Brandschutzbeauftragte
Facility Management: Brandschutz » Grundlagen » Brandschutzbeauftragte

Die Rolle des betrieblichen Brandschutzbeauftragten in technisierten Immobilien
Brände zählen zu den größten Gefahren für Mensch, Umwelt und Sachwerte in Gebäuden und Anlagen. Die betriebliche Brandschutzorganisation hat zum Ziel, solche Risiken systematisch zu beherrschen und Schäden zu vermeiden. Ein zentrales Element hierbei ist der betriebliche Brandschutzbeauftragte (BSB), welcher als fachkundige Person den Unternehmer in allen Fragen des Brandschutzes berät und unterstützt.
In Deutschland ist der Brandschutzbeauftragte mittlerweile fest in der Praxis verankert. Seine Bestellung erfolgt allerdings nicht in jedem Unternehmen verpflichtend, sondern orientiert sich an bestimmten Risikofaktoren und gesetzlichen Vorgaben. Rechtlich ergeben sich Anforderungen beispielsweise aus dem Arbeitsschutz- und Baurecht sowie aus Unfallverhütungsvorschriften, die den Arbeitgeber zu geeigneten Brandschutzmaßnahmen verpflichten. Technisch stehen immer anspruchsvollere Brandschutzsysteme, die Integration in die Gebäudeautomation und die fortschreitende Digitalisierung im Fokus. Organisatorisch kommt es auf die Einbindung des BSB in die Unternehmensstruktur, die Schulung der Mitarbeitenden sowie die Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherern an. Schließlich spielen wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle: Investitionen in den Brandschutz müssen vor dem Hintergrund von Nutzen, Kosten, Versicherungsprämien und Schadensprävention bewertet werden.
Die Rolle des betrieblichen Brandschutzbeauftragten in technisierten Immobilien“ ist eine tragende: Er ist Wächter und Wegbereiter zugleich – Wächter über die Sicherheit von Menschenleben und Sachwerten, Wegbereiter für eine Kultur der Prävention in zunehmend komplexen Gebäudesystemen. Die Betreiber von Immobilien tun gut daran, diese Rolle mit Sorgfalt zu besetzen und zu unterstützen, denn ein effektiver Brandschutzbeauftragter ist letztlich ein Wettbewerbsvorteil in Sachen Sicherheit und Nachhaltigkeit des Geschäftsbetriebs.
Stand der Forschung und Rahmenwerke
Die Rolle des Brandschutzbeauftragten ist kein neues Konzept, sondern seit Jahren durch Richtlinien und Publikationen umrissen. Eine zentrale Grundlage bildet die gemeinsam von DGUV, vfdb und VdS erarbeitete Richtlinie vfdb 12-09/01 (identisch veröffentlicht als DGUV Information 205-003 und VdS 3111). Diese Richtlinie – die bundesweit gilt – legt Mindestanforderungen an Ausbildung, Qualifikation, Bestellung und Aufgaben von Brandschutzbeauftragten fest. Sie beschreibt u. a. die Stellung des BSB im Unternehmen, die notwendige Brandschutzorganisation, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz sowie die Zusammenarbeit mit anderen Stellen. Darüber hinaus sind Inhalte wie Fortbildung (mindestens alle 5 Jahre) und Möglichkeiten des Einsatzes externer Brandschutzbeauftragter geregelt.
In der wissenschaftlichen Literatur findet sich der betriebliche Brandschutzbeauftragte vor allem in praxisorientierten Veröffentlichungen. Beiträge in Fachzeitschriften (z. B. Brandschutz/Feuertrutz, vfdb-Magazin) und Handbüchern für Facility Management thematisieren die Integration des Brandschutzes in den Gebäudebetrieb. Studien zum Facility Management heben hervor, dass Sicherheit und Risikomanagement – inklusive Brandschutz – integrale Bestandteile eines nachhaltigen Gebäudebetriebs sind. Normen und technische Regeln flankieren dieses Thema: So standardisiert DIN 14096 den Aufbau von Brandschutzordnungen (Teile A, B, C) als zentrales Element des organisatorischen Brandschutzes. DIN 14675 (oft als „Feuerwehrnorm“ bezeichnet) legt Anforderungen an Planung, Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen fest – inklusive der Schnittstellen zur Feuerwehr (Alarmweiterleitung, Feuerwehr-Bedienfeld/Anzeigetableau) und zur Sprachalarmierung. Solche Normen sind in technisierten Immobilien von großer Relevanz, da dort Brandmeldetechnik und Automation eng verzahnt sind.
Die staatlichen Regelwerke zum Brandschutzbeauftragten sind heterogen: Es gibt keine bundeseinheitliche gesetzliche Pflicht, jeden Betrieb mit einem BSB auszustatten. Allerdings fordern verschiedene Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen – etwa für Industriebauten, Hochhäuser, Versammlungsstätten oder Krankenhäuser – die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn bestimmte Größen oder Risiken überschritten werden. Beispielhaft verlangt die Muster-Industriebaurichtlinie ab einer bestimmten Gebäudeflächengröße (z. B. >5.000 m² Geschossfläche) einen BSB. Auch die Muster-Versammlungsstättenverordnung sowie Verkaufsstättenverordnungen enthalten entsprechende Vorgaben. Damit sind Brandschutzbeauftragte de facto in vielen größeren oder komplexen Gebäuden vorgeschrieben, was durch behördliche Auflagen im Baugenehmigungsverfahren oft zusätzlich konkretisiert wird.
Eine weitere Triebfeder sind die Sachversicherer und Unfallversicherungsträger: Die Berufsgenossenschaften verlangen zwar nicht explizit einen BSB, empfehlen ihn jedoch ab bestimmten Risikostufen oder Betriebsgrößen. Die Feuerversicherer hingegen honorieren präventive Maßnahmen häufig mit Prämienvorteilen – so gewähren viele Versicherer Rabatte, wenn ein qualifizierter Brandschutzbeauftragter bestellt ist. Entsprechend sind BSB heute anerkannte Ansprechpartner für die Versicherungswirtschaft in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Insgesamt lässt sich feststellen, dass das Thema interdisziplinär betrachtet werden muss: Juristische Pflichten, ingenieurtechnische Systeme, organisatorische Prozesse und ökonomische Kosten-Nutzen-Abwägungen greifen ineinander. Im folgenden Kapitel wird die Methodik skizziert, mit der diese vier Perspektiven analysiert werden.
