Beispiel: Brandschutzkonzept
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Brandschutzkonzept Pyrolager (Stand Genehmigungsphase 2023)
Das geplante Pyrotechniklager ist eine eingeschossige Lagerhalle Baujahr 2023 mit ca. 920 m² Lagerfläche und 10 m Gebäudehöhe. Gelagert werden ausschließlich pyrotechnische Gegenstände der Gefahrklassen 1.4G und 1.4S (z.B. Feuerwerkskörper in Versandkartons). Diese gehören zur Lagergruppe 1.4 nach Sprengstoffrecht und gelten als Explosivstoffe mit relativ geringer Gefährdung: Im Brandfall brennen sie ab; vereinzelt können Gegenstände auch explosionsartig zerknallen, doch bleiben die Auswirkungen weitgehend auf die Verpackungen beschränkt. Eine detonationsartige Massenexplosion ist bei 1.4G/1.4S nicht zu erwarten. Dennoch stellt die hohe Nettoexplosivmasse von bis zu 42 t ein erhebliches Brand- und Sicherheitsrisiko dar, das besondere Schutzmaßnahmen erfordert.
Für das Lager ist eine behördliche Genehmigung nach §17 SprengG erforderlich, da die gelagerte Menge die genehmigungsfreien Höchstmengen (350 kg NEM) deutlich überschreitet. Das Brandschutzkonzept orientiert sich an deutschem Recht (Sprengstoffgesetz und 2. SprengV, Bauordnungsrecht NRW) sowie einschlägigen Normen und Richtlinien (DIN, VDE, vfdb/VdS) und den FM Global-Standards für Löschanlagen. Ziel ist ein vollständiges, behördlich genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept, das den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz umfasst.
Modellplan Brandschutz im Facility-Management
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz
- Fazit
Baulicher Brandschutz
Bauweise und Gebäudekonstruktion: Die Lagerhalle ist einschossig ausgeführt (keine weiteren Nutzungen darüber). Alle tragenden und raumabschließenden Bauteile des Pyrolagers bestehen aus nichtbrennbaren Baustoffen und erfüllen mindestens die Feuerwiderstandsklasse F90-A (feuerbeständige Bauart). Dies gewährleistet, dass das Bauwerk im Brandfall für mindestens 90 Minuten standsicher bleibt und ein Feuer nicht auf andere Bereiche durchschlägt. Die Dachkonstruktion ist mit einer harten Bedachung gemäß DIN 4102-7 ausgeführt, die gegen Flugfeuer und Strahlungswärme widerstandsfähig ist. Etwaige Holzteile (z.B. Dachbinder) sind nur in zulässiger Weise (z.B. imprägniert oder gekapselt) verbaut, sodass keine erhöhte Entzündungsgefahr besteht. Auf Fenster wird weitgehend verzichtet; falls aus betrieblichen Gründen Fenster vorhanden sein müssen, sind sie mit einem Blendschutz gegen direkte Sonneneinstrahlung versehen, um eine Aufheizung des Lagerguts über 75 °C zu verhindern.
Brandabschnitte und Feuerwände: Das Pyrolager bildet einen eigenen Brandabschnitt. Es ist durch umlaufende brandbeständige Wände (F90) von anderen Nutzungen getrennt. Insbesondere zur benachbarten Lagerhalle erfolgt die Abtrennung durch eine massive Brandwand mit zwei hintereinander liegenden T90-Toren als Schleuse. Diese Feuerschutz-Schiebetore (T90) halten einem Feuer 90 Minuten stand und bleiben im Normalbetrieb geschlossen bzw. schließen selbsttätig im Brandfall, um eine Brandübertragung zu verhindern. Die Anordnung von zwei Toren hintereinander erhöht die Sicherheit (Doppelschleuse), wobei der Zwischenraum als Pufferzone dient. Öffnungen in Brandwänden sind generell nur mit feuersicheren Abschlüssen zulässig, die auch einer Wärmestrahlung standhalten. Die Brandwand ragt mindestens 0,5 m über Dach und seitlich über angrenzende Wände hinaus, sofern dort Entlastungsöffnungen (siehe unten) nahe an der Wand angeordnet sind. Damit wird verhindert, dass Flammen oder Druck aus Explosionsöffnungen auf den angrenzenden Hallenteil übergreifen.
