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Betriebliches Brandschutzhandbuch

Facility Management: Brandschutz » Betrieb » Brandschutzhandbuch

FM-Connect.com Network GmbH

Brandschutzhandbuch

Brände zählen zu den größten Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte in Gebäuden und Anlagen. Ein wirksamer betrieblicher Brandschutz schützt Leben, verhindert hohe Sachschäden und sichert die Betriebsabläufe. Die Einhaltung der Brandschutzvorschriften rettet nicht nur Leben, sondern vermeidet auch erhebliche finanzielle Schäden. Dieses Brandschutzhandbuch hat zum Ziel, alle relevanten Brandschutzmaßnahmen und -regelungen unseres Unternehmens systematisch zusammenzuführen. Es dient als zentrales Nachschlagewerk im Intranet und unterstützt Mitarbeiter*innen und Führungskräfte dabei, ihre Aufgaben im Brandschutz zu verstehen und umzusetzen.

Zielgruppe und Geltungsbereich: Das Handbuch richtet sich an alle Beschäftigten des Unternehmens sowie an externe Firmen, die auf dem Betriebsgelände tätig sind. Es gilt für sämtliche Betriebsbereiche am Standort mit einer Betriebsfläche von rund 60.000 m², einschließlich Produktionshallen, Fertigungseinrichtungen, Hochregallager, Prüflabore, Krananlagen, Bürobereiche und Außenanlagen.

Zentrales Nachschlagewerk Brandschutz

Ziele des Brandschutzes: Unser Brandschutzkonzept orientiert sich an den klassischen Schutzzielen des vorbeugenden Brandschutzes im Bau- und Arbeitsschutzrecht. Konkret bedeutet dies:

  • Verhinderung der Entstehung von Bränden: Alle Maßnahmen zielen darauf ab, Brände erst gar nicht entstehen zu lassen (z.B. durch sichere Prozesse, Auswahl nichtbrennbarer Materialien, regelmäßige Prüfungen und Wartungen).

  • Begrenzung der Ausbreitung von Feuer: Sollte dennoch ein Brand entstehen, verhindern bauliche und technische Vorkehrungen die rasche Ausbreitung des Feuers im Gebäude (Brandabschnitte, feuerbeständige Bauteile, automatische Löschanlagen etc.).

  • Begrenzung der Ausbreitung von Rauch: Rauch stellt für Menschen oft die größte Gefahr dar. Rauchabschnitte, Rauchabzüge und Lüftungskonzepte sorgen dafür, dass Rauch sich nicht unkontrolliert im Gebäude ausbreitet.

  • Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen: Flucht- und Rettungswege sind so gestaltet, dass sich alle Personen im Gefahrenfall schnell und sicher ins Freie begeben können. Besondere Personengruppen (z.B. mobilitätseingeschränkte Personen) werden dabei berücksichtigt.

  • Wirksame Löscharbeiten ermöglichen: Das Gebäude und die Anlagen sind so ausgestattet, dass die Feuerwehr wirksam löschen kann (ausreichende Zufahrten und Aufstellflächen, Löschwasserversorgung, Feuerwehrpläne, Wandhydranten etc.).

Diese fünf Schutzziele entsprechen den Vorgaben der Musterbauordnung und des Brandschutzkonzeptes: Gemäß § 14 MBO müssen Gebäude so geplant und betrieben werden, dass der Entstehung und Ausbreitung von Bränden vorgebeugt wird. Sie bilden den roten Faden für alle vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen im Betrieb.

Aufbau des Handbuchs: Das Handbuch ist in zwölf Hauptkapitel gegliedert, die den gesamten Brandschutzprozess im Unternehmen abdecken – von den rechtlichen Grundlagen über bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen bis zur Notfallorganisation und speziellen betrieblichen Risiken. Jedes Kapitel enthält praxisnahe Erläuterungen, konkrete Handlungsanweisungen sowie Verantwortlichkeiten. Ergänzend enthält der Anhang Vorlagen und Checklisten (z.B. Brandschutzordnung, Prüflisten, Schulungspläne, Formulare, Fluchtpläne) zur direkten Anwendung im Arbeitsalltag. Die Kapitelstruktur orientiert sich an etablierten Leitfäden wie der DGUV-Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ und der VdS-Richtlinie 2000 „Brandschutz im Betrieb“, die umfassende praxisgerechte Empfehlungen für den Brandschutz liefern.

Regelmäßige Überarbeitung: Der Brandschutz unterliegt technischen Weiterentwicklungen und rechtlichen Änderungen. Daher wird das Handbuch mindestens alle zwei Jahre oder bei wichtigen Änderungen fortgeschrieben und angepasst. Jede Änderung wird dokumentiert und archiviert. So stellen wir sicher, dass unser Brandschutzmanagement stets auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung, Normen und Stand der Technik ist.

Gesetzliche Grundlagen und Normen (Rechtlicher Rahmen)

Ein wirksamer betrieblicher Brandschutz fußt auf einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln und Normen. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, auf denen dieses Brandschutzhandbuch basiert. Alle betrieblichen Maßnahmen müssen im Einklang mit diesen Vorschriften stehen, um Rechtssicherheit herzustellen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Bauordnungsrecht und Industriebaurecht

Hamburgische Bauordnung (HBauO) und Musterbauordnung (MBO): Die Bauordnung schreibt grundlegende Anforderungen an den baulichen Brandschutz vor. § 14 MBO fordert z.B., dass Gebäude so beschaffen sind, dass die Entstehung eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert werden und im Brandfall die Rettung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Spezifische Bestimmungen (z.B. notwendige Fluchtwege, Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen, Anforderungen an Löschanlagen oder Brandmeldeanlagen) sind in der HBauO und ggf. in Sonderbauverordnungen (Industriebaurichtlinie für Industriebauten, VersammlungsstättenVO etc.) geregelt. Für unseren Maschinenbaubetrieb gelten insbesondere die Industriebaurichtlinie (da große zusammenhängende Hallen) und ggf. spezielle Auflagen aus Baugenehmigungen (z.B. Pflicht zur Installation von Sprinkleranlagen in Lagerbereichen über einer bestimmten Größe).

  • Sonderbauvorschriften: Bei besonderen Gebäudeteilen oder Nutzungen greifen zusätzliche Vorschriften. Beispiele: die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) für große Industriebauten (fordert u.a. Brandschutzkonzept, Brandabschnitte, technische Brandschutzeinrichtungen ab bestimmten Hallengrößen, ggf. Werkfeuerwehr), die Verordnung über Arbeitsstätten in Hochhäusern (bei Bürohochhäusern), oder die Versammlungsstättenverordnung (falls gelegentlich große Veranstaltungen stattfinden). Im vorliegenden Unternehmen sind insbesondere die Anforderungen der Industriebaurichtlinie relevant (z.B. automatische Löschanlagen für Hochregallager, Brandmeldeanlage für großflächige Produktionsbereiche).

Arbeitsstättenrecht (ArbStättV und Technische Regeln)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Die ArbStättV verpflichtet den Arbeitgeber, in Arbeitsstätten Vorkehrungen zur Verhütung von Bränden und zum Schutz der Beschäftigten im Brandfall zu treffen. § 4 Abs. 3 ArbStättV schreibt explizit vor, dass Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, zur Alarmierung und zur Brandbekämpfung zu ergreifen sind. Dies umfasst in der Praxis z.B. die Ausstattung mit Feuerlöschern, die Kennzeichnung von Fluchtwegen und das Erstellen einer Brandschutzordnung. Unsere Brandschutzordnung als zentrales Dokument des organisatorischen Brandschutzes leitet sich aus dieser Pflicht ab.

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: Diese konkretisiert die ArbStättV und gilt als anerkannter Stand der Technik. Sie macht u.a. Vorgaben zur Anzahl und Art von Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten) in Abhängigkeit von der Brandgefährdung, zur Anordnung und Kennzeichnung von Flucht- und Notausgängen sowie zur Ausbildung von Brandschutzhelfern. Beispielsweise legt ASR A2.2 fest, dass in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein müssen und deren Unterweisung alle 3 bis 5 Jahre zu wiederholen ist. Weiterhin nennt die ASR A2.2 Anforderungen an die Alarmierungseinrichtungen (z.B. Alarmierung über Lautsprecher oder Sirenen) und an das Verhalten im Brandfall. Alle im Betrieb umgesetzten Maßnahmen richten sich nach diesen technischen Regeln.

Unfallverhütungsvorschriften (DGUV)

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§ 22 Notfallmaßnahmen): Diese Vorschrift der Berufsgenossenschaften verpflichtet den Unternehmer, für Notfälle wie Brände Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere § 22 DGUV V1 verlangt, geeignete Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen und auszubilden. Damit besteht zwar keine direkte Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, aber sehr wohl die Verpflichtung, eine funktionierende betriebliche Notfallorganisation (mit ausreichenden Helfern, Unterweisungen, Übungen etc.) aufzubauen. Bei uns wird diese Forderung durch die Ausbildung von Ersthelfern, Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern umgesetzt.

Zusammenfassung Rechtsgrundlagen

In Summe stützt sich unser Brandschutzhandbuch auf dem deutschen Recht (Bauordnungsrecht, Arbeitsschutzrecht) und dem anerkannten Regelwerk (Technische Regeln, DGUV, DIN/VDE-Normen, VdS-Richtlinien). Dieses Fundament stellt sicher, dass alle Maßnahmen rechtssicher und fachgerecht sind. Im Zweifel gelten stets die aktuellen Gesetzes- und Regelwerkstexte – dieses Handbuch zitiert die wichtigsten Passagen und setzt sie in betriebliche Praxis um. Eine ausführliche Liste aller zugrunde gelegten Vorschriften findet sich in Anhang 8 (Quellenverzeichnis).

  • DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ (ehem. BGI 560): Diese Ende 2020 aktualisierte Informationsschrift bietet einen praxisnahen Leitfaden für den betrieblichen Brandschutz. Sie behandelt u.a. Brandursachen, Verantwortliche und Beteiligte, Grundlagen der Brandentstehung und -bekämpfung, bauliche/technische/organisatorische Maßnahmen sowie das Verhalten im Brandfall. Wir haben die Empfehlungen dieser DGUV-Information umfassend berücksichtigt – z.B. bei der Organisation der Brandschutzbeauftragten, bei Unterweisungsinhalten und bei Maßnahmen gegen häufige Brandursachen. Auch die vormals separate DGUV I 205-002 zu feuergefährlichen Arbeiten wurde in diese Schrift integriert, weshalb die Inhalte in unserem Handbuch ebenfalls abgedeckt sind.

  • DGUV Information 205-003 / vfdb Richtlinie 12-09/01: Dieses Regelwerk definiert Aufgaben, Qualifikation und Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Es ist quasi der „Stand der Technik“ für die Rolle des Brandschutzbeauftragten und wird von Aufsichtsbehörden herangezogen. Unsere Brandschutzorganisation orientiert sich daran, z.B. hinsichtlich der erforderlichen Ausbildung des Brandschutzbeauftragten und seiner Stellung im Betrieb.

Weitere relevante Vorschriften:

Brandschutzordnung nach DIN 14096: Die DIN 14096 legt Inhalt und Form von Brandschutzordnungen fest (Teil A: Aushang für alle, Teil B: für Beschäftigte, Teil C: für Brandschutzpersonal). Unsere betriebliche Brandschutzordnung entspricht dieser Norm und wird regelmäßig von einer fachkundigen Person geprüft und aktualisiert. Sie erfüllt sowohl gesetzliche Vorgaben als auch Anforderungen der Versicherung.

  • Anlagentechnische Normen: Alle Brandschutzanlagen im Betrieb entsprechen den einschlägigen DIN-Normen und VdS-Richtlinien. Beispiele: DIN 14675 für Aufbau und Betrieb der Brandmeldeanlage (BMA), DIN EN 54 (Teile der Brandmeldertechnik), DIN EN 12845 für automatische Sprinkleranlagen, DIN 14406 / EN 3 für tragbare Feuerlöscher, DIN EN 671 für Wandhydranten, DIN 14677 für Wartung von Feststellanlagen, VdS CEA 4001 (VdS-Richtlinie für Sprinkleranlagen, ergänzend zur EN 12845) usw. Ferner halten wir die Prüfvorschriften der Verordnung über Anlagen und Einrichtungen (PrüfVO) des Landes Hamburg ein – hierzu zählen regelmäßige Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen (BMA, Sprinkler, RWA, Sicherheitsbeleuchtung etc.) durch staatlich anerkannte Sachverständige. Kapitel 9 und Anhang 3 listen die Prüfintervalle und Zuständigkeiten detailliert auf.

  • Versicherungsvorschriften (VdS): Unser Feuerversicherer fordert die Einhaltung bestimmter Brandschutzstandards, die in VdS-Merkblättern niedergelegt sind. So gelten z.B. die VdS-Richtlinien 2000 „Brandschutz im Betrieb – Organisation, Aufgaben, Umsetzung“ als Maßstab für ein ganzheitliches Brandschutzmanagement. Ebenso relevant sind VdS 2047 (Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten), VdS 2036 (Musterformular „Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten“), VdS 2098 (Richtlinie für Brandmeldeanlagen) u.a. Wir erfüllen diese Vorgaben, indem wir z.B. ein Erlaubnisschein-Verfahren für Schweißarbeiten etabliert haben und Sprinkleranlagen stets nach VdS-Standards errichten lassen. Die enge Zusammenarbeit mit dem Versicherer (inkl. regelmäßiger Begehungen) gewährleistet, dass wir auch aus Sicht der Schadenverhütung optimal aufgestellt sind.

Brandschutzorganisation des Unternehmens

Ein schlüssiges Brandschutzkonzept erfordert eine klare Organisation mit definierten Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Kommunikationswegen. In diesem Kapitel wird beschrieben, wer im Unternehmen für welche Aspekte des Brandschutzes verantwortlich ist und wie die Brandschutzorganisation strukturiert ist. Dies umfasst sowohl die formalen Beauftragungen (Brandschutzbeauftragter etc.) als auch die Einbindung aller Mitarbeitenden in die Brandschutzkultur. Die nachfolgenden Regelungen basieren auf den Vorgaben der DGUV 205-001 und der vfdb-Richtlinie für Brandschutzbeauftragte.

Unternehmer und oberste Leitung

Die letztendliche Verantwortung für den Brandschutz liegt beim Unternehmer bzw. der Geschäftsführung. Er/Sie ist verpflichtet, für die Einhaltung aller Brandschutzmaßnahmen zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen (vgl. ArbSchG §3 und MBO). Die Geschäftsleitung unseres Unternehmens bekennt sich ausdrücklich zur Priorität des Brandschutzes und stellt sicher, dass organisatorische, bauliche und finanzielle Voraussetzungen geschaffen werden. Sie bestellt erforderliche Beauftragte schriftlich und überwacht deren Tätigkeit. Zudem hat die Geschäftsführung einen Brandschutzverantwortlichen der obersten Leitung benannt (i.d.R. ein Mitglied der Geschäftsführung), der intern als Ansprechpartner fungiert und dem der Brandschutzbeauftragte direkt zugeordnet ist. So wird sichergestellt, dass Brandschutzbelange auf Leitungsebene das nötige Gewicht haben.

Brandschutzbeauftragter (BSB)

Das Unternehmen hat einen qualifizierten betrieblichen Brandschutzbeauftragten bestellt. Der BSB ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte fachkundige Person, die diesen in allen Fragen des Brandschutzes berät und unterstützt. Im vorliegenden Unternehmen handelt es sich um [Name/Funktion], der die anerkannte Ausbildung (vgl. DGUV I 205-003) absolviert hat und regelmäßig fortgebildet wird. Der BSB ist zentraler Ansprechpartner für sämtlichen vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz im Betrieb.

Hauptaufgaben des Brandschutzbeauftragten sind u.a.:

  • Beratung der Geschäftsleitung in Brandschutzfragen (bei Investitionen, Organisatorischem, Versicherungsfragen) und Erarbeitung von Brandschutzkonzepten.

  • Koordination und Überwachung aller Brandschutzmaßnahmen im Betrieb: von Wartungen an technischen Anlagen bis zu Räumungsübungen.

  • Erarbeitung und Pflege der Brandschutzordnung sowie weiterer brandschutzrelevanter Dokumente (Feuerwehrpläne, Alarmpläne, Unterweisungsunterlagen).

  • Durchführung bzw. Organisation von regelmäßigen Brandschutzbegehungen in allen Bereichen, inklusive Dokumentation von Mängeln und Nachverfolgung der Mängelbeseitigung.

  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich Brandgefahren (in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

  • Schulung und Unterweisung der Beschäftigten in Brandschutz sowie Sensibilisierung der Belegschaft für Brandschutz (z.B. durch Aushänge, Intranet-Mitteilungen über richtiges Verhalten im Brandfall).

  • Organisation und Auswertung von Evakuierungsübungen (gemeinsam mit Evakuierungshelfern).

  • Beratung bei Änderungen im Betrieb (Um- oder Neubauten, neue Anlagen, veränderte Nutzungen) im Hinblick auf Brandschutzauflagen – der BSB wird frühzeitig in Planungen einbezogen.

  • Kontaktpflege zu Behörden, Feuerwehr und Versicherern: Der BSB stimmt z.B. Feuerwehrpläne mit der Feuerwehr ab, begleitet behördliche Brandverhütungsschauen und informiert die Versicherung über besondere Risiken.

  • Dokumentation und Auswertung von Brandereignissen oder Beinahe-Bränden: Der BSB führt Brandmeldungen und Alarmierungen Buch, untersucht Brandursachen mit Fachleuten und leitet Verbesserungsmaßnahmen ein.

Der BSB ist organisatorisch direkt der Geschäftsleitung zugeordnet und in seiner Funktion weisungsfrei, d.h. er kann Missstände im Brandschutz jederzeit gegenüber der Leitung anzeigen. Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben steht ihm ausreichend Arbeitszeit zur Verfügung. Im Vertretungsfall (Urlaub/Krankheit) ist [Stellvertreter benennen] als stellvertretender Brandschutzbeauftragter benannt und entsprechend qualifiziert. Sollte intern nicht genügend Kompetenz vorhanden sein oder spezielle Projekte es erfordern, zieht das Unternehmen externe Brandschutz-Sachverständige hinzu (z.B. externe Brandschutzbeauftragte oder Fachplaner), um den hohen Standard zu halten.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Neben dem BSB spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine wichtige Rolle. Sie unterstützt nach ArbSchG den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, wozu auch der Brandschutz gehört. In unserem Unternehmen arbeitet die Sifa eng mit dem Brandschutzbeauftragten zusammen, insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung von Brandgefahren und der Entwicklung von Schutzmaßnahmen. Während der BSB primär die Spezialfragen des Brandschutzes abdeckt, sorgt die Sifa für die Integration in den allgemeinen Arbeitsschutz. Beide gemeinsam beraten den Arbeitsschutzausschuss.

Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer

Gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2 sind Mitarbeiter*innen als Evakuierungs- und Brandschutzhelfer zu benennen und zu schulen. Wir haben in allen Abteilungen genügend Helfer bestimmt, um im Notfall eine schnelle Räumung und erste Brandbekämpfung sicherzustellen. Pro Schicht und Gebäudeebene steht mindestens ein Evakuierungshelfer zur Verfügung; insgesamt sind derzeit [Zahl] Beschäftigte als Brandschutzhelfer ausgebildet (ca. X % der Belegschaft, damit über der geforderten 5 %-Quote). Diese Helfer kennen die örtlichen Gegebenheiten, unterstützen beim Alarmieren und Evakuieren und bedienen vorhandene Feuerlöscher in der Entstehungsbrandbekämpfung. Ihre Ausbildung umfasst theoretische Grundlagen (Brandklassen, Löschmittel, Verhalten) sowie praktische Löschübungen. Die namentliche Liste aller Helfer hängt aus (Alarm- und Evakuierungsplan) und ist im Intranet abrufbar. Die Brandschutzhelfer werden vom BSB betreut, regelmäßig unterwiesen und alle 3 Jahre fortgebildet.

Führungskräfte (Abteilungsleiter/Bereichsleiter)

Jede Führungskraft trägt Mitverantwortung für den Brandschutz in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sorgen dafür, dass die betrieblichen Brandschutzregeln eingehalten werden, Mängel unverzüglich gemeldet und behoben werden und Mitarbeiter an Unterweisungen teilnehmen. Im Ereignisfall stellen sie die Räumung ihrer Bereiche sicher (unterstützt durch Evakuierungshelfer) und führen Kontrollen durch, ob alle Personen evakuiert sind. Bereichsleiter unterstützen auch die Durchführung der regelmäßigen Brandschutzbegehungen und setzen die daraus resultierenden Maßnahmen in ihrem Bereich um.

Beschäftigte (Alle Mitarbeiter*innen)

Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, die Brandschutzordnung und betrieblichen Anweisungen zum Brandschutz zu befolgen. Insbesondere ist jede/r Mitarbeiter*in angehalten, Brandgefahren unverzüglich dem Vorgesetzten oder dem BSB zu melden, um präventiv tätig werden zu können. Beispiele: Defekte an Brandschutzeinrichtungen, brandgefährliche Zustände wie blockierte Fluchtwege, offen gehaltene Feuerschutzabschlüsse oder Funkenflug bei Arbeiten müssen sofort adressiert werden. Außerdem hat jeder Beschäftigte im Brandfall die Alarmierung und Evakuierung gemäß Kapitel 8 zu befolgen und bei Entstehungsbränden (sofern gefahrlos möglich) einen Feuerlöscher zu benutzen. Die Belegschaft wird hierzu regelmäßig unterrichtet, denn ein durchdachtes Brandschutzkonzept lebt von der Mitwirkung aller. Niemand sollte zögern, im Zweifel lieber einmal mehr den Alarm auszulösen bzw. einen Brand zu melden.

Betriebsarzt und Erste Hilfe

Der Betriebsarzt berät hinsichtlich vorbeugender medizinischer Maßnahmen (z.B. Ausstattung der Rettungsmittel bei Rauchgasvergiftungen) und bei der Planung der Ersten Hilfe im Brandfall (Zusammenarbeit mit Rettungsdienst). In jedem Brandalarmfall wird parallel zur Feuerwehr auch der betriebliche Sanitätsdienst bzw. Ersthelfer aktiv (siehe Alarmplan).

Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Wir unterhalten einen regelmäßigen Austausch mit der zuständigen Feuerwehr Hamburg. Bereits im Vorfeld wurden Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellt und der Feuerwehr übergeben. Mindestens einmal jährlich findet eine Objektbegehung mit der örtlichen Feuerwehr statt, bei der z.B. Zufahrten, Aufstellflächen und besondere Gefahrenstellen besprochen werden. Die Feuerwehr erhält Zugang über Feuerwehr-Schlüsseldepots an den Haupteingängen (nach DIN 14675 / DIN 14640 Vorgaben, mit Freischaltung im Brandfall). Im Alarmfall treffen sich die Einsatzkräfte und der Evakuierungshelfer der Pforte an der Brandmeldezentrale, wo der Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) und Laufkarten die betroffene Meldergruppe anzeigen. Die Zusammenarbeit ist in einem Alarmplan geregelt, der mit der Feuerwehr abgestimmt ist.

Brandschutzgremium / ASA

Intern ist das Thema Brandschutz im Arbeitsschutzausschuss (ASA) verankert. Der ASA tagt vierteljährlich und setzt sich aus Arbeitgebervertretung, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Brandschutzbeauftragtem, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsratsmitgliedern zusammen. Hier werden Unfälle, Beinahebrände, erkannte Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen auch im Brandschutz diskutiert. Zudem gibt es ein Brandschutz-Team unter Leitung des BSB, in dem alle wichtigen Stellen (Instandhaltung, Produktion, Lager, HSE-Management) vertreten sind. Dieses Team trifft sich alle 2 Monate, um operative Brandschutzthemen zu besprechen (z.B. Stand der Mängelbeseitigung, Vorbereitung von Übungen, besondere Brandrisiken bei anstehenden Arbeiten etc.). So wird bereichsübergreifend sichergestellt, dass Brandschutz kontinuierlich verbessert wird (KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess).

Dokumentation und Kommunikation:

Alle Ernennungen (Brandschutzbeauftragter, Helfer etc.) erfolgen schriftlich und sind dokumentiert. Organigramme im Anhang zeigen die Eingliederung der Brandschutzorganisation ins Unternehmen (z.B. Zuordnung des BSB direkt zur Geschäftsführung). Kommunikationswege – wer in welchem Fall informiert wird – sind in Meldeketten-Diagrammen festgelegt. Über wichtige Änderungen oder neu erkannte Gefahren informiert der BSB die Belegschaft per Rundmail oder Intranet-Mitteilung (z.B. „Safety Alert“ bei Brandbeinaheereignissen), um die Aufmerksamkeit hochzuhalten. Insgesamt gewährleisten wir so eine transparente und geübte Organisation, in der jeder seine Rolle im Brandschutz kennt und wahrnimmt.

Gefährdungsbeurteilung und Prävention von Brandrisiken

Grundlage aller präventiven Brandschutzmaßnahmen ist die systematische Gefährdungsbeurteilung der Brandrisiken im Betrieb. Nur wenn wir die potenziellen Brandgefahren unserer Anlagen, Prozesse und Materialien kennen, können wir geeignete Schutzmaßnahmen ableiten.

Identifikation von Brandgefahren

In jedem Betriebsbereich wurden im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (gemäß ArbSchG §5) auch die brandbezogenen Gefahren erfasst. Typische Brandursachen in Industriebetrieben sind z.B.: elektrische Defekte und Überlastung, Schweißarbeiten und offene Flammen, Funken (z.B. beim Schleifen), heißgelaufene Maschinen oder Lager, Reibung, unsachgemäßer Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen, menschliches Fehlverhalten (Rauchen, Feuer unbeaufsichtigt lassen) sowie äußere Einflüsse (Blitzschlag, Brandstiftung). Die DGUV-Information 205-001 listet genau diese häufigsten Brandursachen und betont zusätzlich die mangelnde Wartung/Instandhaltung als neuen wichtigen Faktor. Im Unternehmen wurden daher für Bereiche mit signifikanter Brandlast oder Zündquellen detaillierte Betrachtungen durchgeführt.

Beispielsweise:

  • In der Produktion: Prüfung der Maschinen auf potenzielle Überhitzung, Brennbarkeit von Kühlschmierstoffen, Vorhandensein von Zündquellen (z.B. Schweißarbeiten) etc.

  • Im Hochregallager: Analyse der Lagergüter (Papier, Holzpaletten, Kunststoffkisten – alle brennbar), der Verpackungsmaterialien, Ladegeräte für Flurförderzeuge (Brandgefahr durch Batterieladung) usw.

  • In Prüflaboren: Umgang mit entzündlichen Prüflingen oder Chemikalien, elektrische Lasten in Testaufbauten.

  • In Außenbereichen: Vegetationsbewuchs nahe Hallen (potenzielles Brennmaterial), abgestellte Container oder Fahrzeuge, möglicher Funkenflug bei Außenschweißarbeiten, Gefahr von Blitzschlag etc.

  • In Technikräumen: z.B. Brandrisiko in elektrischen Schaltanlagen, Serverräumen (Kurzschluss, Überhitzung), Heizungsanlagen (offene Flamme von Gas-Heizern).

Für diese und weitere Situationen wurden Gefährdungskataloge erstellt. Zusätzlich nutzen wir externe Statistiken und Erfahrungswerte: Laut IFS (Institut für Schadenforschung) sind elektrische Defekte und menschliches Fehlverhalten die häufigsten Brandursachen in Betrieben. Dieses Wissen fließt in unsere Priorisierung ein.

Bewertung der Brandgefährdung

Jede identifizierte Gefahr wurde hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit eines Brandes und des möglichen Schadensausmaßes bewertet (Risiko = Eintretenswahrscheinlichkeit × Schadenschwere). Bereiche wurden in Brandgefährdungsklassen eingeteilt: normale Brandgefährdung (Büros, Sozialräume), erhöhte Brandgefährdung (Werkstätten, Fertigung mit brennbaren Stoffen, Labore) oder hohe Brandgefährdung (Lager hoher Brennstoffmengen, Schweißarbeitsplätze, Bereiche mit leichtentzündlichen Stoffen). Entsprechend streng sind die Präventionsmaßnahmen gestaffelt. So ist z.B. in Bereichen mit hoher Gefährdung eine erhöhte Zahl von Brandschutzhelfern und Löschgeräten erforderlich.

Maßnahmenableitung (Stand der Technik)

Aus jeder identifizierten Gefahr leiten wir konkrete Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik ab. Dies geschieht i.d.R. in Form eines Brandschutzkonzeptes oder einer Brandfallmatrix für kritische Bereiche. Eine Brandfallmatrix analysiert mögliche Brandausbrüche in verschiedenen Bereichen und definiert jeweils, welche Schutzeinrichtungen ansprechen müssen und welche organisatorischen Reaktionen erfolgen. Ein einfaches Beispiel: Brand in Lagerzone A ⇒ automatischer Brandmelder löst Alarm aus, Sprinklergruppe A aktiviert, Lüftungsanlage schaltet ab, Feuerwehr und internes Notfallteam alarmiert, Evakuierung Bereich A+B etc. Solche durchdachten Szenarien helfen, nichts zu übersehen.

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Die Ergebnisse aller Brand-Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich dokumentiert (hinterlegt im Intranet im Bereich Arbeitssicherheit). Dort sind pro Bereich die Brandgefahren, die eingestuften Risiken und die vorhandenen bzw. noch umzusetzenden Maßnahmen aufgeführt. Der Brandschutzbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit aktualisieren diese Dokumente mindestens jährlich oder bei relevanten Änderungen. Insbesondere nach einem Brandereignis oder Beinahe-Brand wird die Bewertung überprüft und ggf. angepasst. Diese Dokumentation dient auch als Nachweis gegenüber Behörden/Versicherern, dass wir unseren Pflichten nachkommen.

Kontinuierliche Verbesserung

Brandgefahren können sich ändern (neue Maschinen, geänderte Prozesse, Umbaumaßnahmen). Deshalb ist die Gefährdungsbeurteilung kein einmaliger Akt, sondern Teil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP). Wir haben einen Meldemechanismus etabliert: Mitarbeiter*innen können über ein Formular („Unsicherheitsmeldung Brandschutz“) potenzielle Gefahren oder Beinaheunfälle anonym melden. Der BSB wertet diese aus und initiiert bei Bedarf Maßnahmen. Zudem werden externe Erkenntnisse (Brandereignisse in anderen Firmen der Branche, neue Vorschriften) einbezogen. Brandschutzübungen und Evakuierungsdrills werden anschließend nachbesprochen, um Lücken oder Verzögerungen aufzudecken – die Erkenntnisse fließen ebenfalls in die Optimierung der Brandschutzorganisation ein. So stellen wir sicher, dass wir proaktiv lernen, bevor ein echter Schaden entsteht.

Im Ergebnis dieses Prozesses liegt ein ganzheitliches Brandschutzkonzept vor, das bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen kombiniert, um die spezifischen Risiken unseres Maschinenbauunternehmens zu beherrschen. Die folgenden Kapitel 5–7 erläutern diese Maßnahmen im Detail (gegliedert nach den Säulen des vorbeugenden Brandschutzes: baulich, technisch, organisatorisch), gefolgt von Kapitel 8 zur Notfallplanung (abwehrender Brandschutz) und Kapitel 9–11 zu Instandhaltung, besonderen Bereichen und Ausbildung.

Vorbeugender baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz bildet die Basis der Brandprävention – er umfasst alle baulichen Maßnahmen, die die Entstehung eines Brandes verhindern oder im Ereignisfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzen. Baulicher Brandschutz ist weitgehend durch Bauordnungen und Normen vorgegeben; unsere Aufgabe ist es, diese Vorgaben in unseren Gebäuden konsequent umzusetzen und aufrechtzuerhalten.

In einem hoch technisierten Maschinenbau-Betrieb wie unserem sind insbesondere die folgenden Aspekte relevant:

  • Gebäudekonstruktion und Brandabschnitte: Unsere Betriebsgebäude in Hamburg (Produktionshallen, Lager, Bürotrakt) sind gemäß Brandschutzkonzept in mehrere Brandabschnitte unterteilt. Tragende und aussteifende Bauteile (Stützen, Decken, Wände) besitzen je nach Gebäudezone definierte Feuerwiderstandsklassen (F 30 bis F 90) entsprechend HBauO und Industriebaurichtlinie. Brandabschnittswände und -decken verhindern für eine bestimmte Zeit (mind. 90 Minuten zwischen Produktion und Lager) die Brandausbreitung auf angrenzende Bereiche. Wo Öffnungen notwendig sind (Türen, Tore, Durchbrüche für Leitungen), wurden diese mit entsprechend geprüften Abschottungen versehen. Die Einhaltung der Brandabschnittsbildung wird vom BSB überwacht, insbesondere nach Umbauten oder Nutzungsänderungen (keine unzulässigen Öffnungen!). In den Fertigungshallen wurde z.B. das Gebäude in Sektoren à ca. 2.500 m² durch Brandwände unterteilt, um die Gesamt-Brandlast zu begrenzen. Das Hochregallager (ca. 6.000 m² Grundfläche) bildet einen eigenen Brandabschnitt mit feuerbeständigen Wänden und automatischer Löschanlage. Für besondere Schutzbereiche wie Serverraum oder Gefahrstofflager wurden separate brandgeschützte Räume geschaffen (F 90-Wände rundum).

  • Baustoffe und Gebäudeklasse: Die verwendeten Baustoffe erfüllen die Anforderungen der Baustoffklassen nach DIN 4102 / EN 13501. Nichtbrennbare Baustoffe (A 1/A 2) wurden überall dort eingesetzt, wo konstruktiv möglich – z.B. für Dämmungen, Wand- und Deckenmaterialien in Hallen (Mineralwolle, Beton etc.), um die Brandlast der Gebäudehülle gering zu halten. Brennbare Baustoffe der Klassen B wurden nur verwendet, wo technisch notwendig (z.B. gewisse Bodenbeschichtungen), dann aber schwerentflammbar (B1). Im Hochregallager bestehen z.B. die Regalanlagen aus verzinktem Stahl (A 1), während das Dach aus nichtbrennbaren Sandwichpanelen mit Mineralwollkern gefertigt ist. Die Dächer der Hallen verfügen über eine flächige Rauchableitung (Lichtkuppeln als Rauchabzugsöffnungen) – dabei ist das Dachmaterial ebenfalls feuerbeständig, um Flugfeuer von außen standzuhalten. Unsere Gebäude fallen in Gebäudeklasse 5 (Betriebsgebäude großer Ausdehnung und Höhe > 7 m). Daher gelten erhöhte bauliche Brandschutzanforderungen, z.B. Anleiterbarkeit für die Feuerwehr, genügend Gebäudeausgänge etc., die alle berücksichtigt wurden.

  • Feuer- und Rauchschutzabschlüsse: Alle Verbindungsöffnungen zwischen Brandabschnitten sind mit geeigneten Türen, Toren oder Klappen ausgestattet. Beispielsweise trennen Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren und -tore) die Lagerhalle von der Fertigung (T90-Türen, teils automatisch schließend beim Alarm). In Bürobereichen sind Treppenhäuser als feuerbeständige Treppenraumabschlüsse ausgebildet, Türen mit Selbstschließern. Kritische Türen sind an die Brandmeldeanlage gekoppelt über Feststellanlagen: Diese halten Brandschutztüren offen für den Betriebsablauf, schließen sie jedoch im Brandfall automatisch. Solche Feststellanlagen sind gemäß DIN 14677 regelmäßig geprüft und bei Stromausfall schließen sie ebenfalls. Rauchschutzabschlüsse: Insbesondere in den langen Fluren der Bürotrakte verhindern Rauchschutztüren (RS-Türen) die Verrauchung des gesamten Flurs, indem sie im Brandfall zufallen. Auch in der Produktion sind einige Rauchschürzen unter der Decke angebracht, die im Alarmfall ausfahren, um Rauchabschnitte zu bilden und die Rauchabzugsanlagen zu unterstützen.

  • Flucht- und Rettungswege: Die bauliche Anlage der Fluchtwege ist lebenswichtig. Alle Arbeitsplätze im Unternehmen haben zwei unabhängige Rettungswege ins Freie oder in einen sicheren Bereich. Die maximalen Fluchtweglängen (gemäß ArbStättV und Industriebaurichtlinie) werden eingehalten – z.B. in den Fertigungshallen < 30 m bis zum nächsten Ausgang ins Freie oder in einen gesicherten Treppenraum. Türen in Fluchtwegen sind in Fluchtrichtung aufschlagend und jederzeit leicht zu öffnen (keine verschlossenen Notausgänge – Türen mit Panikverschlüssen nach EN 1125 in Versammlungs- und Kantinenbereichen). Gänge und Treppenhäuser, die als Fluchtweg dienen, bestehen aus nichtbrennbaren Baustoffen. Leitungsanlagen in Fluchtwegen sind auf das Minimum reduziert oder feuerwiderstandsfähig abgeschottet (z.B. Kabelkanäle E 30/E 90).

  • Kennzeichnung: Alle Rettungswege sind gemäß ASR A1.3 mit langnachleuchtenden Rettungszeichen und Richtungspfeilen gekennzeichnet. Notausgangstüren tragen gut sichtbare grüne Schilder „Notausgang“. Die Kennzeichnungen sind so angebracht, dass sie auch bei Rauch erkennbar bleiben (über Türhöhe). Zusätzlich sind Flucht- und Rettungspläne in jedem Bereich ausgehängt (Anhang 5 enthält die Pläne). Diese Pläne werden jährlich vom BSB aktualisiert. Bei baulichen Änderungen (z.B. Umbau eines Bereichs) wird der Fluchtplan sofort angepasst.

  • Beleuchtung: Für die sichere Nutzung der Rettungswege im Dunkeln ist eine anlagentechnische Ausstattung vorhanden (Sicherheitsbeleuchtung). Notbeleuchtung in Fluren, Treppen und Hallen sorgt mindestens 1 Stunde für Licht bei Stromausfall.

