Netztrennanlagen sind ein zentrales Element des anlagentechnischen Brandschutzes in elektrischen Anlagen. Sie ermöglichen die gezielte und sichere Abschaltung der Stromversorgung bei Brandereignissen oder im Rahmen von Wartungs- und Rettungsmaßnahmen. Besonders in Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Schulen oder Industriebauten sind Netztrennanlagen oft vorgeschrieben oder technisch zwingend erforderlich.
Die Netztrennung verhindert, dass elektrische Energie im Brandfall zur Gefährdung von Personen, zur Erschwerung von Löscharbeiten oder zur Brandverschärfung führt. Gleichzeitig trägt sie zur Einhaltung der Betreiberverantwortung bei und ist Voraussetzung für eine sichere Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungskräften.
Das Fazit vorweg: Netztrennanlagen sind sicherheitsrelevante Betriebsmittel und unterliegen klaren normativen und rechtlichen Vorgaben. Ihre Planung, Umsetzung und Wartung erfordern eine enge Abstimmung zwischen Fachplanern, Betreibern, Brandschutzbeauftragten und Behörden. Betreiber müssen sicherstellen, dass diese Systeme jederzeit funktionsfähig, dokumentiert und von autorisiertem Personal bedienbar sind – andernfalls drohen Haftungsrisiken und Betriebsuntersagungen.
TRBS 1111 und 1201 – Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung und Prüfungen elektrischer Betriebsmittel
Die Umsetzung muss dabei stets im Einklang mit dem genehmigten Brandschutzkonzept erfolgen.
Funktion und Ausführung
Netztrennanlagen dienen der vollständigen und gezielten Abschaltung der elektrischen Energieversorgung einzelner Gebäudebereiche oder Nutzungen – manuell oder automatisch.
Typische Ausführungsformen:
Hauptschalter oder Trennschalter im Netzanschlussraum
Teilbereichsabschaltungen für bestimmte Zonen (z. B. Küchen, Technikräume, Labore)
Fernabschaltungen über zentrale Brandmeldeanlagen (BMA)
Integration in Gebäudemanagementsysteme (GLT/GA) zur automatisierten Steuerung
Sicherheitsstromversorgungen (SV-Anlagen) bleiben hiervon ausgenommen und müssen separat versorgt bleiben
Die Komponenten müssen mechanisch und elektrisch eindeutig gekennzeichnet und auch im stromlosen Zustand zugänglich sein.
Betreiberpflichten und FM-relevante Aspekte
Der Betreiber ist für die Funktionssicherheit, Bedienbarkeit und Wartung der Netztrennanlagen verantwortlich.
Daraus ergeben sich folgende Pflichten:
Regelmäßige Sichtprüfungen, Funktionskontrollen und Wartung gemäß Herstellerangaben und DIN VDE 0105-100
Jährliche Prüfung durch eine Elektrofachkraft, dokumentiert in einem Prüfbuch oder digitalen System
Schulung und Einweisung des zuständigen Personals zur korrekten Handhabung
Integration in das betriebliche Notfall- und Brandschutzkonzept
Pflege der Feuerwehrpläne und Bedienungsanleitungen, insbesondere bei Änderungen im Netzaufbau
Die Trennanlagen müssen im Evakuierungs- und Löschfall schnell identifizierbar und zugänglich sein, weshalb eine enge Abstimmung mit dem örtlichen Brandschutzbeauftragten und der Feuerwehr erforderlich ist.
Schnittstellen zum anlagentechnischen Brandschutz
Brandmeldeanlagen (BMA): automatische Auslösung von Abschaltungen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA): dürfen nicht durch Trennung funktionslos werden
Sicherheitsbeleuchtung und Sprachalarmanlagen (SAA): gesondert abgesichert und zu erhalten