Explosionsdruckentlastung: Um im Falle einer Verpuffung oder schlagartigen Durchzündung der Feuerwerkskörper eine destruktive Druckwelle zu vermeiden, verfügt das Gebäude über definierte Druckentlastungsflächen. Leichte Bauteile (z.B. bestimmte Fassadenelemente, Lichtkuppeln oder Lamellen) dienen als Sollbruchstellen, durch die Überdruck gezielt nach außen entweichen kann. Die Bemessung der Entlastungsflächen erfolgt nach den Vorgaben der 2. SprengV: Es wurde eine Gesamt-Entlüftungsfläche von ca. 42 m² vorgesehen, entsprechend dem Richtwert 1 m² je 1.000 kg gelagertem Explosivstoff (bei der gegebenen Lagermenge und Belegungsdichte ausreichend). Die Entlastungsöffnungen sind so angeordnet, dass ein Druckabbau bevorzugt in ungefährliche Richtung erfolgt – weg von benachbarten Gebäuden und Verkehrswegen. Ihre Widerstandsfähigkeit ist deutlich geringer als die der umgebenden Bauteile, sodass sie im Ernstfall frühzeitig nachgeben. Türen und Fenster können im Konzept als Entlastungsflächen mit eingeplant sein, sofern sie leicht auswerfen und ins Freie öffnen. Kritische Entlastungsflächen werden nicht in Nähe der Brandwand zur Nachbarhalle angeordnet; falls doch, sorgt die vorgezogene Brandwandüberlappung für Abschirmung.
Sicherheitsabstände: Das Lagergebäude befindet sich in einem abgelegenen Bereich des Betriebsgeländes mit ausreichend Abstand zu schutzbedürftigen Objekten. Gemäß 2. SprengV ist bei Lagergruppe 1.4 ab einer Menge von über 100 kg ein Mindest-Sicherheitsabstand von 25 m zu Wohnbereichen und öffentlichen Verkehrswegen einzuhalten. Dieses Kriterium wird erfüllt: Zur nächsten Wohnbebauung und öffentlichen Straße besteht ein Abstand von >25 m (tatsächlich ~XX m, Lageplan siehe Anlage). Innerhalb des eigenen Betriebsgeländes wird um das Lager ein Brandschutzbereich festgelegt: Im Umkreis von 10 m um das Lager dürfen keine leicht entzündlichen oder brennbaren Materialien gelagert werden. Außerdem ist im Umkreis von 25 m ein generelles Verbot von offenem Feuer und Rauchen ausgewiesen (Beschilderung gemäß Verbotszeichen nach DIN 4844: "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten"). Dieser Bereich soll frei von Zündquellen gehalten werden, um ein Entzünden austretender Pyrotechnika oder Verpackungen bei einem Unfall zu verhindern.
Zugänge und Fluchtwege: Das Lager ist nur autorisiertem Personal zugänglich. Die Hauptzugangstür sowie die beiden T90-Schiebetore sind massiv ausgeführt und gegen Einbruch gesichert (Verstärkungen gegen Werkzeugeinwirkung). Es sind mindestens zwei entgegengesetzte Fluchttüren aus dem Lager ins Freie vorhanden, um im Notfall einen schnellen Personenaustritt zu gewährleisten. Diese Türen sind als Notausgänge gekennzeichnet (Sicherheitszeichen nach ASR A1.3) und öffnen nach außen. Eine davon befindet sich nahe der Büro-/Anlieferzone, die andere auf der Hallengegenseite. Innerhalb der Halle führen markierte Rettungswegbereiche direkt zu diesen Ausgängen. Eine dauerhafte Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung) stellt sicher, dass Fluchtwege auch bei Stromausfall erkennbar sind. Die Fluchttüren liegen über 10 m voneinander entfernt, um eine gegenseitige Beeinträchtigung auszuschließen.
Objektsicherheit: Das Lagergebäude ist außerhalb der Betriebszeiten verschlossen. Es sind organisatorische Maßnahmen getroffen, dass nur befugte Personen Zugang erhalten und Schlüssel strikt verwaltet werden (minimale Schlüsselausgabe, sichere Aufbewahrung). Eine Umfriedung des Lagerbereichs mit Zaun und Toranlage ist vorhanden, da dies als Einbruchsschutz und zur Absicherung des 25-m-Bereichs geboten erscheint. Das Gelände ist nachts beleuchtet und videoüberwacht; zusätzlich ist eine Einbruchmeldeanlage installiert, um unbefugtes Eindringen frühzeitig zu detektieren. Diese Sicherheitsvorkehrungen dienen dem Diebstahlschutz und beugen dem Missbrauch der gelagerten Pyrotechnik vor.