  • Räumliche Trennung besonderer Gefahren: Bereiche mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr sind baulich separiert. So befindet sich das zentrale Lager für Gefahrstoffe (Lacke, Lösungsmittel) in einem eigenen F 90-Raum mit Auffangwanne, abseits der Produktion. Ebenso ist der Kompressor- und Kesselraum getrennt von anderen Bereichen untergebracht, um die bei einem möglichen Brand entstehende Hitze oder Druckwelle zu kapseln.

  • Gebäudeausgänge und Anleiterstellen: Um im Notfall schnell ins Freie zu gelangen, besitzt jedes Gebäude ausreichend dimensionierte Ausgänge: z.B. Hallen mit mehreren Rolltoren, die im Alarmfall geöffnet werden können, sowie zusätzliche Fluchttüren an den Hallenseiten. Für die Feuerwehrrettung sind an den Fassaden Anleiterstellen gekennzeichnet (Aufstellpunkte für tragbare Leitern oder Hubrettungsfahrzeuge), insbesondere zu Fenstern der oberen Geschosse. Diese entsprechen den Vorgaben der Feuerwehr (z.B. keine Hindernisse im Aufstellbereich).

  • Feuerwehrzufahrt und Aufstellflächen: Die Betriebsstätte verfügt über ein gesichertes Zufahrtstor für die Feuerwehr an der Nordseite, das mit dem Generalschlüssel oder bei Brandalarm automatisch öffnet. Auf dem Werksgelände sind ausreichend breite Fahrwege (Mindestbreite 3,50 m, Durchfahrtshöhe 4 m) für Löschfahrzeuge freigehalten. Vor den Hallen sind an gekennzeichneten Stellen Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr ausgewiesen (roter Bodenanstrich „Feuerwehrzufahrt freihalten“). Diese Flächen sind so positioniert, dass alle Gebäudeteile innerhalb der geforderten Schlauchlänge (max. 60 m) erreichbar sind und dass Hubrettungsbühnen an die Anleiterstellen gelangen können. Die Einhaltung dieser Freihalteflächen wird konsequent kontrolliert (Parkverbot).

  • Löschwasserversorgung / Hydranten: Für den baulichen Brandschutz zählt auch die Löschwasserversorgung zur Infrastruktur. Auf dem Gelände befinden sich mehrere Unter- und Überflurhydranten an das städtische Wassernetz angeschlossen. Gemäß den Anforderungen der Feuerwehr Hamburg ist die Löschwassermenge ausreichend für einen Großbrand bemessen (mind. 1.600 L/min über 2 Stunden). Zusätzlich existiert ein unterirdischer Löschwasserbehälter mit 100 m³ als Reserve. Die Hydranten sind nach DIN 4066 beschildert (Schild B3) und werden regelmäßig durch die Werkfeuerwehr bzw. einen externen Prüfdienst geprüft und gespült. Innerhalb der Gebäude erleichtern Steigleitungen (nasse Steigleitung in den Treppenhäusern des Bürogebäudes, trockene Steigleitung im Hochregallager) den Löschangriff im Innern: In jedem Stockwerk bzw. in der Lagerhöhe befinden sich Wandhydranten. Damit ist ein schneller Löschangriff der Feuerwehr im Gebäude möglich, ohne lange Schlauchwege von außen.

  • Bauliche Instandhaltung und Kontrollen: Die beste bauliche Brandschutzplanung nützt wenig, wenn sie im Betrieb nicht erhalten wird. Daher finden regelmäßige bauliche Brandschutzkontrollen statt: Der Brandschutzbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit begehen halbjährlich alle Bereiche und prüfen bauliche Einrichtungen: Sind Brandschutztüren selbstschließend und unbeschädigt? Sind Brandschotts für Kabel/Leitungen intakt oder wurden neue Durchbrüche unsachgemäß offen gelassen? Ist die Fluchtwegbeschilderung vollständig und gut sichtbar? Solche Fragen sind Teil von Checklisten. Festgestellte Mängel (z.B. verkeilte Türen, defekte Türschließer, abmontierte Schilder) werden dokumentiert und umgehend abgestellt. Umbauten oder Installationen (z.B. neue Maschinen, neue Kabeltrassen) dürfen nur in Absprache mit dem BSB erfolgen, damit Brandschutzanforderungen (wie Nachbelegung von Brandschotts mit Brandschutzmasse) eingehalten werden. Im Rahmen der jährlichen Feuerbeschau der Behörde werden ebenfalls bauliche Aspekte überprüft; eventuelle Auflagen werden fristgerecht umgesetzt.

Zusammengefasst sorgt der vorbeugende bauliche Brandschutz dafür, dass ein Feuer möglichst begrenzt bleibt und Menschen sich in Sicherheit bringen können. Die baulichen Strukturen schaffen den Rahmen, in dem technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen effektiv greifen können.

Vorbeugender anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische (technische) Brandschutz umfasst alle technischen Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstungen, die der Brandmeldung, Brandausbreitungslimitierung, Brandbekämpfung oder Rettung dienen. In unserem hochindustrialisierten Betrieb kommt einer Vielzahl solcher Systeme eine wichtige Rolle zu. Dieses Kapitel beschreibt die im Unternehmen vorhandenen Brandschutzeinrichtungen und deren Funktionsweise, Wartung und Prüfung.

Brandmeldeanlage (BMA): Sämtliche Gebäude am Standort sind durch eine automatische Brandmeldeanlage geschützt. Die BMA wurde gemäß DIN 14675 geplant und installiert. Sie detektiert Brände frühzeitig und alarmiert automatisch die Feuerwehr und interne

  • Automatische Melder: In Büro- und Sozialbereichen sind überwiegend Rauchmelder (optische Punktmelder) installiert. In Fertigungsbereichen mit potenzieller Staub- oder Dampfentwicklung kommen thermische Melder (Temperaturmaximum- oder Differentialmelder) zum Einsatz, um Fehlalarme zu minimieren. Im Hochregallager sind linienförmige Rauchmelder unter der Hallendecke installiert; zusätzlich gibt es in den schmalen Lagergassen eine Ansaugrauchmelderanlage (RAS) für besonders schnelle Raucherkennung in großer Höhe. In Bereichen mit elektrisch empfindlichen Geräten (Serverraum) oder sehr früherkennung ist ebenfalls ein Rauchansaugsystem vorhanden. Alle Melder sind in Meldergruppen zusammengefasst, die abschnittsweise alarmieren.

  • Manuelle Meldung: An allen Gebäudeeingängen, Fluren und strategischen Punkten befinden sich Handfeuermelder (rote Druckknopfmelder). Jede*r Mitarbeiter*in soll im Brandfall unverzüglich den nächstgelegenen Handmelder betätigen, um Alarm auszulösen. Diese Handmelder sind nach DIN 14675 angeordnet (max. 50 m Abstand) und mit dem Symbol „Feueralarm“ gekennzeichnet.

  • Alarmierung und Aufschaltung: Sobald ein Melder Alarm gibt, ertönt intern eine akustische Sirenen- und Durchsagealarmierung (in Büros auch optische Blitzleuchten für Hörgeschädigte). Gleichzeitig geht ein automatischer Alarm auf die Leitstelle der Feuerwehr Hamburg (FEM – Feuerwehr-Einsatz-Meldeempfänger) über die vorgeschriebene Fernwirkverbindung. Unsere BMA ist an die Feuerwehr aufgeschaltet und von einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma errichtet und gewartet. Außerdem wird parallel der Werksicherheitsdienst/pforte informiert. Intern verfolgt der BMA-Alarm die sogenannte Alarmorganisation Stufe 1.

  • Feuerwehrperipherie: Im Haupt-Eingangsbereich ist die Feuerwehr-Informationsstelle eingerichtet mit Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) und Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14675. Dort können Feuerwehrkräfte alle Meldungen sehen, Quittieren und ggf. steuern. Zusätzlich sind Laufkarten in einem Laufkartenkasten hinterlegt, um dem Angriffstrupp den Weg zum ausgelösten Melder zu weisen. Ein Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) neben dem Eingang ermöglicht der Feuerwehr den Zutritt (wird automatisch freigeschaltet beim Alarm).

  • Sprachalarmierung (SAA): In Gebäuden mit Publikumsverkehr (Empfang/Kantine) und in den Hallen ist eine Sprachalarmanlage nach DIN 14675/EN 54-16 integriert. Diese gibt im Alarmfall automatische Durchsagen („Achtung, Achtung, es besteht Brandalarm, verlassen Sie auf dem schnellsten Weg das Gebäude…“ in Deutsch/Englisch). Das verhindert Panik und gibt klare Handlungsanweisungen.

  • Redundanzen: Die BMA-Zentrale ist zweifach redundant ausgeführt (Haupt- und Unterzentralen in zwei verschiedenen Brandabschnitten), damit ein Ausfall unwahrscheinlich ist. Eine Notstromversorgung (Batteriepuffer für mind. 72 Stunden) hält die BMA funktionsfähig bei Stromausfall, wie gesetzlich gefordert.

  • Wartung/Prüfung: Die Brandmeldeanlage wird vierteljährlich durch eine Fachfirma inspiziert und gewartet, jährlich durch einen Sachverständigen (gemäß PrüfVO) geprüft. Jeder Alarm wird automatisch protokolliert. Täuschungsalarme analysiert der BSB mit der Fachfirma, um die Ursachen abzustellen (z.B. Meldertausch, Empfindlichkeit reduzieren, bessere Staubabsaugung in der Umgebung).

Alarmierungsanlagen (innen und extern)

Ergänzend zur BMA gibt es weitere Alarmierungsmittel: interne Alarmgong in lauten Produktionsbereichen, Meldeempfänger für das Notfallteam (der Sicherheitsdienst trägt Pager, die bei BMA-Alarm auslösen) und eine Alarm-SMS-Kette an Führungskräfte. Extern wird wie erwähnt die Feuerwehr alarmiert. Zusätzlich erhält unser Werksicherheitsdienst Meldungen über die Leitstelle. Für Teilbereiche, die nicht an die BMA angeschlossen sind (z.B. Außenbereiche), gibt es eine manuelle Prozedur: Im Falle eines Brandes dort muss telefonisch die Pforte bzw. 112 alarmiert werden (Alarmplan). Dieser Plan hängt aus und ist Teil der Unterweisung.

Feuerlöschanlagen (automatisch)

In Bereichen mit hoher Brandgefährdung oder großer Schadenssumme sind automatische Löschanlagen installiert, die einen entstehenden Brand bekämpfen, ohne auf menschliches Eingreifen warten zu müssen.

Unser Unternehmen setzt folgende Systeme ein:

  • Sprinkleranlage: Das Hochregallager sowie Teile der Fertigungshallen sind mit einer automatischen Sprinkleranlage nach DIN EN 12845 / VdS CEA 4001 ausgestattet. Die Sprinkleranlage ist ein zentrales Element zur Schadenbegrenzung: Brände in Lagern über 5 m Höhe sind ohne Sprinkler kaum beherrschbar. Deshalb gilt auch der Grundsatz: „Hochregallager in jedem Fall mit Sprinkleranlagen schützen.“. Unsere Anlage besteht aus einem weitverzweigten Rohrnetz mit Decken- und Regalsprinklern (im Lager wurden zusätzlich Regalsprinkler auf mehreren Ebenen installiert, um ein Feuer direkt in der Regalgasse zu löschen). Bei Hitze (Auslösetemperatur meist 68 °C) öffnen die Sprinkler und versprühen Wasser über die Brandstelle. Ein Druckabfall löst zugleich über den Sprinklerdruckschalter einen Alarm in der Brandmeldezentrale aus (Aufschaltung Feuerwehr). Die Sprinkleranlage wird von einer eigenen Pumpenanlage versorgt, die an den Löschwassertank und einen Ring aus Hydranten angeschlossen ist. Wartung: Die Sprinkleranlage unterliegt wöchentlicher Sichtprüfung (Druck, Pumpentest durch Haustechnik) und vierteljährlichen Wartungen durch eine VdS-anerkannte Fachfirma, jährlicher VdS-Prüfung. Im gesamten Sprinklerschutzbereich gilt striktes Regallager-Management: keine Lagerung über zulässige Höhe, keine Änderung des Lagerguts ohne Neubeurteilung (Vermeidung erhöhter Brandlast oder glimmender Stoffe, die Sprinklerwirkung beeinträchtigen könnten). Sprinkleralarme werden geprobt und alle Sprinkler sind registriert (Ersatzsprinkler sind vorrätig).

  • Gaslöschanlage: Im Serverraum und im zentralen Schaltraum der Anlage haben wir eine Argon-Inertgas-Löschanlage (nach DIN 14497 / VdS 2380). Bei Brandmeldung in diesen Räumen wird automatisch innerhalb von 60 Sekunden ein Löschgas (Argon-Gemisch) eingeleitet, das den Sauerstoffgehalt senkt und den Brand erstickt. Diese Räume sind daher als feuerbeständige, gasdichte Hüllen ausgeführt (Einhausung). Vor Auslösung gibt es akustische Warnung („Gasalarm, verlassen Sie den Raum“). Die Gaslöschanlage verhindert effektiv Schäden durch Feuer in empfindlicher Elektronik, ohne Rückstände wie bei Pulverlöschung. Sie wird halbjährlich gewartet (Gasflaschenfüllung, Dichtigkeitsprüfung der Räume).

  • Löschanlagen in Maschinen: Einige besonders brandgefährdete Maschinen sind mit eigenen Löschanlagen ausgestattet. Beispielsweise besitzen unsere CNC-Werkzeugmaschinen in der Fertigung ein automatisches Löschsystem (oft Aerosollöschanlage oder CO₂-Anlage) im Inneren des Maschinengehäuses: Erkennt ein Sensor Flammen oder Temperaturspitzen, wird das Löschmittel im Maschinenraum freigesetzt, um einen entstehenden Maschinenbrand (etwa durch brennbare Kühlschmierstoffe oder Späne) sofort zu löschen. Auch die Lackierkabine (falls vorhanden) hätte eine Sprühflutanlage – in unserem Fall besteht keine Lackiererei vor Ort, externe Vergabe.

  • Sonstige Anlagen: In der Produktionshalle ist eine stationäre Funkenlöschanlage in der Absaugleitung der Schweißabsauganlage installiert. Diese detektiert Funken in den Rohrleitungen (z.B. vom Schweißen) und löscht sie automatisch mit einem Wassernebelsprühkopf, bevor sie in den Filter gelangen und einen Filterbrand auslösen.

euerlöscher und Wandhydranten (Handfeuerlöschgeräte): Über das gesamte Betriebsgelände sind tragbare Feuerlöscher strategisch verteilt, sodass überall innerhalb von max. 20–25 m ein Löscher erreichbar ist (ASR A2.2-Vorgabe). Insgesamt sind ca. [Zahl]

  • In Büro- und Verwaltungsbereichen vorwiegend Wasserlöscher (Brandklasse A für Papier, Holz etc.).

  • In Werkstätten, Produktions- und Lagerbereichen überwiegend Schaumlöscher (Brandklasse A, B für Feststoffe und brennbare Flüssigkeiten). Schaum eignet sich gut z.B. bei Öl- oder Lösungsmittelbränden, wie sie in der Fertigung auftreten könnten.

  • CO₂-Löscher in elektrischen Schalträumen und Serverraum (löscht Elektronikbrände ohne Rückstände, Brandklasse B, C; zudem in Gaslöschräumen als Backup).

  • Einige Metallbrand-Pulverlöscher (D-Löscher) stehen in Bereichen, wo Metallbrände denkbar sind (z.B. Magnesium in Labor, Aluminiumstaub – aktuell kaum relevant, aber vorsorglich vorhanden).

  • Fettbrandlöscher (Brandklasse F) in Küchen (Kantine) für Speiseölbrände.

Alle Löscher sind DIN/EN 3 zugelassen mit Aufdruck der Brandklassen und Bedienhinweisen, gut sichtbar angebracht und mit Schild markiert. Wartung: Jeder Feuerlöscher wird alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft (Plakette am Löscher) und nach Gebrauch sofort wieder aufgefüllt. Zusätzlich kontrollieren die Brandschutzhelfer bzw. Haustechnik in Monatsintervallen stichprobenartig, ob Löscher an ihrem Platz und unversehrt sind. Zusätzlich zu tragbaren Löschern gibt es in den Produktionshallen und Lagerhallen Wandhydranten (nass) an den Steigleitungen. Diese ermöglichen einen starken Löschangriff mit Wasser noch vor Eintreffen der Feuerwehr. Die Wandhydranten sind in Abständen von ~30 m installiert (dass Schlauchlänge 30 m reicht), in Schlauchkästen mit D-Strahlrohr und 20-m-Schlauch. Sie sind primär für die Feuerwehr gedacht, aber auch geschulte Mitarbeiter dürfen sie für Entstehungsbrände nutzen. Hydranten werden jährlich einer Druckprüfung unterzogen, und vierteljährlich auf Durchgängigkeit geprüft.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Um im Brandfall den entstehenden Rauch abzuführen und Hitzestau zu vermeiden, sind in größeren Räumen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vorhanden. In den Produktionshallen und im Hochregallager gibt es automatische Rauchabzugsklappen im Dachbereich (NRWG – natürliche Rauchabzugsgeräte) nach DIN 18232. Im Brandfall öffnen sich diese durch Thermomechanik (Schmelzlötung) automatisch oder können durch die BMA angesteuert werden (elektrisch über RWA-Zentrale). Sie lassen den heißen Rauch ins Freie abziehen, wodurch die Fluchtwege unten länger rauchfrei bleiben. Zusätzlich sind in Treppenhäusern Rauchabzugseinrichtungen (Rauchabzugsfenster mit elektrischem Antrieb) vorhanden, die manuell per Druckknopf oder automatisch öffnen und Rauch aus dem Treppenraum leiten. Die RWA-Klappen und Fenster werden jährlich gewartet (Funktionstest der Auslösevorrichtungen, Schmierung, Batterie Puffer für elektrische Antriebe). Bei Wartung wird geprüft, dass keine Korrosion oder mechanische Hemmung vorliegt. Ebenfalls integraler Bestandteil der RWA sind Zulufteinrichtungen: bodennahe Nachströmöffnungen (z.B. automatische Tore, Lüftungsklappen), die bei Alarm öffnen, um Frischluft nachströmen zu lassen – diese sind in Hallen berücksichtigt (Tore entriegeln bei Brandalarm einen Spalt). So entsteht ein Kamineffekt und die Entrauchung ist effektiv.

Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierungsanlagen

Im Brandfall ist mit Stromausfall oder gezielter Abschaltung der Stromversorgung zu rechnen. Daher verfügen unsere Gebäude über eine Sicherheitsbeleuchtung mit eigener Batterieversorgung oder Netzersatzanlage. Diese garantiert mindestens 1 Stunde lang ausreichend Helligkeit auf Fluchtwegen, in Treppenhäusern, an Ausgängen und bei den Brandmeldeeinrichtungen. Notleuchten (grünweiße Piktogramm-Leuchten) zeigen die Ausgänge an. Diese Anlage entspricht DIN EN 1838 und wird monatlich und jährlich auf Funktion getestet. Zur Alarmierung wurde bereits die BMA und SAA erwähnt. Zusätzlich gibt es in lauten Bereichen Blitzleuchten (rote oder gelbe Blinklichter), die auf den BMA-Alarm hin flashen, damit auch bei Gehörschutz tragenden Personen der Alarm bemerkt wird.