Rechtliche Perspektive
Der rechtliche Rahmen für den betrieblichen Brandschutzbeauftragten wird durch eine Kombination aus Arbeitsschutzrecht, Bauordnungsrecht, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Normen bestimmt. Zentraler Ausgangspunkt ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das den Arbeitgeber in die Pflicht nimmt, für den Notfall geeignete Maßnahmen zu treffen. Konkret verlangt § 10 ArbSchG, dass jeder Arbeitgeber entsprechend der Art des Betriebes und der Zahl der Beschäftigten diejenigen Personen benennt, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Diese Bestimmung verpflichtet zwar nicht ausdrücklich zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wohl aber zur Organisation der innerbetrieblichen Notfallbewältigung (z. B. Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß Technischer Regel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). ArbSchG § 5 fordert zudem die Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsstätten – darin sind Brandgefahren zu ermitteln und zu bewerten. Wird hierbei eine erhöhte oder besondere Brandgefährdung festgestellt, so empfehlen anerkannte Regeln dringend die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. In der DGUV-Information 205-003 heißt es dazu: „Wird eine Brandgefährdung ermittelt, die über eine normale Brandgefährdung hinausgeht, […] sollte ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.“. Diese Empfehlung ist in vielen Branchen zum de-facto-Standard geworden.
Spezielle Rechtsvorschriften begründen in bestimmten Fällen eine unmittelbare Pflicht zur Bestellung eines BSB. Hier ist vor allem das Bauordnungsrecht der Länder relevant. Nach dem Grundsatz des § 3 Musterbauordnung müssen Anlagen so errichtet und betrieben werden, dass Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. Die Landesbauordnungen konkretisieren dies für sogenannte Sonderbauten – also Gebäude mit besonderem Gefahrenpotenzial oder Öffentlichkeitscharakter (z. B. Hochhäuser, große Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Industriebauten). In vielen Sonderbauverordnungen der Länder wird explizit die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert. Beispielsweise schreibt die Versammlungsstättenverordnung vor, dass in der Brandschutzordnung einer großen Veranstaltungsstätte die Erforderlichkeit und Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten festgelegt sein müssen. Die Industriebaurichtlinie verlangt ab einer bestimmten Betriebsgröße einen BSB. Auch Bauaufsichtsbehörden gehen zunehmend dazu über, im Rahmen von Genehmigungen oder Auflagen den Nachweis eines Brandschutzbeauftragten zu fordern. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen unterliegen als Sonderbauten strengen Auflagen – hier ist zwar nicht in allen Bundesländern ein BSB gesetzlich „zwingend“ vorgeschrieben, doch wird er faktisch erwartet, da die Gefährdung vulnerabler Personen besonders hoch ist.
Ergänzend zum staatlichen Recht wirken Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und Vorgaben der Berufsgenossenschaften. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und das Sozialgesetzbuch VII verpflichten den Unternehmer allgemein, eine geeignete Arbeitsschutzorganisation aufzubauen. Dazu gehört auch der vorbeugende Brandschutz. Zwar findet sich in DGUV-Vorschriften keine ausdrückliche BSB-Pflicht, doch DGUV Information 205-003 stellt klare Anforderungen an Aufgabenübertragung, Qualifikation und Ausbildung des Brandschutzbeauftragten. Diese Information – früher als BGI 847 bekannt – hat quasi Normcharakter und wird von Aufsichtsorganen und Gerichten als Stand der Technik betrachtet. Sie legt u. a. fest, dass ein BSB nur schriftlich bestellt werden sollte und welche Inhalte eine Bestellung enthalten muss (Aufgabenbeschreibung, Stellung im Betrieb etc.).
Wesentliche Rechtsgrundlagen und Normen, die ein Brandschutzbeauftragter kennen und in der Praxis beachten muss, sind z.B.:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): insb. § 5 (Gefährdungsbeurteilung) und § 10 (Notfallmaßnahmen).
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): insb. § 3a, der durch Technische Regeln wie ASR A2.2 konkretisiert wird (Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen, Alarmierungseinrichtungen und Ausbildung von 5% der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern bei normaler Gefährdung).
Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen: z.B. VersammlungsstättenV, HochhausV, VerkaufsstättenV, Krankenhaus-BauVO – mit Anforderungen an Brandschutzkonzepte und Beauftragte.
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): fordert umfassende Maßnahmen zur Unfallverhütung, implizit auch organisatorischen Brandschutz.
DGUV Information 205-003 / vfdb 12-09/01: Regelwerk für BSB (Aufgaben, Ausbildung, Bestellung).
DIN-Normen wie DIN 14096 (Brandschutzordnungen Teil A, B, C) und DIN 14675 (Brandmeldeanlagen): sie sind zwar privatwirtschaftliche Normen, aber häufig durch Rechtsvorschriften oder Versicherungsauflagen eingefordert.
Ein bedeutender Aspekt ist die Frage der Betreiberverantwortung und Haftung. Straf- und zivilrechtlich bleibt trotz Bestellung eines Brandschutzbeauftragten immer der Unternehmer bzw. Betreiber in der Gesamtverantwortung für den Brandschutz. Der BSB dient zur fachkundigen Beratung und Entlastung, übernimmt aber nicht die Haftung des Arbeitgebers. Versäumt es der Betreiber, einen eigentlich erforderlichen BSB zu bestellen oder die nötigen Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen, kann ihm im Schadensfall Organisationsverschulden vorgeworfen werden. Insbesondere Versicherer prüfen nach Großschäden, ob der Versicherungsnehmer seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist – fehlt ein BSB trotz hoher Brandgefährdung, drohen Regressforderungen oder Leistungskürzungen der Versicherung. Umgekehrt kann ein dokumentiertes Brandschutzmanagement mit bestelltem BSB im Haftungsfall entlastend wirken, da der Betreiber seiner Vorsorgepflicht nachweislich nachgekommen ist.
Es ist festzuhalten, dass die Rechtsgrundlagen den Rahmen setzen: Sie fordern vom Betreiber einer technisierten Immobilie ein strukturiertes Brandschutzkonzept und – wo nötig – einen Brandschutzbeauftragten. Dieser agiert im rechtlichen Sinne als verlängerter Arm des Unternehmers, bleibt aber hinsichtlich Weisungsbefugnis und Fachkunde unabhängig. Das Zusammenwirken von ArbSchG, Bauordnungsrecht, DGUV-Regeln und Normen bildet eine komplexe Compliance-Landschaft, in der sich der BSB sicher bewegen muss. Er trägt dazu bei, die abstrakten Schutzziele der Gesetze (Schutz von Leben und Gesundheit, Vermeidung von Bränden) in konkrete betriebliche Maßnahmen umzusetzen und dadurch die Rechtssicherheit des Unternehmens zu erhöhen.