Anlagentechnischer Brandschutz
Sprinkler-Löschanlage: Die Lagerhalle ist vollflächig mit einer automatischen Sprinkleranlage (Nasssystem) nach FM-Global-Standard ausgerüstet. Die Sprinkler sind unter der Dachdecke installiert und als thermisch auslösende Wasserauslassköpfe ausgeführt. Im Brandfall bewirkt die Anlage eine frühzeitige Brandbekämpfung durch Wasserausstoß, der das Brandgut abkühlt und ein weiteres Ausbreiten des Feuers durch Vorbenetzung umliegender Lagergüter verhindert. Die Bemessung der Sprinkleranlage orientiert sich an der hohen Brandlast von Feuerwerkskörpern (vergleichbar mit einem Extra-Hazard Lager nach NFPA/FM-Klassifikation). Sie ist so ausgelegt, dass ein großflächiger Wasseraustritt erfolgt (ansprechende Sprinkleranzahl X, Wurfweite Y) mit einer Berechnungsdichte von ca. 12 mm/min auf die maßgebliche Grundfläche. Diese hohen Wassermengen sollen das Feuer unter Kontrolle halten, selbst wenn brennende Pyrotechnik nur schwer direkt zu löschen ist – zumindest wird eine Kühlung und Abschirmung erreicht, die ein Übergreifen auf die Gesamtmenge verlangsamt. Die Sprinkleranlage ist gemäß FM Data Sheets installiert und nutzt FM-zugelassene Komponenten (Sprinklerköpfe K-Faktor ≥ 5.6 etc.). Das System umfasst einen druckredundanten Pumpen- und Löschwassertank (Behältervolumen ca. XX m³ für 90 Min. Betriebszeit) sowie eine Anschlussmöglichkeit für die Feuerwehr (Feuerwehreinspeisung am Sprinklersteuerventil). Die Sprinklerzentrale ist mit der Brandmeldeanlage verknüpft, sodass ein Alarm bei Wasserdurchfluss sofort ausgelöst wird.
Brandmeldeanlage (BMA): Zur Branderkennung ist eine automatische Brandmeldeanlage installiert. Sie umfasst Rauchmelder in der Halle (speziell Ansaugrauchmelder wegen der Höhe) sowie Wärmemelder als Redundanz. Die Detektion von Rauch in einem so früh wie möglich entstehenden Brandstadium ermöglicht eine schnelle Alarmierung – idealerweise noch bevor die Sprinkler auslösen. Tatsächlich wird die RWA (siehe unten) gezielt rauchgesteuert angesteuert, um bereits in der Entstehungsphase des Brandes wirksam zu werden. Bei erkannter Rauchausbreitung löst die BMA intern Alarm aus, schaltet akustische Sirenen in der Halle (zur Evakuierung des Personals) und übermittelt einen automatischen Alarm an die zuständige Feuerwehrleitstelle (aufgeschaltete Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675). Zusätzlich sind manuelle Handfeuermelder an den Ausgängen installiert, um Brände auch durch Mitarbeiter melden zu können. Die frühzeitige Alarmierung gewährleistet ein rasches Eingreifen, noch bevor sich das Feuer unkontrolliert entwickelt.
Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA): Das Pyrolager verfügt über eine maschinelle Rauchabzugsanlage mit drei motorischen Rauchabzugsventilatoren (Brandgasventilatoren) im Dachbereich. Diese Anlage dient der kontrollierten Entrauchung im Brandfall: Bei Brandalarm öffnen automatisch Klappen und die Ventilatoren saugen Rauch und heiße Brandgase ab. In der Entstehungsbrandphase sorgt die RWA dafür, dass Rauchgase nach oben abgeleitet werden, wodurch Sicht und Atemluft im Bodenbereich länger erhalten bleiben, was der Personenselbstrettung und dem gezielten Innenangriff der Feuerwehr zugutekommt. In der Vollbrandphase bewirkt die Wärmeabführung über die RWA zudem eine Reduzierung der thermischen Belastung auf die tragenden Bauteile, wodurch deren Standzeit verlängert wird. Die Kombination von Sprinkleranlage und RWA ist hier bewusst gewählt, da beide Systeme sich ergänzen und synergetisch wirken: Die RWA hält die Rauchschicht oben und erleichtert das Wirken der Sprinkler; umgekehrt profitieren die Rauchabzugsventilatoren davon, dass die Sprinkler das Feuer etwas abkühlen und eindämmen. Frühere Bedenken, eine RWA könnte die Wirksamkeit von Sprinklern beeinträchtigen, gelten als widerlegt – bei korrekter Auslegung führen beide Systeme zusammen zu einem besseren Schutz. Wichtig ist, dass die Auslösetemperaturen aufeinander abgestimmt sind: Die RWA-Klappen öffnen daher primär über Rauchmelder vor Sprinkleransprechen; die Sprinklerköpfe sind aber so deckennah angeordnet, dass sie trotz Rauchabzug noch in der Heißrauchschicht liegen und sicher ansprechen. Die Ventilatoren sind gegen Wärme gepanzert (bis 400 °C/120 min) und an eine Notstromversorgung angeschlossen, um auch bei Stromausfall zu laufen. Über Feuerwehr-Handschalter an der Brandmeldezentrale kann die Feuerwehr die RWA manuell auslösen oder stoppen.