Sonstige technische Einrichtungen:

  • Feuerwehrpläne und Laufkarten: Als technische Dokumentation sind laminiert an den Einsatztüren hinterlegte Feuerwehrpläne verfügbar, die das Gelände, Hydranten, Gefahrstoffe etc. zeigen. Diese Pläne wurden nach DIN 14095 erstellt und mit der Feuerwehr abgestimmt.

  • Not-Aus-Schaltungen: In Bereichen mit besonderen elektrischen Anlagen (z.B. Prüffeld, Serverraum) existieren Not-Aus-Schalter an den Türen, mit denen im Brandfall die Stromzufuhr sofort unterbrochen werden kann (um z.B. Zündquellen abzuschalten und die Anlagen spannungsfrei für die Feuerwehr zu machen).

  • Blitzschutzanlagen: Die Gebäude sind mit einer äußeren Blitzschutzanlage (Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erder) ausgestattet, da ein Blitzschlag insbesondere ins Hochregallager oder in die Produktionshallen schwere Folgen hätte. Dieser entspricht Klasse III nach IEC 62305. Zusätzlich sind Überspannungsschutzeinrichtungen in den Hauptverteilungen verbaut, um Brände durch Überspannungen zu verhindern (wichtig für EDV und Brandmeldeanlage). Die Blitzschutzanlage wird alle 3 Jahre durch einen Prüfsachkundigen geprüft (zuletzt [Datum]).

  • Explosionsschutz: Soweit relevant, sind technische Anlagen EX-geschützt ausgeführt. Aktuell gibt es keine klassischen Ex-Zonen, da keine Lösemittelproduktion oder Ähnliches stattfindet. Dennoch: Die zentrale Gasversorgung (Schweißgase) ist in einem ventilierenden Außenunterstand, mit Explosionsschutzmaßnahmen (Ex-geschützte Ventile, Beschilderung „Feuer, Funken und Rauchen verboten“). Sollte in Zukunft eine Lackieranlage oder Ähnliches installiert werden, wird ein Explosionsschutzkonzept nach BetrSichV und ATEX-Richtlinien erstellt.

Wartung und Instandhaltung technischer Brandschutzeinrichtungen: Alle technischen Anlagen funktionieren nur zuverlässig, wenn sie regelmäßig inspiziert, gewartet und instandgehalten werden. Das Unternehmen hat hierzu einen Wartungsplan (Prüflisten un

  • Brandmeldeanlage: vierteljährlich Wartung (Fachfirma), jährlich behördliche Prüfung.

  • Sprinkler: wöchentliche Sichtkontrolle (Interne Haustechnik), vierteljährlich Wartung (Fachfirma), jährlich VdS-Sachverständigenprüfung.

  • Feuerlöscher: alle 2 Jahre Wartung (Sachkundiger) – mit Prüfsiegel am Gerät.

  • Wandhydranten/Steigleitung: jährlich Druckprüfung, halbjährlich Durchflussprobe.

  • RWA: jährlich Wartung inkl. Funktionstest aller Klappen/Fenster.

  • Notbeleuchtung: monatlich Selbsttest (automatisch), jährlich Vollentladungstest (Fachfirma).

  • Blitzschutz: alle 3 Jahre Fachprüfung.

  • Gaslöschanlage: halbjährlich Wartung (Fachfirma), alle 2 Jahre Dichtheitstest der Räume.

  • Feststellanlagen (Türen): monatlich Funktionskontrolle (Rauchmeldertest und Schließfunktion), jährlich Wartung (Fachfirma).

Die Ergebnisse jeder Wartung werden dokumentiert (Wartungsprotokolle im Prüfbuch oder digital im Instandhaltungssystem hinterlegt). Störungsmeldungen von Anlagen (z.B. BMA-Störung) gehen sofort an die Haustechnik/Pforte. Es besteht ein Störungs-Meldeplan: Innerhalb von 24 Stunden muss eine kritische Brandschutzeinrichtung wieder funktionstüchtig sein oder adäquate Ersatzmaßnahmen getroffen werden. Bei längeren Ausfällen (z.B. Sprinkler außer Betrieb für Reparatur) informieren wir umgehend die Versicherung und die Feuerwehr und treffen Ersatzvorkehrungen (Brandwachen, zusätzlich mobile Feuerlöscher), in Anlehnung an VdS 2098 Vorgaben. Durch diese rigorose anlagentechnische Ausstattung und deren Instandhaltung erreichen wir ein hohes Sicherheitsniveau: Brände werden früh erkannt, automatisch bekämpft und Menschen gewarnt – technische Ausfälle werden minimiert. Natürlich kann Technik menschliche Achtsamkeit nicht ersetzen, daher ergänzt das nächste Kapitel (7) den organisatorischen Brandschutz.

Organisatorischer Brandschutz und betriebliches Brandschutzmanagement

Der organisatorische Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, Regelungen und Abläufe, die im Alltag die Entstehung von Bränden verhindern und im Ernstfall einen geordneten Ablauf sicherstellen. In diesem Kapitel werden die betrieblichen Regeln, Anweisungen und Programme beschrieben, die von den Menschen im Unternehmen getragen werden müssen. Hier geht es um Verhaltensvorschriften, Schulungen, Überwachungen und Prozesse – also „Brandschutz im täglichen Handeln“.

Brandschutzordnung (Teile A, B, C):

Zentrales Dokument des organisatorischen Brandschutzes ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096. Unsere Brandschutzordnung besteht aus: Teil A (Aushang, kurz gefasste Verhaltensregeln für den Brandfall, für alle), Teil B (ausführliche Informationen und Verhaltensanweisungen für alle Beschäftigten) und Teil C (Anweisungen für Personen mit besonderen Aufgaben, z.B. Brandschutzhelfer, Führungskräfte, BSB). Diese drei Teile liegen im Intranet vor und in gedruckter Form in jeder Abteilung (Teile B, C) sowie als Aushang (Teil A an allen Hauptausgängen und schwarzen Brettern).

  • Inhalte Teil A: Kurzanleitung für Jedermann im Notfall – Wie alarmiere ich richtig? (Notruf 112, interner Notruf, Angaben machen), Wie verhalte ich mich? (Ruhe bewahren, keine Aufzüge benutzen, ggf. Entstehungsbrand mit nächstem Feuerlöscher bekämpfen, ansonsten flüchten) und Wo finde ich den Sammelplatz? (draußen auf Parkplatz X). Diese Hinweise hängen auf einer DIN A4-Tafel, auffällig rot umrandet, an vielen Stellen aus. Sie sind bewusst kurz gehalten, damit sie im Ernstfall schnell erfasst werden können.

  • Inhalte Teil B: Detaillierte Regelungen für Mitarbeiter*innen zur Brandverhütung und zum Verhalten. Hier sind z.B. Verbote und Gebote aufgeführt: Rauchverbot in allen Betriebsbereichen außer den ausgewiesenen Raucherzonen (Begründung: offenes Feuer vermeiden); Umgang mit Zündquellen: Verbot von offenem Licht, Flammen und Funken in brandgefährdeten Bereichen ohne Freigabe; Umgang mit brennbaren Arbeitsstoffen: z.B. Lagerung nur in Sicherheitsbehältern, keine Übermengen am Arbeitsplatz; Halten von Ordnung und Sauberkeit („Clean Desk“ und saubere Werkbank reduzieren Brandlast und Zündquellen); Elektrogeräte ausschalten: Vorgabe, am Tagesende unnötige Geräte vom Netz zu nehmen (Kopierer, Kaffeemaschinen) – denn unsachgemäßer Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln ist eine häufige Brandursache. Weiter regelt Teil B die Notfallmaßnahmen: Wer alarmiert intern die Feuerwehr (i.d.R. jeder, der einen Brand entdeckt, plus die Pforte parallel)? Wer übernimmt die Erstbrandbekämpfung (Brandschutzhelfer versuchen Entstehungsbrände zu löschen, falls keine Eigengefährdung)? Wie läuft die Evakuierung ab (sammeln am Sammelplatz, Vorgesetzte überprüfen Vollzähligkeit)? Außerdem finden sich Hinweise auf die Standorte und Bedienung der technischen Einrichtungen: z.B. Lage der nächsten Feuerlöscher, Wandhydranten und Brandmelder. Damit dient Teil B als umfassende Unterweisung für alle Mitarbeiter.

  • Inhalte Teil C: Dieser Abschnitt richtet sich an Führungskräfte und das Brandschutzpersonal (BSB, Helfer). Er enthält insbesondere: Zuständigkeiten und Aufgaben (z.B. „Abteilungsleiter XY hat sicherzustellen, dass täglich nach Arbeitsende alle Maschinen abgeschaltet und brandgefährliche Abfälle entfernt sind.“), Wartungs- und Prüfpläne für Brandschutzeinrichtungen, Checklisten für regelmäßige Brandschutzkontrollen (Muster in Anhang 4), Ablaufpläne für Evakuierungsübungen etc. Außerdem sind dort Sonderverfahren dokumentiert, etwa die Vorgehensweise bei Außerbetriebsetzung der Sprinkleranlage (wer muss informiert, welche Ersatzmaßnahmen ergriffen werden). Teil C stellt sicher, dass Verantwortliche klare schriftliche Anweisungen haben. Aus Gründen der Vertraulichkeit (teils sind interne Alarmketten genannt) wird Teil C nur an das entsprechende Personal ausgegeben.

Die Brandschutzordnung wurde vom Brandschutzbeauftragten erstellt und zuletzt am [Datum] von der Geschäftsleitung genehmigt. Sie wird jährlich überprüft bzw. spätestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person aktualisiert. Jeder Mitarbeiter*in wird mindestens einmal pro Jahr* über die Inhalte unterwiesen (Pflichtunterweisung, meist im Rahmen der Jahresunterweisung Arbeitssicherheit) und neue Kollegen erhalten die Brandschutzordnung zum Arbeitsbeginn. Damit ist gewährleistet, dass alle die Regeln kennen. Verstöße gegen die Brandschutzordnung können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, denn sie gefährden alle.

Ordnung und Sauberkeit (Housekeeping)

Ein aufgeräumter, sauberer Betrieb ist ein sicherer Betrieb – das gilt besonders im Brandschutz. Wir haben daher strikte Hauskeeping-Regeln eingeführt: brennbare Abfälle (Papier, Verpackungen, Staub, Ölgetränkte Lappen) sind täglich zu entfernen und in metallenen, geschlossenen Behältern zwischenzulagern. Müllbehälter im Gebäude werden täglich geleert. Lager von Kartonagen oder Paletten innerhalb der Fertigung sind auf ein Minimum begrenzt; überschüssige Paletten lagern draußen in sicherem Abstand. Lagerordnung: Brennbare Stoffe sind getrennt von Zündquellen zu lagern. Es gibt z.B. ein Verbot, brennbare Materialien in Heiz- und Technikräumen abzustellen. Regale haben vorgeschriebene Abstände zu Decken oder Sprinklerdüsen (mind. 50 cm, damit sich Wasser verteilen kann). In Hochregallagern wird auf definierte maximale Lagerhöhen und Brandschutzabstände (z.B. Abstand zu Lampen, Decken) geachtet – ein Lagerverwaltungsprogramm stellt sicher, dass nur erlaubte Lagergüter an bestimmten Plätzen liegen. Besondere Sauberkeit ist nötig, wo sich brennbarer Staub ansammelt (z.B. Holzstaub, Metallstaub in seltenen Fällen): Hier gibt es Reinigungspläne, um brennbare Stäube regelmäßig zu entfernen, damit keine Staubexplosion droht. Gleiches gilt für Ablagerungen in Absaugrohren (Wartungsplan). Raucherbereiche sind sauber zu halten; Aschenbehälter werden täglich entleert, um Schwelbrände zu vermeiden.

Nutzung von Arbeitsmitteln und elektrischen Geräten: Alle Mitarbeitenden sind angehalten, elektrische Geräte verantwortungsvoll zu verwenden. Beispiele:

  • Bürogeräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher sind täglich nach Dienstschluss auszuschalten (möglichst Stecker ziehen oder schaltbare Steckdosenleisten nutzen), um Schmorbrände zu verhindern.

  • Eigene E-Heizer oder Lüfter sind ohne Freigabe verboten (überlasten oft Steckdosen).

  • Ladegeräte für Gabelstapler oder E-Bikes werden nur an ausgewiesenen, überwachten Ladestationen betrieben (mit Brandschutzüberwachung).

  • Defekte Kabel, Steckdosen oder Maschinen sind sofort zu melden; es darf kein „Weiterbetrieb trotz Defekt“ erfolgen.

  • Elektroprüfung: Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel werden regelmäßig nach DGUV V3 geprüft – das minimiert das Risiko von Kurzschlüssen als Brandursache.

Maschinennutzung

Bediener*innen müssen vor Schichtende sicherstellen, dass Maschinen in den definierten sicheren Zustand heruntergefahren sind – z.B. Temperieranlagen abgekühlt, Laser ausgeschaltet. Läuft eine Anlage unbeaufsichtigt (z.B. CNC-Bearbeitung über Nacht), sind besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen: Funkenüberwachung, gegebenenfalls automatische Löschanlage, und der BSB hat zugestimmt. Generell gilt: Betrieb ohne Aufsicht nur in brandsicherer Umgebung erlaubt. Werden Maschinen während Wartung oder Umbau in brandgefährlicher Weise betrieben (Schutzhauben ab etc.), dann nur mit Brandsicherheitswache falls nötig.

Kontrollrunden und Brandschutzbegehungen

Zur Überwachung der Einhaltung all dieser Regeln führen wir systematische Brandschutzbegehungen durch. Mindestens vierteljährlich geht der Brandschutzbeauftragte mit einem Team (Sifa, evtl. Bereichsverantwortlichen) durch definierte Bereiche und prüft anhand einer Checkliste alle wichtigen Punkte: z.B. sind Fluchtwege frei und deutlich gekennzeichnet? Sind Feuerlöscher vorhanden und zugänglich? Funktionieren die Türschließer an Brandschutztüren? Wird ordnungsgemäß gelagert (keine Überlagerung, nichts Brennbares an heißen Geräten)? Werden Verbote (Rauchen, offenes Feuer) eingehalten?. Die Ergebnisse jeder Begehung werden protokolliert. Mängel werden priorisiert (kritische sofort abstellen – z.B. blockierter Notausgang sofort entfernen; weniger kritische mit Frist). Das Protokoll geht an die verantwortlichen Führungskräfte, die Mängelbearbeitung wird nachverfolgt. Zusätzlich zu diesen planmäßigen Rundgängen macht der Sicherheitsdienst tägliche Kontrollrunden nach Feierabend: Er schaut besonders auf brandrelevante Dinge – z.B. ob Kaffeemaschine aus, keine offenen Fenster (Zugluft könnte Feuer begünstigen), keine brennenden Kerzen (dürfen gar nicht verwendet werden) etc. Auch diese Kontrollen sind in einer Checkliste für den Schließdienst festgehalten. Die Berufsgenossenschaft und die Feuerwehr können außerdem regelmäßige oder anlassbezogene Prüfungen durchführen (z.B. alle 3–5 Jahre Brandschutzschau durch die Behörde). Wir bereiten uns darauf vor und nutzen sie als weitere Feedbackquelle.

Feuergefährliche Arbeiten (Heißarbeiten)

Ein besonders hohes Brandrisiko besteht bei feuergefährlichen Arbeiten – also Tätigkeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Schleifen, Löten oder Dacharbeiten mit offener Flamme. In vielen Industriebetrieben sind solche Arbeiten häufige Brandursachen, insbesondere wenn sie außerhalb speziell eingerichteter Werkstätten stattfinden. Daher haben wir ein strenges Erlaubnisschein-Verfahren nach VdS B 2108/DGUV eingeführt: Kein Schweiß-, Schneid- oder Funkenarbeitsauftrag darf ohne schriftlichen „Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten“ (umgangssprachlich Schweißerlaubnis) durchgeführt werden. Dieses Formular wird vom Verantwortlichen (z.B. Werkstattleiter oder externer Dienstleister) vorab ausgefüllt und vom Brandschutzbeauftragten oder einem Weisungsberechtigten geprüft und genehmigt. Darin werden Schutzmaßnahmen festgelegt: z.B. Bereich räumen von brennbaren Stoffen im Umkreis 5–10 m; feuerfeste Abdeckungen verwenden; Feuerlöscher und ggf. ein Wasserschlauch bereitstellen; Funkenflug überwachen; eventuell Messung auf explosive Atmosphäre; Bereitstellung einer Brandwache während der Arbeit und Nachkontrolle (mind. 30 Minuten nach Arbeitsende). Erst wenn all dies organisiert ist, wird die Arbeit freigegeben. Nach Abschluss unterschreibt die ausführende Person und die Brandwache, dass Nachkontrolle erfolgte und keine Auffälligkeiten. Dieses Prozedere gilt für eigene Instandhaltungsarbeiten wie auch für Fremdfirmen. Alle Mitarbeiter wurden angewiesen: Soll z.B. in einer Halle kurz mit dem Trennschleifer geschnitten werden, immer erst Erlaubnisschein einholen! Durch diese Formalität wollen wir vermeiden, dass in Eile auf Sicherheit vergessen wird. Außerdem sind Dauerarbeitsplätze mit Feuer (unsere Schweißarbeitsplätze in der Schlosserei) in einer feuerfest ausgerüsteten Zone mit Schweißschutzvorhängen und Absaugung – dort gibt es gesonderte Anweisungen (BG-Regeln zum Schweißen) die eingehalten werden. Das Rauchen ist – wie erwähnt – nur in speziellen Raucherzonen erlaubt, ansonsten streng verboten (insbes. in allen Lager-, Produktions- und Gefahrstoffbereichen gilt absolutes Rauchverbot mit Beschilderung).

Arbeiten von Fremdfirmen (Brandschutz bei Wartung/Projektarbeit)

Externe Dienstleister (Handwerker, Wartungsfirmen) müssen sich an unsere Brandschutzregeln halten. Bereits in der Auftragsvergabe informieren wir sie über die geltende Brandschutzordnung und spezielle Vorschriften. Fremdfirmen erhalten vor Arbeitsbeginn eine Unterweisung (Sicherheitsunterweisung mit Nachweis), in der u.a. Fluchtwege, Alarmsignale, Meldung von Bränden und das Rauch- und Feuerverbot erläutert werden. Bei feuergefährlichen Arbeiten durch Fremdfirmen ist ebenfalls das Erlaubnisscheinverfahren Pflicht – der Verantwortliche im Unternehmen (Projektleiter) muss dafür sorgen. Zusätzlich behalten wir uns vor, bei riskanten Arbeiten eine Brandaufsicht abzustellen oder den Bereich mit unseren Brandschutzhelfern engmaschiger zu kontrollieren. Fremdfirmen, die feuergefährliche Geräte benutzen (Schweißgeräte, Brenner), müssen geprüfte Geräte verwenden und einen gültigen Prüfnachweis vorlegen (um Kurzschlüsse etc. vorzubeugen). Sie müssen auch eigene Feuerlöscher bereithalten, falls unsere Infrastruktur nicht in unmittelbarer Nähe ist. Ist eine Firma im Bereich aktiv, wo Brandmelder oder Sprinkler auslösen könnten (z.B. Staubentwicklung, Hitze), wird der BSB rechtzeitig informiert, damit eventuell Melder zeitweise abgeschaltet und Sonderwachen gestellt werden (vgl. 7.7). Nach Arbeitsende eines Fremdfirmeneinsatzes macht der zuständige Mitarbeiter des Unternehmens einen Kontrollgang, ob keine Brandgefahren (Schwelbrände, heiße Stellen) zurückgeblieben sind.

Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen (Impairment-Management)

Falls wichtige Brandschutzeinrichtungen temporär außer Betrieb genommen werden müssen (z.B. Sprinkleranlage wegen Umbau, Brandmeldeanlage wegen Wartung, Rauchabzug während Dacharbeiten abgeschaltet), gibt es klare Regeln: 1. Die Außerbetriebnahme ist im Voraus vom BSB zu genehmigen. 2. Es müssen Ersatzmaßnahmen definiert werden: z.B. während Sprinkler aus: dauerhafte Brandwache mit Feuerlöscher, keine brandgefährlichen Arbeiten durchführen, Lagerbestände reduzieren, Feuerwehr evtl. auf erhöhte Alarmbereitschaft. Während BMA-Wartung: Einrichtung eines Intervall-Feuerrundgangs alle 30 Minuten, manuelle Alarmierungsmöglichkeit verstärken, evt. externe Brandmelder temporär stellen. 3. Feuerwehr und Versicherung sind je nach Dauer zu informieren (bei länger als 8 Stunden Abschaltung in der Regel ja). 4. Die Dauer der Abschaltung ist zu minimieren und die Wiederinbetriebnahme zu melden. Diese Vorgehensweise orientiert sich an VdS-Richtlinien (Impairment Handling gemäß VdS) und stellt sicher, dass auch bei vorübergehend fehlendem Schutz das Risiko im Griff bleibt.

Schutz gegen Brandstiftung

Brandstiftung (vorsätzliches Feuerlegen) ist leider eine potenzielle Gefahr, insbesondere in Außenbereichen oder zugänglichen Gebäudeteilen. Wir haben hierzu organisatorische Maßnahmen getroffen: Das Betriebsgelände ist umzäunt und videoüberwacht an sensiblen Punkten. Außenlager von brennbaren Materialien (Papiercontainer, Paletten) sind in ausreichendem Abstand (>10 m) von Gebäuden positioniert und werden über Nacht möglichst geleert, so dass es wenig Ansatz für Brandstifter gibt. Türen und Fenster halten wir außerhalb der Arbeitszeit geschlossen; Zutrittskontrollen verhindern unbefugten Zugang. Der Werkschutz patrouilliert regelmäßig nachts. Im Bereich Datenschutz/IT sind kritische Räume alarmgesichert. Auch intern achten wir auf psychologische Hinweise (z.B. ungewöhnliches Interesse an Feuer) – aber primär verhindern die physischen Maßnahmen, dass Brandstiftung einfach wäre. Sollte dennoch ein Feuer gelegt werden, greifen die technischen Systeme (Melder, Sprinkler) schnell ein.

Dokumentation und Meldung von Bränden/Beinahebränden

Jedes Brandereignis, egal ob klein oder groß, wird nachträglich vom BSB analysiert und dokumentiert. Dazu haben wir ein Formular „Brandmeldung intern“ (Anhang 4), worin Hergang, Ursache, Schaden und getroffene Maßnahmen festgehalten werden. Wenn z.B. ein Papierkorbbrand durch einen Mitarbeiter gelöscht wurde, wird das dennoch gemeldet und protokolliert – um daraus zu lernen und evtl. präventiv etwas zu ändern (z.B. Papierkorb aus nichtbrennbarem Material verwenden). Beinahebrände (z.B. schmort etwas, konnte aber vor Flammenentwicklung abgestellt werden) sollen ebenso gemeldet werden. Diese Kultur der offenen Meldung fördert die Prävention: wir werten solche Meldungen im ASA aus und treffen Vorsorge. Zudem sind nach einem größeren Brand die gesetzlich geforderten Meldungen abzugeben (an Berufsgenossenschaft bei Personenschaden, an Versicherung, ggf. an Gewerbeaufsichtsamt) – das übernimmt die Geschäftsleitung mit Unterstützung des BSB. Eine Brandursachenermittlung wird gemeinsam mit Feuerwehr/Polizei und Versicherungsexperten betrieben, um Ursachen zu klären.

Integration in Geschäftsprozesse

Brandschutz ist nicht isoliert, sondern im täglichen Betrieb verankert. So sind Änderungen im Betrieb (Prozessänderungen, neue Maschinen, neue Chemikalien) im Management-of-Change-Prozess so geregelt, dass der BSB beteiligt wird. Planungsbegleitendes Facility Management: Schon bei Planung von neuen Anlagen oder Gebäudeteilen wird Brandschutz mitgedacht (z.B. BSB bei Bauplan-Besprechungen, entspricht dem Gedanken von FM-Connect, planungsbegleitendes FM). Beschaffung: Beim Einkauf achten wir auf brandsichere Ausstattung (z.B. nur Maschinen mit CE und geprüften elektrischen Komponenten, möglichst selbstüberwachende Systeme). Arbeitsanweisungen: In Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen sind auch Brandschutz-Hinweise integriert (z.B. „Löschen im Fall einer Entzündung: CO₂-Löscher benutzen, Feuer nicht mit Wasser löschen wegen brennbarer Flüssigkeit“ etc.).

Durch all diese organisatorischen Maßnahmen schaffen wir eine Sicherheitskultur, in der Brandschutz täglich gelebt wird und alle wissen, was zu tun ist. Praxisnähe und Detailtreue zeichnen unser Brandschutzmanagement aus – von klaren Verhaltensregeln über konkrete Formblätter bis zur lückenlosen Schulung. Die Wirksamkeit zeigt sich nicht zuletzt daran, dass bisher schwere Brände verhindert wurden und Inspektionen unsere gute Organisation bestätigen.

Notfallmanagement – Verhalten im Brandfall (Abwehrender Brandschutz)

Trotz aller vorbeugenden Maßnahmen kann ein Brand nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Daher ist es entscheidend, dass im Brandfall schnell, planmäßig und besonnen gehandelt wird, um Schaden an Menschen und Sachwerten zu minimieren. Dieses Kapitel beschreibt die Notfallorganisation unseres Betriebs: das Verhalten aller Personen im Brandfall sowie die Alarm- und Evakuierungsabläufe, die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und Maßnahmen nach dem Brand. Diese Regeln sind größtenteils auch in der Brandschutzordnung Teil A und B verankert, werden hier aber ausführlicher erläutert.

Grundsätze im Brandfall: Oberste Priorität hat der Schutz von Menschenleben. Materielle Werte treten zurück. Daher gilt: Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Jeder, der einen Brand entdeckt oder vom Brandalarm überrascht wird, sollte Ruhe bewahren, a

  • Alarmieren: Wer ein Feuer oder eine starke Rauchentwicklung bemerkt, löst sofort Alarm aus – entweder durch Betätigung eines Handfeuermelders (sofern verfügbar in der Nähe) oder, falls keine BMA-Meldung erfolgt, telefonisch über Notruf 112 sowie die interne Notfallnummer [interne Nummer]. Bei telefonischer Alarmierung sind die wesentlichen Informationen zu nennen: Wo brennt es? Was brennt? Sind Personen in Gefahr? Name des Meldenden. Diese Alarmierungshinweise hängen an jedem Telefon und sind in Teil A festgehalten. Lieber einmal mehr alarmieren als zu spät – Fehlalarme sind verzeihlich, Zögern nicht.

  • Warnen: Unmittelbar danach oder parallel ruft man laut in der Umgebung: „Brand!“, um Kollegen in der Nähe zu warnen. In Bereichen ohne Automatik kann man manuell Alarmierung veranlassen (z.B. Handmelder drücken).

  • Löschen im Entstehungsstadium: Ist der Brand noch klein und besteht keine unmittelbare Eigengefährdung, dürfen Beschäftigte versuchen, das Feuer mit einem Feuerlöscher oder Wandhydranten zu bekämpfen. Dies ist insbesondere Aufgabe der ausgebildeten Brandschutzhelfer – aber auch andere können einen Feuerlöscher bedienen, solange Fluchtweg im Rücken ist. Regel: Nur löschen, wenn man sich nicht selbst in Gefahr bringt und wenn Fluchtweg frei bleibt. Dabei stets zu zweit agieren wenn möglich (ein Helfer, ein Melder). In jedem Fall aber nicht verzögern: Falls der erste Löschversuch misslingt, sofort zurückziehen und evakuieren.

  • Evakuieren (Räumen): Alle Personen müssen zügig, aber ohne Panik, das Gebäude verlassen, sobald Alarm ertönt oder Brandgeruch sichtbar ist. Die Evakuierungswege sind bekannt (durch regelmäßige Übungen geprobt). Dabei gilt: persönliche Dinge zurücklassen, keine Zeit verlieren, Aufzüge nicht benutzen (Aufzugschächte könnten zur Todesfalle durch Rauch werden). Wenn möglich, helfen Kolleg*innen einander, besonders achten wir auf Gäste oder Personen mit Handicap – es gibt festgelegte Helfer dafür. Türen auf dem Fluchtweg schließen (aber nicht abschließen) um Brandabschnittsbildung zu unterstützen. In dichtem Rauch möglichst in Bodennähe bewegen und mit kurzen Atemzügen vorgehen.

  • Sammelstelle: Nach Verlassen des Gebäudes begeben sich alle zum festgelegten Sammelplatz: dieser ist auf dem Parkplatz Ost, markiert durch grünes Schild „Sammelplatz“. Dort melden sich die Teams bei ihren Evakuierungshelfern/Führungskräften, damit geprüft werden kann, ob jemand vermisst wird. Niemand kehrt zurück, um etwas zu holen, solange nicht Offizielle es freigeben!

  • Meldewege intern: Die erste Person am Sammelplatz, die höherer Führung ist (z.B. Schichtleiter), nimmt die Rolle des Sammelplatzkoordinators ein. Sie hat eine Warnweste in der Nähe (Box am Sammelplatz) und übernimmt Infos von Evakuierungshelfern. Diese Person kommuniziert mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr sobald jene eintrifft und meldet ggf. „Personen vermisst im Bereich XY“ oder „alle Personen draußen laut Abgleich“.

Diese grundlegenden Schritte – Alarmieren, Warnen, Löschen, Evakuieren, Sammeln – sind in unsere Alarm- und Evakuierungspläne eingebettet, die je nach Bereich Verantwortlichkeiten zuteilen.

Alarmorganisation und Meldeketten: Unsere Alarmorganisation definiert, wer was tut, wenn ein Alarm aufläuft. Wir unterscheiden verschiedene Szenarien, aber typischerweise:

  • Automatischer BMA-Alarm: Falls die Brandmeldeanlage auslöst (Sirenen und Durchsage ertönen): Alle hören den Alarm und verlassen umgehend ihren Arbeitsplatz. Die Evakuierungshelfer übernehmen ihre Aufgabe, geleiten Kollegen raus, überprüfen Räume (sofern sicher) und schließen Türen. Die anwesenden Brandschutzhelfer schnappen sich auf dem Weg ggf. einen Feuerlöscher, um einen Entstehungsbrand anzugehen, falls ersichtlich. Der Sicherheitsdienst/Pforte erhält parallel die Meldung und begibt sich zur Brandmeldezentrale (BMZ) im Foyer, um die anrückende Feuerwehr zu erwarten. Der BSB oder Stellvertreter wird automatisch per Alarmmeldung aufs Handy gerufen und begibt sich ebenfalls zur BMZ. Die Feuerwehr wird extern alarmiert sein und in wenigen Minuten eintreffen (Wache in ca. 5 Min Entfernung).

  • Manueller Alarm (kein BMA): Bemerkt jemand ein Feuer in einem Bereich ohne Melder (z.B. Außen) und drückt einen Handmelder oder ruft 112: Dann ertönt auch der Alarm bzw. es werden Durchsagen gemacht durch die Pforte. Der Ablauf ist ähnlich, nur dass initial ein Mensch die Meldung absetzt. Wer telefonisch 112 anruft, ruft danach sofort auch intern an der Pforte an, damit diese intern alarmiert. Die Pforte kann Durchsagen („Achtung, es brennt im Bereich X, bitte Gebäude räumen“) manuell auslösen über die ELA-Anlage.

  • Nächtlicher Alarm: Außerhalb der Arbeitszeit ist der Sicherheitsdienst vor Ort. Bei BMA-Alarm führt dieser eine Lageerkundung durch, wenn gefahrlos möglich (z.B. Kamera checken, zur BMZ gehen), gibt parallel Meldung an Feuerwehr via Aufschaltung. Er empfängt Feuerwehr, öffnet Tore. Der BSB und Facility-Leitung erhalten einen Anruf von der Leitstelle (hinterlegt in Interventionsliste) und eilen ggf. zum Werk.

Die Meldekette sieht vor, dass bei bestätigtem Brand neben der Feuerwehr auch das Management informiert wird: Geschäftsführer, Produktionsleiter etc. erhalten einen Alarmanruf der Notfall-Leitzentrale. So können sie Krisenmanagement vorbereiten (z.B. Presse, Betreuung etc.).

Aufgaben der Evakuierungshelfer und Führungskräfte

Jede Abteilung hat benannte Evakuierungshelfer (erkennbar an gelben Westen im Ernstfall), die bei Alarm folgende Aufgaben erfüllen: - Kollegen antreiben, schnell aber geordnet zu gehen. - Räume absuchen (sofern keine unmittelbare Gefahr): Toilette, Nebenräume checken, ob leer; Türen hinter sich schließen. - Falls jemand hilfsbedürftig ist (Verletzter, Ohnmächtiger): versuchen zu helfen oder der Feuerwehr melden, ohne sich selbst übermäßig zu gefährden. - Mit den mitgeführten Personen gemeinsam den nächsten Ausgang nehmen, am Sammelplatz dann Namensliste abgleichen (wenn vorhanden) oder zumindest Gruppe melden. Jeder Evakuierungshelfer hat eine Liste seines Bereichs, die er nach Möglichkeit mitnimmt. Die Abteilungsleiter oder deren Vertreter sammeln am Sammelplatz die Rückmeldungen: etwa „Abteilung X – alle 12 Personen da“ oder „2 fehlen (Namen)“. Diese Infos gehen an den Sammelplatzkoordinator, der dem Feuerwehreinsatzleiter Meldung macht. Beispiel: „Es werden noch 2 Personen im Gebäude vermisst laut unseren Listen – vermutlich im Labor, 2. OG Nord“. Die Feuerwehr kann danach gezielt suchen. Wenn niemand vermisst wird, geben wir „Vollzähligkeit“ durch.

Unterstützung der Feuerwehr und Brandbekämpfung

Sobald die Feuerwehr eintrifft (mit einem Löschzug, i.d.R. 1–2 HLF, DLK, ELW etc.), übernimmt sie die Einsatzleitung. Unsere Aufgabe ist es, Informationen bereitzustellen: Der BSB oder Sicherheitsdienst übergibt den Feuerwehrplan und teilt mit, was bekannt ist (Brandort, vermisste Personen, besondere Gefahren im Objekt wie Gasflaschen oder Chemikalien). Wir weisen auf die nächsten Hydranten hin oder besondere Zugänge (z.B. Zugang zu Dach über Innenleiter etc.). Ein Mitarbeiter mit Ortskenntnis (oft der BSB oder Haustechniker) begleitet den Einsatzleiter, sofern gewünscht, um Türen zu öffnen oder Anlagen zu bedienen (z.B. Hauptabsperrung Gas, Not-Aus der Maschinen betätigen). Wichtig: Falls Sprinkleranlage vorhanden, dem Einsatzleiter Info geben, ob Sprinkler auslöste und wo ggf. Ventile sind.

Unsere Brandschutzhelfer stellen sich der Feuerwehr ggf. als Unterstützung zur Verfügung (aber ohne Eigenaktionen). Sie können z.B. den Angriffsweg zeigen („Dieser Flur führt zu Lager X“) oder mit anpacken, Schläuche verlegen, wenn angeordnet. Eine Werkfeuerwehr haben wir nicht, aber gut informierte Helfer können in den ersten Minuten z.B. mittels Wandhydrant versuchen, das Feuer kleinzuhalten, bis Profis übernehmen – jedoch nur in Absprache, um die Feuerwehr nicht zu gefährden.

Lüftungsanlagen etc.: Je nach Brandherd kann es sinnvoll sein, Lüftungen oder Maschinen abzustellen, um Feuer nicht zu nähren. Der Haustechniker hat die Fähigkeit, per Gebäudeleittechnik Lüftungsanlagen abzuschalten (teils autom. von BMA getan). Er kann auch Gasversorgung schließen, falls relevant (z.B. Erdgaszufuhr zur Heizung bei Brand in Heizraum, falls nicht automatisch). Diese Maßnahmen sind in einem Alarmplan vorher definiert, damit in der Hektik nichts vergessen wird (Alarmplan: enthält Punkte wie „BMA-Alarm → Lüftung aus, Gas zu, Druckerlaubnis abschalten…“ je nach Situation).

Besondere Notfallsituationen:

  • Brand mit Verletzten: Wenn Personen verletzt oder eingeschlossen sind, wird dies sofort bei Notruf angegeben („Menschenleben in Gefahr“). Ersthelfer vor Ort leisten, sofern möglich, Erste Hilfe (z.B. Brandschutzhelfer können jemanden mit Decke löschen oder zum Ausgang tragen). Die Rettung solcher Personen hat absolute Priorität für uns und die Feuerwehr.

  • Explosion: Falls eine Explosion droht (z.B. Gasgeruch vor Brand), wird natürlich auch evakuiert, aber wir warnen extra vor Funkentstörung (z.B. keine Lichtschalter betätigen). Dieses Szenario ist in unseren Gefahrstoff-Betriebsanweisungen adressiert (z.B. Flüssiggaslager – aber dort sind automatische Gasmelder installiert, die vor Explosion alarmieren).

  • Chemikalien/gefährliche Stoffe: Einige Labore haben kleine Mengen Chemikalien, aber nichts für Massenfreisetzung. Sollten im Brandfall gefährliche Rauchgase entstehen (z.B. Kunststoffbrand mit Chlor), weisen wir die Einsatzkräfte darauf hin.

  • Außenbrand/Vegetationsbrand: Ein Brand im Außenbereich (z.B. Gebüsch an Parkplatz) erfordert Alarmierung, aber oft keine Gesamtgebäuderäumung. Hier würden wir lokal löschen wenn möglich (Gartenhydrant vorhanden) und Feuerwehr informieren. Die Alarmdurchsage kann differenzieren („Brand außerhalb, bleibt im Gebäude und schließt Fenster“ falls Rauch droht). Solche Differenzierungen sind jedoch vorsichtig zu handhaben, im Zweifel immer Räumung.

Evakuierung von besonderen Bereichen:

  • Hochregallager: Dieses ist hoch (über 12 m). Bei Brandalarm dort verlassen alle Lagerbediengeräte-Fahrer und Lagerarbeiter sofort den Lagerbereich. Die Flucht erfolgt über gekennzeichnete Notabstiege und Türen ins Freie. Der Strom wird automatisch abgeschaltet, um elektrische Gefahren zu minimieren, außer für die Sprinklerpumpen.