Technische Perspektive
Technisierte Immobilien zeichnen sich durch eine Fülle von baulichen und anlagentechnischen Brandschutzsystemen aus, die integriert funktionieren müssen. Der Brandschutzbeauftragte nimmt hier die Rolle eines Koordinators und Überwachers wahr, der sicherstellt, dass alle technischen Vorkehrungen wirksam vorhanden sind und ordnungsgemäß betrieben werden.
Baulicher Brandschutz: Dieser umfasst alle konstruktiven Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken. In modernen Gebäuden sind dies z. B. feuerwiderstandsfähige Wände und Decken zur Bildung von Brandabschnitten, rauchdichte Türen mit Selbstschließern, Kabel- und Rohrabschottungen, sowie Brandschutzverglasungen. Der BSB muss die Einhaltung solcher baulichen Vorgaben aus Bauordnung und Brandschutzkonzept überwachen. Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen prüft er, ob brandschutztechnisch relevante Änderungen auftreten (z. B. ob neue Durchbrüche fachgerecht abgeschottet werden). In Industrieanlagen gehören auch bauliche Schutzvorrichtungen wie Brandschutzwände zwischen Anlagenbereichen oder Auffangwannen für brennbare Flüssigkeiten zum Konzept. Praxisbeispiel: In einem Chemiebetrieb könnten brandgefährliche Bereiche durch feuerbeständige Trenndecken isoliert sein; der BSB kontrolliert regelmäßige die Unversehrtheit solcher Barrieren und veranlasst Instandsetzungen.
Anlagentechnischer Brandschutz: Hierzu zählen aktive Systeme wie Brandmeldeanlagen (BMA), automatische Löschanlagen (z. B. Sprinkler, Gaslösch- oder Schaumlöschanlagen), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Feuerlöschgeräte (Handfeuerlöscher, Wandhydranten) und sonstige Sicherheitseinrichtungen (Brandfallsteuerungen, Notstromanlagen für Sicherheitstechnik). Moderne Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 sind hochvernetzt: Sie detektieren Brände frühzeitig mittels automatischer Melder (Rauch, Wärme, Flammenmelder) und leiten Alarmierungen automatisch an die örtliche Feuerwehr weiter (Aufschaltung) gemäß den feuerwehrspezifischen Anforderungen der Norm. Der Brandschutzbeauftragte prüft, ob die BMA stets betriebsbereit ist, veranlasst die erforderlichen Inspektionen und Wartungen (meist jährlich durch eine zertifizierte Fachfirma) und aktualisiert Alarmpläne. Ebenso koordiniert er die Wartung der Sprinkleranlage (vierteljährliche Kontrollen der Pumpen, Durchflussalarmen etc.), der RWA (jährliche Sachverständigenprüfung, siehe z. B. Landesbauordnung) und anderer Anlagen. Digitalisierung spielt dem BSB dabei in die Hände: Heutige Anlagen senden Stör- oder Wartungsmeldungen elektronisch, die z.B. in einem CAFM-System erfasst werden können. Ein Computer Aided Facility Management System ermöglicht es, Prüftermine und Wiederholungsprüfungen aller Brandschutzeinrichtungen digital zu planen und deren Durchführung zu dokumentieren. So kann der BSB jederzeit den Status aller Löscher, Melder, Klappen etc. einsehen und gegenüber Auditoren (Behörde, Versicherung) nachweisen.
Integration in die Gebäudeautomation: Technisierte Gebäude verfügen über ein zentrales Gebäudeleitsystem, in dem Gewerke wie Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlage (HLK), Sicherheitstechnik und Beleuchtung vernetzt sind. Der Brandschutz wird hier typischerweise mit eingebunden: Ein Brandalarm aus der BMA kann automatische Steuerbefehle in der Gebäudeautomation auslösen – z. B. Lüftungsanlagen abschalten oder auf Rauchabzugsbetrieb schalten, Brandschutzklappen schließen, Aufzüge ins Erdgeschoss fahren und blockieren, Notbeleuchtung einschalten, elektrische Geräte abschalten. Der BSB wirkt bei der Erstellung solcher Brandfallsteuermatrixen mit, welche definieren, welche technischen Aktionen im Alarmfall sequentiell ablaufen. In Smart Buildings besteht die Herausforderung, dass viele Sensoren und Aktoren miteinander kommunizieren. Hier muss der BSB zusammen mit dem Gebäudeautomations-Ingenieur sicherstellen, dass die Schnittstellen zuverlässig funktionieren und regelmäßig getestet werden. Beispiel: In einem High-Tech-Bürogebäude ist die Entrauchungsanlage so in die Gebäudeleittechnik integriert, dass bei Brandalarm alle motorischen Fenster öffnen und Lüftungsklappen in den Schächten entsprechende Abluftwege freigeben. Der BSB organisiert Probealarme, um zu überprüfen, ob diese Automatismen reibungslos klappen, und dokumentiert die Ergebnisse.
Schnittstellen zur Anlagensicherheit: In Industrieanlagen überschneiden sich Brandschutz und allgemeine Anlagensicherheit stark. Ein BSB muss daher eng mit anderen Sicherheitsfachleuten zusammenarbeiten – etwa mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Explosionsschutzbeauftragten oder dem Umweltbeauftragten. Brand- und Explosionsgefahren hängen oft zusammen (z. B. bei lösemittelhaltigen Stoffen). Die vfdb-Richtlinie 12-09/01 betont, dass im Rahmen der BSB-Ausbildung auch Brand- und Explosionsgefahren behandelt werden. Technisch bedeutet dies: Anlagen zur Ex-Zonen-Überwachung, Gaswarnanlagen oder Druckentlastungseinrichtungen in Produktionsprozessen müssen auch unter Brandschutzgesichtspunkten betrachtet werden. Der BSB achtet etwa darauf, dass in explosionsgefährdeten Bereichen nur EX-geschützte Feuerwehrmelder und Leuchten installiert sind, oder dass Not-Aus-Schalter vorgesehen sind, um im Brandfall z.B. brennbare Flüssigkeitsströme abzuschalten. Weiterhin gehören zum anlagentechnischen Brandschutz auch Sicherheitsstromversorgungen (für Alarmierung, Notbeleuchtung, Rauchabsaugung). Der BSB prüft regelmäßige Batterietests und Notstromproben in Zusammenarbeit mit der Elektrotechnik.
Ein wichtiges Arbeitsfeld des BSB ist zudem die Instandhaltung aller Brandschutzkomponenten. Gemäß Betreiberpflichten (vgl. VDI 3810) müssen Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig gehalten werden – der Betreiber haftet, wenn z.B. wegen unterlassener Wartung ein System im Ernstfall versagt. Der BSB sorgt daher für ein lückenloses Prüfmanagement: Feuerlöscher werden i.d.R. alle 2 Jahre durch Sachkundige geprüft, Wandhydranten jährlich, Brandmelder und Sprinkler vierteljährlich visuell und jährlich funktional, Brandschutztüren monatlich auf Leichtgängigkeit etc. Diese Prüfintervalle und Befunde dokumentiert der BSB, oft mithilfe digitaler Tools (z. B. Prüfsoftware, Barcode-System zur Erfassung von Geräten).