Löschmittel und Hydranten: Zusätzlich zur Sprinkleranlage sind in der Halle und im Umfeld weitere Löschmittel vorgesehen. Im Lager selbst hängen an den Stützen tragbare Feuerlöscher in ausreichender Zahl: überwiegend CO₂-Löscher und ABC-Pulverlöscher mit je 12 kg, um Entstehungsbrände (z.B. Schwelbrände oder vereinzelte brennende Kartons) schnell bekämpfen zu können. CO₂ eignet sich, um kleine Brandherde rückstandsfrei zu ersticken, ohne durch Wasser das pyrotechnische Material zu beeinträchtigen. Pulverlöscher ermöglichen das Löschen auch von Metall- oder Glimmbränden; ihr Einsatz hinterlässt zwar Rückstände, ist aber im Ernstfall sekundär. Im Außenbereich, nahe der Halleneingänge, befinden sich zwei Wandhydranten Typ F (Innenhydranten mit formstabilem D-Schlauch) an die Löschwasserleitung angeschlossen, welche für das eingewiesene Personal oder die Feuerwehr im Anfangsbrand genutzt werden können. Auf dem Betriebsgelände ist zudem ein Überflurhydrant an der Werkfeuerwehrleitung ca. 30 m vom Gebäude verfügbar (Löschwasserbereitstellung aus dem öffentlichen Netz). Sämtliche Feuerlösch-Einrichtungen sind ständig zugänglich und funktionsbereit zu halten; dies wird durch regelmäßige Prüfungen und Übungen sichergestellt.
Elektrotechnik und Blitzschutz: Alle elektrischen Anlagen und Geräte im Lager entsprechen den speziellen Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche (nach ehemals ElexV bzw. heute ATEX-Richtlinie). Da die Pyrotechnik ausschließlich in ihren Versandverpackungen gelagert wird, ist ein zündfähiges explosionsfähiges Atmosphären-Gemisch unter normalen Bedingungen nicht zu erwarten. In diesem Fall gestattet die Sprengstofflager-Richtlinie, die Elektroinstallation nach den üblichen Normen für Industrieanlagen (Feuchtraum nach VDE 0100) auszuführen. Dennoch sind sämtliche Betriebsmittel robust und möglichst funkenfrei ausgeführt: Leuchten in der Halle sind z.B. in stoßfesten, geschlossenen Gehäusen (Schutzart IP65) installiert, um Funkenflug oder heiße Teilchen beim Lampendefekt auszuschließen. Alle elektrischen Leitungen verlaufen in metallischen Kabeltrassen oder Schutzrohren, um mechanische Beschädigungen zu vermeiden. Außerdem wurde ein umfassendes Potenzialausgleichs- und Erdungssystem installiert, um statische Aufladungen abzuleiten. Schließlich verfügt das Gebäude über eine normgerechte Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305 (VDE 0185): Diese schützt das Lager vor den Gefahren eines Blitzeinschlags. Ein äußerer Blitzableiter (Fangeinrichtungen auf dem Dach und Ableitungen an den Ecken) leitet Blitzströme sicher in eine erdfühlerverbundene Erdungsanlage. Innerer Blitzschutz (Überspannungsableiter) ist integriert, um Überspannungen in der Elektroanlage zu verhindern. Somit wird ausgeschlossen, dass atmosphärische Entladungen einen Brand oder eine Explosion im Pyrolager verursachen.
Heizungs- und Klimatechnik: Das Lager wird aus Gründen des Frostschutzes im Winter minimal beheizt, vorzugsweise über eine Warmwasser-Fußbodenheizung oder abgependelte Dunkelstrahler, die die Raumtemperatur auf ca. 5–10 °C halten (um ein Einfrieren der Sprinklerleitungen zu verhindern). Offene Flammen oder Heizlüfter sind als Heizmittel unzulässig. Jegliche wärmeabstrahlenden Flächen (Heizregister, Rohre) sind so ausgelegt, dass ihre Oberflächentemperatur 120 °C nicht überschreitet. Über Thermostate wird die Temperatur geregelt und überwacht. Die Heizkörper sind so angeordnet oder abgeschirmt, dass das Lagergut nicht direkt an ihnen anliegen kann. Zudem sind sie glattflächig und gut zugänglich, um Staubablagerungen leicht erkennen und entfernen zu können. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass sich keine Feuerwerksartikel durch Hitzeeinwirkung selbst entzünden oder zersetzen (einige pyrotechnische Sätze könnten bei längerer Einwirkung erhöhter Temperaturen instabil werden). Bei sommerlichen Außentemperaturen wird die Halle über die Lüftungsanlage belüftet, sodass die Innentemperatur typischerweise deutlich unter 75 °C bleibt. Klimageräte sorgen bei Bedarf für Kühlung, damit auch während Hitzeperioden keine für die Pyrotechnik kritischen Temperaturen erreicht werden.
