Anlagentechnischen Brandschutz
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Anlagentechnischer Brandschutz
Die Betreiberpflichten im anlagentechnischen Brandschutz erfordern eine ganzheitliche Betrachtung von technischen, organisatorischen und dokumentarischen Maßnahmen. Grundlage ist die regelmäßige Inspektion und Wartung tragbarer Feuerlöscher sowie die Sicherung des Brandschutzes während der Instandhaltung von Löschwasseranlagen. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass Prüfintervalle eingehalten, Mängel unverzüglich behoben und die erforderlichen Ersatzmaßnahmen bereitgestellt werden. Eine sorgfältige Dokumentation, geschulte Mitarbeiter und klare vertragliche Regelungen mit externen Dienstleistern bilden die Basis für eine wirksame Umsetzung. Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet zusätzliche Potenziale: Sensor‑Überwachung von Feuerlöschern, digitale Wartungslogbücher und prädiktive Instandhaltung können die Sicherheit weiter erhöhen und die Betreiberpflichten effizient erfüllen. Mit konsequenter Anwendung dieser Vorgaben leistet das Facility‑Management einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von Personen, Anlagen und Unternehmenswerten. Zur Sicherstellung der geforderten Schutzziele müssen Betreiber sämtliche brandschutztechnischen Anlagen in einheitlichen Abständen instand halten, kontrollieren und dokumentieren.
Zentrales Ziel ist es, die Funktionsbereitschaft und Einsatzfähigkeit aller tragbaren Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschwasserleitungen und angeschlossenen Sprinkler‑Vorleitungen sicherzustellen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Defekte Feuerlöscher dürfen nicht eingesetzt werden; Wartungen müssen planmäßig erfolgen und Ersatzmaßnahmen sind zu treffen, wenn Anlagen zeitweise außer Betrieb genommen werden. Die Vorgaben basieren auf den Normen DIN 14406‑4 (Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher) und DIN 14462 (Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung von Löschwasseranlagen). Das Dokument beschreibt außerdem organisatorische Maßnahmen, Schnittstellen zu Behörden sowie Leistungskennzahlen (KPIs) zur Erfolgskontrolle.
- Rechtliche
- Feuerlöscher
- Löschwasseranlagen
- Organisatorische
- Schnittstellenmanagement
- Dokumentation
- Leistungsüberwachung
- Notfallmanagement
- Schulung
- Vertragliche
- Schnittstellen
2.1 DIN 14406‑4 § 5.3 – tragbare Feuerlöscher
Die DIN 14406‑4 legt verbindliche Instandhaltungsfristen für tragbare Feuerlöscher fest. Laut der Norm muss die Einsatzbereitschaft von Feuerlöschern in regelmäßigen Intervallen, die zwei Jahre nicht überschreiten dürfen, durch sachkundige Personen sichergestellt werden[1]. Diese sogenannte Instandhaltung umfasst die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Wartung sowie eine Innenkontrolle des Behälters. Die Norm verlangt, dass der Sachkundige nur zugelassene Löschmittel, Treibmittel und Ersatzteile verwendet und alle Arbeiten dokumentiert[1]. Eine regelmäßige Sichtkontrolle durch betriebsinternes Personal ergänzt diese Intervalle und dient der frühzeitigen Erkennung von Korrosion, Undichtigkeiten oder Beschädigungen[2].
DIN 14462 § 7.1 – Löschwasseranlagen
Die DIN 14462 regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Löschwasseranlagen wie Wandhydranten, Steigleitungen und Über‑ bzw. Unterflurhydranten. Für Wandhydranten mit trockener Steigleitung ist alle zwei Jahre eine Funktionsprüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben, während alle anderen Wandhydranten jährlich geprüft werden müssen[6]. Über‑ und Unterflurhydranten müssen ebenfalls jährlich von einer qualifizierten Person inspiziert werden[7]. Neben den Prüffristen verlangt die Norm, dass bei Instandhaltungsarbeiten der Brandschutz des Gebäudes aufrechterhalten bleibt; Ersatz‑ bzw. Kompensationsmaßnahmen sind zu planen, um während der Außerbetriebnahme das erhöhte Brandrisiko zu kompensieren[8].
