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Schlösser und Panikverschlüsse Brandschutz

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Schlösser, Baubeschläge und Panikverschlüsse sind wesentliche Komponenten im baulichen Brandschutz

Schlösser, Baubeschläge und Panikverschlüsse sind wesentliche Komponenten im baulichen Brandschutz

Sie gewährleisten nicht nur die Sicherheit und Funktionalität von Türen im normalen Betrieb, sondern sind im Brandfall entscheidend für die sichere Evakuierung von Personen und die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch. Als Facility Manager tragen wir eine große Verantwortung, die Sicherheit von Menschen und Sachwerten zu gewährleisten. Für Facility Manager ist es daher von großer Bedeutung, die spezifischen Anforderungen, Normen und Vorschriften in diesem Bereich zu kennen und umzusetzen.

Bedeutung von Schlössern, Baubeschlägen und Panikverschlüssen im Brandschutz

  • Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen: Türen müssen im Notfall schnell und einfach zu öffnen sein, um eine reibungslose Evakuierung zu ermöglichen.

  • Brandabschnittsbildung: Türen mit Feuer- und Rauchschutzfunktionen verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten.

  • Zugänglichkeit für Rettungskräfte: Schlösser und Beschläge müssen so gestaltet sein, dass Einsatzkräfte im Notfall schnell Zugang erhalten.

  • Verhinderung von Panik: Panikverschlüsse ermöglichen es auch unerfahrenen Personen, Türen im Notfall intuitiv zu öffnen.

DIN EN 179 - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Fluchtwegen

  • Anwendungsbereich: Gebäude, in denen die Nutzer mit den Fluchtwegen vertraut sind und keine Panikgefahr besteht, z. B. Bürogebäude.

  • Türen müssen mit einer einzigen, intuitiven Bewegung zu öffnen sein.

  • Mechanische Zuverlässigkeit und Dauerhaftigkeit der Verschlüsse.

  • Kompatibilität mit Feuer- und Rauchschutztüren.

DIN EN 1125 - Panikverschlüsse mit horizontal betätigter Griffstange für Türen in Fluchtwegen:

  • Anwendungsbereich: Gebäude mit hohem Publikumsverkehr und potenzieller Panikgefahr, z. B. Einkaufszentren, Schulen, Kinos.

  • Türen müssen durch Drücken einer horizontalen Stange geöffnet werden können.

  • Hohe Sicherheitsanforderungen an die Verschlüsse.

  • Geeignet für den Einsatz an Feuer- und Rauchschutztüren.

Feuer- und Rauchschutzabschlüsse

  • Funktion: Verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch selbstschließende Türen.

  • Feuerwiderstandsfähigkeit: Schlösser und Beschläge müssen den gleichen Feuerwiderstand aufweisen wie das Türblatt (z. B. T30, T60, T90).

  • Rauchdichtigkeit: Sicherstellung der Dichtheit gegen Rauchdurchtritt.

  • Selbstschließung: Türen müssen mit geeigneten Türschließern ausgestattet sein.

Funktionserhalt im Brandfall

  • Materialien: Verwendung von nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Materialien.

  • Temperaturbeständigkeit: Baubeschläge müssen auch bei hohen Temperaturen funktionsfähig bleiben.

  • Mechanische Belastbarkeit: Verschlüsse müssen auch unter Belastung (z. B. durch viele Personen) zuverlässig funktionieren.

Klassifizierung von Baubeschlägen

  • Mechanische Festigkeit: Dauerfunktionstests mit hoher Zyklenzahl.

  • Korrosionsbeständigkeit: Klassifizierung in unterschiedliche Korrosionsschutzklassen.

  • Sicherheit: Einbruchhemmende Eigenschaften gemäß DIN EN 1627.

CE-Kennzeichnung

  • Bedeutung: Zeigt an, dass das Produkt den europäischen Normen entspricht und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.

  • Pflicht: Für Produkte, die unter harmonisierte Normen fallen, ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend.

  • Leistungserklärung: Hersteller müssen eine Leistungserklärung bereitstellen, die die relevanten Eigenschaften dokumentiert.

Funktion und Einsatzgebiete

  • Zweck: Ermöglichen das schnelle Öffnen von Türen im Notfall, selbst wenn Personen in Panik geraten.

  • DIN EN 1125: Für öffentliche Gebäude mit unbekannten Nutzern und hoher Besucherzahl.

  • DIN EN 179: Für Gebäude mit bekannten Nutzern und geringerer Panikgefahr.

Regelmäßige Prüfungen

  • Funktionskontrolle: Überprüfung der Leichtgängigkeit und Funktionsfähigkeit von Schlössern und Beschlägen.

  • Verschleißprüfung: Inspektion auf Abnutzung oder Beschädigungen.

  • Turnus: Mindestens einmal jährlich oder gemäß Herstellerempfehlungen.

Dokumentation

  • Wartungsprotokolle: Festhalten aller durchgeführten Wartungsarbeiten und Feststellungen.

  • Nachverfolgbarkeit: Archivierung von Zertifikaten, Prüfberichten und Herstellerinformationen.

  • Anpassungen: Bei Änderungen im Gebäudebetrieb oder Nutzungsänderungen die Beschläge entsprechend anpassen.