Detaillierter Leitfaden mit rechtlichem Bezug und praktischem Nutzwert
Brandschutzordnungen sind essenzielle Instrumente im vorbeugenden Brandschutz. Sie tragen zur Sicherheit von Personen, Sachwerten und der Umwelt bei und dienen der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Eine professionell erstellte und regelmäßig überprüfte Brandschutzordnung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Sie schützt nicht nur Leben und Werte, sondern erfüllt auch die Anforderungen von Gesetzgeber und Versicherungen. Mit klaren Strukturen, regelmäßigen Schulungen und einer individuellen Anpassung an die Gegebenheiten des Betriebs bietet sie optimalen Schutz und sorgt für Sicherheit im Alltag. Durch die Kombination aus rechtlicher Konformität, praktischer Nutzbarkeit und moderner Technologie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Brandschutzordnung wirksam ist und im Ernstfall Leben rettet.
Form und Inhalt der Brandschutzordnung (Teil A, B, C).
Anforderungen an die Erstellung durch fachkundige Personen.
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 4 Abs. 3 schreibt vor, dass Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung von Bränden treffen müssen. Dies schließt die Erstellung von Brandschutzordnungen ein.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände)
Ergänzt die ArbStättV durch konkrete Vorgaben, z. B. zur Anzahl von Feuerlöschern, Brandschutzunterweisungen und der Evakuierung.
Bauordnungen der Länder
Brandschutz ist in den Landesbauordnungen verankert. Insbesondere die Musterbauordnung (MBO) § 14 fordert, dass Gebäude so geplant und betrieben werden, dass der Entstehung und Ausbreitung von Bränden vorgebeugt wird.
Versicherungsvorschriften
Versicherungen verlangen oft die Einhaltung spezifischer Brandschutzstandards, einschließlich aktueller Brandschutzordnungen.
Teil A – Allgemeiner Teil
Alarmierung der Feuerwehr (Telefonnummer, Adresse des Gebäudes, Besonderheiten wie gefährliche Stoffe).
Evakuierungsregeln (Wege, Treffpunkte, keine Aufzüge nutzen).
Verhalten bei Brandausbruch (Ruhe bewahren, Löschversuche nur bei geringer Gefahr).
Teil B – Spezieller Teil für Mitarbeitende
Brandverhütung: Umgang mit Zündquellen, Lagerung von Gefahrstoffen, Verbote von Rauchen.
Notfallmaßnahmen: Zuständigkeiten und Abläufe für die Alarmierung, Evakuierung und Erstmaßnahmen.
Technische Einrichtungen: Nutzung und Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldern und Sprinkleranlagen.
Tipp zur Umsetzung:
Regelmäßige Schulungen (mindestens einmal jährlich).
Integration in betriebliche Unterweisungspläne.
Teil C – Ergänzender Teil für Brandschutzbeauftragte
Wartungspläne für Brandschutzeinrichtungen.
Durchführung von Brandschutzkontrollen (Checklisten, Protokolle).
Koordination von Schulungen und Evakuierungsübungen.
Tipp zur Umsetzung:
Verteilung ausschließlich an zuständiges Personal.
Regelmäßige Aktualisierung nach gesetzlichen Änderungen.
Fachkundige Erstellung
Kenntnisse in baulichem und technischem Brandschutz hat.
Über Erfahrungen im betrieblichen Brandschutz verfügt (z. B. aus Schulungen oder Zertifizierungen).
Berücksichtigung individueller Gegebenheiten
Bauliche Besonderheiten: Anzahl der Geschosse, Nutzung von Räumen, Evakuierungswege.
Betriebliche Risiken: Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitsprozesse, Besucheraufkommen.