Löschwasserrückhaltung: Um den Umweltschutz im Brandfall zu gewährleisten, verfügt das Lager über Vorkehrungen zur Rückhaltung kontaminierten Löschwassers. Im Falle eines Großbrandes können erhebliche Mengen an Löschwasser anfallen, die mit gelösten Verbrennungsrückständen (Schwermetalle, Nitroverbindungen aus der Pyrotechnik) belastet sind. Daher ist die Halle mit einer umlaufenden Bodenschwelle/Aufkantung von ca. 15 cm Höhe sowie abflusslosen Bereichen ausgestattet, sodass das Löschwasser im Gebäude zurückgehalten wird. Der Hallenboden bildet eine Wanne mit genügend Volumen, um die erwartete Löschwassermenge (Dimensionierung ca. 200 m³) aufnehmen zu können. Zusätzlich existiert ein Not-Auffangbecken außerhalb der Halle, in das über eine gesteuerte Abflussklappe Löschwasser abgeleitet werden kann, falls die Innenkapazität überschritten wird. Diese Einrichtungen entsprechen den technischen Regeln zur Löschwasserrückhaltung (vgl. Löschwasser-Rückhalterichtlinie und AwSV) und schützen Boden und Gewässer vor Verunreinigungen durch Brandabwassser.
Organisatorischer Brandschutz
Zutrittsregelung und Betriebsorganisation: Der Umgang mit den gelagerten pyrotechnischen Gegenständen erfolgt nur durch geschultes Personal. Mitarbeiter des Lagers besitzen eine Sprengstoffrecht-Befähigung bzw. Unterweisung und kennen die besonderen Gefahren. Unbefugten ist der Zutritt untersagt; an sämtlichen Zugängen sind entsprechende Warn- und Verbotsschilder angebracht, u.a. das Explosionsschutzzeichen (schwarze Bombe auf orange Grund gemäß 1. SprengV) und das Verbotszeichen "Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten". Die Lagerbereiche sind stets verschlossen zu halten, wenn kein Personal anwesend ist. Schlüssel werden nur an Berechtigte ausgegeben und verwaltet (Schließplan liegt vor). Ein Kontrollsystem (Zutrittskarte und Eintrag ins Lagerbuch) stellt sicher, dass die Anzahl der Schlüsselsätze minimal bleibt und jeder Zutritt dokumentiert wird.
Brandschutzordnung und Unterweisungen: Es existiert eine schriftliche Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil A (für Aushang) und Teil B (für Mitarbeiter). Darin sind Verhaltensregeln und Verbote klar formuliert. Insbesondere ist im und am Lager jegliches Rauchen, offenes Feuer und offenes Licht streng verboten. Dieses Verbot gilt auch für Reparaturarbeiten – Schweißarbeiten, Schleifen oder Feuerarbeiten dürfen in der Halle nur nach schriftlicher Erlaubnis und unter strengen Auflagen (Feuerbewachung, Entfernen aller Pyrotechnik etc.) durchgeführt werden. Mitarbeiter werden mindestens einmal jährlich im Umgang mit Feuerwerkskörpern und dem Verhalten im Brandfall unterwiesen. Schulungsinhalte sind u.a.: Zündquellenvermeidung, richtige Lagerung und Stapelung, Zutrittsbeschränkungen, Meldewege im Brandfall, Bedienung von Feuerlöschern und Räumungsabläufe. Die Unterweisung wird dokumentiert. Zusätzlich führt der Brandschutzbeauftragte regelmäßige Rundgänge durch, kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften und achtet auf mögliche Gefahrenquellen (z.B. beschädigte Verpackungen, hitzeentwickelnde Geräte). Ein Betriebsarzt / Sicherheitsfachkraft stellt sicher, dass auch Arbeitsschutzaspekte (Lärm durch Knallkörper, etc.) beachtet werden.