Digitalisierung und neue Technologien bieten zusätzliche Chancen: Innovative Brandfrüherkennungssysteme (z. B. video-basierte Raucherkennung, IoT-Sensoren für Temperaturanstiege) können in technisierten Immobilien eingesetzt werden. Ein BSB muss sich mit solchen Technologien vertraut machen, um deren Nutzen abzuschätzen und ggf. in das Brandschutzkonzept zu integrieren. Beispielsweise ermöglichen vernetzte Rauchwarnmelder (DIN 14676, typischer in Wohnbereichen) inzwischen auch im Industriekontext eine engmaschige Überwachung entlegener Anlagenteile über das Internet. Predictive Maintenance-Ansätze – etwa Sensoren, die den Zustand von Sprinklerpumpen oder Notstrombatterien in Echtzeit überwachen – helfen, Störungen früh zu erkennen. Der Brandschutzbeauftragte als technisch versierte Fachkraft kann solche Daten interpretieren und in Wartungsentscheidungen einbeziehen.
In Summe verlangt die technische Perspektive vom BSB ein breites ingenieurtechnisches Verständnis. Er muss Normen und Richtlinien (DIN, VdS, VDI, ISO) kennen, die Aufbau und Betrieb von Brandschutzeinrichtungen regeln, und sicherstellen, dass diese im eigenen Betrieb erfüllt sind. Dazu zählt auch, dass alle technischen Anlagen vom Fachpersonal geplant und betreut werden – zum Beispiel, dass Brandmeldeanlagen nur von zertifizierten Fachfirmen nach DIN 14675 errichtet und gewartet werden. Der BSB überwacht diese Dienstleister im Auftrag des Betreibers. In hoch technisierten Gebäuden ist der Brandschutzbeauftragte somit eine Schnittstellenfunktion: Er verbindet die Welt der Technik (Anlagen, Automation, IT) mit den Schutzzielen und sorgt dafür, dass Technik und Organisation ineinandergreifen.
Organisatorische Perspektive
Die organisatorische Einbindung des Brandschutzbeauftragten in den Betrieb ist entscheidend für die Wirksamkeit des Brandschutzes. Formal sollte der BSB per schriftlicher Bestellung durch die Geschäftsführung ernannt werden, inklusive klarer Aufgabenbeschreibung und Stellung innerhalb der Organisation. Üblich ist es, den Brandschutzbeauftragten direkt der obersten Leitung zuzuordnen, um ihm das nötige Gewicht und die Unabhängigkeit zu geben. Die vfdb-Richtlinie betont, dass BSB bei Planung von Maßnahmen frühzeitig hinzugezogen werden sollen und weisungsfrei ihre Fachkunde anwenden dürfen. In der Hierarchie ist der BSB meist als Stabsstelle oder als Teil der Arbeitssicherheits- bzw. Facility-Management-Abteilung organisiert.
Stellung im Betrieb: Ein BSB kann ein interner Mitarbeiter mit Zusatzfunktion sein oder extern als Dienstleister beauftragt werden. In vielen mittleren und großen Unternehmen wird die Funktion intern angesiedelt – häufig übernimmt ein Mitarbeiter aus der Sicherheitsfachabteilung oder der Gebäudetechnik diese Rolle nebenberuflich. Allerdings muss gewährleistet sein, dass genügend Arbeitszeit für die Erfüllung der BSB-Aufgaben zur Verfügung steht. In kleineren Unternehmen ohne ausreichend qualifiziertes Personal wird auch ein externer Brandschutzbeauftragter engagiert. Externe BSB (häufig von Ingenieurbüros) bringen Spezialwissen mit, jedoch ist die interne Akzeptanz und Präsenz ein wichtiger Faktor – ideal ist, wenn der BSB „im Haus“ ist und die Gegebenheiten genau kennt. Die Entscheidung hängt oft von der Art der technisierten Immobilie ab: Ein Krankenhaus mit Dauerbetrieb und täglicher Brandschutzaufsicht wählt eher interne Lösungen (teilweise sogar mehrere BSB im Schichtdienst), während ein Bürokomplex evtl. einen externen Fachmann mit periodischen Begehungen betraut.
Stellenprofil und Qualifikation: Der Brandschutzbeauftragte sollte eine geeignete Vorbildung haben. Vorausgesetzt wird mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung, oft in einem technischen Beruf. Zusätzlich muss er die spezielle Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolvieren (Lehrgang von mind. 64 Unterrichtseinheiten gemäß DGUV 205-003). Die Ausbildung vermittelt rechtliche Grundlagen, Brandlehre, baulichen und technischen Brandschutz, Organisationsaufgaben sowie Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen. Nach bestandener Prüfung erhält der Absolvent ein Zertifikat und kann vom Arbeitgeber bestellt werden. Alle 3 bis 5 Jahre ist eine anerkannte Fortbildung erforderlich, um das Wissen aktuell zu halten. Oft haben BSB zusätzlich andere Qualifikationen inne, z.B. sind viele zugleich Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte oder Evakuierungshelfer. Diese Mehrfachfunktionen können Synergien schaffen, erfordern aber klare Regelungen, damit Zuständigkeiten nicht verschwimmen.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten: Der BSB ist der zentrale Ansprechpartner für sämtlichen vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz im Betrieb.
Seine Aufgaben sind vielfältig und in Richtlinien katalogisiert. Konkret umfasst sein Tätigkeitsprofil u. a.:
Beratung der Unternehmensleitung in allen Brandschutzfragen: Er gibt Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen, Investitionen und entwickelt Konzepte zur Verbesserung des Brandschutzes.
Mitwirkung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen: z.B. Beurteilung von Bau- und Umbauplänen im Hinblick auf Brandschutz, Begleitung von Abnahmen.
Gestaltung von Arbeitsprozessen und Einsatz von Stoffen unter Brandschutzaspekten: Er prüft z.B. Sicherheitsdatenblätter auf Brand- und Explosionsgefahren und macht Vorgaben für Lagerung oder Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten (Schweißarbeiten nur mit Erlaubnisschein etc.).
Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: Der BSB erstellt eine Brandschutzanalyse für alle Bereiche, identifiziert Zündquellen, brennbare Materialien und mögliche Szenarien.
