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Netztrennanlagen im Facility Management

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Anlagentechnischer Brandschutz: Netztrennanlagen

Anlagentechnischer Brandschutz: Netztrennanlagen

Netztrennanlagen sind ein zentrales Element des anlagentechnischen Brandschutzes in elektrischen Anlagen. Sie ermöglichen die gezielte und sichere Abschaltung der Stromversorgung bei Brandereignissen oder im Rahmen von Wartungs- und Rettungsmaßnahmen. Besonders in Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Schulen oder Industriebauten sind Netztrennanlagen oft vorgeschrieben oder technisch zwingend erforderlich.

Die Netztrennung verhindert, dass elektrische Energie im Brandfall zur Gefährdung von Personen, zur Erschwerung von Löscharbeiten oder zur Brandverschärfung führt. Gleichzeitig trägt sie zur Einhaltung der Betreiberverantwortung bei und ist Voraussetzung für eine sichere Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungskräften.

Das Fazit vorweg: Netztrennanlagen sind sicherheitsrelevante Betriebsmittel und unterliegen klaren normativen und rechtlichen Vorgaben. Ihre Planung, Umsetzung und Wartung erfordern eine enge Abstimmung zwischen Fachplanern, Betreibern, Brandschutzbeauftragten und Behörden. Betreiber müssen sicherstellen, dass diese Systeme jederzeit funktionsfähig, dokumentiert und von autorisiertem Personal bedienbar sind – andernfalls drohen Haftungsrisiken und Betriebsuntersagungen.

Rechtlicher Rahmen und Normen

Anforderungen an Netztrennanlagen

  • Landesbauordnungen (LBO) – z. B. über Sonderbauvorschriften und Feuerwehrpläne

  • Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) – Trennung von Energieversorgungsleitungen im Brandfall

  • DIN VDE 0100-560 – Errichtung von Niederspannungsanlagen – Einrichtungen für Sicherheitszwecke

  • DIN VDE 0108-100 – Sicherheitsbeleuchtung und -versorgung in Sonderbauten

  • DIN VDE 0833-2 – Anforderungen für Gefahrenmeldeanlagen und Abschaltvorrichtungen

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Sicherheit elektrischer Anlagen

  • TRBS 1111 und 1201 – Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung und Prüfungen elektrischer Betriebsmittel

Die Umsetzung muss dabei stets im Einklang mit dem genehmigten Brandschutzkonzept erfolgen.

Funktion und Ausführung

Netztrennanlagen dienen der vollständigen und gezielten Abschaltung der elektrischen Energieversorgung einzelner Gebäudebereiche oder Nutzungen – manuell oder automatisch.

Typische Ausführungsformen:

  • Hauptschalter oder Trennschalter im Netzanschlussraum

  • Teilbereichsabschaltungen für bestimmte Zonen (z. B. Küchen, Technikräume, Labore)

  • Fernabschaltungen über zentrale Brandmeldeanlagen (BMA)

  • Integration in Gebäudemanagementsysteme (GLT/GA) zur automatisierten Steuerung

  • Sicherheitsstromversorgungen (SV-Anlagen) bleiben hiervon ausgenommen und müssen separat versorgt bleiben

Die Komponenten müssen mechanisch und elektrisch eindeutig gekennzeichnet und auch im stromlosen Zustand zugänglich sein.

Betreiberpflichten und FM-relevante Aspekte

Der Betreiber ist für die Funktionssicherheit, Bedienbarkeit und Wartung der Netztrennanlagen verantwortlich.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten:

  • Regelmäßige Sichtprüfungen, Funktionskontrollen und Wartung gemäß Herstellerangaben und DIN VDE 0105-100

  • Jährliche Prüfung durch eine Elektrofachkraft, dokumentiert in einem Prüfbuch oder digitalen System

  • Schulung und Einweisung des zuständigen Personals zur korrekten Handhabung

  • Integration in das betriebliche Notfall- und Brandschutzkonzept

  • Pflege der Feuerwehrpläne und Bedienungsanleitungen, insbesondere bei Änderungen im Netzaufbau

Die Trennanlagen müssen im Evakuierungs- und Löschfall schnell identifizierbar und zugänglich sein, weshalb eine enge Abstimmung mit dem örtlichen Brandschutzbeauftragten und der Feuerwehr erforderlich ist.

Schnittstellen zum anlagentechnischen Brandschutz

  • Brandmeldeanlagen (BMA): automatische Auslösung von Abschaltungen

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA): dürfen nicht durch Trennung funktionslos werden

  • Sicherheitsbeleuchtung und Sprachalarmanlagen (SAA): gesondert abgesichert und zu erhalten

  • GLT / Gebäudeautomation: Visualisierung, Statusanzeigen, ggf. Remote-Abschaltung

  • Zutrittskontrollsysteme und Aufzüge: definierte Verhalten bei Stromtrennung erforderlich

Diese Schnittstellen müssen im Brandschutzkonzept berücksichtigt und in der Werkplanung abgestimmt dokumentiert werden.