Lagerung und Hauskeeping: Die Feuerwerkskörper werden nur in zugelassenen Verpackungen (BAM-geprüfte Versandkartons) und in den kleinsten erforderlichen Verpackungseinheiten gelagert. Geöffnete Packstücke werden sofort wieder verschlossen, um austretende pyrotechnische Sätze oder Zündquellenbildung zu vermeiden. Die Stapelung der Kartons erfolgt stabil und kippsicher: Packstücke sind so zu stellen, dass sie nicht von selbst umfallen können; falls sie gestapelt werden, darf die Stapelhöhe das Material nicht so belasten, dass es verformt oder beschädigt wird. Maximal werden z.B. 4 Paletteneinheiten übereinander gelagert (entspricht ca. 3 m Höhe), um Druckschäden an unteren Kartons zu vermeiden. Regale sind standsicher und mit Erdung versehen (zur Ableitung statischer Elektrizität). In unmittelbarer Nähe der Feuerwerkslagergüter dürfen keine anderen gefährlichen Stoffe aufbewahrt werden, die das Risiko erhöhen könnten. Insbesondere brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Spraydosen sind vom Pyrolager fernzuhalten (mindestens 10 m Abstand). Auch andere leichtentzündliche Materialien (Papierabfälle, Verpackungsfolien) werden regelmäßig aus dem Lager entfernt, sodass keine unnötige Brandlast vorhanden ist. Das Lager wird sauber und ordentlich gehalten: Regelmäßige Reinigung verhindert Staub- und Partikelansammlungen, die als sekundäre Brandlast dienen könnten.
Kontrolle auf Defekte und Fristen: Beschädigte oder unbrauchbare Feuerwerkskörper (z.B. durch Feuchtigkeit unbrauchbar gewordene Artikel oder zurückgerufene Waren) werden separat gesammelt und gekennzeichnet gelagert. Sie lagern in einem speziellen Behältnis aus Metall mit Deckel, räumlich getrennt vom Hauptlagerbereich, um im Falle einer Selbstentzündung keinen sofortigen Zugriff auf das Hauptlager zu haben. Solche Aussortierungen werden zeitnah entsorgt bzw. an den Hersteller oder einen Entsorgungsfachbetrieb zurückgegeben. Es wird darauf geachtet, keine überalterten Bestände zu führen: Pyrotechnika werden nach FIFO-Prinzip (first in – first out) ausgegeben, sodass Lagerzeiten begrenzt bleiben. Für eventuell vorhandene Artikel, bei denen die Stabilität über längere Lagerdauer abnehmen könnte (Sätze mit Kunststoffbinder, die sich entmischen könnten o.ä.), wird eine Höchstlagerdauer festgelegt, nach deren Ablauf sie vorsorglich auszusondern sind. Bisher sind jedoch vorwiegend handelsübliche Feuerwerkskörper (Kategorie F2/F3) gelagert, die bei sachgemäßer Lagerung jahrelang stabil bleiben.
Wartung und Prüfungen: Alle brandschutztechnischen Einrichtungen werden regelmäßig geprüft und instand gehalten. Die Sprinkleranlage unterliegt einer jährlichen Prüfung durch einen VdS-Sachverständigen bzw. nach FM Global Vorgaben; Ergebnisse werden im Prüfbuch der Löschanlage dokumentiert. Auch Feuerlöscher werden jährlich durch einen Servicetechniker gewartet (Prüfplakette sichtbar). Die Rauchabzugsventilatoren und -klappen werden halbjährlich auf Funktion getestet; zusätzlich findet ein Volltest in Abstimmung mit der Feuerwehr statt. Die Brandmeldeanlage wird quartalsweise auf Funktionsfähigkeit geprüft (Hierbei wird u.a. die automatische Alarmweiterleitung zur Leitstelle getestet). Ebenso werden die Sicherheitsbeleuchtung und Notstromversorgung regelmäßig simuliert getestet. Mängel oder Ausfälle von Komponenten führen zu sofortigen Instandsetzungen. Sämtliche Prüfnachweise werden im Brandschutzordner archiviert. Weiterhin wird im Lagerbuch vermerkt, wenn temperaturkritische Werte erreicht wurden (z.B. falls die Hallentemperatur durch Klimastörung einmal über zulässige Werte stiege). Das Konzept sieht zudem vor, dass die Lagerbedingungen (Temperatur, Luftfeuchte) durch Sensoren überwacht werden; Abweichungen alarmieren das Personal, um ggf. Maßnahmen einzuleiten (Belüftung, Kühlung).
Arbeitsorganisation: Die tägliche Betriebsweise ist so gestaltet, dass Zündquellen minimiert werden. Es gilt ein striktes Handy-Verbot im Lager (keine Handys oder Funkgeräte, außer EX-geschützt, um Funken durch Akkus oder elektrostatische Entladungen zu vermeiden). Stapler im Lager sind elektrisch betrieben (keine Verbrennungsmotoren) und mit Funkenfänger/EX-Schutz ausgestattet. Das Aufladen von Staplerbatterien erfolgt außerhalb des Pyrolagers in einem separaten Ladebereich, sodass im Lager selbst keine Wasserstoffgas-Entwicklungen stattfinden. Im Lagerraum selbst dürfen keine mechanischen Arbeiten wie Schleifen oder Schweißen durchgeführt werden – Instandhaltungen am Gebäude erfolgen nur nach Freigabe (siehe Heißarbeitsverfahren). Arbeitsplätze (Verpackung, Kommissionierung) innerhalb des Lagers sind funktionsbedingt minimal gehalten; es gibt einen kleinen Vorbereitungstisch aus ableitfähigem Material, an dem ggf. Qualitätskontrollen vorgenommen werden. Hierbei werden keine pyrotechnischen Sätze offen gehandhabt, es bleiben alle Artikel in ihrer Umverpackung. Sollte doch einmal etwas aus einer Verpackung austreten (z.B. Pulver aus einem defekten Vulkan), wird dies sofort in eine Sicherheitstonne mit Deckel verbracht und entsorgt.