  • Prüflabor mit Gasversuch: Hier gibt es eine Notfallroutine, Gas abstellen und raus.

  • Krananlagen: In Hallen mit Kran muss der Kranführer bei Alarm den Kran an sicheren Ort fahren und dann heruntersteigen. Wir haben geübt, dass Kranführer nicht in Panik evakuieren, sondern erst den Kran aus dem Weg (an die Parkposition) bringen, damit er keine Löschmaßnahmen behindert, aber auch keine unnötige Zeit vergeuden (kurze Handlung).

  • Werksbesucher/Kunden: Besucher werden stets von Mitarbeitern begleitet, diese sind verantwortlich, Besucher im Alarmfall zu leiten. Besucher erhalten zu Beginn auch Info, was bei Alarm zu tun ist.

Nach dem Verlassen des Gebäudes

Am Sammelplatz halten sich die Mitarbeitenden gesammelt und geordnet auf, bis Entwarnung gegeben wird. Es wird kontrolliert, dass niemand unnötig zurückbleibt oder in Gefahr gerät (z.B. jemand läuft zurück ins Gebäude – darf nicht sein). Erst wenn die Feuerwehr bzw. Einsatzleitung die Freigabe erteilt („Feuer aus, Gebäude sicher“), dürfen wir das Gebäude wieder betreten. Diese Info wird vom Einsatzleiter an den BSB weitergegeben, der sie dann dem Sammelplatz per Megafon mitteilt. Sollte das Gebäude vorübergehend unbenutzbar sein (z.B. wegen Rauch), wird das Krisenteam entscheiden, ob die Mitarbeitenden nach Hause geschickt werden oder an einem Sammelpunkt verbleiben (Business Continuity).

Maßnahmen nach einem Brand: Ist der Brand gelöscht, beginnt die Nachsorgephase:

  • Es wird nochmals gezählt, ob alle zuvor Vermissten gefunden wurden (hoffentlich ja).

  • Verletzte werden vom Rettungsdienst versorgt; ggf. organisiert HR Betreuung oder Seelsorge für Betroffene.

  • Die Einsatzstelle wird gesichert, bis Polizei/Brandursachenermittler eintreffen, falls nötig. Keine Person außer Befugte darf hinein, da evtl. Einsturzgefahr oder toxische Rückstände.

  • Der BSB erstellt eine erste Schadensübersicht für die Geschäftsleitung: Was ist betroffen, welche Bereiche fallen aus?

  • Information: Die Belegschaft wird über E-Mail oder Versammlung über den Status informiert („Brand in Halle 2 wurde gelöscht, niemand verletzt, weitere Infos folgen“), um Gerüchten vorzubeugen.

  • Behörden/Versicherer Info: Die Geschäftsführung meldet den Schaden der Versicherung und der BG innerhalb 24h, wie vorgeschrieben.

  • Untersuchung: In den Tagen danach arbeitet der BSB mit Sachverständigen (Feuerwehr, ggf. IFS) die Brandursache auf. Interne Unfalluntersuchung wird genauso geführt wie bei einem Arbeitsunfall.

  • Aufräum- und Reparaturmaßnahmen: Die Instandhaltung und externe Firmen räumen Brandschutt weg, reinigen (speziell Rußentfernung, Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser gemäß Umweltschutz). Der BSB achtet bei der Wiederherstellung darauf, dass Brandschutz wiederhergestellt wird (z.B. Ersatz für ausgelöste Sprinkler, getauschte Feuerlöscher, elektrische Anlage prüfen etc.). Erst wenn alle Systeme wieder funktionieren und keine Gefahrstoffe mehr austreten (z.B. Rauchgase abgezogen), wird die Produktion schrittweise wieder aufgenommen.

  • Debriefing: Schließlich gibt es eine Nachbesprechung im ASA: Was lief gut, was schlecht? Hat Alarmierung reibungslos funktioniert? Waren alle Mitarbeitenden vorbereitet? Das Ziel ist, aus jedem Ereignis zu lernen und Verbesserungen ins Handbuch aufzunehmen (z.B. in Zukunft zusätzliche Melder in einem Bereich, wenn das Feuer erst spät erkannt wurde, etc.).

Die Regeln werden mindestens jährlich geübt: Evakuierungsübungen (Räumungsübungen) finden einmal pro Jahr statt, bei denen genau diese Abläufe simuliert werden. Das Ergebnis wird protokolliert und etwaige Mängel (z.B. Verständigungsprobleme, zu lange Evakuierungszeit) aufgezeigt und behoben. Nur so können wir sicherstellen, dass im Ernstfall alles klappt.

Insgesamt stellt dieses strukturierte Notfallmanagement sicher, dass ein Brand, so unwahrscheinlich er sein mag, ohne Chaos und mit minimalem Schaden bewältigt wird – getreu dem Motto: Im Notfall kühlen Kopf bewahren, aber entschlossen handeln.

Besondere brandgefährdete Bereiche und Tätigkeiten

Industriebetriebe im Maschinen- und Anlagenbau weisen neben den allgemeinen Risiken einige branchenspezifische Brandgefahren auf. Dieses Kapitel geht auf spezielle Betriebsbereiche und Tätigkeiten ein, die ein erhöhtes Brandrisiko haben, und beschreibt die dafür getroffenen besonderen Schutzmaßnahmen. So wird gewährleistet, dass unser Brandschutzkonzept maßgeschneidert auf die Gegebenheiten unseres Unternehmens ist.

Produktion und Werkstätten: In unseren Fertigungshallen werden Metallteile bearbeitet (z.B. Drehen, Fräsen, Bohren), Baugruppen montiert und Maschinen getestet. Brandgefahren in der Produktion resultieren vor allem aus:

  • Funken und Hitze bei Bearbeitung: Schleif- und Trennarbeiten erzeugen Funkenflug. Wir haben dafür fest installierte Schleifplätze mit Funkenfängern und umgebenden Metallvorhängen, sodass Funken nicht weit fliegen. Mitarbeiter tragen schwer entflammbare Arbeitskleidung in diesen Bereichen. Neben jedem Schleifplatz hängt ein CO₂-Löscher bereit. Bei temporärem Schleifen außerhalb des Schleifraums gilt das Erlaubnisscheinverfahren.

  • Überhitzung von Maschinen: Werkzeugmaschinen können durch Defekte (z.B. Lagerschaden) oder bei fehlender Kühlung überhitzen und brennbare Kühlschmierstoffe entzünden. Daher sind unsere CNC-Maschinen mit Temperaturüberwachung ausgestattet und schalten bei Überhitzung automatisch ab. Zudem sind innerhalb der Maschinen Löschdüsen montiert (Aerosollöscher). Täglich kontrollieren die Maschinenbediener den Füllstand und Sauberkeit des Kühlschmierstoffs – da ein hoher Ölnebel-Anteil die Brandgefahr erhöht, wird die Emulsion streng nach Vorgaben gehalten. Ablagerungen von Öl und Spänen werden im Wartungsplan regelmäßig entfernt, um keine Brandnester zu bilden.

  • Elektrische Antriebe: Große Antriebe und Schaltschränke in der Fertigung können bei Fehler Brände verursachen. Hier greifen die allgemeinen Maßnahmen: alle Antriebe sind thermisch überwacht, Schaltschränke haben interne Rauchmelder (an BMA angebunden). Zusätzliche Handlöscher (CO₂/Pulver) sind bei größeren Schaltschränken postiert.

  • Schweißen/Montage: In der Montagehalle gibt es Schweißarbeiten beim Zusammenbau von Stahlrahmen. Diese Zone ist eine Schweißwerkstatt mit lokaler Absaugung, feuerfestem Bodenbelag und umgebenden Schweißvorhängen. Nur geprüfte Schweißer arbeiten dort nach BGR 500. Eine Spot-Absaugung mit Funkenfalle verringert die Gefahr von Funkenflug. Die Umgebung wird frei von brennbaren Materialien gehalten. Zusätzlich nach jedem Schweißvorgang: kurze Nachschau auf Glutnester (Teil der Arbeitsanweisung). Im Montagebereich lagern wir keine brennbaren Flüssigkeiten offen – nur in Sicherheitsschränken (F 90) und in Kleinstmengen an der Linie, um Brandlast gering zu halten.

  • Lagerung von Ölen/Lacken: In der Fertigung werden Schmieröle, Hydrauliköle genutzt. Diese sind in einem zentralen Öllager (Stahlcontainer mit Auffangwanne) gebündelt. Entnahme nur durch geschultes Personal, um Verschütten zu vermeiden. Lacke/Lösungsmittel (für kleine Lackierarbeiten/Nachbesserungen) werden in feuerbeständigen Schränken (Typ 90) gelagert, max. 20 Liter in Halle. Sofern größere Lackierprozesse nötig sind, erfolgen diese extern – wir vermeiden damit ein großes Lacklager im Haus.

  • Heißläufer und Reibung: In mechanischen Prüfständen (falls vorhanden, z.B. Motorprüfstand) können Teile heißlaufen. Diese Prüfstände haben separate Temperatursensorik; auch gibt es Alarm, wenn z.B. die Abgastemperatur exzessiv steigt (könnte Hinweis auf Brand in Motor sein). Ein CO₂-Löschsystem steht bereit.

  • Staubexplosion: Metallstaub bei Schleifung oder Bohrspäne könnten in seltenen Fällen ein Staub-Luft-Gemisch bilden. Wir setzen Nassabscheider für staubige Prozesse ein, um Staub in Wasser zu binden (z.B. beim Polieren von Aluminiumteilen). Damit sinkt das Staubexplosionsrisiko erheblich. Außerdem: generelle Sauberkeit, kein Staubansatz in Ecken (Reinigungsplan).

  • Transportmittel: In der Halle fahren Gabelstapler (teils Diesel, teils Elektro). Dieselstapler werden regelmäßig gewartet, um Kraftstoff-Lecks zu verhindern. Keine Betankung innen – Tanken nur draußen an entlüfteter Stelle. E-Stapler: deren Ladestationen sind brandsicher ausgeführt (eigenes Ladegerät-raum mit Brandmelder und Löschdecke in Nähe).

Hochregallager: Unser vollautomatisches Hochregallager (HRL) birgt typische Lagerbrandrisiken: hohe Regale mit dicht gepackten Waren (viel Brennstoff), schwer zugänglich für manuelle Löschung, schnelle Vertikal- und Horizontalausbreitung von Feuer. B

  • Wie bereits erwähnt, hat das HRL eine flächendeckende Sprinkleranlage mit in jede Regalebene reichenden Sprinklern. Diese erkennt und löscht Feuer schnell. - Das Lagergut wird hinsichtlich Brandgefährlichkeit kontrolliert: keine Stoffe gelagert, die Sprinklerwirkung beeinträchtigen (z.B. nur begrenzte Mengen an Kunststoff-Granulaten, die ggf. mit Regalsprinklern abgesichert). Keine hochentzündlichen Chemikalien im HRL – diese lagern extern.

  • Brandabschnittsbildung: Um die Ausbreitung zu begrenzen, ist das HRL in zwei Abschnitte mittels Brandschutzvorhang unterteilt (automatisch schließend bei Alarm).

  • Maschinen im HRL: Die Regalbediengeräte (RBG) und Fördertechnik können als Zündquelle fungieren (z.B. durch Defekt). Deshalb sind alle RBG mit eigenen Rauchmeldern bestückt, die im Kabelführungswagen einen Schwelbrand erkennen könnten. Außerdem wird die elektrische Ausrüstung regelmäßig wärmebildüberwacht (Thermografie jährlich).

  • Batterieladestationen der Lagerroboter/E-Stapler: Diese befinden sich in separaten Nischen mit Brandmelder und sind nur tagsüber aktiv (nachts wird prophylaktisch keine Ladung durchgeführt, um Brand nachts zu vermeiden).

  • Organisation: Im HRL arbeitet normalerweise kein Personal dauerhaft, es ist Automatikbereich. Zugang für Mitarbeiter nur für Wartung, dann gelten strikte Regeln (Freischaltung der Anlage, persönlicher Melder mitführen). Im Brandfall darf niemand eigenständig ins Lager – die Feuerwehr hat dort Priorität. Unsere Aufgabe ist, dem Einsatzleiter die Besonderheiten zu nennen (z.B. „Sprinkler läuft, Regal 3 Fach 4 brandig“).

  • Temperaturkontrolle: Das Lager ist beheizt minimal (Frostschutz), somit keine extreme Hitze/Kälte.

  • Hausinterne Regeln: Keine offenen Flammen oder Schweißarbeiten im Lager ohne top Brandschutz (eh Erlaubnisschein). Rauchen strengstens untersagt. Der Bereich ist rund um die Uhr kameraüberwacht – erste Rauchzeichen würden eventuell auch so erkannt.

  • Feuerwehr-Übung: Wir haben speziell mit der Feuerwehr eine Übung im HRL absolviert, um das Vorgehen dort zu optimieren (Zugang via RWA-Öffnungen im Dach, etc.).

Prüflabore und Testfelder: Das Unternehmen unterhält Prüflabore, z.B. für Qualitätskontrolle, Elektroniktests und ggf. einen Teststand für Maschinen. Brandrisiken in Laboren:

  • Elektroniklabor: viele elektrische Geräte auf engem Raum (Oszilloskope, Prüfstände). Hier droht elektrischer Brand durch Kurzschluss/Überlast. Maßnahmen: Labore haben Rauchmelder und CO₂-Löscher. Geräte werden ausgeschaltet, wenn unbeaufsichtigt. Speziell gebaute Prüfvorrichtungen werden vor Inbetriebnahme vom E-Techniker abgenommen (Verhinderung Bastel-Fehler). - Chemielabor (Qualitätsprüfung): Kleinere Mengen brennbarer Chemikalien (Lösungsmittel) möglich. Diese sind in 1-Liter Gebinden und in Sicherheitsschränken Typ 30 oder 90. Beim Umgang (z.B. Reinigen mit Aceton) verwenden die Mitarbeiter Abzüge. Ein Abzug hat eine Löschanlage (CO₂-Patrone), die bei Flammenerkennung im Abzug löscht. Zusätzlich Laborrauchmelder.

  • Umweltprüfstände: Falls wir z.B. Klima- oder Brandtests an Komponenten machen (z.B. Bauteil in Hitze setzen), dann nur in überwachten Klimakammern mit interner Löschmöglichkeit. Brennbare Prüflinge (Kunststoff) werden unter Aufsicht getestet.

  • Druckprüfstand/Maschinenprüfstand: Wenn Motoren oder Hydraulik getestet werden, besteht Brand- und Explosionsgefahr. Wir haben da Gaswarnanlagen (falls Kraftstoffgas) und Wärmefühler. Brennbare Flüssigkeiten in Testständen (Öle) werden minimal gehalten. Im Motorprüfstand (sofern vorhanden) gibt es automatische Löschanlage (CO₂) wie in Serverraum, wegen potenzieller Treibstoffbrände.

  • Lasereinrichtungen: Manche Prüfeinrichtungen nutzen Laser (z.B. Messlaser). Laser können Brände verursachen, wenn fehlgeleitet. Daher Laser nur in abgeschirmten Gehäusen betrieben.

  • Krane in Testfeld: In Testhallen mit Kran muss beachtet werden, dass der Kran im Alarmfall nicht im Weg steht – Bediener trainiert. - Versuch mit Überlast: Falls in Tests absichtlich Material „bis zum Versagen“ belastet wird, immer Vorsorge falls es brennt – z.B. ein Prüfer mit Feuerlöscher bereit, und Funkenfangmatten ausgelegt.

Krananlagen und Hebezeuge: Krananlagen selbst haben moderates Brandrisiko (Motor an Kran, etwas Hydraulik). Wichtig:

  • Der Kranfahrstand hat einen eigenen Feuerlöscher CO₂ in der Kabine, falls ein elektrisches Panel dort brennt.

  • Krane werden monatlich gewartet, inkl. Prüfen der elektrischen Leitungen (um Kabelbrände vorzubeugen).

  • In Hallen mit Kran darauf achten, dass Sprinklerabdeckung nicht beeinträchtigt wird – z.B. Sprinkler zwischen Kranbahn und Decke montiert, damit Kran ein evtl. Sprinklerstrahl nicht komplett abschirmt. Das wurde bei uns baulich berücksichtigt (Kranbahnhöhe < Sprinklerebene oder Nutzung seitlicher Sprühdüsen).

  • Im Falle eines Brandes unter der Kranbahn muss Kran ggf. aus dem Weg gefahren werden (daher in Alarmregeln vordefiniert).

  • Kranführer sind bei Alarm gut geschult: erst Kran an sicherer Stelle ablegen (z.B. nahe Hallentor, um Fluchtweg frei), dann selbst raus.

  • Mobilkrane (falls verwendet) nur betriebsbereit mit TÜV, sodass kein Ölleck etc. brandgefährlich wird.

Außenanlagen. Das Außengelände birgt folgende Brandgefahren:

  • Externe Lager (Paletten, Container): Diese können durch Brandstiftung oder Selbstentzündung in Brand geraten und auf Gebäude übergreifen. Wir platzieren sie >10 m vom Gebäude entfernt oder mit Feuerschutzwand zum Gebäude. Müllcontainer stehen in einem überdachten Stahlbeton-Häuschen, abschließbar, sodass keine Fremdzündung. Palettenstapel max. 2 m hoch und 5 m Abstand zwischen Stapeln. Keinesfalls unter Fenstern lagern (sonst könnte Feuer hoch schlagen).

  • Parkplätze mit Fahrzeugen: Fahrzeuge können brennen (z.B. Motorbrand). Das Parkdeck ist offen, so Rauch kann abziehen. Wir haben Hydranten in der Nähe. Mitarbeiter sind sensibilisiert, was tun (Feuerwehr rufen, versuchen löschen mit Auto-Feuerlöschern falls vorhanden). Kein spezieller Schutz darüber hinaus – PKW-Brände sind selten und Einzelfall.

  • Grünflächen/Vegetation: Auf dem Gelände gibt es Grünstreifen. In trockenen Sommern besteht Grasbrandgefahr. Daher lassen wir Gras nicht meterhoch wachsen und entfernen trockenes Laub/Schnittgut. Gärtner sind angewiesen, an heißen Tagen kein Abflammen etc. zu tun. Falls doch jemand Lagerfeuer o.ä. (verboten) entzündet, Sicherheitsdienst würde es löschen.

  • Tankstellen/Gasbehälter: Wir haben keine eigene Tankstelle. Gasflaschen (Schweißgas) werden in einem Außenlager (Gitterkäfig) aufbewahrt – mit Abstand zu Gebäuden, Beschilderung, keine Zündquelle. Flüssiggastank (falls vorhanden, z.B. für Gabelstapler) in safety distance und mit Brandschutzhecke zum Gebäude.

  • Photovoltaikanlage auf Dach: Wenn vorhanden, sind PV-Module eine Stromquelle auch im Brandfall. Wir haben der Feuerwehr die PV-Abschaltoption gezeigt (DC-Freischalter am Gebäude). Die Feuerwehr weiß um PV, was im Plan vermerkt ist.

