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Feuerlöschanlagen im Facility Management

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Anlagentechnischer Brandschutz: Feuerlöschanlagen

Anlagentechnischer Brandschutz: Feuerlöschanlagen

Feuerlöschanlagen sind zentrale Bestandteile des anlagentechnischen Brandschutzes. Sie dienen der automatischen oder manuellen Bekämpfung von Bränden in der Frühphase und sind insbesondere in Sonderbauten, industriellen Anlagen oder kritischen Infrastrukturen vorgeschrieben. Ihre Planung, Errichtung und Wartung unterliegen strengen technischen Normen und gesetzlichen Vorgaben.

Facility Manager tragen in diesem Zusammenhang eine erhebliche Verantwortung – sowohl bei der Auswahl des richtigen Systems als auch bei der Überwachung des laufenden Betriebs. Die Einhaltung von Prüffristen, die Dokumentation von Instandhaltungen und die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft gehören zu den unverzichtbaren Aufgaben im Rahmen der Betreiberpflicht.

Das Fazit vorweg: Feuerlöschanlagen sind sicherheitstechnisch hochrelevant und rechtlich verpflichtend geregelt. Fehlerhafte Planung, mangelhafte Wartung oder fehlende Wirksamkeitsnachweise können im Ernstfall nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen für Betreiber führen. Ein systematisches, normbasiertes Management ist daher Pflicht und nicht Kür im Facility Management.

Rechtlicher und normativer Rahmen

Rechtliche und technische Anforderungen an Feuerlöschanlagen

  • Landesbauordnungen (LBO) – geben Vorgaben für baulichen und technischen Brandschutz

  • Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – stellt Anforderungen an Löschmittel und Zugänglichkeit

  • Versicherungsrechtliche Vorgaben (z. B. VdS-Richtlinien) – insbesondere VdS CEA 4001 für Sprinkleranlagen

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) – Maßnahmen gegen Brände

  • DIN-Normen, u. a.:

  • DIN EN 12845: Automatische Sprinkleranlagen – Planung, Einbau und Wartung

  • DIN 14497: Feuerlöschanlagen – Schaum-, Pulver- oder CO₂-Löschanlagen

  • DIN EN 671-1/2: Wandhydranten

  • DIN 14462: Planung und Einbau von Wandhydrantenanlagen

Diese Regelwerke sind bei Planung, Ausführung, Prüfung und Betrieb verbindlich zu beachten.

Arten von Feuerlöschanlagen

  • Sprinkleranlagen (Nass-, Trocken- oder Preaction-Systeme)

  • Schaumlöschanlagen – für brennbare Flüssigkeiten oder Lagerräume

  • CO₂-Löschanlagen – für elektrische Betriebsräume, Rechenzentren

  • Pulverlöschanlagen – seltener, z. B. in Industrie- oder Maschinenbereichen

  • Wassernebel-Löschanlagen – besonders für Bereiche mit geringem Wasserbedarf

  • Wandhydrantenanlagen – für manuelle Brandbekämpfung durch geschultes Personal

Die Auswahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, dem Brandschutzkonzept sowie den Anforderungen der Behörden und Versicherer.

Betreiberpflichten im Facility Management

  • Regelmäßige Inspektionen, Wartungen und Prüfungen, z. B.:

  • Wöchentliche Sichtkontrollen

  • Monatliche Funktionsprüfungen

  • Jährliche Wartungen durch zertifizierte Fachfirmen

  • Wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige (z. B. VdS-Prüfer)

  • Dokumentation aller Maßnahmen in Prüfbüchern oder digitalen Systemen

  • Schulungen und Unterweisungen des Personals, z. B. zur Nutzung von Wandhydranten

  • Sicherstellung der Ersatzteilverfügbarkeit und Alarmierungsfunktion

  • Einbindung in das Brandschutzkonzept und Evakuierungsplanung

Versäumnisse können bei einem Brandfall zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen und persönliche Haftung auslösen (§ 823 BGB, § 25 BetrSichV).

Integration

  • Erfassung im CAFM-System mit Prüfintervallen, Verantwortlichen und Dokumenten

  • Verknüpfung mit Notfallmanagement und Business Continuity

  • Berichtswesen an Betreiber, Eigentümer, Behörden oder Auditoren

  • Ergänzung durch Schulungen, Begehungen und Simulationen

  • Regelmäßige Aktualisierung von Feuerwehrlaufkarten, Anlagenschemen und Bedienungsanleitungen