Dokumentation: Für das Lager existiert ein aktuelles Verzeichnis der gelagerten Stoffe mit Angabe der Lagergruppen, Verträglichkeitsgruppen und Höchstmengen, wie in der Genehmigung festgelegt. Dieses Verzeichnis sowie die betriebsinternen Anweisungen hängen gut sichtbar am Lagerzugang aus. Ebenfalls angeschlagen sind Notfall-Telefonnummern (Werkschutz, Feuerwehr, Betriebsleitung) und eine Kurzanweisung für das Verhalten im Brandfall (Alarmieren – Retten – Löschen). Das Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnung liegt vor, in dem Zonen bewertet wurden (Ergebnis: Normalbetrieb keine EX-Zone erforderlich, nur bei Havarie denkbar). Alle relevanten Genehmigungsbescheide (Baugenehmigung, Lagergenehmigung nach SprengG) und Prüfprotokolle werden in einem Brandschutzordner zentral vorgehalten.
Abwehrender Brandschutz
Feuerwehrzugang und Erreichbarkeit: Für die Feuerwehr ist das Objekt gut erreichbar. Eine umfassende Zufahrt um die Halle (mindestens an drei Seiten) ist vorhanden, die ausreichend tragfähig und breit für Löschfahrzeuge ist. Die nächste öffentliche Feuerwehr ist informiert und in die Planung einbezogen; zusätzlich besteht eine Werkfeuerwehr der Firma XY am Standort. Am Zugangstor zum Gelände ist ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) installiert, sodass die Feuerwehr im Alarmfall selbstständig auf das Gelände und ins Gebäude (über Feuerwehrschlüssel an den Türen) gelangen kann. Ein aktueller Feuerwehrplan nach DIN 14095 wurde erstellt und der Feuerwehr übergeben. Darin sind Gebäudegrundriss, Zugangspunkte, Löschwasserversorgung, besondere Gefahren (Explosivstoffe, 42 t NEM) und RWA-Bedienung ersichtlich. Insbesondere sind die Druckentlastungsflächen und der 25-m-Sicherheitsbereich markiert, damit Einsatzkräfte Abstand wahren. Hinweisschilder am Gebäude (nach DIN 4066) kennzeichnen zusätzlich die Lagerart, z.B. „Vorsicht Explosivstofflager – Abstand 25 m halten – kein Funken/Feuer“ o.ä.
Einsatzstrategie: Bei einem entstehenden Brand sollte – sofern gefahrlos möglich – zunächst ein Innenangriff unternommen werden, um das Feuer klein zu halten. Durch die Sprinkleranlage und BMA besteht gute Chance, dass ein Brand früh erkannt und eingedämmt wird. Ausgerüstete Angriffstrupps können dann unter Atemschutz ins Lager vorgehen, wobei äußerste Vorsicht gilt: Es muss mit plötzlichem Aufknallen einzelner Pyroartikel gerechnet werden. Daher werden nur kurze Vorstöße unternommen, geschützt durch Hitzeschutzkleidung und Helmvisiere. Die RWA hält die Sicht passabel und reduziert die Temperatur. Löschmaßnahmen erfolgen primär mit Wasser (C-Rohr) im Sprühstrahl, um weitere Kühlung zu bringen, ohne das Brandgut aufzuwirbeln. Kleine Entstehungsbrände könnten ggf. mittels Feuerlöschern (CO₂/Pulver) gelöscht werden – jedoch hat Personenschutz Vorrang, ein Trupp zieht sich bei Eskalation sofort zurück.