Regelung Anforderung Betriebsmittel
| Regelung | Anforderung | Betriebsmittel |
|---|---|---|
| DIN 14406 4 § 5.3 | Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige mindestens alle 2 Jahre, Verwendung zugelassener Ersatzteile, Dokumentation[1] | Handfeuerlöscher |
| DIN 14462 § 7.1 | Funktionsprüfung von Wandhydranten: jährlich für Typ S/F, alle 2 Jahre für trockene Steigleitung[6]; Über /Unterflurhydranten jährlich[7]. Kompensationsmaßnahmen während Wartung[8] | Wandhydranten, Steigleitungen, Hydrantenleitungen |
Prüffristen
Die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher umfasst alle Maßnahmen zur Sicherung der Funktionstüchtigkeit und darf nur durch Sachkundige nach DIN 14406‑4 durchgeführt werden. Die Norm schreibt vor, dass Feuerlöscher spätestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden müssen[1]. Zwischen diesen Hauptprüfungen sind visuelle Kontrollen durch das Facility‑Management (FM) in kürzeren Intervallen erforderlich. In der Praxis hat sich eine monatliche Sichtkontrolle etabliert: Dabei überprüft geschultes Personal den äußeren Zustand, achtet auf Rostflecken, austretende Löschmittel oder beschädigte Plomben und kontrolliert die Lesbarkeit der Bedienungsanleitung[2].
Umfang der Prüfung
Die Sachkundigen überprüfen den allgemeinen Zustand des Feuerlöschers, einschließlich der vollständigen und lesbaren Beschriftung, der Sauberkeit und der Lackierung[3]. Sie kontrollieren das Auslöseventil, Schläuche, Sicherungen und das Löschmittel; außerdem werden Behälter und Tragegriff auf Brüche, Verformungen oder Korrosionsspuren untersucht[3]. Bei Auflade‑Feuerlöschern wird die Treibmittelflasche gewogen, gegebenenfalls ersetzt und der Behälter mittels Lampe und Spiegel auf Ablagerungen inspiziert[1]. Nach der Wartung erhält jeder Feuerlöscher eine Prüfplakette und einen Instandhaltungsnachweis, der Datum, Art der Prüfung und den nächsten Prüftermin ausweist[5].
Behandlung von Mängeln
Wenn während der Sicht‑ oder Hauptprüfung ein Defekt festgestellt wird – z. B. Druckabfall, beschädigter Schlauch oder abgelaufenes Löschmittel – ist der Feuerlöscher sofort außer Betrieb zu nehmen und durch ein funktionstüchtiges Gerät zu ersetzen[4]. Reparaturen dürfen nur durch autorisierte Fachfirmen erfolgen. Kompakte Löschgeräte, die nicht mehr repariert werden können, sind nach den Vorgaben des Herstellers zu entsorgen.
Dokumentation und Nachweis
Jede Prüfung ist lückenlos zu dokumentieren. In der Prüfbeschriftung am Gerät wird das Datum der letzten Wartung, das Datum des nächsten Prüftermins sowie der Name des Sachkundigen vermerkt[5]. Zusätzlich ist ein Instandhaltungsnachweis zu führen, der als schriftlicher Beleg für Behörden dient. Dieser Nachweis enthält Angaben zur Innenkontrolle, zur wiederkehrenden Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung sowie zur Person des Sachkundigen und muss zehn Jahre aufbewahrt werden. Das CAFM‑System des Betreibers sollte die Termine automatisiert überwachen und Erinnerungen generieren.
Jede Prüfung ist lückenlos zu dokumentieren. In der Prüfbeschriftung am Gerät wird das Datum der letzten Wartung, das Datum des nächsten Prüftermins sowie der Name des Sachkundigen vermerkt[5]. Zusätzlich ist ein Instandhaltungsnachweis zu führen, de
| Anforderung | Maßnahmen | Häufigkeit | Dokumentation |
|---|---|---|---|
| Funktionsbereitschaft sicherstellen | Sichtkontrolle auf Beschädigungen, Rost, Plomben; Kontrolle des Druckmessers | monatlich (FM)[2] | Checkliste im CAFM-System |
| Sachkundige Prüfung | Brandschutztechnische und sicherheitstechnische Wartung, Innenkontrolle, Austausch von Verschleißteilen | mindestens alle 2 Jahre[1] | Prüfprotokoll, Instandhaltungsnachweis |
| Mängelbeseitigung | Reparatur oder Austausch defekter Feuerlöscher | sofort bei Feststellung[4] | Fehlerprotokoll |
Sicherung des Brandschutzes während der Wartung
Die Wartung von Löschwasseranlagen darf nicht zu einer Gefährdung des Brandschutzes führen. Bei der Außerbetriebnahme einzelner Anlagenteile erhöht sich das Risiko eines Brandes; daher sind Ersatz‑ oder Kompensationsmaßnahmen erforderlich[8]. Bei geplanter Abschaltung kann der Betreiber die Gefährdungen im Vorfeld analysieren und die notwendigen Maßnahmen vorbereiten[8]. Bei ungeplanter Außerbetriebnahme, zum Beispiel bei Defekten, muss schnell reagiert werden und eine standardisierte Vorgehensweise greifen.