IT- und Kommunikationsbereiche

Der Serverraum, Netzwerkverteiler etc. sind kritisch für die Betriebsführung. Sie sind gegen Feuer besonders geschützt (Gaslöschanlage). Der Hauptserverraum ist als eigenständiger Brandabschnitt F90 ausgebildet. Zusätzlich tägliche Backup-Sicherungen off-site, falls doch Ausfall – das ist Business Continuity, aber auch relevant: Datenverlust kann Chaos verursachen. Der Brandschutz hier schützt die Infrastruktur (Gaslöschung, Klima, Rauchmelder). Notfallpläne sehen vor, wer im Brandfall der IT informiert wird (damit sie ggf. Server kontrolliert herunterfährt falls noch möglich).

Besonderheiten Maschinenbau allgemein:

  • Maschinen in Betrieb mit Brennstoffen: Falls wir z.B. Verbrennungsmotoren an fertigen Maschinen testen müssen, tun wir das nur in belüfteten Bereichen mit Abgasabsaugung und Funkenarrestoren. Kraftstoff nur in Kleinstmengen im Test, Löschdecke bereit.

  • Hydraulikanlagen: Austretendes Hydrauliköl unter Druck auf heiße Oberfläche kann sich entzünden. Deshalb Temperaturüberwachung und Abtropfbleche unter Hydraulikaggregaten. Hydraulikräume haben feuerfeste Auffangwannen. Feuerlöscher Pulver oder Schaum in der Nähe.

  • Thermische Behandlung: Wenn es Öfen gäbe (Härteofen etc.), bräuchten wir separate Brandkammern. Aktuell nicht vorhanden, daher keine.

  • Zusammenfassend sind in jedem speziellen Bereich die detaillierten Schutzmaßnahmen dokumentiert (teils als lokale Aushänge oder Betriebsanweisungen). Die Beschäftigten der jeweiligen Bereiche sind gezielt auf „ihre“ Gefahren unterwiesen. Der Brandschutzbeauftragte behält diese Risikobereiche im Auge und passt Konzepte an, sobald sich etwas ändert. Eine Übersicht der besonderen Bereiche und getroffenen Maßnahmen ist in Anhang 9 tabellarisch dargestellt – dies erleichtert auch externen Prüfern (z.B. Versicherung) den Überblick.

Durch diese maßgeschneiderten Lösungen erreichen wir trotz teilweise erhöhter Gefährdungen ein akzeptables Sicherheitsniveau überall im Betrieb.

Instandhaltung, Prüfungen und kontinuierliche Verbesserung

Der Brandschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein permanenter Prozess. Technische Einrichtungen müssen instandgehalten werden, organisatorische Maßnahmen überwacht und das System als Ganzes kontinuierlich verbessert werden. Dieses Kapitel beschreibt die Abläufe der Instandhaltung und Prüfung (Betreiberpflichten) sowie das Vorgehen zur kontinuierlichen Verbesserung im Brandschutzmanagement. Außerdem wird dargestellt, wie bei Änderungen (Umbauten, neue Anlagen) der Brandschutz sichergestellt bleibt und wie nach einem Vorfall Lessons Learned umgesetzt werden.

Betreiberpflichten und Prüfroutinen

Als Betreiber von Gebäuden und Anlagen haben wir eine Vielzahl von Prüfpflichten, um die Betriebsbereitschaft der Brandschutzeinrichtungen sicherzustellen. Diese Pflichten ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben (Landesbauordnung, PrüfVO), Arbeitsschutzregeln (z.B. ASR, BetrSichV) und aus dem Versicherungsvertrag. Um diesen nachzukommen, existiert unser Prüf- und Wartungsplan.

Wesentliche wiederkehrende Prüfungen im Überblick:

  • Feuerlöschgeräte: Alle tragbaren Löscher alle 2 Jahre durch Sachkundigen (wie DIN 14406 vorgibt). Wandhydranten einmal jährlich durch Sachverständigen (Drucktest).

  • Brandmeldeanlage: vierteljährliche Inspektion/Wartung (Fachfirma), jährliche Vollprüfung (zugelassener Prüfsachverständiger nach HBauO/PrüfVO).

  • Löschanlagen: Sprinkler jährlich TÜV/VdS-Prüfung, Gaslöschanlage jährlich durch Fachfirma, alle 2 J. Flutungstest (ohne Gas).

  • RWA: jährlich Wartung (Fachfirma, oft zusammen mit BMA-Firma), Funktionsprüfung.

  • Türen/Feststellanlagen: monatlich interne Funktionskontrolle, jährlich Fachfirma-Prüfung.

  • Notbeleuchtung: monatlich Auto-Selbsttest (Ergebnis protokolliert), jährlich Inspektionsmessung.

  • Blitzschutz: Alle 3 Jahre Fachprüfung (Befundschein).

  • Elektrische Anlagen (DGUV V3): 4-jährlicher E-Check ortsfeste Anlagen, 2-jährlich ortsveränderliche (in hoher Beanspruchung sogar jährlich).

  • Maschinenschutz: Feuerlöscheinrichtungen in Maschinen jährlich vom Lieferanten geprüft (z.B. Funktionsprüfung der eingebaute Löscher).

  • Feuerwehrpläne: i.d.R. alle 2 Jahre mit Feuerwehr abstimmen, ob noch gültig, falls Änderungen im Bau.

Alle diese Prüfungen werden vom BSB oder der Instandhaltungsleitung terminiert und in einem digitalen Kalender hinterlegt. Das System erinnert rechtzeitig an fällige Prüfungen (in der Instandhaltungssoftware als wiederkehrende Aufträge). Nach Durchführung werden Prüfberichte archiviert (digital auf dem Server im Verzeichnis Brandschutz). Der BSB wertet die Berichte aus und gibt Kopien an die Geschäftsleitung bzw. Behörden bei Bedarf. So können wir jederzeit nachweisen, dass wir unseren Prüfpflichten nachkommen – was auch im Haftungsfall essenziell ist.

Alle diese Prüfungen werden vom BSB oder der Instandhaltungsleitung terminiert und in einem digitalen Kalender hinterlegt. Das System erinnert rechtzeitig an fällige Prüfungen (in der Instandhaltungssoftware als wiederkehrende Aufträge). Nach Durchfü

  • Schwerwiegende Mängel (z.B. Totalausfall Sprinklerpumpe, verschlossene Notausgänge) -> sofortige Maßnahmen, ggf. Betriebseinschränkung bis behoben.

  • Mittlere Mängel (z.B. defekte Notleuchte in einem von mehreren Fluchtwegen) -> innerhalb 1 Woche reparieren.

  • Geringe Mängel (z.B. Schild fehlt) -> innerhalb 4 Wochen.

Alle Mängel kommen in eine Mängelliste, die der BSB führt. Er hakt erst ab, wenn der Verantwortliche (z.B. Haustechnik) Rückmeldung gibt „erledigt am …“. Offene Punkte werden in ASA-Sitzungen gemahnt, falls sie überfällig werden. Speziell aus der behördlichen Brandschau resultierende Auflagen haben Fristen, die wir strikt einhalten (Meldung der Erledigung an Behörde). Bei Instandsetzung achten wir, dass Original-Schutz wiederhergestellt wird: z.B. Austausch eines Brandschott mit zertifiziertem Material, nicht provisorisch.

Änderungen, Umbauten, Nutzungsänderungen: Die Erfahrung zeigt, dass Veränderungen im Betrieb eine kritische Phase für den Brandschutz sind (neue Anlagen können neue Risiken bringen, Bauarbeiten können temporär Schutz aufheben). Deshalb integrieren wi

  • Planung: Bei Umbauplänen (z.B. Halle erweitern, Büros einrichten in Halle) muss ein Brandschutzkonzept mit erstellt werden. Entweder vom Fachplaner, den wir beauftragen, oder vom BSB mitgeprüft. Die Baupläne gehen nicht zur Genehmigung, ohne dass Brandschutz berücksichtigt ist (Standard bei Bauantrag, aber wir intern prüfen auf Praxis).

  • Bauphase: Während Umbaumaßnahmen gelten besondere Schutzvorkehrungen: oft entfallen bauliche Schutzeinrichtungen temporär (eine Wand wird durchbrochen etc.). Wir erarbeiten für die Bauzeit ein Brandschutz-Baukonzept: z.B. Ersatz-Abschottungen in Leichtbau, zusätzliche Rauchmelder provisorisch, ständige Brandwache bei Funkenarbeiten, Feuerlöscherstellen für Bau. Bauarbeiter werden unterwiesen (wie Fremdfirmen, s.o.).

  • Abnahme: Nach Fertigstellung wird der geänderte Bereich zusammen mit der Behörde und Feuerwehr abgenommen (falls Genehmigungsverfahren). Intern überprüfen wir, ob das Brandschutzkonzept vollständig umgesetzt ist (Checkliste). Erst dann Freigabe zur Nutzung.

  • Nutzungsänderung: Wenn ein Bereich anders genutzt wird als zuvor (z.B. Lager wird Fertigung oder umgekehrt), prüfen wir, ob die vorhandenen Schutzeinrichtungen noch passen oder angepasst werden müssen (z.B. mehr Feuerlöscher, andere Melder). Hier greift wieder die Gefährdungsbeurteilung, die neu gemacht wird.

  • Neue Maschinen/Materialien: Bei Einführung neuer Maschinen oder Materialien (z.B. neuer Kunststoff, der höhere Brandlast hat) evaluiert der BSB das Risiko. Er entscheidet z.B., ob zusätzliche Löschmittel bereitgestellt werden oder ob das Lagerkonzept zu ändern ist.

  • Modifikationen an Brandschutzanlagen: Wenn wir z.B. die Brandmeldeanlage erweitern (neue Melder wegen Anbau), wird streng nach DIN 14675 wieder ein zertifizierter Errichter beauftragt. Selbiges für Sprinkler – immer VdS-Fachfirma, damit Normkonformität bleibt.

All diese Punkte sind in unserem Management-of-Change-Prozess schriftlich festgelegt, was auch von ISO 9001 / 45001 (Qualitäts- und Arbeitsschutzmanagement) gefordert ist. So geht kein Aspekt vergessen.

Kontinuierliche Verbesserung (KVP): Brandschutz wird bei uns ständig hinterfragt und optimiert. Einige Mechanismen dazu:

  • Auswertung von Übungen: Nach jeder Evakuierungsübung (jährlich) sammelt der BSB Feedback von Teilnehmenden: Haben Alarmton/Durchsage überall funktioniert? Gab es Verzögerungen? Waren Türen blockiert? Dieses Feedback wird ausgewertet und ggf. lösen wir Maßnahmen aus (z.B. im Jahr 2024 merkten wir, dass in der Galvanik der Alarmton zu leise war – wir fügten dort einen weiteren Signalgeber hinzu). Übungen werden auch mal mit Überraschungseffekt in Teilbereichen gemacht (z.B. „Vergessen“ einer Person, um Helfer zu testen). Das fördert Ernsthaftigkeit.

  • Audit und Inspektionen: Neben internen Begehungen lassen wir auch externe Audits zu. Z.B. jährlich durch den Versicherer (der sog. Risk Engineer von der Versicherung schaut sich alles an). Auch interne Audits (vom Mutterkonzern oder QM) werden genutzt, um Lücken zu identifizieren. Vorschläge daraus setzen wir um. Der BSB erstellt daraus eine Maßnahmenliste und berichtet im Management-Review.

  • Mitarbeiterideen: Wir ermuntern Mitarbeiter, Sicherheitsideen einzubringen (es gibt ein Ideenmeldesystem mit Prämien). Einige Verbesserungen kamen so: z.B. Idee, an jedem Stapler einen kleinen Löschspray zu befestigen – wurde umgesetzt, kleine Investition mit potenziell großer Wirkung.

  • Stand der Technik verfolgen: Der BSB hält sich über Neuerungen im Brandschutz auf dem Laufenden (Besuch von Fachseminaren, Lesen von Fachzeitschriften). Wenn neue Technologien sinnvoll erscheinen (z.B. mobile Rauchabsauggeräte, Sprühnebelsysteme), prüfen wir sie. So haben wir z.B. letztes Jahr in einem Test ein IoT-Brandmeldesystem in entlegenen Außenbereichen installiert (kabellose Melder mit SMS-Meldung), um die Überwachung dort zu verbessern – das war ein Pilotprojekt im Rahmen „Digitalisierung im Brandschutz“.

  • Unfall- und Schadenauswertung: Wie erwähnt, werden alle Brandvorfälle und Beinahebrände nachverfolgt. Der BSB erstellt daraus eine jährliche Statistik: z.B. „3 Entstehungsbrände 2025 – 2x Elektrik, 1x Rauchrückstand in Lüftung“. Daraus leitet er Schwerpunkte ab (bspw. mehr Fokus auf E-Prüfung, oder intensivere Reinigung Lüftungskanäle).

  • Zielvorgaben und Kennzahlen: Wir haben intern das Ziel „0 Brände, 0 Beinahebrände pro Jahr“. Das ist ambitioniert; wichtiger sind dahinterliegende Kennzahlen: Quote der abgeschlossenen Mängel < 1 Monat, 100 % der Mitarbeiter haben Unterweisung erhalten, 100 % Prüfungen fristgerecht etc. Diese werden im Arbeitssicherheitsausschuss gemonitort. Bei Abweichungen steuert die Leitung gegen (z.B. Ressourcen erhöhen, wenn Prüfstaus bestehen).

Dokumentation und Revision des Handbuchs

Sämtliche relevanten Unterlagen (Prüfberichte, Unterweisungsnachweise, Checklisten, Alarmpläne, Brandschutzordnung) werden sorgfältig dokumentiert, teils in Papierordnern (für Behörden sofort greifbar), teils digital im Intranet. Das vorliegende Handbuch selbst wird erwähnt regelmäßig aktualisiert. Der BSB ist dafür verantwortlich, dass Änderungen in Vorschriften oder betriebliche Änderungen zeitnah eingearbeitet werden. Eine Änderungsübersicht im Anhang dokumentiert die Historie (Version, Datum, wesentliche Änderungen). So bleiben alle Nutzer auf dem neuesten Stand.

Durch das Zusammenspiel von geplanten Prüfungen und lernender Organisation gewährleisten wir eine dauerhafte Wirksamkeit unseres Brandschutzsystems. Dieses System greift auch auf zukünftige Herausforderungen vor – sei es Wachstum des Standorts (mehr Fläche -> evtl. Werkfeuerwehr?), neue Technologien (z.B. Batterien mit Brandrisiko) oder veränderte gesetzliche Vorgaben. Wir verstehen Brandschutz als dynamischen Prozess, der mit dem Unternehmen mitwächst und sich ständig verbessert, um die Sicherheit von Menschen und den Schutz der Sachwerte nachhaltig zu garantieren.

Ausbildung, Unterweisung und Übungen

Ohne geschulte und informierte Mitarbeiter*innen kann kein Brandschutzkonzept erfolgreich sein. Daher legt unser Unternehmen großen Wert auf Ausbildung, regelmäßige Unterweisung und Übungen im Bereich Brandschutz. Dieses Kapitel beschreibt das Schulungskonzept: von der Erstunterweisung neuer Kollegen über Spezialausbildungen (Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer) bis hin zu den regelmäßigen Übungen (Räumungsübungen, Löschtraining). Unser Vorgehen richtet sich nach gesetzlichen Forderungen (ArbSchG, DGUV) und Empfehlungen aus der Praxis.

Unterweisung aller Beschäftigten: Jede/r Mitarbeitende erhält mindestens einmal jährlich eine Brandschutzunterweisung. Diese wird in der Regel zusammen mit der Arbeitssicherheitsunterweisung durchgeführt, kann aber auch separat erfolgen (z.B. in Form

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes (Brandursachen, Verhütung): Hier erklären wir z.B. das Verbrennungsdreieck (Brennstoff, Sauerstoff, Zündquelle) und was das für den Alltag heißt – etwa „halten Sie Zündquellen von Brennstoffen fern“. Wir zeigen häufige Brandgefahren am Arbeitsplatz und wie man sie vermeidet (kein Papier auf Heizlüfter legen etc.).

  • Betriebliche Brandschutzorganisation: Vorstellung der wichtigen Personen (BSB, Helfer) und deren Aufgaben. Jeder soll wissen, wer der Brandschutzbeauftragte ist und wen man ansprechen kann.

  • Funktion der Brandschutzeinrichtungen: Vorführung / Erklärung der Brandmeldeanlage (wie klingt der Alarm?), der Feuerlöscher (Typen im Betrieb und Handhabung in Theorie), der Wandhydranten, Notausgänge, Rauchabzüge etc.

  • Gefahren durch Brände: Wir betonen die Gefährlichkeit von Rauchgasen (z.B. Kohlenmonoxid), dass die meisten Brandopfer an Rauchvergiftung sterben. Dadurch soll klargemacht werden, warum schnelle Räumung wichtig ist und niemand zurück in verrauchte Bereiche darf.

  • Verhalten im Brandfall: Dies üben wir theoretisch durch – Alarmieren (Notruf absetzen, was sagen), Melden an interne Stellen, Evakuierungswege, Sammelplatz, Feuerlöschergebrauch. Hier nutzen wir oft betriebsbezogene Szenarien („Stellen Sie sich vor, es brennt in Ihrer Abteilung – was tun Sie?“). Das in der Brandschutzordnung Teil B fixierte Verhalten wird also lebendig vermittelt.

  • Meldewege und Alarmierung: Erklären, wie die interne Alarmierung läuft, welche Signale es gibt (Sirene, Durchsage) und dass man bei Alarm keine Zeit verliert.

  • Präventionsregeln: Erinnerung an die Verbote (Rauchen etc.), an Ordnung/ Sauberkeit, an meldepflicht bei Mängeln.

Diese Unterweisung wird vom Brandschutzbeauftragten oder einer beauftragten Führungskraft durchgeführt. Bei neuen Mitarbeitern erfolgt sie vor Aufnahme der Tätigkeit (im Onboarding-Programm am ersten Tag, inkl. Rundgang: wo sind Exits, Löscher etc.). Wir lassen uns jede Unterweisung schriftlich bestätigen (Unterschrift oder digitaler Test bestanden), um Compliance zu belegen. Inhalte und Tiefe werden dokumentiert (Folie/Handout archiviert).

Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern

Wie beschrieben, benötigen wir eine ausreichende Anzahl geschulter Helfer. Brandschutzhelfer-Ausbildung: erfolgt extern oder intern nach DGUV I 205-023. Wir organisieren mindestens einmal jährlich einen Lehrgang vor Ort, durchgeführt von einem externen Brandschutztrainer oder der Feuerwehr. Der Kurs dauert ca. 4 Stunden und beinhaltet Theorie (s.o. Brandklassen, Löschmittel, Organisation, Verhalten) und Praxis: jede/r Teilnehmer*in löscht ein Übungsfeuer (z.B. brennende Wanne mit Flüssigkeit) mit einem Feuerlöscher. So erlangen sie Sicherheit im Umgang. Nach der Schulung erhalten sie ein Zertifikat „Brandschutzhelfer“. Diese Ausbildung muss alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden, was wir einplanen (wir streben 3-jährlichen Turnus an, aufgrund erhöhter Gefährdung in Produktion).