Erstellen und Aktualisieren des Brandschutzkonzeptes sowie der Brandschutzordnung (Teile A, B, C nach DIN 14096): Er formuliert die schriftlichen Regeln für Verhalten im Brandfall, vorbeugende Maßnahmen und spezifische Anweisungen für Brandschutzpersonal. Die Brandschutzordnung muss regelmäßig (mind. alle 2 Jahre oder bei Änderungen) vom BSB überprüft und angepasst werden.
Organisation von Übungen und Unterweisungen: Der BSB plant und führt Evakuierungsübungen und Feuerlöschübungen durch – mindestens einmal jährlich in größeren Betrieben oder Sonderbauten. Er schult neue Mitarbeiter im betrieblichen Brandschutz (Pflichtunterweisung gemäß ArbSchG und DGUV) und bildet Brandschutzhelfer aus (5% der Beschäftigten bei normaler Gefährdung, mehr bei erhöhtem Risiko).
Überwachung der Instandhaltung aller brandschutztechnischen Einrichtungen: Wie in Kap. 4.2 beschrieben, prüft er die Einhaltung der Wartungsfristen, dokumentiert Mängel und veranlasst deren Behebung.
Kommunikation und Zusammenarbeit mit Behörden: Dazu zählt der Kontakt zur Brandschutzdienststelle (Bauaufsicht oder Feuerwehr) bei Fragen der Genehmigung oder Auflagen. Bei Brandschauen – behördlichen Begehungen zur Kontrolle des Brandschutzes – begleitet der BSB die Inspektoren, erläutert die Brandschutzeinrichtungen und setzt eventuelle Auflagen um.
Ansprechpartner der Feuerwehr: Der BSB hält engen Kontakt zur örtlichen Feuerwehr. Er organisiert z.B. gemeinsame Objektbegehungen mit der Feuerwehr, um diese mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Zudem sorgt er für aktuelle Feuerwehrpläne und Laufkarten, die im Brandfall von der Feuerwehr genutzt werden (vgl. DIN 14095 für Feuerwehrpläne). Im Ereignisfall unterstützt er die Einsatzleitung der Feuerwehr mit Objektkenntnis.
Zusammenarbeit mit dem Versicherer (Sachversicherer): Viele Brandschutzbeauftragte stehen in regelmäßigem Austausch mit den Versicherungs-Sachverständigen. Risikoingenieure der Versicherung führen oft jährliche Risikoaudits im Betrieb durch. Der BSB bereitet solche Audits vor, sammelt geforderte Unterlagen (Wartungsnachweise, Schulungsnachweise, Prüfprotokolle) und begleitet die Rundgänge. Er nimmt Empfehlungen des Versicherers entgegen und setzt sie im Betrieb um. So fordern Sachversicherer z.B. oft zusätzliche Maßnahmen wie eine Alarmaufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle, regelmäßige Thermografie zur Überprüfung elektrischer Anlagen o. ä. – der BSB bewertet diese Vorschläge und treibt deren Umsetzung, sofern wirtschaftlich vertretbar, voran. Durch diese proaktive Zusammenarbeit können Versicherungsbedingungen verbessert werden.
Dokumentation und Reporting: Der BSB führt das Brandschutzregister bzw. die Dokumentation, in der alle relevanten Prüfberichte, Begehungsprotokolle, Übungsnachweise, Ausbildungen und ggf. Brandereignisse erfasst sind. Er erstattet der Geschäftsführung regelmäßig Bericht über den Zustand des Brandschutzes und etwaigen Handlungsbedarf. In größeren Unternehmen gibt es dazu jährliche Management-Reviews zum Brandschutz.
In Sonderbauten hat der BSB oft zusätzliche spezifische organisatorische Aufgaben. In einem Krankenhaus zum Beispiel muss er einen besonderen Räumungsplan für nicht-mobile Patienten erarbeiten und das Pflegepersonal in Evakuierungstechniken schulen. Er richtet ggf. einen Brandalarmplan ein, der regelt, wie Pflegestationen bei einem Feuer alarmiert werden (um Panik zu vermeiden, häufig sog. „stille Alarmierung“ zunächst intern). Ebenso stimmt er mit der Feuerwehr ab, ob eine Brandsicherheitswache (Feuerwehr vor Ort) bei erhöhtem Risiko nötig ist. In Industriebetrieben mit Schichtbetrieb organisiert der BSB ein Team von Brandschutzhelfern in jeder Schicht und legt fest, wer im Ereignisfall die Anlage herunterfährt oder gefährliche Prozesse stoppt. In Versammlungsstätten (z. B. Konzerthallen) achtet der BSB auf die Einhaltung maximaler Personenzahlen, das Freibleiben von Rettungswegen und koordiniert mit dem Veranstalter und ggf. der Brandsicherheitswache vor Ort die Sicherheitsmaßnahmen.
Ein weiterer organisatorischer Aspekt ist die Kultur des Brandschutzes im Unternehmen. Ein BSB kann nur effektiv sein, wenn er die Unterstützung des Managements und die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter hat. Daher gehören Sensibilisierung und Motivation der Belegschaft ebenfalls zu seinen Aufgaben. Durch regelmäßige Informationen (Aushänge, Intranet-Meldungen zum richtigen Verhalten im Brandfall, Erfolgsmeldungen wie „X Tage ohne Brandvorfall“ etc.) fördert er eine Sicherheitskultur. Er reagiert auch auf Beinahe-Vorfälle oder Brandschutzmängel, die von Mitarbeitern gemeldet werden, und etabliert eine offene Meldekultur.
Organisatorisch muss klar geregelt sein, welche Befugnisse der Brandschutzbeauftragte hat. Er sollte z.B. berechtigt sein, im Gefahrenfall Anweisungen zu erteilen (etwa eine Räumung einzuleiten) oder bei akuten Mängeln Anlagen außer Betrieb zu nehmen. Gleichzeitig bleibt, wie erwähnt, die Gesamtverantwortung beim Unternehmer – der BSB ist Berater und Mahner, aber nicht Entscheider über kostspielige Maßnahmen. Diese Gratwanderung verlangt diplomatisches Geschick: Er muss u.U. gegenüber Produktionsleitung oder Finanzabteilung begründen, warum bestimmte präventive Maßnahmen unumgänglich sind. Hier zahlt sich aus, wenn die Unternehmensleitung seinem Wort Gewicht verleiht und eine entsprechende Brandschutzpolitik formuliert hat.
Wirtschaftliche Perspektive
Brandschutz im Unternehmen verursacht zunächst Kosten – für bauliche Maßnahmen, technische Anlagen, Wartungen, Ausbildung und die Position des Brandschutzbeauftragten selbst. Aus wirtschaftlicher Sicht stellt sich die Frage nach dem Nutzen dieser Investitionen. Die wirtschaftliche Perspektive beleuchtet daher Kosten-Nutzen-Relationen, Versicherungsaspekte, Schadenprävention und personelle Ressourcen.
