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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Effektive organisatorische Maßnahmen für Sicherheit im Unternehmen

Facility Management: Brandschutz » Brandschutzkonzept » Organisatorische Maßnahmen

Brandschutz ist sowohl eine technische als auch eine organisatorische Herausforderung.

Brandschutz ist sowohl eine technische als auch eine organisatorische Herausforderung.

Durch gezielte organisatorische Maßnahmen lassen sich Brandrisiken reduzieren. Hierzu gehören Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter. Eine klare und eindeutige Brandbekämpfungsstrategie kann im Ernstfall Leben retten und Sachschäden begrenzen. Organisatorische Maßnahmen sind daher ein essenzieller Bestandteil eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts für Unternehmen.

Organisatorische Maßnahmen zur Brandvorbeugung

Sicherheitsbewusstes Verhalten in Unternehmen

Organisatorische Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes fördern alle Schutzziele. Sie bestimmen das Verhalten von Menschen vor der Entstehung eines Brandes sowie während der Phase der Brandentstehung und Brandausbreitung.

Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen beinhalten Handlungsanweisungen für Personen, die entweder als Besucher, Beschäftigte oder Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben in einem Gebäude tätig sind. Brandschutzordnungen regelt die DIN 14096.

Die Brandschutzordnung gliedert sich in folgende drei Teile:

  • Teil A - richtet sich an Besucher und Mitarbeiter,

  • Teil B - gibt Hinweise an Personen, die sich ständig in einem Gebäude aufhalten,

  • Teil C - wendet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben und Ordnungsfunktionen

Brandsicherheitswachdienst

Brandsicherheitswachen (BSW) werden gestellt, wenn ein besonderes Risiko zur Entstehung eines Brandes besteht. Die Rechtsgrundlage bildet in den meisten Fällen die in den Ländern geltende Versammlungsstättenverordnung, die die Bedingungen für die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache bestimmt.

Nachdem die gesetzliche Notwendigkeit festgestellt wurde oder wenn der Veranstalter dies anfordert (z. B. aufgrund von Vorgaben des Versicherers oder vertraglichen Bedingungen zur Veranstaltung), richtet und/oder ordnet ein Sachbearbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes oder die Ordnungsbehörde die Brandsicherheitswache an. Dieser prüft das Brandrisiko und bestimmt, welche besonderen Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Hierzu gehören vor allem die Stärke und gegebenenfalls die Ausrüstung (Fahrzeug) der Brandsicherheitswache sowie die Erstellung einer Anweisung für die Brandsicherheitswache.

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