintervalle • Nachfüllprozesse für Argon • Austausch- und Instandsetzungsmaßnahmen |
| Verantwortliche Stelle | Errichter / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Serviceverträge; Anpassung an Herstellervorgaben und betriebliche Anforderungen. |
Erläuterung:
Ein Wartungsprogramm definiert die vorbeugenden Maßnahmen, um Alterung, Korrosion oder Leckagen vorzubeugen. Es legt fest, wann Druckbehälter zu prüfen, Dichtungen zu ersetzen oder Argon nachzufüllen sind. Dadurch wird die Betriebssicherheit erhöht und das Lebensende der Anlage verlängert.
