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Flucht- und Rettungswege

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Flucht- und Rettungswege sind lebenswichtige Komponenten des baulichen Brandschutzes

Flucht- und Rettungswege sind lebenswichtige Komponenten des baulichen Brandschutzes

Sie erfordern sorgfältige Planung, Umsetzung und kontinuierliche Überwachung. Die Gewährleistung sicherer Flucht- und Rettungswege ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Ausdruck von Verantwortung gegenüber den Menschen, die sich in Ihrem Gebäude aufhalten. Sie gewährleistet im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung von Personen aus einem Gebäude. Für Facility Manager ist es von entscheidender Bedeutung, die gesetzlichen Anforderungen zu kennen und umzusetzen, um die Sicherheit der Gebäudenutzer zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren. Durch proaktive Maßnahmen und regelmäßige Schulungen können Risiken minimiert und die Effektivität von Fluchtwegen im Notfall gewährleistet werden.

Bedeutung von Flucht- und Rettungswegen im Brandschutz:

  • Personensicherheit: Ermöglichen eine schnelle Evakuierung bei Bränden, Explosionen oder anderen Gefahren.

  • Rechtliche Verpflichtung: Arbeitgeber und Gebäudebetreiber sind gesetzlich verpflichtet, sichere Fluchtwege bereitzustellen.

  • Brandschutzkonzept: Flucht- und Rettungswege sind integraler Bestandteil eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts.

  • Einsatzkräfte: Dienen auch als Zugangswege für Feuerwehr und Rettungsdienste.

ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge

  • Festlegung von Mindestanforderungen an Fluchtwege und Notausgänge.

  • Anforderungen an Anzahl, Breite und Beschaffenheit von Fluchtwegen.

  • Rechtsverbindlich für Arbeitgeber und Betreiber von Arbeitsstätten.

ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

  • Anforderungen an die Barrierefreiheit von Fluchtwegen.

  • Spezielle Regelungen für Menschen mit Behinderungen.

  • Gewährleistung der Evakuierung aller Personen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen.

DIN EN 1838: Notbeleuchtung

  • Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung von Fluchtwegen im Notfall.

  • Sicherstellung der Sichtbarkeit und Orientierung bei Stromausfall oder Rauchentwicklung.

DIN ISO 23601: Sicherheitskennzeichnung

  • Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne.

  • Gestaltung von Rettungswegschildern und Piktogrammen.

  • Einheitliche und verständliche Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen.

Mindestbreite:

  • Einfacher Fluchtweg: Mindestens 0,875 m.

  • Hauptfluchtweg: Mindestens 1,20 m.

Höhe:

  • Mindestens 2,00 m lichte Höhe.

Länge:

  • Maximale Fluchtweglänge hängt von der Nutzung und Brandgefährdung ab (in der Regel 35 m).

Rettungszeichen:

  • Einheitliche Piktogramme gemäß DIN ISO 7010.

  • Anbringung an allen relevanten Stellen (Türen, Richtungswechsel).

Flucht- und Rettungspläne:

  • Aushang an gut sichtbaren Stellen.

  • Darstellung von Fluchtwegen, Notausgängen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandschutzeinrichtungen.

Notbeleuchtung:

  • Sicherstellung der Beleuchtung bei Stromausfall.

  • Mindestbeleuchtungsstärke gemäß DIN EN 1838.

Leitsysteme:

  • Optische Leitsysteme wie beleuchtete Rettungszeichen oder Bodenmarkierungen.

Keine Hindernisse:

  • Fluchtwege müssen jederzeit frei von Gegenständen sein.

Türöffnungen:

  • Türen in Fluchtwegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.

  • Verwendung von Panikbeschlägen gemäß DIN EN 1125 oder Notausgangsverschlüssen gemäß DIN EN 179.

Anforderungen gemäß ASR V3a.2:

  • Fluchtwege müssen auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität nutzbar sein.

Maßnahmen:

  • Rampen statt Treppen, Aufzüge mit Notbetrieb, taktile Leitsysteme.

Ermittlung des Fluchtwegebedarfs

  • Personenzahl: Berücksichtigung der maximalen Anzahl von Personen im Gebäude oder Bereich.

  • Nutzungsart: Unterschiedliche Anforderungen je nach Nutzung (z. B. Bürogebäude, Versammlungsstätten, Industriebetriebe).

Festlegung der Fluchtwegrouten

  • Hauptfluchtwege führen direkt ins Freie oder in gesicherte Bereiche.

  • Nebenfluchtwege dienen als Alternative bei Blockierung des Hauptfluchtweges.

  • Mindestens zwei unabhängige Fluchtwege aus jedem Aufenthaltsraum.

Rauchschutz:

  • Rauchdichte Türen: Verhinderung der Rauchdurchdringung durch Verwendung von Rauchschutztüren gemäß DIN 18095.

  • Rauchabzugsanlagen: Natürliche oder mechanische Rauchabzüge zur Rauchfreihaltung der Fluchtwege.

Brandschutztüren und -tore:

  • Feuerschutzabschlüsse: Türen und Tore mit definiertem Feuerwiderstand (z. B. T30, T90).

  • Selbstschließung: Ausgestattet mit Türschließern oder Feststellanlagen, die im Brandfall automatisch schließen.

Treppenhäuser und Notausgänge:

  • Sicherheits-Treppenräume: Rauchdichte und feuerbeständige Ausführung.

  • Notausstiege: Fenster oder Ausstiege, die als Rettungswege dienen können, z. B. für die Feuerwehr.

Regelmäßige Prüfungen:

  • Begehungen: Mindestens jährlich oder bei Nutzungsänderungen.

  • Freihaltung der Fluchtwege.

  • Funktion von Türen, Beschlägen und Notbeleuchtung.

  • Sichtbarkeit und Unversehrtheit von Kennzeichnungen.

Dokumentation

  • Wartungsprotokolle: Festhalten aller Inspektionen und festgestellten Mängel.

  • Aktualisierung von Plänen: Anpassung von Flucht- und Rettungsplänen bei baulichen Veränderungen.

Instandhaltungsmaßnahmen:

  • Mängelbeseitigung: Sofortige Behebung festgestellter Defizite.

  • Schulung: Unterweisung des Personals in Nutzung und Bedeutung von Fluchtwegen.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet:

  • Blockierte Fluchtwege: Regelmäßige Kontrollen, Verbot der Lagerung von Gegenständen in Fluchtwegen.

  • Fehlende oder unzureichende Kennzeichnung: Überprüfung und Aktualisierung der Beschilderung gemäß Normen.

  • Defekte Notbeleuchtung: Regelmäßige Funktionstests und Wartung der Beleuchtungsanlagen.

  • Unzureichende Breite von Fluchtwegen: Planung gemäß den Anforderungen, bauliche Anpassungen bei Nutzungsänderungen.

  • Nicht geschulte Mitarbeiter: Regelmäßige Schulungen und Übungen für alle Mitarbeiter.