Während Wandhydranten, Steigleitungen oder Hydrantenleitungen gewartet werden, müssen alternative Löschmittel bereitgestellt werden. Je nach Ausfallzeit können folgende Maßnahmen erforderlich sein:
Bereitstellung mobiler Feuerlöschgeräte: In Bereichen, in denen Wandhydranten außer Betrieb sind, sollten zusätzliche tragbare Feuerlöscher und fahrbare Löschgeräte bereitstehen.
Temporäre Löschwasserversorgung: Bei längeren Abschaltungen können provisorische Schläuche oder mobile Pumpen eingesetzt werden, um eine Wasserentnahme sicherzustellen.
Brandwache: Bei kurzzeitiger Außerbetriebnahme kann eine Brandsicherheitswache durch geschulte Mitarbeiter oder die Werkfeuerwehr eingerichtet werden, um Brandentstehung frühzeitig zu erkennen.
Anpassung des Betriebs: Vermeidung feuergefährlicher Arbeiten während der Abschaltung sowie Erhöhung der Ordnung und Sauberkeit.
Koordination mit Behörden und internen Stellen
Der Betreiber hat geplante Abschaltungen frühzeitig mit der zuständigen Feuerwehr, der internen Notfallorganisation und eventuell betroffenen Behörden abzustimmen. Zeitpunkt, Dauer der Abschaltung und die Ersatzmaßnahmen müssen schriftlich fixiert werden. Die Feuerwehr erhält eine Information über alternative Löschwasserentnahmestellen und wird über die Wiederinbetriebnahme unterrichtet. Zudem sind Lieferanten und Wartungsfirmen zur Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu verpflichten.
Dokumentation
Für jede Wartung ist ein Instandhaltungsplan zu erstellen, der den Zeitpunkt der Abschaltung, das Wartungsziel, die verantwortlichen Personen und die Ersatzmaßnahmen auflistet. Im Anschluss ist ein Wartungsprotokoll zu führen, in dem die Ergebnisse der Funktionsprüfung, aufgetretene Mängel und der Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme dokumentiert werden. Diese Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Sicherheitspflichten bei Löschwasseranlagen
| Anforderung | Maßnahmen | Verantwortlich | Dokumentation |
|---|---|---|---|
| Brandschutz während Wartung sicherstellen | Bereitstellung mobiler Feuerlöscher, temporäre Löschwasserversorgung, Brandwache | Brandschutzbeauftragter / FM Leiter | Wartungsplan, Risikoanalyse |
| Information relevanter Stellen | Benachrichtigung der Feuerwehr und internen Notfallteams über Abschaltungen | Betreiber / Sicherheitsbeauftragter | Meldungsprotokoll |
| Schnelle Wiederinbetriebnahme | Koordination der Dienstleister zur kurzfristigen Wiederherstellung der Anlage | Externer Dienstleister | Abnahme und Inbetriebnahmeprotokoll |
Organisatorische Maßnahmen
Ein wirksamer anlagentechnischer Brandschutz erfordert ein klares organisatorisches Rahmenwerk. Der Betreiber hat eine verantwortliche Person zu benennen, z. B. einen Brandschutzbeauftragten, der die Wartungen koordiniert, Prüftermine überwacht und als Ansprechpartner für Behörden fungiert. Die Prüftermine müssen in das CAFM‑System integriert werden; automatisierte Erinnerungen verhindern Fristüberschreitungen. Für jede Anlage sind Standardarbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures, SOPs) zu erstellen, die den Ablauf der Sicht‑ und Hauptprüfungen, die Dokumentation sowie das Vorgehen bei Mängeln definieren. Diese SOPs sind allen beteiligten Mitarbeitern zugänglich zu machen.
Schnittstellenmanagement
Der anlagentechnische Brandschutz steht nicht isoliert; er bildet Schnittstellen zu baulichem Brandschutz, Feuerwehr, Versicherern und externen Wartungsfirmen. Intern ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Facility‑Management, der Arbeitssicherheit, dem Produktionsbetrieb und dem Notfallmanagement erforderlich. Externe Sachkundige und Wartungsfirmen müssen vertraglich eingebunden werden; ihre Zertifizierungen sind zu prüfen. Die Abstimmung mit der Feuerwehr betrifft die Lage der Entnahmestellen, die Aufrechterhaltung der Löschwasserversorgung während der Wartung und die Durchführung von Übungen. Auch bauliche Aspekte wie Brandschutztüren, Brandwände und Rauchabzüge müssen berücksichtigt werden, um ein ganzheitliches Sicherheitskonzept zu gewährleisten.