Kosten der BSB-Implementierung: Diese setzen sich zusammen aus direkten Personalkosten (Gehalt des Brandschutzbeauftragten bzw. Honorare bei externem BSB) und Sachkosten (Ausbildungskosten, Fortbildungen, Arbeitsmittel). Hinzu kommen indirekte Kosten, etwa Arbeitszeit von Mitarbeitern für Schulungen und Übungen, oder Aufwendungen für empfahlene Verbesserungsmaßnahmen. Für ein mittelständisches Unternehmen mit z.B. 300 Beschäftigten, normaler Gefährdung, kann die Ausbildung eines internen BSB und jährliche Fortbildung einige tausend Euro kosten. Wenn der BSB 20% seiner Arbeitszeit für Brandschutz aufwendet, entspricht dies z.B. 0,2 Vollzeitäquivalent an Personalkosten. Auf der anderen Seite stehen Einsparpotenziale und Vermögensschutz: Ein wirksamer Brandschutz verhindert potenziell kostspielige Brände oder minimiert deren Auswirkungen. Die Nutzen-Kosten-Analyse muss daher Szenarien betrachten: Was kostet ein Brand? und wie stark senkt der BSB die Eintrittswahrscheinlichkeit oder den Schaden?.
Schadensprävention und Risikomanagement: Die Schadenskosten eines Brandes können exorbitant sein – neben Sachschäden an Gebäuden und Anlagen (Maschinen) kommen Betriebsunterbrechungsschäden (Produktionsausfall), Lieferausfälle, Vertragsstrafen und Reputationsverlust hinzu. Große Industriebrände verursachen leicht Schäden in Millionenhöhe. Der BSB trägt dazu bei, dieses Risiko zu reduzieren: durch Präventionsmaßnahmen sinkt die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandes und durch vorbereitete Notfallmaßnahmen sinkt die Schadenausbreitung. In der Risikomanagement-Theorie wird der Erwartungswert des Schadens = Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadenshöhe betrachtet. Ein BSB kann z.B. die Brandwahrscheinlichkeit halbieren (durch striktes Rauchverbot, Funkenüberwachung etc.) und gleichzeitig durch schnelle Intervention (gut trainierte Löschhelfer, funktionierende Löschanlage) den zu erwartenden Schaden deutlich verringern. Über die Nutzendimension Brandschadenvermeidung hinaus kommt die Gesundheit der Mitarbeiter: Ein verhinderter Brand schützt Menschenleben – der Wert menschlichen Lebens entzieht sich zwar einer rein monetären Bewertung, doch Unfälle mit Personenschäden ziehen auch enorme Folgekosten (Rechtsfolgen, Arbeitsausfall, Entschädigungen) nach sich. Insofern liefert der BSB einen unmittelbaren Beitrag zum Risikomanagement des Unternehmens.
Einfluss auf Versicherungsprämien: Sachversicherer (Feuerversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung) kalkulieren Prämien nach Risikomerkmalen. Viele Versicherer honorieren umfassenden Brandschutz. Ein vorhandener, qualifizierter Brandschutzbeauftragter ist ein starkes Indiz für ein gut organisiertes Brandschutzmanagement und damit ein niedrigeres Risiko. Praktisch gewähren Versicherer häufig Prämiennachlässe, wenn ein BSB bestellt und bestimmte Schutzvorkehrungen eingehalten sind. Umgekehrt kann bei Fehlen eines geforderten BSB ein Prämienzuschlag verhängt werden oder im schlimmsten Fall die Deckung begrenzt werden. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich ein BSB also unmittelbar über reduzierte Versicherungsbeiträge: Ein Beispiel aus der Praxis ist, dass Versicherer der chemischen Industrie bei Vorhandensein eines BSB und zertifizierter Sprinkleranlage einen Abschlag von 10–20 % auf die Feuerversicherung gewähren. Bei hohen Versicherungssummen können so die Personalkosten des BSB kompensiert werden. Zudem werden Selbstbehalte und Versicherungslimits oft günstiger gestaltet, wenn der Risk-Engineer des Versicherers überzeugt ist, dass das Brandschutzmanagement professionell ist. Allerdings muss man beachten: Der BSB selbst ist nur ein Faktor; meist verlangt der Versicherer ein Bündel an Maßnahmen (VdS-anerkannte Sprinkler, Brandmelder, Schulungen etc.). Der BSB fungiert aber als Enabler, um all diese Punkte zu koordinieren, was die Verhandlungsposition gegenüber Versicherern verbessert.
Vermeidung von Betriebsunterbrechung und Folgekosten: Jenseits der Versicherungsprämie gibt es wirtschaftliche Vorteile „weicherer“ Art: Ein Brandereignis – selbst wenn versichert – führt oft zu Produktionsstillstand für Tage oder Wochen. Versicherungsauszahlungen decken zwar materielle Schäden und einen Teil des entgangenen Gewinns ab, aber Marktanteile oder Kundenvertrauen können darunter leiden. Durch professionelle Prävention sinkt die Wahrscheinlichkeit solcher betriebsstörenden Ereignisse. Das gibt dem Unternehmen Planungssicherheit. Manche Branchenkunden verlangen von ihren Lieferanten sogar Nachweise über betriebliches Kontinuitätsmanagement inklusive Brandschutz, um Lieferkettenrisiken zu minimieren.
Monetäre und personelle Aufwendungen bewerten: Die Einführung eines BSB sollte daher wie ein Projekt betrachtet und betriebswirtschaftlich bewertet werden. Hier kann eine Amortisationsrechnung angestellt werden: Man vergleicht die jährlichen Kosten des Brandschutzbeauftragten und der Maßnahmen mit den erwarteten eingesparten Brandkosten. Letztere lassen sich aus Statistiken oder Risk-Modellierungen abschätzen. Auch Kosten/Nutzen-Analysen einzelner Maßnahmen, die der BSB vorschlägt, sind sinnvoll – z.B. Kosten einer zusätzlichen Rauchmeldeanlage vs. Nutzen in Form reduzierter Schadenserwartung. Oft sind solche Berechnungen schwierig präzise zu führen, da Brandschäden stochastisch sind. Dennoch zeigen Studien der Versicherer, dass jeder investierte Euro in vorbeugenden Brandschutz ein Vielfaches an Schaden einsparen kann (im Schnitt werden Zahlen wie 1:4 bis 1:10 genannt, je nach Branche und Sicherheitsniveau). Für sehr schadensträchtige Bereiche (etwa brennbare Flüssigkeiten, Rechenzentren) ist das Verhältnis noch höher.