Evakuierungshelfer: Ihre Schulung überschneidet sich mit Brandschutzhelfer-Kurs, aber zusätzlich betonen wir Evakuierungstaktik: z.B. wie man Menschen anleitet ohne Panik zu erzeugen, Vorgehen bei verrauchten Fluren (ggf. Kriechen), Hilfestellung für Verletzte/Behinderte, Nutzung von Evakuierungsgeräten (Tragestühle an Treppen bei uns vorhanden). Auch Kommunikation mit Feuerwehr (was melden?). Diese Ausbildung führen intern der BSB und die Sicherheitsfachkraft gemeinsam durch, unterstützt mit Unterlagen der BG. Jährlich findet eine kurze interne Einweisung der Evakuierungshelfer statt, v.a. vor der Räumungsübung, um diese abzusprechen.

Spezifische Schulungen:

  • Führungskräfte-Schulung: Abteilungsleiter werden extra darauf hingewiesen, was ihre Pflichten im Brandschutz sind. Alle 2 Jahre veranstalten wir ein Führungskräfteseminar „Brandschutz-Verantwortung“, wo auf Haftung, Vorbildfunktion etc. eingegangen wird. Hier wird klar gemacht, dass sie Ordnung/Sauberkeit vorleben und durchsetzen müssen und im Brandfall gegenüber Einsatzkräften Auskunft geben sollten.

  • Sicherheitsbeauftragte: Unsere freiwilligen Sicherheitsbeauftragten (Mitarbeiter für Arbeitsschutz) erhalten auch in Sachen Brandschutz zusätzliches Briefing, damit sie bei Rundgängen drauf achten können.

  • Fremdfirmen-Einweisung: Jede Fremdfirma bekommt vor Arbeitsbeginn eine Kurzunterweisung (10–15 Minuten) plus Merkblatt. Themen: Wo sind Alarmauslöser, was tun bei Alarm, Feuerarbeiten nur mit Erlaubnis, Rauchverbot etc. Fremdfirmen bestätigen dies schriftlich.

  • Spezialthemen: Bei Bedarf organisieren wir Workshops, z.B. „Umgang mit Lithium-Batterien“ (wenn wir vermehrt Akkus lagern/testen sollten, bisher gering). Oder Schulung der Kantinenkräfte im Umgang mit Fettbrandlöscher.

Räumungsübungen: Wie zuvor erwähnt, führen wir einmal pro Jahr eine Evakuierungsübung für alle Standorte durch. Diese wird vom BSB vorbereitet in Absprache mit Geschäftsleitung und – wichtig – der Feuerwehrleitstelle (damit kein Fehlalarm versehentli

  • Durchführung: Ohne Vorankündigung (nur minimaler Kreis weiß Bescheid) wird ein Alarm simuliert, entweder durch Auslösen eines Melders oder per Durchsage „Übung – bitte jetzt Gebäude räumen“. Alle sollen es wie echt behandeln: zum Sammelplatz gehen. Die Zeit bis Gebäuderäumung wird gestoppt. Evakuierungshelfer üben ihre Checks, auch Meldungen wer fehlt.

  • Beobachtung: Das Brandschutzteam positioniert Beobachter: z.B. einer schaut, ob alle Notausgänge benutzt werden, ob jemand zögert, ein anderer achtet auf Verhalten an Sammelstelle.

  • Auswertung: Unmittelbar nach der Übung (nach „Entwarnung, es war Übung“) gibt es Feedbackrunden mit Evakuierungshelfern: Was lief gut, wo hapert es? Später schriftliche Auswertung vom BSB. Die Ergebnisse, wie schon unter 10.4 erwähnt, fließen in Verbesserungen.

  • Teilnahme: Alle Mitarbeiter müssen teilnehmen, Abwesenheiten werden notiert (z.B. Nachtschicht hat separate Übung). Wer ohne Grund nicht mitmacht, wird ermahnt – es geht um ihr eigenes Leben, daher hohe Priorität.

Löschübungen

Neben der großen Evakuierungsübung führen wir in kleineren Gruppen praktische Löschübungen durch – in der Regel im Rahmen der Brandschutzhelfer-Ausbildung oder Auffrischung. Zusätzlich bieten wir allen Mitarbeitern optional an, mal einen Feuerlöscher auszuprobieren (wir haben Übungslöscher oder löschen mit Wasserlöscher ungefährliche Feuer wie Holzwollebecken). Erfahrung zeigt, viele haben Hemmungen, und die kann man so abbauen. Solche Übungen machen wir im Sommer draußen, oft in Kombination mit einem Sicherheits-Aktionstag. Das fördert auch Interesse am Brandschutz.

Dokumentation der Schulungen

Jede Schulung/Unterweisung wird protokolliert: Datum, Teilnehmer, Inhalte (Agenda oder Folien), Unterschriften oder digitale Bestätigung. Der BSB sammelt diese Nachweise (gesetzlich gefordert: Unterweisungen nach ArbSchG dokumentieren). So können wir jederzeit zeigen, dass wir z.B. der Pflicht, Brandschutzhelfer zu unterweisen, nachkommen. Auch im Schadensfall ist es wichtig, nachweisen zu können, dass Mitarbeiter wussten, was zu tun ist.

Bewusstseinsförderung

Neben formalen Schulungen fördern wir die Brandschutzkultur durch kleine Kampagnen: z.B. zum Jahresende erinnern wir an Brandschutz zuhause (Weihnachtsbaum – nur mit Wasser bereit etc.), weil aufmerksame Mitarbeiter auch betrieblich sicherer agieren. In Newslettern teilen wir „Wusstet Ihr schon?“-Infos (z.B. dass CO 2 unsichtbar ist und in 3 Atemzügen töten kann, was die Dringlichkeit untermauert, nicht in verqualmte Räume zu gehen). Im Intranet gibt es eine Brandschutz-Seite mit FAQ und kurzen Videos (wie bediene ich einen Feuerlöscher – in 2 Minuten erklärt).

Zusammenfassend stellt dieses engmaschige Schulungs- und Übungskonzept sicher, dass jede*r im Unternehmen die nötigen Kenntnisse hat, um Brände zu verhindern und im Ernstfall richtig zu reagieren. Nur durch regelmäßiges Training bleibt das Wissen frisch – daher unser Motto: „Übung macht den Meister – auch im Brandschutz.“ Wir sehen bereits Früchte: Bei der letzten Übung war das Gebäude in 4 Minuten geräumt, und neue Kollegen berichten, dass sie sich durch die Schulung sicherer fühlen. Dieses Kapitel des Handbuchs wird ebenso laufend angepasst, um neue Lehrmethoden (z.B. Virtual-Reality-Feuerlöschtrainer) einzubeziehen, sollten sie verfügbar und sinnvoll sein.

Zusammenfassung und Ausblick

In den vorangehenden Kapiteln wurde das Brandschutzhandbuch unseres Unternehmens umfassend dargestellt. Es vereint bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen zu einem ganzheitlichen Konzept, das den Schutz von Mitarbeitern und Betrieb gewährleistet.

Abschließend fassen wir die Kernpunkte zusammen und geben einen Ausblick, wie der Brandschutz als lebendes System weitergeführt wird:

  • Rechtssicherheit und Normenkonformität: Alle Maßnahmen basieren auf deutschem Recht und Normen – von der Hamburgischen Bauordnung über die Arbeitsstättenregeln bis zu DIN/VdS-Standards. Dadurch ist sichergestellt, dass wir die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen oder übertreffen. Die Musterbauordnung fordert z.B. vorbeugenden Schutz gegen Entstehung und Ausbreitung von Bränden, was wir durch unsere Brandabschnittsbildung und Sprinkleranlagen im Lager erfüllen. Die ASR A2.2 verlangt ausgebildete Brandschutzhelfer (5 % Regel), was bei uns mit ~X % deutlich überschritten wird. Dieses Handbuch dient auch als Dokumentation der Erfüllung dieser Pflichten – im Falle einer Prüfung durch Behörden oder Versicherung können wir es vorlegen.

  • Systematische Struktur & Praxisbezug: Das Handbuch folgt einer klaren Struktur und ist im Intranet via Inhaltsverzeichnis navigierbar. Jedes Kapitel behandelt einen Aspekt des Brandschutzes, wobei theoretische Grundlagen mit konkreten betrieblichen Anweisungen verzahnt sind. Praxisbeispiele – z.B. Umgang mit Heißarbeiten oder der Schutz eines Hochregallagers zeigen, wie die allgemeinen Regeln im speziellen Kontext angewandt werden. Verantwortlichkeiten sind explizit benannt (wer macht was). Zahlreiche Checklisten, Pläne und Formulare ermöglichen die direkte Umsetzung: vom täglichen Rundgang bis zum Erlaubnisschein für Schweißarbeiten. Dieser Praxisbezug stellt sicher, dass Brandschutz nicht abstrakt bleibt, sondern im Alltag gelebt wird.

  • Konkrete Handlungsvorgaben und Meldewege: Durch das gesamte Handbuch ziehen sich konkrete Handlungsanweisungen: Etwa „Bei Brandalarm: sofort Gebäude räumen und zum Sammelplatz X gehen“, „Feuergefährliche Arbeiten nur mit Freigabeschein“ , oder „Wöchentliche Prüfung der Sprinklerdruckanzeige durch Haustechnik“. Nichts bleibt im Vagen – für alle wichtigen Abläufe gibt es definierte Vorgehensweisen. Meldeketten sind etabliert: Im Notfall wer informiert wen in welcher Reihenfolge; bei technischen Störungen wie Sprinklerausfall wen man einschaltet (Feuerwehr, Versicherung). Auch interne Informationsflüsse (Mangel -> BSB -> Leitung) sind geregelt. Diese Klarheit verhindert Verzögerungen und Missverständnisse in kritischen Situationen.

  • Verantwortlichkeiten und Organisation: Unsere Brandschutzorganisation ist personell und strukturell aufgestellt: Vom engagierten Brandschutzbeauftragten über die Geschäftsleitung bis zu jedem Mitarbeiter kennt jeder seine Rolle und Pflichten. Zuständigkeiten für Prüfungen und Wartungen sind ebenfalls zugeordnet. Es existieren Stellvertreterregelungen, damit immer kompetentes Personal verfügbar ist. Dieses Netzwerk an Verantwortlichen sorgt dafür, dass Brandschutz Teil der Unternehmenskultur ist, nicht „die Aufgabe von jemand anderem“.

  • Anlagenschutz auf hohem Stand: Die technische Ausstattung ist umfangreich: Brandmeldeanlage mit Aufschaltung, Sprinkler im Lager (unverzichtbar laut VdS-Empfehlung für Hochregale), Gaslöschanlagen für IT, flächendeckende Feuerlöscher und RWA. Diese Technik wird konsequent instandgehalten. Im Fall dieses Unternehmens wurde massiv in Prävention investiert – was Versicherungsprämien senkt und vor allem Leben schützen wird, sollte es jemals brennen.

  • Spezielle Risiken gezähmt: Branchenspezifische oder bereichsspezifische Risiken wie Schweißarbeiten, brennbare Lagergüter, Laborchemikalien oder Krananlagen wurden individuell analysiert und mit Sondermaßnahmen versehen. So ist auch außerhalb der Normvorgaben für Sonderfälle gesorgt. Dies zeigt den maßgeschneiderten Charakter des Handbuchs: Es ist kein allgemeiner Standardtext, sondern berücksichtigt konkret die Gegebenheiten des Maschinenbau-Betriebs.

  • Kontinuierliche Verbesserung: Der Brandschutzprozess wird ständig überprüft, geübt und verbessert. Unsere jährlichen Räumungsübungen und regelmäßigen Begehungen bringen Erkenntnisse, die umgehend umgesetzt werden. Auch die Integration von Feedback der Mitarbeiter (Vorschläge) und Neuerungen aus dem FM-Connect Netzwerk (z.B. moderne Methoden digitaler Dokumentation) halten das Konzept frisch. Das Handbuch ist damit ein „lebendes“ Dokument – es wird alle zwei Jahre aktualisiert und bleibt so immer aktuell und wirksam.

Ausblick: Für die Zukunft planen wir, den Brandschutz weiter zu optimieren. Konkrete Vorhaben sind zum Beispiel:

  • Einführung einer digitalen Prüfmanagement-Software, um alle Wartungen noch lückenloser zu verfolgen und automatische Erinnerungen zu erhalten (Teil der Digitalisierung im Facility Management).

  • Nutzung moderner Schulungsmethoden: z.B. Virtual Reality-Training für das Verhalten im Brandfall, um Mitarbeiter noch realistischer zu schulen (im Gespräch mit einem Anbieter, evtl. Umsetzung kommendes Jahr).

  • Prüfung der Installation von Sauerstoffreduktionsanlagen in bestimmten Lagerräumen (wie von einigen Versicherern empfohlen für wertvolle Archive). Dies ist momentan nicht umgesetzt, aber wir beobachten die Technik.

  • Engere Einbindung der Mitarbeiter durch Safety Days oder kleine Brandschutz-Workshops pro Abteilung, um das Bewusstsein immer hoch zu halten.

  • Fortlaufende Anpassung an gesetzliche Änderungen: Sollte etwa die Arbeitsstättenregel oder Bauordnung novelliert werden, wird das Handbuch entsprechend geändert. Wir erwarten z.B., dass in Zukunft noch mehr Augenmerk auf Lithium-Batterien gelegt wird – hier werden wir proaktiv Konzepte erarbeiten, falls unser Betrieb größere Energiespeicher einsetzen sollte.

  • Nachwuchsförderung im Brandschutz: z.B. mehr Mitarbeiter motivieren, sich als Brandschutzhelfer oder sogar zur Weiterbildung als Brandschutzbeauftragte (für Entlastung) bereit zu erklären.

Mit diesem Handbuch als Grundlage und Leitfaden ist unser Unternehmen bestens gerüstet, um Brände zu verhindern und – falls doch einer entsteht – professionell zu meistern. Brandschutz ist fester Bestandteil unseres Sicherheitsmanagements und unserer Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Umwelt und der Gesellschaft. Die Geschäftsleitung unterstützt und überprüft die Umsetzung aller genannten Maßnahmen aktiv und steht hinter dem Grundsatz: Brandschutz geht uns alle an – Sicherheit zuerst!

Der Anhang enthält die im Handbuch referenzierten Dokumente und Vorlagen zur praktischen Anwendung:

  • Anhang 1: Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teil A, B und C komplett für das Unternehmen) – inkl. Aushangtext Teil A, Mitarbeiterinformation Teil B und interne Anweisung Teil C.

  • Anhang 2: Alarm- und Evakuierungspläne, Meldeketten – graphische Übersicht der Alarmierungswege (wer ruft intern wen an), Evakuierungsplan je Gebäude (Sammelplätze, Räumungsverantwortliche), besondere Alarmpläne (z.B. bei Gasalarm). Dazu Liste der Evakuierungshelfer pro Abteilung mit Kontaktdaten.

  • Anhang 3: Prüf- und Wartungsplan – tabellarische Aufstellung aller brandschutztechnischen Einrichtungen mit: Bezeichnung, Standort, Prüfintervall, zuständige Person/Firma, letzte Prüfung, nächste Fälligkeit. Enthält auch Fristen aus PrüfVO Hamburg. Ebenso eine Jahresübersicht (Kalender) für Wartungen.

  • Anhang 4: Checklisten und Formulare:

- Muster-Checkliste für regelmäßige Brandschutzkontrolle im Betrieb (für BSB und Sicherheitsbegehungen).
- Checkliste „Schließrunde am Feierabend“ (für Sicherheitsdienst/Letzte verlasse).
- Formular „Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten“ gemäß VdS 2036 – auszufüllen vor Schweißarbeiten etc., mit Ankreuzfeldern für Schutzmaßnahmen.
- Formular „Brandschutz-Mängelmeldung“ (für Mitarbeiter, um Gefahren/Mängel anonym zu melden).
- Formular „Brandereignis/Besonderes Vorkommnis Bericht“ – auszufüllen durch BSB nach einem Brand(alarm).

  • Anhang 5: Flucht- und Rettungspläne: Grundrisspläne aller Gebäude mit eingezeichneten Notausgängen, Löschgeräten, Meldern etc. (nach DIN 23601). Diese dienen auch als Aushang in den Bereichen.

  • Anhang 6: Feuerwehrpläne nach DIN 14095: Übersichtsplan der Gesamtanlage, Geschosspläne mit Feuerwehrzufahrten, Steigleitungen, besondere Gefahren (Gaslager, E-Ladestationen) gekennzeichnet. Abgestempelt durch Feuerwehr Hamburg (aktueller Stand).

  • Anhang 7: Verzeichnis der benannten Personen: Liste aller Brandschutzbeauftragten (inkl. Vertretung), Brandschutzhelfer (Name, Abteilung), Evakuierungshelfer, Ersthelfer – mit Stand Datum. Erleichtert Überblick und Koordination, wird laufend aktualisiert.

  • Anhang 8: Verzeichnis der Rechtsgrundlagen und Quellen: Tabelle oder Liste aller im Handbuch referenzierten Vorschriften, Normen, Richtlinien (inkl. Ausgabestand). Plus interne Dokumente (z.B. Konzernrichtlinien falls vorhanden). Enthält z.B.: HBauO, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV V1, DGUV I 205-001, VdS 2000, vfdb 12-09/01, DIN 14096, DIN 14675, DIN EN 12845 etc. – als Nachweis der Basis.

  • Anhang 9: Übersicht besonderer Brandrisiken und Maßnahmen: Tabelle, z.B.:

Bereich

Besondere Gefahr

Maßnahmen

Fertigung Halle 1

Schweißarbeiten

Schweißkabine, Absaugung, Erlaubnisschein, FW-Löscher vor Ort

Fertigung Halle 2

CNC mit Kühlschmierstoff

Temperaturüberwachung, interne Löschanlage Maschine, CO₂ Löscher in Nähe

Hochregallager

hohe Brandlast im Lager

Sprinkler, Brandabschnitte, Rauchabzug, Melder, Verbot best. Stoffe

Prüflabor Elektrik

Elektrogeräte, Li-Akkus

Rauchmelder, CO₂ Löscher, Test in Abzug für Li-Akkus, separate BMA-Gruppe

Außen Müllplatz

Müllcontainer (Brandstiftung)

Abstand zum Gebäude >10 m, abschließbar, Kameraüberwacht

usw. (Dies erleichtert Auditoren und Feuerwehr einen schnellen Überblick).

  • Anhang 10: Änderungsverzeichnis des Handbuchs: Historie der Revisionen: z.B. Version 1.0 (Datum) – Neuerstellung auf Basis DGUV I 205-001 (2025) und VdS 2000; Version 1.1 (Datum) – Anpassung an Organisationsänderung (neuer BSB) etc.

Dieses Brandschutzhandbuch soll als Nachschlagewerk und Handlungsanleitung dienen. Im Intranet können die Kapitel per Klick angesteuert werden, alle Anhänge sind als ausfüllbare PDF-Formulare oder Grafiken hinterlegt. Bei Fragen wenden Sie sich an den Brandschutzbeauftragten [Name, Kontakt].

Bleiben Sie stets aufmerksam und sicher – Brandschutz ist Teamarbeit!