Dokumentation und Nachweisführung
Eine umfassende Dokumentation ist rechtlich erforderlich und dient gleichzeitig der Qualitätssicherung. Für alle Feuerlöscher sind Prüfprotokolle und Instandhaltungsnachweise zu führen, die Datum, Prüfumfang, Mängel, durchgeführte Maßnahmen und den nächsten Prüftermin enthalten[5]. Bei Löschwasseranlagen werden Wartungspläne, Risikoanalysen und Protokolle der Funktionsprüfungen aufbewahrt. Werden Bauteile ausgetauscht, sind Konformitätsnachweise und Herstellerzertifikate abzuheften. Die Dokumente sind mindestens zehn Jahre zu archivieren und bei Bedarf den Behörden oder Versicherern vorzulegen.
Der Betreiber soll die Wirksamkeit des Brandschutzmanagements anhand von Kennzahlen überwachen. Wichtige KPIs sind:
Anteil der Feuerlöscher mit gültiger Prüfplakette: Soll 100 % betragen; die Messung erfolgt jährlich anhand der Instandhaltungsnachweise.
Durchschnittliche Zeit zur Mängelbehebung: Von der Feststellung eines Defekts bis zur Wiederinstandsetzung sollten maximal 48 Stunden vergehen.
Kontinuität des Brandschutzes während der Wartung: Es wird angestrebt, dass 100 % der Wartungen von Löschwasseranlagen ohne Sicherheitslücken durchgeführt werden.
Risiken entstehen insbesondere durch abgelaufene Prüfintervalle, defekte Löschmittelbehälter oder die Außerbetriebnahme von Löschwasseranlagen ohne Ersatzmaßnahmen. Das Risiko‑ und Notfallmanagement umfasst daher folgende Punkte:
Risikobewertung: Identifizierung möglicher Ausfallursachen und Bewertung ihrer Auswirkungen auf den Brandschutz. Auf Basis der Analyse werden Ersatzmaßnahmen definiert[8].
Temporäre Brandsicherheitswache: Einsatz von Sicherheitskräften oder der Werkfeuerwehr zur Überwachung gefährdeter Bereiche während der Wartung.
Eskalationsverfahren: Wenn Mängel nicht innerhalb der vorgesehenen Frist behoben werden, muss eine Eskalation an das Management erfolgen. Produktionsstillstände oder Nutzungsbeschränkungen sind zu prüfen.
Notfallübungen: Regelmäßige Übungen mit dem Personal und der Feuerwehr verbessern die Reaktionsfähigkeit und die Koordination im Ernstfall.
Schulung und Unterweisung
Die Qualifikation des Personals ist ein Schlüsselfaktor im Brandschutz. Facility‑Management‑Mitarbeiter müssen in der Lage sein, monatliche Sichtkontrollen durchzuführen und Mängel zu erkennen[2]. Darüber hinaus sind sie in den Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen; praktische Übungen erhöhen die Sicherheit. Für Wartungsmaßnahmen an Löschwasseranlagen müssen die Ersatzmaßnahmen bekannt sein. Schulungen sollten mindestens einmal jährlich stattfinden und bei Änderungen der Normen oder internen Prozesse aktualisiert werden. Für die Sachkundigen sind weiterführende Lehrgänge erforderlich, um den Anforderungen der DIN 14406‑4 und der DIN 14462 gerecht zu werden.
Vertragliche Integration
Der Betreiber schließt Serviceverträge mit externen Brandschutzfirmen ab. Diese Verträge müssen die Prüffristen, den Umfang der Instandhaltung, die Pflicht zur Dokumentation und die Reaktionszeiten bei Mängeln festlegen. Ein gängiger Service Level Agreement (SLA) verlangt die Behebung von Defekten innerhalb von maximal 48 Stunden und die Übersendung der Prüfbescheinigungen innerhalb von fünf Arbeitstagen. Vertragsklauseln regeln die Haftung für Nicht‑Einhaltung der Prüffristen und die Einhaltung von Datenschutz‑ und Sicherheitsvorgaben. Bei Ausschreibungen sollten nur Firmen berücksichtigt werden, die nach DIN 14406‑4, DIN 14462 sowie eventuell VdS‑Richtlinien zertifiziert sind.
Schnittstellen zu Behörden
Als Betreiber ist man verpflichtet, mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten. Bei der Wartung von Wandhydranten ist die Feuerwehr rechtzeitig zu informieren und über die geplanten Ersatzmaßnahmen zu unterrichten. Prüfprotokolle sind der Bauaufsichtsbehörde oder dem Sachversicherer auf Anfrage vorzulegen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, die den Brandschutz beeinträchtigen, sind diese unverzüglich der Behörde zu melden und die Nutzung der betroffenen Bereiche kann bis zur Beseitigung untersagt werden. Die enge Zusammenarbeit mit den Behörden unterstützt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und erhöht die Sicherheit im Betrieb.