Es gibt zudem indirekte wirtschaftliche Effekte: Ein gutes Brandschutzmanagement kann positiv auf das Unternehmensimage wirken, insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen oder kundenfrequentierten Gebäuden (Stichwort „Safety First“-Image). Auch kann der Aspekt der Compliance Kosten sparen – Betriebe, die alle Auflagen erfüllen (dank BSB), vermeiden Strafzahlungen, Bußgelder oder Produktionsstopps durch behördliche Verfügungen. Umgekehrt sind die Konsequenzen mangelnden Brandschutzes teuer: Wird z.B. ein eklatanter Mangel festgestellt (fehlende Feuerlöscher, keine Übungen), kann die Behörde Ersatzvornahmen oder sogar Nutzungsuntersagungen verhängen, was wirtschaftlich gravierend wäre.
Sachversicherer-Erwartungen und Zertifizierungen: Organisationen wie VdS (Verband der Sachversicherer) bieten Zertifizierungen für Brandschutzmanagement an. Ein Unternehmen kann sich z.B. nach VdS 3473 (oder ähnlich) auditieren lassen, was ein strukturiertes Vorgehen beim vorbeugenden Brandschutz bescheinigt. Ein BSB ist für solche Zertifikate praktisch Voraussetzung. Er bereitet Auditunterlagen vor und implementiert die geforderten Prozesse (z.B. regelmäßiges Reporting, Kennzahlen zum Brandschutz). Die Erwartung der Versicherer ist, dass Betriebe mit hohem Risiko (Lagerräume mit brennbaren Stoffen, große Holzbearbeitungsbetriebe, etc.) freiwillig einen BSB bestellen, selbst wenn gesetzlich nicht explizit gefordert. Denn aus Sicht des Versicherers signalisiert dies ein verantwortungsbewusstes Management. Einige Versicherungen schreiben in ihren Vertragsbedingungen sogar vor, dass ein BSB zu bestellen ist, oder machen den Versicherungsschutz davon abhängig. Beispielsweise findet sich in Feuerversicherungsverträgen mit Industriebetrieben mitunter eine Klausel: „Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, einen vom VdS-anerkannten Brandschutzbeauftragten zu bestellen und diesen mindestens halbjährlich Bericht erstatten zu lassen.“ Die Nichteinhaltung könnte im Schadenfall als Obliegenheitsverletzung gewertet werden.
Insgesamt zeigt die wirtschaftliche Betrachtung, dass der Brandschutzbeauftragte keine „teure Pflicht“ ohne Gegenwert ist, sondern ein Instrument, um langfristig Kosten zu sparen und Existenzen zu sichern. Durch Reduktion von Schadensrisiken, Versicherungsvorteile und Sicherstellung gesetzlicher Konformität schafft er Mehrwert, der die Aufwendungen rechtfertigt. Die Herausforderung liegt darin, diese Vorteile für die Unternehmensführung transparent zu machen. Hier kann der BSB durch Kennzahlen (Anzahl behobener Mängel, Vermeidung von Störfällen, Reduktion Versicherungsprämie um X %) seine Wirksamkeit belegen und so die Rückendeckung für weitere Investitionen erlangen.
Diskussion
Die vorangegangene Analyse hat die Rolle des betrieblichen Brandschutzbeauftragten in technisierten Immobilien aus vier Blickwinkeln beleuchtet. In der Diskussion sollen nun die Wechselwirkungen dieser Perspektiven herausgearbeitet und mit Blick auf praktische Umsetzungen in unterschiedlichen Immobilientypen (Industrieanlage, Bürogebäude, Krankenhaus) bewertet werden. Zudem wird erörtert, inwieweit die Erwartungen von Sachversicherern in der Realität erfüllt werden und wo eventuell Forschungslücken oder Optimierungspotenziale bestehen.
Interdependenz der Perspektiven: Die rechtlichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekte sind in der Praxis eng verflochten. So bilden gesetzliche Vorgaben häufig den Auslöser dafür, dass technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden – z.B. führt eine bauordnungsrechtliche Forderung nach einem BSB dazu, dass ein geeignetes Schulungskonzept (organisatorisch) umgesetzt und Budget (wirtschaftlich) bereitgestellt wird. Umgekehrt kann wirtschaftlicher Druck (etwa hohe Versicherungsprämien) motivieren, mehr in Technik und Personal zu investieren, auch wenn das Gesetz es nicht strikt verlangt. Ein zentrales Diskussionspunkt ist dabei der Nutzen von Freiwilligkeit vs. Pflicht: Einige Experten argumentieren, man solle den Brandschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtend für mehr Branchen vorschreiben, um ein Mindestniveau zu sichern. Doch die Praxis zeigt, dass starre Pflichten allein nicht ausreichen – es bedarf einer Sicherheitskultur und Einsicht des Managements, damit der BSB effektiv wirken kann. Ein auf äußeren Druck bestellter BSB („Feigenblatt“) ohne Unterstützung wird wenig bewirken.
Praxisbezug Industrieanlagen: In großen Industriebetrieben (z. B. Chemiewerke, Automobilfabriken) ist der Brandschutzbeauftragte häufig Teil einer umfassenden HSE-Organisation (Health, Safety, Environment). Hier zeigen sich oft Best Practices: BSB erstellen detaillierte Gefahrenanalysen, sind in Projektteams für Anlagenänderungen integriert und haben Befugnis, bei Gefahr sofort einzugreifen. Solche Betriebe verfügen meist über Werkfeuerwehren – der BSB arbeitet dort Hand in Hand mit der Werksfeuerwehrleitung. Technisch sind Industrieanlagen mit Sonderlöschanlagen (z. B. CO₂-Löschanlagen für Maschinen, Funkenlöschanlagen in Absaugleitungen) ausgerüstet, die der BSB betreuen hilft. Die Herausforderung in der Industrie ist oft die Komplexität und Dynamik der Prozesse: Der BSB muss mit der Produktion Schritt halten und neue Risiken (neue Chemikalien, neue Maschinen) ständig neu bewerten. Positiv ist, dass in sicherheitskritischen Industrien das Bewusstsein für Brandschutz in der Regel hoch ist – Brandschutz wird als Teil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht und Qualitätskultur verstanden, zumal Zwischenfälle direkt die Produktion gefährden würden. Ein erfolgreicher BSB in der Industrie zeichnet sich durch hohe technische Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit aus, da er ggf. auch gegen Produktionsinteressen zeitweise Sicherungsmaßnahmen durchsetzen muss (z. B. Abschaltung einer Anlage bis ein Mangel behoben ist).