Rückzugs- und Alternativtaktik: Sollte das Feuer bereits zu groß oder unkontrolliert sein (z.B. mehrere Paletten Feuerwerk brennen und es kommt zu fortlaufenden Verpuffungen), so ist ein Innenangriff zu gefährlich. In diesem Fall wird auf Außenangriff umgeschwenkt: Die Einsatzkräfte beziehen Deckung außerhalb des 25-m-Radius und setzen Löschwasser über Monitore/Wasserwerfer bzw. ferngesteuerte Werfer ein, um das Feuer aus Distanz niederzuschlagen. Man lässt gegebenenfalls das Feuer unter kontrolliertem Wasserwurf abbrennen, bis die meisten Feuerwerkskörper durchgezündet sind. Gleichzeitig schützt man benachbarte Gebäude (Riegelstellung), insbesondere die angrenzende Lagerhalle, durch Kühlung der Brandwand von deren Seite. Die T90-Schleusentore verhindern 90 Minuten ein Feuerübergreifen – in dieser Zeit muss die Feuerwehr das Feuer unter Kontrolle bringen. Eine Vollalarmierung der örtlichen Feuerwehr erfolgt bei solchen Lagen, um ausreichend Personal und Wasser vor Ort zu haben. Die Löschwasserversorgung wird durch den hauseigenen Tank und externe Hydranten im Pendelverkehr sichergestellt.
Besondere Ausrüstung: Für das Pyrolager sind der Feuerwehr spezielle Einsatzmittel empfohlen worden: z.B. ein Wasserwerfer-Roboter oder ein fernbedienbarer Monitor, um bei Explosionsgefahr ohne Personaleinsatz löschen zu können. Explosionsschutzanzüge stehen bereit, falls nach dem Brand Trupps zur Bergung vorgehen müssen. Außerdem sollte die Feuerwehr Wärmebildkameras einsetzen, um verbliebene Glutnester in der Halle auf Distanz zu lokalisieren. Die vor Ort vorhandene Werkfeuerwehr hat Löschmittel wie Schaum und Druckluftschaum verfügbar – Schaummittel können nützlich sein, um brennende Kartons abzudecken und die Sauerstoffzufuhr zu kappen, ohne viel Wasser einzubringen (wobei zu beachten ist, keine chemische Reaktion mit dem Feuerwerkskörper zu verursachen). Die Auswahl der Löschmittel wird im Einsatz von der Einsatzleitung angepasst: Generell sind Wasser und Schaummittel bewährt bei größeren Bränden, während für Entstehungsbrände auch Kohlendioxid oder Pulver erfolgreich eingesetzt werden können.
Nachsorge und Brandermittlung: Nach dem Löschen wird die Brandstelle ausreichend gekühlt und belüftet. Löscherreste und nicht gezündete Feuerwerkskörper werden durch einen Sprengmeister oder die Polizei sichergestellt und entsorgt, um Nachexplosionen zu verhindern. Kontaminiertes Löschwasser wird aus der Halle abgepumpt und als Sonderabfall behandelt. Eine Brandursachenermittlung wird in Zusammenarbeit mit Sachverständigen durchgeführt. Abschließend wird das Lager nur nach Freigabe durch Behörden wieder für den Betrieb vorbereitet.
Fazit
Mit den beschriebenen Maßnahmen ist ein umfassender Brandschutz für das Pyrolager gewährleistet. Das Konzept berücksichtigt alle relevanten deutschen Rechtsvorschriften (SprengG/2. SprengV, BauO, Arbeitsschutz) sowie anerkannte Regeln der Technik (DIN/VDE-Normen, Richtlinien der Versicherer). Insbesondere werden die Anforderungen an die Bauart (feuerbeständig, explosionsentlastet) und an die Ausrüstung (Sprinkler, RWA, Blitzschutz, BMA) erfüllt bzw. übertroffen. Die Organisation des Betriebes stellt sicher, dass Zündgefahren minimiert und Personen im Ernstfall geschützt werden. Alle Punkte sind in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden und der Feuerwehr entstanden, sodass das Lager genehmigungsfähig ist und im Brandfall ein Höchstmaß an Sicherheit bietet. Die Kombination aus vorbeugendem baulichem und technischem Brandschutz und vorbereiteten Notfallmaßnahmen gewährleistet, dass selbst ein Brand großen Ausmaßes beherrschbar bleibt und Schäden auf ein Minimum begrenzt werden können. Dieses Brandschutzkonzept dient somit als verbindliche Grundlage für den sicheren Betrieb des neuen Pyrolagers.
Quellen
Die oben genannten Anforderungen und Maßnahmen basieren auf der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) einschließlich zugehöriger technischer Richtlinien, auf den Vorgaben der Rechtsnormen und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) für Explosivstoffe sowie auf anerkannten technischen Regeln (DIN-Normen, VdS-Merkblätter und FM Global Standards) im Brandschutz. Die zitierten Stellen im Text belegen spezifische Forderungen, z.B. bezüglich Sicherheitsabständen, baulicher Ausführung, Druckentlastung, betrieblicher Maßnahmen oder des Zusammenwirkens von Sprinkler und Rauchabzug. Dieses Konzept wurde sorgfältig erstellt, um alle diese Anforderungen vollständig zu erfüllen und einen sicheren, vorschriftskonformen Betrieb zu ermöglichen.