Praxisbezug Bürokomplexe und Smart Buildings: In modernen Büroimmobilien dominiert die Gebäudeautomation und Nutzerkomfort (Open Space, flexible Raumnutzung). Hier muss der BSB Konzepte für variierende Belegungsdichten, wechselnde Mieter und ggf. ungewöhnliche Architektur (Atrien, grüne Wände etc.) entwickeln. Oftmals ist in Büros keine ständige Präsenz eines Sicherheitsingenieurs vorgesehen; der BSB könnte hier auch extern oder auf mehrere Gebäude verteilt tätig sein. Die Diskussion zeigt, dass gerade in scheinbar „ungefährlichen“ Büroumgebungen der Brandschutzbeauftragte trotzdem wichtig ist: Die Brandlast mag geringer sein als in einer Fabrik, aber dafür verlassen sich die Nutzer oft stark auf Technik (z. B. automatische Alarmierung) und üben seltener den Ernstfall. Der BSB muss also verstärkt die Mensch-Maschine-Schnittstelle beachten: Er sensibilisiert die Büroangestellten, dass trotz aller smart technology das richtige Verhalten (Alarm schlagen, Ruhe bewahren, geordnete Evakuierung) geübt sein will. Ein Aspekt in Smart Buildings ist auch die IT-Sicherheit: Wenn Brandmelde- und Gebäudesysteme digital vernetzt sind, stellt sich die Frage der Cybersecurity, um Sabotage oder Fehlalarmierung auszuschließen. Dies fällt nicht originär in den Brandschutzbeauftragten-Aufgabenbereich, tangiert ihn aber – hier ist Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung gefragt.
Praxisbezug Krankenhäuser und Sonderbauten: In einem Krankenhaus ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen Brandschutz und den Erfordernissen des Gesundheitsbetriebs. Geräte wie MRT, Sauerstoffversorgung, elektrische Betten etc. bringen erhöhte Brandlasten und Risiken (Sauerstoff begünstigt Brände). Gleichzeitig können Patienten im Brandfall nicht einfach flüchten. Viele Länder schreiben daher in Krankenhaus-Bauverordnungen einen BSB vor, oder es wird zumindest von Aufsichtsbehörden dringend empfohlen. BSB in Krankenhäusern müssen eng mit dem Pflegepersonal und der technischen Leitung arbeiten. Hier hat sich als gute Praxis erwiesen, Stationsbeauftragte für Brandschutz zu benennen – Pflegekräfte, die als Multiplikatoren fungieren und vom BSB speziell geschult werden. Regelmäßige Räumungsübungen (z. B. nächtliche Probeevakuierung einer Station mit Statisten als Patienten) gehören zu den aufwendigsten, aber wichtigsten Aufgaben, die ein BSB in solchen Sonderbauten organisiert. Die Diskussion zeigt, dass Krankenhäuser zwar häufig überdurchschnittlich in Brandschutz investieren (Sprinkler, Brandabschnitte alle 20 m, Brandwachen bei Bauarbeiten etc.), aber personell oft unterbesetzt sind: Ein einzelner BSB betreut dann ein riesiges Objekt mit hunderten Betten. Hier könnte der Gesetzgeber genauer definieren, analog zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, in welchem Umfang (in Stunden pro Beschäftigte oder pro m²) ein BSB tätig sein sollte. Derzeit fehlen solche quantitativen Vorgaben; die vfdb-Richtlinie gibt nur Beispielkalkulationen. In der Praxis berichten BSB in Krankenhäusern, dass sie zu 80% mit Kontrolle von technischen Prüfberichten und Verwaltungsaufgaben gebunden sind, was wenig Zeit für Schulungen am Patientenbett lässt – eine Diskrepanz, die aufgezeigt und durch Aufstockung des Brandschutzpersonals behoben werden sollte.
Erwartungen der Versicherer: Die Diskussionsrunde mit einigen Versicherungs-Riskmanagern bestätigt, dass Unternehmen mit BSB signifikant bessere Risk-Scores erhalten. Allerdings wurde auch betont, dass ein BSB allein kein Allheilmittel ist: Entscheidend sei die gelebte Umsetzung. Ein „Papiertiger“-Brandschutzbeauftragter, der zwar formal bestellt ist aber keinen Rückhalt hat, verbessert das Risiko kaum – darauf reagieren Versicherer zunehmend, indem sie konkrete Nachweise verlangen, z.B. Berichte über Begehungen oder Teilnahme an Fortbildungen. Einige Versicherer regen an, ob nicht ein Zertifizierungsmodell für Brandschutzbeauftragte geschaffen werden sollte, ähnlich wie es für Qualitätsmanagementbeauftragte ISO-Zertifikate gibt. Bisher ist das BSB-Zertifikat an die Ausbildung gekoppelt und genießt allgemeine Anerkennung, aber kein unabhängiges Audit. Eine solche Entwicklung könnte den Stellenwert weiter erhöhen.
Neue Entwicklungen und Forschungslücken: In der Ära der Digitalisierung könnte künftig künstliche Intelligenz (KI) im Brandschutzmanagement eine Rolle spielen – etwa zur Auswertung von Sensordaten zur Brandfrüherkennung oder zur Optimierung von Evakuierungsstrategien in Echtzeit. Ein BSB der Zukunft müsste daher auch digital-affin sein und mit Datenanalysen umgehen können. Hier besteht Forschungsbedarf, wie KI-Tools die Arbeit des BSB unterstützen können (z.B. automatische Risikoanalysen anhand von Big Data). Ebenso ist bislang wenig untersucht, wie sich menschliches Verhalten in Evakuierungen in technisierten Umgebungen verändert (Stichwort: alle verlassen sich auf automatische Ansagen, was wenn diese ausfallen?). Psychologische Studien könnten hier wertvolle Erkenntnisse liefern, die der BSB in Schulungskonzepte einfließen lassen kann.
Abschließend wird deutlich, dass die Rolle des Brandschutzbeauftragten ein multi-faktorielles Aufgabenfeld ist. Erfolgte Brandschutzarbeit misst sich nicht allein an Kennzahlen wie Anzahl der Brände (die idealerweise Null sein sollte), sondern an der Robustheit der Prävention und der Resilienz bei Zwischenfällen. In der Diskussion wurde der BSB mehrfach als „Kümmerer“ bezeichnet – er ist oft die einzige Person, die ganzheitlich an den Brandschutz denkt, während andere sich auf ihr Fachgebiet beschränken. Damit trägt er eine hohe Verantwortung, braucht aber auch entsprechende Unterstützung, Ausbildung und Vernetzung. Der Austausch unter Brandschutzbeauftragten – etwa in Verbänden wie dem Vereinigung der Brandschutzbeauftragten in Deutschland (VBBD) – ist ein gutes Mittel, um Erfahrungen zu teilen und den Beruf weiterzuentwickeln.